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2 t 3 Worte des Bürgermeisters 4 Friedberg der Platz an der Sonnenseite des Wechsels 6 Verfügbare Baugrundstücke 7 Übersichtsplan Bauplätze in der Stadtgemeinde Friedberg 8 Übersichtsplan Stadtgemeinde Friedberg und Ortschaften 9 (1) Baugrundstücke Bahnhofsiedlung 1 10 (2) Baugrundstücke Bahnhofsiedlung 2 11 (3) Bahnhofstraße - Kainz 12 (4) Bahnhofstraße Gassner 13 (5) Grazer Straße Stögerer 14 (6) Grazer Straße Objekta 15 (7) Grazer Straße Hofer 16 (8) Grazer Straße Zingl 17 (9) Hochstraße Stadtfeldweg Steinhöfler 18 (10) Panoramaweg - Hütter 19 (11) Querweg Hackl 20 (12) Schwaighofstraße Obitsch 21 (13) Sonnenweg - Thalhammer 22 (14) Triftweg Steinhöfler 23 Übersichtsplan Bauplätze im Ortsteil Ehrenschachen 24 (15) Ehrenschachen Kerschbaumer 25 (16) Ehrenschachen Marchtrenker 26 (17) Ehrenschachen Köberl 27 Übersichtsplan Bauplätze im Ortsteil Schwaighof 28 (18) Schwaighof - Otter 29 Übersichtsplan Bauplätze im Ortsteil Stögersbach 30 (19) Stögersbach Hofstätter 31 Förderungen in der Stadtgemeinde Friedberg und Abgaben u. Gebühren 32 Baubewilligung IMRESSUM: Baumappe der Stadtgemeinde Friedberg, Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde Friedberg Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Karl Mathä Gestaltung: Bgm. Karl Mathä, Helmut Riegler, Ewald Grill, Bettina Kogler, Petra Gremsl, Karin Hofer, Birgit Obermann Druck: Eigendruck Seite Jänner 2015

3 Sehr geehrte Bauwerberin, sehr geehrter Bauwerber! Das Angebot an Baugrundstücken ist sehr groß und kaum überschaubar. Wir wollen mit der Broschüre bauen auf der Sonnenseite des Wechsels! einen Überblick über die in unserer Stadt zum Verkauf angebotenen Baugrundstücke bieten. Wir haben daher eine Liste jener Grundstücke zusammengestellt, welche laut Mitteilung der Grundeigentümer zum Verkauf angeboten werden. Die Entscheidung über den Ankauf eines Baugrundstückes, und in weiterer Folge den Bau eines Wohnhauses, soll gut überlegt werden und es sind dabei viele Faktoren zu beachten: Wie groß soll das Grundstück sein? Will ich in Zentrumsnähe oder eher in der Peripherie wohnen? Wie gut ist der Bauplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar? Wie weit sind der Kindergarten, Schule, Geschäfte und Ärzte vom Bauplatz entfernt? Dies sind nur einige Fragen, welche jeder für sich beantworten und deren Wichtigkeit bei der Wahl des Bauplatzes bewerten muss. Wir haben die verfügbaren Bauplätze daher in einem plan eingezeichnet, damit Sie die Möglichkeit haben jeden Bauplatz zu besichtigen und vielleicht Ihren Favoriten herausfinden. Falls Sie noch Fragen zu den Bauplätzen haben sind wir Ihnen gerne behilflich, bzw. kopieren Ihnen gerne die entsprechenden Bebauungspläne. Wir haben auch eine kurze Beschreibung unserer Stadt beigelegt, damit Sie sehen, welche Infrastruktur Sie bei uns erwartet. Weitere Informationen zu unserer Stadt erhalten Sie auch auf unserer Homepage Sie können von Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr und am Donnerstag von bis Uhr im Stadtamt Friedberg gerne persönlich vorsprechen. Außerhalb dieser Zeiten ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung! Wir hoffen, dass Sie das passende Grundstück finden und wünschen Ihnen dazu viel Erfolg! Für die Stadtgemeinde Friedberg: Bürgermeister Karl Mathä e.h. Seite Jänner 2015

4 Friedberg der Platz an der Sonnenseite des Wechsels Die Stadt Friedberg liegt an den sonnigen Südhängen des Wechselgebirges in einer Seehöhe von 600 m. Die planmäßig angelegte Innenstadt mit der markanten Stadtpfarrkirche liegt auf einem Hangrücken und ist schon von weitem sichtbar. Das landwirtschaftlich dominierte Umfeld von Friedberg und die ausgedehnten Mischwälder bieten ideale Voraussetzungen für Erholungssuchende und Sportbegeisterte. Friedberg wurde bereits 1194 aus dem Lösegeld des englischen Königs Richard Löwenherz als Grenzfeste errichtet. Die Burg wurde Ende des 19. Jahrhunderts abgerissen und stattdessen das Kriegerdenkmal am schönsten Aussichtspunkt über der Altstadt errichtet. Friedberg war bereits im Mittelalter eine blühende Handwerksstadt. Durch die Eröffnung der Eisenbahnlinie über den Wechsel nach Hartberg und Oberwart wurde Friedberg zum Bahnknotenpunkt im Wechselland. Die Bahnverbindung nach Wien wurde in den letzten Jahren ständig verbessert, sodass die Fahrtzeit nach Wien mittlerweile nur 1 Std. 20 min beträgt. Durch den Bau der Südautobahn ist Wien und Graz nur mehr eine Autostunde entfernt. Auch die Busverbindungen nach Wien, und mittlerweile auch nach Graz, sind sehr gut ausgebaut. Friedberg liegt im Zentrum des Wechsellandes und bildet gemeinsam mit der Marktgemeinde Pinggau und den Gemeinden Schäffern, Dechantskirchen und St. Lorenzen a. W. die Kleinregion Steirisches Wechselland. Die Zusammenarbeit soll zum Wohle unserer Bewohner und unserer Gäste vor allem in den Bereichen Tourismus, Wirtschaft und Verwaltung intensiviert werden. Die Stadt Friedberg hat einen der schönsten quadratischen Hauptplätze weit und breit. Durch ein breit gefächertes Angebot an Geschäften in der Innenstadt, beginnend von einem Lebensmittelmarkt, Fleischerei, Optiker, Banken, Trafik, sowie Geschäfte für Bekleidung, Elektro, Papier- und Schreibwaren, Geschenkartikel, Schmuck u. Uhren, Bastelund Haushaltswaren, und Farben haben wir noch einen lebendigen Ortskern. Überdies beherbergt die Innenstadt noch viele öffentliche Einrichtungen, wie z.b. Standesamt, Notariat, Apotheke, Bücherei, Polizeiinspektion und Postpartner. Zahlreiche Gastronomiebetriebe und Cafehäuser bieten eine große Auswahl an Speisen und Getränken. Durch die Schaffung von zahlreichen Parkplätzen in der Innenstadt konnte auch das Parkproblem gelöst werden. Das Gewerbe hat in unserer Stadt schon seit dem Mittelalter eine große Rolle gespielt und stellt auch heute noch einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar. Wir haben ein breites Spektrum an Gewerbetreibenden in unserer Stadt, welche einen Großteil der im Alltag benötigten Leistungen abdecken. Friedberg hat sich in den letzten Jahren auch als Gesundheitszentrum in der Region Wechselland etabliert. Es wurden neben dem Stützpunkt des Österr. Roten Kreuzes und der Hauskrankenpflege zahlreiche Fachärzte angesiedelt (Zahnärztin, Internist, Augenarzt, Hautarzt, Urologe). In der Marktgemeinde Pinggau wurden ebenfalls einige Fachärzte (Zahnarzt und Frauenarzt) zusätzlich zum praktischen Arzt angesiedelt. Weiters betreiben zwei Physiotherapeuten Ihre Praxis in unserer Stadt. Zusammen mit den zwei praktischen Ärzten und dem Senioren- und Pflegewohnhaus der Caritas haben wir somit eine ausgezeichnete Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auch im schulischen Bereich sind wir durch die Volksschule, Neue Mittelschule und Polytechnische Schule bestens versorgt. Die weiterführenden Schulen in Hartberg, Pinkafeld, Oberschützen und Oberwart sind durch sehr gute Bus- und Bahnverbindungen erreichbar. Zwei Kindergärten, sowie ein Integrationskindergarten, sorgen für die optimale Kinderbetreuung. Die Betreuung der Kinder im Kindergarten ist ab 1 ½ Jahren von 7.00 bis Uhr möglich. In den Pflichtschulen wird eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Seite Jänner 2015

5 Im Jahr 2006 wurde ein neuer Kinderspielplatz in der Bahnhofsiedlung errichtet, welcher bei den Kindern sehr beliebt ist. Die Freizeitmöglichkeiten reichen vom solarbeheizten Familienbad, einem Beachvolleyballplatz, dem Sportzentrum für Fußball, Street-Soccer, Tennis und Stocksport, Tennishalle, Reiten, Judo, Eislaufplatz, Langlaufloipe, bis zum Naturbadesee in Pinggau und der neuerrichteten Schischaukel Mönichkirchen-Mariensee. Außerdem laden sehr viele Vereine im sportlichen, musischen und gesellschaftlichen Bereich zum Mitmachen ein. Durch die sehr gute verkehrsmäßige zwischen Wien und Graz und die ausgezeichnete Infrastruktur hat der Wohnbau in unserer Stadt in den letzten 25 Jahren stark zugenommen. So wurden neben zahlreichen Einfamilienhäusern auch über 100 Eigentumswohnungen errichtet. Darüber hinaus wurden in der Innenstadt 22 Mietwohnungen von privaten Personen zusätzlich zu den bereits bestehenden 28 Gemeindewohnungen errichtet. Unsere Region liegt auch in der Nähe des Thermenlandes (Bad Tatzmannsdorf, Bad Waltersdorf, Sebersdorf, Bad Blumau, Stegersbach), was nicht nur für unsere erholungssuchenden Gäste und Bewohner von Vorteil ist, sondern auch ein großes Angebot an Arbeitsplätzen für unsere Bewohner bietet. Damit das entsprechende Bauland zu vernünftigen en verfügbar ist, hat die Stadtgemeinde Friedberg ein größeres Grundstück in bester südwestlicher angekauft und für Bauplätze aufgeschlossen. Das Baugrundstück liegt in der Nähe des Bahnhofes Friedberg, von welchem in den Morgen- und Abendstunden sehr gute Zugverbindungen nach Wien (1 Std. 20 min) bestehen. In einer Entfernung von ca. 1 km liegt auch die Bushaltestelle der Buslinien nach Wien, welche über die Autobahn in 1 Stunde in Wien sind. Die Innenstadt mit den zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten ist zu Fuß leicht erreichbar, ebenso sämtliche Kindergärten und Pflichtschulen. Baugrundstücke werden im gesamten Gemeindegebiet auch von Privatpersonen zum Kauf angeboten. Nutzen auch Sie das Angebot unserer Stadt und überzeugen Sie sich von den Vorteilen des Wohnens in Friedberg, egal ob Sie ein Haus bauen oder kaufen wollen, eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung suchen. Informieren Sie sich im Stadtamt Friedberg oder auf unserer Homepage über die entsprechenden Angebote! Seite Jänner 2015

6 Verfügbare Baugrundstücke Bauplatzadresse Anzahl Größe Grundstücke in m² Ansprechperson 1 Bahnhofsiedlung Ja Stadtgemeinde Friedberg 2 Bahnhofsiedlung u. 892 Ja Stadtgemeinde Friedberg 3 Bahnhofstraße Kainz Josef 4 Bahnhofstraße bis Dr. Gassner Rainer 5 Grazer Straße Variabel Ja Stögerer Johann 6 Grazer Straße Objekta Immobilien GmbH. 7 Grazer Straße Hofer Andreas 8 Grazer Straße 28 Variabel Zingl Johann 9 Hochstraße/Stadtfeldweg 4 variabel Steinhöfler Alfred 10 Panoramaweg bis Hütter Wernfried 11 Querweg Hackl Hermine 12 Schwaighofstraße Dr. Winfried Obitsch 13 Sonnenweg bis 892 Mag. Thalhammer Andreas MBA 14 Triftweg Ja Steinhöfler Franz 15 Ehrenschachen Kerschbaumer Walter 16 Ehrenschachen Ja Marchtrenker Gertrude 17 Ehrenschachen bis 985 Ja Köberl Heinz 18 Schwaighof Variabel Otter Josef 19 Stögersbach Hofstätter Josef Sämtliche Angaben die Grundstücke betreffend sind ohne Gewähr! Seite Jänner 2015

7 bauen auf der Sonnenseite des Wechsels! Übersichtslageplan der Bauplätze in der Stadtgemeinde Friedberg Seite Jänner 2015

8 bauen auf der Sonnenseite des Wechsels! Übersichtsplan Stadtgemeinde Friedberg und deren Ortsteile Ehrenschachen, Stögersbach, Schwaighof M 1 : Friedberg Stögersbach Seite Jänner 2015

9 (1) Bahnhofsiedlung 1 Grundstücks Nr. Größe in m² 1017/ KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,5 Bahnhofsiedlung 1 vom Gz: 031-1/2001 fertiggestellt Gemeindestraße asphaltiert auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück sofort binnen 5 Jahren 28,71 je m² Zuzüglich 1.214,-- pro Bauplatz für die Vorfinanzierung der zuleitung Die Grundstücke haben eine leichte süd- westliche Hanglage und sind daher von der Besonnung ideal ausgerichtet. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein öffentlicher Kinderspielplatz. Das Ortszentrum erreicht man über einen schönen Gehweg in ca. 5 min. Gehzeit. Sämtliche Kindergärten, Schulen (VS u. NMS) sowie die Polytechnische Schule sind ebenfalls zu Fuß leicht erreichbar. Der Bahnhof Friedberg, von welchem in den Morgen- und Abendstunden ideale Zugverbindungen in den Wiener Raum bestehen, liegt in einer Entfernung von nur ca. 400 m. In einer Entfernung von ca. 1 km befindet sich die Bushaltestelle Richtung Wien, von wo aus ausgezeichnete Busverbindungen nach Wien bestehen. Informationen bei: Stadtamt Friedberg, 8240 Friedberg, Hauptplatz 20, / stadtgemeinde@friedberg.at, Seite Jänner 2015

10 (2) Bahnhofsiedlung 2 Grundstücks Nr. Größe in m² 1017/ / KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,5 Bahnhofsiedlung 2 vom Gz: 031-1/2006 fertiggestellt Gemeindestraße asphaltiert auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück auf dem Baugrundstück sofort binnen 5 Jahren Informationen bei: 28,71 je m² Zuzüglich 1.214,-- pro Bauplatz für die Vorfinanzierung der zuleitung Die Grundstücke haben eine leichte süd- westliche Hanglage und sind daher von der Besonnung ideal ausgerichtet. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein öffentlicher Kinderspielplatz. Das Ortszentrum erreicht man über einen schönen Gehweg in ca. 5 min. Gehzeit. Sämtliche Kindergärten, Schulen (VS u. NMS) sowie die Polytechnische Schule sind ebenfalls zu Fuß leicht erreichbar. Der Bahnhof Friedberg, von welchem in den Morgen- und Abendstunden ideale Zugverbindungen in den Wiener Raum bestehen, liegt in einer Entfernung von nur ca. 200 m. In einer Entfernung von ca. 1 km befindet sich die Bushaltestelle Richtung Wien, von wo aus ausgezeichnete Busverbindungen nach Wien bestehen. Stadtamt Friedberg, 8240 Friedberg, Hauptplatz 20, / stadtgemeinde@friedberg.at, Seite Jänner 2015

11 (3) Bahnhofstraße Grundstücks Nr. Größe in m² 996/ KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Ja Gemeindestraße bzw. Interessentenweg Öffentl. Wasserleitung Öffentl. Kanalisation Ja Ja Auf eigenem Grund Sofort Auf Anfrage Das Grundstück liegt in der Nähe des Bahnhofes. Informationen bei: Hr. Josef Kainz Tel / Seite Jänner 2015

12 (4) Bahnhofstraße Grundstücks Nr. Größe in m² 1043/ m² 1043/ m² 1043/ m² KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Ja Gemeindestraße bzw. Interessentenweg Öffentliche Wasserleitung Öffentliche Kanalisation Ja möglich Auf eigenem Grund Sofort Auf Anfrage Grundstück befindet sich in der Nähe des Bahnhofes in sonniger und ruhiger. Informationen bei: Hr. Dr. Rainer Gassner Tel Seite Jänner 2015

13 (5) Grazer Straße Grundstücks Nr. Größe in m² Gesamtgröße ca m² KG Friedberg Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Bei Bedarf vorhanden derzeit noch nicht aufgeschlossen derzeit noch nicht aufgeschlossen derzeit noch nicht aufgeschlossen derzeit noch nicht aufgeschlossen derzeit noch nicht aufgeschlossen Nach Durchführung der Aufschließung Auf Anfrage Zentrale am Ortsrand nördlich der Landesstraße Richtung Stögersbach, leichte südliche Hanglage. Grundstück muss erst parzelliert und aufgeschlossen werden. Informationen bei: Hr. Stögerer Johann 0664 / Seite Jänner 2015

14 (6) Grazer Straße Grundstücks Nr. Größe in m² 1879/ / KG Friedberg Sanierungsgebiet (Lärm) Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,5 vorhanden vorhanden am Grundstücksrand am Grundstücksrand am Grundstücksrand Anschluss möglich am eigenen Grundstück Sofort Auf Anfrage! Nähe Orts- bzw. Stadtzentrum, teilweise Hanglage Informationen bei: Objekta Immobilien GmbH. Tel. Nr. 01 / Seite Jänner 2015

15 (7) Grazer Straße Grundstücks Nr. Größe in m² 1047/ /2 381 KG Friedberg derzeit Freiland vorhanden vorhanden am Grundstücksrand am Grundstück am Grundstücksrand Anschluss möglich am eigenen Grundstück Nach Umwidmung in Bauland Nach Umwidmung Auf Anfrage! Grundstück liegt zentral südlich der Grazer Straße mit einer leichten südlichen Hanglage. Ein Teil des Grundstückes befindet sich in der Gelben Zone. Informationen bei: Hr. Hofer Andreas, Tel. Nr / Seite Jänner 2015

16 (8) Grazer Straße Grundstücks Nr. 1034/1, 1035/1, 1035/2, 1035/3, 1035/4 KG Friedberg Größe Gesamt ca. 3 ha Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,6 Grundstücksgrößen zwischen 700 und m² möglich Über öffentlichen Weg Am Grundstück Am Grundstück Am Grundstück Am Grundstück Am Grundstück ab April 2015 Ja 35,-- je m² Informationen bei: Das Grundstück liegt in zentraler und weist eine leichte Hanglage nach Südwesten auf. Das Ortszentrum erreicht man über einen schönen Gehweg in ca. 5 min. Gehzeit. Sämtliche Kindergärten, Schulen (VS u. NMS) sowie die Polytechnische Schule sind ebenfalls zu Fuß leicht erreichbar. Der Bahnhof Friedberg, von welchem in den Morgen- und Abendstunden ideale Zugverbindungen in den Wiener Raum bestehen, liegt in einer Entfernung von nur ca. 300 m. In einer Entfernung von ca. 1,5 km befindet sich die Bushaltestelle Richtung Wien, von wo aus ausgezeichnete Busverbindungen nach Wien bestehen. Der erste Teil der Erschließung wird im Frühjahr 2015 erfolgen. Insgesamt sind 28 Baugrundstücke vorgesehen, deren Größe noch individuell innerhalb eines gewissen Rahmens festgelegt werden kann. Hr. Zingl Johann, 0664 / oder Stadtamt Friedberg, 8240 Friedberg, Hauptplatz 20, / stadtgemeinde@friedberg.at, Seite Jänner 2015

17 (9) Hochstraße - Stadtfeldweg Grundstücks Nr. 858/1 tlw. 861/1 tlw. KG Friedberg Größe in m² Gesamt ca Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,6 Variabel (noch nicht vermessen) Muss erst errichtet werden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Nach und Errichtung des Aufschießungsweges Ja Auf Anfrage Das Grundstück liegt in ruhiger in der Nähe der Auf- und Abfahrt zur LB 54. Das Ortszentrum befindet sich in ca. 2 km Entfernung. Nach und Herstellung des Aufschließungsweges können die Grundstücke sofort bebaut werden. Informationen bei: Hr. Steinhöfler Alfred, Tel. Nr / Seite Jänner 2015

18 (10) Panoramaweg Grundstücks Nr. Größe in m² 2020/ / KG Friedberg Aufschließungsgebiet Reines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,6 Vorhanden über Interessentenweg Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden möglich Auf eigenem Grundstück Sofort Ja Auf Anfrage! Das Grundstück liegt nördlich des Stadtzentrums in einer leichten südöstlichen sehr ruhigen Hanglage mit guter Aussicht. Informationen bei: Hr. Hütter Wernfried, Tel. Nr / Seite Jänner 2015

19 (11) Querweg Grundstücks Nr. Größe in m² 1044/ KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Vorhanden Abzweigend von Gemeindestraße Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden möglich Auf eigenem Grundstück Sofort Auf Anfrage Das Grundstück liegt in ruhiger am westlichen Ortsrand von Friedberg. Informationen bei: Frau Hackl Hermine, Tel. Nr / 3937 Seite Jänner 2015

20 (12) Schwaighofstraße Grundstücks Nr. Größe in m² 1881/ KG Friedberg derzeit Freiland vorhanden Vorhanden über Interessentenweg Anschlussmöglichkeit ca. 60 m vom Grundstück entfernt am Grundstück vorhanden Anschluss möglich möglich auf eigenem Grundstück nach Umwidmung sofort nach Umwidmung Auf Anfrage Nähe Orts- bzw. Stadtzentrum, teilweise Hanglage Informationen bei: Dr. Winfried Obitsch, 0699 / Seite Jänner 2015

21 (13) Sonnenweg Grundstücks Nr. Größe in m² 877/ / /7 892 KG Friedberg 877/7 u. 877/8 derzeit Freiland 892/5 Reines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 vorhanden Öffentlicher Weg asphaltiert Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Am Grundstück vorhanden Sofort bzw. nach Umwidmung Auf Anfrage Ruhige Südwestliche Hanglage in der Nähe des Sportzentrums Informationen bei: Mag. Thalhammer Andreas, MBA, Tel. Nr / Seite Jänner 2015

22 (14) Triftweg Grundstücks Nr. Größe in m² 157/ KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Steinhöfler vom Gz.: 031-1/1989 Vorhanden Über Interessentenweg vorhanden Öffentl. Wasserleitung Öffentl. Kanalisation Vorhanden möglich Auf eigenem Grundstück Sofort Auf Anfrage Ruhige sonnige am Stadtrand Informationen bei: Hr. Steinhöfler Franz, Tel. Nr / Seite Jänner 2015

23 bauen auf der Sonnenseite des Wechsels! Übersichtslageplan der Bauplätze in der Stadtgemeinde Friedberg Ortsteil Ehrenschachen Seite Jänner 2015

24 (15) Ehrenschachen Grundstücks Nr. Größe in m² 152/2 700 KG Ehrenschachen Reines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Vorhanden Vorhanden Öffentl. Wasserleitung Öffentl. Kanalisation Vorhanden möglich Auf eigenem Grundstück Sofort Auf Anfrage Ruhige, sonnige Informationen bei: Hr. Kerschbaumer Walter Eltzgasse 8/ Neunkirchen Tel. Nr / Seite Jänner 2015

25 (16) Ehrenschachen Grundstücks Nr. Größe in m² 547/9 925 KG Ehrenschachen Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Bebauungsrichtlinien Köberl vom Gz: 031-1/2007 Vorhanden Vorhanden Öffentl. Wasserleitung Öffentl. Kanalisation Vorhanden möglich möglich Sofort Auf Anfrage Ruhige, sonnige Westlage auf einer Anhöhe über Ehrenschachen Informationen bei: Fr. Marchtrenker Gertrude, Tel.: 0650 / Seite Jänner 2015

26 (17) Ehrenschachen Grundstücks Nr. Größe in m² 547/ / / / / / KG Ehrenschachen Allgemeines bzw. Reines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Bebauungsrichtlinien Köberl vom Gz: 031-1/2007 Vorhanden Über Interessentenweg Öffentl. Wasserleitung Öffentl. Kanalisation Vorhanden möglich Oberflächenkanal muss errichtet werden Sofort Auf Anfrage Ruhige, sonnige Westlage auf einer Anhöhe mit Blick über das Dorfzentrum von Ehrenschachen Möglichkeit an Fernwärme anzuschließen Informationen bei: Hr. Köberl Heinz, Tel.: / Seite Jänner 2015

27 Übersichtslageplan der Bauplätze in der Stadtgemeinde Friedberg Ortsteil Schwaighof Seite Jänner 2015

28 (18) Schwaighof Grundstücks Nr. Größe in m² tlw.705/1 ca KG Schwaighof derzeit Freiland Noch nicht Vorhanden Vorhanden über Interessentenweg Öffentliche Wasserversorgung Öffentliche Kanalisation Vorhanden möglich Auf eigenem Grund Nach Umwidmung Nach Umwidmung Auf Anfrage Sonnige Hanglage Richtung Süden, sehr schöne Aussicht Informationen bei: Hr. Otter Josef, Tel. Nr / Seite Jänner 2015

29 Übersichtslageplan der Bauplätze in der Stadtgemeinde Friedberg Ortsteil Stögersbach Seite Jänner 2015

30 (19) Stögersbach Grundstücks Nr. Größe in m² 1419/ KG Friedberg Allgemeines Wohngebiet Bebauungsdichte 0,2 0,4 Vorhanden Vorhanden Wassergenossenschaft Stögersbach Öffentl. Kanalisation Vorhanden möglich auf eigenem Grund Sofort Auf Anfrage Leichte sonnige Hanglage Richtung Westen Informationen bei: Hr. Hofstätter Josef, Tel.: 0664 / Seite Jänner 2015

31 Förderungen in der Stadtgemeinde Friedberg Die Stadtgemeinde Friedberg gewährt eine Förderung bei der Errichtung einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage, sowie bei der Errichtung von Biomasseheizungen und Erdwärmeheizungen. Die Förderbedingungen und die Höhe der Förderungen können auf der Homepage der Stadtgemeinde Friedberg unter abgerufen werden. Die genauen Förderrichtlinien des Landes, sowie die Anträge für die Landesförderung können Sie auf der Homepage herunterladen. Abgaben und Gebühren Bei der Errichtung eines Wohnhauses ist die Bauabgabe und der einmalige Wasser- und Kanalisationsbeitrag zu bezahlen. Die Berechnung der Beiträge ist in den Steiermärkischen Landesgesetzen geregelt. Gesetzliche Grundlage: Bauabgabe Baugesetz (LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.f.) Gemäß 15 des Stmk. Baugesetzes ist anlässlich der Erteilung der Baubewilligung oder der Genehmigung der Baufreistellung dem Bauwerber von der Abgabenbehörde eine Bauabgabe vorzuschreiben. Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe entsprechend der neugewonnenen Bruttogeschossfläche zu berechnen. Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschossfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze, die übrigen Geschosse (Tiefgaragengeschosse, Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse u. dgl.) zur Hälfte zu berechnen. Die Bruttogeschossfläche ist die Fläche je Geschoss, die von den Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Außenwände. Wurde für das Grundstück bereits ein Infrastrukturkostenbeitrag bezahlt, wird dieser von der Bauabgabe abgezogen. Gesetzliche Grundlage: Wasserleitungsbeitrag Wasserleitungsbeitragsgesetz (LGBl. Nr. 137/1962 i.d.g.f.) Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Friedberg Bei anschlusspflichtigen Neubauten und bei Zu-, Auf-, Ein- und Umbauten in anschlusspflichtigen Gebäuden entsteht die Beitragspflicht mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Benützungsbewilligung, jedenfalls aber mit der erstmaligen Benützung der Baulichkeit. Die Höhe des Wasserleitungsbeitrages ergibt sich aus dem Produkt des Berechnungsfaktors mit dem Einheitssatz. Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in Quadratmetern mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse vervielfacht wird. Dach- und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benützbar ausgebaut sind. Bei unbebauten Liegenschaften, welche an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden (z.b. Bauplatz), beträgt der Berechnungsfaktor, unabhängig von der Größe der Liegenschaft, 100. Wird auf einem Baugrundstück ein Wohnhaus errichtet, so ist der bereits geleistete Wasserleitungsbeitrag für das unbebaute Baugrundstück bei dem für das Gebäude zu entrichtenden Wasserleitungsbeitrag anzurechnen. Bei Zu-, Auf-, Ein- und Umbauten von Gebäuden, für welche bereits ein Wasserleitungsbeitrag entrichtet wurde, ist eine Ergänzungsgebühr zu leisten, die sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Gebühr für den Bestand nach der Änderung und der Gebühr für den Bestand vor der Änderung ergibt, wobei beide Gebühren nach dem zuletzt geltenden Einheitssatz zu berechnen sind. Gesetzliche Grundlage: Kanalisationsbeitrag Kanalabgabengesetz (LGBl. 71/1955 i.d.g.f.) Kanalabgabenordnungen der Stadtgemeinde Friedberg Seite Jänner 2015

32 Bei anschlusspflichtigen Neubauten und bei Zu- und Umbauten in anschlusspflichtigen Baulichkeiten entsteht die Beitragspflicht mit der erstmaligen Benützung der Baulichkeit oder ihrer Teile. Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschossfläche eines Gebäudes. Dabei sind Keller und Dachgeschosse zur Hälfte, die übrigen Geschosse zur Gänze zu berechnen. Die Bruttogeschossfläche ist die Fläche je Geschoss, die von den Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Außenwände. Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergänzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschossfläche zu berechnen. Baubewilligung Nach der erfolgreichen Suche nach einem Bauplatz stellt sich die Frage, wie ich zu einer Baubewilligung für ein Wohnhaus komme. Vorweg muss geklärt werden, ob ein für das Grundstück vorhanden ist. Die Bebauungspläne liegen im Stadtamt Friedberg auf und sollen dem Planer des Wohnhauses vorgelegt werden, damit eventuelle Vorschreibungen eingehalten werden. Weiters sind für die Erteilung einer Bewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses vollständige Einreichunterlagen gemäß 22 Abs. 2 des Stmk. Baugesetzes (Einreichplan, Baubeschreibung usw.) erforderlich. Für die Erteilung der Bewilligung gibt es gemäß dem Steiermärkischen Baugesetz zwei Möglichkeiten: Anzeigeverfahren Gemäß 20 Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes ist die Errichtung eines Neu-, Zu- oder Umbaues von Kleinhäusern im Bauland anzeigepflichtig, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: Die Eigentümer der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke, sowie jene Grundeigentümer deren Grundstücke vom Bauplatz durch ein schmales Grundstück bis zu 6 m Breite (z.b. Weg) getrennt sind, haben durch Unterfertigung der Baupläne ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt. Der Verfasser der Unterlagen (Planer) hat zu bestätigen, dass die Unterlagen allen baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Falls die Bedingungen für ein Anzeigeverfahren erfüllt sind, können die vollständigen Einreichunterlagen im Stadtamt Friedberg abgegeben werden. Die Baufreistellung wird sodann binnen ca. 2 Wochen den Bauwerbern übermittelt und es kann sofort mit dem Bau begonnen werden. Bauverfahren Falls die Anrainer (oder auch nur 1 Anrainer) den Einreichplan zum Zeichen ihres Einverständnisses nicht unterschreiben, oder der Planer die Bestätigung über das Einhalten sämtlicher baurechtlicher Anforderungen nicht ausstellt, erfolgt die Genehmigung des Wohnhauses aufgrund des 19 Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes. In diesem Fall wird in der Regel eine Bauverhandlung vor Ort durchgeführt, zu welcher die Anrainer eingeladen werden. Die Bauverhandlung muss 2 Wochen vorher ausgeschrieben werden, weshalb dieses Verfahren länger dauert. Nach der Bauverhandlung wird der Baubescheid ausgestellt, welcher nach einer Berufungsfrist von 2 Wochen in Rechtskraft tritt. Von der Beantragung der Baubewilligung bis zur rechtskräftigen Bewilligung muss daher ein Zeitraum von ca. 8 Wochen eingeplant werden. Es liegt in der Entscheidung der Bauwerber, ob ein Anzeigeverfahren (mit Unterschriften sämtlicher Nachbarn und Bestätigung des Planers) oder ein Bewilligungsverfahren gemäß 19 (ohne Unterschriften der Nachbarn und mit einer Bauverhandlung) durchgeführt wird. Empfehlenswert ist mit einem Entwurf des Einreichplanes im Bauamt vorbeizukommen, damit etwaige fehlende Angaben noch ergänzt werden können bevor dieser fertig gestellt wird. Seite Jänner 2015

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