Institutionelle Schutzkonzepte

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1 Institutionee Schutzkonzepte

2 Dieses Arbeitspapier zeigt in konzentrierter Form Aspekte zur Entwickung von Institutioneen Schutzkonzepten für Handungsfeder im Bereich der Kinder- und Jugendhife auf der Ebene von Pfarrei bzw. Pastoraverbund auf, denn jeder Rechtsträger hat entsprechend den 4 bis 10 ein institutionees Schutzkonzept zu ersteen. ( 3 PrävO) Wichtig ist, dass der jeweiige kirchiche Rechtsträger das institutionee Schutzkonzept für seine Handungsfeder beteiigungsorientiert und passgenau entwicket. Das voriegende Arbeitspapier bietet dafür Anhatspunkte. Herausgeber Erzbistum Paderborn Dompatz Paderborn Inhatiche Konzeption Koordinationsstee Prävention sexuaisierte Gewat im Erzbistum Paderborn Kar-Heinz Stah Anna Meermeyer-Decking Miriam Merschbrock Gestatung Leufen Media Design, Wupperta Druck: Eugen Huth GmbH & Co. KG, Wupperta Veröffentichung Januar 2016

3 Inhat Rahmenordnung... S. 4 Ausführungsbestimmungen... S. 5 Spezifische Gefahren und Risiken in den eigenen Strukturen (Übersicht)... S. 6-7 Dynamiken... S. 8 Auf dem Weg zu einer Kutur der Achtsamkeit... S. 9 Was ist ein institutionees Schutzkonzept?... S. 10 Weche Aussagen sote ein Institutionees Schutzkonzept enthaten? (Träger)... S. 11 Was sote im institutioneen Schutzkonzept verankert sein?... S Institutionees Schutzkonzept... S Unterschiediche Beteiigungsformen... S Risikoanayse... S Verhatenskodex... S Weitere Aspekte zum Schutzkonzept... S Orientierungshife eines Institutioneen Schutzkonzepts... S Exemparische Fragesteungen für die Entwickung eines institutioneen Schutzkonzeptes... S Queen- und Literaturhinweise... S

4 4 Rahmenordnung Zie von Prävention in Diözesen, Ordensgemeinschaften, kirchichen Institutionen und Verbänden ist es, eine neue Kutur des achtsamen Miteinanders zu entwicken. Die Prävention von sexuaisierte Gewat ist integraer Bestandtei der kirchichen Arbeit mit Kindern und Jugendichen sowie erwachsenen Schutzbefohenen. Die Strukturen und Prozesse zur Prävention sexuaisierter Gewat in den Diözesen, Ordensgemeinschaften, kirchichen Institutionen und Verbänden müssen transparent, nachvoziehbar, kontroierbar und evauierbar sein. Die Entwickung und Verwirkichung von Maßnahmen zur Prävention erfogen partizipativ in Zusammenarbeit mit aen hierfür reevanten Personen und Gruppen, dazu gehören auch die Kinder, Jugendichen und erwachsenen Schutzbefohenen sebst. Der Träger von Einrichtungen und Diensten erstet im Hinbick auf den jeweiigen Arbeitsbereich ein institutionees Schutzkonzept. Die Ausgestatung eines sochen Schutzkonzepts erfogt in Abstimmung mit der diözesanen Koordinationsstee (vg. DBK: Prävention gegen sexuaisierte Gewat an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. S. 38).

5 Ausführungsbestimmungen 5 Aus den Ausführungsbestimmungen zu den 3, 5 9 und 12 der PrävO: Jeder kirchiche Rechtsträger hat, ausgehend von einer Risikoanayse, institutionee Schutzkonzepte für seine Zuständigkeitsbereiche zu ersteen. Dem kirchichen Rechtsträger kommt dabei die Aufgabe zu, den Prozess zu initiieren, zu koordinieren und die Umsetzung zu gewähreisten. Der Präventionsbeauftragte steht bei der Ersteung von institutioneen Schutzkonzepten beratend und unterstützend zur Verfügung. Verschiedene kirchiche Rechtsträger können gemeinsam ein institutionees Schutzkonzept entwicken. Kirchiche Rechtsträger, die Mitgieder in einem Spitzen- bzw. Dachverband sind, können das von ihrem Spitzen- bzw. Dachverband entwickete institutionee Schutzkonzept übernehmen. Wird das institutionee Schutzkonzept übernommen, ist eine Überprüfung und Anpassung an den eigenen Rechtsbereich durchzuführen und zu dokumentieren. Ein bereits zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen erarbeitetes oder getendes institutionees Schutzkonzept muss vom kirchichen Rechtsträger auf die Übereinstimmung mit der Präventionsordnung und diesen Ausführungsbestimmungen überprüft werden. In das institutionee Schutzkonzept sind die Inhate der 4 bis 10 der Präventionsordnung (Persöniche Eignung, Erweitertes Führungszeugnis und Sebstauskunftserkärung, Verhatenskodex, Beschwerdewege, Quaitätsmanagement, Aus- und Fortbidung, Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hifebedürftigen Erwachsenen) und die dazu erassenen Ausführungsbestimmungen aufzunehmen.

6 6 Spezifische Gefahren und Risiken in den eigenen Strukturen Mangende Kommunikation und Streitkutur in Einrichtungen und Organisationen Fehendes Wissen um Signae und Symptome sexuaisierter Gewat Machtanspruch und unsachgemäßes Erziehungsverständnis, grenzveretzendes Erziehungsverhaten Bei Kindern und Jugendichen: Reaktives Verhaten, Assoziationsmuster aus Sexuaität und Aggression Personenbezogene Ursachen Menschenbid und Wetanschauung Persöniche Krisen, Akoho- und Drogenmissbrauch etc. Sexuee Ausrichtung auf Kinder und Jugendiche Kommerziee kriminee Interessen Fehende Refexionsfähigkeit, fehende Eignung Grafik: Institutionee und geseschaftiche Ursachen für Kindesmissbrauch in Institutionen Quee: Zwischenbericht Runder Tisch Kindesmissbrauch, 2010; Seite 7

7 Spezifische Gefahren und Risiken in den eigenen Strukturen 7 Hoher Tabuisierungsgrad und Kima des Verschweigens, fehende ubiquitäre sexuäe Aufärung Isoation, Abschottung und Exkusivitätsanspruch von Institutionen Fehende Transparenz durch unkare Roenverteiung und Aufgabendefinitionen in Teams Institutionee und geseschaftiche Ursachen Macht und autoritäre Organisationsstrukturen und -kuturen Unachtsame Personaführung sowie mangende fachiche Kontroe Fehende Verfahren zur Intervention und Prävention in Institutionen Fehende Nähe-Distanz- Reguation Grafik: Institutionee und geseschaftiche Ursachen für Kindesmissbrauch in Institutionen Quee: Zwischenbericht Runder Tisch Kindesmissbrauch, 2010; Seite 7

8 8 Dynamiken Die Strukturen der Institution können je nach Karheit oder fehender Karheit den Zugang für Täter und Täterinnen ereichtern oder erschweren. Je mehr Wissen zur Opfer-Täter- und Institutionsdynamik vorhanden ist, desto mehr kann deutich werden, dass auch Institutionen durch ihr Handen oder Nichthanden das Geschehen beeinfussen. Um sexuaisierter Gewat entgegenzuwirken muss die Macht des jeweiigen Handungsfedes in den Bick kommen. Es gibt die Dynamik der Heimichkeit (Lutz Godbeck) auch in Institutionen. Es gibt nicht den einen Grund für Missbrauch in Institutionen. Es handet sich nie um ein singuäres Geschehen, das sich edigich zwischen Täter und Opfer abspiet. Es gibt nicht nur Opfer und Täter, es gibt keine Unbeteiigten in Institutionen. Die Entstehung von Gewat hängt mit der Soziokutur in einer Institution zusammen. 1) 1) Vg. Woff, Mechthid: Vortrag: Schuen as sicherer Ort und verässicher Partner im Kinderschutz. Spandau:

9 Auf dem Weg zu einer Kutur der Achtsamkeit 9 Zie [ist es], fächendeckend zu einer Kutur der Achtsamkeit durch Präventionsarbeit auf aen Ebenen zu geangen. 2) In ihren Diensten und Einrichtungen möchte Kirche den Menschen in aen Lebenssituationen Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfaten können. Dies soen geschützte Räume sein, in denen sich die Menschen angenommen und sicher fühen. Deshab setzt sie sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendichen in ihren Diensten und Einrichtungen ein. Kare Verhatensregen, ein fachich angemessenes Nähe-Distanz-Verhätnis, ein achtsamer und respektvoer Umgang, sowie eine offene Kommunikationskutur gegenüber den anvertrauten Menschen zeigen, dass Mitarbeitende aufmerksam hinschauen und präventiv, engagiert und mutig gegen jede Form sexuaisierter Gewat aktiv werden. Der Schutz von jungen Menschen erfordert neben Sensibiität, Wachsamkeit und Wissen auch eine administrative Impementierung. Ausgehend von einer Grundhatung der Wertschätzung, des Interesses, des Respektes und der Offenheit wird mit der Erarbeitung eines institutioneen Schutzkonzeptes die Bereitschaft des Trägers deutich, diese Hatung in die Strukturen und Arbeitskonzepte der Einrichtung/des Dienstes/der Gemeinde einfießen zu assen. Ein socher Entwickungsprozess muss auf aen Ebenen stattfinden, ae Beteiigten partizipativ einbeziehen und deren Sebstbidungsprozesse unterstützen, denn das Schutzkonzept so dazu beitragen, Hatungen und Verhaten zu refektieren und dadurch zu handungseitenden Orientierungen im Arbeitsatag führen. Gefordert sind hier insbesondere die jeweiigen Führungskräfte, aber vor aem braucht es auf aen Ebenen Menschen, die mit dem notwendigen Wien und Engagement dazu beitragen, dass neue Gewohnheiten entstehen, die gemeinsam im Atag der Dienste und Einrichtungen geebt werden. 2) Pressemitteiung der DBK vom

10 10 Was ist ein institutionees Schutzkonzept? Unter einem institutioneen Schutzkonzept versteht man die systematischen Bemühungen eines Trägers, die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von sexuaisierter Gewat in Beziehung zueinander zu bringen und zu einem Gesamtkonzept zusammenzufügen. Schutzkonzepte umfassen eine Refexion und Auseinandersetzung mit den einrichtungsinternen Strukturen, dem zugrundiegenden Konzept, den Regen, der Organisationskutur und der Hatung der Beschäftigten 3). Neben konkreten Maßnahmen sind grundsätziche Einsteungen und Verhatensweisen und Hatungen wichtig. Dazu gehören u.a.: Sich der eigenen Verantwortung as Mitarbeitender bewusst sein und danach handen, die Werthatungen (Leitbid) aktiv in der (pädagogischen) Arbeit umsetzen, sensibe sein für Grenzveretzungen, Übergriffe und (sexuaisierte) Gewat, achten der Persönichkeitsrechte und der Intimsphäre der anvertrauten Personen, die Förderung der Sebstkompetenzen der anvertrauten Personen, besonnenes, aber auch kares Eingreifen bei Grenzveretzungen jegicher Art, und Refexion des eigenen Verhatens gegenüber den anvertrauten Personen. In einer sochen (einrichtungsbezogenen) refexive Auseinandersetzung mit institutioneen Begebenheiten, Strukturen, Rituaen und Routinen wird deutich, dass die in der Präventionsordnung stehenden Maßnahmen nicht isoiert, sondern in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden müssen und grundegende Voraussetzung für Partizipation mit dem Zie und unter dem Dach einer Kutur der Achtsamkeit sind. 3) Vg. Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexueen Missbrauchs: Handbuch Schutzkonzepte.

11 Weche Aussagen sote ein Institutionees Schutzkonzept enthaten? 11 Der kirchiche Rechtsträger hat gem. den Ausführungsbestimmungen den Auftrag, institutionee Schutzkonzepte für seine Zuständigkeitsbereiche zu ersteen. Dabei ist es mögich, dass der Rechtsträger für a seine Dienste und Einrichtungen trägerweit gütige Aussagen zu einzenen Bestandteien des Institutioneen Schutzkonzeptes trifft. Trägerweit gütige Aussagen könnten beispiesweise zu fogenden Stichworten erfogen: Werte, Menschenbid, Sebstverständnis und Kutur des Trägers (Leitbid) Positionierung des Trägers zum Thema Prävention von sexuaisierter Gewat Beschreibung des Handungsfedes (Kinder- und Jugendarbeit, Kita, OGs, Tagesstätten, KÖB, usw.) Entwickung des handungs- oder einrichtungsbezogenen Schutzkonzepts (Zie, Zeitraum, Prozess-Steuerung usw.) Prozessbeteiigte (Aufsichtsgremien, Vorstand, Geschäftsführung, Leitungen, Präventionsfachkraft des Trägers, Mitarbeitervertretung usw.) Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote des Trägers Regeungen zu Verantwortichkeiten (z.b. Vorstand, Leitung, Präventionsfachkraft, Mitarbeiter usw.) Handungsschritte/Verfahrensregeung bei Vermutung bzw. Mitteiung Agemeine Kriterien bzw. Regeungen für Verhatenskodizes, Beschwerdewege, Aus- und Fortbidung oder die Entwickung der Risikoanayse Einbeziehung und Beteiigung der anvertrauten Personen. Sie müssen von den schützenden Strukturen wissen, die entwicket werden und sich angemessen bei der Entwickung des Institutioneen Schutzkonzeptes einbringen können 2) Pressemitteiung der DBK vom

12 12 Was sote im institutioneen Schutzkonzept verankert sein? Sexueer Missbrauch entwicket sich in einem Umfed, weches ihn ermögicht. 4) Der Aufbau der Präventionsarbeit ist kontinuierich zu gestaten. Dies braucht einen angen Atem, denn es geht um Wissen, Hatungen, Einsteungen und strukturee Verankerung. Viee Institutionen bzw. Einrichtungen haben bereits Standards in ihrem Arbeitsatag verankert, die zu einem Schutz von Kindern und Jugendichen beitragen. So finden sich beispiesweise in vieen Leitbidern gute Ansätze wieder, die bereits eine Grundage für ein Institutionees Schutzkonzept darsteen. Diese Standards git es as Ist-Zustand zu benennen, für ae Beteiigten transparent und zugängich zu machen und zu überprüfen, ob es einer Weiterentwickung oder Konkretisierung bedarf. Wirksame Präventionsarbeit kann nur geingen, wenn ae Kontaktpersonen der Kinder und Jugendichen ihre Handungsmögichkeiten verantwortungsvo wahrnehmen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss bewusst sein, dass sie in ihrer Roe und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätssteung haben. Deshab sind kare Regen bezügich eines achtsamen und respektvoen Umgangs mit den anvertrauten Menschen notwendig. Eine Institution, die sicherere Orte für Kinder und Jugendiche schaffen wi, braucht eine Kutur des gegenseitigen Respekts und der Wahrung von Grenzen. Diese Hatung ist erfahrungsgemäß Ergebnis eines intensiven Auseinandersetzungsprozesses, der in konkrete institutionee Maßnahmen, Arbeits- und Verfahrensabäufe sowie Regen münden sote. 4) Gründer, Mechthid; Stemmer-Lück, Magdaena: Sexueer Missbrauch in Famiie und Institutionen. Stuttgart: 2013.

13 Was sote im institutioneen Schutzkonzept verankert sein? 13 Nur durch eindeutige Regen und durchdachte Strukturen können Handungsspieräume von Tätern und Täterinnen eingeschränkt werden. 5) Durch institutionee Maßnahmen, wie z.b. Regen zum Umgang mit Nähe und Distanz, angemessene Beteiigung von Kindern und Jugendichen, Einrichtung von und Transparenz der Beschwerdewege, Interventionsregen, Vernetzung mit Beratungssteen und themenspezifische Fortbidungen entsteht ein respektvoes Miteinander. In einem sochen Miteinander werden Grenzveretzungen wahrgenommen und geahndet und die Rechte von Kindern und Jugendichen geachtet und gefördert. Deshab soten ausgehend von der Risikoanayse in einem institutioneen Schutzkonzept Aussagen zu fogenden Aspekten enthaten sein: Refexion der eigenen Institution/Schutz- und Risikofaktoren Partizipation Verhatensregen / Verhatenskodizes Beschwerdemanagement interne und externe Beratungs-, Verfahrens-, Beschwerde- und Medewege für Kinder und Jugendiche sowie Personensorgeberechtigte - je nach Bedarf auch mehrsprachig oder in sogenannter einfacher Sprache. interne und externe Ansprechpartner Präventionsangebote / Maßnahmen zur Stärkung Personaauswah und -entwickung / Mitarbeitergespräche Erweitertes Führungszeugnis / Sebstauskunftserkärung sexuapädagogisches Konzept Interventionsverfahren Fortbidungen 5) Vg. Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexueen Missbrauchs: Handbuch Schutzkonzepte

14 14 Institutionees Schutzkonzept Wichtig ist, dass die einzenen Eemente des institutioneen Schutzkonzeptes ineinandergreifen und in Wechsewirkung stehen. Vg. Bischöfiches Ordinariat Eichstätt: Auf dem Weg zu einer Kutur der Achtsamkeit. S. 6f. Vg. Ursua Enders, Grenzen achten (2012), Seite 319 ff, sichere Orte für Mädchen und Jungen.

15 Institutionees Schutzkonzept 15 Weche Idee steckt dahinter? Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexueen Missbrauchs zeigt zwei wesentiche Zierichtungen auf: Institutionen as Schutzraum kein Tatort werden Institutionen as Kompetenzraum quaifizierte Hife für Betroffene sexuaisierter Gewat Institutionee Schutzkonzepte soen dazu beitragen, Hatungen und Verhaten der hauptberufich und ehrenamtich Tätigen zu refektieren und dadurch zu handungseitenden Orientierungen führen. In einer sochen Ausrichtung umfassen Schutzkonzepte die Wahrnehmung und eine Refexion des soziokutureen Zusammenwirkens zwischen personengebundenen, organisationsbezogenen und systembezogenen Faktoren. Somit ermögichen sie eine (einrichtungsbezogene) refexive Auseinandersetzung mit institutioneen Begebenheiten, Strukturen, Rituaen und Routinen. Ein institutionees Schutzkonzept dient auch der Sensibiisierung, der Stärkung und dem Schutz der Mitarbeitenden. Es gibt Orientierung und Sicherheit für ae Beteiigten der Institution und trägt dazu bei, Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendichen im (Arbeits-)Atag zu übernehmen. Nicht zuetzt dient ein institutionees Schutzkonzept der Etabierung einer wertschätzenden und grenzwahrenden Umgangskutur im (Arbeits-)Atag. Vor diesem Hintergrund wird deutich, dass es um ein passgenaues Schutzkonzept gehen muss, weches bezogen auf die konkrete Einrichtung/den konkreten Dienst/die konkrete Gemeinde usw. entwicket werden muss, um hier Menschen in aen Lebenssituationen Lebensräume zu bieten, in denen sie ihre Persönichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfaten können. Dies soen geschützte Räume sein, in denen sich die Menschen angenommen und sicher fühen.

16 16 Institutionees Schutzkonzept Schutzkonzepte sind notwendig, wei in aen Organisationen ein Feherrisiko aufgrund von Personen und Praktiken besteht. vg. Schröer & Wof, 2014 Vg. James Reason: Human error: modes and management. In: British Medica Journa. 320, Nr. 7237, 18. März 2000, S ; Swiss Cheese Mode of System Accidents

17 Institutionees Schutzkonzept 17 Wer erarbeitet das institutionee Schutzkonzept? Vor Beginn der Erarbeitung zu beantworten: Wie positioniert sich der Träger zum Thema, für weche Aufgaben ist dieser zuständig und wie unterstützt er den Prozess? Die Entwickung und Umsetzung von Schutzkonzepten ist Aufgabe der Leitung einer Institution. Wichtig ist jedoch, dass die Leitung nicht aein die treibende Kraft beibt, sondern dass es ihr frühzeitig geingt, ae Mitarbeitenden zu motivieren und die identitätsstiftende Kraft von Prävention zu nutzen. Aus diesem Grund sote die Entscheidung für den präventiven Kinderschutz auch im Leitbid oder der Satzung der Institution formuiert werden. 6) Die Verantwortung iegt beim Träger (Pfarreitung, Vorstand, Pfarrer, ). Er muss die Initiative ergreifen, den Prozess beteiigungsorientiert initiieren, eine Arbeitsgruppe einrichten, Aktivitäten koordinieren und die Umsetzung gewähreisten. 6) informationen-fuer-institutionen.htm ( )

18 18 Unterschiediche Beteiigungsformen Beteiigung schärft den Bick für die Rechte von Kindern. 7) Nur gemeinsam können Personen, Dienstgemeinschaft und Institution zum Schutz von Kindern und Jugendichen beitragen. Eine wichtige Säue ist die Beteiigung von Kindern, Jugendichen und deren Etern. Sie müssen von den schützenden Strukturen wissen, die entwicket werden, und sich angemessen bei der Entwickung des Institutioneen Schutzkonzeptes einbringen können. Aufgabe der jeweiigen Leitung ist es, die Erarbeitung der institutioneen Schutzkonzepte gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtichen Mitarbeitern beteiigungsorientiert anzuegen und in dieser Ausrichtung die Dienste, Einrichtungen und Gruppierungen in den Bick zu nehmen. Über die partizipative und gemeinschaftiche Arbeit an institutioneen Schutzkonzepten entstehen tragfähige und nachhatige Ergebnisse in der Präventionsarbeit. Ein socher Prozess kann nur geingen, wenn er von einer Grundhatung getragen wird, die die Verantwortung gegenüber Kindern, Jugendichen, jungen Frauen und Männern, aber auch Beschäftigten ernst nimmt und nach innen und außen spürbar transportiert. 8) Schutzkonzepte sind etztich nur dann wirkich atagsaugich, wenn sie mit denen besprochen werden, an die sie sich richten 9) Bei der Entwickung des Schutzkonzeptes soten Mädchen und Jungen Mögichkeiten zur Beteiigung erhaten. Vor aem im Rahmen der Risikoanayse sind ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Vorsteungen unverzichtbar. In einem sochen beteiigungsorientierten Refexions- und Lernprozess ist es deshab notwendig, dass der Träger geeignete Beteiigungsformen entwicket, bzw. auf bereits bewährte Beteiigungsformen (z.b. in der Kathoischen Jugendarbeit) zurückgreift. Denkbar sind sowoh situative Beteiigungsformen (Anhörungen, Befragungen, Projektgruppen, etc.), as auch institutionaisierte Formen (bestehende Gremien, Räte, Sprecher von Gruppen, etc.) Beteiigung bedeutet insbesondere vor dem Hintergrund von Wertschätzung, Interesse und Respekt gegenüber jungen Menschen, dass Kinder und Jugendiche sowie deren Etern frühzeitig in den Prozess einbezogen bzw. darüber informiert werden. Um eine angemessene Beteiigung bei der Entwickung eines Institutioneen Schutzkonzeptes zu ermögichen, müssen die Dienste, Einrichtungen und Gruppierungen in den Bick genommen werden, in denen sich Kinder und Jugendiche aufhaten. In einer Pfarrei können dies z.b. sein: Kindertagesstätte, jugendpastorae Angebote, Katechesen für Kinder und Jugendiche, Jugendverbände (diese sind jedoch eigene Rechtsträger!), KÖB, etc. 7) Obee, Caudia: Maßnahmen der Prävention und Intervention bei massivem Fehverhaten und sexueer Übergriffe innerhab einer Einrichtung. In: Fegert, Woff (Hrsg.): Kompendium Sexueer Missbrauch in Institutionen. Weinheim, Base: S ) Runder Tisch Abschussbericht Sexueer Kindesmissbrauch (20011, S.21) 9) Abschussbericht Runder Tisch S.21.

19 Unterschiediche Beteiigungsformen 19 An weche Ziegruppen richten sich unsere Angebote? Wie werden diese in den Entwickungsprozess eingebunden? Z.B. kontinuieriche Mitarbeit des Messdienereiters oder Jugendeiters, der Schüervertretung einer Schue; punktuee Mitarbeit von Firmingen, Erstkommunionkindern und deren Erziehungsberechtigten. Wie werden Erziehungsberechtigte beteiigt? Eternbeiratsmitgiedern der Kita, Etern von Mitgiedern der Pfarrjugend, Weche Mitarbeiter sind sinnvoerweise zu beteiigen? Die exemparische Zusammensteung eines Arbeitskreises Institutionees Schutzkonzept in der Gemeinde könnte (auch mit Bick auf die Arbeitsfähigkeit der Gruppe) beispiehaft so aussehen: Leitender Pfarrer ein Mitarbeiter des Pastorateams, der in der Kinder- und Jugendpastora eingesetzt ist ein(e) Vertreter(in) der Messdienereiter Leiter / Leiterin des Offenen Treffs Mitarbeiter der KÖB Leiterin der KiTa (sofern in Trägerschaft der Pfarrei) Mitgied des Eternrates (z.b. der KiTa, des Jugendverbandes, etc.) Vertreter des KiTa-Ausschusses des Kirchenvorstands Präventionsfachkraft Je nach den Gegebenheiten in der konkreten Gemeinde kann ein socher Arbeitskreis durch weitere Personen ergänzt werden.

20 20 Risikoanayse Basis des institutioneen Schutzkonzeptes Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entwickung einer Kutur der Achtsamkeit ist ein stimmiges einrichtungsspezifisches Schutzkonzept. Um dieses entwicken zu können, muss zunächst der Bick auf Schutz- und Risikofaktoren in der Institution geenkt werden. Basis eines Schutzkonzeptes bidet die sogenannte Risikoanayse, die offenegt, wo die veretzichen Steen einer Institution iegen sei es im bauichen Bereich, im Umgang mit Nähe und Distanz, sei es im Einsteungsverfahren. Die Ergebnisse dieser Anayse zeigen, weche konzeptioneen und struktureen Verbesserungen im Sinne des Kinderschutzes erforderich sind. Risikoanayse Aussagen aus dem Abschussbericht des Runden Tisches: Spezifische Prävention beginnt mit der Anayse der struktureen und arbeitsfedspezifischen Risiken der Träger und ihrer Handungseinheiten, die zu dem jeweiigen Verantwortungsbereich gehören. In Abhängigkeit davon sind Aussagen zur Hatung des Trägers und spezifische Informationen zum Vorgehen in den bekannten Risikobereichen zu treffen. Die Präventionsmaßnahmen können in agemeine ( ) und spezifische Maßnahmen ( ) unterschieden werden. 10) Die Risikoanayse ist ein wesentiches Instrument, sich über Gefahrenpotentiae und Geegenheitsstrukturen in der eigenen Organisation bewusst zu werden. Sie bidet die Grundage für die Entwickung bzw. Anpassung von Präventionsmaßnahmen und -konzepten, Notfapänen und struktureen Veränderungen. Träger setzen sich mit ihren eigenen Strukturen und Arbeitsabäufen auseinander und überprüfen, ob in der atägichen Arbeit oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachsteen bestehen, die sexuaisierte Gewat ermögichen oder sogar begünstigen. Dabei sind besonders die bestehenden Macht- und Abhängigkeitsverhätnisse (Atersunterschiede, hierarchische Strukturen, Roen, Zuständigkeiten, soziae Abhängigkeiten, Vertrauensverhätnisse, etc.) in den Bick zu nehmen. Die Ergebnisse der Risikoanayse zeigen auf, weche konzeptioneen und/oder struktureen Verbesserungen im Sinne des Schutzes vor sexuaisierter Gewat erforderich sind, in das Institutionee Schutzkonzept bzw. Präventionskonzept aufgenommen und umgesetzt werden müssen. Die Erkenntnisse der Risikoanayse biden somit die Grundage, für die Entwickung des Institutioneen Schutzkonzeptes und konkreter Präventionsmaßnahmen in den Diensten und Einrichtungen. 10) Abschussbericht Runder Tisch S. 127 f

21 Risikoanayse 21 Erste Annäherung an die Risikoanayse Wer mit Fragen des Kinderschutzes befasst ist, bewegt sich in einem kompexen, anspruchsvoen, nicht seten emotiona beasteten und beastenden Fed. 11) Wichtiges Signa zu Beginn: Es gibt eine kare Grundhatung und Position des Trägers zum Thema. Davon ausgehend wird gekärt, für weche Aufgaben der Träger zuständig ist und wie er den weiteren Prozess unterstützt. Der Träger entscheidet, wecher Personengruppe er den Auftrag zur Ersteung der Risikoanayse gibt. Notwendig ist, bestehende Gremien der Mitverantwortung zu informieren und angemessen zu beteiigen. Startet eine Organisation, Einrichtung oder ein Verein den Entwickungsprozess mit einer Risikoanayse, hat sie bereits den ersten Schritt getan, um das Thema in die Organisation hineinzutragen und einen Auseinandersetzungsprozess in der Organisation anzustoßen. Hierdurch findet eine erste Enttabuisierung, Sensibiisierung und auch Begriffsschärfung statt. Der Grundstein für ein in der Organisation gemeinsam geteites Verständnis und eine gemeinsame Umgangs- und Herangehensweise an das Thema sexuaisierte Gewat ist geegt. Eine breite Akzeptanz und Unterstützung des Themas ist wichtig: Denn der Schutz vor sexuaisierter Gewat findet nicht punktue statt sondern muss fortaufend im Atag der Organisation umgesetzt werden. 12) 11) vg. Schorn/Godberg: Kindeswohgefährdung 12) Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexueen Missbrauchs: Handbuch Schutzkonzepte. S. 7

22 22 Risikoanayse Wirksame Präventionsarbeit kann nur geingen, wenn ae Kontaktpersonen von Kindern und Jugendichen ihre Handungsmögichkeiten verantwortungsvo wahrnehmen. Erste Fragesteungen 13) Für weche Ziegruppen gibt es in der Gemeinde Angebote? Weche Haupt-/Neben-/Ehrenamtichen sind aktiv? Gibt es nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen mit sexuaisierter Gewat? Wo sehen wir in unserer Gemeinde mögiche Gefährdungsmomente? Gibt es mögicherweise begünstigende Situationen bzw. Strukturen? Gibt es Regen für den angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz oder ist dies den (haupt- bzw. ehrenamtichen) Mitarbeitenden überassen? Gibt es ein Beschwerdeverfahren, das bei der Übertretung der Regen zum Einsatz kommt? Was ist in unserer Gemeinde gut gereget? Worüber müssen wir uns noch verständigen? Was beinhaten die Handungseitfäden für unsere Gemeinde? Sind diese Leitfäden bekannt und gewähreisten sie Handungssicherheit? Gibt es verbindiche Verfahrensanweisungen bei Vermutung auf bzw. Kenntnis von sexuaisierter Gewat in unseren Gemeinden? Was müssen wir darüber hinaus entwicken? Was könnte ein nächster konkreter Schritt sein? 13) Für sämtiche Fragesteungen vg. ebd.

23 Risikoanayse 23 Weitergehende Überegungen können fogende Themen umfassen: Bestehen besondere Gefahrenmomente (z. B. bei Menschen mit Behinderung, bestimmten Atersgruppen etc.)? Entstehen in der Arbeit besondere Vertrauensverhätnisse und wie kann vorgebeugt werden, damit diese nicht ausgenutzt werden? Finden Übernachtungen statt, sind Wohn- oder Transportsituationen vorhanden bzw. weche Risiken bringt dies mit sich? Gibt es spezifisch bauiche Gegebenheiten, die Risiken bergen? Gibt es Fachwissen auf aen Ebenen der Organisation? Gibt es kar definierte Zuständigkeiten? Werden diese tatsächich ausgefüt oder gibt es informee Strukturen? Weche Kommunikationswege bestehen in der Organisation, sind sie transparent oder eicht manipuierbar? Gibt es wirksame präventive Maßnahmen bei bereits identifizierten Risiken? Weche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabäufe könnten aus Tätersicht bei der Panung und Umsetzung von Taten genutzt werden?

24 24 Verhatenskodex Im Rahmen des institutioneen Schutzkonzeptes gem. 3 PrävO hat jeder kirchiche Rechtsträger einen Verhatenskodex zu entwicken. Ein Verhatenskodex ist im jeweiigen Arbeitsbereich partizipativ zu ersteen. Bei der Entwickung des Verhatenskodex sind mindestens Vertreter des Rechtsträgers, bzw. der Vorstand, die (Einrichtungs-) Leitung, Mitarbeiter sowie ehrenamtich Tätige, Kinder und Jugendiche sowie deren gesetziche Vertreter angemessen eingebunden. Der Verhatenskodex beschreibt Grundhatungen, die zum eigenverantwortichen Handen der Mitarbeitenden ermutigen und dafür Orientierung geben. Insbesondere muss den Mitarbeitenden bewusst sein, dass sie in ihrer Roe und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätssteung haben. Deshab gehören kare Regen bezügich eines achtsamen und respektvoen Umgangs, Wertschätzung, Respekt, Transparenz in Arbeits- und Handungsabäufen und eine offene Kommunikationskutur zu einem Grenzen achtenden Umgang dazu. Jeder Rechtsträger gewähreistet darüber hinaus, dass der Verhatenskodex verbindiche Verhatensregen für den Arbeitsatag umfasst. Das getende Recht ist zu beachten. Ae Mitarbeitenden erhaten eine Ausfertigung des Verhatenskodex. Ihnen sind die Sanktionen bei fehender Unterzeichnung bzw. bei Nichteinhatung bekannt zu machen. Darüber hinaus ist der Verhatenskodex vom Träger in geeigneter Weise zu veröffentichen. Vorgesetzte und Leitungskräfte haben eine besondere Verantwortung darin, die verbindichen Verhatensregen einzufordern und im Konfiktfa fachiche Beratung und Unterstützung zu ermögichen. So kann die Umsetzung des Verhatenskodex aktiv gefördert werden. Der Rechtsträger hat Sorge dafür zu tragen, dass der unterzeichnete Verhatenskodex datenschutzkonform verwahrt wird. Aspekte zur Erarbeitung von Verhatensregen Wer sote beteiigt werden? Weche Fragesteungen sind für unsere Gemeinde(n) wichtig? Weche Regeungen sind uns wichtig?

25 Verhatenskodex 25 Der Verhatenskodex sote mindestens Regeungen zu fogende Stichworte enthaten: Gespräche In Gesprächen sind Sprache und Wortwah so zu wähen, dass die individueen Grenzempfindungen der anvertrauten Personen immer geachtet und gewahrt beiben. Was ist uns bei der Sprache und Wortwah mit Kindern und Jugendichen wichtig? Führen wir eine respektvoe Kommunikation auf Augenhöhe? Nähe-Distanz-Verhätnis Ae Mitarbeitenden achten auf eine transparente, sensibe, zugewandte, und fachich adäquate Gestatung von Nähe und Distanz. Wie woen wir miteinander umgehen? Was geht? Was geht nicht? Geschenke Vergünstigungen oder Geschenke durch Mitarbeitende an einzene anvertraute Personen sind nur eraubt, wenn sie in einem pädagogisch sinnvoen und angemessenen Zusammenhang mit der jeweiigen Aufgabe stehen. In wechen Situationen und Konsteationen sind Geschenke in unserer Gemeinde zuässig? Weche Grenzen sind uns in der Gemeinde diesbezügich wichtig? Regemäßige Geschenke an Kinder und Jugendiche, die zu einer Abhängigkeit führen können, sind in unserer Gemeinde unzuässig. Fim und Foto Fimen und fotografieren setzt grundsätzich das Einverständnis der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten voraus. Eine Veröffentichung oder Weitergabe eines Personenfotos insbesondere in soziaen Netzwerken und Internetforen setzt die Zustimmung der Betroffenen und die des Rechtsträgers voraus. Das agemeine Persönichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bid, ist zu achten. Soziae Netzwerke Die Nutzung von soziaen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhätnis besteht, ist nur im Rahmen der gütigen Regen und Geschäftsbedingungen zuässig. Körperkontakt Kinder, Jugendiche sowie schutz- oder hifebedürftige Erwachsene bestimmen sebst das Maß körpericher Berührungen und setzen die freie und erkärte Zustimmung durch die jeweiige Person voraus. Sie haben atersgerecht und angemessen zu sein und dürfen das pädagogisch/medizinisch sinnvoe und notwendige Maß nicht überschreiten. Körperkontakte ermögichen ein vertrautes Miteinander und soten nicht grundsätzich verboten werden. Dennoch braucht es Regeungen, weche Grenzen es im Hinbick auf Körperkontakte gibt. Weche Grenzen in Bezug auf Körperkontakte sind uns in unserer Gemeinde wichtig?

26 26 Verhatenskodex Intimsphäre Die persöniche Schamgrenze und die Intimsphäre der anvertrauten Personen sind in jedem Fa zu achten. Jedes Verhaten, das die Intimsphäre veretzt, ist zu unterbinden. Gemeinsames Umkeiden, gemeinsame Körperpfege und gemeinsames Duschen mit Schutzpersonen sind nicht geichzeitig und nicht im geichen Raum gestattet. Mitarbeitende übernachten nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen in einem Zimmer. Sote aus Aufsichtspfichtgründen ein Betreten der Sanitär- bzw. Schafräume durch Mitarbeitende erforderich sein, geschieht dies nur in Begeitung einer weiteren erwachsenen Person. Die Übernachtungen finden mögichst geschechtergetrennt statt. In Einrichtungen mit Sammeduschen gibt man den Kindern und Jugendichen die Mögichkeit, auch mit Badebekeidungen duschen gehen zu können. Erwachsene duschen nicht zusammen mit Kindern und Jugendichen. Pädagogisches Arbeitsmateria Die Auswah von schriftichem Arbeitsmateria, Computersoftware, Fimen und Spieen hat pädagogisch verantwortich und atersgerecht zu erfogen. Insbesondere ist das getende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendichen für diesen Bereich zu beachten. Medien Verantwortiche und Bezugspersonen sind verpfichtet, bei der Nutzung jedweder Medien durch minderjährige Schutzpersonen auf eine gewatfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpfichtet gegen jede Form von Diskriminierung, gewattätiges oder sexistisches Verhaten sowie (Cyber-)Mobbing Steung zu beziehen. Fime, Computerspiee und Druckmateria mit pornographischen Inhaten sind in aen kirchichen Kontexten verboten. Das Thema Medien spiet im Leben von Kindern und Jugendichen eine wichtige Roe. Wie können wir Kinder und Jugendiche für einen respektvoen Umgang mit Medien sensibiisieren? Wir weisen in den verschiedenen Gruppierungen darauf hin, dass man darauf achtet, weche persönichen Daten im Internet veröffenticht werden und dass man auch dort respektvo miteinander umgeht. Erzieherische Maßnahmen Bei der Gestatung pädagogischer Programme ist jede Form von Gewat, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentziehung ebenso untersagt wie jede Art von Diszipinierung oder Aufrechterhatung gebotener Ordnung in socher Weise. Erzieherische Maßnahmen müssen so gestatet sein, dass die persönichen Grenzen von Schutzbefohenen nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, dass diese angemessen und im direkten Bezug zum Fehverhaten stehen. Einwiigungen von Kindern und Jugendichen in jede Form von Gewat, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentziehung dürfen nicht beachtet werden. Sogenannte Mutproben sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückiche Zustimmung der Person voriegt. Kursiv = Vg. Kath. LAG Kinder- und Jugendschutz NRW, Arbeitshife Institutionees Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendichen; Münster 2015

27 Weitere Aspekte zum Schutzkonzept 27 Beratungs- und Beschwerdewege Weche internen und externen Beratungssteen können genutzt werden (Fachberatungssteen, kommunaes Jugendamt, etc.)? Weche Beschwerdeverfahren bietet die Gemeinde intern an? Wer muss wann informiert werden? In wecher Form wird über die verschiedenen Beschwerdeverfahren in der Gemeinde informiert? Entwickung eines Handungseitfadens für die Gemeinde, Präventionsfachkraft as mögiche Ansprechperson, die über Medewege und Beratungssteen informieren kann. Quaitätsmanagement Wie kann eine regemäßige Überprüfung (und ggf. Weiterentwickung) des Schutzkonzeptes sichergestet werden? Wie wird bei Verstößen gegen das Schutzkonzept reagiert? Aus- und Fortbidung Wer muss in wechem Umfang informiert bzw. geschut werden? Was ist darüber hinaus (für wen) an themenspezifischer Fortbidung sinnvo und/oder notwendig? Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen Weche Maßnahmen werden in der Einrichtung eingesetzt? In wecher Form werden Kinder und Jugendiche atersgemäß und aktiv einbezogen? Vg. Kath. LAG Kinder- und Jugendschutz NRW, Arbeitshife Institutionees Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendichen; Münster 2015

28 28 Weitere Aspekte zum Schutzkonzept Krisenmanagement Ist gereget, wie mit Mitteiungen sowie Medungen von Verdachtsfäen, Vermutungen und Grenzveretzungen verfahren wird? Sind Verantwortichkeiten gereget und bekannt? Gibt es eine Informationskette bei Verdachtsmomenten? Ist diese Informationskette aen Beteiigten bekannt? Sind Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen entwicket und/oder das Hinzuziehen und die Mitwirkung einer Fachberatungsstee gekärt? Gibt es einen Krisenstab, der kurzfristig einberufen werden kann? (Faustrege: Neben einer Leitungsperson so wenig Personen wie mögich so vie wie nötig!) Ist die Kommunikation gereget: Wer spricht mit wem? Wie ist die Mitteiungspficht zum Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums gereget? Ist gereget, wann die Strafverfogungsbehörden einzubeziehen sind? Ist gereget, wie Personen bei Faschverdächtigungen rehabiitiert werden? Ist die Dokumentation gereget?

29 Orientierungshife zur Ersteung eines Institutioneen Schutzkonzepts 29 Ersteung eines institutioneen Schutzkonzeptes Notwendige Fragesteungen zu Beginn Wer gibt den Auftrag zur Ersteung eines institutioneen Schutzkonzeptes? Wer entwicket das Institutionee Schutzkonzept? Wer sote in einer Arbeitsgruppe mitwirken? Wer stet diese Gruppe zusammen? Mit Bick auf 6 PrävO könnten dies z.b. sein: der kirchiche Rechtsträger oder dessen Vertreter, die Mitarbeitervertretung, ein Mitarbeiter in eitender Verantwortung, Mitarbeitende sowie ehrenamtich Tätige, Minderjährige sowie deren gesetziche Vertreter. Das Verständnis für die Notwendigkeit von Schutzkonzepten hängt auch damit zusammen, ob die Mitarbeitenden ein Mindestbasiswissen zur Thematik haben. Sind die Mitarbeitenden in der Arbeitsgruppe geschut? In wechem struktureen und zeitichen Rahmen so die Erarbeitung durchgeführt werden? Bis wann so das Schutzkonzept beschrieben sein? Gibt es Zwischenschritte bzw. Teiabschnitte? Weche Ressourcen sind notwendig? Wer erhät die Ergebnisse? Wie werden die Ergebnisse bekannt gemacht?

30 30 Orientierungshife zur Ersteung eines Institutioneen Schutzkonzepts Einführung Der kirchiche Rechtsträger hat gem. den Ausführungsbestimmungen den Auftrag, institutionee Schutzkonzepte für seine Zuständigkeitsbereiche zu ersteen. Institutionee Schutzkonzepte soen dazu beitragen, Hatungen und Verhaten zu refektieren und dadurch zu handungseitenden Orientierungen führen. In einer sochen Ausrichtung umfassen Schutzkonzepte die Wahrnehmung und eine Refexion des soziokutureen Zusammenwirkens zwischen personengebundenen, organisationsbezogenen und systembezogenen Faktoren. Es fogen die agemeinen Aussagen des Trägers zur konzeptioneen und struktureen Verankerung von Prävention in der Einrichtung. Risikoanayse Die Risikoanayse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotenziae und Geegenheitsstrukturen in der eigenen Organisation oder Einrichtung bewusst zu werden. Die Risikoanayse überprüft im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob in der atägichen Arbeit oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachsteen bestehen, die die Ausübung von sexuaisierter Gewat ermögichen oder sogar begünstigen. Die Ergebnisse der Anayse zeigen, weche konzeptioneen oder struktureen Verbesserungen im Sinne des Schutzes vor sexuaisierter Gewat erforderich sind und umgesetzt werden müssen. Die Risikoanayse ist der Ausgangspunkt des Institutioneen Schutzkonzeptes einer Einrichtung. Personaauswah, Personaeinsteung und Personaführung Wird das Thema Prävention sexuaisierter Gewat in Vorsteungsgesprächen angesprochen? Gibt es einen Gesprächseitfaden für Vorsteungsgespräche mit Inhaten, die bezügich der Prävention von sexuaisierter Gewat reevant sind? Wird das Thema Prävention sexuaisierter Gewat in Mitarbeitergesprächen angesprochen? Ist der der Umgang mit Führungszeugnis und Sebstauskunftserkärung gereget? Gibt es standardisierte Voragen für die Aufforderungen? Wird der Eingang der verpfichtenden Unteragen kontroiert und bei Bedarf eingefordert? Ist der korrekte Umgang mit den Unteragen gewähreistet? Weche Mitarbeitenden müssen ein EFZ voregen? Weche freien Mitarbeitenden müssen ein EFZ voregen? Weche Ehrenamtichen müssen ein EFZ voregen?

31 Orientierungshife zur Ersteung eines Institutioneen Schutzkonzepts 31 Verhatenskodex Der Verhatenskodex beschreibt Grundhatungen, die zum eigenverantwortichen Handen der Mitarbeitenden ermutigen und dafür Orientierung geben. Insbesondere gehören für einen Grenzen achtenden Umgang miteinander deshab Aussagen zu Achtsamkeit, Wertschätzung, Respekt, Transparenz in Arbeits- und Handungsabäufen und einer offenen Kommunikationskutur dazu. Jeder Rechtsträger gewähreistet darüber hinaus, dass der Verhatenskodex verbindiche Verhatensregen für den Arbeitsatag umfasst. Das getende Recht ist zu beachten. Die Ersteung der Verhatensregen so beteiigungsorientiert vorgenommen werden. Die formee In-Kraft-Setzung setzt die Beteiigung der Mitarbeitervertretung voraus. Beschwerdewege Die Konkretisierung des Beschwerdeverfahrens in Fäen sexuaisierter Gewat auf die jeweiige Einrichtung hin ist die Anwendung der Leitinien für den Umgang mit sexueem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohener durch Keriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), wie sie auch durch den Deutschen Caritasverband empfohen und entfatet wird. Sowoh in den Leitinien der DBK as auch in den Empfehungen zu deren Umsetzung des Deutschen Caritasverbandes gibt es konkrete Vorschäge zu fogenden Bereichen, die einer Regeung bedürfen: Beachtung der Zuständigkeiten Ansprechpersonen und Beratungssteen (intern/extern) Opferschutz Fachberatung Dokumentationspficht Datenschutz Zusammenarbeit mit Strafverfogungs- und anderen zuständigen Behörden Hifen für Opfer/Einrichtungen Information der Öffentichkeit

32 32 Orientierungshife zur Ersteung eines Institutioneen Schutzkonzepts Aus- und Fortbidung, Quaifikation Für eine quaifizierte Vermittung des Themas muss es in den Quaifizierungsmaßnahmen um mehr as reine Wissensvermittung gehen. Es geht auch um das Hinwirken auf eine Hatung, die Vermittung von Sprachfähigkeit und Kommunikationskompetenz zum Thema: Wird die verpfichtende Teinahme an den Präventionsschuungen eingehaten? Gibt es ein Konzept zur Einarbeitung von Mitarbeitenden, das die Information über das Präventionskonzept der Einrichtung (einschießich aer dazugehörenden Verhatensempfehungen und Verfahrensanweisungen) beinhatet und somit gewähreistet? Gibt es themenbezogene Fortbidungen im Fortbidungsangebot der Einrichtung? Weche Mitarbeitenden müssen in wechem Umfang informiert bzw. geschut werden? Quaitätsmanagement Ist die Prävention von (sexuaisierter) Gewat Tei des Quaitätsmanagements? Wird das Thema bei der Entwickung von Strukturen und Prozessen einbezogen? Gibt es eindeutige Verfahrensregen bei Verdacht auf bzw. bei Kenntnis von sexuaisierter Gewat? Sind Verantwortungsbereiche eindeutig festgeegt? Ist das Institutionee Schutzkonzept in aen Bereichen bekannt? Wie wird dafür Sorge getragen, dass es umgesetzt wird? Die Ersteung eines institutioneen Schutzkonzeptes ist as ein erkennbarer Quaitätsentwickungsprozess einer Institution zu verstehen und hat das Zie, eine Kutur der Achtsamkeit und des Respekts, der Wertschätzung und der Grenzachtung einzuführen, nachhatig zu fördern und administrativ zu impementieren.

33 Exemparische Fragesteungen für die Entwickung eines institutioneen Schutzkonzeptes 33 Schutzkonzepte umfassen eine Refexion und Auseinandersetzung mit den einrichtungsinternen Strukturen, dem zugrundeiegenden Konzept, den Regen, der Organisationskutur und der Hatung der Beschäftigten. Zur weiteren Konkretisierung der bisher aufgezeichneten Aspekte zu institutioneen Schutzkonzepten möchten wir Ihnen mit dem sich hier anschießenden Fragebogen Anregungen für eine (einrichtungsbezogene) refexive Auseinandersetzung mit institutioneen Begebenheiten, Strukturen, Rituaen und Routinen geben. 14) So sieht es in unserer Institution aus Kärungen / Fragen Agemeines zum Schutzkonzept Was sind für uns/unsere Einrichtung wichtige Aspekte eines Schutzkonzeptes? Weche Bewertungskriterien setzen wir für die einrichtungsspezifischen Gefährdungssituationen an und wie und wo refektieren wir diese? Wie gehen wir mit Krisen bzw. Gefährdungssituationen um? Risikoanayse Wer entwicket die Risikoanayse? Wer wird (wie) daran beteiigt? Was ist hier aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu beachten? Weche zeitichen Dimensionen müssen/soten eingepant werden? Wer erhät die Ergebnisse? Was sind mögiche Gefährdungspotentiae und Geegenheitsstrukturen? Weche spezifischen bauichen Gegebenheiten und Risiken nehmen wir wahr? Weche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabäufe könnten aus Tätersicht bei der Panung und Umsetzung von Taten genutzt werden? 14) In unsere Zusammensteung haben wir Fragesteungen aus den nachstehenden Queen einfießen assen: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexueen Kindesmissbrauchs: Handbuch Schutzkonzepte sexueer Missbrauch (UBSKM), Der Paritätische Berin: Mädchen und Jungen vor sexueer Gewat in Institutionen schützen, Kathoische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NRW (LAG, NRW), Freie Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziaes, Famiie und Integration Entwickungsprojekt institutionee Schutzkonzepte für die Personengruppe schutz- und hifebedürftige Erwachsene der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen Kön, Münster und Paderborn

34 34 Exemparische Fragesteungen für die Entwickung eines institutioneen Schutzkonzeptes So sieht es in unserer Institution aus Kärungen / Fragen Struktur der Einrichtung An weche Ziegruppen richten sich die Angebote? Bestehen hier besondere Gefahrenmomente (z.b. aufgrund der Atersgruppen) Wie ereben wir junge Menschen in der Gemeinde, Gruppe,? Wie werden wir von ihnen as Mitarbeitende erebt? Wie und wo entstehen in der Arbeit besondere Vertrauensverhätnisse und können wir vorbeugend handen, damit diese nicht ausgenutzt werden? Finden Übernachtungen statt, sind Hausbesuche gepant, Transportsituationen vorhanden bzw. weche Risiken bringt dies mit sich? Weche einheitichen Regungen zu Übernachtungen gibt es? Sind diese aen bekannt? Weche Situationen im Atag nehmen wir wahr, die besonders risikohaft sind bezogen auf einen mögichen Machtmissbrauch durch Mitarbeitende? Sind die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeitenden und Leitungskräfte kar und deutich definiert? Wie werden die Aufgaben bei uns im Team deegiert. Ist dieses Vorgehen für ae transparent? Wechen Umgang mit Einfuss und Macht pfegen wir in unserer Einrichtung?

35 Exemparische Fragesteungen für die Entwickung eines institutioneen Schutzkonzeptes 35 So sieht es in unserer Institution aus Kärungen / Fragen Inwieweit übernimmt unsere Leitung Verantwortung? Wie interveniert sie, wenn sie über Fehverhaten informiert wird? Wie transparent sind in unserer Einrichtung die Entscheidungsstrukturen und Hierarchien? Gibt es dazu abweichende Verhatensweisen? Wie sind die Kommunikationsstrukturen: Innerhab der Einrichtung, zu den Erziehungsberechtigten bzw. anderen Betreuungspersonen? Sind sie transparent oder eicht manipuierbar? Wie gehen wir bei uns in der Einrichtung mit Gerüchten um? Wie ereben wir as Mitarbeitende die Baance von Fürsorge und Kontroe? Wie sieht unser verbindicher Krisenpan/Interventionspan für den Fa aus, dass doch etwas passiert? Ist dieser aen bekannt? Wie eindeutig und kar ist unser pädagogisches Konzept für die Arbeit mit Mädchen und Jungen? Gibt es bei uns eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema Sexuaität? Wie sprachfähig sind wir in diesem Bereich? Gibt es ein einrichtungsbezogenes sexuapädagogisches Konzept? Weche wirksamen präventiven Maßnahmen gibt es bei bereits identifizierten Risiken?

36 36 Exemparische Fragesteungen für die Entwickung eines institutioneen Schutzkonzeptes So sieht es in unserer Institution aus Kärungen / Fragen Persöniche Eignung Wie sieht das Verfahren bei Neueinsteungen aus? Wie werden die Themen Kutur unserer Einrichtung und Hatungen in Vorsteungsgesprächen thematisiert? Wie sprechen wir das Thema Prävention in Vorsteungsgesprächen und Erstgesprächen mit Hauptamtichen bzw. Ehrenamtichen (z.b. Gruppeneiter, Büchereimitarbeiter/in, ) an? Erweitertes Führungszeugnis (kurz: EFZ) und Sebstauskunftserkärung Weche Mitarbeitenden müssen bei uns ein EFZ voregen? Wie gewähreisten wir die Dokumentation und den Datenschutz? Verhatenskodex Gibt es bei uns in der Einrichtung einen partizipativ erarbeiteten Verhatenskodex, der die in der Präventionsordnung beschriebenen Themenbereiche umfasst? Was ist uns bei der Sprache und Wortwah mit Kindern, Jugendichen und Erwachsenen Schutzbefohenen wichtig?

37 Exemparische Fragesteungen für die Entwickung eines institutioneen Schutzkonzeptes 37 So sieht es in unserer Institution aus Kärungen / Fragen Wie geingt uns im Miteinander eine Sensibiisierung im Umgang mit Nähe und Distanz? Weche Mögichkeiten haben wir uns darüber auszutauschen, wie ein angemessenes Verhätnis von Nähe und Distanz in unterschiedichen Gruppenkonsteationen gestatet wird? Weche Grenzen in Bezug auf Körperkontakte sind uns in unserer Institution wichtig? Wo und wie refektieren wir, wie Schutzbefohene und Mitarbeitende auf Körperkontakt reagieren, von wem dieser ausgeht, wer ihn as angemessen oder unangemessen erebt oder beschreibt? Wie gehen wir, bezogen auf Nähe und Distanz, mit ( eigenwiigen ) Wünschen von Kindern und Jugendichen und anderen Schutzbefohenen um? Weche eindeutigen Regungen zur Dienstzeit und Privatheit der Mitarbeitenden gibt es und sind diese aen bekannt? Wie schützen wir die Intimsphäre eines jeden (Mitarbeitende, Kinder, Erziehungsberechtigte, )? In wechen Situationen und Konsteationen sind Geschenke in unserer Institution zuässig? Weche Grenzen sind bei uns in der Institution diesbezügich wichtig? Wie sind diese Grenzen kommuniziert? Wie werden Kinder und Jugendiche für einen respektvoen Umgang mit Medien sensibiisiert?

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