Bundesministerium der Finanzen März 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesministerium der Finanzen März 2015"

Transkript

1 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, Berlin Bundesministerium der Finanzen März 2015 Bereits im November des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 ein 10 Mrd.-Euro-Paket für Zukunftsinvestitionen in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der parlamentarischen Abschlussberatungen des Bundeshaushalts 2015 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro in den Einzelplan 60 eingestellt. Eine Aufteilung auf einzelne Politikbereiche wurde dabei nicht vorgenommen. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2015 erfolgt diese Aufteilung. Er schafft damit die Voraussetzungen für konkrete Planungen der Fachressorts, die dann ab dem Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden können. Entsprechend der am 2. März 2015 getroffenen politischen Verständigung ist der Bund zudem bereit, die Überwindung des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur mit zusätzlichen Bundesmitteln zu flankieren. Noch in diesem Jahr errichtet der Bund ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF); die einmalige Bundeszuweisung an dieses Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ist ebenfalls Gegenstand des Entwurfs eines Nachtragshaushalts Darüber hinaus enthält der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 eine Reihe von Anpassungen, die aktuelle Entwicklungen nachvollziehen. Auch mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 bleibt der Bundeshaushalt 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen.

2 Seite 2 Im Einzelnen: 1. Die bereits im Bundeshaushalt 2015 bei Kap Tit Zukunftsinvestitionen insbesondere für öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro wird wie folgt aufgeteilt: Maßnahmen (in Mrd. Euro) bis 2018 BMVI: Verkehrsinvestitionen/Digitale Infrastruktur 1,324 1,526 1,499 4,350 BMWi: Energieeffizienz (NAPE) 0,143 0,221 0,328 0,692 BMWi: Aufstockung wegen fehlender Einigung zur steuerlichen Förderung BMUB: Nationale Klimaschutzinitiative 0,165 0,165 0,165 0,495 0,150 0,150 0,150 0,450 BMEL: Hochwasserschutz 0,100 0,100 0,100 0,300 BMUB: verschiedene Maßnahmen im Umwelt- und Baubereich 0,116 0,136 0,157 0,408 BMWi: verschiedene Maßnahmen 0,035 0,035 0,035 0,105 BMFSFJ: verschiedene Maßnahmen 0,034 0,034 0,033 0,100 AA: verschiedene Maßnahmen 0,034 0,034 0,033 0,100 Summe 2,100 2,400 2,500 7,000 Im Einzelplan 60 wird eine entsprechende Titelgruppe ausgebracht. Die Verpflichtungsermächtigungen werden den Ressorts zur Bewirtschaftung zugewiesen. 2. Die Investitionen der Kommunen entwickeln sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv, allerdings wird diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen in den Ländern getragen. Demgegenüber können finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen, z. B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren. Damit ist die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden. Vor diesem Hintergrund errichtet der Bund im Jahr 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds und stattet es mit 3,5 Mrd. Euro aus. Mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die entsprechende einmalige Zuweisung aus dem Bundeshaushalt geschaffen.

3 Seite 3 3. Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 durch einen höheren Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Mio. Euro entlastet werden. Der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 bildet diese Steuermindereinnahme des Bundes ab. Die Verständigung vom 11. Dezember 2014 sieht zudem vor, dass die Länder die Hälfte dieses Betrages über einen Zeitraum von 20 Jahren refinanzieren. Dementsprechend werden 500 Mio. Euro nicht benötigte Mittel aus der Titelgruppe 02 des Sondervermögens Aufbauhilfe, deren Ausgaben die Länder durch einen jährlichen Festbetrag von rund 200 Mio. Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren hälftig finanzieren, dem Bundeshaushalt zugeführt. 4. Sonstiges - Auf der Ministerkonferenz der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) am 2. Dezember 2014 hat Deutschland eine Programmdeklaration zu dem ESA-Vorhaben Ariane 6 gezeichnet. In diesem Zusammenhang wird der entsprechende Ansatz im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um 87 Mio. Euro erhöht. - Der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse, die Versorgungs- und Beihilfeleistungen für die derzeit rund Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aus dem Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost erbringt, wird um 550 Mio. Euro angehoben. - Der Beitrag des Bundes zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel wird um 30 Mio. Euro erhöht. - Es wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung dafür geschaffen, dass Deutschland als großer Anteilseigner des Internationalen Währungsfonds (IWF) und momentaner G7-Vorsitz einen Beitrag in Höhe von 24,71 Mio. Euro (30 Mio. US-Dollar zum Aufstellungskurs vom 31. Dezember 2014) zu dem neu geschaffenen Catastrophe Containment and Relief Trust (CCR) leisten kann. Durch den CCR werden künftig partielle Erlasse von Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF zu Gunsten von Naturkatastrophen oder Epidemien betroffenen Ländern möglich sein. - Die aus dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel resultierenden Mindereinnahmen in Höhe von 109,5 Mio. Euro werden nachvollzogen. - Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird in Abweichung zu 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds um knapp 0,5 Mrd. Euro auf nunmehr rund 2,95 Mrd. Euro aufgestockt. Damit trägt der Anteil des Bundes am Reingewinn der

4 Seite 4 Deutschen Bundesbank zur Finanzierung der einmaligen Zuweisung an das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds bei. - Globale Steuermehreinnahme: Im Rahmen des Nachtragshaushalts werden die Steuereinnahmen auf Basis der internen Steuerschätzung vom Februar diesen Jahres einbezogen. Dies erfolgt durch Berücksichtigung in einem globalen Titel. Im Zuge des weiteren Haushaltsverfahrens zum Nachtragshaushalt wird dieser Titel aufgelöst und die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Frühjahr übernommen. Darüber hinaus berücksichtigt der Nachtragshaushalt die Steuermindereinnahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und des Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. - Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2015 ist das Zinsniveau erneut deutlich zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund werden die Zinsausgaben um ca. 0,7 Mrd. Euro abgesenkt und damit der Haushaltsausgleich sichergestellt. - Die im Kapitel 6002 ausgebrachten Leertitel und dienen zur technischen Umsetzung der Inanspruchnahme der unterjährigen Liquiditätshilfe durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ( 12 Abs. 8 HG 2015). 5. Übersicht zum Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 I. Ausgaben Ausgaben für Investitionen Soll ,1 26,5 Veränderungen Nachtrag Mrd. Euro +3,5 +3,5 Neues Soll ,6 30,0 II. Einnahmen Steuereinnahmen sonstige Einnahmen Nettokreditaufnahme Differenzen durch Rundung möglich 299,1 277,5 21,6 - +3,5 +2,5 +1,0-302,6 280,0 22,6 - Die Vorgaben des Artikels 115 GG und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 GG werden eingehalten.

5 Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Gesamtübersicht Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mrd I. Ausgaben ,1 3,5 302,6 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent... +1,2 +2,4 II. Einnahmen... Steuereinnahmen ,1 3,5 302,6 277,5 2,5 280,0 Nettokreditaufnahme nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen... 26,5 3,6 30,0 Differenzen durch Rundung möglich

6

7 Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Einnahmen Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mio Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 0,19-0,19 02 Deutscher Bundestag... 1,89-1,89 03 Bundesrat... 0,10-0,10 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,17-3,17 05 Auswärtiges Amt ,10-144,10 06 Bundesministerium des Innern ,13-443,13 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ,63-488,63 08 Bundesministerium der Finanzen ,51-324,51 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ,91-462,91 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 85,12-85,12 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ,25 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , ,93 14 Bundesministerium der Verteidigung ,11-292,11 15 Bundesministerium für Gesundheit ,04-107,04 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ,40-721,40 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 68,44-68,44 19 Bundesverfassungsgericht... 0,04-0,04 20 Bundesrechnungshof... 0,02-0,02 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ,17-566,17 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 89,43-89,43 32 Bundesschuld ,53 55, ,43 60 Allgemeine Finanzverwaltung , , ,03 Insgesamt , , ,00 Differenzen durch Rundung möglich

8

9 Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Ausgaben Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mio Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 33,73-33,73 02 Deutscher Bundestag ,49-801,49 03 Bundesrat... 23,81-23,81 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt , ,80 05 Auswärtiges Amt , ,31 06 Bundesministerium des Innern , ,54 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ,45-695,45 08 Bundesministerium der Finanzen , ,62 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ,69 87, ,69 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , ,72 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ,92 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , ,43 14 Bundesministerium der Verteidigung , ,18 15 Bundesministerium für Gesundheit , ,92 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , ,20 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , ,56 19 Bundesverfassungsgericht... 33,32-33,32 20 Bundesrechnungshof ,48-141,48 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , ,16 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung , ,96 32 Bundesschuld ,71-691, ,00 60 Allgemeine Finanzverwaltung , , ,71 Insgesamt , , ,00 Differenzen durch Rundung möglich

10

Wachstum und solide Staatsfinanzen:

Wachstum und solide Staatsfinanzen: Wachstum und solide Staatsfinanzen: Entwurf des Nachtragshaushalts 2015 Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2016 und des Finanzplans bis 2019 1 Ausgangslage Die prioritären Maßnahmen des

Mehr

Bericht. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/4210 (zu Drucksache 8/4193) 16.06.80. des Haushaltsausschusses (8.

Bericht. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/4210 (zu Drucksache 8/4193) 16.06.80. des Haushaltsausschusses (8. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/4210 (zu Drucksache 8/4193) 16.06.80 Sachgebiet 63 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf Haushalt 2018 Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Gesamtübersicht Mio. I. Ausgaben Entwurf... 341.000 Steigerung (in Prozent gegenüber Ist 2017)... +3,1... +2.600 Ausgaben

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Überblick zum Einzelplan... 2 2304 Beiträge

Mehr

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden Medien-Information 19. Mai 2015 Sperrfrist: Dienstag, 19.Mai, 15:00 Uhr Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012) Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012

Mehr

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Entwicklung der öffentlichen Finanzen Entwicklung der öffentlichen Finanzen In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* in Mrd. Euro 1.200 1.000 800 600 400 235,6 352,8 Finanzierungssaldo 889,5 558,0 444,8 18,6

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz Bundesrat BRFuss.. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fz Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz )

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Berichterstatter. Oswald Metzger

Berichterstatter. Oswald Metzger Deutscher Bundestag Drucksache 1 3/507 13. Wahlperiode Sachgebiet 63 Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt

Mehr

Pressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen

Pressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen Pressemitteilung Nr. 21/15 Gemeindefinanzbericht Sachsen 2014/2015 SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat heute ein staatliches

Mehr

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.4.2015 COM(2015) 160 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 DE DE ENTWURF DES

Mehr

Jetzt dabei sein: www.check-in-energieeffizienz.de. Check-in Energieeffizienz.

Jetzt dabei sein: www.check-in-energieeffizienz.de. Check-in Energieeffizienz. Jetzt dabei sein: www.check-in-energieeffizienz.de Check-in Energieeffizienz. Ein dena-modellvorhaben zur Energieoptimierung von Hotels und Herbergen. Gemeinsame Aufgabe: Energieeffizienz. Als Hotelbetreiber

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen In absoluten In absoluten Zahlen und Zahlen Anteile und Anteile in Prozent, in Prozent, 2011 2011 1 1 Verkehrs- und Nachrichtenwesen: 20,5 Mrd. (1,8%) sonstiges:

Mehr

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1998 1997 1998 1996 Kennziffer DM DM DM TDM 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe,

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen 85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? 2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung

Mehr

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.

Mehr

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19 1 Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 19 64.1 Überblick Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger

Mehr

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Arbeiten mit dem Touchscreen

1. Arbeiten mit dem Touchscreen 1. Arbeiten mit dem Touchscreen 1.1. Einleitung Als weitere Buchungsart steht bei DirectCASH ein Touchscreen zur Verfügung. Dieser kann zwar normal via Maus bedient werden, vorzugsweise jedoch durch einen

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 300 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 29 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen)

Mehr

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden. Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3883 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3883 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3883 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1450 des Abgeordneten Axel Vogel Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/3586 Zinsaufwendungen

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Integriertes Klimaschutzkonzept Regionalforum Bremerhaven Workshop Leitbild Klimakonzept

Integriertes Klimaschutzkonzept Regionalforum Bremerhaven Workshop Leitbild Klimakonzept Integriertes Klimaschutzkonzept Regionalforum Bremerhaven Workshop Leitbild Klimakonzept Ulrich Scheele ARSU GmbH Bremerhaven 20. November 2013 Integriertes Klimaschutzkonzept (IKS) des Regionalforum Bremerhaven

Mehr

- 1 - aus Tgr. 60 - Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung

- 1 - aus Tgr. 60 - Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts und Innovationssystems 00 00 Ausgaben aus Tgr. 0 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung

Mehr

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL Hygienezuschlag nach 4 Abs. 11 KHEntgG Fachtagung Krankenhaushygiene am 9. April 2014 in Mainz Helge Franz Folie 1 Beitragsschuldengesetz

Mehr

Vorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:

Vorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen S Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt

Mehr

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 106 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 831

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

Finanzlage der Länderhaushalte

Finanzlage der Länderhaushalte Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer

Mehr

RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014

RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014 RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014 PROBLEMSTELLUNG Gesetzgeber hat im Jahr 2013 mit der Neuregelung des 19 Abs. 2 StromNEV rückwirkend

Mehr

20-686. B e s c h l u s s

20-686. B e s c h l u s s B e s c h l u s s 20-686 des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Weitgehende Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung) Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr