Steuer-1x1 für Kapitalanleger

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1 Steuer-1x1 für Kapitalanleger Grundzüge zur Abgeltungsteuer Freistellungsaufträge optimal nutzen Steuerspartipps Urteile & Trends

2 Eigentlich könnten Sie sich als Kapitalanleger steuerlich entspannt zurücklehnen. Denn die Bank behält für Zinsen und Dividenden bereits Steuern ein und führt diese ans Finanzamt ab. Damit müssten Sie die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung nicht mehr ausfüllen. So viel zumindest in der Theorie. In der Praxis sieht es ganz anders aus. Es gibt nämlich eine Reihe von Gründen, warum Sie trotz der 25%igen Abgeltungsteuer die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung freiwillig beim Finanzamt einreichen sollten. Durch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP profitieren Kapitalanleger vor allem in folgenden Situationen:» Bereits zu Beginn des Jahres hat der Kapitalanleger seinen 64. Geburtstag gefeiert. In diesem Fall zieht das Finanzamt einen Altersentlastungsbetrag von den Kapitalerträgen ab.» Der persönliche Einkommensteuersatz eines Sparers liegt unter 25%. Im Rahmen der Günstigerprüfung erstattet das Finanzamt im Steuerbescheid die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer.» Ehegatten erzielen bei verschiedenen Kreditinstituten Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen. Durch die Anlage KAP können dieses Gewinne und Verluste steuersparend saldiert werden. PRAXIS TIPP Wir wollen Sie in diesem Praxis- Ratgeber allerdings nicht mit der Theorie zur Abgeltungsteuer langweilen. Wir verraten Ihnen vielmehr die Besonderheiten und Steuerprivilegien, die sich für Sie als Kapitalanleger bezahlt machen. Es gibt noch zahlreiche weitere Gründe für Kapitalanleger, sich nicht mit dem Einbehalt der 25%igen Abgeltungsteuer auf Zinsen und Dividenden zu begnügen. Mit cleveren Steuerstrategien lässt sich die Rendite für Kapitalanlagen deutlich steigern. In diesem Praxis-eBook bekommen Sie zudem Tipps und Tricks an die Hand, wie Sie Steuern auf Kapitalerträge durch clevere Freistellungsaufträge, Nicht-Veranlagungsbescheinigungen und Anträge bei der Bank auf Verlustverrechnungen grundsätzlich vermeiden können. 2 Kapitalerträge

3 So funktioniert die Besteuerung von Kapitalerträgen Unterliegen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus einer Kapitalanlage der Abgeltungsteuer, behalten Kreditinstitute oder Versicherungen 25% Abgeltungsteuer, darauf 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8% oder 9% Kirchensteuer ein und führen diese ans Finanzamt ab. Zur Abgeltungsteuer sollten Sie folgende Besonderheiten kennen:» Sparer-Pauschbetrag: Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro (Ledige/zusammen veranlagte Ehegatten oder Partner eingetragener Lebenspartnerschaften) liegen.» Werbungskosten tabu: Durch den Sparer-Pauschbetrag sind sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen abgegolten. Einen Werbungskostenabzug lässt das Finanzamt bei Kapitalerträgen also nicht zu.» Steuerfreiheit: Die Abgeltungsteuer wird seit 2009 angewandt. Verkauften Sie im Jahr 2014 Aktien, die Sie 2008 oder früher ins Depot genommen haben, sind Gewinne beim Verkauf der Papiere steuerfrei.» Freistellungsauftrag: Erteilen Sie dem Finanzamt einen Freistellungsauftrag in Höhe des Sparer-Pauschbetrags, behält die Bank oder die Versicherung für Kapitaleinkünfte von bis zu 801 Euro/1.062 Euro (Ledige/ zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner) keine Steuern ein. Beispiel: Sie erzielten im Jahr 2014 Dividenden aus Aktien in Höhe von Euro. Da das Depot, in dem die Aktien liegen, auf Ihren und auf den Namen Ihres Ehepartners läuft, haben Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über Euro erteilt. Folge: Die Bank ermittelt die Steuerabzüge und Ihre Gutschrift nach folgendem Berechnungsschema: Dividendenertrag Euro - Sparer-Pauschbetrag bei erteiltem Freistellungsauftrag Euro = Dividende nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags Euro - 25% = einzubehaltende und ans Finanzamt abzuführende -349,50 Euro Abgeltungsteuer - 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer -19,22 Euro = Gutschrift der Dividende auf Ihrem Konto 2.631,28 Euro (3.000 Euro abzgl. Steuern) 3 Kapitalerträge

4 PRAXIS TIPP Nun kann es natürlich auch vorkommen, dass Steuerzahler einen niedrigeren Steuersatz als 25% haben. Damit diese auf ihre Kapitalerträge nicht mehr Steuern zahlen müssen, können Sparer bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und erstattet die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer. Fazit: Sind Sie kirchensteuerpflichtig, müssen Sie bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2014 Ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP erfassen, damit das Finanzamt die Kirchensteuer erheben kann. Der Vorteil der Abgeltungsteuer liegt auf der Hand: Haben Sie einen persönlichen Einkommensteuersatz von mehr als 25%, winkt Ihnen für die Kapitalerträge eine Steuerersparnis. Ziel dieses Steuergeschenks ist es, das Abziehen von Inlandsvermögen auf ausländische Konten zu verhindern. 4 Kapitalerträge

5 Was passiert steuerlich, wenn Verluste erzielt werden? Werden Verluste erzielt, beispielsweise aus dem Verkauf von Aktien, dürfen diese Verluste nur noch mit Gewinnen aus Kapitalvermögen steuersparend verrechnet werden. Eine Saldierung mit anderen Einkunftsarten ist tabu. Darüber hinaus gelten für die Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen folgende Steuerspielregeln: Verluste aus Steuersparende Verrechnungsmöglichkeit Aktienvermögen Andere Verluste aus Kapitalvermögen Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinn aus Aktien verrechnet werden. Eine steuersparende Verrechnung mit Zinsen und Dividenden ist nicht möglich. Mussten Sie beim Kauf von Anleihen Stückzinsen zahlen und erzielen daher einen Verlust, dürfen Sie diesen Verlust nur mit laufenden Dividenden und Zinsen steuersparend verrechnen. Damit bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung überhaupt eine Verlustverrechnung stattfinden kann, müssen sich Kapitalanleger von ihrer Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Ohne Verlustbescheinigung der Bank verweigert das Finanzamt die steuersparende Verrechnung von Kapitalerträgen im Steuerbescheid. Der Antrag auf Verlustbescheinigung muss bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden. PRAXIS TIPP Werden in einem Jahr Verluste aus Kapitalvermögen erzielt, aber keine Gewinne, macht die Beantragung einer Verlustbescheinigung bei der Bank trotzdem Sinn. Denn das Finanzamt stellt die Verluste aus Kapitalvermögen dann in einem Extra- Steuerbescheid fest und verrechnet diesen festgestellten Verlust in den kommenden Jahren mit Gewinnen aus Kapitalvermögen. Hat ein Kapitalanleger bei einer Bank Verluste erzielt und vergisst es, bis zum eine Verlustbescheinigung zu beantragen, ist die Verlustverrechnung nicht ganz verloren. Eine Verlustverrechnung kommt durch die Bank in Betracht, wenn in den nächsten Jahren bei derselben Bank positive Kapitalerträge erzielt werden. Beispiel: Sie erzielen als ledige Steuerzahlerin in einem Jahr Zinsen aus einem Sparguthaben in Höhe von 900 Euro, Dividendenerträge von Euro und einen Verlust aus dem Verkauf von Aktien in Höhe von Euro. Folge: Die Abgeltungsteuer fällt für Kapitalerträge in Höhe von Euro an (Zinsen 900 Euro + Dividenden Euro abzgl. Sparer-Pauschbetrag 801 Euro). Die Verluste aus dem Aktienverkauf von Euro dürfen mit den laufenden Zins- und Dividendeneinnahmen nicht verrechnet werden. Das Finanzamt hält diesen Veräußerungsgewinn in einem Verlustfeststellungsbescheid fest. Erzielen Sie im nächsten Jahr Gewinne aus Aktienverkäufen in Höhe von Euro, müssen Sie nach Saldierung mit den festgestellten Verlusten nur noch Euro versteuern. 5 Kapitalerträge

6 Ehegatten können Verlustverrechnung vorziehen Erzielt ein Sparer bei verschiedenen Banken Verluste oder erzielt ein Ehepartner Verluste aus Kapitalvermögen und der andere Ehegatte Gewinne, kann die Verlustverrechnung grundsätzlich erst bei Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Die Erstattung der zu viel einbehaltenen Abgeltungsteuer kann sich somit über Monate und sogar Jahre hinziehen. PRAXIS TIPP Ehegatten haben ein Privileg, das die meisten aber nicht kennen. Sie können der Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über null Euro für ihre jeweiligen Konten erteilen. Die Bank muss in diesem Fall am Jahresende eine Saldierung der Gewinne und Verluste vornehmen und die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. Dadurch kommen Ehegatten deutlich schneller und unabhängig vom Steuerbescheid an die Erstattung der Abgeltungsteuer. Der gemeinsame Null-Euro-Freistellungsauftrag muss bis des Jahres gestellt werden, in dem die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgen soll. Beispiel: Sie und Ihr Ehegatte haben bei derselben Bank jeweils eigene Depots. Ihr Ehegatte erzielt im Januar Euro Dividenden, von denen die Bank Abgeltungsteuer einbehält. Sie selbst erleiden einen Veräußerungsverlust aus einem Aktienpaket in Höhe von Euro. Geben Sie im Mai des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung samt Anlage KAP beim Finanzamt ab und der Steuerbescheid ergeht im August, mussten Sie also 20 Monate auf die Erstattung der zu viel einbehaltenen Abgeltungsteuer aufgrund der Saldierung der Gewinne und Verluste warten. Das hätten Sie aber auch besser lösen können. Diese Möglichkeit haben übrigens auch homosexuelle Partner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die bei der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung beantragen. Ihnen stehen dieselben Steuerprivilegien wie Ehegatten zu. 6 Kapitalerträge

7 Neuregelung 2015: Freistellungsauftrag vergessen: na und! PRAXIS TIPP Manchmal läuft einfach alles schief. Das trifft häufig auf Kapitalanleger zu, die Geld auf einem Festgeldkonto anlegen oder sich Aktien kaufen. Denn wird vergessen, der Bank einen Freistellungsauftrag über den Sparer- Pauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro (Ledige/zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner) zu erteilen, behält die Bank von den erzielten Kaitalerträgen Abgeltungsteuer ein, ohne den Sparer-Pauschbetrag vorher abzuziehen. Dieser Fehler konnte in der Vergangenheit nur durch Abgabe einer Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung ausgebügelt werden. Ab 2015 profitieren Sparer jedoch von einer Gesetzesänderung im Zollkodex-Anpassungsgesetz. Für Kapitalerträge ab kann der Sparer der Bank nachträglich einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann muss die Bank die Abgeltungsteuer neu berechnen und die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. 7 Kapitalerträge

8 Rentner können Einbehalt der Abgeltungsteuer verhindern Besonders lästig ist die Abgeltungsteuer für Rentner, die aufgrund niedriger Renten eigentlich gar keine Steuer zahlen müssen. Sie müssten jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung inklusive Anlage KAP beim Finanzamt einreichen und die Günstigerprüfung beantragen, um die einbehaltene Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen. Doch das geht auch einfacher. Das Zauberwort heißt hier Nicht-Veranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. PRAXIS TIPP Legt ein Sparer seiner Bank eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung vor, behält die Bank für die Gültigkeitsdauer dieser NV-Bescheinigung keine Abgeltungsteuer ein. Auch hier gilt neuerdings ab 2015: Wurde im Januar 2015 Abgeltungsteuer einbehalten, weil der Bank die NV-Bescheinigung versehentlich nicht vorgelegt wurde, kann diese nachgereicht werden. Die Bank muss die Abgeltungsteuer dann umgehend erstatten. Betragen die Renteneinkünfte zusammen mit den Kapitalerträgen nicht mehr als Euro/ Euro (ledige/zusammen veranlagte Ehegatten/ Lebenspartner), liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag und die Rentner müssen keine Steuern zahlen. Das müssen Rentner dem Finanzamt durch die einmalige Einreichung einer Einkommensteuererklärung nachweisen. Ändert sich an der Höhe der Einkünfte in den kommenden Jahren voraussichtlich nichts, kann gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung das amtliche Formular Nicht-Veranlagungsbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden. Kommt das Finanzamt zu der Auffassung, dass ein Rentner mit Kapitaleinkünften in den nächsten Jahren keine Steuern bezahlen muss, wird er für die nächsten drei Jahre von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung freigestellt. Diese NV-Bescheinigung ist auch der Freibrief für die Abgeltungsteuer. Für Rentner ohne Steuerwissen empfehlen sich hier zwei Vorgehensweisen, um an die begehrte NV-Bescheinigung zur Vermeidung der Abgeltungsteuer zu kommen:» Lohnsteuerhilfeverein: Sie beauftragen einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung und mit der Beantragung der Nicht-Veranlagungsbescheinigung. Kosten für Mitgliedsbeitrag inklusive Aufnahmegebühr rund 150 Euro.» Steuersoftware TAXMAN : Lexware bietet mit der Steuersoftware TAXMAN 2015 für Rentner und Pensionäre eine einfach gestrickte Software, mit der Sie auch ohne spezielles Steuerwissen an das gewünschte Ziel kommen. Kosten 34,90 Euro. Bestellmöglichkeit unter 8 Kapitalerträge

9 Zinsen aus privaten Darlehen unterliegen der Abgeltungsteuer Liehen sich in der Vergangenheit nahe Angehörige Familienangehörige untereinander Geld, besteuerte das Finanzamt die Darlehenszinsen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, wenn der Darlehensnehmer die Darlehenszinsen steuerlich als Werbungskosten (z.b. aus Vermietung) bzw. als Betriebsausgaben (im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit) geltend machte. Doch der Bundesfinanzhof zeigte der Finanzverwaltung hier die rote Karte. Auch für Zinsen aus Darlehen zwischen nahen Angehörigen greift die günstige Abgeltungsteuer (BFH, Urteil v , Az. VIII R 35/13). Beispiel: Das Ehepaar Müller leiht seiner Tochter Euro für den Kauf einer Immobilie, die sie vermietet. Die Schuldzinsen in Höhe von Euro pro Jahr zieht sie als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung ab. Folge: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs werden die Zinsen bei den Eltern nur mit der Abgeltungsteuer besteuert und nicht mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz von 42%. Der Sparer-Pauschbetrag steht dem Ehepaar Müller nicht mehr zur Verfügung, weil dieser bereits für Dividendeneinkünfte verwendet wurde. Zinsen aus Privatdarlehen an Tochter So rechnet das Ehepaar Müller Euro Euro So rechneten die Finanzämter bislang Besteuerung Abgeltungsteuer Persönlicher Steuersatz Steuerbelastung (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag) Steuerersparnis durch BFH-Urteil 791,25 Euro 1.329,30 Euro -538,05 Euro Das Bundesfinanzministerium akzeptiert das BFH-Urteil, weist jedoch darauf hin, dass die Abgeltungsteuer zwischen nahen Angehörigen nicht greift, wenn ein Steuerzahler auf den anderen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (BMF, Schreiben v , Az. IV C 1 S 2252/08/10004:015). 9 Kapitalerträge

10 Wann muss eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eingereicht werden? PRAXIS TIPP Hat die Bank bei Einbehalt der 25%igen Abgeltungsteuer und des 5,5%igen Solidaritätszuschlags keine Kirchensteuer einbehalten, muss der Sparer in der Anlage KAP angeben, wie hoch die abgeführte Abgeltungsteuer war. Aus dieser Angabe inklusive der Bescheinigung der Bank zur Abgeltungsteuer errechnet das Finanzamt die fällige Kirchensteuer auf die Kapitalerträge. Da die Abgeltungsteuer nicht für alle Kapitalerträge einzubehalten ist, müssen Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen zwingend die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Eine Anlage KAP ist in den folgenden Situationen Pflicht:» Werden Wertpapiere bei einer ausländischen Depotbank verwaltet oder Auslandskonten geführt, behalten diesen Banken natürlich keine Abgeltungsteuer ein. Folge: Sie müssen diese Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt die Abgeltungsteuer erheben kann.» Auch aus Einkünften aus ausländischen thesaurierenden Fonds wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Deshalb müssen diese Einkünfte zwingend in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung erfasst werden.» Verkaufen Sie GmbH-Anteile und Ihre Beteiligung liegt unter 1% des Stammkapitals, ist das ein Fall für das Finanzamt. Die Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer.» Haben Sie Zinsen auf Steuererstattungen vom Finanzamt überwiesen bekommen, müssen Sie diese versteuern. Dazu müssen Sie diese Steuererstattungszinsen zwingend in der Anlage KAP angeben.» In die Anlage KAP gehören auch Gewinne aus der Beendigung einer typisch stillen Beteiligung und Gewinne aus der Übertragung von Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden. Achten Sie darauf, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Geben Sie keine Anlage KAP beim Finanzamt ab, obwohl Sie dazu verpflichtet wären, stuft das Finanzamt dieses Vergehen als Steuerhinterziehung ein. Neben Steuernachzahlungen und Hinterziehungszinsen droht hier oftmals auch eine Geldstrafe. Also besser die Anlage KAP im Zweifel ausfüllen. 10 Kapitalerträge

11 Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung? Das lästige und zeitaufwändige Ausfüllen der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung lohnt sich freiwillig vor allem in folgenden Situationen:» Der persönliche Einkommensteuersatz des Sparers liegt unter 25%.» Freistellungsaufträge waren nicht oder unvorteilhaft verteilt.» Es wurde Abgeltungsteuer nach einer Depotübertragung von einer auf eine andere Bank fällig.» Es sind Verlustverrechnungen möglich.» Sie waren zu Beginn des Jahres bereits 64 Jahre alt (Geltendmachung eines Altersentlastungsbetrags) 1. Persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25% Liegt der persönliche Einkommensteuersatz eines Steuerzahlers unter 25%, sollte er freiwillig eine Einkommensteuererklärung samt Anlage KAP beim Finanzamt einreichen. Denn der Differenzbetrag zwischen persönlichen Steuersatz und der 25%igen Abgeltungsteuer wird wieder erstattet. Damit das funktioniert, muss der Sparer folgendermaßen vorgehen: 1. Es müssen in der Anlage KAP sämtliche in diesem Jahr erzielten Kapitalerträge eingetragen werden. 2. Beantragen Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. 3. Reichen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt auch die Steuerbescheinigung der Bank über die einbehaltene Abgeltungsteuer ein. Das Finanzamt ermittelt nun, ob Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz steuerlich besser fahren als mit der Abgeltungsteuer. Falls nein, bleibt alles beim Alten. Falls ja, bekommen Sie den Differenzbetrag der zu viel einbehaltenen Abgeltungsteuer erstattet. Beispiel: Das Finanzamt stellt fest, dass Ihr persönlicher Einkommensteuersatz bei Einbeziehung der Kapitalerträge bei 19% liegt. In diesem Fall werden Ihre Kapitalerträge auch nur mit 19% besteuert. Die restlichen 6% (Differenzbetrag zwischen Einkommensteuersatz und Abgeltungsteuersatz) sowie den einbehalten Solidaritätszuschlag erhalten Sie in diesem Fall zurück. 11 Kapitalerträge

12 PRAXIS TIPP Wie bereits erwähnt gibt es ab 2015 eine Neuregelung. Für Kapitalerträge ab kann der Sparer der Bank nachträglich einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann muss die Bank die Abgeltungsteuer neu berechnen und die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. 2. Freistellungsaufträge waren nicht oder unvorteilhaft verteilt Kapitalerträge müssen nur versteuert werden, wenn diese höher sind als der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro (Ledige/zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner). In der Praxis kommt es häufig vor, dass es vergessen wurde, einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder dass bestehende Freistellungsaufträge nicht steueroptimal angepasst wurden. Stellen Sie fest, dass Abgeltungsteuer einbehalten wurde, obwohl Ihre Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen, empfiehlt sich das Ausfüllen der Anlage KAP. Das Finanzamt erstattet in diesem Fall die komplette Abgeltungsteuer sowie den Solidaritätszuschlag im Steuerbescheid. 3. Es wurde Abgeltungsteuer durch eine Depotübertragung von einer auf eine andere Bank fällig Lösen Sie ein Depot im Ausland auf und übertragen es auf ein Depot bei einer inländischen Bank, weiß die deutsche Bank nicht, wann und zu welchen Konditionen Sie die übertragenen Kapitalanlagen angeschafft haben. Bei Veräußerung der Kapitalanlagen schätzt die Bank die Anschaffungskosten der Depotwerte und ermittelt die steuerpflichtigen Erlöse, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Eine freiwillige Einreichung der Anlage KAP zusammen mit der Einkommensteuererklärung empfiehlt sich in vergleichbaren Fällen immer dann, wenn» die Wertpapiere vor 2009 (also vor Einführung der Abgeltungsteuer) erworben wurden. In diesem Fall hat das Finanzamt kein Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne.» die Anschaffungskosten der Depotwerte zu niedrig geschätzt sind. Als Nachweis für die höheren Anschaffungskosten und damit für die geringen Veräußerungserlöse müssen Sie dem Finanzamt Unterlagen vorlegen, aus denen sich die Anschaffungskosten ergeben. 4. Es sind Verlustverrechnungen möglich Das freiwillige Ausfüllen der Anlage KAP lohnt sich auch dann, wenn bei verschiedenen Banken Verluste erzielt wurden oder wenn Ehegatten jeweils eigene Konten unterhalten und der eine Verluste und der andere Gewinne aus Kapitalvermögen erzielt hat. Eine steuersparende Gewinn-und-Verlust- Saldierung im Steuerbescheid setzt Folgendes voraus: 1. Sie müssen in der Anlage KAP alle in einem Jahr erzielten Kapitalerträge erfassen. 2. Sie müssen für das betreffende Jahr eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt haben (Antragsfrist für das laufende Jahr ) und dem Finanzamt vorlegen. 12 Kapitalerträge

13 3. Sie müssen dem Finanzamt die Steuerbescheinigung der Bank über die einbehaltene Abgeltungsteuer vorlegen. 5. Nutzung des Altersentlastungsbetrags Waren Sie und/oder Ihr Ehegatte zu Beginn des Steuerjahres bereits 64 Jahre alt, steht Ihnen für Kapitalerträge ein Altersentlastungsbetrag zu. Die Bank hat diesen Altersentlastungsbetrag bei Ermittlung der Abgeltungsteuer bislang nicht berücksichtigt. Durch Abgabe einer Anlage KAP zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung kann das aber nachgeholt werden. Die Belohnung ist eine Steuererstattung, weil nur geringere Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie Ihren 64. Geburtstag gefeiert haben. Wurde ein Steuerzahler beispielsweise im Jahr Jahre alt, steht ihm künftig ein Altersentlastungsbetrag von 27,2%, maximal in Höhe von Euro zu. Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr Altersentlastungsbetrag in Prozent der Einkünfte , , , , , , , , , , , , Höchstbetrag in Euro Den Altersentlastungsbetrag gibt es für laufenden Arbeitslohn, Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Keine Entlastung gibt es für Pensionen oder Renten. 13 Kapitalerträge

14 Beispiel: Rentner Huber, ledig, in Jahre alt geworden, erzielt 2014 Kapitaleinkünfte von Euro. Sein persönlicher Steuersatz beträgt 20%. Besteuerung durch die Bank (Abgeltungsteuer, Soli) Zinserträge Euro Euro abzgl. Sparerpauschbetrag -801 Euro -801 Euro = Zinseinkünfte Euro Euro abzgl. Altersentlastungsbetrag Zu versteuernde Kapitaleinkünfte Besteuerung durch das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung (Einkommensteuer, Soli) 0 Euro Euro (27,2% von Euro) Euro Euro Steuerbelastung 1.107,48 Euro 645,03 Euro Haben beide Ehegatten Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, macht es Sinn, dass die Konten und Depots auf den Namen beider Ehegatten laufen. Denn nur dann profitieren Ehegatten optimal vom Altersentlastungsbetrag. 14 Kapitalerträge

15 Was muss ich bei Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder beachten? Erben Eltern Geld oder haben sie viel gespart, übertragen sie oftmals Vermögen auf ihre Kinder. Haben die Kinder keine weiteren Einkünfte, können Kapitalerträge bis zu einer Höhe von Euro je Kind steuerfrei kassiert werden. Die Höhe der steuerfreien Bezüge berechnet sich nach folgendem Schema: Grundfreibetrag für Ledige Euro + Sparer-Pauschbetrag für Ledige 801 Euro + Sonderausgabenpauschale für Ledige 36 Euro = Höchstmöglich steuerfreie Kapitalerträge Euro PRAXIS TIPP Bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder sollte stets ein Steuerberater mit von der Partie sein. Denn mit den Steuervorteilen klappt es nur, wenn sich die Eltern an einige Steuerspielregeln halten. Außerdem gibt es auch ein paar Nachteile, die der Steuerberater beleuchten sollte. Wie bei Rentnern empfiehlt es sich, dass für das Kind eine erstmalige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird. Ist klar, dass das Kind in absehbarer Zeit keine Steuern bezahlen muss, bekommt es vom Finanzamt auf Antrag eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung, kurz NV- Bescheinigung. Wird diese Bescheinigung der Bank vorgelegt, wird während der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung meist drei Jahre keine Abgeltungsteuer einbehalten. Übertragen Eltern Vermögen auf ihr(e) Kind(er), um deren Steuerfreibeträge für Kapitalerträge zu nutzen, sollten sie sich folgender Besonderheiten bewusst sein:» Beträgt das übertragene Vermögen auf ein Kind mehr als Euro, fällt Schenkungsteuer an.» Erzielt ein Kind hohe Kapitalerträge, kann das dazu führen, dass das Kind aus der Familienversicherung herausfällt.» Übertragen Eltern Vermögen auf Kinder und geben die erzielten Zinsen selbst aus, liegt in den Augen des Finanzamts keine steuerwirksame Übertragung des Vermögens vor.» Ist die Übertragung in den Augen des Finanzamts steuerwirksam erfolgt, ist das Geld weg. Nun hat das Kind die Verfügungsmacht über das Geld, nicht mehr die Eltern. 15 Kapitalerträge

16 Kann ich mich gegen den Wegfall des Werbungskostenabzugs wehren? Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen tabu. Hier ist das letzte Wort jedoch noch nicht gesprochen. Zu diesem Abzugsverbot laufen nämlich folgende Musterprozesse:» Selbstanzeige für Kapitalerträge vor 2009: Erklärt ein Steuerzahler im Rahmen einer Selbstanzeige Kapitalerträge beispielsweise für die Jahre 2007 und 2008 nach und ihm entstehen dabei 2014 Kosten für den Steuerberater, sind diese Steuerberaterkosten 2014 als Werbungskosten abziehbar (FG Köln, Urteil v , Az. 7 K 244/12; Revision beim BFH, Az. VIII R 34/13). Zur selben Rechtsfrage ist noch ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen VIII R 42/14 anhängig.» Werbungskostenabzug bei Günstigerprüfung: Hier können Sie gegen die Streichung der Werbungskosten Einspruch einlegen und mit Hinweis auf zwei Musterprozesse beim Bundesfinanzhof (Az. VIII R 13/13 und Az. VIII R 18/14) ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. 16 Kapitalerträge

17 Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Small Business & Consumer M. Reinert Munzinger Straße Freiburg ebook@lexware.de Web: verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: CONTENTmanufaktur GmbH, München Elisabeth Matejka, Eric Kubitz info@contentmanufaktur.net Web: 17 Kapitalerträge

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