Statistik der evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
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- Margarete Kuntz
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1 Statistik der evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Klientinnenbefragung Stand 1999/2000 Stuttgart, im Dezember /04 Informationen und Materialien aus dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
2 Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Hausanschrift: Stafflenbergstr. 76, Stuttgart Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Wolfgang Schmitt Ansprechpartnerin: Vierka Pacino Referat Statistik des Diakonischen Werkes der EKD Postfach: , Stuttgart, Telefon (0711) , Fax (0711) Bestellungen: Zentraler Vertrieb des Diakonischen Werkes der EKD Karlsruher Str. 11, Leinfelden-Echterdingen Telefon (0711) , Fax (0711) vertrieb@diakonie.de Internetanschrift:
3 Statistik zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Klientinnenbefragung Stand: 1999/2000 Inhalt VORBEMERKUNG 6 1. ANZAHL DER KLIENTINNEN IM ERSTKONTAKT 8 2. ANZAHL DER KLIENTINNEN MIT FOLGEBERATUNGEN 9 3. ANZAHL DER KLIENTINNEN MIT BEGLEITPERSON ALTER DER KLIENTINNEN Alter der Klientinnen insgesamt Alter der Klientinnen und Beratungsgrundlage Alter, familiäre Lebenssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Alter, Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Beratungsgrundlage Alter, Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Alter, Anzahl der Klientinnen mit Kindern, Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage STAATSANGEHÖRIGKEIT DER KLIENTINNEN Staatsangehörigkeit der Klientinnen insgesamt Staatsangehörigkeit der Klientinnen nach Beratungsgrundlage Staatsangehörigkeit der Klientinnen und Alter Staatsangehörigkeit, Alter der Klientinnen und Beratungsgrundlage 26 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 3
4 6. FAMILIÄRE LEBENSSITUATION DER KLIENTINNEN Familiäre Lebenssituation der Klientinnen insgesamt Familiäre Lebenssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Familiäre Lebenssituation der Klientinnen und Alter Familiäre Lebenssituation der Klientinnen, Alter und Beratungsgrundlage Familiäre Lebenssituation, Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungs- grundlage Familiäre Lebenssituation, Erwerbssituation, Alter und Beratungsgrundlage KLIENTINNEN MIT KINDERN Anzahl der Klientinnen mit Kindern insgesamt Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Beratungsgrundlage Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Alter Anzahl der Klientinnen mit Kindern, Alter und Beratungsgrundlage Anzahl der Klientinnen mit Kindern, Erwerbssituation und Beratungsgrundlage ERWERBSSITUATION DER KLIENTINNEN Erwerbssituation der Klientinnen insgesamt Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Erwerbssituation der Klientinnen und Alter Erwerbssituation der Klientinnen, Alter und Beratungsgrundlage Erwerbssituation, Familienstand und Beratungsgrundlage BEZUG VON SOZIALHILFE Bezug von Sozialhilfe insgesamt Bezug von Sozialhilfe und Beratungsgrundlage Bezug von Sozialhilfe und Alter Bezug von Sozialhilfe, Alter und Beratungsgrundlage Bezug von Sozialhilfe, familiäre Lebenssituation und Beratungsgrundlage Bezug von Sozialhilfe, Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Beratungsgrundlage Bezug von Sozialhilfe, Erwerbssituation und Beratungsgrundlage 65 4 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
5 10. VERMITTLUNG WIRTSCHAFTLICHER HILFEN Zahl der Anträge insgesamt Zahl der Anträge und Alter der Klientinnen Adressaten der Anträge - insgesamt Adressaten der Anträge nach Alter der Klientinnen 69 Fragebogen zur Evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung im Landesverband des Diakonischen Werkes 70 Erläuterungen zum Statistikbogen 73 Lieferbare Titel: 75 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 5
6 Vorbemerkung Das Arbeitsfeld Familienberatung, Familienhilfe der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD führte im Jahr 1999/2000 zum ersten Mal mit Hilfe der Landesverbände eine Befragung der beratenen Personen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung durch. Diese Befragung sollte die im jährlichen Turnus seit dem Jahr 1995 durchgeführte Bundeserhebung, bei der die Klientinnendaten der Beratungsstellen aggregiert erhoben werden, ergänzen. Beide Befragungen geschehen mit Unterstützung des Arbeitsfeldes Statistik der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD 1. Die Erhebung der Daten geschah über die Beauftragten der gliedkirchlichen Diakonischen Werke, die für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zuständig sind. Anhand eines standardisierten Fragebogens wurden statistische Angaben über die Klientin - wie zum Beispiel deren Alter, Zahl ihrer Kinder, ihre Staatsangehörigkeit, ihre familiäre Lebens- und Erwerbssituation - sowie über die Vermittlung von wirtschaftlichen Hilfen erhoben 2. Hintergrund dieser Entscheidung waren die zahlreichen interessanten Fragen anhand der aggregierten Bundesstatistik zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, die mit dem turnusmäßig durchgeführten System nicht beantwortet werden können, weil die Daten der einzelnen Fragen sich nicht miteinander korrelieren lassen. Es konnten keine Aussagen getroffen werden, ob zum Beispiel die 40-jährige Klientin im Erstkontakt in der Schwangerschaftskonfliktberatung einer ostdeutschen Beratungsstelle zugleich auch zur Gruppe der arbeitslosen alleinerziehenden Frauen mit mehr als 2 Kindern gehört. Die vorliegende Statistische Information dokumentiert die Ergebnisse einer umfassenden bundesweiten Erhebung statistischer Einzeldaten zur evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, so dass die Möglichkeit von Korrelationen der erfassten Klientinnenmerkmale besteht. Die Klientinnenbefragung war als eine repräsentative Stichprobe konzipiert. Je nach Anteil der Beratungsstellen in den einzelnen Landesverbänden an der zahl evangelischer Stellen wurden die in Frage kommenden Beratungsstellen ausgewählt. In ihr sind die Angaben zu 3411 Klientinnen von 59 staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Trägerschaft von Kirche und ihrer Diakonie aufgenommen und ausgewertet Prozent (46) dieser Beratungsstellen liegen im westlichen, 22 Prozent (13) im östlichen Bundesgebiet. Die vorliegende Erhebung erfaßt die Daten der Klientinnen 4 insgesamt, das heißt derjenigen Personen, die im Erfassungszeitraum eine Beratungsstelle zu einer Schwangeren- oder Schwangerschaftskonfliktberatung aufgesucht haben. 1 Verantwortlich für die Konzeption: Claudia Heinkel, Arbeitsfeld Familienberatung, Familienhilfe; für die Erfassung und Auswertung der Daten: Dr. Wolfgang Schmitt, Arbeitsfeld Statistik, beide Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD. Die Vorarbeiten zu dieser Erhebung ebenso wie die Auswertung der Daten erfolgten in enger Abstimmung mit Mitgliedern der Evangelischen Konferenz der Beauftragten für Schwangerschaftskonfliktberatung im Diakonischen Werk der EKD. 2 Siehe Anhang. 3 In dieser zahl sind die Außenstellen nicht mitgezählt. 4 In der Mehrzahl sind dies Frauen; daher wird durchgängig die weibliche Schreibweise Klientin verwendet. Die wenigen Männer, die selbst Beratung wünschen, sind darunter miterfasst. 6 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
7 Dabei wird zwischen Daten der Klientinnen in der Konfliktberatung nach 219 StGB und der Klientinnen in der Schwangerenberatung nach 2 SchKG unterschieden. Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 7
8 1. Anzahl der Klientinnen im Erstkontakt Von den Klientinnen im Erstkontakt nehmen etwas mehr als 61 Prozent Beratung nach 2 SchKG und annähernd 39 Prozent die Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB in Anspruch. 2 Prozent der beratenen Personen sind Männer. nach 219 StGB Klientinnen im Erstkontakt Klientinnen im Erstkontakt nach 38,7% 219 StGB 38,7% nach 2 SchKG 61,3% nach 2 SchKG 61,3% 8 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
9 2. Anzahl der Klientinnen mit Folgeberatungen 5 Etwas mehr als 32 Prozent der Klientinnen nehmen mehr als ein Beratungsgespräch in Anspruch. Klientinnen mit Folgeberatungen ja 32,4% nein 67,6% 5 Unter der Frage nach der Anzahl der Klientinnen mit Folgeberatungen wird die Zahl der Personen erfasst, die nach einem Erstgespräch zu einem oder mehreren weiteren Beratungsgesprächen in die Beratungsstelle kamen. Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 9
10 Von den Frauen, welche die Beratung nach 2 SchKG aufsuchen, kommt annähernd ein Drittel (32 Prozent) mindestens noch ein weiteres Mal in die Beratung. Unter den Klientinnen in der Schwangerschaftskonfliktberatung sind es 15 Prozent Folgeberatung 10 ja 0 nach 2 SchKG nach 219 StGB nein Dies bedeutet, etwa jede 7. Frau, die in einer evangelischen Beratungsstelle eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nimmt, ist sich ihrer Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch ihrer Schwangerschaft noch nicht sicher. Sie hat weiteren Beratungsbedarf und nimmt ihn auch wahr. 10 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
11 3. Anzahl der Klientinnen mit Begleitperson 1147 Klientinnen (34 Prozent) kommen mit Begleitung in die Beratung. Bei 58 Prozent ist es der (Ehe-) Partner, bei 42 Prozent eine andere Begleitperson 6. Klientinnen mit Begleitperson andere Begleitperson 41,6% (Ehe-)Partner 58,4% 6 Dolmetscherinnen für ausländische Klientinnen werden im Erhebungsbogen jedoch nicht unter dieser Kategorie erfasst. Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 11
12 In der Beratung nach 2 SchKG werden 57 Prozent der Klientinnen, die nicht alleine in die Beratung kommen, von ihrem (Ehe-) Partner begleitet, bei 43 Prozent ist es eine andere Begleitperson. In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es bei 62 Prozent der begleiteten Klientinnen der (Ehe-) Partner, bei 38 Prozent eine andere Begleitperson Begleitung 10 andere Begleitperson 0 nach 2 SchKG nach 219 StGB (Ehe-)Partner 12 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
13 4. Alter der Klientinnen 4.1. Alter der Klientinnen insgesamt Der Großteil aller Klientinnen in evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen war zwischen 18 und 26 Jahre (ca. 45 Prozent) und zwischen 27 und 34 Jahre (etwas mehr als 36 Prozent) alt. Der Anteil der minderjährigen Klientinnen Jahre liegt bei 4 Prozent. Ebenso hoch ist der Anteil der Klientinnen, die 40 Jahre und älter sind. 11 Prozent sind zwischen 35 und 39 Jahren alt. Alter ab 40 4,0% ,1% ,0% ,6% ,3% Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 13
14 4.2. Alter der Klientinnen und Beratungsgrundlage In der Beratung nach 2 SchKG ist die Hälfte (51 Prozent) der Klientinnen zwischen 18 und 26 Jahren alt. Die zweitstärkste Gruppe bilden mit rund einem Drittel (34 Prozent) die Klientinnen im Alter zwischen 27 und 34 Jahren. 9 Prozent der Klientinnen sind zwischen 35 und 39 Jahren alt, 3 Prozent sind 40 Jahre und älter. In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist der Großteil der Klientinnen (39 Prozent) zwischen 27 und 34 Jahren alt. Die zweitgrößte Gruppe bilden die 18- bis 26-jährigen Klientinnen mit 36 Prozent. 15 Prozent der Klientinnen sind zwischen 35 und 39 Jahren und 6 Prozent 40 Jahre und älter. Der Anteil der Minderjährigen beträgt 5 Prozent. Ein Vergleich der Daten der beiden Arbeitsbereiche, der Beratung nach 2 SchKG und der Schwangerschaftskonfliktberatung, zeigt eine auffallende Verschiebung der Anteile in den Altersgruppen: Unter den Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG ist der Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren um 15 Prozent größer als unter den Klientinnen in der Schwangerschaftskonfliktberatung. In der Schwangerschaftskonfliktberatung wiederum liegt der Anteil der 27- bis 34-jährigen Klientinnen bei 39 Prozent und ist um 5 Prozent größer als in der Beratung nach 2 SchKG (34 Prozent). Der Anteil der Klientinnen, die 40 Jahre und älter sind, ist in der Schwangerschaftskonfliktberatung mit 6 Prozent doppelt so hoch wie in der Beratung nach 2 SchKG (3 Prozent) Sehr viel mehr jüngere Frauen nehmen die Beratung nach 2 SchKG in Anspruch als die Schwangerschaftskonfliktberatung. Je älter die Klientinnen sind, desto eher suchen sie die Schwangerschaftskonfliktberatung und weniger die Beratung nach 2 SchKG, desto eher fragen sie sich, ob und nicht wie sie die Verantwortung für ein (weiteres) Kind übernehmen können. 14 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
15 Alter ab nach 2 SchKG 5 nach 219 StGB Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 15
16 4.3. Alter, familiäre Lebenssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage In der Datenanalyse unter diesen Merkmalen zeigen sich in der Altersgruppe der 18- bis 26- jährigen signifikante Unterschiede zwischen den Beratungsbereichen, sowohl innerhalb der östlichen wie der westlichen Beratungsstellen: Im Osten nehmen 6 Prozent mehr Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft die Beratung nach 2 SchKG wahr als die Schwangerschaftskonfliktberatung. Im Westen suchen rund 18 Prozent mehr verheiratete Frauen dieser Altersgruppe die Beratung nach 2 SchKG auf als die Schwangerschaftskonfliktberatung. Ein Vergleich der Daten der östlichen und westlichen Beratungsstellen ergibt in zwei Altersgruppen auffallende Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Beratung nach 2 SchKG: Bei den 18- bis 26-jährigen Klientinnen sind im Westen jeweils rund 30 Prozent verheiratet und rund 8 Prozent leben in nichtehelicher Partnerschaft. Im Osten weichen diese Anteile hiervon signifikant ab: 9 Prozent sind verheiratet, 14 Prozent leben in nichtehelicher Partnerschaft. Die Gruppe der 27- bis 34-jährigen Klientinnen, die verheiratet sind, ist im Westen um 6 Prozent größer als im Osten. Die Klientinnen zwischen 18 und 26 Jahren, die Beratung nach 2 SchKG brauchen, sind nach dieser Erhebung in den westlichen Beratungsstellen tendenziell eher verheiratet, in den östlichen Beratungsstellen leben sie tendenziell eher in nichtehelicher Partnerschaft. 16 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
17 Alter ab 40 Familiäre Lebenssituation Familiäre Lebenssituation Familiäre Lebenssituation Familiäre Lebenssituation Familiäre Lebenssituation alleinlebend in ehelicher Gemeinschaft lebend in nichtehelicher Gemeinschaft lebend bei den Eltern lebend alleinlebend in ehelicher Gemeinschaft lebend in nichtehelicher Gemeinschaft lebend bei den Eltern lebend alleinlebend in ehelicher Gemeinschaft lebend in nichtehelicher Gemeinschaft lebend bei den Eltern lebend alleinlebend in ehelicher Gemeinschaft lebend in nichtehelicher Gemeinschaft lebend bei den Eltern lebend alleinlebend in ehelicher Gemeinschaft lebend in nichtehelicher Gemeinschaft lebend bei den Eltern lebend Bundesgebiet Ost West Beratungsgrundlage Beratungsgrundlage nach 2 nach nach 2 nach SchKG 219 StGB SchKG 219 StGB Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten%,9%,3%,3%,3%,3%,3%,1%,2% 1,3%,4% 1,0%,4%,1%,3% 1,8% 4,8% 2,8% 2,3% 3,2% 2,6%,2%,1%,4%,3%,3% 3,4% 6,1% 4,3% 3,6% 4,0% 3,8% 15,5% 13,9% 14,9% 11,2% 11,3% 11,3% 9,4% 9,5% 9,5% 30,1% 12,0% 22,9% 14,2% 8,2% 12,1% 7,5% 4,5% 6,3% 4,5% 4,8% 4,6% 3,3% 7,2% 4,9%,2%,1%,9%,6%,8% 43,8% 36,4% 41,3% 53,1% 35,9% 46,2% 11,2% 11,3% 11,2% 7,9% 12,4% 9,7% 16,2% 17,7% 16,7% 21,8% 21,7% 21,8% 6,1% 6,9% 6,4% 3,3% 3,8% 3,5%,4%,3%,1%,1%,2%,9%,4%,5% 1,2%,8% 34,2% 36,8% 35,1% 33,8% 39,2% 35,9% 3,8% 2,6% 3,4% 2,6% 3,0% 2,8% 6,7% 11,3% 8,3% 4,1% 8,9% 6,1% 1,8% 1,3% 1,6%,6% 1,3%,9%,2%,1% 1,3%,4%,2%,5%,3% 12,4% 16,5% 13,8% 7,5% 14,1% 10,1% 2,5% 1,7% 2,2%,2% 1,8%,9% 2,5% 2,6% 2,5% 1,2% 4,4% 2,5%,1%,2%,1%,1%,0%,4%,3%,1%,1%,1% 5,4% 4,3% 5,0% 1,6% 6,5% 3,6% Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 17
18 4.4. Alter, Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Beratungsgrundlage Die Analyse der Daten ergibt in der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen signifikante Unterschiede zwischen den Beratungsbereichen: Klientinnen dieser Altersgruppe ohne Kinder nehmen in Ost wie West deutlich häufiger Beratung nach 2 SchKG als Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch. Im Osten sind es 12 Prozent mehr Klientinnen, im Westen rund 10 Prozent. In den westlichen Beratungsstellen nehmen rund 6 Prozent mehr Klientinnen dieser Altersgruppe mit einem Kind die Beratung nach 2 SchKG in Anspruch als die Konfliktberatung. Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Beratungsstellen zeigen sich in zwei Altersgruppen: In den westlichen Beratungsstellen ist der Anteil der 18- bis 26-jährigen Klientinnen mit einem Kind in der Beratung nach 2 SchKG rund 5 Prozent größer als in den östlichen Beratungsstellen. In den östlichen Beratungsstellen suchen rund 4 Prozent mehr 35- bis 39-jährige Klientinnen mit 2 Kindern die Schwangerschaftskonfliktberatung auf als im Westen. Die jungen Frauen suchen verstärkt bei ihrem ersten Kind (bzw. in den westlichen Beratungsstellen auch bei ihrem zweiten Kind) Hilfe und Unterstützung in der Beratung nach 2 SchKG, in den östlichen wie westlichen Beratungsstellen. 18 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
19 Alter ab 40 Kinderzahl Kinderzahl Kinderzahl Kinderzahl Kinderzahl oder mehr oder mehr oder mehr Ost Beratungsgrundlage nach 2 SchKG nach 219 StGB Bundesgebiet West Beratungsgrundlage nach 2 SchKG nach 219 StGB Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% 2,9% 5,6% 3,8% 3,6% 4,0% 3,8%,4%,4%,4%,1%,1% 3,4% 6,1% 4,3% 3,7% 4,1% 3,9% 30,1% 17,7% 25,9% 29,7% 19,4% 25,5% 10,3% 13,0% 11,2% 15,1% 9,0% 12,7% 2,9% 3,9% 3,3% 6,4% 4,8% 5,8%,2% 1,7%,7% 1,5% 1,8% 1,6%,3%,5%,4% 43,8% 36,4% 41,3% 53,2% 35,7% 46,2% 10,6% 9,1% 10,1% 8,3% 8,0% 8,2% 11,9% 11,7% 11,8% 11,3% 11,9% 11,5% 7,2% 11,7% 8,7% 8,0% 12,0% 9,6% 2,7% 2,6% 2,7% 3,8% 4,4% 4,0%,4% 1,3%,7% 1,6% 2,0% 1,7%,9%,4%,7%,8% 1,0%,9% 34,2% 36,8% 35,1% 33,6% 39,3% 35,9% 1,8% 1,2% 1,1% 1,2% 1,1% 2,7% 3,9% 3,1% 1,6% 2,9% 2,1% 4,0% 8,7% 5,6% 1,9% 4,5% 2,9% 2,0% 2,2% 2,1% 1,2% 4,0% 2,3% 1,8%,4% 1,3%,9% 1,1% 1,0% 1,3%,4%,8%,4%,6% 12,4% 16,5% 13,8% 7,5% 14,0% 10,1%,9%,3%,2%,4%,3% 1,6%,9% 1,3%,5% 1,0%,7% 2,7%,4% 1,9%,3% 3,3% 1,5%,7% 1,3%,9%,1%,7%,4%,2%,4%,3%,2%,6%,4%,2%,4%,3%,3%,4%,3% 5,4% 4,3% 5,0% 1,6% 6,5% 3,6% Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 19
20 4.5. Alter, Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Die Analyse der Daten zu diesen Merkmalen erbringt in zwei Altersgruppen signifikante Unterschiede zwischen den Beratungsbereichen: In der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen nehmen in den östlichen Beratungsstellen rund 6 Prozent mehr vollzeiterwerbstätige Frauen und ebenso 6 Prozent mehr nichterwerbstätige Frauen die Beratung nach 2 SchKG wahr als die Schwangerschaftskonfliktberatung. In den westlichen Beratungsstellen nehmen rund 17 Prozent mehr nichterwerbstätige Frauen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren die Beratung nach 2 SchKG in Anspruch als die Schwangerschaftskonfliktberatung. Etwa 5 Prozent mehr Klientinnen dieser Altersgruppe, die noch in Ausbildung sind, suchen die Schwangerschaftskonfliktberatung auf als die Beratung nach 2 SchKG. Auch zwischen den östlichen und westlichen Beratungsstellen zeigen sich in den Daten zu dieser Altersgruppe auffallende Unterschiede: Im Osten sind unter den Klientinnen der Beratung nach 2 SchKG rund 5 Prozent mehr arbeitslose Frauen als im Westen. Im Westen wiederum ist der Anteil der nichterwerbstätigen Klientinnen dieser Altersgruppe in der Beratung nach 2 SchKG rund 21 Prozent höher als im Osten, in der Schwangerschaftskonfliktberatung sind es rund 11 Prozent. Insbesondere im Westen sind die jungen Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG nichterwerbstätige Frauen ohne eigenes Erwerbseinkommen. Auch im Osten suchen Frauen dieser Altersgruppe verstärkt die Beratung nach 2 SchKG auf, ihre Erwerbssituation ist im Unterschied zu den Klientinnen im Westen differenzierter: Zum Teil sind sie ebenfalls nicht erwerbstätig, jedoch zu einem sehr viel geringeren Anteil als in den westlichen Beratungsstellen, zum Teil sind sie vollzeiterwerbstätig, zum Teil sind sie arbeitslos. Diese Unterschiede zwischen Ost und West finden sich auch in den Daten zur Altersgruppe der 27- bis 34-jährigen Klientinnen: Die Beratung nach 2 SchKG nehmen im Osten 7 Prozent mehr vollzeiterwerbstätige Frauen wahr als im Westen. In der Schwangerschaftskonfliktberatung sind es 8 Prozent mehr. Im Osten ist in der Beratung nach 2 SchKG und in der Schwangerschaftskonfliktberatung der Anteil der nichterwerbstätigen Frauen jeweils 13 Prozent niedriger als im Westen. 20 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
21 Alter ab 40 Erwerbssituation Erwerbssituation Erwerbssituation Erwerbssituation Erwerbssituation vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig Ost Beratungsgrundlage nach 2 SchKG nach 219 StGB Bundesgebiet West Beratungsgrundlage nach 2 SchKG nach 219 StGB Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten%,2%,1%,2%,1%,1%,1%,1%,2%,3%,3% 1,4% 4,3% 2,4% 1,4% 2,1% 1,7% 1,1% 1,3% 1,2% 1,3%,9% 1,1%,2%,4%,3%,6%,4%,6% 3,2% 6,1% 4,2% 3,7% 4,1% 3,9% 11,3% 5,2% 9,2% 7,3% 5,9% 6,7% 2,9% 7,4% 4,5% 4,1% 2,2% 3,4% 10,7% 7,4% 9,5% 5,5% 3,4% 4,7% 8,4% 11,3% 9,4% 4,9% 9,8% 6,9% 9,3% 3,0% 7,2% 30,5% 13,9% 23,8% 1,4% 1,7% 1,5% 1,1%,2%,7% 44,0% 36,1% 41,3% 53,4% 35,7% 46,3% 12,0% 16,1% 13,4% 5,1% 8,2% 6,4% 3,4% 7,8% 4,9% 3,4% 9,0% 5,6% 8,2% 7,0% 7,7% 4,2% 2,7% 3,6% 2,0%,4% 1,5% 1,1% 2,2% 1,5% 6,6% 3,9% 5,7% 19,2% 16,5% 18,1% 1,8% 1,3% 1,6%,4%,5%,5% 34,2% 37,0% 35,2% 33,5% 39,3% 35,8% 2,9% 7,0% 4,3% 1,1% 3,3% 2,0% 1,6% 2,2% 1,8% 1,0% 3,9% 2,2% 4,1% 4,8% 4,3%,9%,6%,8%,7%,4%,1%,3%,2% 2,3% 2,6% 2,4% 4,1% 5,8% 4,8%,9%,6%,1%,2%,2% 12,5% 16,5% 13,9% 7,3% 14,1% 10,1% 2,0%,9% 1,6%,1% 1,9%,8%,5%,9%,6%,2% 1,9%,9% 1,8%,9% 1,5%,3%,2%,3%,1%,2%,1%,2%,9%,4%,9% 2,2% 1,5%,7%,9%,7%,1%,0% 5,2% 4,3% 4,9% 1,7% 6,5% 3,6% Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 21
22 4.6. Alter, Anzahl der Klientinnen mit Kindern, Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Die Analyse der Daten anhand dieser Merkmale ergibt für die Altersgruppe der 18- bis 26- jährigen Klientinnen signifikante Unterschiede zwischen den Beratungsbereichen und zwischen Ost und West: Im Osten sind 9 Prozent der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG 18- bis 26-jährige vollzeiterwerbstätige Frauen, die noch keine Kinder haben. In der Schwangerschaftskonfliktberatung liegt ihr Anteil bei 4 Prozent. Im Westen sind 11 Prozent der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG 18 bis 26 Jahre alt, nichterwerbstätig und ohne Kinder. In der Schwangerschaftskonfliktberatung beträgt ihr Anteil nur 2 Prozent. In dieser Altersgruppe zeigen sich auch signifikante Unterschiede zwischen Ost und West: 11 Prozent der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG sind im Westen nichterwerbstätig und ohne Kinder. Im Osten beträgt ihr Anteil 4 Prozent. Im Osten sind 4 Prozent der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG 18- bis 26-jährige nichterwerbstätige Frauen, die bereits 1 Kind haben. Im Westen liegt der Anteil dieser Klientinnengruppe bei 12 Prozent. In den westlichen Beratungsstellen sind die jüngeren Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG nicht erwerbstätig und erwarten ihr erstes (oder zweites) Kind. In den östlichen Beratungsstellen ist der Anteil dieser Klientinnen erheblich geringer. Nach den Teilergebnissen der vorausgegangen Unterkapitel sind diese Klientinnen im Westen überwiegend verheiratet und nicht erwerbstätig, im Osten leben sie tendenziell in nichtehelicher Partnerschaft und sind vollzeiterwerbstätig, arbeitslos oder nichterwerbstätig. Ein Schwerpunkt der Beratung nach 2 SchKG ist die Information und Beratung über soziale und wirtschaftliche Hilfen. Das bedeutet, das Familieneinkommen der jüngeren Klientinnen ist so gering oder so wenig gesichert, dass sie bereits bei ihrem ersten Kind soziale und wirtschaftliche Unterstützung benötigen. Dies ist offenbar auch bei den vollzeiterwerbstätigen Frauen ohne Kinder in den östlichen Beratungsstellen der Fall, die häufiger die Beratung nach 2 SchKG aufsuchen als die Schwangerschaftskonfliktberatung, also Hilfe suchen bei der Frage, wie sie in ihrer Lebenslage die Verantwortung für ein Kind übernehmen können. 22 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
23 5. Staatsangehörigkeit der Klientinnen 5.1. Staatsangehörigkeit der Klientinnen insgesamt 71 Prozent der Klientinnen, die eine evangelische Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchten, haben die deutsche Staatsangehörigkeit 7, knapp 29 Prozent haben einen ausländischen Paß. Staatsangehörigkeit Andere 28,9% Deutsch 71,1% 7 Auch Aussiedlerinnen werden als Deutsche gezählt. Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 23
24 5.2. Staatsangehörigkeit der Klientinnen nach Beratungsgrundlage 70 Prozent der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG haben die deutsche und 30 Prozent eine andere Staatsangehörigkeit. In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist dieses Verhältnis mit 73 Prozent zu 27 Prozent ähnlich Staatsangehörigkeit 10 Andere 0 nach 2 SchKG nach 219 StGB Deutsch 24 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
25 5.3. Staatsangehörigkeit der Klientinnen und Alter Der Anteil von Frauen mit ausländischem Pass liegt zwischen 20 und 31 Prozent: Am niedrigsten ist er in der Altersgruppe der minderjährigen Klientinnen (20 Prozent) und bei der Gruppe der Klientinnen, die 40 Jahre und älter sind (21 Prozent). Am höchsten ist er mit 31 Prozent in der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen. Bei den 27- bis 34-jährigen Klientinnen liegt er mit 29 Prozent etwas niedriger. Ein knappes Viertel der 35- bis 39- jährigen Klientinnen hat einen ausländischen Pass. Insbesondere die jüngeren Klientinnen mit ausländischem Pass zwischen 18 und 34 Jahren nehmen nach diesen Daten die Beratung in evangelischen Beratungsstellen in Anspruch. Sowohl bei den Klientinnen mit deutscher wie mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind die 18- bis 26-jährigen Frauen in absoluten Zahlen am stärksten vertreten Staatsangehörigkeit 10 Andere ab 40 Deutsch Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 25
26 5.4. Staatsangehörigkeit, Alter der Klientinnen und Beratungsgrundlage In der Beratung nach 2 SchKG beträgt der Anteil der minderjährigen Klientinnen 20 Prozent. Am größten ist er mit 33 Prozent in der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Frauen. Bei den 27- bis 34-jährigen Klientinnen beträgt er 29 Prozent, bei den 35- bis 39-jährigen sind rund ein Fünftel (22 Prozent) aller Klientinnen Frauen mit ausländischem Pass, bei den ab 40-jährigen sind es 19 Prozent. In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist der Anteil der Frauen mit ausländischem Pass unter den Klientinnen in allen Altersgruppen relativ konstant: 23 Prozent der Klientinnen sind minderjährig. 27 Prozent sind zwischen 18 und 26 Jahren alt und 28 Prozent sind 27- bis 34- jährige Klientinnen. In den Altersgruppen der 35- bis 39-jährigen Klientinnen bzw. der ab 40- jährigen liegt der Anteil der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 26 bzw. 24 Prozent. Minderjährige Klientinnen und Klientinnen, die 40 Jahre und älter sind, nehmen zu einem etwas höheren prozentualen Anteil die Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch als die Beratung nach 2 SchKG. Frauen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren suchen dagegen zu einem etwas höheren prozentualen Anteil die Beratung nach 2 SchKG auf als die Schwangerschaftskonfliktberatung. 26 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
27 Beratungsgrundlage=nach 2 SchKG Staatsangehörigkeit 10 Andere ab 40 Deutsch Beratungsgrundlage=nach 219 StGB Staatsangehörigkeit 10 Andere ab 40 Deutsch Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 27
28 6. Familiäre Lebenssituation 8 der Klientinnen 6.1. Familiäre Lebenssituation der Klientinnen insgesamt Annähernd die Hälfte der Klientinnen war verheiratet, ca. 27 Prozent lebten allein, etwa 14 Prozent lebten mit Partner in einer nichtehelichen Gemeinschaft, und etwa 8 Prozent wohnten bei den Eltern. Familiäre Lebenssituation 2,1% bei den Eltern 7,7% nichteheliche Gem. 13,6% alleinlebend 26,9% eheliche Gemeinsch. 49,7% 8 Der Statistikbogen gibt für diese Frage 5 Kategorien vor: alleinlebend, in nichtehelicher Gemeinschaft lebend, in ehelicher Gemeinschaft lebend, bei den Eltern lebend und Sonstiges. Unter der Kategorie in ehelicher Gemeinschaft lebend wird nach Klientinnen gefragt, die mit ihrem Ehemann zusammenlebten. Unter der Kategorie alleinlebend werden alle Klientinnen erfasst, die ohne Partner lebten, d.h. auch geschiedene, verwitwete oder von ihrem Ehemann getrenntlebende Frauen ohne Partner. Unter der Kategorie in nichtehelicher Gemeinschaft lebend werden alle die Klientinnen gezählt, die nicht verheiratet in einer Partnerschaft lebten, unabhängig davon, ob sie mit ihrem Partner in einer Wohnung zusammenwohnen oder nicht. Unter der Rubrik bei den Eltern lebend wird nach Klientinnen gefragt, die noch im Haushalt ihrer Herkunftsfamilien lebten. Unter Sonstiges werden die Klientinnen genannt, die in Heimen, betreuten Wohngruppen, bei Pflegeeltern etc. lebten. 28 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
29 6.2. Familiäre Lebenssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Sowohl in der Beratung nach 2 SchKG wie auch in der Schwangerschaftskonfliktberatung ist die Mehrzahl der Klientinnen verheiratet. In der Beratung nach 2 SchKG sind 53 Prozent der Klientinnen verheiratet, 25 Prozent sind alleinstehend, 15 Prozent leben in einer nichtehelichen Partnerschaft und 6 Prozent bei ihren Eltern. In der Schwangerschaftskonfliktberatung sind 46 Prozent der Klientinnen verheiratet, 7 Prozent weniger als in der Beratung nach 2 SchKG. Mit 29 Prozent ist der Anteil der alleinstehenden Klientinnen etwas größer als in der Beratung nach 2 SchKG. Der Anteil der Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft ist mit 11 Prozent etwas geringer als in der Beratung nach 2 SchKG. Der Anteil der Klientinnen, die bei ihren Eltern leben, ist dagegen mit 11 Prozent fast doppelt so hoch wie in der Beratung nach 2 SchKG Lebenssituation bei den Eltern nichteheliche Gem. 10 eheliche Gemeins. 0 nach 2 SchKG nach 219 StGB alleinlebend Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 29
30 6.3. Familiäre Lebenssituation der Klientinnen und Alter Von den 18- bis 26-jährigen Klientinnen leben 28 Prozent allein, 44 Prozent sind verheiratet, 17 Prozent leben in nichtehelicher Partnerschaft und 11 Prozent bei den Eltern. Von den 27- bis 34-jährigen Klientinnen leben ebenfalls 28 Prozent allein und 57 Prozent in ehelicher Gemeinschaft, 13 Prozent mehr als in der jüngeren Altersgruppe. Etwas geringer ist dagegen in dieser Altersgruppe der Anteil der Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft, er liegt bei 12 Prozent. Bei den 35- bis 39-jährigen sind 27 Prozent alleinstehend. Die überwiegende Anzahl (61 Prozent) der Klientinnen ist verheiratet. 9 Prozent leben in nichtehelicher Partnerschaft und 1 Prozent bei den Eltern. Bei den ab 40-jährigen Klientinnen ist der Anteil der alleinlebenden Frauen im Vergleich zu allen Altersgruppen mit 30 Prozent am größten. 63 Prozent der Klientinnen sind verheiratet. Bei den Minderjährigen leben 7 Prozent allein, 12 Prozent in einer nichtehelichen Partnerschaft und 70 Prozent bei den Eltern. Auffallend ist der konstante Anteil Alleinlebender von etwa 30 Prozent in allen Altersgruppen ab 18 Jahren. Der Anteil von Frauen in nichtehelicher Partnerschaft ist im Vergleich dazu gering und verringert sich noch deutlich in den nachfolgenden Altersgruppen. Je älter die Klientinnen sind, desto größer ist der Anteil der verheirateten Frauen. 30 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
31 Lebenssituation bei den Eltern nichteheliche Gem. 10 eheliche Gemeins ab 40 alleinlebend Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 31
32 6.4. Familiäre Lebenssituation der Klientinnen, Alter und Beratungsgrundlage In der Beratung nach 2 SchKG ist die Hälfte (50 Prozent) der 18- bis 26-jährigen Klientinnen verheiratet, knapp ein Viertel (24 Prozent) ist alleinstehend, 18 Prozent leben in nichtehelicher Partnerschaft und 7 Prozent bei den Eltern. Bei den 27- bis 35-jährigen Klientinnen steigt der Anteil der verheirateten Frauen um 11 Prozent auf 61 Prozent. Der Anteil der alleinlebenden Klientinnen ist mit 26 Prozent nahezu unverändert. Der Anteil der Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft verringert sich im Vergleich mit der jüngeren Altersgruppe um 6 Prozent auf 12 Prozent. Bei den 35- bis 39-jährigen sind mit 55 Prozent etwas weniger Klientinnen verheiratet. Der Anteil der alleinlebenden Klientinnen ist mit 34 Prozent deutlich größer als in den jüngeren Altersgruppen, der Anteil der Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft liegt bei 10 Prozent. Bei den ab 40-jährigen Klientinnen liegt der Anteil der verheirateten Frauen bei 60 Prozent. Der Anteil der Alleinlebenden ist etwas gesunken und beträgt 30 Prozent, die Zahl der Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft ist mit 2 Prozent verschwindend gering. Bei den Minderjährigen leben jeweils 6 Prozent allein bzw. sind verheiratet, 18 Prozent leben in nichtehelicher Partnerschaft und 61 Prozent bei ihren Eltern. Die Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG sind nach diesen Daten entweder verheiratet oder sie leben allein. In allen Altersgruppen - ausgenommen die Minderjährigen ist mindestens die Hälfte der Klientinnen verheiratet, ihr Anteil schwankt zwischen 50 Prozent (bei den 18- bis 26-jährigen) und 61 Prozent (bei den 27- bis 34-jährigen). Ebenfalls in allen Altersgruppen lebt mindestens ein Viertel der Klientinnen ohne Partner, ihr Anteil nimmt mit steigendem Alter der Klientinnen stetig zu, von 24 Prozent bei den 18- bis 26-jährigen auf 34 Prozent bei den 35- bis 39-jährigen. Danach sinkt er auf 30 Prozent ab. Es ist zu vermuten, dass der Anstieg der Zahl der alleinlebenden Klientinnen auf Trennung und Scheidung zurückzuführen ist. Die Zahl der Klientinnen, die in nichtehelicher Partnerschaft leben, ist in allen Altersgruppen vergleichsweise gering. Er sinkt zudem von 18 Prozent bei den 18- bis 26-jährigen (und den Minderjährigen) auf 6 Prozent bei den ab 40-jährigen Klientinnen. In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist in der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen jeweils jede dritte Frau verheiratet bzw. alleinlebend. Der Anteil der verheirateten Klientinnen in dieser Altersgruppe ist um 18 Prozent geringer als in der Beratung nach 2 SchKG. 15 Prozent der Klientinnen leben in nichtehelicher Partnerschaft und nahezu jede fünfte Klientin bei den Eltern, 12 Prozent mehr als in derselben Altersgruppe in der Beratung nach 2 SchKG. Bei den 27- bis 34-jährigen Klientinnen ist mehr als jede zweite Klientin verheiratet (54 Prozent), 31 Prozent leben allein - 5 Prozent mehr als in der Beratung nach 2 SchKG - und 12 Prozent in nichtehelicher Partnerschaft. In der Altersgruppe der 35- bis 39-jährigen sind 65 Prozent der Klientinnen verheiratet, 10 Prozent mehr als in derselben Altersgruppe in der Beratung nach 2 SchKG. Der Anteil der alleinlebenden Klientinnen ist demgegenüber um 14 Prozent auf 20 Prozent gesunken. 9 Prozent beträgt der Anteil der Klientinnen in nichtehelicher Partnerschaft und 5 Prozent leben bei den Eltern. 32 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
33 In der Altersgruppe der ab 40-jährigen sind die Klientinnen überwiegend verheiratet (66 Prozent) oder sie leben allein (30 Prozent). Die Zahlen zu den anderen Kategorien sind statistisch zu vernachlässigen. Die minderjährigen Klientinnen leben überwiegend bei ihren Eltern (79 Prozent) oder allein (10 Prozent). Die anderen Kategorien sind statistisch nicht aussagekräftig. Ein Vergleich der beiden Beratungsbereiche ergibt vor allem in zwei Altersgruppen auffallende Verschiebungen: Bei den 18- bis 26-jährigen ist in der Konfliktberatung der Anteil der alleinlebenden Klientinnen (33 Prozent) und der Klientinnen, die bei den Eltern leben (19 Prozent) erheblich größer als in der Beratung nach 2 SchKG (24 bzw. 7 Prozent). Umgekehrt ist der Anteil der verheirateten Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG mit 50 Prozent deutlich größer als in der Konfliktberatung (32 Prozent). In beiden Beratungsbereichen sind die Klientinnen demnach überwiegend entweder verheiratet oder sie leben allein ohne Partner. In der Konfliktberatung ist der Anteil der alleinlebenden Klientinnen bei den jüngeren Frauen (18 bis 34 Jahre) deutlich größer als in der Beratung nach 2 SchKG. Beratungsgrundlage=nach 2 SchKG Lebenssituation bei den Eltern nichteheliche Gem eheliche Gemeins ab 40 alleinlebend Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 33
34 Beratungsgrundlage=nach 219 StGB Lebenssituation ab 40 bei den Eltern nichteheliche Gem. eheliche Gemeins. alleinlebend 34 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
35 6.5. Familiäre Lebenssituation, Erwerbssituation der Klientinnen und Beratungsgrundlage Ein Vergleich der Daten ergibt signifikante Unterschiede zwischen westlichen und östlichen Beratungsstellen: Im Osten sind jeweils rund 12 Prozent der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG bzw. 13 Prozent in der Konfliktberatung verheiratete vollzeiterwerbstätige Frauen. Im Westen ist der Anteil dieser Klientinnengruppen mit rund 6 Prozent bzw. 7 Prozent deutlich geringer. Erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West bestehen auch bei der Gruppe der verheirateten nichterwerbstätigen Klientinnen und zwar in beiden Beratungsbereichen: Im Westen nehmen rund 31 Prozent mehr verheiratete nichterwerbstätige Frauen die Beratung nach 2 SchKG in Anspruch als im Osten, in der Schwangerschaftskonfliktberatung sind es rund 23 Prozent mehr. In den östlichen Beratungsstellen ist der Anteil der Klientinnen in der Beratung nach 2 SchKG, die in nichtehelicher Gemeinschaft leben und arbeitslos sind, um ca. 7 Prozent höher als im Westen. Signifikant sind die Unterschiede in Ost wie West zwischen beiden Beratungsbereichen bei zwei Klientinnengruppen: In der Beratung nach 2 SchKG sind im Westen 41 Prozent der Klientinnen verheiratet und nichterwerbstätig, in der Schwangerschaftskonfliktberatung liegt ihr Anteil bei rund 28 Prozent. Im Osten nehmen rund 6 Prozent mehr arbeitslose Frauen in nichtehelicher Partnerschaft die Beratung nach 2 SchKG wahr als die Schwangerschaftskonfliktberatung. Die verheirateten teilzeiterwerbstätigen Frauen sind in Ost wie West unter den Klientinnen der Schwangerschaftskonfliktberatung stärker vertreten als unter denen in der Beratung nach 2 SchKG: Im Osten beträgt die Differenz rund 10 Prozent, im Westen rund 6 Prozent. Diese Daten geben Hinweise auf eine unterschiedliche Berufsorientierung und Berufsbiographie der Frauen in Ost und West: Klientinnen in den westlichen Beratungsstellen sind tendenziell verheiratete nichterwerbstätige Frauen. Klientinnen in den östlichen Beratungsstellen dagegen sind tendenziell vollzeiterwerbstätige verheiratete Frauen oder arbeitslose Frauen in nichtehelicher Partnerschaft. Unabhängig vom Familien- und Erwerbsstatus suchen die Frauen eher die Beratung nach 2 SchKG als die Schwangerschaftskonfliktberatung auf, sie fragen sich also eher, wie und nicht ob sie die Verantwortung für ein Kind übernehmen können und brauchen dazu - auch bei Vollzeiterwerbstätigkeit - Hilfe und Unterstützung. Auffallend ist, dass die verheirateten Klientinnen, die eine Teilzeitstelle haben, sich eher vor die Frage nach Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft gestellt sehen als vollzeiterwerbstätige oder nichterwerbstätige Klientinnen. Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 35
36 Ost Beratungsgrundlage nach 2 SchKG nach 219 StGB Bundesgebiet West Beratungsgrundlage nach 2 SchKG nach 219 StGB Familiäre Lebenssituation alleinlebend in ehelicher Gemeinschaft lebend in nichtehelicher Gemeinschaft lebend bei den Eltern lebend Erwerbssituation Erwerbssituation Erwerbssituation Erwerbssituation Erwerbssituation vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig vollzeiterwerbstätig teilzeiterwerbstätig arbeitslos in Ausbildung nicht erwerbstätig Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% Spalten% 8,8% 9,6% 9,1% 4,6% 8,8% 6,3% 3,2% 2,6% 3,0% 2,8% 4,0% 3,3% 8,8% 7,4% 8,3% 3,5% 3,7% 3,6% 5,2% 5,2% 5,2% 1,7% 4,6% 2,9% 5,4% 3,9% 4,9% 8,9% 7,0% 8,1% 1,8% 1,7% 1,8%,6%,2%,4% 33,3% 30,4% 32,3% 22,1% 28,4% 24,7% 12,2% 12,6% 12,4% 5,6% 6,7% 6,1% 3,8% 13,5% 7,1% 4,4% 9,9% 6,6% 5,4% 6,5% 5,8% 4,6% 1,4% 3,3%,9%,9%,9% 1,4% 1,7% 1,5% 9,5% 4,8% 7,9% 41,2% 27,5% 35,7% 2,5% 2,2% 2,4%,8%,3%,6% 34,8% 40,9% 36,9% 58,1% 47,6% 53,9% 6,1% 6,1% 6,1% 2,7% 2,5% 2,6% 1,4% 2,2% 1,6% 1,2% 1,8% 1,4% 9,3% 3,5% 7,3% 1,8%,9% 1,4% 4,1% 3,5% 3,9% 1,8% 2,4% 2,0% 2,7% 1,7% 2,4% 4,0% 2,5% 3,4%,2%,1%,2%,1%,2% 23,8% 17,0% 21,4% 11,7% 10,1% 11,0%,9%,6%,5% 1,0%,7%,2%,1%,2%,5%,3%,9% 1,3% 1,0%,9% 1,3% 1,0% 2,5% 6,5% 3,9% 2,2% 5,7% 3,6% 1,8% 1,3% 1,6% 1,5% 1,6% 1,5%,4%,1%,5%,6%,6% 6,6% 9,6% 7,6% 5,8% 10,7% 7,8%,2%,9%,4%,1%,5%,3%,1%,7%,4%,2% 1,3%,6%,4%,3%,4%,4%,4%,2%,1%,6%,7%,7%,5%,3%,1%,3%,2% 1,4% 2,2% 1,6% 2,0% 2,8% 2,3% 36 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
37 6.6. Familiäre Lebenssituation, Erwerbssituation, Alter und Beratungsgrundlage In der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen, die verheiratet und nicht erwerbstätig sind, ergeben sich signifikante Unterschiede zwischen Ost und West und zwar in beiden Beratungsbereichen: In den westlichen Beratungsstellen ist ihr Anteil in der Beratung nach 2 SchKG 19 Prozent höher als in den östlichen Beratungsstellen, in der Schwangerschaftskonfliktberatung beträgt der Unterschied 8 Prozent. In der Altersgruppe der 27- bis 34-jährigen Klientinnen, die verheiratet und nicht erwerbstätig sind, sind die Unterschiede zwischen Ost und West ebenfalls erheblich: 11 Prozent mehr Frauen dieser Klientinnengruppe nehmen im Westen die Beratung nach 2 SchKG wahr als im Osten. In der Schwangerschaftskonfliktberatung sind es 10 Prozent mehr. Auch innerhalb der Beratungsbereiche sind im Westen die Unterschiede in der Gruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen erheblich: 13 Prozent mehr verheiratete nichterwerbstätige Frauen suchen die Beratung nach 2 SchKG auf als die Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese Daten bestätigen wiederum die seitherigen Untersuchungsergebnisse aus den anderen Teilkapiteln: Die Merkmale Familienstand verheiratet in Verbindung mit der Erwerbssituation nicht erwerbstätig sind unter den jüngeren Klientinnen die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen westlichen und östlichen Beratungsstellen. Vor allem in den westlichen Beratungsstellen sind die Klientinnen jüngere, verheiratete, nicht erwerbstätige Familienfrauen, die eher soziale Hilfen und Unterstützung suchen als Beratung in der Frage zur Fortsetzung oder Abbruch ihrer Schwangerschaft. Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 37
38 7. Klientinnen mit Kindern 7.1. Anzahl der Klientinnen mit Kindern insgesamt 39 Prozent der Klientinnen in evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle haben keine Kinder; annähernd 28 Prozent haben ein Kind und 20 Prozent zwei Kinder. 14 Prozent der Klientinnen haben drei und mehr Kinder. Kinderzahl 5 oder mehr 2,4% 4 3,2% 3 7,9% ,6% 20,1% 1 27,7% 38 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
39 7.2. Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Beratungsgrundlage In der Beratung nach 2 SchKG haben 43 Prozent der Klientinnen keine Kinder, 28 Prozent haben ein Kind und 17 Prozent zwei Kinder. 12 Prozent der Klientinnen haben drei und mehr Kinder. In der Schwangerschaftskonfliktberatung liegt der Anteil der Klientinnen ohne Kinder bei 33 Prozent. Jeweils ein Viertel haben ein Kind (26 Prozent) bzw. zwei Kinder (25 Prozent), 16 Prozent haben drei und mehr Kinder. In beiden Beratungsbereichen haben die meisten Klientinnen keine Kinder. Ihr Anteil liegt in der Beratung nach 2 SchKG um 10 Prozent höher als in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Frauen, die bereits zwei und mehr Kinder haben, suchen zu einem deutlich höheren Anteil die Schwangerschaftskonfliktberatung auf als die Beratung nach 2 SchKG Kinderzahl 50 5 oder mehr nach 2 SchKG nach 219 StGB 0 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 39
40 7.3. Anzahl der Klientinnen mit Kindern und Alter In der Altersgruppe der 18- bis 26-jährigen Klientinnen haben die meisten Klientinnen kein Kind (57 Prozent). 27 Prozent haben ein Kind, 11 Prozent zwei Kinder. Bei den minderjährigen Klientinnen haben 5 Prozent ein Kind. Von den Klientinnen zwischen 27 und 34 Jahren haben die meisten Klientinnen (33 Prozent) ein Kind, 23 Prozent haben keine Kinder das sind 34 Prozent weniger als in der jüngeren Altersgruppe. 27 Prozent haben zwei Kinder (27 Prozent), 10 Prozent haben drei Kinder, 7 Prozent vier und mehr Kinder. Unter den 35- bis 39-jährigen haben 10 Prozent der Klientinnen kein Kind, jede Fünfte hat ein Kind (22 Prozent). Die meisten Klientinnen in dieser Altersgruppe (33 Prozent) haben zwei Kinder, 20 Prozent der Klientinnen haben drei Kinder, das sind doppelt so viel wie unter den 27- bis 34-jährigen Klientinnen. 15 Prozent haben vier und mehr Kinder, das sind mehr als doppelt so viel Klientinnen wie in der jüngeren Klientinnengruppe. In der Altersgruppe der Klientinnen, die 40 Jahre und älter sind, haben die meisten zwei Kinder (40 Prozent). 7 Prozent haben kein Kind, 22 Prozent ein Kind, 13 Prozent drei Kinder und 20 Prozent vier und mehr Kinder. Jüngere Klientinnen bis 26 Jahre haben nach diesen Daten überwiegend kein Kind oder - zu erheblich geringerem Anteil - ein Kind. In der darauffolgenden Altersgruppe haben die meisten Frauen ein Kind oder zwei Kinder. Der Anteil der Frauen ohne Kinder verringert sich um 34 Prozent. In den Altersgruppen ab 35 Jahren haben die meisten Klientinnen zwei Kinder. Bei den Klientinnen ab 40 Jahren und älter ist der Anteil der Frauen mit vier und mehr Kindern nahezu gleich groß wie der Anteil der Frauen mit einem Kind. 40 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
41 Kinderzahl 5 oder mehr ab Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung 41
42 7.4. Anzahl der Klientinnen mit Kindern, Alter und Beratungsgrundlage In der Beratung nach 2 SchKG haben die meisten der 18- bis 26-jährigen Klientinnen keine Kinder. Ihr Anteil liegt bei 58 Prozent. Ein Kind haben 27 Prozent der Klientinnen, 11 Prozent haben zwei Kinder und 3 Prozent drei und mehr Kinder. Bei den minderjährigen Klientinnen haben 6 Prozent ein Kind. In der Altersgruppe der Klientinnen zwischen 27 und 34 Jahren liegt der Anteil der Frauen ohne Kinder bei 26 Prozent. Die meisten Klientinnen (34 Prozent) haben ein Kind, 23 Prozent haben zwei Kinder, 10 Prozent drei Kinder und 6 Prozent vier und mehr Kinder Unter den 35- bis 39-jährigen haben die meisten Klientinnen zwei Kinder (28 Prozent), 14 Prozent haben keine Kinder, nahezu gleich hoch ist mit 16 Prozent der Anteil der Klientinnen mit drei Kindern. Jede Fünfte (21 Prozent) hat ein Kind bzw. vier und mehr Kinder (20 Prozent). In der Altersgruppe der Klientinnen mit 40 Jahren und älter haben die meisten Frauen ein Kind (30 Prozent) oder zwei Kinder (34 Prozent). 11 Prozent haben drei Kinder, jede fünfte Klientin (20 Prozent) hat vier und mehr Kinder. Lediglich 6 Prozent der Klientinnen haben kein Kind. In der Schwangerschaftskonfliktberatung haben ebenfalls die meisten Klientinnen in der Altersgruppe bis 26 Jahre keine Kinder (53 Prozent). Ein Kind haben 27 Prozent, 13 Prozent zwei Kinder, 5 Prozent drei und 2 Prozent vier und mehr Kinder. In der Altersgruppe der 27- bis 34-jährigen haben mit jeweils 31 Prozent die meisten Klientinnen zwei oder drei Kinder. 21 Prozent haben kein Kind, 10 Prozent haben drei Kinder und 7 Prozent vier und mehr Kinder. Unter den 35- bis 39-jährigen Klientinnen haben die meisten Frauen (36 Prozent) zwei Kinder oder drei Kinder (25 Prozent). Jede fünfte Klientin hat (21 Prozent) ein Kind, 10 Prozent haben vier und mehr Kinder. Keine Kinder haben 6 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe. Bei den Klientinnen, die 40 Jahre und älter sind, haben ebenfalls die meisten Frauen zwei Kinder ihr Anteil liegt bei 45 Prozent und damit deutlich höher als in allen anderen Altersgruppen. Die Anteile der Klientinnen mit einem Kind (15 Prozent) und drei Kindern (14 Prozent) sind dagegen deutlich geringer als in der vorausgegangenen Altersgruppe (34-39 Jahre). Der Anteil der Klientinnen mit vier und mehr Kindern liegt bei 17 Prozent und ist damit der höchste im Vergleich zu allen Altersgruppen. Kein Kind haben 8 Prozent der Klientinnen. Der Vergleich der Daten in beiden Beratungsbereichen zeigt, dass in der Schwangerschaftskonfliktberatung vor allem in den Altersgruppen ab 27 Jahren der Anteil der Klientinnen mit zwei und mehr Kindern tendenziell größer ist als in der Beratung nach 2 SchKG. Die Zäsur liegt in diesen Altersgruppen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach dem zweiten Kind. Der Anteil der Klientinnen mit vier und mehr Kindern wiederum liegt in der Beratung nach 2 SchKG in den Altersgruppen ab 35 Jahren jeweils bei 20 Prozent und damit - z.t. deutlich - höher als in der Schwangerschaftskonfliktberatung: Dort schwankt er zwischen 10 Prozent bei den 35- bis 39-jährigen und 17 Prozent bei den Klientinnen ab 40 Jahren. 42 Statistische Informationen 06/04 Klientinnenbefragung
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