Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser"

Transkript

1 Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser nach 116b SGB V und prä- und poststationäre Versorgung nach 115a SGB V Sachstand in Hessen / Kassel Hintergründe und Auswirkungen VHS-Saal in Kassel, , 19 bis ca. 21 Uhr

2 Gäste Jochen Metzner Referatsleiter V 6 B - Krankenhausversorgung im Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit Dr. med. Detlef Oldenburg HNO- Arzt in Hanau, Fraktionsführer der Fachärzte in der KV- Delegiertenversammlung und Mitglied im Hauptausschuss der KVH Rainer Greunke geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft Dr. Jörg Simon Internist / Diabetologe in Fulda, Vorstand von Hessenmed e.v.

3 % Kosten Gesundheitswesen Stationäre Versorgung 24% 34% Stationäre Versorgung Fachärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung 23% 15% Fachärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung

4 OECD: Stationäre Behandlungen 2007 Hospital discharges per population, 2007; OECD Health at a glance 2009

5 OECD: Krankenhausverweildauer 2007

6 SGB V 4. Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten 115a Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus 115c Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung 116 Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte 116a Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung 116b Ambulante Behandlung im Krankenhaus 117 Hochschulambulanzen 118 Psychiatrische Institutsambulanzen 119 Sozialpädiatrische Zentren 119a Ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen 120 Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen 121 Belegärztliche Leistungen 121a Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen 122 Behandlung in Praxiskliniken

7 115a SGB V Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um: 1. die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre Behandlung) oder 2. im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung). Die Vergütung soll pauschaliert werden und geeignet sein, eine Verminderung der stationären Kosten herbeizuführen. Eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet...

8 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus (1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren: 1.einen Katalog ambulanter OPs und sonstiger stationsers. Eingriffe, 2.einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. (2) Die Leistungen werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität erfolgt durch die Krankenkassen; die Krankenhäuser übermitteln den Krankenkassen die Daten nach 301, soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen erforderlich ist. (3) Kommt eine Vereinbarung nach Absatz 1 ganz oder teilweise nicht zu Stande, wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch das Bundesschiedsamt nach 89 Abs. 4 festgesetzt. (4) (Übergangsbestimmungen) (5) In der Vereinbarung nach Absatz 1 können Regelungen über ein gemeinsames Budget zur Vergütung der ambulanten Operationsleistungen der Krankenhäuser und der Vertragsärzte getroffen werden. Die Mittel sind aus der Gesamtvergütung und den Budgets der zum ambulanten Operieren zugelassenen Krankenhäuser aufzubringen.

9 116b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände können mit zugelassenen Krankenhäusern Verträge über ambulante ärztliche Behandlung schließen, soweit die Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung in den Verträgen zu den strukturierten Behandlungsprogrammen dies erfordern unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation Für die sächlichen und personellen Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung des Krankenhauses gelten die Anforderungen für die vertragsärztliche Versorgung entsprechend. Vergütung nach regionalem EBM (vergleichbare Leistungen) unmittelbar von den Krankenkassen Prüfung der Wirtschaftlichkeit/Qualität durch Krankenkassen

10 116b - Leistungskatalog (3) Der Katalog zur ambulanten Behandlung umfasst folgende hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen: 1.hochspezialisierte Leistungen => CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen => Brachytherapie, 2.seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen =>Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkolog. Erkr., mit HIV/Aids, mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkr., mit Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3-4), Tuberkulose, Mukoviszidose, Hämophilie, Fehlbildungen, neuromuskulären oder schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen, MS, Anfallsleiden, im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie oder bei Frühgeborenen mit Folgeschäden. (4) Der Katalog wird durch den GemBA ergänzt - Voraussetzungen: Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sind belegt

11 116b noch unausgereift Berücksichtigung der Bedarfsplanung ist rechtlich strittig Nur Ersatz bisheriger Ermächtigungen - Qualitätsverbesserung? Gleichzeitige Behandlung mit Ermächtigungen ausgeschlossen Bisherige Ermächtigungen für Ärzte, 116b-Zulassung für Klinik Überweisung für 3 Jahre (statt 3 Monate) Ungleicher Wettbewerb (Duale Krankenhausfinanzierung, Sonderregeln bei Medikamentenversorgung, ) Selbstzuweisung und Monopolbildung bei Kliniken? Kassen zahlen doppelt, Bereinigung? Unklare Abgrenzung zu weiteren Krankheiten des Patienten Wer ist zuständig für Hausbesuche/ Notfälle/ Verordnungen? Mitbehandlungsverträge oder Parallelbehandlung?

12 Beispiel: 115 / 116 Herr Schmerz kommt mit einem Zettel zum Hausarzt Dr. Haus, er solle wegen einer Nasenoperation die nötigen Vorbereitungen durchführen lassen und übermorgen mitbringen. Dr. Haus muss jetzt vor der Blutabnahme (Laborüberweisung!) herausfinden, wie das abgerechnet werden soll: A) KV Abrechnung extra-budgetär ambulante Operation durch Niedergelassene ambulante Operation durch Krankenhaus ( 115b SGB V) stationäre Behandlung durch Belegarzt oder B) Abrechnung analog GOÄ mit Operateur / Krankenhaus: stationäre Behandlung durch Krankenhaus (A-Abteilung) ambulante Behandlung durch Krankenhaus ( 116b SGB V) integrierte Versorgung ( 140 SGB V ) oder C) Private-OP-Leistung

13 Beispiel 1: 116b + Chemotherapie Ein Hausarzt macht einen Hausbesuch bei einer onkologischen 116b-Patientin. Danach fragt er sich, wer für die Kosten der Medikamente und des Hausbesuchs aufkommt. War ein banaler Infekt die Ursache? (=> KV-Abrechnung) War die Bestrahlung die Ursache? (=> GOÄ-Rechnung an Krankenhaus) oder war beides zusammen schuld? (?)

14 Minister Banzer: PM Neufassung des Rettungsdienstgesetzes zentrale Anlaufstelle mit einer zentralen Rufnummer Möglichkeit zur Integration von Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Leitstellen Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Situation der Belegärzte Erhalt der belegärztlichen Strukturen durch Rücknahme des 20% Abschlags Neufassungen des Krankenhausgesetzes Netzwerkbildung bei der Notfallversorgung und bei chronischen und altersbedingten Krankheiten, z.b. in der Onkologie oder der Altersmedizin Weiterbildungsverbünde Gemeinsamer Versorgungsauftrag vernetzter Krankenhäuser Einbindung von Krankenhäusern in die ambulante Notfallversorgung Krankenhauskonferenz => regionale Gesundheitskonferenz (incl. Vertreter von Patienten, LÄKH und KVH und der Kommunen) stärker pauschalierte Krankenhausförderung (Neu- und Umbauten) Indikatoren für KHS-Ergebnisqualität Hygieneverbesserung (MRSA) Land zieht sich noch weiter auf eine Rahmenplanung zurück Krankenhäuser entscheiden selbst über die Betten-Zahl

15 Den Bock zum Gärtner machen?

16 Zukunfts-Thesen 1. Die größten Effizienzreserven im deutschen Gesundheitswesen liegen in der Verbesserung der ambulant-stationären Schnittstellen 2. Jetziger 116b ist einseitig, bürokratisch, teuer und ineffektiv 3. Einseitige Förderung des stationären Bereiches ist unwirtschaftlich und verschlechtert langfristig die Versorgungsqualität 4. Nur fairer sektorenübergreifender Wettbewerb ist zielführend: Gleiches Geld für gleiche Leistung; Geld folgt der Leistung; Trennung von medizinischer Leistung und Hotelpauschale Monistische Krankenhaus-Finanzierung 5. Nachhaltige Lösungen brauchen eine regionale Planung

17 Hessenmed-Empfehlungen Patienten werden mit allen (!) Krankheiten weiter ambulant betreut, wenn der Patient dies möchte. Abrechnung per EBM/KV; wegen Bereinigungsverfahren besonders sorgfältige Dokumentation der Behandlungsdiagnosen. keine GOÄ-Sonderverträge mit Krankenhäusern Vermeidung von 116b-Überweisungen; Patienten werden auf üblicherweise mindestens gleichwertige (qualitätsgesicherte!) ambulante Alternativen hingewiesen - oder auf die ja weiter bestehenden Behandlungs-Möglichkeiten im Rahmen von Ermächtigungen. Wenn Ambulanzen sich gegenseitig 116b-Patienten zuweisen, werden auch diese Ambulanzen in Zukunft nicht mehr empfohlen.

18 Abendstimmung oder Morgenröte?

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht 116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013

Mehr

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Von Jan-Hendrik Simon Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung und Gang der Untersuchung 13 1. Teil Das

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus

Mehr

Deutscher Ärztekongress am Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes. (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung

Deutscher Ärztekongress am Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes. (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung Deutscher Ärztekongress am 12.09.2007 Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung Themenübersicht Neuordnung der Vergütung in der ambulanten Versorgung

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung. Dr. Johannes Bruns 1474301/11

Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung. Dr. Johannes Bruns 1474301/11 Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung Dr. Johannes Bruns 1474301/11 Versorgungsperspektive 2006 2050 ASV und Onkologie(r) 1. hochspezialisierte Leistungen CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische

Mehr

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6

Mehr

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhauseinweisungs-Richtlinie/KE-RL)

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhauseinweisungs-Richtlinie/KE-RL) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhauseinweisungs-Richtlinie/KE-RL) in der Neufassung vom. Januar 015 veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz

Mehr

116 b SGB V neue Fassung

116 b SGB V neue Fassung Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm

Mehr

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum Nachtrag vom 27.02.2009 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 01.02.2008 mit Wirkung zum 01.10.2009 Nachträge zu Anlage 1 Nachtrag 1 Rechnungssatz Ambulante Operation wird wie folgt geändert: Segment

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders

Mehr

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG?

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG? Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung Worum geht es im GMG? Ziele des GMG: Finanzierungsziele/Strukturziele Effizienz- und Qualitätsziele Neudefinition von Schnittstellen:

Mehr

Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus

Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus Kompetenz und Nächstenliebe größtes konfessionelles Krankenhaus in HH, gegründet 1864 knapp 100.000

Mehr

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,

Mehr

Dipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen - Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. -

Dipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen - Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. - 2 Der Patient erwartet eine schnelle und vollumfängliche Untersuchung und Behandlung Deshalb deutliche Zunahme der ambulanten Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser ( bundesweit liegt die Steigerungsrate

Mehr

Klinik oder Praxisklinik - zur Zukunft kleiner Kliniken auf dem Land

Klinik oder Praxisklinik - zur Zukunft kleiner Kliniken auf dem Land Versorgungskonferenz der KV Hessen Klinik oder Praxisklinik - zur Zukunft kleiner Kliniken auf dem Land Jochen Metzner, Referatsleiter Krankenhausversorgung, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration,

Mehr

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge?

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge? Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge? Rechtsanwältin Carmen Brinkmann Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Gliederung Hintergründe / Grundlagen Clearingverfahren

Mehr

Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen. Prof. Dr. M. Kölch APK-Workshop ambulante Versorgung. Berlin

Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen. Prof. Dr. M. Kölch APK-Workshop ambulante Versorgung. Berlin Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen Prof. Dr. M. Kölch APK-Workshop ambulante Versorgung Berlin 14.6.2016 Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane Gesetzliche Grundlage(n) 118

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Krankenhausbehandlungs-Richtlinie Vom 22. Januar 2015 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 die Richtlinie

Mehr

Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen

Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen eine sinnvolle Versorgungsgestaltung? Referat im Rahmen eines Symposiums Cardio-Integral : Integriert Vernetzt- Erfolgreich am 06.03.2013 in Dresden Sektorübergreifende

Mehr

Gesundheitspolitik nach der Wahl

Gesundheitspolitik nach der Wahl Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung

Mehr

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast Sektorenübergreifende Vergütung Aus Sicht der Techniker Krankenkasse Thomas Ballast 12.06.2018 Sektorenübergreifende Vergütung ist wichtig, denn Medizin soll einheitlich sein Diagnostik und Therapie Es

Mehr

Deutsche Modelle an der Schnittstelle ambulant, stationär sowie extra- und intramural

Deutsche Modelle an der Schnittstelle ambulant, stationär sowie extra- und intramural Deutsche Modelle an der Schnittstelle ambulant, stationär sowie extra- und intramural IN FUSION 17 - Schwerpunktthema: 24-Stunden-Ambulanz Malteser Deutschland ggmbh, Dr. Franz Harnoncourt, 28. April 2017

Mehr

Rundschreiben Nr. 146/2006. Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission wegen Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser

Rundschreiben Nr. 146/2006. Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission wegen Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser VERBAND DER BAYER. BEZIRKE Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 22 15 22 G e s c h ä f t s s t e l l e 80505 München Juni 2006 Rundschreiben Nr. 146/2006 a) Bezirkstagspräsidenten b) Mitglieder

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg

Mehr

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

"Auf den Kopf gestellt!" Notdienst, Notarzt, Notaufnahme Bündelung der Kräfte als Zukunftsmodell?

Auf den Kopf gestellt! Notdienst, Notarzt, Notaufnahme Bündelung der Kräfte als Zukunftsmodell? 16. Rettungsdienstsymposium des DRK-Landesverbandes Hessen e.v. "Auf den Kopf gestellt!" Notdienst, Notarzt, Notaufnahme Bündelung der Kräfte als Zukunftsmodell? Jochen Metzner, Referatsleiter Krankenhausversorgung,

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 5a SGB V BESCHLUSS des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 zur Anpassung des

Mehr

Kooperation statt ruinöser Konkurrenz

Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Ärztliche Positionen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V Mitgliederversammlung der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein 15.09.2010 Entwicklung

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK

Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK W. Schier, Hessisches Sozialministerium Hessische Regierungserklärung 2003-2008: Wir wollen auch in Zukunft eine

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Workshop am 21. September 2012 Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen

Mehr

Müssen wir 116 b neu denken?

Müssen wir 116 b neu denken? Müssen wir 116 b neu denken? Zukunft der Patientenversorgung Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern 19. VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Thomas Kruse Prokurist und Leiter der

Mehr

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer

Mehr

Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen

Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen Friederike Löser, Friedrich München Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen Leitfaden für alle Leistungsbereiche 2. Auflage Impressum ISBN: 978-3-945251-85-0 2. Auflage, 2017 Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft

Mehr

Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Krankenhausversorgung Harmonisierungsbedarf aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht

Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Krankenhausversorgung Harmonisierungsbedarf aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Krankenhausversorgung Harmonisierungsbedarf aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht 11. DRK Rettungskongress, Hannover, 19.03.2009 Jochen Metzner, Hessisches Ministerium

Mehr

Handlungsbedarf aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses

Handlungsbedarf aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses Handlungsbedarf aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses Symposium - Fünf Jahre ASV: eine Bestandsaufnahme Berlin 01. Februar 2017 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied Gliederung

Mehr

Dr J. Heßling Dr M. Wilhelmy Segelfliegerdamm Berlin Tel

Dr J. Heßling Dr M. Wilhelmy Segelfliegerdamm Berlin Tel Pflegerische Versorgung aus der Sicht eines niedergelassenen Onkologen 1. Standortbestimmung des niedergelassenen Hämato-Onkologen im Gesundheitswesen 2. Kooperation ärztliche Tätigkeit und Pflege 3. Ambulante

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP VERSORGUNGSSITUATION IN RLP Kurzüberblick Anzahl der Einwohner: 3.998.702 (Stand 31.12.2012) Anzahl der Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten:

Mehr

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen) Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus Rahmenempfehlung zum Erheben der Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der AOK-Bundesverband, der BKK-Bundesverband,

Mehr

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung 5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen

Mehr

hne grundlegende Reformen kommen ir nicht weiter ie Sicht der Krankenkassen

hne grundlegende Reformen kommen ir nicht weiter ie Sicht der Krankenkassen hne grundlegende Reformen kommen ir nicht weiter ie Sicht der Krankenkassen iersdorfer Krankenhausmanagement Gespräche nja Kleis ndesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und Saarland 09.2017

Mehr

Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung

Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung Kooperation von HLT und KV Hessen / Mitgestaltungsmöglichkeiten der niedergelassenen Ärzte Geschäftsführender Direktor Dr. Jan Hilligardt Hessischer

Mehr

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung 6. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Leipzig 3./5. Mai 2011 Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Zukunft der ambulanten Versorgung

Mehr

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Kommunalpolitischer Tag. Wie können Krankenhäuser eine bessere ambulante Versorgung sichern?

Kommunalpolitischer Tag. Wie können Krankenhäuser eine bessere ambulante Versorgung sichern? Kommunalpolitischer Tag bessere ambulante Versorgung sichern? Potsdam, 1. Februar 2014 1 Gliederung Bestandsaufnahme: IST-Situation in Deutschland IST-Situation im Land Brandenburg IST-Situation bei der

Mehr

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme Neuordnung der Notfallversorgung durch sektorale Vernetzung sicherer? Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme Deutscher Krankenhaustag/VKD, Düsseldorf,

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen

Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen XV. Gesundheitspolitisches Symposium am 24./25.10.2013 in Magdeburg Herr Peter Löbus Vorsitzender der

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK

Mehr

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Erratum. zu CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen umfasst u. a. die CT-gesteuerte Intervention(en) nach der neuen

Erratum. zu CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen umfasst u. a. die CT-gesteuerte Intervention(en) nach der neuen Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. April 2013 Der Beschluss des Bewertungsausschusses

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches

Mehr

KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN

KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN AKTUELLE SITUATION Ziel: Verzahnung von ambulant und stationär Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung 7.725 Ärzte und

Mehr

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern

Ergänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern Ergänzungsvereinbarung über die Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern gemäß 3 Abs. 3 des Modellvorhabens nach 63 Abs. 1 SGB V über die Weiterentwicklung der Verfahrens-,

Mehr

Optionen Integrierter Versorgung nach dem GMG

Optionen Integrierter Versorgung nach dem GMG 14. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie Optionen Integrierter Versorgung nach dem GMG Berlin, den 2. Juni 2005 Harald Möhlmann Beauftragter des Vorstandes AOK Berlin Die Gesundheitskasse

Mehr

Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation

Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Workshop der Diakonie am 7./8.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Abteilung Prävention und Rehabilitation Krankenkassen (VdAK)

Mehr

Direktor Prof. Dr. Jan Hilligardt Hessischer Landkreistag. Was Kommunen tun, um die Niederlassung wieder attraktiver machen zu können

Direktor Prof. Dr. Jan Hilligardt Hessischer Landkreistag. Was Kommunen tun, um die Niederlassung wieder attraktiver machen zu können Was Kommunen tun, um die Niederlassung wieder attraktiver machen zu können Direktor Prof. Dr. Jan Hilligardt Hessischer Landkreistag Was Kommunen tun, um die Niederlassung wieder attraktiver machen zu

Mehr

Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland

Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen Versorgung in Deutschland Saale-Klinik Kongress zur Integrierten Versorgung in Deutschland Halle, 5. September 2013 Klaus Böttcher Hauptabteilungsleiter

Mehr

LWL-PsychiatrieVerbund. Integrierte Versorgung in der Psychiatrie. Strategische Ausrichtung des LWL-PsychiatrieVerbundes

LWL-PsychiatrieVerbund. Integrierte Versorgung in der Psychiatrie. Strategische Ausrichtung des LWL-PsychiatrieVerbundes Integrierte Versorgung in der Psychiatrie Strategische Ausrichtung des LWL-PsychiatrieVerbundes Inhaltsverzeichnis 1. Der LWL-PsychiatrieVerbund 2. Warum Integrierte Versorgung (IV)? 3. Grundausrichtungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen MDK- Reformgesetz

Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen MDK- Reformgesetz Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen MDK- Reformgesetz STELLUNGNAHME DES BERUFSVERBANDES DER DEUTSCHEN CHIRURGEN E.V. ZUM REFERENTENENTWURF DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT

Mehr

HEILMITTEL-RICHTLINIE Was hat sich geändert?

HEILMITTEL-RICHTLINIE Was hat sich geändert? HEILMITTEL-RICHTLINIE 2011 Was hat sich geändert? Neufassung der HeilM-RL: 1. Heilmittel-Katalog: Alles bleibt, wie gehabt! 2. Chroniker-Regelung: Chronisch Kranke können unbürokratischer und einfacher

Mehr

Umsetzungsvereinbarung. Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)

Umsetzungsvereinbarung. Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem

Mehr

In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am folgende. Vereinbarung. gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG

In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am folgende. Vereinbarung. gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am 08.12.2016 folgende Vereinbarung gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben nach 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 KHEntgG (Zentrumsvereinbarung)

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 36. Sitzung am 19. August 2013

des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 36. Sitzung am 19. August 2013 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 36. Sitzung am 19. August 2013 zur datentechnischen Vorbereitung einer geänderten inhaltlichen Abgrenzung des morbiditätsbedingten

Mehr

Kooperationen im dualen Gesundheitssystem: Was bringt eine universitäre Institutsambulanz für niedergelassene Ärzte

Kooperationen im dualen Gesundheitssystem: Was bringt eine universitäre Institutsambulanz für niedergelassene Ärzte Kooperationen im dualen Gesundheitssystem: Was bringt eine universitäre Institutsambulanz für niedergelassene Ärzte Marco Walker Geschäftsführer Asklepios Westklinikum Hamburg Hamburg, den 08.06.2009 Sylt

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Off label use Umgang in der Klinik

Off label use Umgang in der Klinik Off label use Umgang in der Klinik Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 Agenda Definition und Themeneingrenzung Rahmenbedingungen im Krankenhaus Praktisches Vorgehen

Mehr

Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Entwurf der Bundesregierung für ein

Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Entwurf der Bundesregierung für ein Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)

Mehr

Anlage 2 zum Gesamtvertrag

Anlage 2 zum Gesamtvertrag Anlage 2 zum Gesamtvertrag Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg, sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v.,

Mehr

Sozialdienst im Krankenhaus

Sozialdienst im Krankenhaus Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit

Mehr

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus -

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - zwischen 1. dem AOK-Bundesverband dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen dem IKK-Bundesverband

Mehr

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin,,,,,,,,, der Bundesknappschaft

Mehr

Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V

Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V 3. Nationales Forum für Entgeltsysteme in Psychiatrie und Psychosomatik 26./27.06.2017 in Berlin Anja Röske Referentin für Psychiatrie und Psychosomatik

Mehr