Walter Riester Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Walter Riester Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung"

Transkript

1 Walter Riester Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Um allen Einkommensschichten auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern, ist ein abgestimmtes Konzept aus staatlicher und privater Vorsorge gefragt. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Tarifparteien zu. Das bewährte System der betrieblichen Altersversorgung wurde zum 1. Januar 1999 den Forderungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach mehr Gestaltungsspielraum 1 + 2

2 Vorwort angepaßt. So werden unter anderem durch die ausdrückliche Aufnahme von Entgeltumwandlungsvereinbarungen in das Betriebsrentengesetz und die Änderung der Verpflichtung zur Dynamisierung von Betriebsrenten den Unternehmen mehr Chancen geboten, gemeinsam mit ihren Mitarbeitern individuelle Altersversorgungsvereinbarungen zu entwickeln. Es liegt nun an Unternehmen und Arbeitnehmern, diese Chancen zu nutzen. Auf weitere Informationsquellen und Ansprechpartner wird in dieser Broschüre hingewiesen. Walter Riester Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

3 Inhalt Das Bausteine-Konzept Bausteine für eine sichere Zukunft 6 7 Die betriebliche Altersversorgung Ein System der Gemeinsamkeiten 8 9 Die Grundformen der betrieblichen Altersversorgung Vier Wege führen zum Ziel Zur schnellen Orientierung Kleines Lexikon der Altersversorgung Rechtskunde muß sein Wesentliche Auszüge aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) Ihr persönlicher Vorsorge-Check Chancen erkennen und Perspektiven gewinnen Adressen und Tips Wenn Sie noch mehr wissen möchten

4 Bausteine für eine sichere Zukunft Gesetzliche Rentenversicherung Der staatlich garantierte Generationenvertrag bildet auch künftig die Basis der Alterssicherung. Aber die Rentenversicherung erhebt nicht den Anspruch, allein den Lebensstandard im Alter zu garantieren. Dazu bedarf es in zunehmendem Maße der betrieblichen Altersversorgung, der individuellen Altersvorsorge und der Beteiligung am Produktivkapital. Betriebliche Altersversorgung Als betriebliche Altersversorgung bezeichnet man die Altersversorgung, die Arbeitgeber auf freiwilliger Basis ihren Arbeitnehmern gewähren. Die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung ist je nach Wirtschaftsbranche und Größe des Unternehmens sehr unterschiedlich. Mit den Neuregelungen im Betriebsrentengesetz vom will der Gesetzgeber erreichen, daß mehr Arbeitnehmer als bisher von dieser Altersversorgung profitieren

5 Das Bausteine-Konzept Die Alterssicherung beruht auf Bausteinen aus staatlicher und privater Vorsorge. Die private Initiative der Betriebe und jedes Einzelnen ergänzen wesentlich die gesetzliche soziale Sicherung. Hierbei soll die Beteiligung am Produktivkapital künftig eine besondere Rolle spielen. Beteiligung am Produktivkapital Private Eigenvorsorge Individuelle Vermögensbildung ist Altersvorsorge und wird auch künftig staatlich unterstützt. Denn Staat und Betriebe können und sollen nicht alles im Leben absichern. Ein gutes Stück Altersvorsorge bleibt in der Eigenverantwortung des Einzelnen. Grundsätzlich kann jede Form privaten Vermögens der Lebensstandardsicherung dienen: Wohneigentum, andere Immobilien, Lebensversicherungen, Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Sparbriefe, Bankguthaben. Mit dieser Vermögensform gewinnt die Altersversorgung an Standfestigkeit und Dynamik: Der Staat fördert Arbeitnehmer bei der Beteiligung am Unternehmen, in dem sie arbeiten, und bei der Beteiligung an anderen Unternehmen durch Aktien und Aktienfonds. Dies wurde gesetzlich neu geregelt.

6 Ein System der Gemeinsamkeiten Die solidarische Vorsorge für ein sicheres Alter ist eine der Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft und bietet darüber hinaus Arbeitgebern wie Arbeitnehmern langfristig zahlreiche Vorteile. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Das Betriebsrentengesetz bietet viele Möglichkeiten, die Chancen betrieblicher Altersversorgung zu nutzen in Kraft tretende Änderungen des Betriebsrentengesetzes sollen insbesondere die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, künftig wieder vermehrt Zusagen auf betriebliche Altersversorgung zu geben. Die ausdrückliche gesetzliche Anerkennung von Entgeltumwandlungen im Betriebsrentengesetz schafft hier eine eindeutige Grundlage und damit auch einen Anreiz für Arbeitnehmer, zugunsten des Aufbaus einer betrieblichen Altersversorgung auf Teile ihres Barlohnes zu verzichten

7 Die betriebliche Altersversorgung Wie funktioniert es? Die Basis jeder betrieblichen Altersversorgung bilden freiwillig gegebene Zusagen. Der Arbeitgeber ist also gesetzlich nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu gewähren. Eine Verpflichtung kann sich aber aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer ergeben. Innerhalb dieser Grenzen kann der Arbeitgeber die Höhe und Voraussetzungen seiner Leistungen selbst bestimmen. Deshalb fallen auch die Versorgungsregelungen insbesondere die leistungsrechtlichen Voraussetzungen von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich aus. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) schreibt in diesem Bereich nur gewisse unabdingbare Mindestbedingungen vor, insbesondere ab wann der künftige Anspruch unverfallbar ist, wie die Betriebsrente anzupassen ist und in welchen Fällen Insolvenzschutz besteht. Dieses Gesetz ändert aber nichts an der grundsätzlichen Freiwilligkeit der betrieblichen Altersversorgung. Steuerliche Behandlungen Für die Aufbringung der Mittel zur betrieblichen Alterversorgung ebenso wie für die späteren Rentenleistungen eröffnen sich je nach Wahl der Durchführungsform unterschiedliche steuerliche Behandlungen, die auf den Seiten 10 bis 13 näher dargestellt sind.

8 Vier Wege führen zum Ziel Direktzusage Diese traditionsreichste Form der betrieblichen Altersversorgung ist auch heute noch die verbreitetste und folgt einem einfachen Prinzip: Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles bestimmte Leistungen unmittelbar zu zahlen. Die Finanzierung obliegt dem Arbeitgeber, die regelmäßig mit Hilfe von gewinnmindernden Pensionsrückstellungen erfolgt. Vom Arbeitgeber werden also keine Beiträge an einen externen Versorgungsträger gezahlt. Dieser Durchführungsweg eignet sich nur für größere Unternehmen. Für den Arbeitnehmer als Pensionsempfänger haben die Pensionsrückstellungen erst in der Auszahlungsphase steuerliche Konsequenzen. Er zahlt auf seine betrieblichen Versorgungsbezüge Steuern wie auf den Arbeitslohn (in der Regel allerdings gemindert um den sogenannten Versorgungsfreibetrag)

9 Die Grundformen der betrieblichen Altersversorgung Die erweiterte Vielfalt zur Nutzung aller staatlichen und steuerlichen Möglichkeiten bietet Unternehmen jeder Größe die Chance, gute Mitarbeiter durch das Angebot betrieblicher Altersversorgung zu gewinnen und zu motivieren. Pensionskasse Bei diesem Durchführungsweg bedient sich der Arbeitgeber einer rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Die Zahlungen des Arbeitgebers an diesen Versorgungsträger, der der Versicherungsaufsicht unterliegt, sind beim Unternehmer Betriebsausgaben und beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Sie müssen aber bis zu einem Betrag von 3.408,- DM jährlich nur mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % versteuert werden. Die späteren Bezüge werden wie die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert. Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind möglich.

10 Vier Wege führen zum Ziel Direktversicherung Diese Möglichkeit ähnelt der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen. Allerdings errichtet der Arbeitgeber nicht selbst oder mit anderen Arbeitgebern einen Versorgungsträger, sondern er schließt mit bestehenden Versicherungsunternehmen einen Einzel- oder Gruppenvertrag zugunsten seiner Arbeitnehmer auf Zahlung betrieblicher Altersversorgungsleistungen. Der Arbeitnehmer ist Versicherter und Bezugsberechtigter. Beitragszahler muß das Unternehmen sein. Das schließt aber nicht aus, daß der Arbeitnehmer einen Teil oder sogar den gesamten Betrag für die Versicherung selbst trägt. Das ist bei der sogenannten Entgeltumwandlung der Fall. Die Beiträge zur Direktversicherung werden ebenso wie bei Pensionskassen bis zu einem Höchstbetrag von 3.408, DM jährlich als Arbeitslohn nur mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % besteuert. Entsprechend werden auch die späteren Renten nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser Durchführungsweg eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen

11 Die Grundformen der betrieblichen Altersversorgung Unterstützungskasse Wie Pensionskassen sind auch Unterstützungskassen rechtlich selbständige Einrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Aber im Gegensatz zu Pensionskassen können den Unterstützungskassen die für die spätere Leistungserbringung notwendigen Mittel nur eingeschränkt zugewendet werden. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht; sie kann über ihre Mittel frei verfügen, insbesondere diese an den Arbeitgeber als Darlehen zurückgeben. Bei Unterstützungskassen sind die Zuwendungen des Arbeitgebers bei diesen zwar ebenfalls Betriebsausgaben, sie sind aber beim Arbeitnehmer nicht lohnsteuerpflichtig. Dafür unterliegt die spätere Rente (in der Regel nach Abzug des Versorgungsfreibetrages) wie bei der Direktzusage in vollem Umfang der Einkommensteuer.

12 Kleines Lexikon der Altersversorgung Abfindung Vom Arbeitnehmer bereits erworbene Anwartschaften konnten bis Ende 1998 aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen abgefunden werden. Diese Möglichkeiten sind mit den Neuregelungen allerdings wesentlich erweitert worden. Die Einzelheiten der neuen Abfindungsregelung sind dem auszugsweise abgedruckten Gesetzeswortlaut des Betriebsrentengesetzes auf den Seiten zu entnehmen. Anrechnungsverbot Auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen andere Versorgungsbezüge insoweit nicht angerechnet werden, als sie auf eigenen früheren Beiträgen des Betriebsrentners beruhen. Angerechnet werden dürfen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie auf Pflichtbeiträgen beruhen sowie sonstige Versorgungsbezüge, die mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert wurden

13 Zur schnellen Orientierung Anpassung Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung müssen kraft Gesetzes alle drei Jahre entsprechend dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust angepaßt werden unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Anpassung zugesagt hat oder nicht. Dies gilt nicht, wenn und soweit eine solche Anpassung dem Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Bei der Direktversicherung oder Pensionskasse genügt der Arbeitgeber auch seiner Anpassungspflicht, wenn sämtliche von dem Versicherungsunternehmen oder der Pensionskasse erwirtschafteten Überschußanteile zur Erhöhung der Renten verwendet werden. Schließlich entfällt eine besondere gesetzliche Anpassungsverpflichtung, wenn sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, die Betriebsrenten jährlich mindestens um 1 % anzupassen; dann hat er nur diese vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Wichtig! Diese Anpassungsalternative gilt nur für Renten, die auf Zusagen beruhen, die ab 1999 erteilt werden. Auszehrungsverbot Der beim Eintritt in den Ruhestand erstmalig festgesetzte Betrag einer betrieblichen Altersversorgungsleistung darf in der Folgezeit nicht mehr dadurch gemindert werden, daß andere Altersversorgungsbezüge wie z. B. eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung sich durch eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erhöhen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die auf Tarifvertrag beruhende Zusatzversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (dazu Stichwort VBL).

14 Kleines Lexikon der Altersversorgung Besteuerung Renten der betrieblichen Altersversorgung werden je nach Durchführungsweg beim Arbeitnehmer unterschiedlich besteuert. Renten, die von Direktversicherungen und Pensionskassen gezahlt werden, werden wie Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei einer Altersrente, die z. B. mit 65 Jahren beginnt, sind dies 27 %, d. h. nur 27 % der Rente werden steuerlich erfaßt, der übrige Teil bleibt steuerfrei. Renten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen werden als nachträglicher Arbeitslohn (in der Regel nach Abzug des sogenannten Versorgungsfreibetrages) voll besteuert

15 Zur schnellen Orientierung Entgeltumwandlung Von Entgeltumwandlung spricht man, wenn der Arbeitnehmer auf Vergütungsbestandteile zugunsten des Aufbaues einer Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen verzichtet. Dies bedeutet z. B., daß der Arbeitgeber einen Teil der ansonsten geschuldeten Vergütung nicht an den Arbeitnehmer, sondern z. B. als Beitrag an eine Direktversicherung oder Pensionskasse zahlt. Pensions-Sicherungs-Verein Der Pensions-Sicherungs-Verein e.v. mit Sitz in Köln sichert die Ansprüche und Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgungsleistungen für den Fall, daß der Arbeitgeber wegen Insolvenz nicht mehr in der Lage ist, die von ihm zugesagten und geschuldeten Altersversorgungsleistungen zu zahlen. Der Pensions-Sicherungs-Verein übernimmt bei denjenigen, die bei Eintritt der Insolvenz bereits eine betriebliche Rente erhalten, die weitere Auszahlung. Und bei denjenigen, die bei Eintritt der Insolvenz eine unverfallbare Anwartschaft erworben haben, tritt der Pensions-Sicherungs-Verein später für die Leistung ein. Der Pensions-Sicherungs-Verein wird durch Beiträge finanziert, die von den Arbeitgebern an ihn zu entrichten sind.

16 Kleines Lexikon der Altersversorgung Teilleistung Soweit ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles mit einer unverfallbaren Anwartschaft (s. Unverfallbarkeit) ausscheidet, erhält er nicht die vom Arbeitgeber zugesagte volle Leistung. Er erhält lediglich eine Teilleistung, die dem Verhältnis der tatsächlich zurückgelegten Betriebszugehörigkeit zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze (in der Regel das 65. Lebensjahr) entspricht. Unverfallbarkeit Soweit ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen ausscheidet, behält er einen anteiligen Anspruch auf die zugesagte Leistung nur, wenn die Anwartschaft bereits unverfallbar geworden ist. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer bei Ausscheiden bereits das 35. Lebensjahr vollendet hat und er zu diesem Zeitpunkt bereits seit zehn Jahren eine Zusage auf betriebliche Altersversorgungsleistung hat oder aber seit drei Jahren, wenn er bereits seit 12 Jahren dem Betrieb angehört

17 Zur schnellen Orientierung VBL VBL ist die Abkürzung für Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Diese Einrichtung gewährt eine Zusatzrente für Arbeitnehmer von Bund und Ländern. Die kommunalen Gebietskörperschaften gewähren ihren Arbeitnehmern entsprechende Zusatzrenten. Diese Zusatzrente für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bietet auf tarifvertraglicher Basis eine Zusatzversorgung zur Rente der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ziel einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung. Die Gesamtversorgung ist abhängig von der anrechenbaren Dienstzeit und dem Durchschnitt des in den letzten drei Jahren vor Eintritt des Versorgungsfalls erzielten Entgelts. Die gezahlte Zusatzrente entspricht grundsätzlich dem Unterschiedsbetrag zwischen der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Gesamtversorgung.

18 Wesentliche Auszüge aus dem Gesetz zur Verbesserung der (vom BetrAVG) (BGBl I S. 3610) BGBl III ), in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 RRG 1999) vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2998) 1 BetrAVG, Absatz 1 Unverfallbarkeitsvoraussetzungen Ein Arbeitnehmer, dem Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlaß seines Arbeitsverhältnisses (betriebliche Altersversorgung) zugesagt worden sind, behält seine Anwartschaft, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. 1 BetrAVG, Absatz 5 Entgeltumwandlung Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden (Entgeltumwandlung)

19 Rechtskunde muß sein betrieblichen Altersversorgung 3 BetrAVG, Absatz 1 Abfindung Eine nach 1 Abs. 1 bis 3 unverfallbare Anwartschaft kann im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur nach den Sätzen 2 bis 6 abgefunden werden. Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abzufinden, wenn der bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze maßgebliche Monatsbetrag der laufenden Versorgungsleistung eins vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße ( 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch), bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Die Anwartschaft kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn 1. ihr monatlicher Wert zwei vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße, bei Kapitalleistungen vierundzwanzig Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt, 2. ihr monatlicher Wert vier vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße, bei Kapitalleistungen achtundvierzig Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt und der Abfindungsbetrag vom Arbeitgeber unmittelbar zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Aufbau einer Versorgungsleistung bei einer Direktversicherung oder Pensionskasse verwendet wird, oder 3. die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.

20 Wesentliche Auszüge aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (vom BetrAVG) 16 BetrAVG, Absatz 1 bis 4 Anpassungsprüfungspflicht (1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg 1. des Preisindexes für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen oder 2. der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum. (3) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn 1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen (gilt nur für Rentenleistungen, die auf ab 1. Januar 1999 gegebenen Zusagen beruhen) oder

21 Rechtskunde muß sein 2. die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung im Sinne von 1 Abs. 2 oder über eine Pensionskasse im Sinne von 1 Abs. 3 durchgeführt wird, ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschußanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden und zur Berechnung der garantierten Leistung der nach 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten wird. (4) Sind laufende Leistungen nach Absatz 1 nicht oder nicht in vollem Umfang anzupassen (zu Recht unterbliebene Anpassung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Eine Anpassung gilt als zu Recht unterblieben, wenn der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich darlegt, der Versorgungsempfänger nicht binnen drei Kalendermonaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen hat und er auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs hingewiesen wurde. Rechtsstand: 1. Januar 1999 Der Gesetzestext ist in verschiedenen Ausgaben im Buchhandel erhältlich.

22 Chancen erkennen und Perspektiven gewinnen Prüfen Sie selbst, welche Vorteile die neuen Spielräume für betriebliche Altersversorgung bieten! Unter dem Stichwort Chancen erkennen haben wir insbesondere für mittelständische und kleinere Unternehmen einige Denkanstöße zusammengefaßt, mit denen sie durch Angebote für betriebliche Altersversorgungen Mitarbeiter gewinnen und motivieren können. Betriebliche Altersversorgung bietet Unternehmern eine Chance, wenn qualifizierte Mitarbeiter schwer zu finden sind aktives Verantwortungsbewußtsein auf allen Ebenen wichtig ist gute Mitarbeiter mehr Bestätigung wollen als nur Gehaltserhöhungen Mitarbeiter über Entgeltumwandlungen eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen und zugleich eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen wollen. Arbeitnehmer gewinnen neue Perspektiven, wenn sie sich mit der Checkliste auf ein Gespräch zum Thema betriebliche Altersversorgung mit ihrem Arbeitgeber vorbereiten denn gut gefragt ist halb gewonnen!

23 Ihr persönlicher Vorsorge-Check Checklist Checkliste für das persönliche Gespräch Alter Familienstand Ausbildung/Berufsbezeichnung Dauer der Betriebszugehörigkeit Derzeitige Position Jahres-Bruttogehalt Steuerklasse Vorauss. Rentenbeginn im Jahr Vorauss. Höhe der gesetzl. Rente Sorgen Sie bereits für das Alter vor? Eigenes Haus, Eigentumswohnung, andere Immobilien Lebensversicherungen Investmentfonds Aktien, Anleihen, Sparbriefe Guthaben bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen Später größere Erbschaft erwartet (Diese Frage brauchen Sie nur für sich selbst, nicht für Ihren Arbeitgeber zu beantworten) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Wären Sie bereit, einen Teil des Gehaltes in betriebliche Altersversorgung zu investieren (z. B. Direktversicherung)? Wenn ja, ca. DM/Monat Ja Nein

24 Wenn Sie noch mehr wissen möchten Jetzt sind Sie am Zug: Informieren Sie sich gezielt über Ihre individuellen Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung. 1. Infos zur aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung oder bei einer der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber-Organisationen. 2. Ihre persönlichen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie über die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. Landesversicherungsanstalt) erfragen. Allgemeine Informationen über Ihre Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern. Informationen zur Höhe Ihrer bereits bestehenden betrieblichen Altersversorgung erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber. 3. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder an eine der Arbeitnehmerbzw. Arbeitgeber-Organisationen

25 Adressen und Tips Adressen und Anlaufstellen Hier sind nur die übergreifenden Behörden und Organisationen aufgeführt bei den meisten Einrichtungen können Ansprechpartner in Ihrer Nähe genannt werden. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Rohrbacherstraße Heidelberg Tel.: ( ) Tel.: ( ) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Referat Öffentlichkeitsarbeit Postfach Bonn Tel.: (01 80) Fax: (01 80) info@bma.bund400.de Bundesministerium des Inneren Graurheindorfer Straße Bonn Tel.: (02 28) Fax: (02 28) Pensions-Sicherungs-Verein Berlin-Kölnische Allee Köln Tel.: (02 21) Fax: (02 21) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Ruhrstraße Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Deutscher Gewerkschaftsbund Hans-Böckler-Straße Düsseldorf Tel.: (02 11) Fax: (02 11) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel.: (02 21) Fax: (02 21) Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Eysseneckstraße Frankfurt/Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Ludwigkirchplatz Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30)

26 Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Referat Information, Publikation, Redaktion Postfach Bonn Januar 2000 Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Bestell-Nummer A 205 Telefon: 01 80/ (0,24 DM/Min.) Telefax: 01 80/ (0,24 DM/Min.) Schriftlich: an Herausgeber info@bma.bund400.de Internet: Gestaltung: MIC GmbH, Köln Fotos: Mauritius Druck: Harz Druckerei, Wernigerode Gedruckt auf 100% Recyclingpapier

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

bereitgestellt von Allianz Maasch Berlin www.heilberufe-berlin.de

bereitgestellt von Allianz Maasch Berlin www.heilberufe-berlin.de Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Münster

Mehr

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke!

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht, die Rente reicht nicht aus, um im Alter ohne finanzielle Not leben zu können. Selbst die

Mehr

PensionLine Direktversicherung.

PensionLine Direktversicherung. PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur

Mehr

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet vak-sh.de Stand:

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Betriebliche Altersversorgung Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Arbeitnehmerinformation Nutzen Sie Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Der Oberbürgermeister ZVK PlusPunktRente Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Das Plus für Ihre Altersversorgung! Der Oberbürgermeister Zusatzversorgung und Beihilfe Amt für

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt

Mehr

Systeme der Alterssicherung überblicken

Systeme der Alterssicherung überblicken Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003 Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003 zwischen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt Haus der Landwirtschaft Maxim

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

BETRIEBLICHE VORSORGE

BETRIEBLICHE VORSORGE BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. Kollektivtarif für Kaufland-Mitarbeiter WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE.

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen

Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen Das rechnet sich für Arbeitnehmer Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen So sparen Sie Steuern und Abgaben zugunsten Ihrer Altersvorsorge VL belasten Ihr Nettogehalt Für Vermögenswirksame Leistungen

Mehr

Private Rente. primos

Private Rente. primos Private Rente primos Keine Zeit verlieren Häufig wird die wichtige private Altersvorsorge auf die lange Bank geschoben. Unser Tipp: Verlieren Sie keine Zeit! Je früher Sie beginnen, umso weniger müssen

Mehr

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf

1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf 1 [1] Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (1) 1 Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für

Mehr

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit

Mehr

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu?

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu? 3 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Die Zusatzversorgung der : Wem steht was und wann zu? Die Zusatzversorgung: Gestern und heute Eine zusätzliche Alterssicherung

Mehr

Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"?

Kennen Sie schon die Vervielfältigungsregelungen? Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"? Wer aus einem Unternehmen ausscheidet und sich abfinden lässt, bekommt leicht den Eindruck, dass auch das Finanzamt abgefunden sein will. Arbeitnehmer

Mehr

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer Minijob mit Maxirente: Das Versorgungskonzept minijob bav macht s möglich! Minijob = Minirente? Das muss nicht sein! Geringfügig Beschäftigte auch

Mehr

BETRIEBLICHE VORSORGE

BETRIEBLICHE VORSORGE BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht,

Mehr

Sicher in die Zukunft

Sicher in die Zukunft Sicher in die Zukunft mit Ihrer unschlagbaren Betriebsrente Informationen für Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer Heute von morgen träumen Die meisten Menschen warten schon sehnsüchtig auf ihren Ruhestand.

Mehr

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Durch sinnvolle Vorsorge bleibt der Lebensstandard erhalten 3-Schichten Schichten-Modell Rente

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

BETRIEBLICHE VORSORGE

BETRIEBLICHE VORSORGE BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. Kollektivtarif für Kaufland-Mitarbeiter WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE.

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Ziegelindustrie-Verband e.v., Bavariaring 35, 80336 München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse

Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse oder auch: bav einfach André Loibl winsecura Pensionskasse DBV-winterthur Kirchstraße 14 53840

Mehr

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Das rechnet sich für Arbeitgeber. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen

Das rechnet sich für Arbeitgeber. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen Das rechnet sich für Arbeitgeber Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen Davon profitieren Sie und Ihre Arbeitnehmer VL belasten das Nettogehalt Ihrer Mitarbeiter Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Vermögenswirksame

Mehr

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Wohnriester - Förderung

Wohnriester - Förderung Wohnriester - Förderung Gefördert werden folgende Personen: Arbeitnehmer und Selbstständige, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind Kindererziehende (3 Jahre ab Geburt, sog. Pflichtbeitragszeit für

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE

Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber PENSIONSKASSE Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Mit der Pensionskasse bewahren Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.

Mehr

Zukunft gestalten durch betriebliche Altersversorgung

Zukunft gestalten durch betriebliche Altersversorgung durch betriebliche Unterstützungskasse VBLU e. V. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Starke Leistung Der Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind

Mehr

Zeit für mehr Rente. Informationsbroschüre für Arbeitnehmer

Zeit für mehr Rente. Informationsbroschüre für Arbeitnehmer Zeit für mehr Rente. Informationsbroschüre für Arbeitnehmer informationenzur minijobrente. Die Lösung. Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten,

Mehr

Tarifvertrag zur Altersversorgung

Tarifvertrag zur Altersversorgung Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.v. Bahnhofstraße 14, 26122 Oldenburg - einerseits - und der IG Metall,

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr