Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR"

Transkript

1 Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Prof. Dr. Markus Artz 7. Auflage Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Bülow / Artz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Kreditrecht, Verbraucherkredit und Verbraucherschutz Verlag C.H. Beck München 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht Revision

3

4 Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Bülow Universität Trier Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld 7. Auflage Verlag C. H. Beck München 2011

5 Verlag C. H. Beck im Internet: beck.de ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck und Bindung: Bercker Graphischer Betrieb GmbH & Co. KG Hoogeweg 100, Kevelaer Satz: Druckerei C. H. Beck Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 1 Vorwort Revision Vorwort Vorwort 1 Verbraucherprivatrecht und namentlich Verbraucherkreditrecht als dessen Teil sind durch eine Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht in ihrer Handhabung spürbar verändert worden, zumal auch Widerrufsrecht und verbundene Geschäfte einer Revision unterzogen wurden. Sitz der verbraucherkreditrechtlichen Materie ist neben dem BGB das EGBGB geworden. Das Vollharmonisierungsprinzip der Richtlinie stellt die Gesetzesverfasser vor besondere Herausforderungen und verlangt vom Rechtsanwender die kritische Würdigung der gefundenen Vorschriften. Doch zeigt sich auch, dass der Kernbestand verbraucherkreditrechtlicher Maximen weitgehend erhalten geblieben ist; um dies deutlich zu machen, haben wir, wo es möglich war, die bisherige Randnummernfolge erhalten und Neues durch angefügte Buchstaben kenntlich gemacht. Die Handhabung des neuen Rechts wird dadurch erschwert, dass sich die Umsetzung der Richtlinie auf zwei Gesetze verteilt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft traten. Der Schwerpunkt der Umsetzung liegt im Gesetz vom , mit dem auch die Zahlungsdienste-(SEPA-)Richtlinie in deutsche Normen gefasst wurde; nennen wir den verbraucherkreditrechtlichen Teil dieses Gesetzes Verbraucherkreditrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder VKRiLUG. Es trat, die Richtlinie vollziehend, am in Kraft, verbunden mit dem Auftrag von Bundestag und Bundesrat an die Bundesregierung, eine Musterinformation für den Widerruf von Verbraucherkreditverträgen zu erarbeiten. Dem folgte die Bundesregierung in der 17.Wahlperiode und verband die Musterinformation mit Änderungen der bereits vorliegenden Regelungen. Jedoch gelang es nicht, das Änderungsgesetz es wäre als VKRiLUG-ÄndG zu bezeichnen zeitgleich mit dem Umsetzungsgesetz in Kraft zu setzen. Vielmehr trat das Änderungsgesetz erst am in Kraft. Dadurch sind zwei Zeitabschnitte für das neue Verbraucherkreditrecht entstanden, nämlich ab das Recht des Umsetzungsgesetzes vom und ab das geänderte Recht des Änderungsgesetzes; namentlich die Musterinformation ist für Verträge zwischen dem und dem insuffizient. Um beide Rechtslagen darzustellen, ist Ausgangspunkt der Kommentierung das VKRiLUG vom , das ab gilt; die Neuerungen durch das VKRiLUG-ÄndG sind in kursiver Schrift gehalten, ebenso die entsprechenden Passagen der Gesetzestexte, so dass auf diese Weise der ab geltende Rechtsstand kenntlich wird. Rechtsprechung und Literatur sind auf dem veröffentlichten Stand von August 2010 mit Nachträgen während der Drucklegung. Herzlichen Dank für die engagierte Unterstützung schulden wir den Lehrstuhlmitarbeitern an der Universität Bielefeld, namentlich den Damen und Herren Ass. iur. Jutta Hartmann, Ref. iur. Christian Abeling und Jürgen Schlinkmann sowie Julia Ludwigkeit, Christina Schmidt, Robert Bommel, Jonas Brinkmann und Marc Hartmann. Wesentlichen Anteil an der Erstellung des Kommentars hat die professionelle und einfühlsame, von höchster Zuverlässigkeit geprägte Arbeit von Kathrin Bauch, Bielefeld, an Schreibautomat und digitalem Gerät. Trier und Bielefeld, im September 2010 Peter Bülow Markus Artz V

7 Vorwort 1 VI

8 Inhaltsübersicht Revision Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V... IX Literaturverzeichnis... XXVII Abkürzungsverzeichnis... XXIX Einführung 1. Teil. Darlehen und Finanzierungshilfen, Widerruf und verbundene Geschäfte ( 491 bis 512, 355 bis 360, 13, 14 BGB) Titel 3. Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher Untertitel 1. Darlehensvertrag Kapitel 2. Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge 491 Verbraucherdarlehensvertrag a BGB. Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucher Schriftform, Vertragsinhalt Informationen während des Vertragsverhältnisses Rechtsfolgen von Formmängeln Widerrufsrecht Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot Verzug des Darlehensnehmers Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung Kostenermäßigung Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliardarlehensverträge Eingeräumte Überziehungskredite Geduldete Überziehung Untertitel 2. Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe Teilzahlungsgeschäfte VII

9 Inhaltsübersicht 508 Rückgaberecht, Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften Prüfung der Kreditwürdigkeit 699 Untertitel 3. Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher 510 Ratenlieferungsverträge Untertitel 4. Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer 511 Abweichende Vereinbarungen Anwendung auf Existenzgründer Teil. Darlehensvermittlung ( 655 a bis 655 e BGB) Titel 10. Mäklervertrag Untertitel 2. Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher/Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen (VKrRiLUG-ÄndG) 655 a Darlehensvermittlungsvertrag b Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher c Vergütung d Nebenentgelte e Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer Teil. Internationales Verbraucherkreditrecht (Rom-I-VO, Art. 46 b EGBGB, Art. 34 AEUV [vormals Art. 28 EGV], UN-Kaufrecht) Teil. Verbraucherkredit-Mahnverfahren ( 688 bis 691 ZPO, weitere prozessuale Fragen) 688 ZPO Zulässigkeit ZPO Mahnvertrag ZPO Zurückweisung des Mahnvertrags Teil. Verbraucherkreditrecht im Zeitablauf (Übergangsvorschriften und frühere Rechtslagen: Art. 229, 5, 9, 11, 22 EGBGB, 19 VerbrKrG, Art. 9, 10 VerbrKrG/ZPOuaÄndG) Anhang Sachverzeichnis VIII

10 Revision Vorwort... V Inhaltsübersicht... VIII Literaturverzeichnis... XXVII Abkürzungsverzeichnis. XXIX Einführung I. Entstehungsgeschichte Verbraucherkreditrichtlinien Umsetzung der neuen Verbraucherrichtlinie 2008/48/EG in deutsches Recht Umsetzung der alten Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in deutsches Recht Neubestimmung aufgrund Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie Verbraucherkreditrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung Reform der Schuldrechtsmodernisierung im Zuge des OLGVertrÄndG Finanzdienstleistungen im Fernabsatz und finanzierte Kapitalanlagegeschäfte Kommissionsbericht Richtlinienkonformität Vollharmonisierung Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher Die Bedeutung des Abzahlungsgesetzes II. Privatrechtliche Grundlagen Sonderprivatrecht Kredit Verbraucher und Unternehmer: Das rollenbezogene und kompensatorische Modell Rechtsprechungsgrundsätze als gesetzliche Vorschriften und Neuerungen Sittenwidriger Konsumentenkredit. 26 III. Gang der Darstellung Teil. Darlehen und Finanzierungshilfen, Widerruf und verbundene Geschäfte ( 491 bis 512, 355 bis 360, 13, 14 BGB) Titel 3. Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher Untertitel 1. Darlehensvertrag Kapitel 2. Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge 491 Verbraucherdarlehensvertrag Vorbemerkung: Zu den Begrifflichkeiten A. Persönlicher Anwendungsbereich I. Verbraucher und Unternehmer II. Europäisches Gemeinschaftsrecht IX

11 III. Unternehmer als Kreditgeber (Darlehensgeber) Die Begrifflichkeiten Kreditgeber und Darlehensgeber Gewerbs- oder Berufsmäßigkeit Öffentliche Hand IV. Verbraucher als Kreditnehmer (Darlehensnehmer) Natürliche Person Insbesondere: Mehrheit von Verbrauchern Gesellschaft bürgerlichen Rechts Stellvertretung Verwendungszweck V. Rechtsnachfolge Abtretung Privative Schuldübernahme Vertragsübernahme Erbfolge B. Sachlicher Anwendungsbereich I. Kreditvertrag als Oberbegriff Systematischer Standort des Darlehens in der Verbraucherkreditrichtlinie Standort des Darlehens im Gesetz Überlagerung durch Fernabsatzrecht II. Verbraucherdarlehensverträge Entgeltlichkeit Gelddarlehen Gestaltungsformen des Darlehens Kreditkarten Krediteröffnungsvertrag Keine Anwendung auf Sachdarlehen III. Sicherungsgeschäfte, insbesondere Schuldbeitritt und Bürgschaft Grundlagen Bank als Bürgin Schuldbeitritt zu einem Abzahlungskauf; Schuldbeitritt zu einem Verbraucherkreditgeschäft Bürgschaft und Sicherungsvertrag Hauptvertrag (gesicherter Vertrag) kein Verbraucherkreditvertrag Verbundenes Geschäft, Schlüsselgewalt und Ratenlieferungsvertrag Form und Heilung IV. Gemischte Verträge Fallgruppen Mietvertragliche Elemente Gemischter Verwendungszweck 103 V. Nachträgliche Veränderungen Prolongation, Stillhalteabkommen Änderung in einen neuen Vertrag, echte Abschnittsfinanzierung Konditionenanpassung, unechte Abschnittsfinanzierung C. Ausnahmen I. Reichweite der Ausnahmen und Abgrenzungen Unterschiedliche ratio legis für gänzlichen und teilweisen Ausschluss Vertrags- und Geschäftsarten Beweislast II. Gänzliche Unanwendbarkeit (Vollausnahmen, Abs. 2) Bagatellgeschäfte (Nr. 1) Sachpfandkredite (Nr. 2) Kurzfristige und kostengünstige Darlehen (Nr. 3) Arbeitgeberdarlehen (Nr. 4) Günstige Darlehen im öffentlichen Interesse (Nr. 5) X

12 III. Teilweise Unanwendbarkeit (Teilausnahme, Abs. 3: Gerichtliches Protokoll oder Beschluss) Normstruktur Notwendige Angaben Gerichtliches Protokoll und Beschluss Insbesondere: verbundene Geschäfte a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen Vorbemerkung A. Vorvertragliche Informationen beim Verbraucherdarlehensvertrag I. Informationen aus Art. 247 EGBGB Form und Zeitpunkt der vorvertraglichen Information Muster Inhalt der vorvertraglichen Information Zusätzliche Angaben Besondere Kommunikationsmittel Zusatzleistungen B. Vertragsentwurf C. Erläuterungspflicht D. Werbung E. Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafter vorvertraglicher Information Schriftform, Vertragsinhalt A. Verbraucherkreditrechtliche Formanforderungen I. Schriftform, elektronische Form und Pflichtangaben II. Art des Kreditvertrages III. Freistellungen IV. Heilung und schwebende Wirksamkeit B. Gesetzliche Schriftform I. Anwendungsregeln Allgemeine Grundsätze Zugangsverzicht Blankoerklärung und Genehmigung Neue Medien Erleichterte Formanforderungen im Verbraucherkreditrecht II. Allgemeine Anforderungen an die gesetzliche Schriftform aus 126 BGB Unterschrift Finanzdienstleistungen im Fernabsatz Wesentlicher Vertragsinhalt; Nebenabreden Einheitlichkeit der Urkunde III. Sonderregelungen aus 492 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Abs Erleichterte Anforderungen Aushändigung einer Abschrift Tilgungsplan 204 IV. Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages Formbedürftigkeit Die rechtspolitische Entwicklung Rechtslage im Übergang C. Die Pflichtangaben Vorbemerkung; keine Angabe des Verwendungszwecks; Neukonzeption der Vorschriften; Wettbewerbsrecht; Transparenzgebot Name und Anschrift von Darlehensgeber und Darlehensnehmer Art des Darlehens XI

13 3. Nettodarlehensbetrag, Höchstgrenze Gesamtbetrag Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen Sollzinssatz Vertragslaufzeit Sonstige Kosten Effektiver Jahreszins Auszahlungsbedingungen Verzugszins, Anpassung Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen Widerrufsrecht Recht zur vorzeitigen Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung Zuständige Aufsichtsbehörde Hinweis auf Anspruch auf Tilgungsplan Verfahren bei Vertragskündigung Sämtliche weitere Vertragsbedingungen Notarkosten Versicherungen Sicherheiten Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Kontoführungsgebühren Zusatzleistungen Darlehensvermittler D. Informationspflichten im Fernabsatz I. Fernabsatz und Schriftform II. Finanzdienstleistungen III. Informationspflichten Die Informationen Zeitpunkt, Art und Weise der Mitteilung Entbehrlichkeit von Informationen E. Erklärungen nach Vertragsabschluss F. Nachholung von vertraglichen Angaben Informationen während des Vertragsverhältnisses I. Einführung II. Informationspflicht bei Ablauf der Zinsbindung (Abs. 1) III. Informationspflicht bei nahendem Vertragsende (Abs. 2) IV. Zinsanpassung (Abs. 3) V. Abtretung (Abs. 4) Rechtsfolgen von Formmängeln A. Nichtigkeit und Heilung I. Sachlicher Anwendungsbereich Formbedürftige Erklärung Vollmacht Interzession Rechtsnachfolge II. Rechtsfolgen des Formverstoßes Verhältnis von 494 Abs. 1 zu 125 BGB Wirksamkeit trotz Formverstoßes bei Art und 8 EGBGB Anwendbarkeit von 139 BGB? III. Erfüllung trotz Formwidrigkeit Freiwillige Leistung des Darlehensgebers Erfüllungsanspruch des Verbrauchers IV. Andere Nichtigkeitsgründe XII

14 V. Ersatzansprüche. 275 VI. Unrichtige Angaben Das Problem der Nichtigkeit Umfang der Leistungspflichten Ersatzansprüche B. Heilungstatbestände I. Sanktionensystem II. Voraussetzungen und Folgen der Heilung Empfang, Inanspruchnahme, Dritte (Abs. 2 Satz 1) Heilungsumfang Abschrift des geheilten Vertrags (Abs. 7) und Monatsfrist C. Effektiver Jahreszins (Abs. 3) I. Fehlende Angabe II. Zu niedrige Angabe Absolute, nicht relative Verminderung Absolute Zinsdifferenz Verbundenes Geschäft III. Zu hohe Angabe Widerrufsrecht Einleitung: Widerruf und verbundene Geschäfte Abschnitt Widerrufsrecht A. Loslösung vom Vertrag: Widerrufsrecht, Rückgaberecht I. Widerruf und schwebende Wirksamkeit Sofortige Vertragswirksamkeit, Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche Rechtsnatur des Widerrufsrechts Rechtsfolgen des erklärten und des unterlassenen Widerrufs II. Rückgaberecht III. Verhältnis zu anderen Vorschriften Bereicherungsrecht, Rücktritt Andere Widerrufsrechte Umdeutung. 326 B. Ausübung des Widerrufsrechts Vorbemerkung: Sitz der Materie I. Erklärung Allgemeine Grundsätze Form der Erklärung II. Erklärender Verbraucher Mithaftende Vertreter Rechtsnachfolge III. Widerrufsfristen und ihr Beginn Gesetzliche Fristen Fristbeginn IV. Fristbeginn durch Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag ( 495 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Rechtsnatur der Pflichtangaben nach Art Abs. 2 EGBGB; Anspruch des Verbrauchers; Anwendung von Zeitpunkt der Pflichtangaben Adressat der Pflichtangaben nach Art Abs. 2 EGBGB und Rechtsfolgen isolierter Widerrufe Form und Zugang XIII

15 5. Formalien der Pflichtangaben nach Art Abs. 2 EGBGB Vorbemerkung: Muster-Pflichtangaben V. Fristbeginn durch Widerrufsbelehrung ( 355 Abs. 3 i.v. m. 358 Abs. 1 BGB) Rechtsnatur der Widerrufsbelehrung; kein Anspruch des Verbrauchers im Allgemeinen; Haustürgeschäfte Zeitpunkt der Mitteilung Adressat der Widerrufsbelehrung Form und Zugang Formalien der Widerrufsbelehrung Vorbemerkung: Musterbelehrung Wettbewerbsrecht und Anwaltshaftung VI. Widerrufsrecht bei fehlender Unterrichtung des Verbrauchers Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag nach Art Abs. 2 EGBGB Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen nach 358 Abs Erfüllungsverlangen des Verbrauchers trotz Nichtigkeit VII. Fristbeginn durch Vertragsurkunde VIII. Fristbeginn durch Informationspflichten im Fernabsatz. 361 IX. Fristende Vollständige Pflichtangaben nach Art Abs. 2 EGBGB resp. ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung Fehlende oder insuffiziente Unterrichtung über das Widerrufsrecht Unterlassene Informationen bei Finanzdienstleistungen im Fernabsatz Präklusion X. Beweislast Erfüllung Widerruf C. Ausnahmen (Umschuldung, Notar, Überziehungskredite, 495 Abs. 3) I. Umschuldung ( 495 Abs. 3 Nr. 1). 367 II. Notarielle Beurkundung ( 495 Abs. 3 Nr. 2) III. Überziehungsdarlehen ( 495 Abs. 3 Nr. 3) Entbehrlichkeit des Widerrufsrechts Finanzinstrumente D. Abwicklung nach Widerruf ( 357 BGB) 369 I. Grundlagen II. Rückgewährsschuldverhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer Rücktrittsvorschriften, soweit nicht ein anderes bestimmt Leistungsort, Rücksendung Verzug mit Rückgewährpflichten ( 357 Abs. 1 Satz 2, 286 Abs. 3 BGB) Verjährung Verhältnis zu anderen Vorschriften ( 357 Abs. 4) III. Ansprüche des Unternehmers Verschlechterung der Sache, Unmöglichkeit der Herausgabe Wertersatz Überlassungsvergütung (Nutzungsentschädigung) Leistungen Darlehen, 495 Abs. 2 Nr. 3 Satz Verwendungs- und Aufwendungsersatz, 495 Abs. 2 Nr. 3 Satz Mithaftung Beweislast IV. Ansprüche des Verbrauchers Rückgewähr 385 XIV

16 2. Aufwendungsersatz Rückgewähr von Sicherheiten Abschnitt Verbundene Geschäfte A. Grundlagen der Verbundfinanzierung durch Darlehen I. Gefahr der Paritätsstörung durch Finanzierung Rechtliche Trennung, aber wirtschaftliche Einheit Störungsausgleich II. Typologie III. Anwendungsmodalitäten Nichtigkeit eines der Geschäfte Nachträgliche Drittfinanzierung Ausschluss der Anwendbarkeit Erweiterung der Anwendbarkeit B. Voraussetzungen der Verbundenheit I. Grundlagen II. Zweckbindung III. Wirtschaftliche Einheit Begriff; Verbraucherhorizont Unwiderlegliche Vermutungen; 359 a Abs. 1 BGB und Art. 3 lit. n ii Verbraucherkreditrichtlinie Verbindungselemente; Fallgruppen Drei- und Zweipersonenverhältnis Zusatzleistungen ( 359 a Abs. 2, Art EGBGB) Besonderheiten für den finanzierten Grundstückserwerb ( 358 Abs. 3 Satz 3) IV. Teilweise oder ausgeschlossene Anwendbarkeit des Verbundreglements Persönlicher Anwendungsbereich Zweckbindung Spekulationsgeschäfte, 359 a Abs Heilung eines Vollmachtsmangels C. Widerrufserstreckung ( 358 Abs. 1, 2 und 5 BGB) I. Finanzierung durch Darlehen; Fiktion der richtigen Erklärung und Neuregelung durch VKrRiLUG-ÄndG II. Finanzierung durch Teilzahlungsabrede III. Ausschluss der Widerrufserstreckung (isolierter Widerruf?) IV. Widerrufsbelehrung, Pflichtangaben nach Art Abs. 2 EGBGB Unwiderruflichkeit des finanzierten Vertrags ( 358 Abs. 2 Satz 1) Widerruflichkeit des finanzierten Vertrags ( 358 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2) Widerruflichkeit nach 8 VVG 418 D. Rückabwicklung nach Widerruf ( 358 Abs. 4 BGB) I. Parteien des Rückgewährschuldverhältnisses II. Finanzierungskosten ( 358 Abs. 4 Satz 2 BGB) III. Abwicklungsverhältnis vor Zufluss (Valutierung) IV. Abwicklungsverhältnis nach Zufluss (Valutierung) Begriff des an den Unternehmer geflossenen Darlehens Ansprüche im Verhältnis Bank Verbraucher Ansprüche im Verhältnis Verbraucher Unternehmer (Verkäufer) Ansprüche im Verhältnis Bank Unternehmer (Verkäufer) V. Nichtige Verträge Nichtigkeit beider Verträge Nichtigkeit des finanzierten Vertrags, Wirksamkeit des Darlehensvertrags Nichtigkeit des Darlehensvertrags, Wirksamkeit des finanzierten Vertrags XV

17 E. Einwendungsdurchgriff ( 359 BGB) I. Ausgangslage Leistungsverweigerungsrecht Subsidiarität und Richtlinienkonformität Ansprüche gegen Dritte, deliktische Ansprüche? II. Wirkungsweise Rechtsgestaltung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer Rechtsgestaltung des Verbrauchers gegenüber dem Darlehensgeber Unentschiedenes Verhalten des Verbrauchers Insbesondere: Unwirksamkeit des finanzierten Geschäfts, Naturalobligationen III. Kein Rückforderungsdurchgriff. Andere Ansprüche des Verbrauchers gegen den Darlehensgeber ohne Widerruf Einwendungs- und Anspruchsdurchgriff Verschulden bei Vertragsverhandlungen im verbundenen Geschäft durch Zurechnung auf den Darlehensgeber Anspruch des Verbrauchers gegen die Bank aus Aufklärungspflichtverletzung bei institutionalisiertem Zusammenwirken unabhängig vom Verbund Schadensersatz durch Naturalrestitution Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Beratungsvertrag, Immobilien, Beleihungsunterlagen IV. Gestaltung des Einwendungsdurchgriffs ohne Rückforderungsdurchgriff Ausgangslage Mängelbedingter Rücktritt Minderung oder Schadensersatz Mängeleinrede Sicherheiten Insbesondere: Anlage- und Spekulationsgeschäfte Produkthaftung V. Bereicherungsrechtliche Rückforderung Peremptorische Einrede Dilatorische Einrede VI. Ausnahmen Völliger Ausschluss Dilatorischer Ausschluss (Subsidiaritätsgrundsatz), 359 Satz F. Besondere Probleme finanzierter Vermögensanlagegeschäfte Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot. 459 Vorbemerkung I. Schuldnerschutz bei Abtretung Rechtsgeschäftlicher Übergang Cessio legis Anerkenntnis, Vollstreckungsunterwerfung Unterrichtung über Abtretung (Abs. 2) II. Begebung von Wechseln oder Schecks Verbotsumfang Herausgabeanspruch Präklusion und Regress Prozess aus Wechsel oder Scheck Erfasste Ansprüche Dritte III. Erlaubte Begebung Kreditgeber als Wechselgläubiger Wechsel über verbundene Geschäfte XVI

18 497 Verzug des Darlehensnehmers Vorbemerkung: Moderner Schuldturm I. Anwendungsbereich Darlehensvertrag Kreditvertrag Unternehmerische, insbesondere gewerbliche Kredite Sicherungsgeschäfte Kondiktionsverzug Vertragliche Regelungen II. Schadensberechnung Verzug Abstrakte Schadensberechnung Konkrete Schadensberechnung Andere Kreditverträge als Darlehensverträge III. Zinseszins Verzugsschaden und Zinseszinsverbot Kontenführung Immobiliardarlehensverträge IV. Tilgungsverrechnung Schuldturmproblematik durch Liquiditätsausgleich für den Gläubiger Rangverhältnisse Abweichende Tilgungsbestimmung des Verbrauchers Verjährung ( 497 Abs. 3 Sätze 3 und 4) Titulierung von Zinsen Immobiliardarlehensverträge Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen I. Gesetzliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers: Überblick, Anwendungsbereich und Abgrenzungen II. Teilzahlungskredite und tilgungsfreie Kredite III. Voraussetzungen der Gesamtfälligkeit Schuldnerverzug Mindestrückstand IV. Erklärungen des Kreditgebers Nachfrist und Androhung Kündigung Mithaftung (Gesamtschuld) Rechtsnachfolge V. Rechtsfolgen VI. Vergleichsgespräch VII. Aufklärung und Beratung VIII. Kostenermäßigung Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung I. Vereinbartes Kündigungsrecht des Darlehensgebers (Abs. 1) Bestimmte Vertragslaufzeit Unbestimmte Vertragslaufzeit II. Verweigerung der Valutierung Gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht nach 321 BGB Vertragliches Leistungsverweigerungsrecht aus sachlichem Grund (Abs. 2) III. Verweigerung der Valutierung ohne Vereinbarung eines Leistungsverweigerungsrechts IV. Immobiliardarlehensverträge XVII

19 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung I. Gegenstand der Regelung II. Gesetzliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (Abs. 1) III. Vorzeitige Erfüllung Anwendungsbereich und Voraussetzungen Tatbestand der vorzeitigen Erfüllung IV. Unanwendbarkeit Kostenermäßigung I. Anwendungsbereich II. Verminderung der Gesamtkosten Tatbestand des Bezugs auf die Zeit nach der Fälligkeit oder der Erfüllung Nur laufzeitabhängige Kosten Tilgungsrecht aus 271 Abs. 2 BGB Laufzeitunabhängige Kosten Gestaffelte Berechnung Insbesondere: Leasing Vorfälligkeitsentschädigung I. Ratio legis: Zinserwartung und Aufopferungsentschädigung II. Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach Vorzeitige Rückzahlung Gebundener Sollzinssatz ( 489 Abs. 5) bei Vertragsschluss Zinsbindung im Zeitpunkt der Rückzahlung III. Schadensberechnung Angemessenheit Unmittelbarkeit Berechnungsarten IV. Begrenzung der Schadenshöhe (Abs. 1 Satz 2) Relative Marge (1%, 0,5%) Betrag der Sollzinsen V. Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung Ausschluss nach Abs Ausschluss nach anderen Vorschriften Immobiliardarlehensverträge I. Grundlagen II. Begriffsbestimmung Abhängigkeit der Darlehensgewährung von der Grundpfandsicherung Verwendungszweck und maßgebender Zeitpunkt Übliche Bedingungen III. Sonderfälle: Zwischenfinanzierung und Bausparkassengeschäft Zwischenfinanzierung Bausparkassen IV. Rechtsfolgen Anwendbar bleibende Vorschriften Modifizierte Vorschriften Ausgeschlossene Vorschriften Eingeräumte Überziehungskredite I. Darlehensverträge mit Überziehungsmöglichkeit Begriff Arten XVIII

20 II. Persönlicher Anwendungsbereich Verbraucher Darlehensgeber. 576 III. Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit im Allgemeinen (Abs. 1) Vertragsinhalt Rechtsfolgen IV. Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit mit Dreimonatsgrenze oder fristloser Kündigung ( 504 Abs. 2 Satz 1) Vertragsinhalt Rechtsfolgen V. Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit mit besonderer Zinsvereinbarung (Abs. 2 Satz 2) Vertragsinhalt Rechtsfolgen VI. Verletzung der Informationspflichten VII. Anhang: Zwangsvollstreckung in die Kreditlinie; Insolvenz Geduldete Überziehung I. Begriff der geduldeten Überziehung II. Girovertraglich geduldete Überziehung Grundlagen Parteien: Unternehmer und Verbraucher Insbesondere: Überweisung und Scheckeinlösung III. Rechtsfolgen der girovertraglich geduldeten Überziehung Pflichtangaben im Girovertrag Mitteilung in regelmäßigen Zeitabständen Erhebliche Überschreitung (Abs. 2) Sanktionen (Abs. 3) Unanwendbare und anwendbare Vorschriften (Abs. 4). 591 Untertitel 2. Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe A. Sachlicher Anwendungsbereich: Finanzierungshilfen I. Kreditvertrag und Finanzierungshilfe Die Systematik der Verbraucherkreditrichtlinie Begriff der Finanzierungshilfe (Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe) Überlagerung durch Fernabsatzrecht Abgrenzung des Vertrags über einen Zahlungsaufschub ( 506 Abs. 1) zum Teilzahlungsgeschäft ( 506 Abs. 3) Fallgruppen. 607 II. Teilzahlungsgeschäfte (Abs. 3) Anwendungsbereich Bestimmtheit und Abgrenzung zu Abs Teilzahlungsgeschäft und Ratenzahlung Dreimonategrenze Vertragsarten Vertragsänderung Beweislast III. Verträge mit Zahlungsaufschub ( 506 Abs. 1), die keine Teilzahlungsgeschäfte sind ( 506 Abs. 3) IV. Finanzierungsleasing (Abs. 2 und Abs. 1) Miete, Pacht, sog. Operating-Leasing Finanzierungsleasing als eigenständige Finanzierungsform XIX

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, 11.11.2010. Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht. Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht. Revision. Medien mit Zukunft

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, 11.11.2010. Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht. Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht. Revision. Medien mit Zukunft Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht Revision Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Bülow Universität Trier Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld 7. Auflage Verlag C. H. Beck

Mehr

Verbraucherkreditrecht

Verbraucherkreditrecht Revision, 30.05.2014 Vorwort Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht Darlehen und Finanzierungshilfen Verbraucher und Unternehmer Widerruf und verbundene Geschäfte Kreditvermittlung; IPR (Rom-I-VO) Verbraucherkredit-Mahnverfahren

Mehr

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Kommentar von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Prof. Dr. Markus Artz 8. Auflage Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Bülow / Artz schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

VO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie

VO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Sondervorschriften zum Darlehensvertrag Unternehmer als Darlehensgeber Verbraucher als Darlehensnehmer Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Mehr

AKTUELLE RECHTSFRAGEN ZUM VERBRAUCHERKREDITGESETZ. von Syndikus Dr. Jürgen Vortmann, Hannover. R W S - Skript 245

AKTUELLE RECHTSFRAGEN ZUM VERBRAUCHERKREDITGESETZ. von Syndikus Dr. Jürgen Vortmann, Hannover. R W S - Skript 245 AKTUELLE RECHTSFRAGEN ZUM VERBRAUCHERKREDITGESETZ von Syndikus Dr. Jürgen Vortmann, Hannover R W S - Skript 245 cw\ Ml? Verlag Kommunikationsforura GmbH Recht Wirtschaft Steuern Köln INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 5. Doppelstunde: Zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge, Kreditvertrag, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht Mittwoch, 18.11.2009, 8:00h 10:00h

Mehr

Verbraucherprivatrecht

Verbraucherprivatrecht Biilow/Artz Verbraucherprivatrecht CF. Muller Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkurzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XV XXII 1. Teil Grundlagen eines Verbraucherprivatrechts 1 1. Abschnitt

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 2 Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Unter besonderer Berücksichtigung personaler

Mehr

Verbraucherkreditrecht Aufklärungspflichten

Verbraucherkreditrecht Aufklärungspflichten Verbraucherkreditrecht Aufklärungspflichten Dr. Claire Feldhusen Charts Nr. 2 1 Aufklärungspflichten iws Informationspflicht Auskunftspflicht Hinweispflicht Warnpflicht Angabepflicht Aufklärungspflicht

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: 13, 14, 312, 312a, 312f; 355-359 Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002) 13 ) Verbraucher

Mehr

Verbraucherkreditrecht Sonderformen

Verbraucherkreditrecht Sonderformen Verbraucherkreditrecht Sonderformen Dr. Claire Feldhusen Charts Nr. 6 1 Immobiliardarlehensverträge 503 BGB (Legaldefinition) = Darlehen, dessen Zurverfügungstellung von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht

Mehr

Wirtschaftsrecht für Bankberufe 14. Auflage, Europa-Nr. 7531X

Wirtschaftsrecht für Bankberufe 14. Auflage, Europa-Nr. 7531X Wirtschaftsrecht für Bankberufe 14. Auflage, Europa-Nr. 7531X Ergänzende Hinweise zu 491a BGB, S. 546 Im 491a BGB (Ordnungspunkt 6.1) wird im Absatz 1 und in einer dazugehörende Fußnote auf Detailregelungen

Mehr

Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben

Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben Wilhelm Busse Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben Am Beispiel der Hypothekendarlehensverträge des Landwirts PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

BGB IV. Gelddarlehen, 488 ff. BGB. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008

BGB IV. Gelddarlehen, 488 ff. BGB. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 BGB IV Gelddarlehen, 488 ff. BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Das Gelddarlehen, 488 BGB (1) 1. Pflichten - Zurverfügungstellen eines Geldbetrages - Pflicht zur Rückerstattung eines Betrages

Mehr

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 7 7 Inhaltsverzeichnis A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 B) Die Entwicklung des Verbraucherkreditrechts... 23 I. Europäisches Verbraucherkreditrecht...

Mehr

Neues Verbraucherkreditrecht

Neues Verbraucherkreditrecht Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neues Verbraucherkreditrecht Rechtsrahmen für Verbraucherkredite an Ablaufprozessen dargestellt Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken» Handlungsempfehlungen

Mehr

Leseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht

Leseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leseprobe zu Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leitfaden für die Beratungspraxis 2014, ca. 272 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 47107 1 39,80 Seite

Mehr

Inhalt A Einführung B Verbraucherschutz bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Inhalt A Einführung B Verbraucherschutz bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen A Einführung... 1 I. Die Stellung des Verbraucherschutzrechtes im Privatrecht... 1 1. Sonderregeln zum Schutz des Verbrauchers... 1 2. Verbraucherschutz außerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderregeln...

Mehr

1. bei denen der Nettodarlehensbetrag (Artikel 247 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) weniger als 200 Euro beträgt,

1. bei denen der Nettodarlehensbetrag (Artikel 247 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) weniger als 200 Euro beträgt, Stand 11.06.2010 491 Verbraucherdarlehensvertrag (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer

Mehr

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 355-361 Untertitel 2 [ 52 ] Widerrufsrecht [ 53 ] [Bis 12.06.2014: Widerrufs- und Rückgaberecht] bei Verbraucherverträgen HI1039615 355 [ 54 ] Widerrufsrecht

Mehr

Verbraucherdarlehensrecht

Verbraucherdarlehensrecht Verbraucherdarlehensrecht Darlehensverträge Immobiliardarlehen Vollmachten Verbundene Geschäfte Leasing Von Dr. Bernd Peters Rechtsanwalt in Hamburg und Dr. Michael Münscher Rechtsanwalt in Frankfurt am

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91

D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91 Inhaltsübersicht A. Einführung ÇFreckmann) 1 B. Anwendungsbereich (Merę) 9 C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 29 D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51

Mehr

Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten

Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten Art. 47 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bundesrecht Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten Titel: Einführungsgesetz

Mehr

Schuldrecht Besonderer Teil II

Schuldrecht Besonderer Teil II Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 10.15 11.45, ESA A freitags, 10.15 11.45, Phil B A. Überblick zum

Mehr

Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien

Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien Emilia Cikara Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien Die Umsetzung der Richtlinie 87/102/EWG und der Richtlinie 2008/48/EG in das deutsche, osterreichische und kroatische

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 11. Doppelstunde: Beendigung von Darlehensverträgen Insbesondere Kündigung Mittwoch, 27.01.2010, 8:00h 10:00h DWP, A 411 Michael Knobloch, Rechtsanwalt

Mehr

Übersicht VerbraucherschutzR

Übersicht VerbraucherschutzR Zivilrecht SchuldR BT Verbraucherrecht Seite 1 von 11 Übersicht VerbraucherschutzR I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Verbrauchereigenschaft gem. 13 BGB (+) soweit keine Zurechnung zu gewerblicher oder

Mehr

(2) Die folgenden Vorschriften finden keine Anwendung auf Verbraucherdarlehensverträge,

(2) Die folgenden Vorschriften finden keine Anwendung auf Verbraucherdarlehensverträge, Stand 19.08.2008 491 Verbraucherdarlehensvertrag (1) Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag)

Mehr

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich Deutscher Bundestag Drucksache 17/1394 17. Wahlperiode 19. 04. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge,

Mehr

Verbraucherkreditrecht Widerrufsrecht - Voraussetzungen -

Verbraucherkreditrecht Widerrufsrecht - Voraussetzungen - Verbraucherkreditrecht Widerrufsrecht - Voraussetzungen - Dr. Claire Feldhusen 1 Widerrufsrecht Vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn ein Verbrauchervertrag (Vertrag zw. Verbraucher 13 BGB und Unternehmer 14

Mehr

Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.: 400-1 Normtyp: Gesetz. Anlage 4 EGBGB Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.: 400-1 Normtyp: Gesetz. Anlage 4 EGBGB Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite Anlage 4 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bundesrecht Anhangteil Titel: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.:

Mehr

Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen

Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen Begründung und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung aus juristischer und finanzmathematischer Sicht von Dr. Patrick Rösler,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13669 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/11643 Entwurf

Mehr

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 488-505 Untertitel 1 Darlehensvertrag HI2284306 488-490 Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften HI2284307 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

Mehr

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII Kapitel 1: Einführung und Zweck der Arbeit...1 Kapitel 2: Verbraucherschutzinstrumente...5 A. Grundlagen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers... 5 I.

Mehr

(2) Die folgenden Vorschriften finden keine Anwendung auf Verbraucherdarlehensverträge,

(2) Die folgenden Vorschriften finden keine Anwendung auf Verbraucherdarlehensverträge, Stand 01.01.2002 491Verbraucherdarlehensvertrag (1) Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag)

Mehr

A. Einleitung... 1 I. Einführung... 1 II. Problemstellung...2 III. Gegenstand der Untersuchung... 6 IV. Aufbau... 7

A. Einleitung... 1 I. Einführung... 1 II. Problemstellung...2 III. Gegenstand der Untersuchung... 6 IV. Aufbau... 7 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 1 I. Einführung... 1 II. Problemstellung...2 III. Gegenstand der Untersuchung... 6 IV. Aufbau... 7 B. Europäisches Verbraucherkreditrecht...9 I. Richtlinie 87/102/EWG

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2010

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2010 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2010 977 Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften

Mehr

Änderungen in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI durch die Verbraucherkreditrichtlinie

Änderungen in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI durch die Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI durch die Verbraucherkreditrichtlinie Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie tritt zum 11. Juni 2010 in Kraft. Es ändert u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch

Mehr

AGA e.v. Seminar 16. Mai 2000 Von Rechtsanwalt Rolf Becker Wienke & Becker Rechtsanwälte Bonner Str. 323 50968 Köln 0221 / 37653 30

AGA e.v. Seminar 16. Mai 2000 Von Rechtsanwalt Rolf Becker Wienke & Becker Rechtsanwälte Bonner Str. 323 50968 Köln 0221 / 37653 30 IX Verbraucherkreditgesetz Stand 17.04.2000 (Auszug) VerbrKrG - 1. Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Kreditverträge und Kreditvermittlungsverträge zwischen einem Unternehmer, der einen Kredit

Mehr

Hypothekenkreditrecht

Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 6. Doppelstunde: Anwendungsbereich Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht, Angabepflichten, Sanktionsvorschriften Mittwoch,

Mehr

-72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite

-72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite -72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers / Kreditvermittlers Kreditgeber Kreditvermittler [Ladungsfähige für

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. Kapitel I: Makler und Maklervertrag 1 19 A. Grundbegriffe. 2. Vermittler 3.

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. Kapitel I: Makler und Maklervertrag 1 19 A. Grundbegriffe. 2. Vermittler 3. Rdn. Seite Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel I: Makler und Maklervertrag 1 19 A. Grundbegriffe 1. Makler 1 1 19 19 2. Vermittler 3. Handelsmakler 2 7 19 21 4. Versicherungsmakler 9 22 5. Ehe- und Partnerschaftsanbahnung

Mehr

Immobilienscout24 Foren 2014

Immobilienscout24 Foren 2014 Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

Der verbraucherrechtliche Widerruf

Der verbraucherrechtliche Widerruf Der verbraucherrechtliche Widerruf A. Allgemeines I. rechtliche Einordnung: unter Anspruch untergegangen als rechtsvernichtende Einwendung ( nachträgliche Vernichtung eines bereits zuvor wirksam zustande

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008

L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008 L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008 ANHANG II EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Kreditvermittler

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 2. Aktualisierung 2010 (11. Juni 2010) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis g und Nr. 2 bis 43 des Gesetzes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV Eine große Veränderung des Fernabsatzrechts hat sich in dieser Neuauflage niedergeschlagen: Die Erweiterung des besonderen Schutzes der Verbraucher im Fernabsatz von Finanzdienstleistungen durch die Umsetzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XV A. Einleitung...1 B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 I. Zweck...3 1. Rechtspolitischer Hintergrund...3 a. Ausgleich beteiligter Interessen...3 b. Die

Mehr

Inhaltsübersicht. Einführung. 1. Teil. Darlehen und Finanzierungshilfen, Widerruf und verbundene Geschäfte ( 491 bis 512, 355 bis 360, 13, 14 BGB)

Inhaltsübersicht. Einführung. 1. Teil. Darlehen und Finanzierungshilfen, Widerruf und verbundene Geschäfte ( 491 bis 512, 355 bis 360, 13, 14 BGB) Inhaltsübersicht Revision Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XXVII Abkürzungsverzeichnis... XXIX Einführung 1. Teil. Darlehen und Finanzierungshilfen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort 13. Abkürzungsverzeichnis 15

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort 13. Abkürzungsverzeichnis 15 Seite Vorwort 13 Abkürzungsverzeichnis 15 1 Einführung 19 1.1 Entstehungsgeschichte 19 1.2 Gesetzliche Grundlage 21 1.3 Gang der Darstellung 22 2 Anwendungsbereich 25 Persönlicher Anwendungsbereich 25.1

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Verbraucherkreditrecht Verbundgeschäfte

Verbraucherkreditrecht Verbundgeschäfte Verbraucherkreditrecht Verbundgeschäfte Dr. Claire Feldhusen Charts Nr. 4 1 1. Modifikation des Widerrufsrecht bei Verbundgeschäften ( 358 Abs. 1 BGB) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines

Mehr

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht Prüfe dein Wissen: PdW Bank- und Kapitalmarktrecht von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski 3., neu bearbeitete Auflage Bank- und Kapitalmarktrecht Schwintowski schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Bundesrat Drucksache 363/10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Bundesrat Drucksache 363/10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Bundesrat Drucksache 363/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften

Mehr

Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit

Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit Dr. Claire Feldhusen 1 Wucherdarlehen 138 Abs. 2 BGB objektiver Tatbestand: auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Maßgeblich: Einzelfall

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Inhalt. 1. Grundlagen des Firmenkredits... 13. 2. Definition des Firmenkredits... 17. 3. Zustandekommen des Firmenkreditvertrags... 35. Vorwort...

Inhalt. 1. Grundlagen des Firmenkredits... 13. 2. Definition des Firmenkredits... 17. 3. Zustandekommen des Firmenkreditvertrags... 35. Vorwort... Inhalt Vorwort........................................................... 11 1. Grundlagen des Firmenkredits................................. 13 1.1 Wirtschaftliche Bedeutung...................................

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand: 5. November 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/11643. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/11643. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/11643 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Beck`sche Musterverträge Gewerberaummiete von Dr. Michael Schultz 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67144 9 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

Mehr

Verbraucherkreditgesetz (Artikel 1 des Gesetzes über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze)

Verbraucherkreditgesetz (Artikel 1 des Gesetzes über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze) Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Verbraucherkreditgesetz (Artikel 1 des Gesetzes über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze) Datum: 17. Dezember 1990 Fundstelle:

Mehr

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet Schriftenreihe Information und Recht 32 Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet von Petra Dilger 1. Auflage Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet Dilger schnell und portofrei

Mehr

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld

34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 34. Mietrechtstage in Berchtesgaden Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld Folie 1 Das Horrorszenario Die Parteien schließen einen Mietvertrag, der Mieter

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Das neue Fernabsatzrecht 2014 -

Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist

Mehr

Vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2840), geändert durch Gesetz vom 27.04.1993 (BGBl. I S.509)

Vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2840), geändert durch Gesetz vom 27.04.1993 (BGBl. I S.509) Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) Vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2840), geändert durch Gesetz vom 27.04.1993 (BGBl. I S.509) Erster Abschnitt. Anwendungsbereich 1. Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz

Mehr

Neues Verbraucherkreditrecht nicht nur für Verbraucher

Neues Verbraucherkreditrecht nicht nur für Verbraucher Neues Verbraucherkreditrecht nicht nur für Verbraucher Vortrag am 28.09.2010 Alexander Knauss Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Übersicht 1. Verbraucherkreditrecht für

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009 2355 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR von Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow 7. Auflage Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Artz / Bülow ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische

Mehr

Widerrufs- und Rückgabebelehrungen

Widerrufs- und Rückgabebelehrungen Widerrufs- und Rückgabebelehrungen Neue Muster Durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge sind die BGB-Informationspflichten

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Prof. Dr. Markus Artz 7. Auflage Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Bülow / Artz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht Bundesrat Drucksache 848/08 07.11.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Fz - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank Axel Klumpp Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank F^l Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Teil 1: Einführung

Mehr

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen.

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen. Fall 1: Vorüberlegung: I. Detektivkosten als Schadensersatz gem. 280 I: 1.Vertragsschluss schon mit dem Betanken. 2.Vertretbar, wenn man eine Pflicht des Kunden annimmt, sich nach dem Tanken an der Kasse

Mehr

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR

Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Kommentar von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Prof. Dr. Markus Artz 8. Auflage Verbraucherkreditrecht: VerbrKreditR Bülow / Artz schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Kreditgewährung durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung

Kreditgewährung durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung Institut für Bankrecht a. Univ.-Prof. Dr. SILVIA DULLINGER Tel.: +43 732 2468-8463 Fax: +43 732 2468-9841 silvia.dullinger@jku.at Kreditgewährung durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung I. Überziehung

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.

Mehr

VO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag

VO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Kredit- und Kreditsicherheiten Kreditgeschäft als Bankgeschäft 1 I Nr. 2 KWG: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten Grundtyp:

Mehr