Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

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1 Bemerkungen 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

2 Dieser Bericht und weitere Informationen über den Bundesrechnungshof sind erhältlich bei: Bundesrechnungshof Referat für Öffentlichkeitsarbeit Adenauerallee Bonn Tel.: Fax: Internet:

3 Vorwort Im Jahr 2013 führten der Bundesrechnungshof und die ihm nachgeordneten Prüfungsämter des Bundes rund Prüfungen durch. Bei der Wahl seiner Prüfungsthemen ist der Bundesrechnungshof unabhängig. Hauptziel ist es, einen aussagekräftigen Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu gewinnen und prüfungsfreie Räume möglichst zu vermeiden. Finanziell besonders bedeutende oder fehleranfällige Bereiche des Verwaltungshandelns stehen dabei vorrangig im Blick. In seinen jährlichen Bemerkungen fasst der Bundesrechnungshof diejenigen Prüfungsergebnisse zusammen, die für die Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung von Bedeutung sein können. Er verbindet diese Auswahl mit einer Bestandsaufnahme und Analyse der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes. Aktuell reicht seine Betrachtung bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr Wie in den vergangenen Jahren lautet hier die klare Botschaft des Bundesrechnungshofes: Der Konsolidierungskurs sollte konsequent fortgesetzt werden. Es gilt, den ohne Neuverschuldung ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2015 abzusichern. Die von der Bundesregierung bei der Haushaltsaufstellung als weiterhin günstig eingeschätzten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen spiegeln sich insbesondere in einem weiteren Rückgang bei den Zinsausgaben und in erwarteten höheren Steuereinnahmen wider. Neben den möglichen Folgen einer ungünstigeren wirtschaftlichen Entwicklung sieht der Bundesrechnungshof auch strukturelle Belastungen und Risiken, die eine nachhaltige Haushaltspolitik gefährden könnten: Insbesondere die Folgen der Leistungsausweitungen in der Rentenversicherung, aber auch weitere finanzielle Zugeständnisse des Bundes an Länder und Gemeinden. Dabei erscheinen im Bund-Länder-Verhältnis die finanziellen Handlungsspielräume des Bundes angesichts der bestehenden Lasten ausgereizt. Ohne Einsparungen auf der Ausgabenseite oder strukturelle Verbesserungen auf der Einnahmenseite, beispielsweise durch den Abbau von Steuervergünstigungen oder durch Reformmaßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer, besteht mittel- bis langfristig die Gefahr einer zunehmenden Versteinerung des Bundeshaushalts. Damit wären auch die politischen Handlungsspielräume eingeengt.

4 Mit seinen Bemerkungen und den darin enthaltenen Empfehlungen zeigt der Bundesrechnungshof Wege auf, wie Verwaltungen wirtschaftlich handeln können. Dies betrifft sowohl Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite als auch mögliche Mehreinnahmen. Zudem beschreiben die Einzelplanbemerkungen wesentliche Eckpunkte, Entwicklungen und Risiken der jeweiligen Einzelpläne, die meist einem Bundesministerium zugeordnet sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen 2014 in den kommenden Monaten beraten, soweit die Verwaltung den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes nicht gefolgt ist. In der Regel verbindet das Parlament diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umzusetzen. Der Darstellung der Bemerkungen ist auf blauen Seiten eine Kurzfassung vorangestellt. Sie soll den schnellen Einstieg in die unterschiedlichen Themen erleichtern. Die Bemerkungen 2014 werden auch als Bundestagsdrucksache erscheinen. Als Broschüre können sie bei der Pressestelle des Bundesrechnungshofes angefordert werden. Sie sind zudem im Internet unter der Adresse abrufbar. Bonn, im Dezember 2014 Kay Scheller Präsident des Bundesrechnungshofes

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6 Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2013) Inhaltsverzeichnis Seite Zusammenfassung Seite Volltext Vorbemerkung Zusammenfassungen Teil I Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr Stand der Entlastungsverfahren Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung 2013 ordnungsgemäß belegt Haushaltsverlauf Haushaltsabschluss Einzelheiten zu den Einnahmen und den Kreditermächtigungen Haushaltsüberschreitungen Ausgabereste Verpflichtungsermächtigungen Gewährleistungen Selbstbewirtschaftungsmittel Vermögensrechnung Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen des Bundes Bundesbetriebe und behördeneigene Kantinen

7 2 Seite Seite Zusammen- Volltext fassung 2 Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung absichern Haushaltseckwerte bis zum Jahr Einhaltung der Schuldenregel Top-Down-Verfahren und Eckwertebeschluss Ausgabenentwicklung und -struktur Einnahmenentwicklung und -struktur Nettokreditaufnahme Verschuldung und Schuldendienst Gewährleistungen Europäische Fiskalregeln und nationale Schuldenregel Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse 3 Risiken beim Betrieb zahlungsrelevanter IT-Systeme Angemessene Vergütung erfordert Klarheit über Leistungen und Kosten Bundesministerium des Innern muss den Einzug gesetzlich vorgesehener Arzneimittelrabatte sicherstellen Bundesministerium des Innern muss einheitliche Rechtsanwendung bei der ersten Besoldungsfestsetzung sicherstellen Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bietet Hilfestellung bei Personalauswahlverfahren Zuführung von Abfindungen an den Versorgungsfonds des Bundes sichergestellt Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse Bundespräsident und Bundespräsidialamt 9 Entwicklung des Einzelplans Deutscher Bundestag 10 Entwicklung des Einzelplans Bundesrat 11 Entwicklung des Einzelplans Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 12 Entwicklung des Einzelplans Auswärtiges Amt 13 Entwicklung des Einzelplans Bundesministerium des Innern (BMI) 14 Entwicklung des Einzelplans

8 3 Seite Seite Zusammen- Volltext fassung 15 Bundesverwaltungsamt erbringt Dienstleistungen für andere Behörden vielfach ohne personelle oder finanzielle Kompensation Bundesministerium des Innern verbessert die Förderung von Olympiastützpunkten Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 17 Entwicklung des Einzelplans Bundesamt für Justiz muss Gebühren für Führungszeugnisse rechtzeitig und vollständig erheben Bundesministerium der Finanzen (BMF) 19 Entwicklung des Einzelplans Sondervermögen Restrukturierungsfonds Bankenabgabe zu gering Zuständigkeiten für die Verwertung von Altlastengrundstücken gebündelt Bundesministerium der Finanzen verbessert Arbeitsschutz für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 23 Entwicklung des Einzelplans Zuwendungen beim Fördermodul go-effizient in jetziger Form unwirtschaftlich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verbessert seine Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie behebt Mängel bei der Prüfung der Verwendungsnachweise Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verbessert die Erfolgskontrolle seiner Förderprogramme Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 28 Entwicklung des Einzelplans Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 29 Entwicklung des Einzelplans Für den Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung müssen die gleichen sozialgesetzlichen Regelungen gelten wie für alle seine Mitglieder Gesundheitswochen unerlaubte Leistungen eines Rentenversicherungsträgers Unzeitgemäße Flächenzuschläge für Büroräume mit IT-Ausstattung gestrichen Bundesagentur für Arbeit 33 Wirtschaftlichkeit der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit noch nicht sichergestellt

9 4 Seite Seite Zusammen- Volltext fassung 34 Bundesagentur für Arbeit verbessert die Personalplanung bei der Beratung von Jobcentern Bundesagentur für Arbeit will gesetzlich geforderte Beteiligung Dritter an Berufsorientierungsmaßnahmen sicherstellen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 36 Entwicklung des Einzelplans Einsparpotenzial von mehr als 35 Mio. Euro nicht genutzt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bewilligte 54 Mio. Euro für neuartige Signaltechnik ohne erforderliches Betriebsprogramm Förderung des Güterverkehrsgewerbes überarbeiten Bund kann durch Verzicht auf einen Tunnel 10 Mio. Euro sparen Bund fordert Euro erfolgreich zurück Unnötige Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der A 14 gebaut: Sachsen-Anhalt erstattet dem Bund Euro Optimierte Planung einer Ortsumfahrung spart bis zu 1,4 Mio. Euro Einheitliche Aufbewahrung von Rechnungsunterlagen im Bundesfernstraßenbau Provisionen und Bauaufsicht zu Unrecht mit Bundesmitteln finanziert: Straßenbauverwaltung erstattet Euro Straßenbauverwaltung zahlt Bund 1,9 Mio. Euro zurück Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) 47 Entwicklung des Einzelplans Bundeswehr hielt Zusage nicht ein: Abgegebene Betriebsstoffe wurden über Jahre hinweg zu spät und unvollständig in Rechnung gestellt Ausgaben von 11,2 Mio. Euro für unnötigen Triebwerkteststand vermeiden Übertragung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf den Bund ohne Ausgleich durch die Länder Sanitätsdienst: Bundeswehr will für Transparenz bei der Verschreibung von Physiotherapie sorgen Bundeswehr bewirtschaftet Munitionsbestände besser Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 53 Entwicklung des Einzelplans Unwirtschaftlicher Ankauf von Kunst im Wert von Euro durch Landesverband der Betriebskrankenkassen ohne Folgen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) 55 Entwicklung des Einzelplans Korruptionsvorbeugung bei Bauvorhaben des Bundes in Sachsen wird verbessert

10 5 Seite Seite Zusammen- Volltext fassung 57 Fachkunde der Bauverwaltung wird auch bei Öffentlich Privaten Partnerschaften in Zukunft besser genutzt Kostenerstattung zu hoch berechnet: Freistaat Thüringen zahlt im Hochbau Euro an den Bund zurück Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 59 Entwicklung des Einzelplans Bundesverfassungsgericht 60 Entwicklung des Einzelplans Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 61 Entwicklung des Einzelplans Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 62 Entwicklung des Einzelplans Konsequente Überwachung der Mittelverwendung bei Bildungsund Forschungsprojekten noch nicht sichergestellt Energieeffizienz bei Gebäuden der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. wird verbessert Zuwendungsempfänger zahlt Bund 0,3 Mio. Euro zurück Bundesschuld 66 Entwicklung des Einzelplans Allgemeine Finanzverwaltung 67 Entwicklung des Einzelplans Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen vereinfachen Ergebnisse von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen richtig ermitteln Zentrales Informationssystem zur Umsatzsteuerkontrolle endlich erneuern Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verbessert Auftragsvergabe beim Bauunterhalt von Wohnimmobilien Bundesanstalt für Immobilienaufgaben passt Mieten bei Gewerbeobjekten an Umsatzbesteuerung von Ausfuhren Bundesministerium der Finanzen will Betrugsrisiken verringern Fortschritte bei der Evaluierung des maschinellen Risikomanagements in der Steuerverwaltung Bundesministerium der Finanzen überarbeitet gesetzliche Regelungen zum Verzögerungsgeld Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens von Rentnerinnen und Rentnern mit Auslandswohnsitz eingeleitet

11 6 Seite Seite Zusammen- Volltext fassung Teil IV Ergebnisse internationaler Beratungs- und Prüfungstätigkeiten 77 Internationale Kooperation stärkt externe Finanzkontrolle Griechenlands Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Obersten Kontrollamt der Tschechischen Republik bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen und Korruptionsvorbeugung Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Obersten Prüfungsamt der Slowakischen Republik bei Autobahnprüfung Tätigkeit und Haushalt des Bundesrechnungshofes

12 7 Vorbemerkung 1 Gegenstand der Bemerkungen Der Bundesrechnungshof prüft die gesamte Haushaltsund Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe ( 88 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung BHO). Soweit das Ergebnis seiner Prüfung für die Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung von Bedeutung sein kann, fasst er es jährlich für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat in den vorliegenden Bemerkungen zusammen ( 97 Absatz 1 BHO). In seinen Bemerkungen teilt der Bundesrechnungshof gemäß 97 Absatz 2 BHO insbesondere mit, ob die in der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und in welchen bedeutsamen Fällen die geprüften Stellen die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet haben. Zudem gibt der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen darüber Auskunft, wenn sich wesentliche Beanstandungen aus seiner Prüfung der Betätigung des Bundes bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben. Darüber hinaus empfiehlt er auch Maßnahmen für die Zukunft. Hierzu gehören auch Vorschläge für gesetzliche Änderungen. Damit trägt der Bundesrechnungshof dem ausdrücklichen Wunsch des Parlaments Rechnung, den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die für anstehende Gesetzesvorhaben von Bedeutung sind. Gegenstand der Bemerkungen sind somit Einnahmen und Ausgaben des Bundes sowie sein Vermögen und seine Schulden. Die Bemerkungen können sich auch auf alle Maßnahmen beziehen, die sich finanziell auf den Bundeshaushalt auswirken können, auch wenn sie noch nicht zu Einnahmen oder Ausgaben geführt haben. Politische Entscheidungen innerhalb des geltenden Rechts prüft der Bundesrechnungshof allerdings nicht. Deshalb sind sie auch nicht Gegenstand von Bemerkungen. Der Bundesrechnungshof verbindet die Berichterstattung über seine Prüfungserkenntnisse mit einer Bestandsaufnahme und Analyse der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes. Seit dem Jahr 2011 nimmt der Bundesrechnungshof zusätzlich sogenannte Einzelplanbemerkungen in den Jahresbericht auf. Sie beschreiben wesentliche Eckpunkte und Entwicklungen der jeweiligen Einzelpläne. Sie enthalten Informationen zu Haushaltsstruktur und -entwicklung und ggf. Hinweise auf Prüfungsergebnisse, die der Bundesrechnungshof mit den betroffenen Stellen bereits erörtert hat. Die Einzelplanbemerkungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den zur Entlastung anstehenden Haushalt des Jahres Sie enthalten jedoch auch Bezüge zu aktuellen Entwicklungen und zur Haushaltsplanung für das Jahr 2014 bzw Ziel der Einzelplanbemerkungen ist es, den Informationsgehalt der Bemerkungen für Parlament und Öffentlichkeit zu erhöhen. Sie sollen zudem verdeutlichen, wie die Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes mit der Entwicklung des Haushalts in den Einzelplänen zusammenhängt. 2 Bemerkungsverfahren Die vorliegenden Bemerkungen werden nach einem festgelegten Verfahren aufgestellt. Sie beruhen auf Prüfungsergebnissen und beziehen die Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofes sowie die Beratungstätigkeit des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) mit ein. Die geprüften Stellen erhalten vorab Gelegenheit, zu den Entwürfen der einzelnen Bemerkungen Stellung zu nehmen. Dies dient insbesondere dazu, die Sachverhaltsfeststellungen nochmals zu überprüfen. Falls unterschiedliche Auffassungen zu den Sachverhalten oder Würdigungen bestehen bleiben, ist dies in den Bemerkungen erwähnt. Die Bemerkungen werden vom obersten Entscheidungsgremium des Bundesrechnungshofes, dem Großen Senat, beschlossen ( 14 Absatz 1 Nummer 2 Bundesrechnungshofgesetz). Anschließend leitet sie der Präsident des Bundesrechnungshofes dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zu und stellt sie einen Tag später der Öffentlichkeit vor. Der Präsident des Bundesrechnungshofes ist im Jahr 2014 vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung neu gewählt worden (vgl. 5 Absatz 1 Bundesrechnungshofgesetz). Der vorherige Präsident wurde nach Ablauf der vollen Amtszeit von zwölf Jahren am 9. April 2014 in den Ruhestand verabschiedet. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes sind eine wesentliche Grundlage für die jährliche Entscheidung des Parlaments über die Entlastung der Bundesregierung. Deshalb überweist der Deutsche Bundestag die Bemerkungen zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss. Dieser leitet die Bemerkungen an seinen Unterausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, weiter. Der Rechnungsprüfungsausschuss erörtert die einzelnen Prüfungsergebnisse und fasst hierzu Beschlüsse. In der überwiegenden Zahl der Fälle folgt er den Feststellungen des Bundesrechnungshofes. Bei besonders schweren Versäumnissen oder Rechtsverstößen kann der Rechnungsprüfungssauschuss ergänzend eine Missbilligung aussprechen.

13 8 Auf der Grundlage dieser Beschlüsse kann anschließend der Haushaltsausschuss die Entlastungsentscheidung des Deutschen Bundestages vorbereiten. Hierzu fasst der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung. Sie enthält in der Regel auch die Aufforderung an die Bundesregierung, die Beschlüsse zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen. Hierzu gehört insbesondere, Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit einzuleiten oder fortzuführen und die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit die Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden können. Schließlich entscheidet das Plenum des Deutschen Bundestages über die Entlastung der Bundesregierung. Daneben entscheidet der Bundesrat in einem eigenen Verfahren ebenfalls auf der Grundlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes über die Entlastung der Bundesregierung. 3 Aktualität Die alljährlich im Herbst vorgelegten Bemerkungen beschränken sich nicht nur auf das für die Entlastung anstehende Haushaltsjahr. Sie können sich auch auf spätere oder frühere Haushaltsjahre beziehen ( 97 Absatz 3 BHO). Der Bundesrechnungshof hat in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsausschuss ein zusätzliches Berichtsverfahren entwickelt, mit dem er im Frühjahr weitere Prüfungsergebnisse vorstellt. Das Verfahren gewährleistet, dass die jeweils für den Juni beabsichtigte Entlastung der Bundesregierung für das vorletzte Haushaltsjahr auf eine aktuelle Erkenntnisgrundlage gestellt werden kann. 4 Aufbau der Bemerkungen Die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes bestehen aus vier Teilen: In Teil I veröffentlicht der Bundesrechnungshof seine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 sowie zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes im Finanzplanungszeitraum (2014 bis 2018). Teil II berichtet zum einen über die Ergebnisse von Prüfungen, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben aus mehr als einem Einzelplan beziehen. Dies betrifft z. B. solche Themen, die der Bundesrechnungshof für ein bestimmtes Jahr als Schwerpunkt für eine übergreifende Untersuchung festgelegt hat. Der Bundesrechnungshof berichtet in diesem Teil zudem über Prüfungsergebnisse, die bei querschnittlichen Prüfungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung gewonnen wurden. Er benennt jeweils das Bundesministerium, das für das jeweilige Prüfungsthema über grundsätzliche Zuständigkeiten verfügt und für die weitere Behandlung der Prüfungsergebnisse federführend ist. Teil III behandelt die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes zu den Einzelplänen entsprechend ihrer Reihenfolge im Bundeshaushalt. Die Bemerkungen werden in eine Kategorie A (Haushaltsentwicklung), Kategorie B (Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss) oder Kategorie C (Sonstige Prüfungsund Beratungsergebnisse) eingeordnet. Jeder Einzelplan wird regelmäßig zunächst durch eine Einzelplanbemerkung vorgestellt. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Ausgaben- und Einnahmenbereiche, die Verpflichtungsermächtigungen und den Personalhaushalt des jeweiligen Einzelplans. Wegen der Bundestagswahl im September 2013 unterlag der Haushaltsentwurf 2014 dem Grundsatz der Diskontinuität ( 125 Geschäftsordnung-Bundestag). Daher musste das Haushaltsgesetz 2014 mit dem Haushaltsentwurf erneut aufgestellt werden. Die neue Bundesregierung legte im März 2014 einen 2. Regierungsentwurf vor, der die politischen Vorgaben des Koalitionsvertrages berücksichtigt. Das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2014 wurde somit nach den Beratungen im neu gewählten Parlament erst im Juli 2014 beschlossen. Den Einzelplanbemerkungen folgen im vorliegenden Bericht ggf. Bemerkungen zu Einzelprüfungsergebnissen, denen in der Regel unterschiedliche Bewertungen von Bundesrechnungshof und geprüfter Stelle zugrunde liegen. Sie werden im weiteren Verlauf des Bemerkungsverfahrens dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (Kategorie B). Sonstige Prüfungs- und Beratungsergebnisse (Kategorie C) sind dadurch gekennzeichnet, dass zu ihnen Beschlüsse des Parlaments in der Regel nicht mehr erforderlich sind. Dazu gehören Fälle, in denen die Verwaltung den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes gefolgt ist. Auch die Beratungstätigkeit des BWV sowie Ergebnisse von Beratungen nach 88 Absatz 2 BHO werden hier wiedergegeben. In Teil IV sind die Ergebnisse internationaler Prüfungen des Bundesrechnungshofes zusammengefasst. Dazu gehören z. B. gemeinsame Prüfungen mit europäischen Kontrolleinrichtungen oder Prüfungen mit EU-Bezug. Die jeweiligen Kategorien sind bei den Bemerkungen des Teils II und des Teils III angegeben. Bemerkungen der Kategorie B und in der Regel auch der Kategorie C folgen einer festen Struktur: Einer Zusammenfassung des Inhalts (XX.0) schließen sich der vom Bundesrechnungshof festgestellte Sachverhalt (XX.1), die Würdigung des Sachverhalts (XX.2) und die Stellungnahme der geprüften Stellen (XX.3) an. Schließlich folgen die abschließende Bewertung durch den Bundesrechnungshof sowie ggf. seine Empfehlungen und Anregungen (XX.4). Die Blauen Seiten enthalten Kurzfassungen zu allen Beiträgen. 5 Auswirkungen der Neustrukturierung des Bundeshaushalts auf die Bemerkungen Zentrale Bezugspunkte von Teil I der Bemerkungen und der Einzelplanbemerkungen (Teil III, Kategorie A) sind der Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung des Bundes. Mit dem Haushaltsentwurf 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) damit begonnen, die

14 9 Einzelpläne umzustrukturieren, um die Ausgaben und Einnahmen transparenter darzustellen. Die Programmausgaben sollen dabei stärker herausgestellt werden. Bislang sind 15 von insgesamt 22 Einzelplänen in die neue Struktur überführt worden. Das BMF hat mitgeteilt, dass nach derzeitiger Planung die übrigen Einzelpläne erst zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 an die neue Struktur angepasst werden. Im Zuge der Neustrukturierung werden alle Titel in neue Kapitel umgesetzt oder mehrere Titel zu einem neuen zusammengeführt. Diese Umsetzung und Zusammenführung von Titeln hat zur Folge, dass die Sollzahlen im Haushaltsentwurf nicht mehr ohne Weiteres mit den Ansätzen in den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der Vorjahre vergleichbar sind. Um die vom Bundesrechnungshof insbesondere in den Einzelplanbemerkungen dargestellten Ausgabenschwerpunkte vergleichbar zu machen, sind die Ansätze in den Tabellen ungeachtet der Kapitel- und Titelstrukturen der alten Struktur den entsprechenden Ansätzen der neuen Struktur zugeordnet. 6 Veränderungen in den Zuständigkeiten der Ministerien Mit einem Organisationserlass hat die Bundeskanzlerin im Dezember des Jahres 2013 die Zuständigkeiten einiger Ministerien neu zugeschnitten und Haushaltsmittel in den Einzelplänen umgesetzt. Außerdem will die Bundesregierung neue politische Prioritäten setzen. So ist z. B. das vorherige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umbenannt worden. Gleichzeitig erhielt es neue Aufgaben, z. B. die Zuständigkeit für Energieeinsparung, die vorher im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur lag. Diese Umstrukturierungen sind wie folgt berücksichtigt: Die Einzelplanbemerkungen weisen im Einzelnen auf die Veränderungen hin. Dabei sind die von der Umschichtung betroffenen Ausgaben in den Tabellen Übersicht über den Einzelplan für das Jahr 2013 in dem Einzelplan dargestellt, zu dem sie in diesem Haushaltsjahr noch gehörten. Für die Jahre 2014 und 2015 finden sie sich dann in dem Einzelplan, zu dem sie nach der Umorganisation gehören. Die betroffenen Ausgaben- oder Einnahmenschwerpunkte werden in der Einzelplanbemerkung erläutert, die den Schwerpunkt mit dem Haushaltsjahr 2014 übernimmt. Auch alle weiteren Prüfungs- und Beratungsergebnisse (Kategorie A und B) sind dem Einzelplan zugeordnet, dessen Ressort die Zuständigkeit nach der Umorganisation übertragen wurde.

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16 11 Zusammenfassungen Teil I Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 Der Bundesrechnungshof hat gemäß Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes geprüft. Er hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern aufgeführten Beträgen festgestellt. Im Haushaltsvollzug lagen die Gesamtausgaben mit 307,8 Mrd. Euro um 2,2 Mrd. Euro unter dem Soll. Die Einnahmen 1 übertrafen das Soll um 0,9 Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme unterschritt den geplanten Wert mit 22,1 Mrd. Euro um 3,0 Mrd. Euro. Die seit dem Jahr 2011 geltende neue verfassungsrechtliche Schuldenregel wurde eingehalten. Der Bestand an eingegangenen Verpflichtungen lag bei 133,4 Mrd. Euro. Ende des Jahres 2013 hatten der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen von 450,0 Mrd. Euro übernommen. Das Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen betrug 231 Mrd. Euro. Die Schulden (einschließlich Versorgungs- und Beihilferückstellungen) lagen bei Mrd. Euro. 1.1 Stand der Entlastungsverfahren Für das Haushaltsjahr 2012 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Bundesregierung entlastet. Grundlage waren die Haushaltsrechnung 2012 und die Vermögensrechnung 2012 sowie die Bemerkungen 2013 des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der im April 2014 ergänzend vorgelegten weiteren Prüfungsergebnisse zu den Bemerkungen Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung 2013 ordnungsgemäß belegt (Mitteilung nach 97 Absatz 2 Nummer 1 BHO) 1 Ohne Münzeinnahmen und Nettokreditaufnahme. Seit dem Haushaltsjahr 2009 legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung nicht mehr in Form einer zusammengefassten Jahresrechnung, sondern getrennt vor. Der Bundesrechnungshof prüfte gemeinsam mit seinen Prüfungsämtern stichprobenweise, ob diese Rechnungen ordnungsgemäß erstellt wurden. Er hat keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen aufgeführten und den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen festgestellt. Der Bundesrechnungshof prüfte stichprobenweise, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts ordnungsgemäß belegt waren. Er nutzte dazu ein mathematisch-statistisches Verfahren. Für seine Prüfung bestimmte er Buchungsfälle durch eine Zufallsauswahl. 3,5 % der geprüften Buchungsfälle wiesen wesentliche Fehler auf. Die im HKR-Verfahren nachgewiesenen Einzelbuchungen waren demnach im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt (Nr. 1.2 der Bemerkungen). 1.3 Haushaltsverlauf Das Haushaltsgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012 sah Einnahmen und Ausgaben von 302,0 Mrd. Euro vor. Das BMF wurde zu einer Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 17,1 Mrd. Euro ermächtigt. Nach der seit dem Jahr 2011 geltenden neuen verfassungsrechtlichen Schuldenregel war eine Nettokreditaufnahme von maximal 41,4 Mrd. Euro erlaubt. Zur Finanzierung des Fonds Aufbauhilfe, der aufgrund der Schäden des Frühjahrshochwassers 2013 eingerichtet worden war, war ein Nachtragshaushalt erforderlich. Die Einnahmen und Ausgaben des Nachtrags wurden mit 310,0 Mrd. Euro veranschlagt. Die vorgesehene Nettokreditaufnahme lag bei 25,1 Mrd. Euro (Nr. 1.3 der Bemerkungen). 1.4 Haushaltsabschluss Die Ausgaben entwickelten sich im Haushaltsvollzug günstiger als erwartet. Mit 307,8 Mrd. Euro lagen sie um 2,2 Mrd. Euro unter dem Soll des Nachtragshaushalts von 310,0 Mrd. Euro. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) lagen um 0,9 Mrd. Euro höher als im Nachtragshaushalt veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2011 wurde erstmals die neue verfassungsrechtliche Schuldenregel nach Artikel 109, 109a, 115 und 143d Grundgesetz angewendet. Mit ihr soll die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern sichergestellt werden. Die neue Schuldenregel wurde sowohl bei der Aufstellung des Haushalts 2013, beim Nachtragshaushalt als auch im Haushaltsvollzug eingehalten. Die strukturelle Nettokreditaufnahme des Haushaltsjahres 2013 lag im vorläufigen Ist bei 3,6 Mrd. Euro. Dies waren 0,14 % des Bruttoinlandsprodukts. Damit unterschritt die strukturelle Nettokreditaufnahme die erst ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts.

17 12 Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mrd. Euro bzw. 0,5 %. Während die Steuereinnahmen um 3,7 Mrd. Euro stiegen, sanken die Sonstigen Einnahmen um 2,2 Mrd. Euro. Die Gesamtausgaben lagen im Jahr 2013 um 1,1 Mrd. Euro bzw. 0,3 % höher als im Vorjahr (Nr. 1.4 der Bemerkungen). 1.5 Einzelheiten zu den Einnahmen und den Kreditermächtigungen Der Teil des Bundesbankgewinns, der den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil überschreitet, fließt an das Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds (ITF). Die Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn betrugen 0,6 Mrd. Euro, veranschlagt waren 1,5 Mrd. Euro. Somit konnten im Jahr 2013 keine Schulden des ITF getilgt werden (Nr der Bemerkungen). Die Haushaltsrechnung 2013 enthält erstmals eine Übersicht über die Einnahmeausfälle des Bundes. Hierin werden neben den erlassenen Ansprüchen auch befristete und unbefristete Niederschlagungen, Vergleiche und Vertragsänderungen sowie Verzichte aus andern Gründen dargestellt. Das Gesamtvolumen der Einnahmeausfälle betrug im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 974 Mio. Euro. Das Haushaltsgesetz 2012 enthielt eine Kreditermächtigung von 25,1 Mrd. Euro zur Deckung von Ausgaben. Hinzu kam eine Restkreditermächtigung aus dem Vorjahr von 5,6 Mrd. Euro. Da die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsgesetz 2013 nicht ausgeschöpft wurde, wurde die Restkreditermächtigung aus dem Jahr 2012 nicht in Anspruch genommen. Sie verfiel mit Ablauf des Haushaltsjahres Für den Haushalt 2014 stehen als Restkreditermächtigung aus dem Jahr 2013 insgesamt 3,0 Mrd. Euro zur Verfügung (Nr der Bemerkungen). 1.6 Haushaltsüberschreitungen Im Haushaltsjahr 2013 leistete die Bundesregierung überplanmäßige Ausgaben von 1,1 Mrd. Euro und außerplanmäßige Ausgaben von 0,8 Mrd. Euro. Der Gesamtbetrag entspricht 0,61 % des Haushalts-Solls. Er liegt mit 1,9 Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresergebnis von 105 Mio. Euro. Sämtliche Haushaltsüberschreitungen wurden durch Minderausgaben an anderer Stelle des Bundeshaushalts ausgeglichen (Nr der Bemerkungen). In vier Fällen haben Ressorts ohne Einwilligung des BMF die bewilligten Haushaltsansätze überschritten. Dies betrifft Ausgaben von insgesamt 10,0 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof erwartet von allen Beauftragten für den Haushalt in den Ressorts, künftig keine Haushaltsüberschreitungen ohne Einwilligung mehr zuzulassen (Nr der Bemerkungen). 1.7 Ausgabereste In welcher Höhe die Ressorts Ausgabereste aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr bilden, steht bei der Erstellung der Haushaltsrechnung regelmäßig noch nicht fest. Der Bundesrechnungshof kann an dieser Stelle daher nur einen Überblick über die übertragbaren Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres geben und über die Restebildung des Vorjahres berichten. Am Ende des Haushaltsjahres 2012 waren 12,4 Mrd. Euro übertragbar. Hiervon bildeten die Ressorts 10,3 Mrd. Euro Ausgabereste. Dies waren 1,0 Mrd. Euro mehr als am Ende des Haushaltsjahres 2011 (Nr der Bemerkungen). Im Haushaltsjahr 2013 flossen 13,4 Mrd. Euro an übertragbaren Ausgaben nicht ab. Dieser Betrag steht grundsätzlich für die Bildung von Ausgaberesten zur Verfügung. Er ist um 1,1 Mrd. Euro höher als im Vorjahr (Nr der Bemerkungen). Im flexibilisierten Bereich besteht die Besonderheit, dass in Anspruch genommene Ausgabereste von den Ressorts grundsätzlich nicht im eigenen Einzelplan eingespart werden müssen. Sie stehen zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Von den in das Haushaltsjahr 2013 übertragbaren Ausgaben im flexibilisierten Bereich von 1,467 Mrd. Euro bildeten die Ressorts 1,443 Mrd. Euro Ausgabereste. Über mehr als 98 % der nicht abgeflossenen Mittel wollen die Ressorts demnach in künftigen Jahren weiter verfügen. Im Hinblick auf die Budgethoheit des Parlaments erwartet der Bundesrechnungshof von allen Ressorts, dass sie die Vorgaben bei ihrer Bedarfsprüfung beachten. Sie haben einen strengen Maßstab bei der Restebildung anzulegen (Nr der Bemerkungen). 1.8 Verpflichtungsermächtigungen Im Haushaltsplan 2013 waren Verpflichtungsermächtigungen von 53,0 Mrd. Euro veranschlagt. Über- und außerplanmäßig wurden Verpflichtungsermächtigungen von 0,2 Mrd. Euro bewilligt. Tatsächlich durch Verpflichtungen in Anspruch genommen wurden davon 31,5 Mrd. Euro. Der Ausnutzungsgrad betrug 59 %. Daneben gingen die Ressorts sonstige Verpflichtungen von 15,4 Mrd. Euro aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder für laufende Geschäfte ein. Der Ausnutzungsgrad für das Haushaltsjahr 2013 ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass alle Ressorts die Etatreife von Verpflichtungsermächtigungen sorgfältig prüfen (Nr der Bemerkungen). Zum 31. Dezember 2013 waren aus eingegangenen Verpflichtungen noch 133,4 Mrd. Euro zu leisten. Von dem Gesamtbestand eingegangener Verpflichtungen entfallen 36,6 Mrd. Euro auf das Haushaltsjahr 2014 und 27,2 Mrd. Euro auf das Haushaltsjahr Dabei sind die im Haushaltsjahr 2014 neu eingegangenen Verpflichtungen noch nicht berücksichtigt (Nr der Bemerkungen). 1.9 Gewährleistungen Mit Gewährleistungen unterstützt der Bund förderungswürdige, im staatlichen Interesse liegende Vorhaben. Sie sichern auch finanzielle Verpflichtungen des Bundes gegenüber internationalen Finanzinstitutionen. Durch das

18 13 Haushaltsgesetz 2013 war das BMF ermächtigt, Gewährleistungen bis zu 449,4 Mrd. Euro zu übernehmen. Ende 2013 hatte der Bund hieraus Gewährleistungen von 342,1 Mrd. Euro übernommen. Darüber hinaus durfte das BMF nach dem Währungsunion- Finanzstabilitätsgesetz Gewährleistungen von 22,4 Mrd. Euro zur Absicherung von Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingehen. Es nutzte sie in voller Höhe für Garantien für Kredite an Griechenland. Nach dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai 2010 durfte das BMF Gewährleistungen von 211 Mrd. Euro für Finanzierungsgeschäfte übernehmen, die die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität tätigt. Diese Ermächtigung hat es bis Ende des Jahres 2013 mit 84,2 Mrd. Euro genutzt (Nr. 1.9 der Bemerkungen) Selbstbewirtschaftungsmittel Ausgaben können zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden, wenn dadurch eine sparsame Bewirtschaftung gefördert wird. Im Gegensatz zu anderen Haushaltsmitteln stehen sie zeitlich unbegrenzt für den jeweiligen Ausgabenzweck über das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung. Werden Haushaltsmittel in die Selbstbewirtschaftung überführt, sind die entsprechenden Beträge haushaltsmäßig sofort zu buchen und erscheinen als Ausgabe in der Haushaltsrechnung. Tatsächlich müssen sie zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht an Dritte gezahlt worden sein. Dies beeinträchtigt die Aussagekraft der grundgesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegung und damit die Kontrollmöglichkeit des Parlaments. Das BMF nahm erstmals in die Haushaltsrechnung 2009 eine Gesamtübersicht über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln auf. Deren Volumen lag Ende 2013 bei 1,037 Mrd. Euro verteilt auf neun Einzelpläne. Gegenüber dem Vorjahr (931 Mio. Euro) nahm der Gesamtbestand um 105 Mio. Euro oder 11,3 % zu (Nr der Bemerkungen) Vermögensrechnung Seit dem 1. Januar 2013 sind für die Buchführung und Rechnungslegung des Bundes die Verwaltungsvorschriften zu 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (VV-ReVuS) anzuwenden. Das wertmäßig dargestellte Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen betrug Ende 2013 insgesamt 231 Mrd. Euro. Die Schulden (einschließlich Rückstellungen) lagen bei Mrd. Euro. Nicht enthalten sind darin Vermögen und Schulden rechtsfähiger Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung. Außerdem sind wesentliche Vermögenspositionen, wie das Immobilienvermögen einschließlich Infrastrukturvermögen sowie das bewegliche Vermögen, noch nicht erfasst. Als wesentliche Voraussetzung für eine vollständige Vermögensrechnung sollte das BMF beginnen, eine flächendeckende IT-gestützte integrierte Finanzbuchhaltung im Sinne des 73 Absatz 2 BHO aufzubauen (Nr der Bemerkungen) Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen des Bundes Die Haushaltsrechnung weist 27 Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen des Bundes aus. Der im Zuge der Finanzkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) soll Finanzinstituten bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen helfen sowie deren Eigenkapitalbasis stärken. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet den FMS. Derzeit können deutsche Institute bis Ende 2014 Stabilisierungshilfen des FMS beantragen. Die gewährten Hilfen laufen dabei bis zu ihrer Endfälligkeit oder Rückzahlung, auch über das Jahr 2014 hinaus. Da die Regeln der Europäischen Union zu einem einheitlichen Abwicklungsmechanismus erst ab dem Jahr 2016 greifen sollen, will die Bundesregierung die Antragsfrist für Stabilisierungshilfen des FMS bis Ende 2015 verlängern. Im Jahr 2013 gaben die Finanzinstitute die letzten noch ausstehenden Garantien zurück. Keine der gewährten Garantien ist ausgefallen, sodass dem FMS hieraus keine Verluste entstanden sind. Darüber hinaus stärkte der FMS die Eigenkapitalbasis von Finanzinstituten durch Kapitalzuführungen. Am Jahresende 2013 beliefen sich diese Kapitalhilfen auf insgesamt 17,1 Mrd. Euro. Der seit Bestehen des FMS angehäufte Fehlbetrag belief sich zum 31. Dezember 2013 auf 21,5 Mrd. Euro. Der Verlust wird vorgetragen, bis der FMS aufgelöst wird. Einen nach der Auflösung verbleibenden Verlust teilen sich Bund und Länder grundsätzlich im Verhältnis 65:35, wobei die Länder bis zu 7,7 Mrd. Euro übernehmen (Nr der Bemerkungen). Das Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) soll zusätzliche Programmausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sowie des nationalen und internationalen Klimaschutzes ermöglichen. Zur Finanzierung erhält der EKF die Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (CO 2 -Emissionshandel). Die im Jahr 2013 erzielten Preise für CO 2 - Zertifikate lagen unter der ursprünglichen Prognose, was zu einem Einnahmeausfall des Fonds führte. Infolge dessen wies das BMF den sieben bewirtschaftenden Ressorts statt der laut Wirtschaftsplan des EKF vorgesehenen Mittel von 2,0 Mrd. Euro nur 1,1 Mrd. Euro zu. Die wegen der Abhängigkeit vom CO 2 -Emissionshandel bestehende unsichere Einnahmesituation des EKF führte im Jahr 2013 zu einer Planungsunsicherheit sowohl auf Seiten der Bewirtschafter als auch auf Seiten der potenziellen Auftragnehmer. Für den Bundesrechnungshof ist es unverändert nicht ersichtlich, inwieweit beim EKF die teilweise Ausgliederung der Haushaltsmittel zu einer besseren Aufgabenerfüllung und effizienteren Bewirtschaftung führt. Für einen wirtschaftlichen, transparenten und koordinierten Mitteleinsatz wäre es förderlich, sämtliche Mittel im Bundeshaushalt zu etatisieren. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrechnungshof weiterhin keine Gründe, den EKF aufrecht zu erhalten (Nr der Bemerkungen).

19 14 Zur Beseitigung der Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den im Mai und Juli 2013 durch ein schweres Hochwasser betroffenen Ländern wurde das Sondervermögen Aufbauhilfe gegründet. Soweit die Hochwasserschäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind, können sie aus dem Sondervermögen finanziert werden. Der Bund hat dem Sondervermögen im Jahr 2013 aus Haushaltsmitteln 8 Mrd. Euro zugeführt. Der Bund finanziert die Mittel vor. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung des Sondervermögens in den Jahren 2014 bis 2033 jährlich ratenweise mit insgesamt 4,04 Mrd. Euro. Damit tilgen sie 50 % der ihnen aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehenden Mittel und tragen hierauf entfallende Kreditmarktkosten. Im Jahr 2013 sind rund 560 Mio. Euro aus dem Sondervermögen abgeflossen. Der geringe Mittelabfluss resultiert vor allem daraus, dass die Programme des Fonds erst anlaufen mussten. Hinzu kommt, dass insbesondere die zahlreichen aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Baumaßnahmen einen längeren planerischen Vorlauf benötigen. Die Schäden im Bereich des Bundes sind nach aktuellen Erkenntnissen wesentlich geringer als ursprünglich geschätzt. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf zur Teilauflösung des Sondervermögens beschlossen und plant, den für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes vorgesehenen Betrag im Jahr 2014 um 1 Mrd. Euro zu reduzieren und im Bundeshaushalt 2014 zu vereinnahmen (Nr der Bemerkungen). 2 Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung absichern 2.0 Die Eckwerte des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2015 und des Finanzplans bis zum Jahr 2018 spiegeln die Einschätzung der Bundesregierung wider, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin günstig entwickeln. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 ist erstmals seit dem Jahr 1969 keine Nettokreditaufnahme mehr vorgesehen. In den Jahren 2016 bis 2018 sollen die Haushalte ebenfalls ohne neue Schulden ausgeglichen werden. Allerdings sind die im bisherigen Finanzplan vorgesehenen Haushaltsüberschüsse von 15 Mrd. Euro nicht mehr in der Planung enthalten. Sie werden zur teilweisen Deckung zusätzlicher Ausgaben eingesetzt. Die günstigen Haushaltseckwerte beruhen im Wesentlichen auf dem weiteren Rückgang bei den Zinsausgaben, auf der Erwartung höherer Steuereinnahmen sowie auf einer Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds in den Haushalten 2014 und Weitere Maßnahmen zur dauerhaften Haushaltsentlastung sind nicht vorgesehen. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes gibt es eine Reihe von Belastungen und Risiken, die die derzeit günstige Haushaltslage beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere die Folgen der Leistungsausweitungen in der Rentenversicherung sowie die gewährten, in Aussicht gestellten oder geforderten finanziellen Zugeständnisse des Bundes an Länder und Gemeinden. Überdies bestehen längerfristige Risiken im Zusammenhang mit der noch nicht überwundenen europäischen Staatsschuldenkrise. Die Handlungsspielräume des Bundes für weitere finanzielle Zugeständnisse an Länder und Kommunen erscheinen angesichts der bestehenden umfänglichen finanziellen Lasten und Risiken ausgereizt. Der Bund sollte vielmehr konsequent daran festhalten, seinen Beitrag zur Einhaltung der nationalen und europäischen Stabilitätsvorgaben zu leisten. 2.1 Haushaltseckwerte bis zum Jahr 2018 Die positiven konjunkturellen Erwartungen aus der Projektion der Bundesregierung vom Frühjahr 2014 wirken sich auf die Eckwerte des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2015 und des Finanzplans bis zum Jahr 2018 aus. Zwar steigen die Ausgaben im Jahr 2015 gegenüber dem Haushalts-Soll 2014 um 1,0 % auf 299,5 Mrd. Euro an. Die Steuereinnahmen hingegen sollen sogar um 3,9 % auf 278,5 Mrd. Euro steigen. Die Nettokreditaufnahme geht gegenüber dem Soll für das Haushaltsjahr 2014 von 6,5 Mrd. Euro auf null zurück. Außerhalb des Haushalts veranschlagt ist das Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF), dessen Wirtschaftsplan im Jahr 2015 ein Volumen von rund 1,7 Mrd. Euro aufweist. Seit dem Haushaltsjahr 2014 erhält der EKF Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Im Jahr 2015 beläuft sich diese Zuweisung auf 781 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der EKF unter haushaltsrechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Aspekten kritisch zu bewerten ist (vgl. Nr ). Nach dem Finanzplan steigen die Ausgaben bis zum Jahr 2018 auf 329,3 Mrd. Euro an. Auf der Einnahmenseite soll sich der seit dem Jahr 2010 zu verzeichnende Anstieg der Steuereinnahmen fortsetzen. Für das Jahr 2018 wird mit Steuereinnahmen von 311,8 Mrd. Euro gerechnet. Im Vergleich zum bisherigen Finanzplan haben sich die Eckwerte zur Neuverschuldung in den Jahren 2015 bis 2017 um insgesamt 15,0 Mrd. Euro verschlechtert. Die im bisherigen Finanzplan enthaltenen Haushaltsüberschüsse entfallen komplett. Mehrausgaben entstehen vor allem durch die im Koalitionsvertrag vereinbarten sogenannten prioritären Maßnahmen. Im Vordergrund stehen dabei höhere Forschungs- und Bildungsausgaben einschließlich Entlastungen der Länder in diesem Bereich. Mehrausgaben entstehen darüber hinaus insbesondere in den Bereichen Verkehr, Rentenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, familienpolitische Leistungen sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zudem sind die im bisherigen Finanzplan ab dem Jahr 2015 vorgesehenen Einnahmen aus einer Finanztransaktionsteuer im neuen Finanzplan nicht mehr enthalten. Entlastungen gegenüber dem bisherigen Finanzplan erge-

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