Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen
|
|
- Achim Kraus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Referat im Rahmen der 31. SVK-Tagung Taxation und Recht für Juristen, Sachverständige und Interessierte in Künzell bei Fulda am März 2013 Dr. Manfred Berndt, ö.b.v.-gartenbau-sachverständiger für den Produktionsgartenbau und den Mittelstand,
2 Unternehmens ertragswert Die nachfolgende Ausarbeitung ist ganz eng an angelehnt an: Köhne, Manfred: Landwirtschaftliche Taxationslehre Ulmer Verlag Stuttgart 2007, S , 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
3 Unternehmens ertragswert Anlässe für en z.b. Kauf/Verkauf eines Unternehmens Eintritt neuer Gesellschafter in ein Unternehmen Ausscheiden eines Gesellschafters Auflösung einer Gesellschaft Prüfung der Überschuldung Beleihung Erbauseinandersetzungen ehelicher Vermögensausgleich, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
4 Unternehmens ertragswert Objektivierte Bewertung Wert am Stichtag sog. Wurzeltheorie, Wertaufhellungsproblematik Umstrukturierungen, Wachstum nur soweit am Stichtag angelegt Marktveränderungen nur soweit am Stichtag erkennbar Branchenübliches Management Gewinnthesaurierungen nur begrenzt Einflüsse, die in der Person des Inhabers liegen, sind unbeachtlich (Fähigkeiten, Kontakte, Baulichkeiten, Betriebsmittel) Typisierender Steuersatz Subjektive Bewertung auch erst geplante Entwicklungsmöglichkeiten Anpassung der Eigenkapitalentwicklung, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
5 Unternehmens ertragswert ordnungsgemäßer Klarlegung von - Anlass - Bewertungsaufgabe - Funktion des Bewerters Rechtsgrundlagen klären Ungewissheiten offenlegen Abgrenzung des Unternehmens / Bewertungsobjekt - betriebsnotwendiges Vermögen - nicht betriebsnotwendiges Vermögen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
6 Unternehmens ertragswert noch ordnungsgemäßer Taxationsmethodik - Erläuterung - Begründung, warum diese - Begründung warum andere nicht Informationsquellen - offenlegen, würdigen - Annahmen, mit denen Datenlücken überbrückt werden offenlegen, begründen Kalkulationen und Wertschätzungen - nachvollziehbar - durchsichtig, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
7 Unternehmens ertragswert noch ordnungsgemäßer Bei ertragsorientierter Bewertung - Prognosen erforderlich - sorgfältige Verankerung in der Analyse der jüngeren Vergangenheit Unternehmen nicht nur als Rechenwerk sehen - qualitative Merkmale - Personalführung Unternehmen nicht isoliert sehen - Entwicklung der Bezugs- und Absatzmärkte - Stellung des Unternehmens und seiner Produkte im Markt - rechtliche u. politische Rahmenbedingungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
8 Unternehmens ertragswert Quelle: Petersen/Zwirner/Brösel: Handbuch. Bundesanzeigerverlag, S. 25, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
9 Zukunftserfolgswert - Das Grundprinzip ist extrem einfach: nachhaltig entnehmbarer / ausschüttungsfähiger Überschuss X Kapitalisierungsfaktor =, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
10 - Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses + Gesamtleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungsbedarf/Reinvestitionsrate - sonstige betriebliche Aufwendungen - Ertragssteuern des Unternehmens - sonstige Steuern des Unternehmens + Finanzerträge - (Finanzierungsaufwand) = Ertragsüberschuss vor persönlichen Steuern (~ Verzinsung des Gesamt-/Eigenkapitals), 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
11 - Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses + Gesamtleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungsbedarf/Reinvestitionsrate - sonstige betriebliche Aufwendungen - Ertragssteuern des Unternehmens - sonstige Steuern des Unternehmens + Finanzerträge - Finanzierungsaufwand = Ertragsüberschuss vor persönlichen Steuern (~ Verzinsung des Gesamt-/Eigenkapitals) -/+ Ergebnisthesaurierung oder Auflösung von Rücklagen = Ausschüttungsfähiger Ertragsüberschuss vor Ertragssteuern - typisierte oder persönliche Ertragssteuer = Maximal ausschüttungsfähiger Ertragsüberschuss (Kapitalisierungsgröße), 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
12 noch: - Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses Zukunftsprognose, aber feste Verankerung in den jüngeren Vergangenheitsdaten Analyse der letzten (3-) bis 5 Jahresabschlüsse Eliminierung der Aufwendungen/Erträge des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Bereinigung um aperiodische Elemente (Veräußerungsgewinne/-verluste, Investitionsabzugsbeträge /Ansparabschreibungen) Bereinigung um außergewöhnliche Ereignisse (z.b. Katastrophen), 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
13 noch: Betrachtungszeitraum In der Regel wird unendliches Lebens des Unternehmens unterstellt Aber auch zeitlich befristete Unternehmen z.b. Kiesabbau, Tochtergesellschaft für eine bestimmte Aufgabe Phasenmethode Anstelle von Durchschnittsbetrachtung zwei bis drei Phasen mit unterschiedlicher Datenqualität oder veränderten Verhältnissen erste Phase 2 bis 5 Jahre mit sehr differenzierten Daten letzte Phase mit Durchschnittsbetrachtung (Kapitalisierung auf Beginn der Phase und Abzinsung auf Stichtag), 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
14 noch: Latente Steuern Auflösung stiller Reserven Nach Vornahme erhöhter Abschreibungen Sonderposten mit Rücklagenanteil Zurechnung Handhabung anlassspezifisch bei Kauf-/Verkauf mindert Wert bei Abfindung ggf. als Verbindlichkeit ansetzen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
15 noch: Substanzerhaltung Abschreibungen über die tatsächliche Nutzugsdauer im Betrieb aus ökonomischer Sicht immer überschussmindernd zu berücksichtigen nicht nur mengenmäßig, sondern auch qualitativ zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts ertragsorientierte Substanzerhaltung Scheingewinn durch zu geringe Abschreibungen Vermeidung durch Abschreibung vom Wiederbeschaffungspreis Wachstum (intern oder extern) ist bei Unternehmen im Wettbewerbsmarkt unverzichtbar aber je nach Rechtslage unterschiedlich zu berücksichtigen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
16 noch: - Kapitalisierungszinssatz -, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
17 noch: - Kapitalisierungszinssatz - Kalkulationszinssatz, Inflationsabschlag und Risikozu schlag + Basiszinssatz [nicht der von der EZB!] landesüblicher Zinssatz erst klassiger Emittenten anzusetzen. Üblicherweise die sog. Umlaufrendite. - Inflationsabschlag Kapitalmarktzins enthält Ausgleich für Inflation Unternehmen können unterschiedlich auf Geldentwertung reagieren + Risikozuschlag z.b. Vergleich Anlage in Bundesanleihen oder Aktien = Kapitalisierungszinssatz, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
18 noch: Zeitraum, Kapitalisierungsfaktor, Multiplikator Bei zeitlich begrenzten Unternehmenslebensdauern Ableitung anhand der finanzmathematischen Regeln Bei unterstelltem unendlichem Leben des Unternehmens Formel der sog. ewigen Rente KF = 100 i KF = gesuchter Kapitalisierungsfaktor i = Kalkulationszinsfuß, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
19 noch: Anwendung bei kleinen und mittleren Unternehmen Grundsätzlich anwendbar, aber besondere Verflechtung Betriebs- und Privatbereich, oft keine oder nur geringe entnehmbare Überschüsse über Unternehmerlohn hinaus Oft passt der kapitalwirtschaftliche Ansatz nicht Kleine Betriebe sind oft keine austauschbare Kapitalanlage, sie sind oft eher der eigene mehr oder minder gut bezahlte Arbeitsplatz, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
20 noch: Anwendung bei ertragsschwachen Unternehmen vorübergehende oder dauernde Schwäche Ursache der Ertragsschwäche herausfinden Wenn möglich realisierbare Entwicklungsstrategie erarbeiten Evtl. Auslaufstrategie Liquidationswert als Wertuntergrenze, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
21 Ertragswert in Form des kapitalisierten modifizierten Reinertrages Erbabfindungen ehelicher Zugewinnausgleich Gesetzliche Vorgabe durch 2049 BGB Abs. 2: Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrage, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
22 noch: BGB 2049 Abs. 2: Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrage, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann In einigen Anerbengesetzen der Bundesländer finden sich ähnliche Formulierungen, einige verweisen direkt darauf. Das Grundstücksverkehrsgesetz 16 verweist hinsichtlich des Zuweisungsverfahrens unmittelbar darauf. Bzgl. des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung verweist das BGB in 1376 Abs. 4 auf den 2049 Abs. 2, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
23 noch: Reinertrag = Nettoüberschuss des Betriebes, d.h. alle Betriebsausgaben und alle Aufwendungen zur Substanzerhaltung sind in Abzug gebracht, auch der Lohnanspruch des selbst wirtschaftenden Unternehmers und seiner unentgeltlich oder nur teilentlohnt mitarbeitenden Familienglieder wird kalkulatorisch berücksichtigt. Reinertrag = betriebswirtschaftliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebslehre, ist in der gewerblichen Ökonomie kaum gebräuchlich Reinertrag baut auf einer Fiktion auf, Verhältnisse bei Entstehung des BGB um 1900 unterstellt einen schuldenfreien, nur auf Eigentumsflächen und nur mit entlohnten Arbeitskräften wirtschaftenden Betrieb., 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
24 , 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
25 , 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
26 noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Drei gängige Quellen: Gewinn- und Verlustrechnungen Deckungsbeitragsrechnungen Anlehnung an Buchführungsstatistiken, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
27 noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Gewinn- und Verlustrechnungen Bereinigung grundsätzlich wie vorher: Zukunftsprognose, aber feste Verankerung in den jüngeren Vergangenheitsdaten Analyse der letzten (3-) bis 5 Jahresabschlüsse Eliminierung der Aufwendungen/Erträge des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Bereinigung um aperiodische Elemente (Veräußerungsgewinne/-verluste, Investitionsabzugsbeträge /Ansparabschreibungen) Bereinigung um außergewöhnliche Ereignisse (z.b. Katastrophen) ertragsorientierte Substanzerhaltung (Abschreibung an Wiederbeschaffungskosten) Nutzungswert der Wohnung abzgl. damit verbundene Aufwendungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
28 Reinertrag aus Deckungsbeitragsrechnung, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
29 noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Anlehnung an Buchführungsstatistiken o Statistiken möglichst nicht allein zugrunde legen o in jedem Fall betriebsindividuell anpassen o gut zur Plausibilitätskontrolle o gut für Korrekturrechnungen, wenn Ordnungsmäßigkeit der Bewirtschaftung in Frage zu stellen ist Buchführungsstatistiken und Richtwert-Deckungsbeiträge der Landwirtschaftskammern Agrarbericht Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau, Uni, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
30 Gesetzliche Kapitalisiefaktoren, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
31 Anwendung der Phasenmethode, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
32 noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Zeitlich begrenzt verfügbare Gebäude und Pachtflächen Köhne schlägt die Anwendung der Phasenmethode vor: bei relativ hoher Wahrscheinlichkeit, dass im Anschluss erneut angemietet oder gepachtet werden kann für den späteren Zeitraum höhere Nutzungsentgelte wenn nur geringe Aussicht auf Verlängerung oder Erneuerung besteht, ab dem Zeitpunkt Reduzierung bzw. Kosten für Umstrukturierung, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
33 noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Berücksichtigung öffentlicher Zuwendungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
34 Bewertung bei Erbauseinandersetzungen Rechtliche Grundlagen Letzter Wille des Erblassers Nordwestdeutsche Höfeordnung Anerbengesetze verschiedener Bundesländer BGB 2049, 1515, 2312 GrdstVG Wertansätze Hofeswert Ertragswert nach BGB Verkehrswert, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
35 noch: Bewertung bei Erbauseinandersetzungen BGB 2049 Abs. 1 u. 2 Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zum Ertragswert angesetzt werden soll Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrage, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
36 noch: Bewertung bei Erbauseinandersetzungen Hofesvermögen hofesfreies Vermögen Schutzwürdigkeit Bisherige wirtschaftliche Bestimmung Ordnungsgemäße Bewirtschaftung Nachhaltigkeit, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
37 Bewertung bei Eheauseinandersetzungen Zugewinnausgleich = Gütertrennung mit Ausgleichanspruch/-verpflichtung des Zugewinns während der Ehe BGB 1373 Zugewinn ist der Betrag, den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt., 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
38 noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen BGB 1376 Abs. 4 Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der bei der Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens zu berücksichtigen ist, ist mit dem Ertragswert anzusetzen, wenn der Eigentümer nach Abs. 1 in Anspruch genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann; 2049 Abs. 2 ist anzuwenden., 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
39 noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen Während der Ehezeit ererbtes oder geschenktes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen und dafür mit dem Lebenhaltungskostenindex indiziert Veränderung der Eigentumsflächen während der Ehezeit Grundsatz: Grundstücke, die während der Ehezeit verkauft wurden, werden dem Anfangsvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Grundstücke, die während der Ehezeit zugekauft wurden, werden dem Endvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Seltene Ausnahmen: a) Zukauf war unverzichtbar, Ansatz aber mindestens in Höhe der noch offenen Anschaffungskredite b) Surrogationserwerb, aber Wertigkeit vergleichen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
40 noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen Während der Ehezeit ererbtes oder geschenktes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen und dafür mit dem Lebenhaltungskostenindex indiziert Veränderung der Eigentumsflächen während der Ehezeit Grundsatz: Grundstücke, die während der Ehezeit verkauft wurden, werden dem Anfangsvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Grundstücke, die während der Ehezeit zugekauft wurden, werden dem Endvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Seltene Ausnahmen: a) Zukauf war unverzichtbar, Ansatz aber mindestens in Höhe der noch offenen Anschaffungskredite b) Surrogationserwerb, aber Wertigkeit vergleichen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht
Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Wert des Unternehmens Jeder Käufer will möglichst wenig bezahlen. Jeder Verkäufer will möglichst viel erlösen. Ziel der Bewertungsverfahren: Fairen und akzeptablen Preis finden. Wert
MehrZur Ermittlung des Zugewinnes während der Ehezeit bei landwirtschaftlichen Betrieben. Ertragswert Verkehrswert
Mitglied im Zur Ermittlung des Zugewinnes während der Ehezeit bei landwirtschaftlichen Betrieben Ertragswert Verkehrswert von Sebastian Krebs erschienen in: Agrar- und Umweltrecht, Ausgabe 10/2013, Seite
MehrDer GutachterRing. Vor der Ehe zum Notar? - Grundlagen der Zugewinnermittlung - Braunschweig, 03. März 2017
Vor der Ehe zum Notar? - Grundlagen der Zugewinnermittlung - Braunschweig, 03. März 2017 Sebastian Krebs, Der GutachterRing Schleswig-Holstein Axel Schulze Mecklenburg-Vorpommern Frank Rixen Nordrhein-Westfalen
MehrDr. André Küster Simic THEORIE UND PRAXIS DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG. T e i l C: E r t r a g s w e r t v e r f a h r e n
Dr. André Küster Simic THEORIE UND PRAXIS DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG T e i l C: E r t r a g s w e r t v e r f a h r e n I. Grundlagen Berufstand der Wirtschaftsprüfer (WP) in Deutschland 2 wichtige Gremien:
MehrDr. André Küster Simic THEORIE UND PRAXIS DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG. T e i l C: E r t r a g s w e r t v e r f a h r e n
Dr. André Küster Simic THEORIE UND PRAXIS DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG T e i l C: E r t r a g s w e r t v e r f a h r e n I. Grundlagen Berufstand der Wirtschaftsprüfer (WP) in Deutschland 2 wichtige Gremien:
MehrDer faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis. Arnsberg
Der faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Volker Kaiser Arnsberg 01.02.2017 Bewertungsanlass und Bewertungsmethode Grundsätzlich
MehrBerücksichtigung der neuen EU-Agrarförderung bei unterschiedlichen Anlässen der Gutachtenerstellung
Arbeitsgemeinschaft der ö. b. v. Sachverständigen Berücksichtigung der neuen EU-Agrarförderung bei Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Arbeitsgemeinschaft der ö. b. v. Sachverständigen Donnerstag,
MehrDer faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis. Siegen
Der faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis Vizepräsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Rechtsanwalt FA f. StR Michael Steinrücke Siegen 04.09.2017 Bewertungsanlass und Bewertungsmethode
MehrWas ist das Unternehmen wert?
Was ist das Unternehmen wert? Die neuen Bewertungsregeln zur Ermittlung des Betriebsvermögens Anton Pietz Betriebsberater der HWK für Oberfranken Anton Pietz, Betriebswierschaftlicher Berater, HWK für
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Dipl.-Volksw. Peter Unkelbach Wirtschaftsprüfer Steuerberater - Kurzfassung - I. Unternehmensbewertung 1. Begriffliche Grundlagen 2. Grundlagen der Unternehmensbewertung 3. Grundsätze
MehrZugewinn im landwirtschaftlichen. (Ehescheidung) vorgestellt von Dr. Kornelius Gütter
Zugewinn im landwirtschaftlichen Betrieb (Ehescheidung) vorgestellt von Dr. Kornelius Gütter Vortrag am 16. März 2017, Walsrode Gliederung (1) persönliche Vorstellung (2) Grundsätze bei Bewertungsfragen
MehrZugewinnausgleich Bewertungsfragen im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil vom
Zugewinnausgleich Bewertungsfragen im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil vom 13.04.2016 Fortbildungsveranstaltung für landwirtschaftliche Sachverständige am 12.4.2018 in Bernburg Sebastian Krebs, ö.b.v. Sachverständiger
MehrInhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12
Inhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption... 10 1. Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12 1.1 Gegenstand und Anlässe der Unternehmensbewertung...13 1.2 Konzepte der Unternehmensbewertung...16
MehrGrundzüge der (rechtsgeleiteten) Unternehmensbewertung
Grundzüge der (rechtsgeleiteten) Unternehmensbewertung Wie bewerten Sie ein Unternehmen? Bilanzwerte? Substanzwert? Summe Veräußerungswerte aller Assets minus Verbindlichkeiten = Unternehmenswert? Umsatz?
MehrBewertung landwirtschaftlicher Unternehmen
Bewertung landwirtschaftlicher Unternehmen HLBS Hauptverbandstagung 03.Mai 2017, Leipzig Frank Rixen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger www.gutachterring.de Der GutachterRing Schleswig-Holstein
MehrUnternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht. Zur Barabfindung ausscheidender Gesellschafter. von. Prof. Dr. Bernhard Großfeld Münster
Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht Zur Barabfindung ausscheidender Gesellschafter von Prof. Dr. Bernhard Großfeld Münster 2. neubearbeitete Auflage 20- juristische GesamtbibliothöR
MehrErmittlung. Frank Rixen. Tag der Nachfolge. öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger.
Ermittlung Unternehmenswert Tag der Nachfolge Leyerhof, 19.03.2015 Frank Rixen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger www.gutachterring.de Der GutachterRing Schleswig-Holstein Axel Schulze
MehrInhaltsverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft 11 III. Formen des Ausgleichs 12 1. Fälle des erbrechtlichen
MehrHLBS Berater-Spezialdiskussion Göttingen
HLBS Berater-Spezialdiskussion Göttingen 11.11.2015 Vereinbarungen für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Abfindungen Rechtsfragen, Bewertungs- und Finanzierungsaspekte Dr. Peter Fiedler, Rechtsanwalt
MehrBewertung von Tabakfachgeschäften
Gutachterliche Stellungnahme Bewertung von Tabakfachgeschäften o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Romuald Bertl 11. SEPTEMBER 2018 Problemstellung und Zielsetzung Derzeitige Bewertungspraxis zur Kaufpreisfindung
MehrBetriebsübernahmetag Unternehmensnachfolge im Mittelstand Forum 4 / Was ist mein Unternehmen wert
Betriebsübernahmetag Unternehmensnachfolge im Mittelstand Forum 4 / Was ist mein Unternehmen wert Erfahrungen und Tipps aus Sicht der Betriebsberatung Unternehmenswertermittlung nach AWH Standard Erfahrungen
MehrPrüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfer-Examen gemäß 5-14 a WPO
Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer-Examen gemäß 5-14 a WPO 1. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht 2. Halbjahr 2005
MehrUnternehmensbewertung Stand:
1. Allgemeines Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen, oder wenn Sie als Unternehmensgründer einen bestehenden Betrieb erwerben möchten, dann sollten Sie Vorstellungen über den Wert dieses Unternehmens
MehrWas ist mein Unternehmen wert? WP StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister Bonn, 6. März 2017
Was ist mein Unternehmen wert? WP StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister Bonn, 6. März 2017 Zentrale Fragen des Verkäufers (Beispiele) warum Altersgründe Realisierung Unternehmenswert Übergabe an jüngere Generation
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Die Fachgutachten im Vergleich Bearbeitet von Simon Trentini, Peter Farmer, Victor Purtscher 2., aktualisierte Auflage 2014 2014. Buch. ca. 368 S. Hardcover ISBN 978 3 7073 2758 8
Mehr4. Traktat von GUTDEUTSCH. 5. Modell von K KÖHNE
Martin Philipp Steinhorst München, den 25. Februar 2016 Sachverständigentagung 2016 des HLBS-Landesverbands Bayern Gliederung 1. Mathematik des Zugewinnausgleichs 2. Begriff des gleitenden Erwerbs 3. Was
MehrDVO-EWV 409 Archiv. Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV)
Verordnung zur Bewertung von Grundstücken DVO-EWV 409 Archiv Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV) Vom 15. Dezember
MehrDer Wert des Unternehmens: Freudenstadt, 27. Februar Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung. Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
Der Wert des Unternehmens: Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Freudenstadt, 27. Februar 2018 Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold Der Unternehmenswert ein zentraler Faktor Vom Wert des Unternehmens
MehrFamilienrecht Vorlesung 8. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 13. Dezember 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Probleme bei der Berechnung der Ausgleichsforderung Berücksichtigung von Schmerzensgeldansprüchen, Lottogewinnen
MehrBGH, Beschluss vom IV ZR 30/10 Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterbringung von Pflegeleistungen
Februar 2011 Seite: 1 NewslETTER ERBRECHT - Februar 2011 BGH, Beschluss vom 25.11.2010 IV ZR 124/09 Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert wurden, orientiert sich am tatsächlich
MehrDer Wert des Unternehmens: Freudenstadt, 19. Februar Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung. Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
Der Wert des Unternehmens: Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Freudenstadt, 19. Februar 2019 ein zentraler Faktor Vom Wert des Unternehmens leitet sich bei der Übergabe ab die Erbschafts-/ Schenkungssteuer
MehrERMITTLUNG DES KAPITALISIERUNGSZINSSATZES IN EINER PERIODE NIEDRIGER KAPITALMARKTZINSEN Dipl. Ing. Anton Jäger
43. Tagung der Bundesfachgruppe Natürliche Ressourcen ERMITTLUNG DES KAPITALISIERUNGSZINSSATZES IN EINER PERIODE NIEDRIGER KAPITALMARKTZINSEN Dipl. Ing. Anton Jäger Inhalt Vortrag bezieht sich eingeschränkt
MehrDas landwirtschaftliche Erb-und Unterhaltsrecht
Prof. Dr. J. Martínez Das landwirtschaftliche Erb-und Unterhaltsrecht Das Prinzip und die entscheidende Rechtsprechung Gliederung Die Sonderregelungen des landwirtschaftlichen Erbund Unterhaltsrechts Das
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /18
Einzelfragen zur Grundsteuer 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Grundsteuer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13. September 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen
Mehr14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen
MehrDie Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe im Zugewinnausgleich nach der HöfeO
Die Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe im Zugewinnausgleich nach der HöfeO Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereiches Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von
MehrEs existiert keine Session
14.10.2017 1/13 14.10.2017 2/13 14.10.2017 3/13 Methodik Diese Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen des AWH-Standards 5.0 Bisher werden für die Wertermittlung von Unternehmen die in der Industrie entwickelten
MehrFamilienrecht Vorlesung 8. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 8. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die Wohnung aufgenommen hat, diese nicht
MehrLandwirtschaftliches Familien- und Erbrecht
Hubertus Schmitte Landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht Fachanwaltslehrgang für Agrarrecht, Kurseinheit 3 2. Auflage Stand: Oktober 2014 Der Autor: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der
MehrSeminar DeutscheAnwaltsAkademie. Ertragswertberechnung beim Landgut. vorgestellt von Dr. Kornelius Gütter
Seminar DeutscheAnwaltsAkademie Ertragswertberechnung beim Landgut vorgestellt von Dr. Kornelius Gütter Vortrag am 28. September 2017, Goslar anlässlich des 72. Agrarrechtseminars Gliederung (1) persönliche
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrG U T A C H T E N. lt. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster: *** zu je 1/2 Anteil,
G U T A C H T E N über den Ertragswert eines Landguts i. S. d. BGB 2312 einschließlich der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke in den Gemarkungen *** Grundbücher: Eigentümer Bemerkung: Flur und
MehrMethoden zur marktgerechten Bewertung von Weingütern
Methoden zur marktgerechten Bewertung von Weingütern Prof. Dr. Andreas Kurth Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Hochschule Geisenheim University 60. Fachtagung des BDO Heppenheim, 5. Mai 2017 Methoden zur
MehrAbzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz-
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrErfassungsbogen zum Zugewinnausgleich (Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen)
Erfassungsbogen zum Zugewinnausgleich (Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen) Erläuterungen zum Ausfüllen des Erfassungsbogens: Die nachfolgenden Tabellen dienen der Erfassung der maßgeblichen e, auf Grundlage
MehrWissen was WERT ist. Unternehmensbewertung auf den Punkt gebracht. Dr. Carsten Uthoff Bonn, 7. Oktober 2013
Wissen was WERT ist Unternehmensbewertung auf den Punkt gebracht Dr. Carsten Uthoff Bonn, 7. Oktober 2013 1 Deutschland ist eine Nation des Mittelstands 1/3 der Unternehmen muss auf mittlere Sicht die
MehrAnlass für eine steuerliche Bewertung 13. Rechtsgrundlagen 29. Steuerliche Unternehmensbewertung 35. Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45
Schnellübersicht Anlass für eine steuerliche Bewertung 13 Rechtsgrundlagen 29 Steuerliche Unternehmensbewertung 35 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45 Ermittlung des Jahresertrags 73 Kapitalisierung
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Vorlesung 5 Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 2. Dezember 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Zugewinngemeinschaft Gesetzlicher Güterstand Im Grundsatz hat der Güterstand erst Auswirkungen
MehrHerzlich willkommen Was ist meine Unternehmung wert?
Herzlich willkommen Was ist meine Unternehmung wert? 22. Januar 2014 Ueli Niederer-Wüst, dipl. Wirtschaftsprüfer 5 Einführung Wie viel würden Sie für ein Glas Wasser bezahlen? Jetzt? Nach zwei Tagen in
MehrIAS vs. HGB als Basis der ertragsorientierten Unternehmensbewertung
2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. IAS vs. HGB als Basis der ertragsorientierten Unternehmensbewertung
MehrFamilienrecht 1357 BGB. I. Ratio
I. Ratio II. 1357 BGB Von Hausfrauenschutz zu Gläubigerschutz! Voraussetzungen Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs 1. Keine Voraussetzung: a) besonderer Güterstand: Stellung im Gesetz bei
MehrUnternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung
Unternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Sören Ruppik 06.05.2015 Unternehmensnachfolge im Handwerk 1 Übersicht Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Was ist das Unternehmen wert? Unternehmensbewertung
MehrVereinfachtes Ertragswertverfahren nach 199 ff. BewG
Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach 199 ff. BewG 1. Bewertungshierarchie gemäß 11 BewG... 1 2. Übliche Bewertungsmethoden... 2 3. Das vereinfachte Ertragswertverfahren im Einzelnen... 2 3.1 Anwendungsvoraussetzungen
MehrLandwirtschaftliches Familien- und Erbrecht
Hubertus Schmitte Landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht Fachanwaltslehrgang für Agrarrecht, Kurseinheit 3 Stand: 2017 Der Autor: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität
MehrUntemehmensbewertung in Theorie und Praxis
Bernhard Bellinger / Günter Vahl Untemehmensbewertung in Theorie und Praxis 2., vollständig überarbeitete Auflage GABLER Inhaltsverzeichnis Vorwort Verzeichnis der Abbildungen und der Anlagen Verzeichnis
MehrJahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.
Jahresabschluss der Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 490 Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg Bilanz zum
MehrFamilienrecht Vorlesung 10. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft Abschnitt 7 Vermögensausgleich neben dem Güterrecht Ehebedingte Zuwendungen 19. Januar 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fall Dokumentationsprobleme
MehrVereinfachtes Ertragswertverfahren
Vereinfachtes Ertragswertverfahren Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Maßgeblicher Bewertungsmaßstab für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Anlässe ist der gemeine Wert des übertragenen
MehrI n h a l t e IHR LEBENSWERK IN GUTEN HÄNDEN. Wertermittlung ambulant. Ein Blick in die Praxis. Michael Diehl Geschäftsführer bpa servicegesellschaft
I n h a l t e Wertermittlung ambulant Einleitung Zu aller Anfang: Die Wertermittlung Praktische Unterstützung durch die bpa servicegesellschaft Asset-Deal vs. Share-Deal Exkurs: GmbH Gründung nach Umwandlungsgesetz
MehrGesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs. Synopse
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs Synopse derzeitige Fassung Fassung Regierungsentwurf [01.11. 2007] 1361a Hausratsverteilung bei Getrenntleben (1)... 1361a - Verteilung der Haushaltsgegenstände
MehrGliederung. Bilanzsteuerrecht. Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung
Gliederung Bilanzsteuerrecht Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung 1 Handelsbilanz 0. Einleitung 1. Bilanzvorschriften 2. Handelsbilanz vs. Steuerbilanz 3. Grundbegriffe in der Bilanz 4.
Mehr11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien
Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz
MehrÄnderungen bei der preisrechtlichen Genehmigung der Allgemeinen Tarifpreise eines Stromversorgungsunternehmens in Bayern
Änderungen bei der preisrechtlichen Genehmigung der Allgemeinen Tarifpreise eines Stromversorgungsunternehmens in Bayern Verfasser: Herbert Bolte Inhaltsübersicht Seite 1. Betriebszweigbilanz 60 2. Kalkulatorische
MehrErtragswertverfahren. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) ./. ./.
1 Ertragswertverfahren A. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) Jahres-Warmmiete (Jahres-Rohertrag, Jahres-Bruttomiete) ( 18 II ImmoWertV) alle Einnahmen, die bei ordnungsgemäßer
MehrDer landwirtschaftliche Betrieb im Güterrecht des BGB
Birgit Teipel Der landwirtschaftliche Betrieb im Güterrecht des BGB PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV XXIX Einleitung
MehrSteuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand Bonn, 27. Februar 2016 (Grundzüge und Gestaltungshinweise) Referenten: Dr. Stephan Bacher / Rainer Zimmermann Gliederung I. Erbschaftsteuer
MehrHendrik Breimann. Typisierungsgerechtigkeit des
Hendrik Breimann Typisierungsgerechtigkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens zur Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2014 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Systematische
MehrMünster, Bewertung einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Außenbereich
Vortragsveranstaltung des Fachbereichs Immobilienbewertung des BVS NRW Münster, 04.05.2017 Bewertung einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Außenbereich Abgrenzungs- und Methodikfragen im Überlappungsbereich
MehrRegister des Ratgebers "Trennung und Scheidung"
Register des Ratgebers "Trennung und Scheidung" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abstammung 33 ff. Adoption s. Annahme als Kind Aktueller Rentenwert 153 Annahme als Kind 37 ff.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Abkürzungsverzeichnis 14
Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis 14 1 Das BilMoG 17 1.1 Hinweise zum Gesetzgebungsverfahren 17 1.2 Ziele und Auswirkungen auf das Rechnungswesen 18 1.3 Überblick über die wesentlichen Änderungen 21 1.4
MehrJAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH
JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH BILANZ Euroboden GmbH, Grünwald zum AKTIVA 30. September 2011 PASSIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene
MehrHORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer
HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz
MehrUnternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe
Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe Betriebswirtschaftliche Verfahrensweisen Von Professor Dr. Stefan Behringer 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Inhaltsverzeichnis
MehrGutachtliche Stellungnahme. Muster Krankenhaus GmbH, Ort. zum Unternehmenswert. 31. Dezember 20XX. Persönlich / Vertraulich
Gutachtliche Stellungnahme zum Unternehmenswert Muster Krankenhaus GmbH, Ort 31. Dezember 20XX Persönlich / Vertraulich Dr. Frank Juckel Achim Jäkel Partner Partner f.juckel@eureos.de a.jaekel@eureos.de
MehrDie Abbildung von Wachstum in der Unternehmensbewertung
Reihe: Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Band 25 Herausgegeben von Prof. (em.) Dr. Dr. h. с Jörg Baetge, Münster, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Münster, und Prof. Dr. Stefan Thiele, Wuppertal Dr.
MehrLiquidität gezielt einsetzen Investitionen innerhalb und außerhalb des Betriebes
Düren, den 11. 12. 2012 Liquidität gezielt einsetzen Investitionen innerhalb und außerhalb des Betriebes Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte StB Rainer Merzbach www.dhpg.de Seite 1 Einleitung
MehrAusgewählte Problemstellungen bei Bewertungen von Unternehmen
Ausgewählte Problemstellungen bei Bewertungen von Unternehmen win wirtschaft information netzwerk Dipl.-Kfm., WP, StB Frank Reiners Dipl.-Kfm. Michael Siefken Oldenburg, 17. September 2013 Inhaltsübersicht
MehrHofnachfolge in und außerhalb der HöfeO.
Hofnachfolge in und außerhalb der HöfeO Gliederung 1. Grundlagen a) HöfeO b) Allg. Erbrecht 2. Gesetzliche Erbfolge 3. Gewillkürte Erbfolge (v.a. Testament) 4. (Nach-)Abfindung 5. Unternehmensnachfolge
MehrErbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen
Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen Vortragstagung des HLBS am 06.03.2008 in Verden Dr. Kornelius Gütter, ö.b.v.s F. 1 Inhalte (1) Vorgehensweise bei der Ableitung
Mehr2 Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 06: Dienstleistungsbetrieb Gebäude (DBSG) - Auszug - Seite 1 2 Gewinn- und Verlustrechnung 2013 2014 Erläuterung Ansätze Erläuterung Ansätze Umsatzerlöse 12.322.851 11.592.256 Bestandsveränderungen
MehrFamilienrecht Vorlesung 7. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 1. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fallbeispiel Keusch und Untreu gehen mit Ausnahme der Wohnung der Keusch im Wert von 400.000,-- beide
MehrA N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016
ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend
MehrJAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH
JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH BILANZ Euroboden GmbH, Grünwald zum AKTIVA 30. September 2012 PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen
MehrEin wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge.
Schenkung Schenkung und vorweggenommene Erbfolge Eine weitsichtige erbrechtliche Planung schafft nicht nur ein gut durchdachtes Testament. Auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen können sinnvoll sein und müssen
MehrBilanz zum 31. Dezember 2014
Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktivseite 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
MehrUnternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht
Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht Zur Barabfindung ausscheidender Gesellschafter von Prof. Dr. Bernhard Großfeld Münster 3. neubearbeitete Auflage Juristische Gesamtbibüothek Technische
MehrSowohl die Ausschlagung als auch die Annahme ist unter Umständen anfechtbar, 1954 ff. BGB:
1 Grundsatz des Vonselbsterwerbs: Die Erbschaft geht unmittelbar auf den (gesetzlich oder gewillkürt) berufenen Erben über Binnen sechs Wochen kann der berufene Erbe mit ex-tunc-wirkung die Erbschaft ausschlagen,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XIII XXXI A. Einleitung 1 I. Der Weg zur Zugewinngemeinschaft - Ein geschichtlicher Rückblick 1 II. Das Wesen der Zugewinngemeinschaft 3 III. Die Kritik
MehrBewertung von Banken. Andreas Geltinger, Michael Völkel
Andreas Geltinger, Michael Völkel Bewertung von Banken Besonderheiten der Bankenbewertung und Ansätze für eine kapitalwertbasierte Gesamtbanksteuerung 2., vollständig überarbeitete Auflage Deutscher Sparkassen
Mehr2. Das Erbrecht des Ehegatten
Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:
MehrUnternehmenswert im MVZ. Werte schaffen und ermitteln
: Werte schaffen und ermitteln Vortrag am 16. September 2015 in Berlin Frielingsdorf: Beratung im Gesundheitswesen 30 Jahre Bundesweite Tätigkeit 5.000 Praxen 100 MVZ Unternehmens-Bewertung Controlling
MehrFlurbereinigungsverfahren Schwalmtal-Brauerschwend UF 1049 A N H Ö R U N G S T E R M I N. Terminablauf. Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?
Flurbereinigungsverfahren Schwalmtal-Brauerschwend UF 1049 A N H Ö R U N G S T E R M I N g e m. 32 1 Terminablauf Stand des Verfahrens Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Wertermittlung Anstehende Planverhandlungen
MehrManfred Köhne. Landwirtschaftliche. Taxationslehre. 95 Übersichten zahlreiche Abbildungen und Tabellen
Manfred Köhne Landwirtschaftliche Taxationslehre 95 Übersichten zahlreiche Abbildungen und Tabellen 1 EINFÜHRUNG 1 1.1 Stoffabgrenzung, Ziele, Vorgehensweise 1 1.2 Anlässe und Aufgaben der Taxation 5 1.2.1
MehrStadt Dortmund. Bewertungsmethoden und Folgen für die Bewirtschaftung und den Jahresabschluss
4. Themenworkshop 11.10.2007 - Bezirksregierung Münster - Stadt Dortmund Bewertungsmethoden und Folgen für die Bewirtschaftung und den Jahresabschluss Beate Reder, Projektsachbearbeiterin NKF Übersicht
MehrDIE UNTERNEHMENSBEWERTUNG EIN WICHTIGER FAKTOR BEI DER NACHFOLGEREGELUNG PROF. ALEXANDER DÜRR, MBA Seite
DIE UNTERNEHMENSBEWERTUNG EIN WICHTIGER FAKTOR BEI DER NACHFOLGEREGELUNG PROF. ALEXANDER DÜRR, MBA 02.06.2017 Seite 1 02.06.2017 Seite 1 1.) Anlässe für eine Unternehmensbewertung 2.) Die Unternehmensnachfolge
Mehr