Gemeinde Gestratz Gestratz, den Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gestratz am um Uhr im Florianstüble
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- Meike Bachmeier
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1 Gemeinde Gestratz Gestratz, den Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gestratz am um Uhr im Florianstüble Zur Sitzung anwesend: Erster Bürgermeister Johannes Buhmann Gemeinderatsmitglieder: Familienname/Vorname Baur Gebhard Bühler Martin Kitzelmann Sebastian Fink Engelbert Knöbel Elke Hauber Franz Prinz Richard Hörburger Herbert Rasch Hermann Jarde Matthias Schmelzenbach Klaus Entschuldigt fehlten: Baur Willi Schriftführerin: Marianne Abler Presse: Herr Winkler vom Westallgäuer Öffentlicher Teil: Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, dass Zeit, Ort und Tagesordnung für diese Sitzung gemäß Art 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht wurden. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. Beschluss* Und Abstimmungsergebnis (mit/gegen Stimmen) 1
2 Ergänzung der Tagesordnung: TOP 2 b: Antrag des Herrn Ulrich Wagner, auf Reduzierung des Elternbeitrages ab dem 4. Kind TOP 5 d: Vollzug des Wassergesetzes, Einholung der Stellungnahme der Gemeinde Gestratz TOP 5 e: Bauantrag des Herrn Eduard Bodenmiller - Anbau eines Caports an die bestehende Garage TOP 8: Hochwasserhilfe 2013 Es bestehen seitens des Gemeinderates keine Einwände. TOP 1: Kinderbetreuung im Kindergarten St. Gallus 2013/2014 Die Kindergartenleiterin Frau Hartmann begrüßte den Gemeinderat im Kindergarten. St. Gallus in Gestratz und berichtete über die Erfahrung der Integration von der Kinderkrippe im Kindergarten. Als Erstes bedankte sie sich für die gute Zusammenarbeit und Flexibilität des Gemeinderates. Da der Kindergarten personell sehr gut besetz ist, klappt es mit der Kindergrippe sehr gut. Die Eltern sind auch sehr zufrieden. Im Kindergartenjahr 2012/2013 sind 41 Kinder im Kindergarten und davon 2 unter 3 Jahren. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 sind zur Zeit 36 Kinder davon 10 Kinder unter 3 Jahren angemeldet. Man sieht, dass die Zahl der Kinder unter 3 Jahren zu nimmt. Ab September soll auch noch für den 4. Tag in der Woche ein Mittagsessen angeboten werden, im Schnitt sind es 8-10 Essen/Tag. Bürgermeister Herr Buhmann nannte 3 Punkte, die sehr wichtig für das Konzept sind: 1. Das Personal muss hinter dem Konzept (Integration Kinderkrippe im Kindergarten) stehen. 2. Der Gemeinderat muss mitmachen. 3. Die pädagogische Qualität muss weiterhin auf hohem Niveau bleiben. Umfragen ergaben, dass die Eltern mit dem Kindergarten St.Gallus zufrieden und die Öffnungszeiten sehr gut sind. Die Kleinen lernen von den Großen und die Großen von den Kleinen. 2
3 Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis und vertritt die Meinung, dass der Kindergarten St. Gallus durch das Kindergarten-Team vorbildlich geführt wird. Das von der Kindergartenleiterin Frau Hartmann vorgetragene Konzept ist zukunftsorientiert ausgerichtet und auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder abgestimmt. TOP 2 a: Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder im Kindergarten Gestratz Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) regelt in Artikel 19 unter anderem die zulässigen Betreuungszeiten und die Staffelung der Elternbeiträge entsprechend der Buchungszeiten. Elternbeiträge sind grundsätzlich zu staffeln. Nach einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sollte die Staffelung von Buchungszeitkategorie zu Buchungszeitkategorie um mindestens 10 % des Elternbeitrages für vier Stunden, jedoch mindestens um fünf Euro steigen. Die Elternbeiträge für Kindergartenkinder über 3 Jahre entsprechen weitestgehend den Gebührensätzen in den umliegenden Kindergärten, eine Anpassung zum ist hier nicht erforderlich. 1. Erhöhung der Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren zum Seit dem werden im KiGa Gestratz auch Kinder unter 3 Jahren betreut. Für deren Betreuung wurden / werden bislang keine gesonderten Beitragssätze festgelegt. Nachdem der für die Kinder unter 3 Jahren geschaffene Krippenbereich nun auch kleinkindgerecht ausgestattet worden ist und der Betreuungsaufwand für Kleinkinder wesentlich höher ist, wird vorgeschlagen, für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren gesonderte (erhöhte) Gebührensätze festzusetzen und damit diese den in den umliegenden Kindergärten bestehenden Gebührensätzen anzupassen. 3
4 Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren zum wie folgt: Buchungszeit: 1 2 Stunden 90, Stunden 95, Stunden 100, Stunden 105, Stunden 110, Stunden 115, Stunden 120,00 2. Erhöhung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung zum Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung der Schulkinder im Kindergarten Gestratz beträgt seit deren Einführung im Jahre 2007 unverändert 20 / Monat. Im Hinblick auf die hierfür festgesetzten Beitragssätze in den benachbarten Kindergärten wird zum eine Erhöhung auf 25 / Monat vorgeschlagen. Der monatliche Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung der Schulkinder im Kindergarten Gestratz wird zum von derzeit 20 auf 25 erhöht. 4
5 TOP 2 b: Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder im Kindergarten Herr Ulrich Wagner, Lengersau, beantragt mit Schreiben vom eine erhebliche Reduzierung der monatlich anfallenden Kindergartengebühren ab dem vierten Kind. In der Kindergarten-Gebührensatzung sind gestaffelte Gebührensätze abhängig von der täglichen Buchungszeit für das 1. Kind (voller Beitrag), für das 2 Kind (halber Beitrag) festgesetzt. Für weitere Kinder (ab dem 3. Kind) werden keine Elterneiträge erhoben. Weitere Begünstigungen darüber hinaus insbesondere die kinderreicher Familien sind in der Gebührensatzung nicht vorgesehen. Die Eheleute Ulrich und Brigitte Wagner haben 5 Kinder: - Patrick, geb. am Marion, geb. am Sonja, geb. am Julia, geb. am Florian, geb. am Derzeit besucht jedoch nur 1 Kind (Julia) den Kindergarten. Entsprechend der Satzung wurde der monatliche Elternbeitrag bei einer täglichen Buchungszeit von 5-6 Stunden daher mit dem vollen Satz auf 23,00 (73,00 50,00 Zuschuss Vorschulkind) festgesetzt. Im Hinblick auf die familiäre Situation der Familie Wagner wird vorgeschlagen, für das KiGa-Jahr 2012/13 die Hälfte des festgesetzten Elternbeitrages zu erlassen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 ändert sich der Elternbeitrag ab dem 4. Kind. Je nach Buchungszeit ist jeweils der halbe Beitrag zur Zahlung fällig. Alle Kinder müssen allerdings zuvor den Kindergarten St. Gallus in Gestratz besucht haben. 5
6 TOP 3 : Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom wird genehmigt. TOP4: Info über die Kriminalitätsstatistik in Gestratz Bürgermeister Herr Buhmann legte dem Gemeinderat eine Statistik der Kriminalfälle für 2012 vor. Das Ergebnis war zufriedenstellend. Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kriminalstatistik vom Jahr 2012 durch Polizeihauptkommissar Herr Wucher von der Polizeidienststelle Lindenberg i. Allgäu zur Kenntnis. TOP 5: Baupläne 5a) Bauvorhaben Rita und Alois Streit, Isnerberg 74, Gestratz auf Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle um ein Heulager und eine Dunglege mit Güllegrube auf der Flurnummer 540, der Gemarkung Gestratz Bauantrag der Ehegatten Rita und Alois Streit, Isnerberg 74, Gestratz auf Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle um ein Heulager und eine Dunglege mit Güllegrube auf der Flurnummer 540, der Gemarkung Gestratz. Das Vorhaben liegt im Außenbereich ( 35 BauGB). Die bestehende Maschinenhalle steht nicht mehr im Bereich der Lückenfüllungssatzung Inserberg ( 35 Abs. 6 BauGB) und somit fällt auch der Anbau nicht mehr in den Satzungsbereich. Die Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist jedoch einschlägig. 6
7 Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Verkehrsfläche gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch die zentrale Wasserversorgung. Von Seiten der Gemeinde stehen keinerlei öffentliche Belange entgegen. Dem Bauantrag der Ehegatten Rita und Alois Streit, Isnerberg 74, Gestratz, auf Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle um ein Heulager und eine Dunglege mit Güllegrube auf der Flurnummer 540, der Gemarkung Gestratz, wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Rechtsgrundlage des 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt. 5 b) Bauvorhaben Frank Baldauf, Isnerberg 76 ½, Gestratz Bau einer landwirtschaftlichen Garage auf der Flurnummer 532, Gemarkung Gestratz, Bauantrag des Herrn Frank Baldauf, Isnerberg 76 ½, Gestratz auf Anbau einer landwirtschaftlichen Garage an das bereits bestehende Nebengebäude auf der Fl.-Nr. 532 der Gemarkung Gestratz. Die Garage wird entlang der Gemarkungsgrenze errichtet. Das Vorhaben liegt im Bereich der Außenbereichssatzung Isnerberg ( 35 Abs. 6 BauGB). Das Vorhaben kann somit genehmigt wird, wenn es sich der näheren Umgebung anpasst bzw. einfügt. Dies ist der Fall. Die Wasserversorgung ist gesichert durch die zentrale Wasserversorgung. Von Seiten der Gemeinde stehen keinerlei öffentliche Belange entgegen. Dem Bauantrag des Herrn Frank Baldauf, Isnerberg 76 ½, Gestratz, auf Anbau einer landwirtschaftlichen Garage an das bereits bestehende Nebengebäude auf der Flurnummer 532, der Gemarkung Gestratz, auf der Rechtsgrundlage des 35 Abs. 6 BauGB. 7
8 5 c) Bauvorhaben Gerd Hägele, Dorenwaid 88, Gestratz, auf Einbau einer Wohnung in der Tenne auf der Flurnummer 599, Gemarkung Gestratz Bauantrag des Herrn Gerd Hägele, Dorenwaid 88, Gestratz, auf Einbau einer Wohnung in die ehemals landwirtschaftliche Tenne in Dorenwaid 88 auf der Flurnummer 599, der Gemarkung Gestratz. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert nach 35 Abs. 1 BauGB. Es liegt lediglich eine Teilprivilegierung vor nach 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f BauGB. Wonach im Außenbereich Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken genehmigungsfähig sind auch ohne Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Es dürfen allerdings nur 3 Wohnungen entstehen. Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung erfolgt durch die zentrale Wasserversorgung. Die Entwässerung ist gewährleistet durch eine Kleinkläranlage. Dem Bauantrag des Herrn Gerd Hägele, Dorenwaid 88, Gestratz, auf Einbau einer Wohnung in die ehemals landwirtschaftliche Tenne in Dorenwaid 88 auf der Flurnummer 599, der Gemarkung Gestratz, wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Rechtsgrundlage des 35 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 Buchstabe f BauGB erteilt. 5 d ) Vollzug des Wassergesetzes, Einholung der Stellungnahme der Gemeinde Gestratz Herr Gerd Hägele, Dorenwaid 88, Gestratz, hat die Einleitung von gereinigtem Abwasser in einen Seitengraben des Dorenwaider Baches auf dem Grundstück Flurnummer 598, der Gemarkung Gestratz, beantragt. 8
9 Ursprünglich war die Versickerung des anfallenden Wassers geplant. Herr Hägele hat jedoch diese Tekturplanung eingereicht. Das einzuleitende Wasser wird mit einem Koaleszenzabschneider mit Schlammfang der Nenngröße 8 gereinigt. Die Gemeinde Gestratz wird von Seiten des Landratsamtes Lindau (Bodensee) aufgefordert, zu diesem Antrag eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinde Gestratz hat keinerlei Bedenken gegenüber diesem Antrag vorzubringen. 5e) Bauantrag des Herrn Eduard Bodenmiller, Säntisweg 1, Gestratz Anbau eines Caports an die bestehende Garage Bauantrag des Herrn Eduard Bodenmiller, Säntisweg 1, Gestratz auf Anbau eines Carports an die bestehende Garage auf der Flurnummer 64/3 der Gemarkung Gestratz. Die besehene Garage ist eine Grenzgarage und hat bereits 8,00 m. Eine Grenzbebauung mit einer Garage ist bis zu einer Länge von 9,00 m zulässig. Der Carport wird jedoch, selbstverständlich nicht nur 1,00 m breit. Die 9,00 m Marke wird somit überschritten. Der Carport ist deshalb abstandsflächenrelevant. Diese Abstandsflächen werden nicht eingehalten. Die Familie Eberle, hat deshalb eine Abstandsflächenübernahme unterschrieben. Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brugg und ist somit nach 34 BauGB zu bewerten. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung ist gesichert durch die zentrale Wasserversorgung. Die Entwässerung erfolgt durch die Kanalisation im Trennsystem. 9
10 Dem Bauantrag des Herrn Eduard Bodenmiller, Säntisweg 1, Gestratz auf Anbau eines Carports an die bestehende Garage auf der Flurnummer 64/3, der Gemarkung Gestratz, wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Rechtsgrundlage des 34 BauGB erteilt. TOP 6: Bekanntgaben a) Zensurergebnis (Neue Einwohnerzahlen) Der Gemeinderat nimmt die Zensurergebnisse über die Einwohnerzahlen von 1217 zum in der Gemeinde Gestratz zur Kenntnis. Die geringe Abweichung (kleine Erhöhung von 21 Personen) zu den Einwohnerzahlen im Einwohnermeldeamt ist erfreulich. Einwohnerstand zum war b) Schreiben des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Bau- und Bodendenkmäler. Der Gemeinderat hat bekanntlich in seiner Sitzung am über die vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vorgelegte Liste über Bau- und Bodendenkmäler in der Gemeinde Gestratz beraten und dafür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteil. Referatsleiter Herr Dr. Markus Ullrich ist nun in seinem Schreiben näher auf die Details eingegangen. Ein Abrücken seiner ursprünglichen Meinung ist jedoch nicht zu erkennen. Es ist geplant, dass Herr Ulrich in einer der nächsten Sitzung des Bay. Gemeindetages, Kreisverband Lindau (Bodensee), den Bürgermeistern der Gemeinden aus dem Landkreis Lindau (Bodensee) Rede und Antwort stehen soll. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Beantwortung des Schreibens vom Bayer. Denkmalsamt für Denkmalspflege vom durch den Gemeinderat zurück gestellt. 10
11 Der Gemeinderat erteilt der in der Info aufgezeigten Vorgehensweise das gemeindliche Einvernehmen. TOP 7: Verschiedenes Gemeinderätin Frau Knöbel beantragte für den Werkraum in der Grundschule Gestratz ein größeres bzw. tieferes Waschbecken und einen Boiler für warmes Wasser. Gemeinderat Herr Gebhard Baur schlug vor, dass die Buche an der Schule gekürzt werde müsse oder evtl. gar gefällt werden soll. TOP 8: Hochwasserhilfe 2013 Was sich in den letzten Wochen/Tagen in manchen Regionen unseres Landes an Überschwemmungen durch das Hochwasser abspielt und abgespielt hat, ist für die betroffenen Menschen schlichtweg eine Katastrophe. Der Bayer. Gemeindetag hat nun in seinem Schreiben vom 11. Juni 2013, Nr. 25/2013 die Kommunen in Bayern, welche vom Hochwasser nicht getroffen wurden, zur Solidarität aufgerufen. Bürgermeister Herr Buhmann hat es bereits im letzten Gemeindeblatt kundgetan, dass wir wieder einmal großes Glück hatten und ein Großer Dank unserem Herrgott gilt. Eine Empfehlung, welche Größenordnung der Geldbetrag haben soll, spricht der Bayer. Gemeindetag nicht aus, da jede Gemeinde eine unterschiedliche Finanzkraft hat. Bürgermeister Herr Buhmann schlägt dem Gemeinderat vor, dass die Gemeinde Gestratz sich mit 1,50 /Einwohner an dem Spendenprojekt beteiligt. Er und seine Frau wollen anlässlich ihres 60. Geburtstages zusätzlich spenden. Die Gemeinde Gestratz beteiligt sich an der Spendenaktion Hochwasser 2013 des Bayer. Gemeindetages mit einer Größenordnung von 1,50 /Einwohner. Dies ergibt eine Spendensumme bei 1217 Einwohnern von 1.825,00. 11
12 Ende der öffentlichen Sitzung Uhr Johannes Buhmann Marianne Abler Bürgermeister Schriftführerin 12
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