Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses)
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- Klara Raske
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1 Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses) Vertiefung anhand der Rechtsprechung 28. April 2005: Arbeitnehmerbegriff Organisatorisches (1) Nächste Fall-Veranstaltung wegen Himmelfahrt verlegt auf Dienstag, 3. Mai 2005, 18 Uhr s.t. in H 2 Folien demnächst nur noch in der VHB zum Download 2 1
2 Organisatorisches (2) VHB: Nach der Anmeldung bei der VHB muß vom Lehrstuhl noch ein eigener Account angelegt werden. Daher Zugang immer erst mit kurzer Verzögerung! Wer aus dem letzten Semester noch einen Zugang hat bitte trotzdem bei der VHB anmelden; alte Accounts werden gelöscht. Kontaktadresse nur Anmeldeformulare und Immatrikulationsbescheinigung am Ende der Stunde vorne oder sonst im Sekretariat abgeben 3 Entscheidungssammlungen Zitierung nicht wie bei den anderen obersten Bundesgerichten nach der amtlichen Sammlung (BAGE), sondern nach der Arbeitsrechtlichen Praxis - AP Dort systematischer Aufbau, z.b. BAG AP 242 BGB Kündigung Nr. 2 ; häufig mit Anmerkungen; auch relevante Entscheidungen anderer Gerichte. Zu erreichen über Beck-Online, AP in der Bibliothek wird wahrscheinlich bald nicht mehr aktualisiert, dort aber alte Entscheidungen, die in Beck-Online nicht zu finden sind (vor 1971). Alternativen: EzA und für LAG-Entscheidungen LAGE (ebenfalls systematisch) und viele Zeitschriften. 4 2
3 Wiederholung (1) Gesetzliche Definitionen oft zirkulär (z.b. 5 Abs. 1 BetrVG). Aber 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB: Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Wesentlich nach h.m. daher persönliche Abhängigkeit. 5 Wiederholung (2) Alternativkonzeption von Wank: wirtschaftliche Abhängigkeit Aber: Das Gesetz kennt arbeitnehmerähnliche Personen! 12a TVG: Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind, wenn 6 Abs. 1 Nr. 3 ADG-E: Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. 6 3
4 Verkaufsfahrer (1) BAG vom AZB 29/96, AP 5 ArbGG 1979 Nr. 37 (Eismann-Entscheidung) Aufhänger: weitere sofortige Beschwerde gegen Verweisung durch das LAG an die ordentliche Gerichtsbarkeit (Rechtsweg), hier kein sic-non- Fall, da Geldzahlung eingeklagt Franchise-Vertrag: Vorgaben und Kontrollen, um Marke erkennbar bleiben zu lassen, sind im Vertragstyp angelegt; ganze Arbeitskraft erforderlich; keine große Organisation, pers. Leistungspflicht 7 Verkaufsfahrer (2) Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für ANähnliche Personen: 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG Auch wenn bestimmte Vorgaben für einen Franchise-Vertrag typisch sind, können diese eine persönliche Abhängigkeit und damit die Arbeitnehmereigenschaft mit sich bringen. Jedenfalls aber kann es sich um arbeitnehmerähnliche Personen handeln (mit Folgen für den Rechtsweg und einige Schutzvorschriften) Vgl. auch BGH vom VIII ZB 12/98, NJW 1999, 218 ff. 8 4
5 Rundfunkmitarbeiter (1) BAG vom AZR 61/99 - AP 611 BGB Rundfunk Nr. 37 Aufhänger: Klage auf Feststellung der AN- Eigenschaft Bes. TV für alte freie Mitarbeiter (Urlaub u.ä.) Kl. wurde in Dienstpläne aufgenommen, eine vertragliche Pflicht zur Übernahme von Aufträgen bestand aber nicht. 9 Rundfunkmitarbeiter (2) Aufnahme in die Dienstpläne eines Rundfunksenders nur widerlegliches Indiz für Arbeitnehmereigenschaft; im Fall durch die Kl.-schützenden Vorschriften des TV deutlich gemindert: nur den bezahlten Urlaub mußte er absprechen, ansonsten freie Entscheidung über Auftragsannahme Beachtung der betriebl. Ordnung (Kaffeeküchenregeln) kein Indiz Besondere Rücksicht auf Rundfunkfreiheit bei programmgestaltenden Tätigkeiten (BVerfG AP Art. 5 GG Rundfunkfreiheit Nr. 9) schließt AN-Eigenschaft nicht aus. 10 5
6 VHS-Lehrer (1) BAG vom AZR 22/94, AP 611 BGB Abhängigkeit Nr. 79 Aufhänger: Zwischenfeststellungsklage nach 256 Abs. 2 ZPO hinsichtl. AN-Eigenschaft Nebenberuflich tätige Lehrerin an VHS in Kurs für Realschulabschluß Kurseinteilung (Zeiten) jeweils vor Abschluß des Vertrages, Tauschmöglichkeit Teilnahme an langen Dienstbesprechungen Pflicht 11 VHS-Lehrer (2) BAG: bei Lehrern zählt Zeiteinteilung bzw. Berufsbild bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen Nur nebenberufliche Tätigkeit ist unschädlich (wirtschaftliche Abhängigkeit?) 12 6
7 Weightwatchers (1) BAG vom AZR 438/95, AP 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 79 Aufhänger: betriebsbedingte Kündigung, obwohl AN sofort anschließend als Partner weiter tätig ist. Zulässig nur, wenn Partner kein AN Aufgaben: Mitgliederwerbung und betreuung; Leitung der Sitzungen, Produktverkauf; Vorgaben zur Kursgestaltung; keine räuml. feste Organisation; eig. Personal darf eingestellt werden; Räume selbst anzumieten und zu bezahlen; Zeit der Kurse durch Kundeninteresse festgelegt; Zahl der Kurse frei; eig. Werbung erlaubt 13 Weightwatchers (2) kein Arbeitnehmer bei ausreichender Weisungsfreiheit, vgl. aber Werk- und Dienstvertrag: auch hier keine gänzliche Weisungsfreiheit Nur Unternehmerrisiko ohne chance? Werbung ist möglich, Einfluß auf Kosten bei Raummiete u.a. 14 7
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