Handbuch. für die Bewältigung von Ereignissen mit einem MANV. (Massenanfall von Verletzten / Erkrankten) in Stadt und Landkreis Göttingen

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1 Handbuch für die Bewältigung von Ereignissen mit einem MANV (Massenanfall von Verletzten / Erkrankten) in Stadt und Landkreis Göttingen Öffentliche Version 1

2 Inhalt VORWORT 1. GRUNDLAGEN 1.1 Allgemeines 1.2 Definition Massenanfall von Verletzten (MANV) 1.3 Gesetze und Empfehlungen Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Größerer Notfall Örtliche Einsatzleitung Sichtungskategorien Organisatorischer Leiter Weisungsrecht Positionspapier des Landesausschuss Rettungsdienst Grundlagen Allgemeine Organisation und Verfügbarkeit Zusammensetzung und Aufgaben Alarmierungsschwellen Qualifikation Fortbildung Ausstattung Versicherung 1.4 Regulärer Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Göttingen 1.5 Regulärer Rettungsdienst in angrenzenden Landkreisen Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Northeim Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Osterode/Harz Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Eichsfeld Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Werra-Meißner Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Kassel 1.6 Luftrettung um Göttingen (200 km Radius) 1.7 Erweiterter Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Göttingen Definition Schnell-Einsatz-Gruppe Leistungsprofil SEG allgemein Einsatzeinheiten mit Sanitäts- und Betreuungsgruppen 2

3 1.7.4 SEG in Stadt und Landkreis Göttingen Stärke SEG Göttingen Leistungsfähigkeiten und Ausstattung der SEG Göttingen Einheit MANV-Sofort, MANV-Transport und MANV-Behandlung MANV-Sofort (MANV-S) MANV-Transport (MANV-T) MANV-Behandlung (MANV-B) SEG-Betreuung (SEG-B) Sanitäts- und Einsatzzüge Sanitätsgruppe Duderstadt Sanitästgruppe Hann.-Münden Kat.-Schutz Einsatzeinheit Duderstadt Kat.-Schutz Einsatzeinheit Hann.-Münden Technisches Hilfswerk (THW) 1.8 Örtliche Einsatzleitung 1.9 Grundlagen MANV Konzept Integrierte Rettungsleitstelle Alarmierungsstufen MANV Indikationskatalog LNA & OrgL Alarmierung des LNA Leitende Notärzte Erreichbarkeit des OrgL Alarmierung SEG-Rettung Göttingen Notwendige Personalstärke: Realisierbarkeit Alarmierungstexte für SEG-Rettung bei MANV Bereitstellungsräume für SEG Einheiten Alarmierung SEG aus oder für Kassel Einsatzleitung Rettungsleitstelle ÖEL Personalreserve Feuerwehrpersonal mit Rettungsdienstausbildung Feuerwehrbeamte im Dienstfrei Rettungsdienstpersonal Hilfsorganisationen Personalreserve Ärzte Kennzeichnung der Einsatzkräfte 3

4 2. EINSATZTAKTIK MANV 2.1 Führungsstruktur 2.2 Aufgaben der Führungskräfte Leiter TEL / Stab HVB Stellung Aufgaben Einsatzleiter Feuerwehr (EL-FW) Stellung Aufgaben Ersteintreffender Notarzt (1. NA) / Rettungsassistent (RA) Stellung Aufgaben Leitender Notarzt Stellung Aufgaben Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) Stellung Aufgaben Leiter SEG-Rettung / -Betreuung Stellung Aufgaben Leiter Behandlungsplatz Stellung Aufgaben Leiter Bereitstellung Stellung Aufgaben 2.3 Standort Patientenablage 2.4 Standort und Aufbauordnung Behandlungsplatz (BHP) 2.5 Phasen der Versorgung beim MANV Die Top 10 für ersteintreffende Kräfte Transportstop mstart Algorithmus bei MANV Checkliste für den OrgL / LNA 4

5 3. ALARM UND AUSRÜCKEORDNUNG BEI MANV 3.1 Einteilung der Alarmstufen 3.2 Alarmierung der Einsatzkräfte nach Alarmstufen Alarmierung LNA bei MANV Indikation für LNA Einsatz Erreichbarkeit LNA Alarmierung OrgL bei MANV Alarmierung SEG Rettung Alarmierung SEG Betreuung Alarmierung Notfallseelsorge 3.3 Krankentransport bei MANV 3.4 Transport und Betreuung größerer Personenzahlen 3.5 Weitere Unterstützung bei MANV III & IV 3.6 Bereitstellungsräume 3.7 Krankhausmatrix 3.8 Funkkonzept 4. CHECKLISTEN ZUM AUSDRUCKEN 4.1 Checkliste ersteintreffender Notarzt / RA 4.2 Checkliste ÖEL 4.3 Checklisten MANV I-IV 4.4 Checkliste RTH / ITH Alarmierung 4.5 Checkliste Alarmierung von Ärzten via rapid reach 4.6 Externe Unterstützung bei MANV III & IV KOST Niedersachsen Hannover Deutsche Bahn SAR Leitstelle Münster 5

6 VORWORT Warum ein MANV-Handbuch für Stadt und Landkreis Göttingen? Großschadensereignisse mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten sind eine der Herausforderungen für den Rettungsdienst. Erfreulicherweise sind solche Ereignisse selten. Gleichwohl müssen die Rettungsdienste auf die Bewältigung solcher Situationen vorbereitet sein, denn die Frage ist nicht ob, sondern wann ein solches Ereignis bewältigt werden muss. Daher gilt: Besser man hat ein Konzept das man nicht braucht, als man braucht ein Konzept und hat keines (Sefrin). Diesem Umstand trägt auch 7 Abs. 4 NRettDG Rechnung, der die Rettungsdienstträger verpflichtet Alarmierungs- und Einsatzpläne aufzustellen, um auf die Bewältigung größerer Notfälle vorbereitet zu sein und. Dabei sind solche Konzepte vielerorts vorhanden und in fast jedem Rettungsdienstbereich haben sich zahlreiche Personen Gedanken gemacht, mit welchen Ressourcen und mit welchen Einsatzstrategien ein Großschadensereignis bewältigt werden kann. Wahrscheinlich gibt es in den jeweiligen Rettungsdienstbereichen aber nur wenige, die alle bei einem MANV notwendigen Informationen aus dem Gedächtnis abrufen könnten. Im MANV-Handbuch Göttingen sind alle verfügbaren Informationen zu diesem Thema zusammengestellt damit sie allen Helfern schon vor einem Einsatz zugänglich sind und ein übergreifendes Verständnis entstehen kann. Jeder der im Göttinger Rettungsdienst oder angrenzenden Gebietskörperschaften tätig ist kann hier nachlesen, auf welche Einsatzkräfte bei einem Großschadensfall zurückgegriffen werden kann, welche Leistungsfähigkeit der erweiterte Rettungsdienst hat und welche Konzepte existieren. Letztlich soll dies helfen, dass solche Einsatzsituationen effektiv und strukturiert bewältigt werden. Das Handbuch ist im Einsatzfall aber auch Regel- und Nachschlagewerk. In diesem Sinne haben die in diesem Handbuch gemachten Festlegungen den Charakter einer Dienstanweisung, da es den Konsens aller beteiligten Organisationen in Bezug auf die einsatztaktischen Grundsätze beim MANV in Stadt und Landkreis darstellt. Dass dieses MANV-Handbuch schließlich vorliegt, ist der Verdienst vieler Kollegen des Rettungsdienstes, die daran über lange Zeit mitgearbeitet haben. Ausdrücklicher Dank dafür geht an dieser Stelle an Hajo Brüller (JUH), Frank Dittrich (BF), Holger Gottschling (DRK), Arne Harring (DRK), Felix Maletz (ASB), Dr. Peter Michels (ZARI), Tanja Perske (JUH), Dr. Oliver Schmid (ZARI), Jörg Stöber (BF), Marc Sauthoff (ASB), Stefan Thies (MHD), Jochen Völksen (DRK), Mario Wey (BF), Florian Wickel (JUH), Günther Wieland (BF), Mathias Wilke (BF) und Marco Woltermann (ASB). 6

7 Nicht unerwähnt sollen die namentlich nicht genannten Personen bleiben, die die eine oder andere Textpassage möglicherweise als Plagiat identifizieren. Nicht alles, was hier in den allgemeinen Grundlagen zum MANV steht, ist neu formuliert worden. Dort wo es möglich war ist die Quelle genannt worden, andernorts war sie nicht identifizierbar. Wir hoffen, dass die so nicht genannten Autoren dies entschuldigen und es als Beitrag zum großen Ganzen tolerieren. Das Handbuch wird nur aktuell und hilfreich bleiben, wenn alle Rettungsdienstmitarbeiter ihr Wissen und ihre Erfahrungen einfließen lassen. Aktuelle Informationen, ergänzende Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dürfen und sollen daher jederzeit an den ÄLRD geschickt werden. Göttingen, gez. Dr. Markus Roessler Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Stadt und Landkreis Göttingen 7

8 1. GRUNDLAGEN 1.1 Allgemeines Bedarfsplan Die niedersächsischen Träger der Rettungsdienste haben die Vorhaltung der Rettungsmittel so zu bemessen, dass in 95% aller Notfalleinsätze in einem Jahr die Eintreffzeit des ersten Rettungsmittels 15 Minuten nicht überschreitet (NRettDG). Hiermit kann in der Regel eine bedarfsgerechte notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Maßstab einer solchen Versorgung ist dabei die optimale individualmedizinische Behandlung eines Patienten. Regulärer Rettungsdienst Bei größeren Notfällen kann die Leistungsfähigkeit eines nach Bedarfsplan bemessenen regulären Rettungsdienstes schnell an seine Leistungsgrenze kommen, vor allem dann, wenn die Rettungsmittel auch ohne Großschadensereignis eine hohe Auslastung haben. Ereignet sich ein größerer Notfall, kann das Überleben möglichst vieler Patienten nur sichergestellt werden und so bald wie möglich eine individualmedizinische Behandlung ermöglicht werden, wenn ein erweiterter Rettungsdienst alarmiert werden kann. Erweiterter Rettungsdienst Der erweiterte Rettungsdienst ist nicht im Bedarfsplan des Rettungsdienstes verankert. Lediglich die Örtliche Einsatzleitung (LNA und OrgL) wird im NRettDG benannt. Nur durch das ehrenamtliche Engagement der Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH, MHD und der Firma AKG, kann in Stadt und Landkreis auf einen erweiterten Rettungsdienst zurückgegriffen werden. Die genannten Organisationen halten Betreuungs- und Sanitätseinheiten sowie Schnell-Einsatz- Gruppen (SEG) Rettung vor, die im Bedarfsfall alarmiert werden können. Abhängig von Tageszeit, Wochentag und Ferien ist die Leistungsfähigkeit dieser Einheiten variabel, da es keine Dienstverpflichtung in diesem Bereich geben kann. Diesem Umstand wird in diesem Handbuch ebenso Rechnung getragen, wie der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Kräfte im eigenen oder in angrenzenden Rettungsdienstbereichen im Großschadensfall einmal nicht ausreichen können, so dass überörtliche Hilfe angefordert werden kann (Ü-MANV). Katastrophenfall Die Einsatzkräfte des erweiterten Rettungsdienstes werden unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt. Der Katastrophenfall, kann nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz durch den Hauptverwaltungsbeamten von Stadt- oder Landkreis festgestellt werden ( 20 8

9 NKatSG), wenn ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert ( 1(2) NKatSG). Für den Katastrophenfall haben die zuständigen Behörden einen Katastrophenschutzplan zu erstellen, in dem insbesondere das Alarmierungsverfahren, die im Katastrophenfall zu treffenden Sofortmaßnahmen sowie die Einsatzkräfte und -mittel auszuweisen sind ( 10a NKatSG). Es ist aber auch beim Großschadensfall möglich Katastrophenschutzeinheiten oder Teileinheiten der so genannten Medical Task Forces (MTF) einzubinden. Dabei darf aber nicht von einer gleichwertigen Personalqualifikation ausgegangen werden. Auch entspricht die Materialausstattung nicht der des Rettungsdienstes. Die Einheiten stehen in der Regel auch nicht kurzfristig zur Verfügung. Abhängig von Ausmaß des Ereignisses und der Anzahl Verletzter oder Erkrankter werden daher folgende Einsatzkräfte mobilisiert: Regulärer Rettungsdienst & Krankentransport Erweiterter Rettungsdienst Überörtliche Hilfe Katastrophenschutzeinheiten Um das Ziel bei einem Schadenereignis so schnell wie möglich eine individualmedizinische Versorgung und Betreuung der Verletzten und Erkrankten sicherzustellen, wird das MANV- Handbuch (nach 7(4) NRettDG) durch die Alarm- und Einsatzpläne der Krankenhausträger und den Katastrophenschutzplan von Stadt und Landkreis Göttingen ergänzt. 9

10 1.2 Definition Großschadenereignis und Massenanfall von Verletzten (MANV) Großschadensereignis (Großschadensfall) Ein Großschadensereignis ist nach DIN Norm ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzen und Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden. Der Begriff des Großschadensereignisses ist unscharf definiert, da er heute auch gleichbedeutend für Katastrophe benutzt wird. Im Rettungsdienst ist es "ein Ereignis mit einer so großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, dass mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden kann (DIN 13050: )". (Quelle: SKK - Wörterb. d. ZS u. KatS. - Köln 2003.). Eine allgemein gültige Definition des Begriffes "Großschadenslage" lässt sich nicht treffen. Dieser ist unter anderem auch davon abhängig, wie leistungsfähig die jeweils zuständige Behörde ist. So wird bei einem Ereignis mit einem MANV eine städtische Region, auf Grund verfügbarer höherer Hilfeleistungs-, Transport- und Versorgungskapazitäten, eine größere Personenzahl ohne Unterstützung von außerhalb bewältigen können, als dies in einer dünn besiedelten, ländlichen Region der Fall ist. Jede Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzbehörde muss selbst festlegen, ab welchem Schadensumfang die Alltagsorganisation durch besondere Maßnahmen - unterhalb der Katastrophenschwelle - verstärkt werden muss, und dies für den jeweiligen Bereich organisieren. Abhängig von der Art des Schadens kann eine solche Großschadenslage - unterhalb der Katastrophenschwelle - vorliegen etwa: beim Massenanfall Verletzter oder betroffener Personen, zum Beispiel durch den Unfall eines Verkehrsflugzeuges, Eisenbahnzuges oder Reisebusses, bei Gefährdung der Bevölkerung durch chemische, giftige oder ätzende Stoffe, zum Beispiel nach einem Schadensfall in einem Störfall-Betrieb (Seveso-II-Richtlinie) oder einem Transportunfall, nach einem terroristischen Anschlag, bei Infrastrukturschäden, durch die die Nutzung von Verkehrswegen oder Ver- und Entsorgungsanlagen in erheblichem Umfang beeinträchtigt sind, bei Naturereignissen wie Wald-, Moor- und Flächenbränden, die größer als 7 Hektar sind, oder bei großräumigen Überschwemmungen, Hochwasser oder einer Sturmflut, durch die die Bevölkerung unmittelbar gefährdet wird, bzw. durch die Infrastrukturschäden drohen (Quelle: Niedersächsischer Landtag, Drucksache 15/974 S. 4-5). 10

11 Massenanfall von Verletzten (MANV) Der Massenanfall Verletzter (MANV) ist ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich versorgt werden kann (DIN 13050: ). (Quelle: SKK - Wörterb. d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Dabei ist davon auszugehen, dass in städtischen Gebieten eine größere Zahl von Personen mit den Ressourcen des Regelrettungsdienstes behandelt werden kann, als in ländlichen Gebieten. Wann überörtliche Unterstützung angefordert werden muss, da ein MANV nicht mehr durch den regulären und erweiterten Regelrettungsdienst (einschließlich der Unterstützung durch Nachbarkreise) bewältigt werden kann, hat der Hauptverwaltungsbeamte der jeweiligen örtlichen Behörde zu definieren und zu erklären, ab welcher Größenordnung überörtliche Unterstützung angefordert werden (Quelle: Katastrophenhilfe u. Humanitäre Hilfe. - Müchen 2007). 11

12 1.3 Gesetze und Empfehlungen Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz - 7 Örtliche Einsatzleitung (1) Jeder kommunale Träger bestimmt für seinen Rettungsdienstbereich eine örtliche Einsatzleitung, die bei einem größeren Notfall am Einsatzort Aufgaben der Rettungsleitstelle übernimmt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lenkung des Einsatzes erforderlich ist, und die medizinische Versorgung leitet. Sie ist gegenüber den am Einsatzort tätigen Personen anstelle der Rettungsleitstelle weisungsbefugt, jedoch nicht gegenüber der Pilotin oder dem Piloten in flugtechnischen Angelegenheiten. (2) Die örtliche Einsatzleitung besteht aus mindestens einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders ausgebildet sein muss (Leitende Notärztin oder Leitender Notarzt), und einer organisatorischen Leiterin oder einem organisatorischen Leiter. (3) Die Rettungsleitstelle bestimmt im Einzelfall, ob die örtliche Einsatzleitung an ihrer Stelle tätig wird. (4) Die Träger des Rettungsdienstes bereiten unter Beteiligung der Krankenhäuser Maßnahmen, insbesondere Notfallpläne, zur Bewältigung größerer Schadensereignisse vor. Ufer führt hierzu im Kommentar zum NRettDG aus: Größerer Notfall Der 7 schafft die Organisationsstruktur für die Bewältigung eines größeren Notfalls. Wann ein größerer Notfall vorliegt, ist im NRettDG selbst nicht definiert. Der Regierungsentwurf beschrieb die Situation mit einer Lage, in der sich die Hälfte aller notarztbesetzten Rettungsmittel an einem Einsatzort befindet (Quelle: LT-Drs 12/2281, s. 28). Allgemein wird unter einem Großschadensfall ein Notfall im Rettungsdienst mit einer größeren Anzahl von Verletzten, Erkrankten oder anderen Geschädigten oder Betroffenen mit Versorgungserfordernissen oberhalb der regulären Vorhaltung durch den Rettungsdienst verstanden. In jedem Fall muss es sich um eine besondere Gefahrenlage mit einer Vielzahl von akut Verletzten oder Erkrankten oder um eine solche Gefahrensituation handeln, in der die Versorgung einer Vielzahl entsprechender Personen zu erwarten ist (vgl. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Örtliche Einsatzleitung Die Aufgabe der ÖEL am Einsatzort ist nach Absatz 1 Satz 1 die Übernahme der Aufgaben der Rettungsleitstelle am Einsatzort, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lenkung des Einsatzes erforderlich ist und die Leitung der medizinischen Versorgung. 12

13 Hauptaufgabe des LNA in der ÖEL ist die notfallmedizinische Sichtung der Patienten sowie die Festlegung von Behandlungs- und Transportprioritäten Sichtungskategorien Gegenwärtig werden folgende Sichtungskategorien konsentiert (2002): I akute, vitale Bedrohung Sofortbehandlung II schwer verletzt / erkrankt dringende Behandlung III leicht verletzt / erkrankt spätere (ambulante) Behandlung IV ohne Überlebenschance betreuende (abwartende) Behandlung Tote Registrierung Organisatorischer Leiter Der Organisatorische Leiter (OrgL) ist eine im Rettungsdienst erfahrene und durch einen entsprechenden Lehrgang qualifizierte Person, die den LNA beim Einsatz unterstützt und organisatorisch-technische Führungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt Weisungsrecht Die ÖEL ist nach 7 Abs. 1 Satz 2 NRettDG mit einem ähnlichen Weisungsrecht ausgestattet wie die Rettungsleistelle nach 6 Abs. 2 Satz 2 NRettDG. Es erstreckt sich jedoch nicht nur auf die im Rettungsdienst tätigen Personen, sondern weitergehend auf die am Einsatzort tätigen Personen, z. B. auf anwesende nicht in den Rettungsdienst eingebunden Ärzte. Das Weisungsrecht geht jedoch nicht über die Aufgabenstellung des Rettungsdienstes nach 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG hinaus, es verdrängt deshalb gemäß 1 Abs. 3 insbesondere nicht das Weisungsrecht des Einsatzleiters der Feuerwehr nach den Vorschriften des NBrandSchG hinsichtlich der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie des Polizei-Einsatzleiters nach den Nds. SOG. Umgekehrt ist die ÖEL allerdings auch nicht den Weisungen des Feuerwehr-Einsatzleiters ( 33 Abs. 2 NBrandSchG Die Vorschriften des Katastrophenschutzrechts des Rettungsdienstrechts sowie des Landeswaldgesetzes bleiben unberührt. ) und nicht den Weisungen des Polizei-Einsatzleiters unterworfen ( 3 Abs 1 Satz 2 Nds. SOG (1) 1 Die Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung bei 2. der Erfüllung 13

14 anderer der Polizei übertragenen Aufgaben ( 1 Abs. 5) ), soweit es um die rettungsdienstliche Aufgabenstellung geht. Den Weisungen der Einsatzleiter von Polizei und Feuerwehr wird allerdings der Vorrang einzuräumen sein, soweit es um die Sicherheit des Rettungsdienstpersonals geht. Die ÖEL darf dem einzelnen Arzt wegen der Rechtsnatur der ärztlichen Tätigkeit als freien Beruf ( 1 Abs. 1 Satz 3 BO) nicht vorschreiben, wie er einen Patienten zu behandeln hat. Die ÖEL darf dem einzelnen Notarzt jedoch Patienten zur Behandlung zuweisen und ihn auch wieder entziehen. Insoweit kommt dem LNA innerhalb der ÖEL eine Oberarztfunktion zu. Das Weisungsrecht des einzelnen Notarztes gegenüber nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal bleibt bestehen, wird jedoch von dem Weisungsrecht der ÖEL überlagert. Dabei sind Weisungen, die gegen Gesezte verstoßen ebenso unzulässig wie Weisungen, die die Menschenwürde verletzen oder die nicht zu einsatzbezogenen Zwecken erteilt werden. Ärzten gegenüber darf der LNA nach 2 Abs. 1 Satz 2 BO keine Weisungen erteilen, die mit der ärztlichen Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung der angewiesene Arzt nicht verantworten kann (Quelle: Ufer, Kommentar zum NRettDG). Die ÖEL darf Notärzte und nichtärztliches Rettungsdienstpersonal nicht anweisen, sich eigener, schwerwiegender und konkreter Lebens- oder Gesundheitsgefahr auszusetzen. Die Weisungsgebundenheit besteht insofern nur im Rahmen der Zumutbarkeit. Die Weisungsbefugnis der ÖEL nach dem NRettDG endet mit der Feststellung des Katastrophenfalls nach 20 NKatSG, weil dann die zentrale Leitung des Katastrophenbekämpfung nach 21 NKatSG durch den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) der Katastrophenschutzbehörde erfolgt. Die ÖEL kann von diesem allerdings sofort als Technische Einsatzleitung (TEL) nach 22 NKatSG mit dem Auftrag der Katastrophenbekämpfung an dem Schwerpunkt oder Abschnitt des Unglücksfalls erneut eingesetzt werden. In diesem Fall unterstellt der HVB dieser TEL sinnvollerweise zusätzlich die nachgeführten Kräfte des Sanitätsdienstes als Fachdienst des Katastrophenschutzes Positionspapier des Landesausschuss Rettungsdienst Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) sind in diesem Sinne eine medizinisch-taktische Einheit zur Bewältigung größerer Schadensereignisse. Die Aufgaben und Bestandteile der ÖEL werden im Positionspapier Aufgaben, Bestanteile und wirtschaftliche Kosten einer örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) gem. 7 NRettDG des Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) des Landes Niedersachsen beschrieben. Diese 14

15 Festlegungen gelten auch für Stadt und Landkreis Göttingen. Wo regionale Regelungen möglich sind, sind hier die für Stadt und Landkreis Göttingen formuliert: Grundlagen Die ÖEL ist eine taktische Einheit. Vom Träger des Rettungsdienstes ist eine Dienstanweisung für die ÖEL in seinem Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Benachbarte Rettungsdienstträger sollen gemäß 4(2) NRettDG zusammenarbeiten und vertragliche Regelungen über die Zusammenarbeit bei einem Großschadensereignis treffen. Für den Fall, dass bei einem Großschadensereignis initial keine individualmedizinische Versorgung des Patienten möglich ist, ist es das Ziel aller rettungsdienstlichen Bemühungen, schnellstmöglich wieder zur individualmedizinischen Versorgung zurückzukehren Allgemeine Organisation und Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit der ÖEL (das ist die Zeit von der Alarmierung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen an einem an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort) soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die Verfügbarkeit der ÖEL kann im Einzelfall, unter Beachtung der heterogenen regionalen Gegebenheiten, von dieser Zeitvorgabe abweichen. Die ständige Einsatzbereitschaft der ÖEL ist sicher zustellen Zusammensetzung und Aufgaben Die ÖEL besteht im Einsatz mindestens aus einem Leitenden Notarzt (LNA) und einem organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) zur Definition siehe DIN Rettungswesen Begriffe. Grundsätzlich trägt der LNA innerhalb der ÖEL die Gesamteinsatzverantwortung für die medizinische Gefahrenabwehr. LNA und OrgL müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten. LNA und OrgL erkunden gemeinsam die Einsatzstelle und übernehmen danach in gegenseitiger Abstimmung ihre spezifischen Aufgaben. 15

16 Aufgaben des LNA sind insbesondere: Beurteilung der Schadenlage aus medizinischer Sicht, Sichtung, Festlegung der Behandlungspriorität und qualität, Festlegung der Transportpriorität und der Zielkrankenhäuser. Aufgaben des OrgL sind insbesondere: Beurteilung der Schadenlage aus taktisch-operativer Sicht, Festlegung des Standortes von Patientenablage und Behandlungsplatz usw., Organisation des Abtransportes in die festgelegten Zielkrankenhäuser, Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. LNA und OrgL kommen obligatorisch gemeinsam zum Einsatz. Ihre Funktionen gibt es im Einsatz nur einmal. Bei Bedarf werden Einsatzabschnitte gebildet, für die Unterabschnittsleiter (UAL) zu bestimmen sind. Weiteres Personal wie Fahrer, Sprechfunker, Melder und Dokumentationshelfer, kann einsatzbedingt durch den LNA und/oder den OrgL vor Ort zur ÖEL herangezogen werden Alarmierungsschwellen Die Rettungsleitstelle bestimmt im Einsatz, ob die ÖEL an ihrer Stelle tätig wird ( 7(3) NRettDG). In Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten existieren daher unterschiedliche Indikationskataloge für den Einsatz der ÖEL (siehe hierzu auch Kapitel 2 Einsatztaktik MANV des Handbuches). Mögliche Einsatzgründe sind: Ereignisse mit fünf oder mehr Notfallpatienten, Ereignisse, bei denen drei oder mehr Notärzte an einer Schadensstelle tätig sind, auf Anforderung des Einsatzleiters der Feuerwehr, auf Anforderung eines Notarztes, nach Einschätzung des Lagebildes durch die Rettungsleitstelle, bei drohender Gefahr (z. B. Evakuierung, Geiselnahme), bei besonderen rettungsdienstlichen Lagen (z. B. Großbränden). 16

17 Qualifikation Der LNA muss über eine Qualifikation der aktuellen Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) verfügen. Dazu zählen eine abgeschlossene Facharzt- Weiterbildung in einem Gebiet mit Bezug zur Intensivmedizin, die fortgesetzte Tätigkeit als Notarzt, Kenntnisse in der regionalen rettungsdienstlichen Infrastruktur und die Teilnahme an einem mindestens 40-stündigen Seminar Leitender Notarzt nach dem Empfehlungen der BÄK und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI). Der Organisatorische Leiter muss über eine Führungsausbildung sowie Erfahrungen in der Führung taktischer Einheiten oder als Mitarbeiter einer Rettungsleitstelle verfügen. Darüber muss er über eine rettungsdienstliche Mindestqualifikation als Rettungssanitäter (RS) (in Göttingen mindestens Rettungsassistent) oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen Fortbildung LNA und OrgL sollen sich regelmäßig theoretisch fortbilden und mit den gemeinsamen Einheiten der Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Polizei, KatS usw.) gemeinsame Übungen durchführen Ausstattung LNA und OrgL sind mit Dienstausweis. Persönlicher Schutzausrüstung gemäß UVV (inklusive Funktionswesten) und Funkmeldeempfänger auszustatten. Die ÖEL soll im Einsatz über ein geeignetes Einsatzfahrzeug verfügen. Zu diesem Zweck ist ein Fahrzeug mit entsprechender Zusatzausrüstung für Führung und Dokumentation der Einsätze (Fernmeldeausstattung, Kartenmaterial, Material für Sichtung und Patientendokumentation) vorzuhalten. Regelungen für den Transport des LNA und OrgL zur Einsatzstelle sind vom Träger des Rettungsdienstes in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten zu treffen (s. hierzu Kapitel 2 des Handbuches) Versicherung Der Träger des RD stellt einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Mitarbeiter der ÖEL (Amtshaftung, gesetzl. Unfallversicherung) sicher. 17

18 1.4 Regulärer Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Göttingen In der Primärphase eines MANV werden durch die Rettungsleitstelle Göttingen alle sofort verfügbaren Kräfte des regulären Rettungsdienstes eingesetzt Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Laut Bedarfsplan sind in Stadt und Landkreis Göttingen im regulären Rettungsdienst folgende Rettungsmittel / Funktionen einsatzbereit: Stadt Göttingen Notärzte 1. NEF-Nord Fl GÖ (24 h) 2. RTH Christoph 44 (07 00 oder sunrise 30 wenn dies die spätere Zeit ist bis sunset) NEF Süd Fl GÖ (sunset bis ) 3. ITW-Arzt (Werktags sofort einsatzbereit, sonst Rufbereitschaft) 4. LNA (Rufbereitschaft) 5. ÄLRD (Werktags ) Rettungswagen (24 h / 365 Tage) 1. RTW Nord Fl GÖ RTW Süd 1 Fl GÖ RTH Süd 2 Fl GÖ RTW West AK Göttingen Mehrzweckfahrzeuge 1. MZF DRK RK GÖ (Di., Do., So ; Mo., Mi., Fr. Sa ) 2. MZF DRK RK (Mo.-Fr ; Sa , So ) 3. MZF MHD JOH GÖ (Mo., Mi., Fr. Sa ; Di., Do., So ) 18

19 Landkreis Göttingen Notarzteinsatzfahrzeuge 1. NEF-Duderstadt RK GÖ NEF-Hann.-Münden RK GÖ Rettungswagen 1. RTW Gieboldehausen RK GÖ RTW Duderstadt RK GÖ RTW Rittmarshausen SAMA GÖ RTW Friedland SAMA GÖ RTW Hann.-Münden SAMA GÖ RTW Uschlag SAMA GÖ RTW Hann.-Münden RK GÖ RTW Dransfeld SAMA GÖ Mehrzweckfahrzeuge 1. MZF Duderstadt RK GÖ (Mo.-Fr , Sa , So. nicht) 2. MZF Hann.-Münden SAMA GÖ (Mo. - Sa , So. nicht) 3. MZF Lenglern RK GÖ (Mo. - Fr ; Sa./So. nicht) RTW (24 h) MZF (werktag ) RTW / ITW (24 h) MZF (werktag ) RTH / NEF (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) MZF (werktag Sa/So 07 19) MZF (werktag 06 00) MZF (werktag Sa 8 21, So 8 20) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) MZF (werktag ) MZF Mo. Sa ) NEF (24 h) RTW (24 h) MZF (werktag ) Sa ) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) 19

20 1.5 Regulärer Rettungsdienst in angrenzenden Landkreisen Die Kräfte des Göttinger Rettungsdienstes können, wenn es einsatztaktisch sinnvoll ist also vor allem an den Landkreisgrenzen - durch Kräfte der regulären Rettungsdienste der angrenzenden Kreise verstärkt werden: 1. im Norden Landkreis Northeim und Osterode/Harz 2. im Osten Landkreis Eichsfeld 3. im Süden Werra-Meißner-Kreis 4. im Westen Landkreis Kassel ergänzt. LK NOM LK OHA LK EIC LK KS Werra Meissner Kreis 20

21 1.5.1 Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Northeim Standorte des regulären Rettungsdienstes im Landkreis Northeim NEF (24 h) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) 21

22 1.5.2 Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Osterode / Harz Standorte des regulären Rettungsdienstes Landkreis Osterode / Harz: RTW werktags Uhr Sa/So/Feiertag Uhr 22

23 1.5.3 Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Landkreis Eichsfeld Standorte des regulären Rettungsdienstes Landkreis Eichsfeld: RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) 23

24 1.5.4 Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Werra-Meißner-Kreis Standorte des regulären Rettungsdienstes Werra-Meissner-Kreis: NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (Mo. Fr ) RTW (Mo. Fr ) RTW (24 h) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (Mo Fr ) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (Mo. Fr ) RTW (Mo. Fr ) Wichmannshausen RTW (24 h) Altefeld RTW (24 h) 24

25 1.5.5 Rettungsmittelvorhaltung laut Bedarfsplan Stadt und Landkreis Kassel Standorte des regulären Rettungsdienstes Stadt und Landkreis Kassel: RTW (24 h) Gieselwerder RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) NEF (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTH (07 00 sunset) NEF (24 h) NEF (24 h) ITW (8 h / Rufdienst) Baby NAW (12 h / Rufdienst) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) RTW (24 h) 25

26 1.6 Luftrettung um Göttingen (200 km Radius) Aufgelistet sind die in und um Göttingen stationierten RTH und ITH, bis 200 km Entfernung (Luftlinie) und die ungefähre Anflugzeit bis Göttingen Innenstadt bei einer Geschwindigkeit von 120 kn / 220 km/h. Die Hubschrauber sind nach RTH und ITH sortiert, numerisch nach Distanz bis Stadtmitte Göttingen. Dabei ist zu beachten: RTH und ITH brauchen Sichtflugbedingungen. Nach sunset oder bei Flügen über längere Distanzen (>70 km) muss der Pilot zuvor die Wetterlage überprüfen. Andererseits ist zu bedenken, dass bei frühzeitiger Alarmierung zusätzlich zum Christoph 44 sechs RTH/ITH innerhalb von 30 Minuten das Stadtgebiet Göttingen erreichen können, innerhalb von 45 Minuten sogar bis zu 16 RTH/ITH. 26

27 RTH / ITH Standort (07:00 sunset) Entfernung Flugzeit 1. Christoph 7 Kassel Leitstelle Kassel, Christoph 37 Nordhausen Leitstelle Nordhausen, Christoph 30 Wolfenbüttel Leitstelle Wolfenbüttel, Christoph 4 Hannover Leitstelle Hannover KOST ITH Christoph Niedersachsen, Hannover KOST Leitstelle Hannover Christoph 13 Bielefeld Leistelle Bielefeld, Christoph 28 Fulda Leitstelle Fulda Christoph 60 Suhl Leitstelle Suhl, ITH Christoph Thüringen, Bad Berka Leitstelle Jena, oder Christoph 36 Magdeburg Leistelle 36, Christoph 70 Jena - Schöngleina Leistelle Jena, ITH Christoph Sachsen-Anhalt, Halle KOST Magdeburg ITH Christoph Halle KOST Magdeburg ITH Christoph Hessen, Reichelsheim Leitstelle Frankfurt, Christoph 25 Siegen Leitstelle Siegen-Wittgenstein, Christoph 19 Uelzen Leistelle Uelzen, Christoph 8 Lünen Leitstelle Unna, bis ITH Westfalen Greven Leitstelle Steinfurt, Christoph 61 Leipzig Leitstelle Leipzig, ITH Christoph Leipzig Leitstelle Leipzig, Christoph 2 Frankfurt Leitstelle Frankfurt, Christoph 6 Bremen Leitstelle Bremen, ITH Christoph Weser Bremen Leitstelle Bremen, Christoph Europa 2 Rheine Leitstelle Steinfurt, Christoph 35 Brandenburg Leitstelle Brandenburg, km 11 Minuten 60 km 16 Minuten 80 km 22 Minuten 93 km 26 Minuten 103 km 28 Minuten 110 km 30 Minuten 113 km 31 Minuten 115 km 32 Minuten 120 km 33 Minuten 130 km 35 Minuten 135 km 37 Minuten 140 km 38 Minuten 140 km 38 Minuten 153 km 42 Minuten 155 km 43 Minuten 163 km 45 Minuten 165 km 45 Minuten 168 km 46 Minuten 170 km 46 Minuten 170 km 46 Minuten 175 km 48 Minuten 180 km 49 Minuten 180 km 49 Minuten 190 km 52 Minuten 200 km 55 Minuten 27

28 ITH Standort (07:00 Uhr sunset i. d. R. sofort, sunset 07:00 Uhr 30 Vorlaufzeit) 4.2 ITH Christoph Niedersachsen, Hannover KOST Leitstelle Hannover ITH Christoph Thüringen, Bad Berka Leitstelle Jena, oder ITH Christoph Sachsen-Anhalt, Halle KOST Magdeburg ITH Christoph Halle KOST Magdeburg ITH Christoph Hessen, Reichelsheim Leitstelle Frankfurt, ITH Westfalen Greven Leitstelle Steinfurt, ITH Christoph Leipzig Leitstelle Leipzig, ITH Christoph Weser Bremen Leitstelle Bremen, km 28 Minuten 120 km 33 Minuten 140 km 38 Minuten 140 km 38 Minuten 153 km 42 Minuten 168 km 46 Minuten 170 km 46 Minuten 180 km 49 Minuten 28

29 1.7 Erweiterter Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Göttingen Der Erweiterte Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Göttingen besteht aus Schnell-Einsatz- Gruppen Rettungsdienst und Betreuung sowie den Einsatzeinheiten mit Sanitäts- und Betreuungsgruppen. In Stadt und Landkreis Göttingen wird der erweiterte Rettungsdienst durch die Hilfsorganisationen ASB, DRK, MHD, JUH und die Firma AKG gestellt. Die Einheiten der SEG Rettung sind in Göttingen, Duderstadt und Hann.-Münden stationiert. Die Gesamtleitung der SEG Rettung liegt beim DRK KV Göttingen-Northeim. MANV SEG Rettung Kat.-Schutz (MTF) SEG Göttingen DRK + JUH + MHD Einsatzeinheit Stadt Einsatzeinheit Landkreis Einsatzeinheit Landkreis SEG Ost (Duderstadt) DRK Sanitätsgruppe DRK Gö. Sanitätsgruppe DRK Gö. Sanitätsgruppe DRK Dud. SEG West (Ha.Mü.) DRK + ASB Betreuungsgruppe ASB Gö. Betreuungsgruppe DRK Ha.Mü. Betreuungsgruppe DRK Dud 29

30 1.7.1 Definition Schnell-Einsatz-Gruppe Eine Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) bezeichnet in Deutschland eine Gruppe von Einsatzkräften, die so ausgebildet und ausgerüstet ist, dass sie bei einem Großschadensfall oder außergewöhnlichen Ereignissen Verletzte, Erkrankte und andere Betroffene versorgen kann (Definition nach DIN Rettungswesen Begriffe ) Leistungsprofil SEG allgemein Allgemein unterstützt und ergänzt eine SEG bei größeren Schadensereignissen den für den einzelnen Notfall vorgehaltenen regulären Rettungsdienst durch die Bereitstellung von ehrenamtlichem Personal mit entsprechender Ausbildung, Rettungsmittel und Material. Im Einsatz können durch die Helfer Erkrankte und Verletzte versorgt, betreut und transportiert werden. Dies kann in Rettungsfahrzeugen oder mit Hilfe einer notwendigen Infrastruktur (mobile Unterbringung in Zelten mit Beleuchtung, Heizung, Stromversorgung), die durch die SEG geschaffen und betrieben werden, geschehen. Dazu kommt Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Kommunikation (Funk- und Telefonnetz). Zu beachten ist, dass im Großschadensfall die vom Ministerium empfohlene Qualifikation des Rettungsdienstpersonals (i. d. R. Rettungsassistent) nicht immer eingehalten werden kann. Für Göttingen wurde definiert, dass die beim MANV anzustrebende Mindestqualifikation 2 Rettungssanitäter pro RTW und 1 Rettungssanitäter & 1 San.-Helfer beim KTW ist. Zu beachten ist ferner, dass es verschiedene Arten von Schnell-Einsatz-Gruppen gibt. Diese können zwischen den einzelnen Bundesländern, Gebietskörperschaften und Organisationen oder den lokalen Notwendigkeiten und Möglichkeiten variieren. Sie werden typischerweise nach ihren Aufgabenbereichen unterschieden, wobei Mischformen möglich sind. Je nach Aufgabenstellung sind die SEG in der Lage verschiedene Aufgaben zu übernehmen: Behandlung von Patienten Hier steht die Behandlung von Patienten im Vordergrund, weniger der Transport. Eine solche SEG ist in der Lage, eine Patientenablage einzurichten, eine Unfallhilfsstelle oder einen Behandlungsplatz bzw. einen Teil davon aufzubauen und zu betreiben. Typische Bezeichnung hierfür ist Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst (Abkürzung: SEG-San), teilweise wird auch der Name Schnelleinsatzgruppe Behandlung (SEG-Beh) verwendet. Wird eine SEG explizit als rettungsdienstlich qualifizierte Ergänzung zum Rettungsdienst vorgehalten, spricht man von einer Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst (SEG-RD). 30

31 Transport von Patienten Diese Schnelleinsatzgruppen dienen primär der Verstärkung des Rettungsdienstes mit qualifiziertem Personal und/oder mit einer Vielzahl von Krankenkraftwagen für den Patiententransport. Als Benennung kommt häufig Schnelleinsatzgruppe Rettung und Transport (SEG-Rett) oder Schnelleinsatzgruppe Transport (SEG-Trp) vor. Betreuung und Verpflegung von Unverletzten Schnelleinsatzgruppen, die für die Betreuung von unverletzten Personen vorgesehen sind, sorgen für die Sammlung, Unterkunft und soziale Betreuung (z.b. in einer Betreuungsstelle) und/oder für die Verpflegung mit Essen und Getränken. Solche Einheiten heißen üblicherweise Schnelleinsatzgruppe Betreuung (Abkürzung: SEG-Bt, SEG-B) oder Schnelleinsatzgruppe Verpflegung (SEG-Vpfl, SEG-V) Einsatzeinheiten mit Sanitäts- und Betreuungsgruppen Zu Beginn der 1990er Jahre erarbeitete das DRK das Konzept der Einsatzeinheiten, da die bis dahin bestehenden Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des Katastrophenschutzes nur in Ausnahmefällen zur Bewältigung von Schadensereignissen zum Einsatz kamen. Die Personalstärke der Einsatzeinheit beträgt 30 Einsatzkräfte. Sie ist in die vier Gruppen Führungstrupp, Sanitätsgruppe, Betreuungsgruppe und Trupp Technik und Sicherheit gegliedert. Die Gruppe Sanitätsdienst besteht aus 9 Helfern (0/1/8/9). Die Sanitätsgruppe führt benötigtes Material an die Einsatzstelle und unterstützt Notärzte und nichtärztliches Rettungsdienstpersonal bei der Versorgung von Verletzten oder Erkrankten. Im Schadensgebiet kann die Gruppe bei der Suche und der Erstversorgung von Patienten eingesetzt werden. Sie kann notwendige Infrastruktur, wie Patientenablagen oder Behandlungsplätze mitbetreiben. Die Einsatzkräfte können für den Patiententransport vom Schadensgebiet zum Behandlungsplatz, dank der vorhandenen KTW auch für den Transport zum Krankenhaus eingesetzt werden. Zusammen mit der Führungsgruppe kann die Sanitätsgruppe unabhängig von der Einsatzeinheit als SEG eingesetzt werden. Sie kommt somit auch bei größeren Unfällen zum Einsatz. Eine Sanitätsgruppe kann 20 Verletzte selbstständig versorgen. Die Gruppe Betreuungsdienst besteht aus einem Gruppenführer und 12 weiteren Helfern (Stärke 0/3/10/13). Sie ist in die Trupps Soziale Betreuung (0/1/3/4), der sich um Betroffene kümmert, den Trupp Unterkunft (0/1/3/4), der sich um die Unterbringung von Betroffenen kümmert, und den Trupp Verpflegung (0/1/4/5), der sich um die Verpflegung der Betroffenen sowie der eigenen und fremden Einsatzkräfte kümmert, eingeteilt. Die Betreuungsgruppe kann 31

32 zusammen mit der Führungsgruppe als Schnelleinsatzgruppe eingesetzt werden und ist somit auch für Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle verfügbar. Eine Betreuungsgruppe kann alleine 150 Betroffene versorgen und betreuen. Als Fahrzeuge dienen meist zwei Mannschaftstransportwagen, teilweise mit Fahrzeuganhänger, und ein Betreuungslastkraftwagen mit Feldkochherd. Eine Einsatzeinheit (1/4/25=30) besteht aus: Führungstrupp (1/1/2): 1x ELW Sanitätsgruppe (1/8): 1x Arzttruppwagen, 2x Krankenwagen (4 Tragen) Betreuungsgruppe (1/12): 2x MTW, 1x LKW+FKH Gruppe Technik und Sicherheit (1/3): 1x LKW Eine Sanitätsgruppe ist zur Versorgung von 20 Patienten ausgelegt und eine Betreuungsgruppe kann 100 Betroffene versorgen. Bei den Angaben handelt es sich um Vorgabedaten, die einzelnen Einheiten in Stadt und Landkreis Göttingen halten noch weitere Fahrzeuge und Materialien vor. Der Führungstrupp und die Technikgruppe wurden bei der Darstellung der Übersichtlichkeit wegen vernachlässigt SEG in Stadt und Landkreis Göttingen Die in gegebenen Hinweise zu den SEG zeigen, dass das Leistungsspektrum der einzelnen SEG in einer Region sehr vielfältig sein kann. Weiterhin ist die Leistungsfähigkeit einer SEG davon abhängig, wie viele Helfer sofort erreicht werden können. Dies wird erkennbar, wenn Einsätze geplant sind (z. B. FIFA WM und NPD Demonstrationen 2006). Bei geplanten Einsätzen können mit allen Einheiten fast Helfer für Stadt und Landkreis Göttingen zur Verfügung stehen. Bei einem ungeplanten Alarm in der Woche zur Kernarbeitszeit wird die Anzahl der erreichbaren Helfer aber wesentlich geringer sein. Dies bedeutet, dass es dazu kommen kann, dass bei einem Großschadensfall bestimmte Einsatzeinheiten nicht von den Kräften am Einsatzort oder der Rettungsleitstelle angefordert werden, weil nicht bekannt ist ob oder in welcher Stärke sie zur Verfügung stehen. Für Stadt und Landkreis Göttingen wurden Einsatzeinheiten für den Großschadensfall definiert, Diese Definitionen orientieren sich an Definitionen, wie sie in anderen Bundesländern auch üblich sind, zum anderen berücksichtigen sie, dass die maximale Einsatzstärke einer SEG nicht sofort zur Verfügung stehen kann. 32

33 Der Vorteil dieser Definitionen besteht darin, dass Einsatzkräfte bei einer Anforderung wissen, welche Einsatzkräfte kommen und wie diese einsatztaktisch eingeplant werden können. Ebenso kann die Rettungsleitstelle eine bestimmte Anforderung definiert bedienen. Dies ist vor allem auch dann möglich, wenn eine Anforderung aus einem Nachbarkreisen kommt Stärke SEG Göttingen Folgende Fahrzeuge können von der SEG Rettung maximal mobilisiert werden: SEG-Mitte SEG-Ost SEG-West ELW NEF (Reserve RD) RTW (Reserve RD) (Reserve RD) (Reserve RD) KTW TW MTW GW Σ Transportkapazität 2 x ELW 2 x NEF 5-(8) x RTW = 31-(34) Patienten liegend 2 x KTW 6 x 4-TW (Rettungshundestaffel) 33

34 Leistungsfähigkeiten und Ausstattung der SEG Göttingen SEG Göttingen Mitte DRK 2 RTW,1 NEF, 1 GW SAN, 1 MTW, 1 Anhänger mit 2 SG 40 MHD 1 RTW,1 KTW,1 MTW JUH 1 RTW,1 ELW, 1 GW SAN,1 MTW 34

35 Leistungsmöglichkeiten der SEG Mitte, Teileinheit DRK Organisation Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Göttingen-Northeim Zimmermannstr. 4, Göttingen Tel.: Fax: Dienststelle Funkrufname Rot Kreuz Göttingen 45/01 Fachdienst Kreisauskunftsbüro Leiter Axel Reibrandt Tel.: Stärke 1/4/50 Leistung BHP 25 Alarmierung Ansprechpartner Funkmeldeempfänger Gesamtschleife Leitstelle Göttingen RTW-Schleife Kanal 410 Kanal 464 Zusatzschleife Leiter SEG Günther Wieland Stellvertreter Florian Löffler Gruppenführer Arne Harring OrgL Jochen Völksen OrgL Torsten Dunemann OrgL Bereitstellungsraum Zimmermannstr. 4, Göttingen Fahrzeuge und Beladung MTW Ford Transit Funkrufname 47/69 Gerätewagen Mercedes Benz Funkrufname 47/15. Beladung: 5 Vakuummatratzen und Schaufeltragen, 10 Klapptragen, zwei Tragenböcke, zwei 10l O2 Flaschen, 2 Medumat Standard, 1 LP 10, AED mit Überwachung Primedic,10 Notfalltaschen,2 Notfallkoffer,10Decken, Kleinmaterial, Absaugpumpe, Dokumentation, Westen SEG,Schienungsmaterial. Zeltanhänger mit 2 aufblasbaren SG 40 inklusive Licht und Heizung. 2 RTW nach DIN 47/41 und 47/42 Sonstiges Im Bedarfsfall können noch ein RTW, ein NEF sowie ein KTW aus Reservebestand besetzt werden. Alle Mitglieder kommen aus dem Rettungsdienst mit der entsprechenden Ausbildung RA und RS 35

36 GW SAN/SEG DRK 1 (GÖ RK7) SEG Göttingen BHP 25 Stand Legende: Ebene 1-13 / Kammer I-IV Zw.E = Zwischenebene / Bd.E = Bodenebene / Ob.E = obere Ebene linke Fahrzeugseite: I-1 Zw. E 4 Notfallrucksack I-2 Bd. E 1 Zeltgebläse 1 Warmluftschlauch 1 Deckensack (Inhalt: 10 KatS-Decken) II-3 Bd.E 1 Zeltheizung mit Zubehör II-4 Zw.E 3 Metallklapptisch II-5 Ob.E 2 Abfallsammelbehälter, Abfallsäcke III-6 Bd.E 1 Infusionskiste 1 Kiste mit Einmaldecken (Inhalt: 20 Stück) III-7 Zw.E 1 Zubehörkiste Immobilisation / Schienung 1 Kiste mit EH-Packs III-8 Ob.E 10 HWS-Stützkragen Kinder 10 HWS-Stützkragen Erwachsene 1 Gewebeplane 6m x 8m IV-9 Bd.E 1 Gebläsezelt mit Zubehör IV-10 Zw.E 4 Faltsignal (1 BHP-Eingang, 1 BHP-Ausgang, 2 Patientenablage) 1 O2-Behandlungsgerät mit 5 Liter-Flasche IV-11 Ob.E 10 Infusionsstative V-12 Bd.E 3 Lagerungsbock für Krankentrage V-13 Zw.E 5 Wirbelsäulenbrett 3 Schaufeltrage mit Gurtsystem rechte Fahrzeugseite: I-1 Zw.E 4 Notfallrucksack I-2 Bd.E 2 Kraftstoffkanister (Zeltheizung / Stromerzeuger) 1 Gleitschutzkettensatz 1 EKG LifePak12 II-3 Bd.E 1 Fremdbetankungseinrichtung 1 Stromerzeuger 8 kva mit Abgasschlauch III-4 Ob.E 10 DIN-Krankentragen, klappbar III-5 Zw.E 1 Hygienemodul 1 Alu-Box Rettungstücher (Inhalt: 20 Stück) III-6 Bd.E 1 Beleuchtungsmodulkiste 1 Alu-Box Zubehör Sicherung und Transport IV-7 Bd.E 1 Kanister Trinkwasser (20 Liter, unbefüllt) 1 Kabeltrommel 25m 1 Hygienemodul Reinigung und Desinfektion 1 Zubehörbox für Dreibeinstative IV-8 Zw.E 3 Teleskop-Dreibeinstative 9 Abspannheringe V-9 Zw.E 1 Dokumentationsmappe IV-10 Bd.E 1 Abspann- und Reparaturset für Gebläsezelt 36

37 hintere Fahrzeugseite: I-1 Bd.E 1 AED Primedic HeartSave mit EKG/SpO2 (batteriebetrieben) 1 AED Primedic HeartSave mit EKG (batteriebetrieben) 2 O2-Flasche 10 Liter 2 O2-Behandlungsgerät Medumat Variabel mit 2 Liter O2-Flasche 1 Pulverlöscher 6kg ABC 1 Steh- und Anlegeleiter 1 Kabeltrommel 25m 1 Absaugpumoe ACCUVAC mit Absaugkathetern I-2 Ob.E: 1 Klapptisch 6 Klappstuhl 1 Vakuumschienensatz für Arm, Bein, Unterschenkel mit manueller Absaugpumpe 1 Vakuummatratze mit manueller Absaugpumpe Fahrgastraum: 3 Handfunkgeräte 2-Meter 1 Einsatzhelm Leiter SEG 3 Einsatzhelm 2 Warnwesten nach DIN 1 Mappe Fahrzeugdokumentation 3 Kennzeichnungswesten (1 GF Sammelstelle (rosa), 1 Einsatzleiter SEG (grün), 1 GF Rettung (blau)) 2 Handscheinwerfer in Ladeschale Bestandsliste Kinder-Notfallkoffer SEG Göttingen Fach 1 Diagnostik 1 Blutdruckmessgerät Kinder 1 Blutdruckmanschette Baby 1 Stethoskop Kinder 1 Diagnostikleuchte 1 Händedesinfektionsmittel Fach 2 Intubation 1 Laryngoskopgriff Kinder 1 Spatel gebogen Gr. 1, 1 Spatel gerade Gr. 0 1 Gudeltubus Gr. 000 / 00 / 0 1 Magill-Zange klein 1 Ersatzbatterien Diagnostikl. 1 Pean-Klemme Fach 3 Wundversorgung 1 Set Wunschnellveband 1 Kleiderschere 5 Mundschutz 2 Einmalskalpell 2 Pinzetten 1 Lupenpinzette 2 Fixierbinde Fach 4 Wundversorgung 10 Wundauflage 10 x 10 cm 3 Rettungsdecke Kinder 4 Paar sterile Handschuhe 1 Verbandtuch 60 x 80 cm 1 Rollenpflaster 2,5cm x 5m 37

38 Fach 5 Fach 6 Fach 7 Infusion 2 Infusionslösung NaCl 0,9% 2 Infusionssystem 4 Venenverweilkatheter 6 Butterfly 1 Stauband 1 Kanülenabwurf Absaugung 2 Oro-Sauger 2 Intraossär-Kanüle 6 Absaugkatheter 1 PEEP-Ventil Beatmung / Intubation 1 Beatmungsbeutel Baby 1 Beatmungsfilter 3 Baby-Beatmungsmaske 5 Endotrachealtubus 1 Führungsstab GW SAN/SEG DRK 2 (GÖ RK62) SEG Göttingen 10 DIN-Krankentragen 2 Deckensack (Inhalt: jeweils 10 KatS-Decken) 2 Vakuummatratzen 2 Schaufeltragen 1 Zelt SG20 2 Garnituren 1 Alu-Box Verbandstoffe 1 Alu-Box Schienungsmaterial 1 Alu-Box Zugang / Infusion (Inhalt: 10 Infusionsset klein, 20 Infusionsset groß ) 1 Beleuchtungssatz Einsatzraum 10 Sanitätstaschen 1 Notfallrucksack 1 Alu-Box Dokumentation 1 Klapptisch 38

39 Leistungsmöglichkeiten der SEG Mitte, Teileinheit MHD Organisation Malteser Hilfsdienst e.v. Gliederung Göttingen Steinweg 25b Göttingen Tel. 0551/ Dienststelle Funkrufname Rot Kreuz Göttingen 45/01 Fachdienst SEG-Rettung (Teileinheit von Gö-Mitte) und Sanitätsdienst Stärke 1/2/15/18, 10 RA, 8 RS, darunter 2 Helfer mit OrgL- Weiterbildung Leistung Unterstützung DRK und JUH sowie Transport Alarmierung Kanal 410 Ansprechpartner Stefan Thies (Leiter SEG, ZF) Daniel Prodinger (stellv. Leiter SEG) Maik Adler (OrgL) Bereitstellungsraum Zimmermannstr. 4, Göttingen Fahrzeuge RTW, Mercedes 416, Funkrufname Johannes Gö 46/41 KTW, VW T4, Funkrufname Johannes Gö 46/55 MTW, VW T4, Funkrufname Johannes Gö 46/11 Sonstiges Im Bedarfsfall können dienstfreie Fahrzeuge genutzt werden. Alle Mitglieder kommen aus dem Rettungsdienst. 39

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