Vorplanungsstudie zur baulichen Entwicklung des Kindergartens Mustin zu einer Kindertagesstätte mit U3- Krippengruppe Dorfstr.
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- Hans Beck
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1 Vorplanungsstudie zur baulichen Entwicklung des Kindergartens Mustin zu einer Kindertagesstätte mit U3- Krippengruppe Dorfstr. 24, Mustin Grundlagen: Raumprogramm der Kindergartenleitung mit Flächenangaben Erdgeschossgrundriss M 1:50 Umbau Kindergarten vom Hofansicht und Schnitt A-B je M 1:100 Skizzen Dachgeschossgrundriss M 1:75 vom Raumprogramm: Das vorliegende Raumprogramm entspricht den Mindestanforderungen an Kindertagesstätten. Das Raumprogramm kann für den Zuwendungsbau angewendet werden. Es wurden für die Vorplanung nur unwesentliche Flächenkorrekturen vorgenommen, fehlende Verkehrsflächen ergänzt und ein Gesamtbedarf von 350 m² Kindertagesstättennutzfläche für die Vorplanungen angesetzt. Gebäudenutzung: Das Kindergartengebäude wird auch zu Wohnzwecken genutzt, wobei die Wohnnutzung flächenmäßig überwiegt. Ungefähr ein Drittel des Erdgeschosses wird zu Wohnzwecken genutzt, ungefähr zwei Drittel der Flächen befinden sich in Kindergartennutzung. Diese Nutzungen sowie ein Teil des Dachgeschosses auf der Hofseite zu Wohnzwecken wurden im Jahr 1972 baurechtlich genehmigt. Der größere Teil des Dachgeschosses steht in dieser nach Recherchen aktuellen Baugenehmigung keiner Nutzung zur Verfügung. Dieser größere Teil des Dachgeschosses wurde zu Wohnzwecken umgebaut, die Wohnung steht im Sinne des vorliegenden Baurechts im Moment leer. Gebäudezustand: Das Kindergartengebäude befindet sich in einem dem Alter und der Nutzung entsprechenden Zustand. Hinweise auf Umbauten ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen aus den Jahren 1972 und 1998.
2 Planzustand: Bautechnische Nachweise: Der gebaute Zustand entspricht nicht in allen Teilen dem Stand der vorliegenden Planzeichnungen. Besonders auffällig ist die wesentliche Abweichung der lichten Raumhöhe im Dachgeschoss, die nicht wie im Schnitt M 1:100 angegeben 2,50 m entspricht, sondern tatsächlich nur 2,10 bis 2,15 m. Diese geringe lichte Raumhöhe entspricht nicht den Anforderungen der Landesbauordnung an Aufenthaltsräume in Dachgeschossen von mindestens 2,30 m. Nebenräume wie Sanitärräume, Umkleideräume, Verkehrsflächen, Technikräume oder Abstellräume fallen nicht unter Aufenthaltsräume und sind auch mit geringeren lichten Raumhöhen von 2,30 m in Dachgeschossen zugelassen. In den vorliegenden Zeichnungen nicht enthalten ist die nachträglich auf die Aussenwandflächen gebrachte Wärmedämmschicht aus Schaumstoff mit Außenputz, ein so genanntes Wärmedämmverbundsystem oder auch Vollwärmeschutz. Auch der Eingangswindfang auf der Südseite ist in den vorliegenden Plänen nicht enthalten. Ein durchgehender stimmiger Planzustand ist mit den vorliegenden Plänen nicht gegeben. Bautechnische Nachweise wie statische Berechnungen, für Wärmeoder Schallschutz usw. liegen nicht vor. Gebäudeschäden: Tiefgründige Untersuchungen an Gebäudeteilen zu Schadensfeststellungen wurden im Zuge dieser Vorplanungen nicht unternommen. Lediglich der Fußboden im Kindergartenraum wurde punktuell an der Südseite geöffnet, um den auf durchfeuchtete Bauteile hinweisenden Geruchsbildungen nachzugehen. Vorgefunden wurden eine zweilagige Fußbodenschalung aus Holzwerkstoffen unter dem homogenen PVC-Bahnenbelag sowie eine Holzbalkenlage auf Sandbett. Es zeigen sich Vermorschungen und Verfärbungen an den Balkenlagenhölzern, die auf inaktive und aktive Holzschädlinge hindeuten. Außerdem wurde Feuchtigkeit auf den Sand- und inneren Mauerwerksockelflächen festgestellt, die an diesen Bauteilen nicht auftreten soll. Weiterhin sind erhebliche Innenputzschäden an der Außenwand im Kindergartenraum hinter der Heizkörperverkleidung unterhalb der Fenster festzustellen. Hinweise auf mögliche Feuchtigkeitseintragungen in die Mauerwerksockel ergeben die stichpunktartige Inaugenscheinnahme auf der Außenseite. Vertikale Sockelabdichtungen wurden nicht vorgefunden. Auch eine Mindesteinbindetiefe in das Erdreich der nachträglich aufgebrachten äußeren Wärmedämmschicht ist nicht vorhanden. Ein weiterer Hinweis auf Feuchtigkeit an oder in Bauteilen zeigt sich am Innenmauerwerk im Sockelbereich zwischen Flur zu den Sanitärräumen des Kindergartens und der Wohnung. Hier sind Stockflecken und Hinweise auf Sporen erkennbar.
3 Baurechtliche Einstufungen: Vorplanung: verwendete Abkürzungen: Bei dem Gebäude mit einer Tageseinrichtung für Kinder handelt es sich um einen Sonderbau, an den über die üblichen Anforderungen an Bebauungen und Grundstücke hinaus besondere Anforderungen gestellt werden. Diese besonderen Anforderungen beziehen sich unter anderem auf die Barrierefreie Erreichbarkeit und die Bedürfnisse der Kinder. Weiterhin werden bauliche Anlagen in unterschiedliche Gebäudeklassen (1-5) eingestuft, wobei höhere Zahlen mit höheren Anforderungen besonders beim Brandschutz einhergehen. Die Vorplanung zeigt in acht verschiedenen Varianten (A bis G) die Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung des Kindergartens Mustin zu einer Kindertagesstätte mit U3- Krippengruppe auf. Dabei wurden in vielen Varianten zurzeit bestehende Mietverträge außer Acht gelassen. In den Varianten werden stichpunktartig die Nutzflächen der Bauteile und Geschosse mit den geplanten Nutzungen dargestellt. Die Pfeile geben Hinweise auf baurechtliche Einstufungen des Gebäudes und deren hauptsächlichen Anforderungen sowie wichtige nutzungsspezifische und bauliche Erfordernisse. Weiterhin gibt eine grobe Kostenschätzung die Möglichkeit, die verschiedenen Varianten in der Kostengewichtung untereinander abzuwägen. Hinter den textlichen Erläuterungen der verschiedenen Varianten befinden sich jeweils Vorentwurfszeichnungen des Erdgeschosses ohne Maßstabsangabe, die nur der Übersicht dienen und aus denen keine weiteren Planungsdetails entnommen werden können. Auf Darstellungen des Dachgeschosses wird in dieser Vorplanung verzichtet, da die Planlage keine Weiterverwendung zulässt und ein Aufmaß vor Ort notwendig wird. Die Grundrissgestaltungen des Dachgeschosses lassen sich ohne wesentliche Einschränkungen durch vorhandene Tragstrukturen und wegen genügender Fensterbelichtungen in den Giebelflächen und in den Gauben in weiteren Planungsstadien relativ freizügig in den im Textteil genannten Flächengrößen darstellen. EG = Erdgeschoss DG = Dachgeschoss H = Höhe F30 = feuerhemmende Bauteile KGR = Kostengruppe nach DIN 276 Kita = Kindertagestätte M = Maßstab NE = Nutzungseinheit(en) NF = Nutzfläche U3 = Kinder unter 3 Jahren
4 A. nur Kita : EG Altbau mit Anbau, DG leer 230 m² Altbau EG: komplette Nutzung als Kita m² Anbau EG für Kita 350 m² Kita als gesamte Nutzfläche DG ohne Nutzung (H<2,30 m im Lichten) Gebäudeklasse 1 (1 NE < 400 m²) ohne Brandschutzanforderungen keine Schallschutzanforderungen kein Umbau DG erforderlich DG ohne Nutzung, da lichte Raumhöhe < 2,30 m Aufgabe der Wohnungsnutzung im EG Umbau KGR 300/400 Bauwerk ca. 230 m² NF x 980 /m² Neubau KGR 300/400 Bauwerk ca. 120 m² NF x /m² KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
5 B. Mischnutzung: Kita EG Altbau mit Anbau und Wohnung DG Teil Altbau 230 m² Altbau EG: komplette Nutzung als Kita m² Anbau EG für Kita 350 m² Kita + 50 m² eine Wohnung DG 400 m² gesamte Nutzfläche Gebäudeklasse 1 (2 NE < 400 m²) ohne Brandschutzanforderungen - Schallschutzanforderungen Wohnung - Kita Rest DG ohne Nutzung, hier kein Umbau erforderlich - Umbau Teilbereich DG für Wohnung auf lichte Raumhöhen > 2,30 m Aufgabe der Wohnungsnutzung im EG Umbau KGR 300/400 Bauwerk ca. 280 m² NF x 980 /m² Neubau KGR 300/400 Bauwerk ca. 120 m² NF x /m² KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
6 C. nur Komplettnutzung Altbau: Kita (klein) im EG und teilweise DG, Wohnung DG 230 m² Altbau EG: komplette Nutzung als Kita + 60 m² Altbau DG: Nebenräume Kita (Büro, Mitarbeiter, Materialraum) 290 m² Kita (< 350 m²) m² Wohnung DG 390 m² gesamte Nutzfläche Gebäudeklasse 1 (2 NE < 400 m²) ohne Brandschutzanforderungen - keine Halle, keine Küche und kein Essbereich in der Kita - Schallschutzanforderungen Wohnung - Kita - Zusätzliche Treppe DG für Teil Kita, kein Zugang über Treppenhaus Wohnung(en) möglich, da eigene Nutzungseinheit - Umbau DG für Wohnung(en) und Kita erforderlich, auch wegen lichter Raumhöhen < 2,30 m Aufgabe der Wohnungsnutzung im EG Umbau KGR 300/400 Bauwerk ca. 390 m² NF x 980 /m² KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
7 D. Komplettnutzung Altbau mit Anbau: Kita im EG, Wohnung(en) DG 230 m² Altbau EG: komplette Nutzung als Kita m² Anbau (EG) für Kita 350 m² Kita m² Wohnungen DG 510 m² gesamte Nutzfläche Gebäudeklasse 3 - Brandschutzanforderungen F30 - Schallschutzanforderungen Wohnungen - Kita - Abstellräume für Kinderwagen + Fahrräder der Wohnungen erforderlich - Umbau für Wohnung(en) im DG auf lichte Raumhöhen > 2,30 m Aufgabe der Wohnungsnutzung im EG Umbau KGR 300/400 Bauwerk ca. 390 m² NF x 990 /m² Neubau KGR 300/400 Bauwerk ca. 120 m² NF x /m² KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
8 E. nur Komplettnutzung Altbau: Kita im EG und teilweise DG, Wohnung DG 230 m² Altbau EG: komplette Nutzung als Kita (Krippe, Kindergarten mit Garderoben, Sanitärräume) m² Altbau DG: Teilnutzung als Kita (Bewegungsraum, Küche, Essen, Büro, Mitarbeiterraum, Materialraum) 340 m² Kita 50 m² Altbau DG: Wohnung 390 m² gesamte Nutzfläche Gebäudeklasse 1 (2 NE < 400 m²) ohne Brandschutzanforderungen - 2. baulicher Rettungsweg Kita aus dem DG erforderlich - Umbau DG auf 2,30 m lichte Raumhöhe - Zusätzliche Treppe für Teil Kita DG erforderlich, kein Zugang über Treppenhaus Wohnung möglich, da eigene Nutzungseinheit - Schallschutzanforderungen Kindergarten Krippe - barrierefreie Erreichbarkeit des Dachgeschosses der Kita kann gefordert werden, wenn der Einbau eines Aufzugs weniger als 20% der Baukosten beansprucht Aufgabe der Wohnungsnutzung im EG Umbau KGR 300/400 Bauwerk ca. 390 m² NF x 990 /m² KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
9 F. Nutzung Altbau wie Bestand, Anbau Kita EG 145 m² Altbau EG: Kita-Nutzung wie Bestand m² Anbau Kita 370 m² Kita gemäß Raumprogramm (wegen ungünstiger Raumschnitte im Altbau EG ergeben sich 20 m² Mehrflächen gegenüber dem vorliegenden Raumprogramm von 350 m²) 73 m² Altbau EG: Wohnungsnutzung wie Bestand 160 m² Dachgeschoss wie Bestand (Baugenehmigung mit 2,30 m lichter Raumhöhe nur für eine Wohnung, obwohl tatsächliche lichte Raumhöhe < 2,30 m) 633 m² gesamte Nutzfläche Gebäudeklasse 3 - Brandschutzanforderungen F30 - Schallschutzanforderungen Wohnungen - Kita - Abstellräume für Kinderwagen + Fahrräder der Wohnungen erforderlich - Umbau für Wohnungen im DG auf lichte Raumhöhen > 2,30 m im Baugenehmigungsverfahren zweite Wohnung DG aufnehmen Kostenschätzung ohne Sanierung Wohnung EG Umbau KGR 300/400 Bauwerk ca. 305 m² NF x 990 /m² Neubau KGR 300/400 Bauwerk ca. 225 m² NF x /m² KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
10 G. Komplettaufgabe der Altbaunutzung, Neubau Kita Abbruch des Gebäudes erspart langfristige Bauunterhaltung teilweise maroder Bausubstanz + Neubau Kindergarten nach vorliegendem Raumprogramm plus Verkehrs- und Technikraumflächen auf gleichem Grundstück Abbruch Gebäude Neubau KGR 300/400 Bauwerk ca. 350 m² NF x /m² KGR 500 Außenanlagen KGR 700 Baunebenkosten Gesamtkosten
11 H. Verkauf Altbau, Neubau Kita Verkauf des Altbaus, eventuell Aufgabe des Standortes + Neubau Kindergarten nach vorliegendem Raumprogramm plus Verkehrs- und Technikraumflächen auf einem Gemeindegrundstück KGR 300/400 Bauwerk ca. 350 m² NF x /m² KGR 700 Baunebenkosten abzüglich Erlös Altbau, angenommen Gesamtkosten
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