Aktuelle examensrelevante Rspr. zum materiellen Zivilrecht
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- Dirk Theodor Reuter
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1 Aktuelle examensrelevante Rspr. zum materiellen Zivilrecht Stand: Juli 2007 Die hier zitierten Entscheidungen bitte unbedingt gut einprägen. In den letzten Jahren sind viele der von uns aufgeführten Entscheidungen im Examen abgeprüft worden, oft auch in mündlichen Prüfungen! Die besonders gekennzeichneten Entscheidungen sollten Sie im Original nachlesen. Sehr heiß!!! Rechtsfolgen bei Lieferung eines Aliuds, OLG Frankfurt, Urt. v , AZ: 19 U 235/06 ( 433 ff. BGB) Zur Anwendbarkeit des Gewährleistungsrechts bei Lieferung eines Identitätsaliuds (das OLG führt die Literatur auf und lässt den Streit dahingestellt!). Ein Gewährleistungsausschluss ist in den Fällen, in denen zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart ist, zumindest dann nicht dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gilt, wenn der Käufer zugleich einen Garantieanspruch gg. den Hersteller hat (in Abgrenzung zu BGH NJW 2007, 1346). Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Heiß!!! Verhältnis 1004 BGB zu 541 BGB im Mietverhältnis, BGH Beschl. v , AZ: VIII ZB 93/06 ( 1004, 541 BGB) Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter nicht auf 1004 BGB, sondern allein auf 541 BGB gestützt werden (Argument: Sonst wird Abmahnungserfordernis unterlaufen). Sehr heiß!!! Fristlose Kündigung des Vermieters wg. Zurückhalten der Kaution, BGH NJW-RR 2007, 884 ff. ( 543 BGB) Zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung durch den Vermieter bei Zurückhalten der Kaution durch den Mieter, zudem: Fristlose Kündigung des Mieters wg. anfänglichen Mängeln der Mietsache, Widerklage des Mieters etc. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Unwirksamkeit eines individualvertraglichen Gewährleistungsausschlusses im Werkvertrag, BGH NJW-RR 2007, 895 ff. ( 242 BGB) Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser (es gilt Werkrecht!) ist auch in einem notariellen Individualvertrag gem. 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist. Abgrenzung Mietvertrag, Schuldbeitritt, Bürgschaft, Anwendung von 312 BGB, BGH NJW 2007, 2110 ff. ( 133, 157, 312 BGB) Es widerspricht aller Lebenserfahrung, anzunehmen, dass ein Angestellter, der für seinen Arbeitgeber einen angelieferten Miet-Lkw entgegennimmt und auf Verlangen des Vermieters den Vertrag als 2. Mieter unterschreibt, selbst Mieter geworden ist. In Betracht kommen der Abschluss einer Schuldmitübernahme oder Bürgschaft, die vom Angestellten - weil hierzu am Arbeitsplatz bestimmt - widerrufen werden kann, auch ohne dass der Begriff Widerruf Verwendung findet. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Unerheblicher Sachmangel im Kaufrecht, BGH NJW 2007, 2111 ff. ( 323 V 2 BGB) Ein Sachmangel stellt eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Käufer gem. 323 V 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn er den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache nur unerheblich mindert. Bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um weniger als 10% ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag daher ausgeschlossen. Vorliegen eines Sachmangels bei Abweichen des tatsächlichen Benzinverbrauchs vom angegebenen Verbrauch, LG Ravensburg NJW 2007, 2127 ff. ( 434 BGB) Ein Kraftstoffmehrverbrauch eines Pkw von 3,03% gegenüber den auf die Richtlinie 80/1268/EWG bezogenen Angaben im Verkaufsprospekt stellt - nach neuem Schuldrecht - einen Sachmangel dar. Die Frage, ob der Rücktritt nach 323 V 2 BGB wegen Unerheblichkeit ausgeschlossen ist, ist eine davon unabhängige Frage (s.o. BGH NJW 2007, 2111 ff.). Heiß!!! Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Räumungsklage, BGH NJW 2007, 2050 ff. (RVG VV Nr Vorbemerkung 3 (4)) Der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der mit der Beratung des Vermieters über das Kündigungsrecht und den Ausspruch der Kündigung beauftragt ist, betrifft das Räumungsverlangen des Vermieters und somit denselben Gegenstand wie eine spätere gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Räumungsklage. Eine Anrechnung findet daher statt. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Sehr heiß!!! Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, BGH NJW 2007, 2049 f. (RVG VV Nr Vorbemerkung 3 (4)) Ist nach der Vorbemerkung 3 (4) zu Nr VV RVG eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die
2 Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr. Folge: Abzurechnen ist im Kostenfestsetzungsantrag nur die verringerte Verfahrensgebühr, die Geschäftsgebühr kann in voller Höhe als Gebührenschaden geltend gemacht werden. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Konkludenter Abschluss eines Mäklervertrages, BGH NZM 2007, 169 und OLG Schleswig NJW 2007, 1982 ff. ( 652 BGB) Ein konkldenter Vertragsschluss kann angenommen werden, wenn der Kaufinteressent in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens des Mäklers dessen Dienste in Anspruch nimmt, z.b. ein Besichtigungstermin in Kenntnis des Provisionsverlangen aus einem ausgehändigten Exposé. In der Fortsetzung des laufenden Gesprächs durch den Kaufinteressenten liegt aber noch nicht die schlüssige Annahme, weil der Mäkler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent sogleich nach der Übergabe die in dem Exposé aufgeführte Courtageforderung zur Kenntnis genommen hat. Zahlung auf eine nach MaBV unwirksame Klausel des Bauträgervertrags, BGH NJW 2007, 1947 ff. ( 3, 12 MaBV, 812 BGB) An die Stelle einer nach 3 II, 12 MaBV i.v. mit 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des 3 II MaBV noch 632a BGB, sondern 641 I BGB. Leistet der Erwerber trotz der wg. 641 I BGB nicht gegebenen Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des 3 MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers 813 II BGB grundsätzlich nicht entgegen (Argument: Sinn und Zweck von 3 MaBV, 134 BGB). Kaufmännisches Bestätigungsschreiben des Architekten über Planungsauftrag ggü. Nichtkaufmann, OLG Koblenz NJW-RR 2007, 813 ff. ( 147 BGB, 346 HGB) Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind über Kaufleute hinaus auch auf jeden anzuwenden, der ähnlich wie ein Kaufmann in größerem Umfang am Rechtsverkehr teilnimmt. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Umwandlung eines Wohnrechts in einen Geldanspruch, BGH NJW 2007, 1884 ff. ( 1018, 1093, 313 BGB) Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts. Kann der Berechtigte sein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht ausüben, kommt die Begründung einer Zahlungspflicht des Verpflichteten nach 313 BGB nur in Betracht, wenn der Heimaufenthalt auf Dauer erforderlich ist und die Vertragsschließenden nicht mit dem Eintritt dieses Umstands gerechnet haben. Sehr heiß!!! Schlechtleistung beim Partnervermittlungsvertrag, OLG Koblenz NJW-RR 2007, 769 f. ( 611 ff., 656 BGB) Die Schlechtleistung durch den Partnervermittler kann ggf. Ansprüche aus 812 und pvv auf Lohnrückzahlung begründen. Diese scheitern aber i.d.r. an 656 BGB. Der Zweck der Regelung besteht im Schutz der Privat- und Intimsphäre der Kunden des Partnerschaftsvermittlers vor einer Offenlegung ihrer Bemühungen um die Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Hilfe eines kommerziellen Vermittlers (Achtung: Anders die wohl h.m., vgl. Palandt/Sprau 656 Rn. 2 ff.; BGH NJW 1984, 2407 f.; BGH NJW 1983, 2817 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1991, 182 ff.; LG Hamburg NJW- RR 1991, 884 f.). Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Problematik der Gesamtschuld zwischen Architekt und Bauunternehmer, LG Gießen NJW-RR 2007, 741 f. ( 426 BGB) Ein Architekt kann den Bauunternehmer nicht als Gesamtschuldner auf Ersatz der Kosten des Baustillstands in Regress nehmen, die darauf beruhen, dass der Bauherr dem Bauunternehmer, der trotz fehlender Baugenehmigung mit der Bauausführung begonnen hat, nach einem behördlich verfügten Baustopp Stillstandskosten bezahlt und anschließend von dem Architekten ersetzt bekommen hat. Hinsichtlich der Stillstandskosten fehlt es nämlich an einer Gesamtschuldnerschaft, da nur der Architekt verpflichtet ist, den Bauherren über die Möglichkeiten der Bebauung zu beraten und ihm nutzlosen Aufwand zu ersparen. Sehr heiß!!! 476 BGB bei Motorschaden aufgrund übermäßigem Verschleiß, OLG Koblenz NJW 2007, 1828 ( 476 BGB) Tritt bei normaler Nutzung innerhalb der Sechs-Monats-Frist von 476 BGB ein vollständiger Verschleiß und daher ein Motorschaden auf, so ist es Sache des Verkäufers, die Vermutung zu widerlegen, dieser Verschleiß habe schon bei Übergabe vorgelegen (Achtung: Diese Entscheidung widerspricht der BGH-Rspr., vgl. BGH NJW 2004, 2299 ff. sowie NJW 2006, 434 ff.). Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Verhältnis Feststellung Freistellung, BGH NJW 2007, 1809 ff. ( 407 ff. HGB) Ein Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit (hier aus einem Frachtvertrag, 407, 425, 435 HGB) setzt voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit dieser Verbindlichkeit beschwert ist. Solange der Anspruchsteller die Forderung, von der er Befreiung verlangt, selbst mit einem Rechtsbehelf bekämpft, hat er kein berechtigtes Interesse daran, von seinem Schuldner bereits Zahlung zu verlangen. In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht der richtige Weg. Eintritt des Erwerbers in Pflichten aus MietV, BGH WuM 2007, 267 f./njw 2007, 1818 f. ( 566, 566a BGB) 566, 566a BGB sind nicht anwendbar, wenn der Mietvertrag zur Zeit des Erwerbs nicht mehr besteht und der Mieter bereits ausgezogen ist. Ist der Mieter trotz
3 unwirksamen Mietvertrages noch nicht ausgezogen, gelten 566, 566a BGB analog (a.a. Palandt/Weidenkaff 566 Rn. 14). Heiß!!! Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel, BGH NJW 2007, 1743 f. ( 305c II, 307 BGB) Eine in den AGB eines Wohnraummietvertrags enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist nach 307 I 1 und 2 BGB unwirksam. Unerheblichkeit der Pflichtverletzung, OLG Köln NJW 2007, 1694 ff. ( 323 V 2 BGB) Ein Nachbesserungsaufwand von 2500 Euro - entsprechend etwa 5% des Pkw-Kaufpreises - für den Austausch eines mangelhaften Navigationssystems ist kein unerheblicher Mangel. Ein Grundsatz, dass in der Regel ein unter 10% liegender Nachbesserungsaufwand unerheblich ist (so z.b. Palandt/Grüneberg 323 Rn. 32; OLG Bamberg DAR 2006, 456), lässt sich nicht aufstellen. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Begründung von Verkehrssicherungspflichten, BGH NJW 2007, 1683 ff. (StVG, EBV, 823 BGB) Voraussetzung für die Annahme einer Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern anderer ergibt (hier verneint: Schaden an einer Brücke durch Brand von unter der Brücke abgestellten, mit Heu beladenen Wagen). Rückabwicklung eines Darlehensvertrages bei Verstoß gegen RBerG, BGH WM 2007, 731 ff. ( 812 BGB, 1 ff. RBerG) Der Darlehensnehmer kann aus LK die Rückzahlung von geleisteten Zins- u. Tilgungszahlungen verlangen. Die Bank, die den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber/Darlehensnehmer nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen, da sie das Eigentum nicht geleistet hat. Heiß!!! Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Änderung des Schenkungscharakters, BGH FamRZ 2007, 814 f. ( 2325 BGB) Vereinbart der Erblasser, nachdem er ein Grundstück schenkweise übertragen hat, nachträglich ein volles Entgelt für dieses Grundstück und die daraus vom Erwerber bereits gezogenen Nutzungen, steht dem Pflichtteilsberechtigten beim Erbfall kein Ergänzungsanspruch wegen der ursprünglichen Schenkung zu. Abtretung von Honorarforderungen nach 49b IV BRAO, LG Stuttgart Urt. v , AZ: 13 S 304/06 ( 49b BRAO) Die Abtretung einer Honorarforderung eines RA an einen Berufsfremden ist nur bei kumulativem Vorliegen der Voraussetzungen von 49b IV BRAO möglich. Sehr heiß!!! Zurechnung des Subunternehmerhandelns zum Generalunternehmer/Schlüsselverlust, OLG Hamm NJW-RR 2007, 307 ff. ( 281, 278 BGB) Händigt ein Bauherr einem Subunternehmer zur Ermöglichung der Werkleistung einen Generalschlüssel unmittelbar aus, ohne den Generalunternehmer hierüber zu informieren, so ist der Subunternehmer gleichwohl Erfüllungsgehilfe gem. 278 BGB mit der Folge, dass der Hauptunternehmer dem Bauherrn für den Verlust des Schlüssels aus 281 BGB haftet. Der Bauherr muss sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Abtretung einer Darlehensforderung durch die Bank, BGH BB 2007, 793 f. ( 399, 134, 312 BGB) Aus dem Bankengeheimnis ist grds. kein stillschweigender Abtretungsausschluss nach 399 BGB zu entnehmen. Auch das BDSG ist kein Verbotsgesetz i.s.v. 134 BGB. Unter 312 I 1 BGB fällt grundsätzlich nur der Arbeitsplatz des Verbrauchers. Das Ansprechen am Arbeitsplatz eines Dritten, der zu demjenigen des Verbrauchers keine Verbindung aufweist, wird im Unterschied zur Privatwohnung eines Dritten vom Wortlaut der Nr. 1 ( seinem Arbeitsplatz ) nicht erfasst. Heiß!!! Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt im Mäklerexposé, BGH NJW-RR 2007, 711 ff. ( 652, 280, 241 II, BGB) Ein Mäklerkunde muss, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon ausgehen, dass die in dem Exposé eines Mäklers enthaltenen Aussagen über das Objekt (hier: Wohnflächenangabe, die die Wohnfläche eines ohne Baugenehmigung ausgebauten Spitzbodens enthielt) nur Angaben der Verkäuferseite wiedergeben. Der Mäkler darf die mit Sorgfalt eingehalten und sondierten Informationen des Veräußerers grundsätzlich ungeprüft weitergeben, es sei denn, sie sind nach den in seinem Berufsstand vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich unrichtig, nicht plausibel oder bedenklich. Nur im letzteren Fall haftet der Mäkler aus pvv des Mäklervertrages, 652, 280, 241 II BGB. Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts, BGH NJW-RR 2007, 713 ff. Ersatz der Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben nach einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann grds. nicht nach den für das Wettbewerbsrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz geltenden Maßstäben (hier ist für Abmahnkosten ein Ersatz aus 12 I 2 GWB bzw. GoA anerkannt) verlangt werden. Mögliche Ansprüche aus Delikt, pvv, cic oder Verzug setzten voraus, dass die Inanspruchnahme erforderlich war. Dies ist Frage des Einzelfalls.
4 Pflichtverletzung beim Detektivvertrag, AG Leer NJW-RR 2007, 683 f. ( 280, 241 II, 242 BGB) Teilt der beauftragte Detektiv das Ergebnis seiner Ermittlungen der observierten Person mit der Bitte mit, seinen Auftraggeber zur Bezahlung des Honorars anzuhalten, so liegt darin ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, der zur Verwirkung des Honoraranspruchs führt. Eine geleistete Anzahlung kann nach 280, 241 II BGB zurückverlangt werden. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Auskunftspflicht des Wohnungsvermietungsvermittlers gegenüber dem Vermieter/Eigentümer, BGH NJW 2007, 1528 f. ( 675, 666 ff. BGB) Der Vermietungsvermittler ist i.d.r. als Geschäftsbesorger nach 675, 666 BGB zur Auskunft über die von ihm vermittelten Mieter (Namen, Adressen etc.) verpflichtet. Auf ein eigenes Geheimhaltungsinteresse und auf datenschutzrechtliche Belange der Mieter kann er sich i.d.r. nicht berufen. Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten, BGH NJW 2007, 1450 ff. ( 249 BGB) Auch ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar ist erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des 249 Abs. 2 BGB Ganz heiß!!! Beweislast bei Vertragsschluss im Internet, LG Aachen NJW-RR 2007, 565 f.; OLG Hamm NJW 2007, 611 f. Auch beim ebay- Kauf liegt die Beweislast dafür, dass der in Anspruch Genommene tatsächlich/persönlich das Angebot angenommen hat, entsprechend den allgemeinen Regeln beim Verkäufer. Auf einen auf die Verwendung des Passworts gegründeten Anscheinsbeweis oder die Grundsätze der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht kann er sich dabei in der Regel nicht stützen. Allerdings kann bei entsprechendem Sachverhalt eine Duldungs- o. Anscheinsvollmacht zu bejahen sein. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Auszug des Mieters ohne Schönheitsreparaturen, KG ZGS 2007, 116 f. ( 280, 281 BGB) Zieht ein Mieter aus, ohne die Schönheitsreparaturen ausgeführt zu haben, so kann darin ein Fall von 281 II BGB liegen. Voraussetzung ist aber, dass der Vermieter dem Mieter zuvor konkret mitgeteilt hat, welche Schönheitsreparaturen auszuführen sind. Heiß!!! Schäden bei Segelwettfahrt, OLG Nürnberg NJW-RR 2007, 461 f. ( 823 BGB) Ein Segler, der im Rahmen einer Segelwettfahrt ein anderes Boot beschädigt, kann sich grundsätzlich nicht auf einen Haftungsausschluss nach den Grundsätzen der Inkaufnahme von Schädigungen bei Sportveranstaltungen berufen, weil es sich nicht um einen Wettkampf mit nicht unerheblichem Gefahrpotenzial handelt, bei dem typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei nur geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (anders OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1257 für den Zusammenstoß bei der Wendemarke). Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Ersatz der außergerichtlichen Anwaltskosten bei unberechtigter Inanspruchnahme, BGH NJW 2007, 1458 ff. Die unberechtigte Inanspruchnahme begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten. Ein derartiger Anspruch kann sich etwa aus Verzug, der Verletzung einer (vor-) vertraglichen Nebenpflicht (pvv, cic) oder aus Delikt ( 823 II i.v.m. 263 StGB, 826 BGB) ergeben. 823 I BGB scheitert oft an der fehlenden Rechtsgutsverletzung, die GoA daran, dass ein eigenes Geschäft vorliegt. 91 ff. ZPO sind nicht entsprechend anwendbar. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Sehr heiß!!! Angabe des Kilometerstandes/Laufleistung beim Pkw-Kauf, BGH NJW 2007, 1346 ff.. ( 444 BGB) Beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich nur als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Ist in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gilt. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Heiß!!! Rückforderung bei nichtigem Vertrag, BGH NJW 2007, 1130 f. ( 812 BGB) Gegen einen aus der Nichtigkeit eines Vertrages ( 134 BGB i.v.m. RBerG) herzuleitenden Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der geleisteten Treuhändervergütung aus LK kann ggf. 242 BGB entgegenstehen. Dies insbesondere, wenn die beiderseitigen Leistungen in vollem Umfang beanstandungsfrei erbracht worden sind und der Geschäftsherr die Vorteile des Vertrags endgültig genossen hat. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Beschädigung des zu bergenden Fahrzeugs durch Abschleppunternehmer, OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 681 ff. ( 839 BGB, Art. 34 GG, 7, 18 StVG Eine Haftung nach 7 I StVG entfällt, wo die Fortbewegungsfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird. Dies ist der Fall, wenn die Beschädigung durch das Abschlepp-Kfz beim Herausziehen des zu bergenden Kfz aus der Gefahrenzone entstanden ist. Eine Haftung aus 18 StVG scheidet aus, das 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG diesen Anspruch sperren. Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrecht, BGH NJW 2007, 684 ff. ( 823, 12 BGB) Das Namensrecht einer Person aus 823 I i.v.m. 12 BGB, das auch ihren Künstlernamen schützt, erlischt mit dem Tod des Namensträgers. Die Schutzdauer der vermögenswerten Bestandteile
5 des postmortalen Persönlichkeitsrechts auf welches sich die Erben berufen können ist wie das Recht am eigenen Bild ( 22 S. 3 KUG) auf zehn Jahre nach dem Tod der Person begrenzt. Ehebedingte Zuwendungen von Schwiegereltern vor der Ehe, KG NJW-RR 2007, 365 ff. ( 313 BGB) Haben Eltern ihrer Tochter vor der Eheschließung einen Geldbetrag zukommen lassen, der für Erwerb und Finanzierung einer im Alleineigentum des Ehemanns stehenden Eigentumswohnung verwendet wurde, hat der güterrechtliche Ausgleich zwischen den Ehegatten Vorrang. Ein Ausgleich nach 313 BGB kommt dann nur in Ausnahmefällen in Betracht. Rückforderung des Familien-Pkw als Hausrat nach 1369 BGB, OLG Düsseldorf, NJW 2007, 1001 f. ( 1369 BGB) Der Schwerpunkt der Nutzung des einzigen im Besitz der Familie befindlichen Pkw liegt dann im familiären Bereich (und ist folglich Haushaltsgegenstand i.s.v BGB), wenn das Fahrzeug in großem Umfang für familiäre Zwecke genutzt wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Sehr heiß!!! Haftung des angeblich Vertretenen aus Rechtsscheingrundsätzen und wg. Schweigens auf ein KBS, BGH NJW 2007, 987 ff. Kommt eine Einstandspflicht des angeblich Vertretenen für den von einem vollmachtlosen Vertreter vorgenommenen Geschäftsabschluss nach den Grundsätzen einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht nicht in Betracht, so ist damit nicht auch seine Haftung wegen Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ausgeschlossen. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Ausgleichsanspruch nach Auszug aus gemeinsam gemieteter Wohnung, OLG Brandenburg, Urteil vom , AZ: 9 U 18/06 ( 426 BGB) Ein Ehegatte, der nach Trennung und Auszug des anderen Ehegatten aus der gemeinsam angemieteten Wohnung die Wohnung alleine weiter bewohnt, hat regelmäßig keinen gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruch hinsichtlich der Mietzinsraten nach der Trennung. Die nach Trennung mit der künftigen Nutzung der Wohnung dann entstehenden Kosten sind im Innenverhältnis der Parteien demjenigen zuzurechnen, der die Nutzungen tatsächlich zieht Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis bei Kanalanschluss, BGH NJW 2007, 1061 ff. (pvv analog) Beim Betrieb einer gemeindlichen Abwasserkanalisation besteht zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Anschlussnehmer ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, das eine Haftung für Erfüllungsgehilfen entsprechend 280, 241 II, 278 BGB begründen kann. In den Schutzbereich dieses Schuldverhältnisses ist auch der Mieter des angeschlossenen Grundstücks einbezogen. Heiß!!! Mäklernachweis bei dazwischengeschobenem Kaufvertrag, BGH NJW-RR 2007, 402 f. ( 652 BGB) Ein Provisionsanspruch entsteht mangels Nachweis durch den Mäkler nicht, wenn der Mäkler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, auch wenn diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird. Anders liegt der Fall, wenn der»dazwischengeschobene«kaufvertrag durch ein vertraglich vorbehaltenen Rücktritt wegfällt und dann die vom Mäkler nachgewiesene Abschlussmöglichkeit realisiert wird. Krankheitsbedingte Verhinderung zur Benutzung eines Fitnessstudios, LG München MDR 2007, 260 f.; BGH NJW 1997, 193 f. ( 537 BGB) Wenn der Vertragspartner z.b. infolge Krankheit nicht in der Lage ist, die im Studio vorgehaltenen Geräte zu nutzen, so schuldet er für diese Zeit das vereinbarte Entgelt nicht. Die mietvertragliche Regelung von 537 BGB ist für diese Fälle nicht interessengerecht. Staatshaftung bei verzögerter Grundbucheintragung, BGH NJW 2007, 830 ff. ( 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG) Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: übermäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen. Ganz heiß!!! Ausnahme vom Fristsetzungserfordernis nach 323 II Nr. 3, 281 II Alt. 2 BGB, BGH NJW 2007, 835 ff. ( 323 II Nr. 3, 281 II Alt.2 BGB) Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Kündigung eines Verbraucherdarlehens, BGH BB 2007, 963 f. und OLG Celle ZGS 2007, 119 f. ( 498, 323 BGB) OLG Celle: Eine Kündigung des Verbraucherdarlehens durch den Darlehensgeber ohne vorherige Fristsetzung mit Androhung der Kündigung i.s.v. 498 I 1 BGB ist unwirksam, 323 BGB ist aufgrund der den Verbraucher schützenden Sonderregelung in 498 BGB nicht anwendbar. BGH: Dennoch ist wie bei 323 II BGB auch im Rahmen von 498 BGB die Fristsetzung entbehrlich, wenn der Darlehensnehmer die weitere Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert (Argument: Treu und Glauben, a.a. OLG Celle a.a.o.).
6 Heiß!!! Besitzschutz an liegen gelassenem Geldkoffer, KG NJW-RR 2007, 239 ff. ( 823 BGB) Der unmittelbare Besitz an einer versehentlich liegen gelassenen Sache wird nur dann aufgegeben, wenn eine Wiedererlangung der Sache ausgeschlossen oder zumindest deutlich erschwert ist. Das ist nicht der Fall, wenn der Besitzer jederzeit rekonstruieren kann, wo die Sache sich befindet und zumindest die Möglichkeit besteht, sie wieder an sich zu bringen. Dem unmittelbaren Mitbesitzer sind auch so genannte Haftungsschäden zu ersetzen. Hiervon umfasst sind Schäden, die dadurch entstehen, dass er Ansprüchen Dritter wegen des Verlusts der Sache ausgesetzt ist. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Ausnahmsweise kein Erlöschen des Vermieterpfandrechts durch Entfernen, OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 231 ff. ( 562 ff., 936 BGB) Ein zunächst nur mit dem Vermieterpfandrecht belastet erworbenes Sicherungseigentum an einer Sache kann nicht durch ein anschließendes vorübergehendes Entfernen der Sache vom Mietgrundstück zu einem unbelasteten Sicherungseigentum erstarken, weil es sonst zu einem bösgläubigem Erwerb der Lastenfreiheit kommen würde. Rechtsnatur eines Provisionsversprechens ggü. einem Mäkler, BGH NJW-RR 2007, 55 f. Bei einem Provisionsversprechen kann es sich um einen verschleierten Teil des Kaufpreises oder um ein sog. selbstständiges Provisionsversprechen handeln (Provision als Vergütung für gewisse, nicht unter 652 BGB fallende Dienstleistungen). Nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen 516, 518 I BGB aufgefasst werden. Heiß!!! Widerrufsfrist bei Ebay, KG ZGS 2007, 114 f. ( 312b ff., 355 BGB) Textform i.s.v. 355, 126b BGB erfordert, das die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wird. Die im Internet im Regelfall benutzte Widerrufsbelehrung erfüllt diese Voraussetzungen oft nicht, da es zumeist nicht zu einer tatsächlichen Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher kommt (Ausdruck der Seite oder Download). Unabhängig davon liegt i.d.r. auch eine Belehrung erst nach Vertragsschluss vor, da der Vertrag bereits mit der Gebotsabgabe des Verbrauchers bzw. mit Auktionszeitablauf zustande kommt. Grundbuchfähigkeit der GbR, OLG Stuttgart ZIP 2007, 419 ff. Die Annahme einer fehlenden Grundbuchfähigkeit steht im Widerspruch dazu, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zum Vermögen einer GbR auch Grundeigentum gehören kann (BGH NJW 2006, 3716 f.). Der Grundsatz der Registerpublizität steht der Eintragung einer ausreichend unterscheidbaren GbR als Eigentümerin ebenfalls nicht entgegen. Richtig ist zwar, dass die GbR nicht Gegenstand der Eintragung in einem Register ist und dass sie sich dadurch von Handels- und Partnerschaftsgesellschaften unterscheidet. Folge dieses Unterschieds ist zwar, dass ihr die Erleichterung des Nachweises der Vertretungsbefugnis der für sie handelnden Personen durch Zeugnis des Registergerichts ( 32 GBO) nicht zur Verfügung steht. Dies schließt aber ihre Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch nicht aus. Vielmehr ist sie verpflichtet, will sie ihre Eintragung bewirken, den Nachweis der Eintragungsunterlagen gem. 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu erbringen. Die GbR ist daher grundbuchfähig. Heiß!!! Zusicherung der Eigenschaft fahrbereit /Umgehungsgeschäft i.s.d. 475 BGB, BGH NJW 2007, 759 ff. ( 443, 475 BGB) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug "fahrbereit" ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie ( 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleib. Fahrbereit heißt nämlich i.d.r. lediglich verkehrssicher. Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an die Rspr. zu Agenturgeschäften NJW 2005, 1039 ff.). Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Heiß!!! Haftung des Verkäufers bei Käuferketten, OLG Braunschweig NJW 2007, 609 f. ( 826 BGB) Zu den Voraussetzungen einer Haftung des Verkäufers gem. 826 BGB gegenüber einem Endkäufer seines Vertragspartners im Rahmen sog. Käuferketten beim Verkauf von privat an privat: Während bei den so genannten Zwischenhändlerfällen, bei denen das Fahrzeug an einen gewerblichen Zwischenhändler verkauft und von diesem weiterveräußert wird, Vorsatz regelmäßig bejaht wird, weil mit einem Weiterverkauf zu rechnen gewesen sei, liegt vorsätzliches Handeln beim Verkauf von privat an privat nur dann vor, wenn mit dem Weiterverkauf nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls konkret zu rechnen war. Diese Entscheidung unbedingt im Original lesen!! Heiß!!! Geltendmachung der Unverhältnismäßigkeits-Einrede aus 439 III BGB, OLG Celle NJW-RR 2007, 353 ff. ( 439 III BGB) Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit kann vom Verkäufer nur solange erhoben werden, bis der Käufer vom Vertrag zurücktritt, weil der Vertrag ab dann bereits in ein Rückabwicklungsverhältnis ungewandelt wurde Das Vertretenmüssen i.s.v. 281 BGB bezieht sich auf die nicht erfolgte Nacherfüllung. Auswirkung fehlender Fahrerlaubnis i.r.v. 254 BGB, 9 StVG, BGH NJW 2007, 507 ff. ( 254, 9 BGB/StVG) Eine lediglich abstrakte Gefahrerhöhung (z.b. Verbots des Führens eines Kfz wegen absoluter Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses) kann im Rahmen der
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