Adäquate Arbeitsbedingungen zur Stärkung/Förderung der psychischen Gesundheit
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- Lena Schäfer
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1 Adäquate Arbeitsbedingungen zur Stärkung/Förderung der psychischen Gesundheit Dr. in Elsbeth Huber BMASK, Sektion VII, Arbeitsrecht und Zentralarbeitsinspektion Abteilung Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Arbeitspsychologie
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3 Adäquate/gesunde Arbeitsbedingungen? Menschengerechte Arbeitsgestaltung Nichtziel: Herausfiltern psychisch kranker Menschen individuellen Befindlichkeiten und Störungen Psychotherapie, noch mehr Yogakurse und Konzentrationsschulungen Messung von Gesundheitszustand, Wohlbefinden, Burnout, Zufriedenheit
4 Kriterien menschengerechter Arbeitsgestaltung (Hacker und Richter, 1984) 1. Ausführbarkeit Die physischen und psychischen Grenzen der Menschen dürfen nicht überschritten werden. Die Arbeit muss sicher, zuverlässig und langfristig ausgeübt werden können (z. B. geeignete Aufgaben und Arbeitsmittel) 2. Schädigungslosigkeit: Die Durchführung der Arbeit soll keine psychischen und physischen Schäden verursachen (z. B. Strahlung, gefährliche Arbeitsstoffe, Lärm, etc.) Für Analyse und Maßnahmen je nach Thema Wissen aus Arbeitsmed., Technik, Chemie, Ergonomie, Arbeitspsych. etc. erforderlich 3. Beeinträchtigungsfreiheit: Aus der Arbeitsausführung resultierende Belastungen dürfen auf Dauer nicht zu psychischen Beeinträchtigungen führen (z. B. quantitative bzw. qualitative Über oder Unterforderung) 4.Persönlichkeitsförderlichkeit: Menschen sollen ihre Potenziale und Kompetenzen entfalten können (z. B. durch Vielseitigkeit, Abwechslung, Handlungsspielräume, zeitliche Flexibilität, Durchschaubarkeit, Störungsfreiheit, Kommunikation, Anerkennung) Für Analyse und Maßnahmen Wissen aus dem Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie erforderlich
5 Novelle ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ( ) und B-BSG ( ) Klarstellung, v.a. hinsichtlich der Begriffe und zeitgemäße Terminologie Starke Betonung der Prävention von Gefahren durch psychische Belastungen bei der Arbeit und Stärken der Gesundheit Erhöhung des Bewusstseins und stärkere Auseinandersetzung mit dem Thema Betonung der Rolle der Arbeitspsycholog/innen neben den Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner/innen, Sicherheitsfachkräfte)
6 ASchG ( ) und B-BSG-Novelle ( ) 2 (7) bzw. (11) Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. 2 (7a) bzw. (11a) Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen. 3 (1)..AG/Dienstgeber hat zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde (statt: Sittlichkeit) seiner Bediensteten erforderlichen Maßnahmen zu treffen 3 (2) Der AG/Dienstgeber hat sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.
7 Was bedeutet Psychisch? Psyche ist eine Funktion des Gehirns. Diese Funktion umfasst DENKEN (kognitive Prozesse) und das FÜHLEN (emotionale Prozesse) bezieht sich psychisch auf kognitive, informationsverarbeitende und emotionale Vorgänge im Menschen (ÖNORM EN ISO , S. 3). Wir konzentrieren uns, bilden Sätze, ordnen ein
8 Was ist eine psychische Belastung? (ÖNORM EN ISO : Begriffe) Psychische Belastung: "Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken." Psychische Beanspruchung: "Die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. Beschäftigung mit Reduzierung von Gefahren durch psychische Belastung bei der Arbeit, um Fehlbeanspruchungen vorzubeugen bzw. zu reduzieren.
9 Dimension Gefahren durch psychische Belastungen Persönlichkeitsmerkmale, individuelle Leistungsvoraussetzung Aufgabe, Tätigkeit Arbeitsorganisation Organisationsu Sozialklima Arbeitsumgebung Freundlichkeitsdruck, hohe Konzentration, Monotone T. in Zwangshaltung Unklare Zuständigkeit, Störungen/Unterbrechungen Zeitdruck, lange AZ Fehlende Information, mangelhafte Kommunikation, Angst vor AP- Verlust Lärm, Hitze, wenig Platz Quelle: nach H. Friesenbichler, AUVA Kurzfristig: Überforderung, Unterforderung, Stress Beanspruchung und Folgen Langfristig: Innere Kündigung, Erkrankungen Private Lebenssituation
10 Dimension Aufgabe, Tätigkeit Gefahren durch psychische Belastungen Freundlichkeitsdruck Arbeitsorganisation Organisationsu Sozialklima Unklare Zuständigkeit Fehlende Information Thema der Arbeitsplatzevaluierung Arbeitsumgebung Lärm, Hitze Quelle: nach H. Friesenbichler, AUVA
11 (Quelle: BAuA)
12 ASchG und B-BSG Novelle - Arbeitsplatzevaluierung 7 Grundsätze der Gefahrenverhütung 3. Gefahrenbekämpfung an der Quelle; 4. Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen 4a. Berücksichtigung der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation 5. Berücksichtigung des Standes der Technik 7. Planung der Gefahrenverhütung mit dem Ziel einer kohärenten Verknüpfung von Technik, Tätigkeiten und Aufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz 8. Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz;
13 Arbeitsplatzevaluierung: Prozess und Wertigkeit
14 Planung und Organisation Wer führt durch und wer steuert? Wer wird einbezogen, beteiligt, informiert? Wie können vorhandene Unterlagen/Informationen genützt werden? Wie werden Zielgruppen strukturiert? Wo anfangen? Auswahl geeigneter Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Ergebnisse? Schrittweises Vorgehen oder schnelles Beenden?
15 Arbeitsschritte Planung / Organisation Vorbereiten und Planen Team bilden (AG/in, PFK, SVP, PV, Arbeitspsycholog/in, ASA ) Ermitteln und Beurteilen Maßnahmen entwickeln Maßnahmen festlegen Wirksamkeit überprüfen; Dokumentation Evaluierungsplan erstellen Vorhandene Daten sichten Erhebungsbereiche festlegen Gruppen einteilen Instrumente auswählen Fragebögen, Einzelinterviews, Beobachtungsverfahren, Gruppengespräche Quelle: nach Herbert Friesenbichler, AUVA
16 WO? (Quelle: AUVA, Strobach)
17 Planung und Umsetzung der Evaluierung Quelle: ABS Gruppe Arbeitsbewertung in der Gruppe (Molnar, Prinkel, Friesenbichler, Grafik: Solt- Bittner, 2013, AUVA, i.e.)
18 Beispiel Großbetrieb: Vorhandene Daten sichten und zuordnen fit2 work 2. und 3. Phase
19 Arbeitsplatzevaluierung: Prozess und Wertigkeit
20 Welche Messverfahren geeignet? Stand. schriftl. Befragung Standard. Gruppen- Interview Nur standardisierte, qualitätsgesicherte, vergleichbare Messverfahren! Nichts Selbstgestricktes Standard. mündl. Interview Standard. Beobachtungserhebung Anforderungen an Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen ÖNORM EN ISO Quelle: ABS Gruppe Arbeitsbewertung in der Gruppe (Molnar, Prinkel, Friesenbichler, Grafik: Solt- Bittner, 2013, AUVA, i.e.)
21
22 Arbeitsplatzevaluierung: Prozess und Wertigkeit
23 Gute Maßnahmen wirken kollektiv und setzen an der Quelle an! ( 7 ASchG) Gestaltung der Arbeitsaufgabe, Anforderung aus der Tätigkeit Gestaltung der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation, inkl. Arbeitszeit Gestaltung des Organisationsund Sozialklimas Gestaltung der Arbeitsumgebung
24 Maßnahmen z.b. Pflegeheim (Quelle: AUVA, Strobach) 26
25 Planung und Umsetzung der Evaluierung Quelle: ABS Gruppe Arbeitsbewertung in der Gruppe (Molnar, Prinkel, Friesenbichler, Grafik: Solt- Bittner, 2013, AUVA, i.e.)
26 Komplett ist die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen, wenn 1. Belastungen mit einem geeigneten Verfahren standardisiert ermittelt wurden 2. Messergebnisse beurteilt sind (Handlungsbedarf?) 3. geeignete ursachenbezogene, kollektiv wirksame Maßnahmen abgeleitet sind 4. Maßnahmen umgesetzt werden und im SiGeDok eingetragen sind 5. die Wirksamkeit überprüft wird
27 Jänner 2012; aktualisiert August 2013 Jänner 2013 März 2014 Vom Leitfaden der AI zum Merkblatt des Baunebengewerbes ( )
28 Schwerpunkt der Arbeitsinspektion
29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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