Mantelschutzkonzept. Orientierungshilfe zur Entwicklung von Institutionellen Schutzkonzepten in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und im Krankenhaus

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1 Manteschutzkonzept Orientierungshife zur Entwickung von Institutioneen Schutzkonzepten in der Atenhife, Behindertenhife und im Krankenhaus

2 Herausgeber Erzbistum Paderborn Dompatz Paderborn In Zusammenarbeit mit den NRW (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Kön und Münster. Inhatiche Konzeption Amuth Grüner, Präventionsbeauftragte für das Bistum Aachen Dr. Andrea Redeker, Präventionsbeauftragte für das Bistum Essen Manuea Röttgen, Präventionsbeauftragte für das Erzbistum Kön Beate Meintrup und Ann-Kathrin Kahe, Präventionsbeauftragte für das Bistum Münster Kar-Heinz Stah, Präventionsbeauftragter für das Erzbistum Paderborn Gestatung Leufen Media Design, Wupperta Druck Joh. Burage GmbH & Co. KG, Münster Veröffentichung März 2016

3 Vorwort Liebe Leserin, ieber Leser, mit dieser Pubikation woen wir, die Präventionsbeauftragten der NRW-Bistümer, Sie, die kirchichen Rechtsträger in den Bereichen der Aten- und Behindertenhife und der kathoischen Krankenhäuser bei Ihren Präventionsmaßnahmen gegen sexuaisierte Gewat an Minderjährigen und schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen unterstützen. Durch die im August 2014 in den fünf NRW (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Kön, Münster und Paderborn in Kraft gesetzte Ordnung zur Prävention gegen sexuaisierte Gewat an Minderjährigen und schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) sind ae kirchichen Rechtsträger verpfichtet, für ihre Einrichtungen ein Institutionees Schutzkonzept zu ersteen. Dabei git es zwei Aspekte zu beachten: As erstes muss für die jeweiige Einrichtung eine Risikoanayse durchgeführt werden, die den Sachstand erhebt, die eigene Einrichtung unter verschiedensten Aspekten kritisch unter die Lupe nimmt, Gefahren benennt und die somit die Basis iefert, auf die sich die Präventionsbestrebungen erstrecken soen. Zum zweiten muss das dann zu erarbeitende Institutionee Schutzkonzept zumindest die Bestandteie enthaten, die in der Präventionsordnung festgeegt sind. Mit der Ihnen nun voriegenden Pubikation haben wir ein Manteschutzkonzept entwicket, das den kathoischen Trägern in den Bereichen Aten- und Behindertenhife sowie der Krankenhäuser eine Orientierung für die Ersteung eines trägerspezifischen Institutioneen Schutzkonzeptes bietet, das den Vorgaben der Präventionsordnung entspricht und auch die Ergebnisse des Entwickungsprojekts Institutionee Schutzkonzepte für die Personengruppe schutz- oder hifebedürftige Erwachsene berücksichtigt. Dieses Manteschutzkonzept kann im Sinne einer Formuierungshife für die Erarbeitung Ihres trägereigenen Institutioneen Schutzkonzeptes genutzt werden. Der Aufbau des Manteschutzkonzeptes fogt den Vorgaben der Präventionsordnung. Die genannten Textbausteine sind aus der Trägerperspektive formuiert und können gegebenenfas direkt für Ihr eigenes Institutionees Schutzkonzept übernommen werden. Je nach Bedarf und Notwendigkeit können und müssen dann einrichtungs- bzw. trägerspezifische Ergänzungen und Ausgestatungen vorgenommen werden. Deshab können die fogenden Textbausteine auch keine abschießenden und differenzierten und für ae Arbeitsfeder geichermaßen gütigen Formuierungen im Sinne eines Musterkonzepts sein. Sie soen viemehr dazu beitragen, die Entwickungsprozesse zu unterstützen und Träger und Einrichtungseitungen dazu anregen, den Bick auf die eigene Einrichtung zu schärfen. In den erwähnten Anagen am Ende jedes Themenfedes finden Sie farbich gekennzeichnete Arbeitsmateriaien, die bei der Entwickung Ihres trägereigenen Institutioneen Schutzkonzeptes hifreich sein können, um die jeweis spezifischen Aufgaben, Arbeitsfeder, die Ziegruppen der Einrichtungen sowie Strukturen und Bedingungen zu berücksichtigen. NRW, Januar 2016 Amuth Grüner, Präventionsbeauftragte für das Bistum Aachen Dr. Andrea Redeker, Präventionsbeauftragte für das Bistum Essen Manuea Röttgen, Präventionsbeauftragte für das Erzbistum Kön Beate Meintrup und Ann-Kathrin Kahe, Präventionsbeauftragte für das Bistum Münster Kar-Heinz Stah, Präventionsbeauftragter für das Erzbistum Paderborn

4 4 Inhat Leitgedanken zur Ersteung unseres Institutioneen Schutzkonzeptes... 5 Risikoanayse Arbeitsgruppe zur Ersteung der Risikoanayse... 6 Durchführung der Risikoanayse Institutionees Schutzkonzept Persöniche Eignung/Personaauswah und -entwickung Erweitertes Führungszeugnis und Sebstauskunftserkärung Verhatenskodex Beschwerdewege/Intervention Quaitätsmanagement Aus- und Fortbidung/Quaifikation Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutzoder hifebedürftigen Erwachsenen Anagen Risikoanayse für den Bereich Atenhife Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus Sebstauskunftserkärung Verhatenskodex Bistum Aachen Kurz-Curricuum Präventionsschuung Atenhife Kurz-Curricuum Präventionsschuung Behindertenhife Kurz-Curricuum Präventionsschuung Krankenhaus und Empfehungen

5 Formuierungsvorschag 5 Leitgedanken zur Ersteung unseres Institutioneen Schutzkonzeptes Das Woh der uns anvertrauten Menschen war und ist uns as Träger von Diensten und Einrichtungen im Bereich Atenhife/Behindertenhife/Krankenhaus immer ein eementares Aniegen. Dieses Aniegen wird in unserem Leitbid sichtbar, aus dem die fachiche, ethische und christiche Grundhatung der Mitarbeitenden hervorgeht. Das Leitbid bidet die Grundage für unser professionees Sebstverständnis und die konzeptionee Arbeit in unseren Diensten und Einrichtungen. As Träger von Diensten und Einrichtungen im Bereich Atenhife/Behindertenhife/ Krankenhaus ist es unser Zie, am Aufbau einer Kutur der Achtsamkeit mitzuwirken. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen, die wir durch genaues Hinsehen, kares Benennen der Dinge und Ermögichen von Veränderungen zu deren Schutz vor sexuaisierter Gewat wahrnehmen. Für die (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen sexuaisierte Gewat Bestandtei ihres professioneen Handens. Deshab war es uns bei der Entwickung unseres trägerspezifischen Institutioneen Schutzkonzeptes wichtig, die Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes von schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor sexuaisierter Gewat, anzuregen und die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen. Uns ist bewusst, dass sexuee Grenzveretzungen gegenüber Mitarbeitenden durch Bewohnerinnen und Bewohner/Kientinnen und Kienten/Patientinnen und Patienten/Angehörige etc., aber auch sexuee Grenzveretzungen innerhab der genannten Gruppen nicht ausgekammert werden dürfen. Dies so Beachtung in den Präventionsbemühungen finden. Für das voriegende Institutionee Schutzkonzept haben wir Wert darauf geegt, dass ein Entwickungsprozess auf aen Ebenen stattfand, ae Beteiigten partizipativ einbezogen und deren Sebstbidungsprozesse unterstützt wurden, denn unser Institutionees Schutzkonzept so dazu beitragen, Hatungen und Verhaten zu refektieren und dadurch zu handungseitenden Orientierungen im Arbeitsatag führen. Uns ist es wichtig, dass mit dem voriegenden Institutioneen Schutzkonzept die Diskussion über Verbindichkeit und Achtsamkeit aufrechterhaten wird. Das Institutionee Schutzkonzept gibt Orientierung und Sicherheit für ae Beteiigten in unseren Diensten und Einrichtungen und befähigt dazu, Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen zu übernehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Institutioneen Schutzkonzeptes in der Praxis nur geingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhatung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird, die die Verantwortung gegenüber den anvertrauten Menschen aber auch den Beschäftigten ernst nimmt und in unseren Diensten und Einrichtungen sichtbar wird. Vor diesem Hintergrund verstehen wir das voriegende Institutionee Schutzkonzept zur Prävention gegen sexuaisierte Gewat as einen erkennbaren Quaitätsentwickungsprozess in unseren Diensten und Einrichtungen, der in das Quaitätsmanagement eingebettet ist.

6 6 Formuierungsvorschag Risikoanayse Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen. Deshab war es uns as Träger wichtig, dass wir gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Erarbeitung des Institutioneen Schutzkonzeptes beteiigungsorientiert angeegt und in dieser Ausrichtung die Dienste, Einrichtungen und Gruppierungen in den Bick genommen haben. Eine wichtige Säue war für uns die Beteiigung der Bewohnerinnen und Bewohner/der Kientinnen und Kienten/der Patientinnen und Patienten, der Angehörigen etc. Sie mussten von den schützenden Strukturen, die es zu entwicken gat wissen, und waren aufgefordert, sich bei der Entwickung einzubringen. Arbeitsgruppe zur Ersteung der Risikoanayse Vor diesem Hintergrund haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit der Ersteung einer Risikoanayse beauftragt war. Dieser Arbeitsgruppe gehörten an: as Vertreter/Vertreterin des Rechtsträgers Herr/Frau as quaifizierte Präventionsfachkraft Herr/Frau von der Mitarbeitervertretung Herr/Frau as Mitarbeitender in eitender Verantwortung Herr/Frau as Mitarbeitende bzw. ehrenamtich Tätige Herr/Frau as schutz- oder hifebedürftige Erwachsene aus unseren Einrichtungen und Diensten sowie deren gesetziche Vertreter, hier Herr/Frau Durchführung der Risikoanayse Die Risikoanayse war für uns ein wesentiches Instrument, um Gefahrenpotenziae und mögiche Geegenheitsstrukturen in unserer Institution/unserer Einrichtung/unseren Diensten zu erkennen. Wir haben Organisationsstrukturen und atägiche Arbeitsabäufe auf Risiken bzw. Schwachsteen, die sexuaisierte Gewat ermögichen oder sogar begünstigen, überprüft. Die Ergebnisse dieser Risikoanayse waren Grundage für die Entwickung des Institutioneen Schutzkonzeptes. Es ist Ausgangspunkt für die Weiterentwickung des Präventionskonzeptes und konkreter Präventionsmaßnahmen in unseren Einrichtungen.

7 Formuierungsvorschag 7 Beachtung fanden: n fogende Personen (-gruppen): Dabei sind im Besonderen die bestehenden Macht- und Abhängigkeitsverhätnisse (Atersunterschiede, hierarchische Strukturen, Roen, Zuständigkeiten, soziae Abhängigkeiten, Vertrauensverhätnisse, etc.) in den Bick genommen worden. n fogende Bedingungen, Arbeitsabäufe und Strukturen: Auf aen Ebenen der Organisation wurde das Wissen über sexuaisierte Gewat ermittet und die Verankerung des Themas Prävention beschrieben. Organisations-, Abauf- und Entscheidungsstrukturen (auch informee Strukturen ) wurden unter dem Aspekt der Transparenz, der Verantwortichkeit und Roenkarheit untersucht. Kommunikationsstrukturen, Zuständigkeiten und Führungsstruktur (u.a. Macht und Machtmissbrauch), strukture- oder abaufbedingte Grenzveretzungen (Pfegesituationen, Untersuchungen etc.), der Umgang mit Fehern, Fehverhaten und Grenzveretzungen ( Feherkutur ) in der atägichen Arbeit, enges Betreuungsverhätnis und Bezugsbetreuung, Risikoorte und -zeiten, insbesondere Übernachtungs-, Wohn- und Transportsituationen, Regeungen für Nachtdienste, Feiertage und Ferienzeiten mit personeer Unterbesetzung wurden in die Anayse einbezogen. Der Themenkompex Umgang mit Sexuaität (Sexuaberatung, sexuee Sebstbestimmung, ggf. Sexuapädagogik etc.) und das Interventionskonzept fanden Berücksichtigung. Zu prüfen war das Funktionieren des Beschwerdemanagements und die Passgenauigkeit des Interventionskonzeptes sowoh im Hinbick auf die Ziegruppe und deren Angehörige as auch auf die Mitarbeitenden und Ehrenamtichen der Einrichtung.

8 8 Formuierungsvorschag Die Ergebnisse der Risikoanayse zeigten auf, weche konzeptioneen und/oder struktureen Verbesserungen im Sinne des Schutzes gegen sexuaisierter Gewat erforderich waren, und die in das Institutionee Schutzkonzept aufgenommen und umgesetzt werden mussten. Anagen Risikoanayse für den Bereich Atenhife, Seite 18 Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife, Seite 23 Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus, Seite 28

9 Formuierungsvorschag 9 Institutionees Schutzkonzept Neben konkreten Maßnahmen, die im Weiteren benannt werden, sind grundsätziche Einsteungen und Verhatensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner/die Kientinnen und Kienten/die Patientinnen und Patienten etc. bestmögich zu schützen. Dazu gehören u.a.: aktives Umsetzen der eigenen Werthatung (Leitbid) in die (pädagogische) Arbeit sensibe sein für Grenzveretzungen, Übergriffe und (sexuaisierte) Gewat achten der Persönichkeitsrechte und der Intimsphäre der betreuten/behandeten Personen, fördernde Sebstkompetenzen der betreuten/behandeten Personen besonnenes aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzveretzungen jegicher Art refektieren des eigenen Verhatens gegenüber den betreuten/behandeten Personen Die Entwickung und Verwirkichung von Maßnahmen zur Prävention erfogen in den Diensten und Einrichtungen beteiigungsorientiert in Zusammenarbeit mit aen hierfür reevanten Personen(-gruppen). Dazu gehören auch die uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner/Kientinnen und Kienten/Patientinnen und Patienten, Angehörigen etc. Bestandteie des Institutioneen Schutzkonzeptes nach der Präventionsordnung für unsere Dienste und Einrichtungen sind: Persöniche Eignung/Personaauswah und -entwickung Erweitertes Führungszeugnis und Sebstauskunftserkärung Verhatenskodex Beschwerdewege/Intervention Quaitätsmanagement Aus- und Fortbidung/Quaifikation Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen

10 10 Formuierungsvorschag Persöniche Eignung/Personaauswah und -entwickung Um den Schutz der anvertrauten schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen in unseren Einrichtungen und Diensten verbessern und nachhatig sichersteen zu können, thematisieren die Personaverantwortichen die Prävention gegen (sexuaisierte) Gewat im Vorsteungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie in den weiterführenden regemäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen. Ein Gespräch mit den Mitarbeitenden über den Verhatenskodex und das Beschwerdemanagement verdeuticht, dass sexuaisierte Gewat kein Tabuthema in unseren Diensten und Einrichtungen ist. Angesprochen werden insbesondere: wertschätzende Grundhatung respektvoer Umgang angemessenes, professionees Verhaten gegenüber den schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen, deren Angehörigen, Kooperationspartnern und sonstigen externen Personen angemessenes professionees Verhätnis von Nähe und Distanz zu den anvertrauten Personen individuee Unter- oder Überforderungssituationen handen in Grenz- und Gefahrensituationen Fachwissen zum grenzachtenden Umgang Fortbidungsbedarf zum Thema Downoad Erzbistum Kön, Schriftenreihe Institutionees Schutzkonzept, Heft 3 Downoad unter:

11 Formuierungsvorschag 11 Erweitertes Führungszeugnis und Sebstauskunftserkärung In unseren Diensten und Einrichtungen werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in 2 Absatz 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteit sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtich Tätige müssen, entsprechend den gesetzichen und arbeitsrechtichen Regeungen, ein erweitertes Führungszeugnis voregen. Darüber hinaus fordern wir ae Mitarbeitenden gemäß 2 Abs. 7 Präventionsordnung auf, einmaig eine Sebstauskunftserkärung abzugeben. In der Sebstauskunftserkärung versichert die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter, dass sie/er nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexuaisierter Gewat rechtskräftig verurteit ist und auch in diesem Zusammenhang kein Ermittungsverfahren gegen sie/ihn eingeeitet ist. Für den Fa, dass diesbezügich ein Ermittungsverfahren gegen sie/ihn eingeeitet wird, verpfichtet sie/er sich, dies dem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteien. Die Sebstauskunftserkärung wird nach den getenden arbeits- und datenschutzrechtichen Bestimmungen verwatet und aufbewahrt. Anage Sebstauskunftserkärung, Seite 36

12 12 Formuierungsvorschag Verhatenskodex In unseren Diensten und Einrichtungen möchten wir Menschen in ihren Lebenssituationen Räume bieten, in denen sie ihre Persönichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfaten können und in denen sie sich angenommen und sicher fühen. Die Beziehungen zu den Bewohnerinnen und Bewohnern/Kientinnen und Kienten/Patientinnen und Patienten, Angehörigen etc. gestaten wir transparent in positiver Zuwendung. Achtsamkeit, Wertschätzung, Respekt und Transparenz sowie ein verantwortungsvoer Umgang mit Nähe und Distanz und einem Grenzen achtenden Umgang in den Arbeits- und Handungsabäufen sind uns wichtig. Pfegesituationen sind häufig von nahen persönichen Kontakten zwischen Pfegebedürftigem und Pfegepersonen geprägt. Deshab ist eine hohe Sensibiität bei pfegenden, diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Maßnahmen notwendig, da diese individue as Grenzveretzung erebt werden können. Wirksame Präventionsarbeit kann nur geingen, wenn ae Kontaktpersonen der Bewohnerinnen und Bewohner/der Kientinnen und Kienten/der Patientinnen und Patienten ihre Handungsmögichkeiten verantwortungsvo wahrnehmen. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass sie in ihrer Roe und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätssteung haben. Deshab sind kare Regen bezügich eines achtsamen und respektvoen Umgangs mit den uns anvertrauten Menschen notwendig. Der Verhatenskodex umfasst verbindiche Verhatensregen für den Arbeitsatag. Unter Beachtung der getenden arbeitsrechtichen Bestimmungen und internen Dienstanweisungen werden diese Verhatensregen durch die Unterzeichnung des Verhatenskodex (s. Anage) von den Mitarbeitenden anerkannt. An der Entwickung des Verhatenskodex waren beteiigt: as Vertreter/Vertreterin des Rechtsträgers Herr/Frau as quaifizierte Präventionsfachkraft Herr/Frau von der Mitarbeitervertretung Herr/Frau as Mitarbeitende/r in eitender Verantwortung Herr/Frau as Mitarbeitende/r bzw. ehrenamtich Tätige Herr/Frau schutz- oder hifebedürftige Erwachsene aus unseren Einrichtungen und Diensten sowie deren gesetziche Vertreter, hier Herr/Frau

13 Formuierungsvorschag 13 Anage/Downoad Verhatenskodex Bistum Aachen, Seite 37 Erzbistum Kön, Schriftenreihe Institutionees Schutzkonzept, Heft 5 Downoad unter: Beschwerdewege/Intervention Nur gemeinsam können wir as Personen, Dienstgemeinschaft und Institution zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern/Kientinnen und Kienten/Patientinnen und Patienten beitragen. Eine wichtige Säue ist dabei die Beteiigung der uns anvertrauten Menschen. Sie müssen ihre Rechte kennen, von den schützenden Strukturen wissen, die entwicket werden und sich angemessen bei der Entwickung von Beschwerdewegen einbringen können. In einem sochen Miteinander werden die Rechte von schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert, und Grenzveretzungen werden wahrgenommen und geahndet. In unseren Diensten und Einrichtungen sind interne und externe Beratungs- und Beschwerdesteen sowie Mede- und Verfahrenswege für Schutzbefohene, Personensorgeberechtigte sowie ae ehrenamtich und hauptberufich Mitarbeitenden beschrieben und bekannt gemacht je nach Bedarf auch mehrsprachig oder in sogenannter eichter Sprache. Unser Beschwerdemanagement hat dabei vor aem das Zie, die schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen vor unprofessioneem Handen zu schützen und die Quaität des professioneen Handens zu verbessern. Wir sehen in diesem Beschwerdeverfahren die Chance, auf Feher, die institutione oder persone bedingt sind, aufmerksam zu werden und diese bearbeiten zu können. (Vg. Liebhardt, Hubert, Beschwerdeverfahren as Tei einer Feherkutur, in: Crone, Gerburg, Liebhardt, Hubert (Hrsg), Institutioneer Schutz vor sexueem Missbrauch. Achtsam und verantwortich handen in Einrichtungen der Caritas, Weinheim und Base)

14 14 Formuierungsvorschag Medungen sind sowoh persönich as auch anonym mögich (z.b. Briefkasten, postaisch, Kommunikation über Dritte, teefonisch, digita) und werden von einer fachich kompetenten Person entgegengenommen. Ansprechsteen/Personen sind intern Herr/Frau. extern Herr/Frau. Downoad Erzbistum Kön, Schriftenreihe Institutionees Schutzkonzept, Heft 6 Downoad unter: Intervention Eine Vermutung bzw. Kenntnis von sexuaisierter Gewat stet eine besondere Herausforderung für ae Beteiigten dar. As Träger ist es uns wichtig, dass jeder Vermutung und jeder Mitteiung mit größtmögicher Sorgfat, Umsicht und Diskretion nachgegangen wird. Zum Schutz der Mitarbeitenden, die sich im Fa einer Mitteiung oder einer Vermutung in einer emotiona beastenden Situation befinden, haben wir entsprechende Verfahrensanweisungen entwicket, in denen beschrieben ist, wer was zu wechem Zeitpunkt zu tun hat. Dabei ist uns bewusst, dass wir in der für ae Beteiigten beastenden Vermutungsphase unserer Fürsorgepficht as Träger sowoh im Hinbick auf die Schutzbefohenen, as auch im Hinbick auf die Mitarbeitenden nachkommen müssen. Das Vorgehen bei einer Vermutung oder einer Mitteiung in einem Fa von sexuaisierter Gewat ist gereget und den Mitarbeitenden, den Bewohnerinnen und Bewohnern/den Kientinnen und Kienten/den Patientinnen und Patienten etc. sowie deren Angehörigen bekannt. Dazu gehören: Beachten der Zuständigkeiten Zusammentragen und Bewerten aer reevanten Fakten Sofort- und Schutzmaßnahmen (Trennung des Opfers und der verdächtigen Person etc.) Hinzuziehen einer Fachberatungsstee

15 Formuierungsvorschag 15 Arbeitsrechtiche Aspekte (beschudigte Person von der Arbeit freisteen, Mitarbeitervertretung einbeziehen etc.) Betreuung des Opfers Beratung der Beteiigten (Fachberatungssteen einbeziehen) Kärung des Vorfas und abgestimmtes weiteres Vorgehen Medung des Interventionsfaes gemäß der diözesanen Regeung Bei Verdacht auf Straftat: Prüfung und Kärung bezügich der Erstattung einer Strafanzeige, Einbeziehen der Strafverfogungsbehörden Rehabiitationsverfahren für den Fa einer faschen Verdächtigung Dokumentation Datenschutz Ae Personen, die Kenntnis von Verdachtsfäen haben, sind dazu verpfichtet, diese an die Präventionsfachkraft oder entsprechende Steen zu meden. Zur Unterstützung der Mitarbeitenden und Verantwortichen bei Mitteiung bzw. Vermutung von sexuaisierter Gewat kooperieren wir mit fogenden Beratungssteen: Für die Ausformuierung der Beschwerdewege sind fogende Vorgaben zu berücksichtigen: Leitinien für den Umgang mit sexueem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohener durch Keriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz v ; Empfehungen des Deutschen Caritasverbandes zur Prävention gegen sexueen Missbrauch sowie zum Verhaten bei Missbrauchsfäen in den Diensten und Einrichtungen der Caritas v ;

16 16 Formuierungsvorschag Für Rechtsträger im Bistum Essen: Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexueen Missbrauch Minderjähriger sowie schutz- oder hifebedürftiger Erwachsener durch Keriker, Ordensmitgieder, Mitarbeitende und Ehrenamtiche im pastoraen und kirchichen Dienst des Bistums Essen v ; Für Rechtsträger im Erzbistum Kön: Ausführungsbestimmung zur Anwendung der Leitinien für den Umgang mit sexueem Missbrauch im Erzbistum Kön v Quaitätsmanagement Im Sinne einer nachhatigen Entwickung der Präventionsarbeit in unseren Diensten und Einrichtungen haben wir unser Institutionees Schutzkonzept in unser Quaitätsmanagement (QM) integriert. Regemäßig überprüfen wir im Rahmen dieses QM, ob es einer Weiterentwickung oder Konkretisierung von Teien des Institutioneen Schutzkonzeptes bedarf. Spätestens nach fünf Jahren oder nach einer Krisenintervention muss das Schutzkonzept evauiert und ggf. angepasst werden. Dabei sind fachiche Entwickungen im Bereich Prävention sexuaisierter Gewat zu berücksichtigen. Downoad Erzbistum Kön, Schriftenreihe Institutionees Schutzkonzept, Heft 7 Downoad unter:

17 Formuierungsvorschag 17 Aus- und Fortbidung / Quaifikation Ae Mitarbeitenden und ehrenamtich Tätigen sind in ihrem Arbeitsfed zum Thema sexuaisierte Gewat sensibiisiert, verfügen über ein entsprechendes Basiswissen und haben Handungssicherheit. Das Thema Prävention gegen sexuaisierte Gewat ist deshab Bestandtei unseres Einarbeitungskonzeptes einschießich aer dazugehörenden Verhatensempfehungen und Verfahrensanweisungen. Bereits hier wird auch die verpfichtende Teinahme an den Präventionsschuungen thematisiert und geprüft, weche Mitarbeitenden in wechem Umfang geschut werden müssen und deren Schuung veranasst. In den Quaifizierungsmaßnahmen zum Thema sexuaisierte Gewat geht es um mehr as reine Wissensvermittung. Auch das Hinwirken auf eine Hatung, die Vermittung von Sprachfähigkeit und Kommunikationskompetenz muss Bestandtei in diesen Aus- und Fortbidungsmaßnahmen sein. Deshab bieten wir themenbezogene Fortbidungen an, die in unser Fortbidungsangebot integriert sind. Anagen Kurzcurricuum Bereich Atenhife, Seite 40 Kurzcurricuum Bereich Behindertenhife, Seite 47 Kurzcurricuum Bereich Krankenhaus, Seite 51 Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen In unseren Diensten und Einrichtungen sind Broschüren und weitere Arbeitsmateriaien zum Thema Prävention gegen sexuaisierte Gewat in sogenannter eichter Sprache ggf. mehrsprachig für die Bewohnerinnen und Bewohner/Kientinnen und Kienten/Patientinnen und Patienten etc. sowie deren Angehörige entwicket worden. Ausgehend von unserem Leitbid ist es Aufgabe aer Mitarbeitenden die Stärkung der Sebstkompetenz unserer Bewohnerinnen und Bewohner/Kientinnen und Kienten/Patientinnen und Patienten etc. zu unterstützen.

18 18 Anage: Risikoanayse für den Bereich Atenhife Risikoanayse für den Bereich Atenhife Arbeitsergebnisse aus dem Entwickungsprojekt Institutionee Schutzkonzepte für die Personengruppe schutz- oder hifebedürftige Erwachsene der (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Kön, Münster und Paderborn, August 2015: Die Ersteung der Risikoanayse für die Dienste, eine Einrichtung oder einen Einrichtungsverbund iegt in der Verantwortung des Trägers. Bei der Entwickung soten partizipativ die verschiedenen Ziegruppen beteiigt werden. Die Risikoanayse muss ins Quaitätsmanagement aufgenommen werden. Die Impementierung eines Präventionskonzeptes Erwachsenenschutz benötigt eine angemessene Umsetzungszeit von mindestens etwa einem Jahr. Der zeitiche Aufwand hängt von der fachichen Vorerfahrung der beteiigten Personen ab. Der fogende Fragebogen zur Risikoanayse ist zur Orientierung gedacht. Er sote von der Projekteitung unter pfegefachicher Beratung auf Grundage der erarbeiteten Parameter zur Risikoanayse erstet werden. Die Einrichtungen und Träger sind Adressaten für die Ergebnisse der Risikoanayse. Die Ziegruppen werden adäquat über die Ergebnisse der Risikoanayse informiert. Ae zwei Jahre sote die Risikoanayse wiederhot, die Ergebnisse evauiert werden. Agemeines zur Risikoanayse Weche Hatung hat der Träger zum Thema sexuaisierte Gewat? Wie positioniert sich der Träger zum Thema sexuaisierte Gewat? Wie unterstützt er den Prozess der Prävention gegen sexuaisierte Gewat? Gibt es ein Leitbid, in dem bereits Kutur- und Hatungsfragen verankert sind, die Anknüpfungspunkte für die Präventionsarbeit sind/sein können? Was sind wichtige Aspekte bei der Entwickung der Risikoanayse in den (unterschiedichen) Diensten und Einrichtungen der Atenhife? Was ist aufgrund der Präventionsordnung bzw. der Ausführungsbestimmungen zu beachten? Wer entwicket die Risikoanayse? Wer gibt den Auftrag? Wer wird (wie) daran beteiigt? Weche zeitichen Dimensionen müssen/soten für die Entwickung der Risikoanayse eingepant werden? Wer bekommt die Ergebnisse?

19 Anage: Risikoanayse für den Bereich Atenhife 19 Ziegruppen An weche Ziegruppen richten sich die Angebote? Bewohnerinnen und Bewohner/Patientinnen und Patienten/Kientinnen und Kienten Pfege, Betreuung, Versorgung, Beratung, Wohnen, Wohngemeinschaften etc. Weche Personen (-gruppen) gibt es, die sexuaisierter Gewat ausgesetzt sein können? Mögiche Personen (-gruppen) in den Diensten und Einrichtungen der Atenhife: Hauptberufiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ehrenamtiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Angehörige Lernende/Auszubidende/Praktikantinnen und Praktikanten/FSJ/BUFDI Externe Dienste Gäste Kooperationspartner (z.b. Hausärztinnen und -ärzte, Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Apothekerinnen und Apotheker, Fußpfegerinnen und -pfeger, Therapeutinnen und Therapeuten, Anwätinnen und Anwäte, Rechtiche Betreuerinnen und Betreuer etc.) Soziastundendiensteistende 1-Euro-Kräfte etc. Struktur der Einrichtung Wo sind mögiche Gefährdungspotentiae und Geegenheitsstrukturen für sexuaisierte Gewat in ihren unterschiedichen Formen (Grenzveretzungen, Übergriffe )? Gibt es Regeungen für die notwendigen pfegerischen, diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Maßnahmen, da diese individue as Grenzveretzung erebt werden können? (z.b. geschechtsspezifische Pfege etc.) Weche Risiken und Chancen bergen ein enges Betreuungsverhätnis und Bezugsbetreuung? Weche Situationen im Arbeitsatag können identifiziert werden, die bei einem mögichen Machtmissbrauch durch Mitarbeitende besonders risikohaft sind (z.b. Einsamkeit, Demenz, Narkose etc.)? Wie und wo entstehen in der Arbeit besondere Vertrauensverhätnisse und wie kann vorbeugend gehandet werden, damit diese nicht ausgenutzt werden? In wecher Form bestehen Macht- und Abhängigkeitsverhätnisse? Wecher Umgang mit Einfuss und Macht wird in der Einrichtung gepfegt? Wie transparent sind in der Einrichtung die Entscheidungsstrukturen und Hierarchien? Wie wird die Konfikt- bzw. Feherkutur in der Einrichtung eingeschätzt? Inwieweit übernimmt die Leitung Verantwortung? Wie interveniert sie, wenn sie über Fehverhaten informiert wird?

20 20 Anage: Risikoanayse für den Bereich Atenhife Wie gestatet sich die Baance von Fürsorge und Kontroe? Sind die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeitenden und Leitungskräfte kar und deutich definiert? Wie werden die Aufgaben im Team deegiert. Ist dieses Vorgehen für ae transparent? Gibt es eine offene und angemessene Auseinandersetzung mit dem Thema Sexuaität? Wie ist die Sprachfähigkeit in diesem Bereich? Gibt es ein einrichtungsbezogenes sexuapädagogisches Konzept? Weche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabäufe könnten aus Tätersicht bei der Panung und Umsetzung von Taten genutzt werden? Weche wirksamen präventiven Maßnahmen gibt es/sind bereits angestoßen worden bei schon identifizierten Risiken? Risikoorte und -zeiten Gibt es spezifische bauiche Gegebenheiten, die Risiken bergen? An wechen Orten bzw. in wechen Räumen besteht ein besonderes Gefährdungsmoment? Gibt es Transportsituationen, die Risiken bergen? Weche Zeiten bergen ein Risikopotentia? Gibt es Regeungen für die Nacht, Feiertage und Ferientage mit personeer Unterbesetzung? Kommunikation Wie sind die Kommunikationsstrukturen innerhab der Einrichtung zu den Angehörigen bzw. anderen Betreuungspersonen? Sind sie transparent oder eicht manipuierbar? Bestehen hier besondere Gefahrenmomente? Sind ae Kommunikationswege bei sexuaisierter Gewat bekannt? Wie wird die Sprachfähigkeit bzw. Sprachbereitschaft beim Thema Sexuaität/Scham/Grenzen sowoh bei den Mitarbeitenden as auch den Bewohnern/Patienten/Kienten eingeschätzt? Gibt es regehafte Kommunikation im Team/in der Abteiung etc. z.b. Fabesprechungen, Teambesprechungen, Supervision/Intervision? Personaeinsteung und -entwickung Wird das Thema sexuaisierte Gewat bei Einsteungsgesprächen bzw. Beauftragung von Ehrenamtichen oder auch bei Wiedereingiederungsgesprächen benannt? Wird das Thema sexuaisierte Gewat auch in Einarbeitungsphasen und in Mitarbeiterbzw. Jahresgesprächen benannt? Weche Mitarbeitenden müssen entsprechend den gesetzichen und arbeitsrechtichen Regeungen ein erweitertes Führungszeugnis voregen? Wie werden Dokumentation und Datenschutz gewähreistet?

21 Anage: Risikoanayse für den Bereich Atenhife 21 Verhatensregen Gibt es in der Einrichtung einen partizipativ erarbeiteten Verhatenskodex, der die in der Präventionsordnung beschriebenen Themenbereiche umfasst? Weche Personen (-gruppen) waren an der Ersteung beteiigt? Ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst, dass sie in ihrer Roe und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätssteung haben? Gibt es Regeungen für einen verantwortungsvoen Umgang mit Nähe und Distanz und einem Grenzen achtenden Umgang in den Arbeits- und Handungsabäufen? Weche Grenzen in Bezug auf Körperkontakte sind in der Einrichtung wichtig? Wie wird die Intimsphäre geschützt? In wechen Situationen und Konsteationen sind Geschenke zuässig? Weche Grenzen sind in der Einrichtung diesbezügich wichtig? Wie sind diese Grenzen kommuniziert? Wie ist in der Einrichtung der Umgang mit Fotos gereget? Beschwerdewege Gibt es kare Beschwerde- und Kritikwege? Sind diese transparent, für die Bewohner geeignet und aen bekannt? (Beschwerdemanagement) Sind die Beschwerdewege und die Ansprechpartner den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen bekannt, bei Bedarf auch mehrsprachig bzw. in sogenannter eichter Sprache (z.b. as Anage zum Heimvertrag/Pfegevertrag)? Gibt es für Beschwerden einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin? Wie sind diese erreichbar und ist dies aen bekannt? Gibt es kar definierte Zuständigkeiten? (z.b. Träger, Leitung, MAV, Ethikbeauftragte, Bewohnerbeirat etc.) Weche externen Beschwerdesteen können genutzt werden? Interventionen Gibt es entsprechende Verfahrensanweisungen, in denen beschrieben ist, wie mit bestimmten Vorfäen umzugehen ist und wer was zu wechem Zeitpunkt macht? Dazu können gehören: Beachtung der Zuständigkeiten Zusammentragen und bewerten aer reevanten Fakten mit dem 4-Augen-Prinzip Sofort- und Schutzmaßnahmen (Trennung des Opfers und der verdächtigen Person etc.) Hinzuziehen einer Fachberatungsstee Arbeitsrechtiche Aspekte (beschudigte Person von der Arbeit freisteen etc.) (Mitarbeitervertretung einbeziehen) Betreuung des Opfers

22 22 Anage: Risikoanayse für den Bereich Atenhife Beratung der Beteiigten (Fachberatungssteen einbeziehen) Kärung des Vorfas und abgestimmtes weiteres Vorgehen Medung des Interventionsfaes gem. der diözesanen Regeung Bei Verdacht auf Straftat: Prüfung und Kärung bezügich der Erstattung einer Strafanzeige, Einbeziehen der Strafverfogungsbehörden Rehabiitationsverfahren für den Fa einer faschen Verdächtigung Dokumentation Datenschutz Wie erfogt die Einarbeitung der Mitarbeitenden in die Handhabung dieser Anweisungen? Aus- und Fortbidung Weches Fachwissen gibt es und wie haben die Mitarbeitenden auf aen Ebenen der Einrichtung Zugang dazu? Weche Mitarbeitenden wurden gem. den Regeungen der Präventionsordnung bisher in wechem Umfang geschut? Wer muss noch geschut werden? Werden für die Mitarbeitenden weitere/andere Aus- und Fortbidungen zur Prävention sexuaisierter Gewat angeboten? Können themenspezifische Fortbidungen bei der Jahrespanung berücksichtigt werden? Quaitätsmanagement Inwiefern ist Prävention von sexuaisierter Gewat ein Bestandtei des QM in der Einrichtung? Wie kann eine regemäßige Überprüfung (und ggf. Weiterentwickung) des Institutioneen Schutzkonzeptes sichergestet werden? Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bewohnerinnen und Bewohner, ggf. Angehörige oder gesetziche Betreuer bei der Quaitätsentwickung zur Thematik einbezogen? Aufarbeitung Sind in der Einrichtung aufgearbeitete oder nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen mit sexuaisierter Gewat bekannt? Wie sehen die institutioneen Verfahren und Absprachen bei der Aufkärung, Aufarbeitung und ggf. Rehabiitation aus? Weche Maßnahmen zur Nachsorge von Betroffenen gibt es in der Einrichtung? Weche Maßnahmen zur Krisennachbearbeitung gibt es in der Einrichtung (intern/extern)?

23 Anage: Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife 23 Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife Arbeitsergebnisse aus dem Entwickungsprojekt Institutionee Schutzkonzepte für die Personengruppe schutz- oder hifebedürftige Erwachsene der (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Kön, Münster und Paderborn, August 2015: Die Risikoanayse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotenziae und Geegenheitsstrukturen in der eigenen Organisation oder Einrichtung bewusst zu werden. Die Risikoanayse überprüft im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob in der atägichen Arbeit oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachsteen bestehen, die die Ausübung von sexuaisierter Gewat ermögichen oder sogar begünstigen. Leitfragen für die Risikoanayse: Erfogt in der Einrichtung eine Auseinandersetzung mit gewatfördernden oder gewatimmanenten Bedingungen wie Abhängigkeitsverhätnissen, Machtgefäe, Fremdbestimmung? Werden Abäufe in der Einrichtung bezügich der Berücksichtigung von Interessen und Bedürfnissen der Kientinnen/Kienten kritisch hinterfragt? Gibt es in der Einrichtung ein Bewusstsein darüber, dass es jederzeit zu Handungen von (sexuaisierter) Gewat kommen kann? Weche Grenzüberschreitungen sind in unserem Fachatag schon passiert? Wo sind schwierige Situationen, die zu Grenzüberschreitungen führen können? Weche Schritte können unternommen werden, um Grenzüberschreitungen zu vermeiden? Weche Ressourcen und Rahmenbedingungen sind dazu notwendig? Aspekte, die in einer Risikoanayse berücksichtigt werden soten: Gibt es Regen für den angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz oder ist dies den Beschäftigten überassen? Sind diese Regen den Menschen mit Behinderungen bekannt (ggf. in sogenannter eichter Sprache)? Entstehen in der Arbeit besondere Vertrauensverhätnisse und wie kann vorgebeugt werden, damit diese nicht ausgenutzt werden? Finden Übernachtungen statt oder sind Wohn- oder Beförderungssituationen vorhanden? Weche Risiken bringt dies mit sich? Gibt es spezifisch bauiche Gegebenheiten, die Risiken bergen? Gibt es Fachwissen auf aen Ebenen der Organisation? Gibt es nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen mit sexuaisierter Gewat? Gibt es kar definierte Zuständigkeiten? Wie sehen die vorhandenen Strukturen aus? Werden diese tatsächich ausgefüt oder gibt es informee Strukturen? Weche Kommunikationswege bestehen in der Organisation, sind sie transparent oder eicht manipuierbar?

24 24 Anage: Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife Gibt es wirksame präventive Maßnahmen bei bereits identifizierten Risiken? Weche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabäufe könnten aus Tätersicht bei der Panung und Umsetzung von Taten genutzt werden? Sinnvoerweise werden die Menschen, die in den Einrichtungen und Diensten betreut werden, bereits zu Beginn einer Konzeptentwickung gegen sexuaisierte Gewat im Rahmen der Risikoanayse befragt, weche Gefährdungen sie sebst wahrnehmen. Thematische Bereiche, die bei einer Risikoanayse berücksichtigt werden soten: Strukturen Weche Strukturen/Arbeitsfeder hat die Einrichtung? Weche Organisations-, Abauf- und Entscheidungsstrukturen gibt es? Sind besondere Machtverhätnisse erkennbar? Sind die Strukturen aen Beteiigten kar, den Mitarbeitenden sowie den betreuten Menschen? Sind die Aufgaben, Kompetenzen, Roen von Führungskräften und Mitarbeitenden kar definiert und verbindich deegiert? Wissen ae, einschießich hauswirtschafticher Kräfte, Verwatungskräfte, technischem Persona und ehrenamtich Tätiger, wofür sie zuständig sind und wie die Abäufe sind, wenn Schwierigkeiten auftauchen? Wie ist der Führungssti? Gibt es eine demokratische Führungsstruktur und einen verantwortichen Umgang mit Macht und Einfuss? Sind die Entscheidungsstrukturen und Hierarchien für ae transparent oder gibt es parae heimiche Hierarchien? Gibt es offene Kommunikationsstrukturen? Gibt es eine verässiche Ansprechkutur? Gibt es ein niederschweiges, verbindiches und verässiches Beschwerdemanagement für Mitarbeitende, betreute Menschen und Ehrenamtiche? Ist das Verfahren aen bekannt? Gibt es einen wertschätzenden Umgang mit Mitarbeitenden, die fachiches Fehverhaten von Koegen meden? Gibt es einen Umgang mit den Mitarbeitenden, der Fürsorge und Kontroe geichermaßen gewähreistet? Übernimmt die Leitung ihre Verantwortung? Interveniert sie, wenn sie über Fehverhaten informiert wird? Gibt es ein verbindiches Interventionskonzept, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht von sexuaisierter Gewat voriegt? Gibt es eine Präventionsfachkraft, die in der Einrichtung bekannt ist und konkret as Ansprechperson zur Verfügung steht? Ist Prävention sexuaisierter Gewat Tei der Leistungsbeschreibung der Einrichtung?

25 Anage: Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife 25 Konzeptionee Verankerung von Prävention in der Einrichtung Gibt es Aussagen zu Gewatprävention in Konzepten, Leitbid oder Leitinien der Einrichtung? Gibt es darin konkrete Handungsanweisungen für Mitarbeitende darüber, was im atägichen Umgang eraubt ist und was nicht (Verhatenskodex)? Beispiee: Wie ist der private Umgang mit betreuten Menschen aus der Einrichtung gereget? Wie wird mit Körperkontakt und Berührungen umgegangen? Wie ist die Privatsphäre der betreuten Menschen und der Mitarbeitenden definiert? Werden Räume abgeschossen, wenn ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit einem betreuten Menschen aein ist? Gibt es Bevorzugungen oder Benachteiigungen von Einzenen? Wie wird mit sexuaisierter Sprache umgegangen? Gibt es eine Kommunikation über die Bekeidung von Mitarbeitenden und Bewohnern, um mögiche visuee Grenzveretzungen zu vermeiden? Wie sichtbar ist der einzene Mitarbeiter mit seiner Arbeit für die Koegen? Werden bei der Hife- und Betreuungspanung auch Fragen zur Sexuaität, zu Unterstützungsbedarfen und zum Erkennen sexuaisierter Gewat berücksichtigt? Werden Kientinnen/Kienten bei der Hife- und Betreuungspanung einbezogen (Partizipation)? Umgang mit Sexuaität Gibt es Aussagen oder Leitinien zum Umgang mit Sexuaität in der Einrichtung? Gibt es ein sexuapädagogisches Konzept? Schießt das Konzept eine Hatung zu sexueer Viefat (Homo-, Bi-, Hetero-, Transsexuaität) ein? Benennt das Konzept Aspekte der sexueen Sebstbestimmung der betreuten Menschen? Gibt es eine Verständigung auf eine gemeinsame Sprache über Sexuaität und eine Diskussion über die Thematisierung von Sexuaität? Beinhatet das Konzept auch eine Positionierung gegen Grenzveretzungen und eine festgeegte Vorgehensweise, wenn es zu einer sochen kommt?

26 26 Anage: Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife Regen Wie werden Regen aufgestet und entwicket? Weche Beteiigungsmögichkeiten haben die betreuten Menschen bei der Entwickung von Regen? Werden ae geich behandet? Werden Unterschiede im Umgang pädagogisch begründet oder geschehen diese wikürich oder abhängig von Sympathien? Gibt es einen Verhatenskodex? Wie wird mit Regeverstößen umgegangen? Sind Sanktionen vorher kar oder werden sie spontan personenabhängig entschieden? Kutur der Organisation/Hatung der Mitarbeitenden Gibt es eine offene Kommunikations- und Streitkutur in den Teams, Wohngruppen und Einrichtungen? Ist sexuaisierte Gewat und deren Prävention Bestandtei in der fachichen Auseinandersetzung und Begeitung? Gibt es eine Feherkutur? Werden Feher as Mögichkeit etwas zu ernen und zu verbessern wahrgenommen? Reden die Mitarbeiter miteinander oder vorwiegend übereinander? Wie wird mit der Gerüchteküche umgegangen? Prävention sexuaisierter Gewat für Menschen mit Behinderung Gibt es aters- und geschechtergerechte Angebote in Form von Kursen, Einze- oder Gruppenangeboten, Fortbidungen oder Informationsmateria zu den Themen Sexuaität, Aufkärung, sexuaisierte Gewat, Sebstbehauptung? Gibt es Informationsveranstatungen oder -angebote zum Themenkompex Prävention sexuaisierter Gewat für Angehörige? Gibt es interne und externe Beratungs- und Unterstützungsangebote für die von sexuaisierter Gewat betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen? Personaauswah/-einsteung Wird das Thema Prävention gegen sexuaisierte Gewat in Vorsteungsgesprächen mit haupt- und ehrenamtich Mitarbeitenden angesprochen? Gibt es einen Gesprächseitfaden für Vorsteungsgespräche, der das Thema sexuaisierte Gewat berücksichtigt? Wird die Vorage eines erweiterten Führungszeugnisses kontroiert und bei Bedarf eingefordert?

27 Anage: Risikoanayse für den Bereich Behindertenhife 27 Quaifizierung von haupt- und ehrenamtich Mitarbeitenden Wird die verpfichtende Teinahme an Präventionsschuungen nachgehaten? Gibt es ein Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeitender, dass das Thema Prävention sexuaisierter Gewat und das Präventionskonzept der Einrichtung berücksichtigt? Wird das Thema Prävention sexuaisierter Gewat im Fortbidungsangebot der Einrichtung berücksichtigt? Quaitätsmanagement Ist die Prävention sexuaisierter Gewat Tei des Quaitätsmanagements? Wird das Thema bei der Entwickung von Strukturen und Prozessen einbezogen? Werden Mitarbeitende, Kientinnen/Kienten, ggf. Angehörige oder gesetziche Betreuerinnen/Betreuer bei der Quaitätsentwickung einbezogen? Wird das Thema bei Evauierungen berücksichtigt? Krisenmanagement Gibt es eindeutige Verfahrensregen bei Verdacht bzw. Kenntnis von sexuaisierter Gewat? Sind diese bekannt und gewähreisten sie Handungssicherheit bei Mitarbeitenden, Kientinnen/Kienten, Angehörigen? Sind die Verantwortungsbereiche eindeutig festgeegt? Sind externe Fachsteen, Ansprechpartner bekannt und ist die Einrichtung mit diesen vernetzt? Gibt es ein festgeegtes Rehabiitationsverfahren nach einer ungerechtfertigten Beschudigung? Umgang mit irritierten Systemen Gibt es Unterstützungsmögichkeiten für die Mitarbeitenden und die Menschen mit Behinderung wenn es einen ungekärten Verdacht oder Fäe von Übergriffen oder sexuaisierter Gewat in der Einrichtung gibt?

28 28 Anage: Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus Arbeitsergebnisse aus dem Entwickungsprojekt Institutionee Schutzkonzepte für die Personengruppe schutz- oder hifebedürftige Erwachsene der (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Kön, Münster und Paderborn, August 2015: Eineitung Die Risikoanayse ist ein erster Schritt, um sich in der Organisation Krankenhaus mit dem Thema sexuaisierte Gewat auseinanderzusetzen. Sie ist ein Instrument, um sich Gefährdungspotentiae und Geegenheitsstrukturen in der eigenen Organisation bewusst zu machen. 1) Dieser Bewusstmachungsprozess ist nötig, denn man sieht nur das, was man denkt: Deshab muss man denken können: Bei uns gibt es das! Dabei geht es nicht um einen Generaverdacht, sondern um eine Hife zum Schutz von Mitarbeitenden und Patienten. Startet eine Organisation, Einrichtung oder ein Verein den Entwickungsprozess mit einer Risikoanayse, hat sie bereits den ersten Schritt getan, um das Thema in die Organisation hineinzutragen und einen Auseinandersetzungsprozess in der Organisation anzustoßen. Hierdurch findet eine erste Enttabuisierung, Sensibiisierung und auch Begriffsschärfung statt. Der Grundstein für ein in der Organisation gemeinsam geteites Verständnis und eine gemeinsame Umgangs- und Herangehensweise an das Thema sexuaisierte Gewat ist geegt. Eine breite Akzeptanz und Unterstützung des Themas ist wichtig: Denn der Schutz vor sexuaisierter Gewat findet nicht punktue statt sondern muss fortaufend im Atag der Organisation umgesetzt werden. 2) Um eine Risikoanayse zu erhaten, muss der Rechtsträger, bzw. der Rechtsträgervertreter, Geschäftsführer/in je nach Rechtsform in Absprache mit n Aufsichtsrat oder n Kuratorium die Initiative ergreifen, den Prozess koordinieren und die Umsetzung gewähreisten. Entscheidungen des Rechtsträgers im Vorfed der Risikoanayse: Wecher Person bzw. wecher Personengruppe erteit er den Auftrag zur Ersteung der Risikoanayse? (Präventionsfachkraft der Institution, Beteiigung der MAV und der verschiedenen Berufsgruppen, andere externe oder interne Personen, z.b. aus dem Risiko- oder Quaitätsmanagement) 1) s. Abschussbericht des Runden Tisches 2011, Sexueer Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhätnissen in privaten und öffentichen Einrichtungen und im famiiären Bereich, S ) Handbuch Schutzkonzepte sexueer Missbrauch, Befragungen zum Umsetzungsstand der Empfehungen des Runden Tisches Sexueer Kindesmissbrauch, Bericht mit Praxisbeispieen zum Monitoring (hrsg. v. Unabhängigen Beauftragter für Fragen des sexueen Kindesmissbrauchs, S.7)

29 Anage: Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus 29 Weche Methoden können angewandt werden? Weche finanzieen und zeitichen Ressourcen werden zur Verfügung gestet? Wecher zeitiche Rahmen wird für die Ersteung festgeegt? Wem werden die Ergebnisse mitgeteit? Wie werden die Erkenntnisse der Risikoanayse für das zu ersteende Institutionee Schutzkonzept sichergestet und genutzt?

30 30 Anage: Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus Ausgehend von der Bestandsanayse der Einrichtung und der Feststeung, dass Personen aer Ziegruppen und jegichen Aters as Täter/in und as Betroffene/r in Frage kommen, ergeben sich fogende Fragen: Ziegruppen: Weche Ziegruppen gibt es im Krankenhaus, die sexuaisierter Gewat ausgesetzt sein können? In wecher Form bestehen Macht- und Abhängigkeitsverhätnisse? (Atersunterschiede, hierarchische Strukturen, Roe, Zuständigkeiten, soziae Abhängigkeiten, Vertrauensverhätnisse) Risikoorte: An wechen Orten im Krankenhaus besteht ein besonderes Gefährdungsmoment? (Patientenzimmer, Toiette / Bad, Untersuchungsräume, Narkosesituationen, Isoierzimmer, Säugings- und Kinderstationen, (geschossene) Psychiatrie) Gibt es spezifische räumiche Gegebenheiten, die Risiken bergen? (Keer, abgeegene Zimmer)

31 Anage: Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus 31 Risikozeiten: Gibt es im Krankenhaus Zeiten mit besonderem Risikopotentia? (nachts, emotiona aufgeadene Zeiten z.b. Weihnachten, Neujahr, personee Unterbesetzung) Bestehen besondere Gefahrenmomente? (Demenz, Narkose, Angst und Unsicherheit, Einsamkeit) Strukturen: Gibt es grenzüberschreitendes Verhaten, das in der Struktur oder der Abauforganisation des Krankenhauses begründet ist? (Pfegesituationen, Untersuchungen) Gibt es eine Kutur der Grenzveretzung? (Veretzung der Intimsphäre durch sexistische, missachtende, beeidigende, drohende oder erniedrigende Sprache oder Handung)

32 32 Anage: Risikoanayse für den Bereich Krankenhaus Wie geht man in der Organisation mit Fehern und Fehverhaten um? (Zugeben, Verschweigen, Sanktionen, informee Strukturen, Macht/-missbrauch) Weche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabäufe könnten aus Tätersicht bei der Panung und Umsetzung von Taten genutzt werden? Kutur der Einrichtung: Wie positioniert sich der Träger der Einrichtung zum Thema? Wie wird das Thema sexuaisierte Gewat zum Thema der Einrichtung? Wie unterstützt er den Prozess? Gibt es auf aen Ebenen der Einrichtung ein Wissen über das Thema sexuaisierte Gewat und ein Bewusstsein darüber, dass Handungsabäufe, Strukturen, Arbeitsabäufe sexuaisierte Gewat begünstigen können? Was man sich nicht vorsteen kann, sieht man auch nicht.

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