Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer

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1 Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer SS 2009 Wiss. Mit. Mag. Ulrike Stephan Vorbemerkung: Dieses Beispielskriptum beinhaltet Beispiele zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, wie sie in den vergangenen drei Jahren Teil der Fachprüfung Steuerrecht waren. Ältere Beispiele wurden aufgrund fehlender Aktualität im Rahmen der Neuordnung und Systematisierung nicht mehr in diese Beispielsammlung aufgenommen. Die Beispiele sind nach Themenschwerpunkten geordnet, die dem Aufbau des Skriptums und des Repetitoriums entsprechen. Bitte beachten Sie, dass dieses Beispielskriptum ebenso wenig wie das Repetitorium das intensive Selbststudium des Skriptums und des Gesetzestextes (Kodex Steuergesetze, 45. Aufl.) ersetzen kann. Lesen Sie, wenn Sie die Beispiele lösen, daher immer auch die entsprechenden Regelungen des EStG oder KStG nach. Erster Teil: Einkommensteuer Themenblock I Einkommensermittlung allgemein... 2 Beispiele (1) (6) Themenblock II Gewinnermittlung und Veräußerungsgeschäfte... 4 Beispiele (7) (15) Themenblock III Einkünfte aus Kapitalvermögen... 6 Beispiele (16) (18) Themenblock IV Gesellschaft-Gesellschafter-Beziehung... 6 Beispiele (19) (25) Zweiter Teil: Körperschaftsteuer Themenblock V Gewinnermittlung bei Körperschaften, Schachtelprivileg... 9 Beispiele (26) (31) Themenblock VI Gruppenbesteuerung...10 Beispiele (32) (35) 1

2 Erster Teil: Einkommensteuer I Einkommensermittlung (1) Beispiel zu Einkommensermittlung (4,5 Punkte) Frau W erzielt im Jahr einen Verlust aus inländischem Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) ihv EUR ,- - einen anteiligen Gewinn aus einer inländischen OHG-Beteiligung ihv EUR ,-, der jedoch aufgrund des Gesellschaftsvertrages bei der OHG einbehalten wird. - Einkünfte aus selbständiger Arbeit ihv EUR ,- - Einkünfte aus endbesteuertem Kapitalvermögen ( 97 EStG) ihv EUR ,- - Ferner ist Frau W Alleingesellschafterin an der W-GmbH. Die W-GmbH erzielt im Jahr 2002 einen Verlust ihv EUR ,-. - Einkünfte aus der Vermietung einer in München gelegenen Eigentumswohnung ihv EUR ,- Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte und begründen Sie Ihre Antwort! Nehmen sie ferner soweit relevant auch zu allfälligen Auswirkungen auf den Tarif Stellung. (2) Beispiel zu Einkommensermittlung (8,5 Punkte) Der Steuerpflichtige E nutzt ein im Jahr 2003 erworbenes Mehrfamilienhaus zur privaten Wohnraumvermietung und erzielt daraus Mieteinnahmen ihv EUR jährlich. Daneben betreibt er ein Handelsunternehmen als Einzelunternehmer, mit welchem er im Jahr EUR Umsatz erzielen konnte. Ferner ist er zu 50% an einer GmbH mit Sitz in Linz (Unternehmensgegenstand: Immobilienvermietung und verwaltung) beteiligt, deren Geschäfte er führt (Jahresbezug: EUR) und aus welcher er 2006 eine Gewinnausschüttung von EUR erhält. a. Nach welchen steuerlichen Vorschriften hat E sein Einkommen zu ermitteln? b. Welche Kosten kann E im Rahmen seiner Vermietungstätigkeit steuerlich geltend machen? Kann E die Kosten aus der Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs steuerlich absetzen? c. Welche Aufwendungen kann E im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit steuerlich absetzen? d. E lädt regelmäßig Kunden und Lieferanten seines Handelsunternehmens zu Geschäftsessen ein und möchte wissen, ob der Aufwand steuerlich abzugsfähig ist. e. Erläutern Sie die ertragsteuerlichen Folgen für den Fall, dass E das Haus in die GmbH einbringt aus Sicht des E und der GmbH, wenn die GmbH dessen Nutzung nicht verändert! (3) Beispiel zu Einkommensermittlung / Erhebung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin aufgrund einer Halbtagsbeschäftigung an einer österreichischen Hochschule ihv EUR - Einkünfte aus Tätigkeit als Rechtsanwältin ihv EUR - Gewinnausschüttungen einer britischen Aktiengesellschaft ihv EUR. Ihr Aktienpaket wird von einer österreichischen Bank verwaltet. - Sparzinsen aus einem Schweizer Bankkonto ihv EUR. a. Zu welchen Einkunftsarten führen die genannten Sachverhalte? Wie werden die Einkünfte besteuert? b. Wie erfolgt die Steuererhebung für das gegenständliche Einkommen der S? c. Kommen begünstigende Besteuerungsvorschriften zur Anwendung? 2

3 (4) Beispiel zu Einkommensermittlung / Erhebung (6,5 Punkte) Die Steuerpflichtige S ist deutsche Staatsbürgerin und hat ihren Wohnsitz in Österreich. Sie führt in Österreich die Geschäfte der GmbH ihres Ehegatten und bekommt dafür ein Geschäftsführergehalt in Höhe von EUR pro Jahr. Darüber hinaus hat sie einen Sitz im Aufsichtsrat einer österreichischen Bankgesellschaft inne und erhält von dieser eine Entschädigung in Höhe von EUR jährlich. Einen Großteil ihres Vermögens hat S über ein Depot bei derselben Bank in britischen Aktien angelegt. Sie erhält daraus im Jahr 2006 Dividenden in Höhe von EUR auf ihr Konto gutgeschrieben. S besitzt in Deutschland eine Wohnung, die sie vermietet. Aus der Vermietung erzielt sie jährliche Einkünfte ihv EUR. Nach welchen steuerlichen Vorschriften hat S ihr Einkommen zu ermitteln? Für welche Einkünfte bestehen Sonderregelungen betreffen die Erhebung der Einkommensteuer? (5) Beispiel zu Einkommensermittlung (10 Punkte) Beurteilen Sie die folgenden Sachverhalte aus ertragsteuerlicher Sicht, geben Sie insbesondere an, wie die steuerlich maßgeblichen Einkünfte bzw das Einkommen der betreffenden Personen ermittelt werden und gehen Sie auf allfällige Besonderheiten der Abgabenerhebung und Begünstigungen ein! a. Der Angestellte A (Wohnsitz in Linz) bezieht ein monatliches Gehalt von brutto (14- mal jährlich) im Jahr Für seinen Sohn, der in Wien Medizin studiert, übernimmt er Mietund Studienaufwand in Höhe von 500 im Monat. b. Der Unternehmensberater U erhält im Dezember 2007 von einem Klienten einen Vorschuss für die Erstellung eines Marketingkonzepts in Höhe von Da er in seinem Unternehmen selbst mit größeren Aufträgen ausgelastet ist (Umsatz regelmäßig mehr als ), engagiert er im Februar 2008 zwei Studenten auf Werkvertragsbasis, die das Marketingkonzept für ihn erarbeiten. Nach Fertigstellung zahlt er den Studenten ein Honorar von c. Das tschechische Model M (Wohnsitz in Österreich) erzielt durch seine Auftritte bei Modeschauen und Foto-Shootings in Österreich im Jahr In ihrer Steuererklärung macht N die Kosten der Anreise zu den einzelnen Aufträgen ihv sowie Besuche von Schönheitssalons, Friseuren und Fitnesscenter ihv geltend. d. Die Pensionistin P erhält neben ihrer kleinen Pension Einkünfte aus ihrem in Sparbücher angelegten Vermögen ihv im Jahr. (6) Beispiel zur Einkommensermittlung (5 Punkte) Der Steuerpflichtige A ist Bankangestellter und daneben als selbständiger Vermögensberater tätig. Aus seinem Anstellungsverhältnis erhält A ein monatliches Gehalt von 2000 brutto (14x jährlich), aus seiner Tätigkeit als Vermögensberater erzielt er zusätzlich im Jahr 2007 einen Umsatz von a. Nach welchen Vorschriften hat A sein Einkommen zu ermitteln? b. Bestehen ertragsteuerliche Begünstigungen für die genannten Einkommensteile? c. Wie erfolgt die Abgabenerhebung im vorliegenden Fall? 3

4 II Gewinnermittlung und Veräußerungsgeschäfte (7) Beispiel Gewinnermittlung (2,5 Punkte) Die Gewerbetreibende R veräußert ein bebautes Betriebsgrundstück um EUR ,-, wovon je EUR auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude entfallen. Dieses Grundstück ist bereits 14 Jahre im Betriebsvermögen. In der Bilanz der R ist das Gebäude mit EUR , der Grund und Boden mit EUR ausgewiesen. Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Verkauf, wenn die Gewerbetreibende nach UGB zur Buchführung verpflichtet ist? Variante: Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Verkauf, wenn R nicht nach UGB zur Buchführung verpflichtet ist? (8) Beispiel zu Vermietung und Veräußerung, AfA (4 Punkte) Der Steuerpflichtige A bezieht aus der Vermietung eines im Jänner 1991 erworbenen Zinshauses jährliche Mieteinnahmen ihv EUR ,- (AK Gebäude: EUR ,-, AK Grund und Boden EUR ,-). Im September 2002 veräußert A das Zinshaus um EUR 1,256 Mio. a. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei A aus der Vermietung und Veräußerung? b. Ergeben sich Änderungen, wenn A das Zinshaus anlässlich des Erwerbs im Rahmen einer 5 Gewinnermittlung als gewillkürtes Betriebsvermögen aufgenommen hat? (Buchwerte im Zeitpunkt der Veräußerung: Grund und Boden EUR ,-; Gebäude EUR ,-) (9) Beispiel zu Gewinnermittlung: Grundstück (5 Punkte) Rechtsanwältin R kauft 1990 ein unbebautes Grundstück um ös (= ) errichtet sie darauf ein zweistöckiges Wohnhaus (Herstellungskosten: ös = ) und nutzt es ab diesem Zeitpunkt als Hauptwohnsitz. Ab Jänner 2005 (Teilwert des Gebäudes in diesem Zeitpunkt = ) nutzt sie das Erdgeschoß des Gebäudes als Büroräumlichkeiten ihrer neu gegründeten Rechtsanwaltskanzlei (Wertanteil des Erdgeschoßes am Gebäude: 1/3). Im Oktober 2008 veräußert sie das Grundstück um , wobei auf den reinen Grundanteil entfallen. Ab 1. November mietet R eine Wohnung in unmittelbarer Nähe ihrer ebenso neu angemieteten Kanzleiräume in der Innenstadt. R bezahlt die Miete für die Büroräume für 6 Monate im Voraus. Beurteilen Sie den dargestellten Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht! (10) Beispiel Beteiligungsveräußerung (3 Punkte) P ein Steuerpflichtiger (Privatperson) erwirbt am eine 9%-ige Beteiligung an der österreichischen A-GmbH um EUR ,-. Am veräußert er 8,5% um EUR ,- P beabsichtigt die restlichen 0,5% erst im Jahr 2007 zu veräußern. Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen lösen die beiden Veräußerungen aus? (11) Beispiel Beteiligungsveräußerung, Veräußerung Mitunternehmeranteil Beurteilen Sie die folgenden beiden Sachverhalte aus einkommensteuerlicher Sicht! a) A hat ein Grundstück, das er vor 30 Jahren erworben und seitdem privat genutzt hat, gegen Rente an B verkauft. b) C ist jeweils zu 20% an einer KG und an einer GmbH beteiligt. Variante 1: C verkauft beide Beteiligungen ein halbes Jahr nach ihrer Anschaffung. Variante 2: C verkauft beide Beteiligungen 10 Jahre nach ihrer Anschaffung 4

5 (12) Beispiel Veräußerungsgewinn Grund und Boden (3 Punkte) Der Steuerpflichtige S ermittelt den Gewinn seines Gewerbebetriebs nach 4 Abs 3 EStG. Er hat im Oktober 2001 (Variante: Oktober 1993) ein unbebautes Grundstück erworben, das er als Lagerplatz für seinen Betrieb verwendet. Im Jänner 2005 verkauft er dieses Grundstück mit einem Gewinn in Höhe von Euro ,-. - Einkommensteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinnes? - Wie wird der Veräußerungsgewinn behandelt, wenn S nach UGB zur Buchführung verpflichtet ist? (13) Beispiel Betriebsveräußerung (5 Punkte) D ist deutscher Staatsbürger, lebt aber in Österreich und führt hier auch seit 20 Jahren ein Handelsunternehmen als Einzelunternehmer ( 5-Ermittler). Anlässlich seines 55. Geburtstages beschließt D nach Deutschland zurückzukehren und verkauft sein Unternehmen an seinen österreichischen Konkurrenten A gegen eine Zahlung von EUR ,-. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt betragen EUR ,-, die Teilwerte belaufen sich auf EUR ,-. A übernimmt auch die Verbindlichkeiten von D in Höhe von EUR ,-. a) Wie hoch ist der steuerliche Veräußerungsgewinn? b) Welche Begünstigungen kann D geltend machen? c) Mit welchen Werten hat A die Wirtschaftsgüter anzusetzen? (14) Beispiel Übertragung stiller Reserven (4 Punkte) Im März 2007 erwirbt der Gewerbetreibende A für seine Druckerei eine neue Druckmaschine um EUR ,-. Die Anschaffung erfolgte zum Ersatz des Vorgängermodells, das über 20 Jahre genutzt worden war und im Zuge der Ersatzbeschaffung zum Schrottwert von EUR ,- (buchmäßig bereits auf null abgeschrieben) verkauft wurde. A rechnet mit einer Nutzungsdauer der neuen Druckmaschine von 15 Jahren. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich aus dem beschriebenen Sachverhalt? Kann A eine steuerliche Begünstigung für seine Investition geltend machen? (15) Beispiel Übertragung stiller Reserven (4 Punkte) Der Gewerbetreibende B errichtet im Mai 2007 eine neue Lagerhalle zum Ersatz des im selben Jahr durch ein Hochwasser zerstörte alte Betriebsgebäude, das bereits vor der Katastrophe zur Gänze abgeschrieben war (Buchwert = 0). Von seiner Katastrophenschutzversicherung erhält B die Schadenssumme von , die B gut für den Neubau gebrauchen kann, welcher insgesamt Kosten von verursacht. a) Welchen ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich aus dem dargestellten Sachverhalt? b) Kann B eine steuerliche (Investitions)begünstigung geltend machen? 5

6 III Einkünfte aus Kapitalvermögen (16) Beispiel zu Einkünften aus Kapitalvermögen (5 Punkte) Die ehemalige Unternehmerin K lebt im Wesentlichen von den Erträgen ihres Vermögens, welches sie vor allem in Sparbücher und Wertpapiere bei der österreichischen R-Bank angelegt hat. An Zinsen erhielt sie daraus im Jahr 2005 EUR (vor Steuern). Weiters hält sie deutsche Bundesanleihen im Wert von EUR und erhielt dafür von der deutschen Depotbank D Zinsen ihv EUR (vor Steuern). Ihrer Freundin S gewährt sie ein Darlehen und erhält daraus jährlich EUR 500 (vor Steuern) an Zinsen. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht (ohne Berücksichtigung deutscher Steuer)! (17) Beispiel Gewinnausschüttungen (6 Punkte) Die natürliche Person A und die B-GmbH halten seit mehreren Jahren je 50% der Anteile an der inländischen Ö-GmbH. A hält seine Anteile im Privatvermögen. 1. Die Ö-GmbH tätigt eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter A und die B-GmbH. 2. A und die B-GmbH verkaufen Anfang 2005 ihre Anteile und erzielen hierbei einen Gewinn von jeweils Euro. Welche ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt? (18) Beispiel zu inländischen Dividenden und Schatteneffekt (5 Punkte) Frau A bezog im Jahr 2004 Dividenden einer inländischen Aktiengesellschaft ihv EUR (Aktien im Privatvermögen); daneben erwirtschaftete sie Gewinne ihv EUR aus ihrer Tätigkeit als Ärztin. a. Welches Besteuerungsregime sieht das EStG grundsätzlich für Dividenden vor (Einkunftsart; Steuererhebung)? Kann Frau A die ihr entstandenen Depotkosten von EUR 100 als Werbungskosten geltend machen? b. Ist eine Option zur normalen Steuerpflicht der Dividenden nach 97 Abs 4 EStG empfehlenswert (gehen Sie dabei von einem Durchschnittssteuersatz von 40% auf ein Einkommen von EUR und von einem Durchschnittssteuersatz von 30% auf ein Einkommen von EUR aus)? Begründen Sie Ihre Antwort zahlenmäßig und unter Angabe der relevanten Gesetzesstellen! c. Frau A hat die Aktien im August 2004 um EUR erworben, wobei Sie in dieser Höhe ein Darlehen bei einer Bank zur Finanzierung des Erwerbes aufgenommen hat. Im Dezember 2004 veräußert sie die Aktien im EUR und zahlt das Darlehen samt EUR Zinsen zurück. Ist die Veräußerung steuerpflichtig? Besteht eine Begünstigung? IV Gesellschaft-Gesellschafter Beziehung (19) Beispiel Einlage Einzelunternehmen (3 Punkte) A hat im Jahr 1996 privat ein unbebautes Baugrundstück für EUR ,- erworben. A führt im Februar 2007 das Grundstück seinem Betriebsvermögen zu und errichtet darauf eine Lagerhalle für sein gewerbliches Einzelunternehmen ( 5 - Ermittlung). Das Grundstück hat im Zeitpunkt der Zuführung einen Verkehrswert von EUR ,-. Erläutern Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen! Variante: Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A das Grundstück 2007 dem Betriebsvermögen einer GmbH zuführt? 6

7 (20) Beispiel Einlage GmbH (4,5 Punkte) Die Minderheitsgesellschafterin und Geschäftsführerin D (Beteiligungsausmaß: 10%; Wert der Geschäftsanteile: EUR ) bringt eine unbebaute Liegenschaft im Wert von EUR in die B- GmbH ein und erhält dafür tatsächlich zusätzliche Geschäftsanteile im entsprechenden Ausmaß. D hat die Liegenschaft vor 2 Jahren von ihrer Mutter geerbt, welche sie kurz vor ihrem Tod um EUR erworben hatte. a. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt für die B- GmbH und die Gesellschafter-Geschäftsführerin D hinsichtlich der Einlage? b. hinsichtlich der Beurteilung des Geschäftsführerbezuges, wenn die Einlage zu einer Erhöhung des Beteiligungsausmaßes auf 30% führt? (21) Beispiel zum Unterschied zwischen OHG und GmbH (3,0 Punkte) A und B überlegen eine OHG oder alternativ eine GmbH zu gründen, an der sie zu jeweils 50% beteiligt sind. Welche Unterschiede ergeben sich bei der Ertragsbesteuerung? (22) Beispiel zum Unterschied zwischen OHG und GmbH (5,0 Punkte) Herr Martin ist Gesellschafter (10 %) einer Handels-OG (Umsätze ca EUR pro Jahr). Frau Sabine ist Gesellschafterin (10 %) einer Lebensmittel-GmbH (Umsätze ca EUR pro Jahr). Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Hinblick auf die Einkunftsart aus Sicht der natürlichen Personen: a) Die OG erwirtschaftet einen Gewinn von EUR schüttet jedoch den auf Herrn Martin entfallenden Anteil (EUR 8.000) nicht aus. b) Seit einigen Jahren vermietet Herr Martin an die OG eine Lagerhalle zu einem angemessenen Mietzins von jährlich EUR c) Auch Frau Sabine vermietet eine Lagerhalle an die Handels-OG um angemessene EUR pro Jahr. Außerdem vermietet sie der Lebensmittel-GmbH ein Grundstück um angemessene EUR pro Jahr. d) Wie ermitteln die OG und die GmbH ihre Gewinne? (23) Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer (5 Punkte) Der Steuerpflichtige A ist 100% Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. Beurteilen Sie die folgenden im Jahr 2006 verwirklichten Sachverhalte aus ertragsteuerlicher Sicht sowohl für A als auch die A-GmbH! a) Mitte des Jahres erhält A eine Ausschüttung aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten Gewinnes der GmbH in Höhe von EUR ,-. b) A bringt ein unbebautes Grundstück (gemeiner Wert: EUR ,-) im Wege einer Sacheinlage in die GmbH ein, welches er bisher (Anschaffung im Jahr 1999 um EUR ,-) in seinem Privatvermögen gehalten hatte. c) Die A-GmbH verkauft A einen Firmen-PKW (Buchwert: EUR ,-) um EUR ,-. Einem fremden Dritten hätte die GmbH den PKW nicht unter dem Buchwert verkauft. d) Ende des Jahres gewährt A seiner GmbH ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von einem Jahr (marktüblicher Zinssatz: 4%). 7

8 (24) Beispiel zur verdeckten Einlage, vga (7,0 Punkte) V ist zu 100% Eigentümer der V-GmbH. Beurteilen Sie die folgenden wirtschaftlichen Vorgänge aus ertragsteuerlicher und verkehrsteuerlicher Sicht für den Gesellschafter (V) und für die Gesellschaft (V-GmbH): a) Die V-GmbH schüttet eine Dividende von EUR an ihren 100%-Gesellschafter V aus. b) V verkauft der V-GmbH, an der er selbst zu 100% beteiligt ist, eine in seinem Privatvermögen gehaltene 10%-Beteiligung an einer Körperschaft zu seinen seinerzeitigen Anschaffungskosten von 1 Mio EUR. Der Marktwert der Beteiligung beträgt 1,5 Mio EUR. c) Die V-GmbH gibt ein Darlehen an V, damit dieser ein weiteres Unternehmen gründen möchte, zu einem jährlichen Zinssatz von 4% (marktüblich: 8%). d) Die V-GmbH führt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch. (25) Beispiel verdeckte Gewinnausschüttung Herr Bauer ist Alleingesellschafter der Y-GmbH. Im Jahr 2009 veräußert er der Y-GmbH ein 1992 angeschafftes Grundstück seines Privatvermögens für EUR , wobei lediglich ein Kaufpreis von EUR angemessen gewesen wäre. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus bei der Y-GmbH und Herrn Bauer? 8

9 Zweiter Teil: Körperschaftsteuer V Gewinnermittlung bei Körperschaften, Schachtelprivileg (26) Beispiel zu Gewinnermittlung (4,5 Punkte) Die A-GmbH mit Sitz in Wien erzielte im Jahr 2006 einen Gewinn in Höhe von EUR vor Steuern. Bei der Gewinnermittlung wurden unter anderem auch folgende Aufwendungen in voller Höhe abgezogen: - Aufsichtsratsvergütungen ihv EUR - Spenden ihv EUR an die Diplomatische Akademie - Spenden ihv EUR an das Rote Kreuz - Zahlungen ihv EUR an politische Entscheidungsträger, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten - an die nur stundenweise im Betrieb beschäftigte Ehefrau des Gesellschafters G wurde ein Jahresbezug von EUR bezahlt. Angemessen wären EUR. a. Wie ermittelt die A-GmbH ihren Gewinn? (geben Sie die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen an!) b. Wie sind die genannten Aufwendungen ertragsteuerrechtlich zu beurteilen? (27) Beispiel zu Gewinnermittlung (2,5 Punkte) Die A-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) berechnet für das Jahr 2006 einen (unternehmensrechtlichen) Bilanzgewinn von EUR. Der Grund für den niedrigen Gewinnausweis liegt vor allem in der Abschreibung der Beteiligung an der deutschen T-GmbH ihv EUR. Die T-GmbH schreibt aufgrund der schlechten Marktlage bereits seit Jahren Verluste. Wie ist die dargestellte Situation ertragsteuerlich zu beurteilen? (28) Beispiel zu Schachtelprivileg (4 Punkte) Die österreichische A-GmbH ist an der österreichischen B-AG zu 9% beteiligt. Weiters ist sie an der deutschen C-AG zu 35% beteiligt. Die Beteiligungen bestehen seit jeweils 10 Jahren. Im Jahr 2000 erhielt die A-GmbH von der B-AG und der C-AG Dividenden in Höhe von jeweils EUR ,-. Im Jahr 2001 verkauft sie die beiden Beteiligungen und erzielt dabei einen Veräußerungsgewinn von jeweils EUR ,-. Wie sind die Erträge auf Ebene der A-GmbH behandeln? (29) Beispiel zu Schachtelprivileg und Methodenwechsel (4 Punkte) Die Ö-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich ist zu 20% an der Invest-Ltd., einer Gesellschaft irischen Rechts mit Sitz in Dublin, beteiligt. Die Ö-GmbH bezieht aus dieser Beteiligung im Jahr 2007 Dividenden in Höhe von Ende des Jahres veräußert sie ihre Anteile an der Invest-Ltd mit einem Gewinn von a. Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu beurteilen? b. Ändert sich möglicherweise etwas an dem unter a) gefundenen Ergebnis, wenn die Invest-Ltd ausschließlich Zinsen aus österreichischen Anleihen bezieht und in Irland nur einer KöSt ihv 10% unterliegt? 9

10 (30) Beispiel zu Verlustvortrag und Mantelkauf (3 Punkte) Die A-GmbH ist ein bekannter Wintermantelproduzent. Da diese Firma aber seit Jahren nur mehr Verluste schreibt, wollen die beiden Gesellschafter B und C ihre Anteile loswerden. Herr Y will sämtliche Anteile sowie die Alleingeschäftsführung übernehmen. Da aber die Wintermantelproduktion keine Zukunft hat, will er stattdessen Möbel produzieren. Die in der A -GmbH vorhandenen Verluste kommen ihm sehr entgegen, da er spätestens im zweiten Jahr nach der Übernahme mit hohen Gewinnen der A-GmbH rechnet, die er mit den alten Verlusten ausgleichen will. Schlaflose Nächte bereitet ihm jedoch die Tatsache, dass er den Großteil der Arbeitskräfte der A-GmbH entlassen muss. a. Um auf Nummer sicher zu gehen, wendet sich Herr Y an sie und will von Ihnen eine Rechtsauskunft betreffend den Verlustabzug der A-GmbH. b. Welche Rechtsfolgen ergeben sich hinsichtlich der Verluste, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer OHG geführt wird und die zwei Komplementäre B und C ihre Anteile an A verkaufen. B und C gehen in der Folge in Pension und beziehen Pensionseinkünfte. (31) Beispiel zu Gewinnausschüttungen und Teilwertminderung (4,5 Punkte) Die A-Holding AG (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) hält zwei Beteiligungen in ihrem Betriebsvermögen. Sie ist zu 75% an der D-AG (Geschäftsleitung in Deutschland) und zu 60% an der Ö-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt erhält die A-Holding aus diesen Beteiligungen Gewinnausschüttungen in Höhe von je EUR ,-. a. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich für die A-Holding AG im Jahr 2005? b. Der Vorstand der Holding möchte von Ihnen wissen, welche Konsequenzen eintreten für den Fall, dass die Tochtergesellschaften Verluste erwirtschaften und keine Unternehmensgruppe isd 9 KStG besteht. VI Gruppenbesteuerung (32) Beispiel Ausschüttungen, Gruppenbesteuerung (4 Punkte) Die österreichische M-AG ist zu 60% an der ebenfalls in Österreich ansässigen T-GmbH beteiligt. Die T-GmbH hält wiederum 60% an der deutschen E-GmbH. Die E-GmbH erwirtschaftet 2006 einen Gewinn in Höhe von ,- EUR und schüttet davon ,- an die T-GmbH aus. Die T- GmbH hätte ohne Erhalt der Ausschüttung ein negatives Ergebnis von ,-. Aufgrund der erhaltenen Dividende schüttet allerdings auch die T-GmbH nunmehr ,- EUR an die M-AG aus. Die M-AG hat ohne Berücksichtigung der Ausschüttung ein Ergebnis von ,- EUR. bei allen Gesellschaften entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. a. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich infolge der Ausschüttungen? b. Kann eine Unternehmensgruppe gebildet werden? Welches steuerliche Ergebnis würde sich für eine Unternehmensgruppe im Jahr 2006 ergeben, wenn sämtliche Gesellschaften, für die eine Gruppenbildung möglich ist, einbezogen werden? 10

11 (33) Beispiel zur Gruppenbesteuerung (3 Punkte) Die M-AG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Linz ist Gruppenträger einer bestehenden Unternehmensgruppe und erwirbt zum % der Anteile an der T-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Wien) um EUR , wobei der Erwerb fremdfinanziert wird (Zinsaufwand 2006: EUR ). Im Vorstand der M-AG wird diskutiert, ob die T-GmbH für das Jahr 2006 in die Unternehmensgruppe der M-AG aufgenommen werden soll. a. Unter welchen Voraussetzungen kann die T-GmbH noch für das Jahr 2006 in die Unternehmensgruppe einbezogen werden? b. Der Finanzvorstand der M-AG macht darauf aufmerksam, dass zwischen der M-AG und der T-GmbH für den Fall der Einbeziehung in die Gruppe eine Steuerausgleichsvereinbarung abzuschließen ist. Skizzieren Sie Zweck und Inhalt einer solchen Vereinbarung! (34) Beispiel zur Gruppenbesteuerung (6 Punkte) Die A-AG ist zu 100% an der B-GmbH und zu 10% an der C-GmbH beteiligt. Die B-GmbH hält 50% an der C-GmbH, die restlichen 40% stehen im Eigentum der D-OG. Die C-GmbH erwirtschaftet ein steuerliches Ergebnis ihv Die C-GmbH schüttet den gesamten ausschüttbaren Gewinn im Verhältnis der Beteiligungen an ihre Gesellschafter aus. a. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen hat diese Ausschüttung für A, B, C und D? Ist KESt einzubehalten? b. Kann eine Unternehmensgruppe gebildet werden? Wenn ja, mit welchen Gesellschaften? Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen ergeben sich für vorstehenden Sachverhalt durch eine Gruppenbildung? Skizze: B-GmbH 100 % 50 A-AG 10% C-GmbH 40% D-OG (35) Beispiel zur Gruppenbesteuerung (5 Punkte) Die österreichische M-AG hat zum Stichtag % der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben mit Wirkung zum eine Unternehmensgruppe isd 9 KStG gebildet. a) Im Jahr 2006 erzielt die T-AG einen Verlust in Höhe von Die M-AG hat einen Gewinn von 3 Mio. Kann dieser Verlust der T-AG aus dem Jahr 2006 bei der M-AG steuerlich verwertet werden? Wenn ja, in welcher Höhe? b) Sowohl bei der M-AG als auch bei der T-AG existieren noch steuerliche Verlustvorträge aus der Zeit vor Bildung der Unternehmensgruppe. Können diese 2006 verwertet werden? c) Die M-AG nimmt aufgrund des Verlustes der T-AG eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der T-AG vor. Ist die Teilwertabschreibung steuerlich abzugsfähig? d) Die M-AG zahlt an die T-AG eine Steuerumlage ihv Wie wird diese Zahlung ertragsteuerlich behandelt? e) Skizzieren Sie Zweck und Inhalt einer Steuerausgleichsvereinbarung! f) Die T-AG erklärt Anfang 2007 ihren Austritt aus der Unternehmensgruppe. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? 11

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