des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Konzertierte Aktion zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen
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- Henriette Bauer
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Claus Wichmann u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Konzertierte Aktion zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Ärzte an den Universitätsklinika Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie sich der tatsächliche jährliche Zuschuss des Landeshaushalts an die vier Universitätsklinika seit dem 1. Januar 1998 entwickelt hat; 2. wie sich die Einführung der Diagnostic Related Groups (DRGs) auf die Einnahmenseite der vier Universitätsklinika ausgewirkt hat und welche Initiativen unternommen wurden, damit die Besonderheiten der Universitätsklinika im DRG-Berechnungssystem adäquat berücksichtigt werden und nicht zu strukturell bedingten Einnahmeminderungen führen; 3. ob die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000 zur Definition des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit an den vier Universitätsklinika voll umgesetzt wurden; 4. wie viele Überstunden an den einzelnen vier Universitätsklinika im Jahr 2004 nicht bezahlt wurden; 5. wie sich die unterschiedlich hohen gesetzlich vorgeschriebenen und tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten der Ärzte auf die Gestaltung der Dienstpläne in den Universitätskliniken, auf die Ausgestaltung der Beteiligung an Forschung und Lehre und auf die Bezahlung auswirken; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 6. ob die im Zusammenhang mit dem Ärzte-Streik verschiedentlich geäußerte Behauptung zutrifft, die Ärzte der Universitätsklinika hätten in den vergangenen Jahren Einkommensverluste in einer Größenordnung bis zu 10 % hinnehmen müssen oder warum sie ggf. nicht zutrifft; II. federführend eine Initiative zu ergreifen, in der die Anliegen der Ärzte an den Universitätsklinika im Hinblick auf Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste, befristete Verträge, ihre Aufgaben in Krankenversorgung, Lehre und Forschung und ihre akademische Weiterqualifikation im Sinne einer konzertierten Aktion zwischen allen Betroffenen und Beteiligten aufgegriffen werden, um eine Lösung zu erreichen, die den Beitrag der Ärzte zu Krankenversorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau gewährleistet Wichmann, Bregenzer, Haller-Haid, Kaufmann, Schmidt-Kühner, Queitsch, Rivoir, Seltenreich, Utzt, Weiß, Alfred Winkler SPD Begründung Erst vor wenigen Wochen hat Wissenschaftsminister Frankenberg die Nachwuchsförderung als zentrale Aufgabe der Hochschulen und der Politik bezeichnet ( Die Förderung der Nachwuchswissenschaftler ist unsere Zukunft ). Durchaus in diesem Sinne lässt er jetzt öffentlich Verständnis für den Streik der Ärzte an den Universitätsklinika erkennen, indem er den Klagen der Assistenzärzte zugesteht, dass sie sachliche Gründe hätten. Andererseits aber weist der Minister den Schwarzen Peter zurück und erwartet, dass die Unikliniken durch geeignete innerorganisatorische Maßnahmen selbst zur Verbesserung der Situation der Ärzte beitragen. Dieses Muster der Schuldzuweisung ist noch nicht einmal so falsch wenn man einmal davon absieht, dass die CDU/FDP-Landesregierung mit der Entstaatlichung der Universitätsklinika als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts erst die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass in den Universitätskliniken immer spürbarer das betriebswirtschaftliche Kalkül die medizinische Notwendigkeit dominiert. Für die betroffenen Ärzte allerdings muss dieses Argument schon einigermaßen zynisch klingen, ist ihre jetzige Situation doch vor allem darauf zurückzuführen, dass sie seit Jahren das Zielobjekt geeigneter innerorganisatorischer Maßnahmen der verselbstständigten Universitätsklinika sind. Wie auch immer: im Arbeitsalltag der Ärzte an den Universitätskliniken sind ihre Aufgaben in Krankenversorgung und in Forschung und in Lehre untrennbar verwoben und insofern hat die unterschiedliche Tarif- und Arbeitszeitzuständigkeit höchstens organisatorisch/betriebliche Bedeutung. Genauso unteilbar aber ist die Verantwortung der Politik, d. h. in diesem Fall der baden-württembergischen Landesregierung für die Leistungsfähigkeit und die Perspektiven der Hochschulmedizin und ihrer Kliniken. Sie muss handeln und die Initiative ergreifen, wenn (nach den Pflegekräften) nun auch die Ärzte als tragende Säule der Universitätsmedizin zum Instrument des Streiks greifen. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. August 2005 Nr /45/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie sich der tatsächliche jährliche Zuschuss des Landeshaushalts an die vier Universitätsklinika seit dem 1. Januar 1998 entwickelt hat; Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zuschüsse des Landes an die Universitätsklinika (Einzelplan 14) in den Jahren 1998 bis 2005 in Mio. : (Ansatz) Die Daten enthalten die Zuschüsse für Investitionen (Baumaßnahmen bis 4 Mio. Baukosten, Ersteinrichtungskosten, Nicht-HBFG-fähige Investitionen) sowie den Zuschuss für die nicht entgeltfähigen betriebsnotwendigen Kosten. 2. wie sich die Einführung der Diagnostic Related Groups (DRGs) auf die Einnahmenseite der vier Universitätsklinika ausgewirkt hat und welche Initiativen unternommen wurden, damit die Besonderheiten der Universitätsklinika im DRG-Berechnungssystem adäquat berücksichtigt werden und nicht zu strukturell bedingten Einnahmeminderungen führen; Derzeit ist eine Analyse der Auswirkungen der DRG-Einführung nur eingeschränkt möglich. Die budgetneutrale Phase endete mit Ablauf des Jahres Die baden-württembergischen Universitätsklinika rechnen mit Erlösminderungen in der Größenordnung von bis zu 15 % nach der vollständigen Umstellung auf DRG. Durch Intervention der Länder konnte im 2. Fallpauschalenänderungsgesetz eine Verlängerung der Konvergenzphase um zwei Jahre bis 2009 durchgesetzt werden. Beginnend ab 2005 wurden die jährlichen Konvergenzschritte auf 15 %, 20 %, 20 %, 20 % und 25 % festgelegt. Zudem ist es gerade im Hinblick auf die besonderen Belastungen der Maximalversorger gelungen, im Gesetz eine Kappungsgrenze bei den Mindereinnahmen von 1 % in 2005, 1,5 % in 2006, 2 % in 2007, 2,5 % in 2008 und 3 % in 2009 festzuschreiben. Verbesserungen für die Universitätsklinika wurden durch eine Weiterentwicklung des DRG-Systems erreicht, indem unter anderem die Fallpauschalen weiter differenziert wurden. Auch durch die Einführung von Zusatzentgelten für bestimmte Komponenten der Maximalversorgung konnte zu einer Entlastung und damit zu einer sachgerechteren Leistungsabbildung beigetragen werden. Trotz dieser Fortentwicklungen bestehen für die Universitätsklinika weiterhin deutliche Erlösrisiken insbesondere in den Bereichen der Intensiv- und Notfallmedizin, der Herzchirurgie, der Transplantationsmedizin und bei den Kinderkliniken. Bei der weiteren Entwicklung des DRG-Systems muss darauf hingewirkt werden, dass diesen Besonderheiten der Hochschulmedizin Rechnung getragen wird. 3
4 3. ob die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000 zur Definition des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit an den vier Universitätsklinika voll umgesetzt wurden; Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt sind am 1. Januar 2004 wesentliche Änderungen des Arbeitszeitgesetzes in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber u. a. auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs reagiert, wonach der in deutschen Krankenhäusern geleistete Bereitschaftsdienst in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne der EG-Arbeitszeitrichtlinie ist. In 25 ArbZG (Übergangsregelung für Tarifverträge) ist jedoch Folgendes geregelt: Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach 7 Abs. 1 oder 2 oder 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese tarifvertraglichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2005 unberührt. Mit dieser Übergangsregelung soll Umstellungsproblemen aller Branchen mit hohem Anteil von Bereitschaftsdiensten Rechnung getragen werden. Nach Auskunft der Universitätsklinika haben alle vier Standorte unter Berücksichtigung der Übergangsregelung nach 25 ArbZG das neue Arbeitszeitgesetz umgesetzt. 4. wie viele Überstunden an den einzelnen vier Universitätsklinika im Jahr 2004 nicht bezahlt wurden; Nach Auskunft der Universitätsklinika werden angeordnete Überstunden soweit bekannt vergütet, teilweise auch durch Freizeit ausgeglichen. 5. wie sich die unterschiedlich hohen gesetzlich vorgeschriebenen und tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten der Ärzte auf die Gestaltung der Dienstpläne in den Universitätskliniken, auf die Ausgestaltung der Beteiligung an Forschung und Lehre und auf die Bezahlung auswirken; Die Unterschiedlichkeit tariflicher Arbeitszeiten (38,5 bzw. 41 Std.) erschwert die Dienstplangestaltung. Unterschiede ergeben sich bezüglich der Bezahlung, weil unter Berücksichtigung einer gesetzlich zulässigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden bei einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden 2,5 Überstunden wegfallen. Auswirkungen der unterschiedlichen Arbeitszeiten auf die Beteiligung an Forschung und Lehre gibt es insofern nicht, da es immer schon unterschiedliche gesetzliche und tarifliche Arbeitszeiten gab. 6. ob die im Zusammenhang mit dem Ärzte-Streik verschiedentlich geäußerte Behauptung zutrifft, die Ärzte der Universitätsklinika hätten in den vergangenen Jahren Einkommensverluste in einer Größenordnung bis zu 10 % hinnehmen müssen oder warum sie ggf. nicht zutrifft; Hierzu wird auf Ziffer 2 der Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 29. Juli 2005 auf die Kleine Anfrage des Abg. Hans-Martin Haller, SPD Ungleichbehandlung von Ärzten an den Universitätsklinika in Baden-Württemberg gegenüber Ärzten in kommunalen Krankenhäusern und Ärzten an Universitätsklinika in Bayern Drs. 13/4474 verwiesen. 4
5 II. federführend eine Initiative zu ergreifen, in der die Anliegen der Ärzte an den Universitätsklinika im Hinblick auf Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste, befristete Verträge, ihre Aufgaben in der Krankenversorgung, Lehre und Forschung und ihre akademische Weiterqualifikation im Sinne einer konzertierten Aktion zwischen allen Betroffenen und Beteiligten aufgegriffen werden, um eine Lösung zu erreichen, die den Beitrag der Ärzte zu Krankenversorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau gewährleistet. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat bereits die Initiative ergriffen und die Betroffenen (Klinikumsvorstände, Rektoren, Ärztevertreter sowie Vertreter des Staatsministeriums, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales) zu einer gemeinsamen Besprechung Mitte September 2005 eingeladen. Dabei sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ärzte an den Universitätsklinika erörtert werden. Darüber hinaus hat Baden-Württemberg am 23. August 2005 in die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zwei Anträge eingebracht, die die Arbeitsbedingungen der Ärzte an den Universitätsklinika verbessern sollen. Danach setzt sich das Land dafür ein, dass bei der anstehenden Tarifreform den besonderen Belastungen der Ärzte und den Universitätsklinika Rechnung getragen wird durch die Einführung krankenhausspezifischer, leistungsorientierter Komponenten. Beantragt wurde zudem, dass bis zum Inkrafttreten dieser neuen tarifvertraglichen Regelungen den an den Universitätsklinika beschäftigten Ärzten außertarifliche Zulagen gewährt werden können. Die Tarifgemeinschaft der Länder beabsichtigt, in ihrer nächsten Sitzung voraussichtlich im September über diese Anträge zu entscheiden. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5
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