Übungsbeispiele Repetitorium WS 2007/08

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übungsbeispiele Repetitorium WS 2007/08"

Transkript

1 Übungsbeispiele Repetitorium WS 2007/08 (1) Beispiel zu Einkommensermittlung (6,5 Punkte) Teil I Einkommensermittlung Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin aufgrund einer Halbtagsbeschäftigung an einer österreichischen Hochschule ihv EUR - Einkünfte aus Tätigkeit als Rechtsanwältin ihv EUR - Gewinnausschüttungen einer britischen Aktiengesellschaft ihv EUR. Ihr Aktienpaket wird von einer österreichischen Bank verwaltet. - Sparzinsen aus einem Schweizer Bankkonto ihv EUR. a) Zu welchen Einkunftsarten führen die genannten Sachverhalte? Wie werden die Einkünfte besteuert? b) Wie erfolgt die Steuererhebung für das gegenständliche Einkommen der S? c) Kommen begünstigende Besteuerungsvorschriften zur Anwendung? a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem 25 EStG... Lohnsteuerabzug gem 47 Abs 1 EStG... Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem 22 Z 1 lit b EStG... Dividenden aus Aktien stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG dar... Es erfolgt ein KESt-Abzug durch die österreichische Bank ihv 25%, da die kuponauszahlende Stelle im Inland liegt ( 93 Abs 2 Z 1 EStG ivm 95 Abs 3 Z 4 EStG).. Endbesteuerungswirkung nach 97 EStG, nicht in Einkommen einzurechnen... Bankzinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Kein KESt-Abzug durch Schweizer Institut, Sondersteuersatz 25% gem 37 Abs 8 EStG... Endbesteuerungswirkung des Sondersteuersatzes... Die Schweizer Quellensteuer gem Art 11 OECD-MA ihv 10% und die britische Quellensteuer gem Art 10 OECD-MA ihv 15% werden in Österreich angerechnet... b) D hat eine Steuererklärung gem 42 EStG abzugeben Veranlagung... Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet... c) Für Dividendeneinkünfte: Veranlagungsoption gem 97 Abs 4 ivm Halbsatzverfahren gem 37 Abs 4 EStG... Für unselbständige Einkünfte Begünstigung des 13./14. Monatsgehalt gem 67 Abs 1 EStG... 6,5 (2) Beispiel zu Einkommensermittlung (4,5 Punkte) Frau W erzielt im Jahr einen Verlust aus inländischem Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) ihv EUR ,- - einen anteiligen Gewinn aus einer inländischen OHG-Beteiligung ihv EUR ,-, der jedoch aufgrund des Gesellschaftsvertrages bei der OHG einbehalten wird. - Einkünfte aus selbständiger Arbeit ihv EUR ,- - Einkünfte aus endbesteuertem Kapitalvermögen ( 97 EStG) ihv EUR ,- - Ferner ist Frau W Alleingesellschafterin an der W-GmbH. Die W-GmbH erzielt im Jahr 2002 einen Verlust ihv EUR ,-. - Einkünfte aus der Vermietung einer in München gelegenen Eigentumswohnung ihv EUR ,- Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte und begründen Sie Ihre Antwort! Nehmen sie ferner soweit relevant auch zu allfälligen Auswirkungen auf den Tarif Stellung. Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt EUR ,- (Eink. aus Gewerbebetrieb Eink. aus selbst. Arbeit)... Der anteilige OHG-Gewinn wird trotz Einbehaltung der Frau W zugerechnet, gem 23 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb... Die endbesteuerten Einkünfte bleiben außer Ansatz (gem 97 Abs 1)... Diese sind Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 EStG, KESt-Abzug ( 93 Abs 2 Z 1 lit a EStG), Endbesteuerung ( 97 EStG)...

2 Bei Option gem 97 Abs 4 (Halbsatzverfahren) sind diese Einkünfte miteinzubeziehen... Die Verluste der W-GmbH können nicht mit den Einkünften von Frau W ausgeglichen werden Trennungsprinzip... DBA Belegenheitsprinzip Besteuerung in Deutschland... Befreiungsmethode Progressionsvorbehalt für Ö... ZP 4,5 (2a) Beispiel zu Einkommensermittlung (8,5 Punkte) Der Steuerpflichtige E nutzt ein im Jahr 2003 erworbenes Mehrfamilienhaus zur privaten Wohnraumvermietung und erzielt daraus Mieteinnahmen ihv EUR jährlich. Daneben betreibt er ein Handelsunternehmen als Einzelunternehmer, mit welchem er im Jahr EUR Umsatz erzielen konnte. Ferner ist er zu 50% an einer GmbH mit Sitz in Linz (Unternehmensgegenstand: Immobilienvermietung und verwaltung) beteiligt, deren Geschäfte er führt (Jahresbezug: EUR) und aus welcher er 2006 eine Gewinnausschüttung von EUR erhält. a) Nach welchen steuerlichen Vorschriften hat E sein Einkommen zu ermitteln? b) Welche Kosten kann E im Rahmen seiner Vermietungstätigkeit steuerlich geltend machen? Kann E die Kosten aus der Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs steuerlich absetzen? c) Welche Aufwendungen kann E im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit steuerlich absetzen? d) E lädt regelmäßig Kunden und Lieferanten seines Handelsunternehmens zu Geschäftsessen ein und möchte wissen, ob der Aufwand steuerlich abzugsfähig ist. e) Erläutern Sie die ertragsteuerlichen Folgen für den Fall, dass E das Haus in die GmbH einbringt aus Sicht des E und der GmbH, wenn die GmbH dessen Nutzung nicht verändert! a) Mieteinkünfte sind Einkünfte aus VuV gem 28 EStG außerbetriebliche Einkünfte, daher Ermittlung des Überschusses von Einnahmen über Werbungskosten gem 15 und 16 EStG... Geschäftsführerbezug stellt Einkünfte aus selbst. Arbeit dar gem 22 Z 2 EStG, Gewinnermittlung nach 4 Abs 3 EStG... Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 EStG Überschussermittlung bei Veranlagung, sonst KESt-Abgeltung... Einzelunternehmen ist Gewerbebetrieb gem 23 EStG da die Umsätze EUR nicht überschreiten besteht keine Rechnungslegungspflicht nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften, daher Gewinnermittlung gem 4 Abs 3 oder wahlweise nach 4 Abs 1 EStG... b)allgemein Werbungskosten nach 16 EStG; Absetzung für Abnutzung (AfA) kann als Werbungskosten gem 16 Abs 1 Z 8 lit e abgezogen werden, ihv mindestens 1,5% der Anschaffungskosten pro Jahr... Die Kosten der Fremdfinanzierung sind als Schuldzinsen abzugsfähig... c) Betrieblich veranlasste Aufwendungen (Betriebsausgaben) isd 4 Abs 4 EStG... Jedenfalls die BA-Pauschale nach 17 Abs 1 EStG... d)die Abzugsfähigkeit ergibt sich aus der betrieblichen Veranlassung der Repräsentationsaufwendungen: Wenn mit die Bewirtung ein nachweisbarer Werbezweck verfolgt wird, können 50% der Aufwendungen in Abzug gebracht werden gem 20 Abs 1 Z 3 EStG... e) Einbringung in die GmbH ist ein Tausch nach 6 Z 14 lit b EStG... Bewertung des eingelegten Wirtschaftsgutes mit dem gemeinen Wert... Die GmbH bezieht aus der Weitervermietung Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem 7 Abs 3 KStG... Zusatzpunkt: AfA berechnet sich in diesem Fall daher gem 8 Abs 1 EStG mindestens 2% der AK... ZP Bei E liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft gem 30 EStG vor, eine Veräußerungsgewinn kann nach dem Sachverhalt aber nicht ermittelt werden... 8,5

3 (2b) Beispiel zu Einkommensermittlung (6,5 Punkte) Die Steuerpflichtige S ist deutsche Staatsbürgerin und hat ihren Wohnsitz in Österreich. Sie führt in Österreich die Geschäfte der GmbH ihres Ehegatten und bekommt dafür ein Geschäftsführergehalt in Höhe von EUR pro Jahr. Darüber hinaus hat sie einen Sitz im Aufsichtsrat einer österreichischen Bankgesellschaft inne und erhält von dieser eine Entschädigung in Höhe von EUR jährlich. Einen Großteil ihres Vermögens hat S über ein Depot bei derselben Bank in britischen Aktien angelegt. Sie erhält daraus im Jahr 2006 Dividenden in Höhe von EUR auf ihr Konto gutgeschrieben. S besitzt in Deutschland eine Wohnung, die sie vermietet. Aus der Vermietung erzielt sie jährliche Einkünfte ihv EUR. Nach welchen steuerlichen Vorschriften hat S ihr Einkommen zu ermitteln? Für welche Einkünfte bestehen Sonderregelungen betreffen die Erhebung der Einkommensteuer? Die deutsche Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich irrelevant, S ist unbeschränkt steuerpflichtig gem 1 Ab 2 EStG... - Geschäftsführergehalt: Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gem 25 EStG => außerbetriebliche Einkünfte, daher Überschussrechnung gem 15 f... - Aufsichtsratsentschädigung: Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem 22 Z 2 TS 1 EStG => betriebliche Einkünfte, Einnahmen/Ausgaben Rechner, da < EUR/Jahr... - Dividendeneinkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 Abs 1 Z 1 EStG => außerbetriebliche Einkünfte, Überschussrechnung... - Mieteinkünfte: Grds. Einkünfte aus VuV gem 28 Abs 1 Z 1 EStG, Überschussrechnung... aber: Grundstück in Deutschland, daher DBA anzuwenden Art 6 OECD-MA weist Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zu in Ö. nicht steuerbar... Sonderregelungen zu Erhebung der ESt: Bei EaNsA erfolgt die Einkommenserhebung gem 47 EStG durch Lohnsteuerabzug... Bei Dividenden: 25% KESt von Bank einzubehalten, da inländische kuponauszahlende Stelle isd 95 Abs 3 Z 4 EStG; Endbesteuerungswirkung der KESt... Veranlagungsoption gem 97 Abs 4 EStG, Halbsatzbegünstigung gem Britische Quellensteuer wird in Österreich angerechnet... ZP 6,5 Teil I.a Gewinnermittlung und Veräußerungsgeschäfte (3) Beispiel Gewinnermittlung (2,5 Punkte) Die Gewerbetreibende R veräußert ein bebautes Betriebsgrundstück um EUR ,-, wovon je EUR auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude entfallen. Dieses Grundstück ist bereits 14 Jahre im Betriebsvermögen. In der Bilanz der R ist das Gebäude mit EUR , der Grund und Boden mit EUR ausgewiesen. Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Verkauf, wenn die Gewerbetreibende nach UGB zur Buchführung verpflichtet ist? Variante: Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Verkauf, wenn R nicht nach UGB zur Buchführung verpflichtet ist? 5 Abs 1-Ermittler hat einen steuerpflichtigen Gewinn ihv EUR (EUR )... Variante: Bei 4 Abs 1-Ermittler ist der Grundanteil (Grund und Boden) prinzipiell steuerfrei... Spekulationsfrist ( 30) von 10 Jahren bereits abgelaufen... Steuerpflichtig sind nur EUR (EUR )... 2,5

4 (4) Beispiel zu Vermietung und Veräußerung, AfA (4 Punkte) Der Steuerpflichtige A bezieht aus der Vermietung eines im Jänner 1991 erworbenen Zinshauses jährliche Mieteinnahmen ihv EUR ,- (AK Gebäude: EUR ,-, AK Grund und Boden EUR ,-). Im September 2002 veräußert A das Zinshaus um EUR 1,256 Mio. a) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei A aus der Vermietung und Veräußerung? b) Ergeben sich Änderungen, wenn A das Zinshaus anlässlich des Erwerbs im Rahmen einer 5 Gewinnermittlung als gewillkürtes Betriebsvermögen aufgenommen hat (Buchwerte im Zeitpunkt der Veräußerung: Grund und Boden EUR ,-; Gebäude EUR ,-) a) Vermietung A erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. 28 EStG... Ermittlung Überschuss der Einnahmen über Werbungskosten... Von den laufenden Mieteinnahmen kann jedes Jahr AfA ihv 1,5% vom Gebäudeanteil gem 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG abgezogen werden... Veräußerung Außerbetriebliche Einkünfte, 30 EStG zu prüfen, aber bereits mehr als 10 Jahre seit der Anschaffung vergangen, daher liegt kein Spekulationsgeschäft isd 30 EStG vor... b) Vermietung Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. 23 EStG, Gewinnermittlung durch BV- Vergleich... Afa gem 8 Abs 1 EStG. Höhe der AfA hängt von der Nutzung beim Mieter ab (vgl EStR 3148)...ZP Veräußerung Wertsteigerung des Grund und Bodens ist bei 5 Ermittler zu berücksichtigen... Veräußerungserlös (1,256 Mio) abzgl Buchwert (0,856 Mio) ergibt Gewinn aus der Veräußerung ihv ,-; Einkünfte aus Gewerbebetrieb... 4,0 (5) Beispiel Beteiligungsveräußerung (3 Punkte) P ein Steuerpflichtiger (Privatperson) erwirbt am eine 9%-ige Beteiligung an der österreichischen A-GmbH um EUR ,-. Am veräußert er 8,5% um EUR ,- P beabsichtigt die restlichen % erst im Jahr 2007 zu veräußern. Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen lösen die beiden Veräußerungen aus? 1. Verkauf (im Jahr 2001) Kein Spekulationsgeschäft gem 30 EStG (Ablauf der Jahresfrist)... Steuerpflichtiger gem 31 Abs 1 EStG, da zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 5 Jahren zu mindistens 1% beteiligt... Halbsatzbegünstigung gem 37 Abs 1 ivm 37 Abs 4 Z 2 lit b EStG Verkauf (im Jahr 2007): Keine Spekulation gem 30 EStG (Ablauf der Jahresfrist)... Keine Steuerpflicht gem 31 Abs 1 EStG, da in den letzten 5 Jahren, nicht mind. 1% beteiligt... 3,0 (6) Beispiel Veräußerungsgewinn Grund und Boden (3 Punkte) Der Steuerpflichtige S ermittelt den Gewinn seines Gewerbebetriebs nach 4 Abs 3 EStG. Er hat im Oktober 2001 (Variante: Oktober 1993) ein unbebautes Grundstück erworben, das er als Lagerplatz für seinen Betrieb verwendet. Im Jänner 2005 verkauft er dieses Grundstück mit einem Gewinn in Höhe von Euro ,-. - Einkommensteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinnes? - Wie wird der Veräußerungsgewinn behandelt, wenn S nach UGB zur Buchführung verpflichtet ist?

5 Grundfall ( 4 Abs 3 EStG): 4 Abs 3 letzter Satz ivm 4 Abs 1 letzter Satz EStG; Gewinne aus der Veräußerung von zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Boden sind nicht zu berücksichtigen... Aber: Steuerpflicht, wenn Spekulationsgeschäft isd 30 EStG: Kauf Oktober 2001 Spekulationsgeschäft isd 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG, da 10- Jahres-Frist noch nicht abgelaufen, ,- steuerpflichtig... Kauf Oktober 1993 Spekulationsfrist abgelaufen, nicht steuerbar... Variante ( 5 Abs 1 EStG): Unternehmensrechtliche Verpflichtung zur Buchführung nach 189 UGB 5 Abs 1 EStG... Gewinne aus der Veräußerung von zum Betriebsvermögen gehörenden Grund und Boden sind stets zu berücksichtigen (GoB; s a 4 Abs 10 Z 3 EStG)... Steuerpflicht ihv ,- unabhängig von der Behaltedauer des Grund und Bodens (keinesfalls Spekulationsgeschäft, da subsidiär gem 30 Abs 3 Z 1 EStG)... 3,0 (7) Beispiel Betriebsveräußerung (5 Punkte) D ist deutscher Staatsbürger, lebt aber in Österreich und führt hier auch seit 20 Jahren ein Handelsunternehmen als Einzelunternehmer ( 5-Ermittler). Anlässlich seines 55. Geburtstages beschließt D nach Deutschland zurückzukehren und verkauft sein Unternehmen an seinen österreichischen Konkurrenten A gegen eine Zahlung von EUR ,-. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt betragen EUR ,-, die Teilwerte belaufen sich auf EUR ,-. A übernimmt auch die Verbindlichkeiten von D in Höhe von EUR ,-. a) Wie hoch ist der steuerliche Veräußerungsgewinn? b) Welche Begünstigungen kann D geltend machen? c) Mit welchen Werten hat A die Wirtschaftsgüter anzusetzen? a) Die Staatsangehörigkeit ist ertragsteuerlich nicht relevant, D ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig... Veräußerungsgewinn ist gem 24 EStG nach der Brutto- oder Nettomethode zu berechnen, es liegen betriebliche Einkünfte für D vor... Veräußerungsgewinn = Zahlung ( ,-) + übernommene Verbindlichkeiten ( ,-) Buchwerte ( ,-) = ,-... b) Folgende Begünstigungen stehen für D zur Verfügung: Der Freibetrag in Höhe von 7.300,- gem 24 Abs 4 EStG... Verteilung des steuerlichen Gewinns auf drei Jahre gem 37 Abs 2 EStG, da mehr als sieben Jahre geführt... Die Halbsatzbegünstigung des 37 Abs 5 EStG steht D nicht zu, da er weder verstorben, noch erwerbsunfähig noch 60 Jahre alt ist... c) Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter, diese entsprechen dem Teilwert der Wirtschaftsgüter... In Höhe der positiven Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Teilwerten ergibt sich ein Firmenwert isd 6 Z 1 EStG... Der Firmenwert wird als abnutzbares Anlagevermögen qualifiziert und auf 15 Jahre abgeschrieben ( 8 Abs 3 EStG)... 5,0 (7a) Beispiel Investitionsbegünstigung (4 Punkte) Im März 2007 erwirbt der Gewerbetreibende A für seine Druckerei eine neue Druckmaschine um EUR ,-. Die Anschaffung erfolgte zum Ersatz des Vorgängermodells, das über 20 Jahre genutzt worden war und im Zuge der Ersatzbeschaffung zum Schrottwert von EUR ,- (buchmäßig bereits auf null abgeschrieben) verkauft wurde. A rechnet mit einer Nutzungsdauer der neuen Druckmaschine von 15 Jahren. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich aus dem beschriebenen Sachverhalt? Kann A eine steuerliche Begünstigung für seine Investition geltend machen?

6 Veräußerung der alten Druckmaschine: Es kommt zur prinzipiell gewinnerhöhenden Aufdeckung stiller Reserven in Höhe von Anschaffung des Nachfolgemodells: Die Maschine ist mit den Anschaffungskosten ( ) in der Bilanz zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben... Die Aktivierung erfolgt gewinnneutral, die Abschreibungen ( /15 = ) sind gewinnmindernder jährlicher Aufwand... Als Investitionsbegünstigung kommt hier die Übertragung stiller Reserven gem 12 EStG in Betracht... Voraussetzungen erfüllt (natürliche Person, Behaltedauer der veräußerten Maschine > 7 Jahre, Übertragung von körperl WG auf anderes körperl. WG)... Die stillen Reserven werden nicht gewinnerhöhend aufgedeckt, sondern auf die neue Maschine übertragen... Aktivierung des neubeschafften Wirtschaftsgutes mit den um die stille Reserve verminderten Anschaffungskosten = Abschreibung vom niedrigeren Wert /15 = pro Jahr... Effekt der Übertragung der stillen Reserve: Steuerstundung! (im ersten Jahr um weniger steuerlicher Gewinn, in den folgenden 15 Jahren jeweils höherer (wegen geringerer Abschreibung!)... ZP 4,0 Teil I.b Einkünfte aus Kapitalvermögen (8) Beispiel zu Einkünften aus Kapitalvermögen (5 Punkte) Die ehemalige Unternehmerin K lebt im Wesentlichen von den Erträgen ihres Vermögens, welches sie vor allem in Sparbücher und Wertpapiere bei der österreichischen R-Bank angelegt hat. An Zinsen erhielt sie daraus im Jahr 2005 EUR (vor Steuern). Weiters hält sie deutsche Bundesanleihen im Wert von EUR und erhielt dafür von der deutschen Depotbank D Zinsen ihv EUR (vor Steuern). Ihrer Freundin S gewährt sie ein Darlehen und erhält daraus jährlich EUR 500 (vor Steuern) an Zinsen. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht (ohne Berücksichtigung deutscher Steuer)! Frau K erzielt ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 EStG... a. Sparbuchzinsen unterliegen dem KESt-Abzug gem 93 Abs 2 Z 3a EStG; KESt auf Wertpapiere bei der R-Bank gem 93 Abs 3 Z 1 EStG... Die KESt ist von der R-Bank einzubehalten und abzuführen; Endbesteuerungswirkung gem 97 Abs 1 EStG... Veranlagungsoption gem 97 Abs 4 EStG... b. Es liegen Kapitaleinkünfte isd 27 Abs 1 Z 4 EStG vor Ein KESt-Abzug erfolgt nicht, da die auszahlende Stelle nicht im Inland liegt... Gem 37 Abs 8 Z 3 EStG sind die ausländischen Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuersatz von 25% zu versteuern und nicht in die Berechnung der Einkünfte einzubeziehen. Auch diese besondere Besteuerung hat Endbesteuerungswirkung... Erklärungspflicht gem 42 Abs 1 Z 4 EStG... ZP c. Kapitaleinkünfte gem 27 Abs 1 Z 4 EStG Keine KESt bei Darlehen, da kein Forderungswertpapier... 5,0 1 (9) Beispiel Gewinnausschüttungen (6 Punkte) Die natürliche Person A und die B-GmbH halten seit mehreren Jahren je 50% der Anteile an der inländischen Ö-GmbH. A hält seine Anteile im Privatvermögen. 1. Die Ö-GmbH tätigt eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter A und die B-GmbH. 2. A und die B-GmbH verkaufen Anfang 2005 ihre Anteile und erzielen hierbei einen Gewinn von jeweils Euro. Welche ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt?

7 a. Steuerliche Behandlung bei A 1. Ausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG... Ö-GmbH hat 25% KESt einzubehalten und abzuführen ( 93 EStG)... Der KESt-Abzug hat grundsätzlich Endbesteuerungswirkung ( 97 EStG), A kann aber zur Veranlagung zum halben Durchschnittssteuersatz ( 37 Abs 4 EStG) optieren (Schatteneffekt) Veräußerung Da die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, liegt kein Spekulationsgeschäft gem 30 EStG vor... Veräußerung der Anteile ist jedoch gem 31 EStG steuerpflichtig, da A innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war Abs 4 Z 2 lit a EStG sieht allerdings als Begünstigung vor, dass der Veräußerungsüberschuss ihv EUR lediglich mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu erfassen ist... b. Steuerliche Behandlung bei der B-GmbH GmbHs haben nach 7 Abs 3 KStG stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb und haben daher ihren Gewinn nach 5 EStG zu ermitteln. Die Beteiligung an der Ö-GmbH gehört damit zum Betriebsvermögen Ausschüttung Die Ausschüttungen der Ö-GmbH unterliegen grundsätzlich dem KESt-Abzug ( 93 EStG), allerdings sieht 94 Z 2 EStG eine Befreiung vom KESt-Abzug vor, da die B-GmbH zu mehr als 25% an der Ö-GmbH beteiligt ist... Auf Ebene der B-GmbH ist die Ausschüttung von der KSt befreit ( 10 Abs 1 KStG), wobei keine weiteren Voraussetzungen (Behaltedauer bzw Mindestbeteiligungshöhe) zu erfüllen sind Veräußerung Die Veräußerung der Beteiligung an der Ö-GmbH ist nicht von 10 Abs 1 KStG erfasst; auch die Begünstigung des 37 EStG findet auf Kapitalgesellschaften keine Anwendung. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Ö-GmbH unterliegt daher bei der B-GmbH der 25%igen KSt... 6,0 (10) Beispiel zu inländischen Dividenden und Schatteneffekt (5 Punkte) Frau A bezog im Jahr 2004 Dividenden einer inländischen Aktiengesellschaft ihv EUR (Aktien im Privatvermögen); daneben erwirtschaftete sie Gewinne ihv EUR aus ihrer Tätigkeit als Ärztin. a. Welches Besteuerungsregime sieht das EStG grundsätzlich für Dividenden vor (Einkunftsart; Steuererhebung)? Kann Frau A die ihr entstandenen Depotkosten von EUR 100 als Werbungskosten geltend machen? b. Ist eine Option zur normalen Steuerpflicht der Dividenden nach 97 Abs 4 EStG empfehlenswert (gehen Sie dabei von einem Durchschnittssteuersatz von 40% auf ein Einkommen von EUR und von einem Durchschnittssteuersatz von 30% auf ein Einkommen von EUR aus)? Begründen Sie Ihre Antwort zahlenmäßig und unter Angabe der relevanten Gesetzesstellen! c. Frau A hat die Aktien im August 2004 um EUR erworben, wobei Sie in dieser Höhe ein Darlehen bei einer Bank zur Finanzierung des Erwerbes aufgenommen hat. Im Dezember 2004 veräußert sie die Aktien im EUR und zahlt das Darlehen samt EUR Zinsen zurück. Ist die Veräußerung steuerpflichtig? Besteht eine Begünstigung? a) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG... KESt ihv 25% ( 93 EStG)mit Endbesteuerungswirkung ( 97 EStG)... Depotkosten fallen damit unter das Abzugsverbot des 20 Abs 2 EStG... b) Option nach 97 Abs 4 EStG führt zur Einbeziehung der Dividenden in das Einkommen und Progressionswirkung; Dividenden sind nach 37 Abs 4 halbsatzbegünstigt... Option wegen Schatteneffekt nicht empfehlenswert: 55 [30% auf Arzttätigkeit + 25% KESt] versus 60 [40% auf Arzttätigkeit + 20 auf Dividenden]... Auch bei Option Abzugsverbot für Depotkosten ( 97 Abs 4 Z 1 EStG)...ZP c) Veräußerung von Privatvermögen, daher Steuerpflicht nur im Falle des 30 oder 31 EStG; hier: 30 EStG weil < 1 Jahr,... daher auch keine Begünstigung nach 37 EStG...

8 (11) Beispiel Einlage Einzelunternehmen (3 Punkte) 4,5 Teil I.c Gesellschaft-Gesellschafter Beziehung A hat im Jahr 1996 privat ein unbebautes Baugrundstück für EUR ,- erworben. A führt im Februar 2007 das Grundstück seinem Betriebsvermögen zu und errichtet darauf eine Lagerhalle für sein gewerbliches Einzelunternehmen ( 5 - Ermittlung). Das Grundstück hat im Zeitpunkt der Zuführung einen Verkehrswert von EUR ,-. Erläutern Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen! Variante: Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A das Grundstück 2007 dem Betriebsvermögen einer GmbH zuführt? Der Bauplatz wird in das gewerbliche Einzelunternehmen des A eingelegt ( 6 Z 5 EStG)... Einlagen sind mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen... Einlage darf Gewinn nicht erhöhen (gewinnneutral)... Variante: 6 Z 14 EStG Tausch... Erhöhung der Beteiligung (Anschaffungskosten im außerbetrieblichen Bereich) um den gemeinen Wert des hingegebenen WG... Spekulationsgeschäft: gemeiner Wert wäre anzusetzen gem 30 Abs 5 EStG, aber Frist ist bereits abgelaufen... 3,0 (12) Beispiel Einlage GmbH (4,5 Punkte) Die Minderheitsgesellschafterin und Geschäftsführerin D (Beteiligungsausmaß: 10%; Wert der Geschäftsanteile: EUR ) bringt eine unbebaute Liegenschaft im Wert von EUR in die B- GmbH ein und erhält dafür tatsächlich zusätzliche Geschäftsanteile im entsprechenden Ausmaß. D hat die Liegenschaft vor 2 Jahren von ihrer Mutter geerbt, welche sie kurz vor ihrem Tod um EUR erworben hatte. a. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt für die B- GmbH und die Gesellschafter-Geschäftsführerin D hinsichtlich der Einlage? b. hinsichtlich der Beurteilung des Geschäftsführerbezuges, wenn die Einlage zu einer Erhöhung des Beteiligungsausmaßes auf 30% führt? a. Behandlung bei der B-GmbH Die Einlage des Grundstücks ist nach 6 Z 14 als Tausch zu behandeln:... Es wird ein Tausch des eingelegten Grundstücks gegen Geschäftsanteile angenommen. Die Bewertung des Grundstücks hat bei der GmbH demgemäß mit dem Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes zu erfolgen.... Das Grundstück ist daher bei der GmbH mit EUR zu aktivieren, die Aktivierung erfolgt steuerneutral... Behandlung bei D Die Einlage des Grundstücks führt bei D zu Spekulationseinkünften isd 30 EStG... Die Spekulationsfrist von 10 Jahren ist auf den Erwerbszeitpunkt der Erblasserin zu rechnen und daher keinesfalls abgelaufen... ebenso sind die Anschaffungskosten der Erbl relevant: D hat daher einen Überschuss ihv EUR zu versteuern... Zusatzpunkt: Gem 30 Abs 7 EStG kann D die bezahlte Erbschaftssteuer anrechnen... b. Geschäftsführerbezug Bei einer Beteiligung ihv 10% fallen Geschäftsführerbezüge regelmäßig unter EaNsA gem 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG... Aufgrund der erhöhten Beteiligung des A ändert sich dessen ertragsteuerliche Behandlung hinsichtlich seiner Geschäftsführerbezüge: Da A nunmehr mit 30% an der B-GmbH beteiligt ist, bezieht er keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mehr, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach 22 Z 2 TS 2 EStG, da eine wesentliche Beteiligung (> 25%) vorliegt... 4,5

9 (13) Beispiel zum Unterschied zwischen OHG und GmbH (3,0 Punkte) A und B überlegen eine OHG oder alternativ eine GmbH zu gründen, an der sie zu jeweils 50% beteiligt sind. Welche Unterschiede ergeben sich bei der Ertragsbesteuerung? GmbH: Trennungsprinzip Körperschaft als eigenes Steuersubjekt... KSt 25%... Bei Ausschüttung an Gesellschafter KESt 25% Endbesteuerungswirkung (oder Veranlagung mit Halbsatz [ 97 Abs 4, 37 Abs 4 Z 1 EStG])... OHG: OHG ist kein Steuersubjekt Durchgriffsprinzip (zb 23 EStG, 3 KStG)... Gewinn wird den Gesellschaftern direkt zugerechnet ( 188 BAO)... bis zu 50% ESt je nach Progression der Gesellschafter... 3,0 (14) Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer (5 Punkte) Der Steuerpflichtige A ist 100% Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. Beurteilen Sie die folgenden im Jahr 2006 verwirklichten Sachverhalte aus ertragsteuerlicher Sicht sowohl für A als auch die A-GmbH! a) Mitte des Jahres erhält A eine Ausschüttung aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten Gewinnes der GmbH in Höhe von EUR ,-. b) A bringt ein unbebautes Grundstück (gemeiner Wert: EUR ,-) im Wege einer Sacheinlage in die GmbH ein, welches er bisher (Anschaffung im Jahr 1999 um EUR ,-) in seinem Privatvermögen gehalten hatte. c) Die A-GmbH verkauft A einen Firmen-PKW (Buchwert: EUR ,-) um EUR ,-. Einem fremden Dritten hätte die GmbH den PKW nicht unter dem Buchwert verkauft. d) Ende des Jahres gewährt A seiner GmbH ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von einem Jahr (marktüblicher Zinssatz: 4%). a) Offene Gewinnausschüttung: Behandlung bei A: Einkünfte aus Kapitalvermögen KESt gem 93 Abs 2 Z 1 EStG, endbesteuert gem 97 EStG... Behandlung bei A-GmbH: Gewinnverwendung gem 8 Abs 2 KStG, nicht gewinnmindernd... b) Einlage in eine Kapitalgesellschaft: Behandlung bei A: Die Einlage wird gem 6 Z 14 lit b als Tauschgeschäft des hingegebenen Wirtschaftsgutes gegen Geschäftsanteile qualifiziert, Ansatz mit dem Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes... Es liegt ein Spekulationsgeschäft isd 30 EStG bei A vor, da die 10jährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist... Behandlung bei A-GmbH: Es liegt ein Anschaffung des Grundstücks vor, Bewertung des Grundstückes mit dem gemeinen Wert der hingegebenen Geschäftsanteile... c) Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vga) vor. A: Neutralisierung des gesellschaftsrechtlich veranlassten Teiles des Geschäfts Anschaffungskosten des PKW bei A daher EUR ,-... EaKV ihv EUR ,- unterliegen der KESt... ZP: KESt beträgt 33,33% vom Nettobetrag der Gewinnausschüttung, EUR 6.666,67 von GmbH abzuführen... ZP A-GmbH: Der Buchverlust ihv EUR ,- ist dem Gewinn wieder hinzuzurechnen... d) Es handelt sich um eine so genannte Nutzungseinlage, die aufgrund der Judikatur des VwGH steuerlich unbeachtlich bleibt. Es werden daher keine fiktiven Zinsen bei A und keine fiktiven Zinsaufwendungen bei der A-GmbH angenommen... 5,0

10 Teil II Körperschaftsteuer (15) Beispiel zu Gewinnermittlung (4,5 Punkte) Die A-GmbH mit Sitz in Wien erzielte im Jahr 2006 einen Gewinn in Höhe von EUR vor Steuern. Bei der Gewinnermittlung wurden unter anderem auch folgende Aufwendungen in voller Höhe abgezogen: - Aufsichtsratsvergütungen ihv EUR - Spenden ihv EUR an die Diplomatische Akademie - Spenden ihv EUR an das Rote Kreuz - Zahlungen ihv EUR an politische Entscheidungsträger, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten - an die nur stundenweise im Betrieb beschäftigte Ehefrau des Gesellschafters G wurde ein Jahresbezug von EUR bezahlt. Angemessen wären EUR. a) Wie ermittelt die A-GmbH ihren Gewinn? (geben Sie die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen an!) b) Wie sind die genannten Aufwendungen ertragsteuerrechtlich zu beurteilen? a) A-GmbH hat gem 7 Abs 3 KStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ist rechnungslegungspflichtig gem 189 UGB, daher Gewinnermittlung nach 5 Abs 1 EStG... b) Die Aufsichstratsvergütungen sind nur zu 50% abzugsfähig gem 12 Abs 1 Z 7 KStG... Spenden an die Diplomatische Akademie sind zur Gänze abzugsfähig gem 12 Abs 1 Z 5 KStG ivm 4 Abs 4 Z 6 lit a EStG... Spenden an das Rote Kreuz fallen hingegen unter das Abzugsverbot des 12 Abs 1 Z 5 KStG, da das RK kein begünstigter Empfänger isd 4 Abs 4 EStG ist... Zuwendungen an politische Entscheidungsträger zum Zweck der Entscheidungsbeeinflussung fallen unter das Abzugsverbot des 12 Abs 1 Z 4 KStG... Die Vergütungen an die Frau eines Gesellschafters halten einem Fremdvergleich nicht stand und sind daher als verdeckte Gewinnausschüttung nur zum angemessenen Anteil abzugsfähig... Korrigierter steuerlicher Gewinn: = ,5 (16) Beispiel zu Gewinnermittlung (2,5 Punkte) Die A-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) berechnet für das Jahr 2006 einen (handelsrechtlichen) Bilanzgewinn von EUR. Der Grund für den niedrigen Gewinnausweis liegt vor allem in der Abschreibung der Beteiligung an der deutschen T-GmbH ihv EUR. Die T- GmbH schreibt aufgrund der schlechten Marktlage bereits seit Jahren Verluste. Wie ist die dargestellte Situation ertragsteuerlich zu beurteilen? Die GmbH ermittelt ihren Gewinn nach 5 EStG, es gilt die Maßgeblichkeit des Unternehmensrechts für das Steuerrecht... Eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer verlustträchtigen GmbH ist steuerlich prinzipiell zulässig, das Verbot des 12 Abs 3 Z 1 KStG schadet nicht... Die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft kann nur dann abgeschrieben werden, wenn beim Erwerb zur Steuerpflicht nach 10 Abs 3 KStG optiert wurde... Die Abschreibung ist steuerlich allerdings auf 7 Jahre zu verteilen gem 12 Abs 3 Z 2 KStG... Im Jahr 2006 sind dem steuerlichen Gewinn daher 6/7 der Abschreibung in der Mehr- Weniger-Rechnung hinzuzurechnen, der steuerliche Gewinn beträgt daher EUR... 2,5

11 (17) Beispiel zu Schachtelprivileg (4 Punkte) Die österreichische A-GmbH ist an der österreichischen B-AG zu 9% beteiligt. Weiters ist sie an der deutschen C-AG zu 35% beteiligt. Die Beteiligungen bestehen seit jeweils 10 Jahren. Im Jahr 2000 erhielt die A-GmbH von der B-AG und der C-AG Dividenden in Höhe von jeweils EUR ,-. Im Jahr 2001 verkauft sie die beiden Beteiligungen und erzielt dabei einen Veräußerungsgewinn von jeweils EUR ,-. Wie sind die Erträge auf Ebene der A-GmbH behandeln? Die A-GmbH hat gemäß 7 Abs 3 KStG stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb... Beteiligungserträge: B-AG: Beteiligungsertragsbefreiung nat. Schachtelprivileg 10 Abs 1 KStG, Ausmaß der Beteiligung und Haltedauer sind gleichgültig... KESt wird einbehalten gem 93 Abs 2 Z 1 lit a, 94 EStG greift nicht... C-AG: Internationales Schachtelprivileg 10 Abs 2 KStG... Dividenden steuerbefreit Beteiligungsausmaß mindestens 10%, Behaltedauer insgesamt 1 Jahr... Keine KESt, da ausl. Gesellschaft, keine Quellensteuer, da Mutter- Tochter- Richtlinie... Veräußerungsgewinne: B-AG: Keine Befreiung für Veräußerungsgewinne nach 10 Abs 1 KStG, EaGB C-AG: Befreiung erstreckt sich auch auf Veräußerungsgewinne 10 Abs 3 KStG... 4,0 (18) Beispiel zu Verlustvortrag und Mantelkauf (3 Punkte) Die A-GmbH ist ein bekannter Wintermantelproduzent. Da diese Firma aber seit Jahren nur mehr Verluste schreibt, wollen die beiden Gesellschafter B und C ihre Anteile loswerden. Herr Y will sämtliche Anteile sowie die Alleingeschäftsführung übernehmen. Da aber die Wintermantelproduktion keine Zukunft hat, will er stattdessen Möbel produzieren. Die in der A -GmbH vorhandenen Verluste kommen ihm sehr entgegen, da er spätestens im zweiten Jahr nach der Übernahme mit hohen Gewinnen der A-GmbH rechnet, die er mit den alten Verlusten ausgleichen will. Schlaflose Nächte bereitet ihm jedoch die Tatsache, dass er den Großteil der Arbeitskräfte der A-GmbH entlassen muss. a. Um auf Nummer sicher zu gehen, wendet sich Herr Y an sie und will von Ihnen eine Rechtsauskunft betreffend den Verlustabzug der A-GmbH. b. Welche Rechtsfolgen ergeben sich hinsichtlich der Verluste, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer OHG geführt wird und die zwei Komplementäre B und C ihre Anteile an A verkaufen. B und C gehen in der Folge in Pension und beziehen Pensionseinkünfte. a. Verluste können in die folgenden Jahre vorgetragen und sodann als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen werden ( Verlustabzug = Verlustvortrag 18 Abs 6 EStG)... Aber: Mantelkauf gem 8 Abs 4 Z 2 KStG... Verlust des Verlustvortrages bei Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur (Ausnahme zb für Sanierung)... b. Mitunternehmerschaft Durchgriffsprinzip (zb 23 Z 2 EStG, 3 KStG) Zurechnung der Verluste direkt an B und C... Verlustvortrag ist ein höchstpersönliches Recht für B und C, geht nicht durch Einzelrechtsnachfolge über (Ausnahme im UmgrStG)... Pensionseinkünfte: Einkünfte aus nsa gem 25 Abs 1 Z 3 lit a EStG Abzug der Verluste als Sonderausgaben gem 18 Abs 6 EStG... 3,0

12 (19) Beispiel zu Gewinnausschüttungen und Teilwertminderung (4,5 Punkte) Die A-Holding AG (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) hält zwei Beteiligungen in ihrem Betriebsvermögen. Sie ist zu 75% an der D-AG (Geschäftsleitung in Deutschland) und zu 60% an der Ö-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt erhält die A-Holding aus diesen Beteiligungen Gewinnausschüttungen in Höhe von je EUR ,-. a) Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich für die A-Holding AG im Jahr 2005? b) Der Vorstand der Holding möchte von Ihnen wissen, welche Konsequenzen eintreten für den Fall, dass die Tochtergesellschaften Verluste erwirtschaften und keine Unternehmensgruppe isd 9 KStG besteht. Gewinnausschüttungen sind auf Ebene der A-Holding AG Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem 7 Abs 3 KStG... a) KöSt-Befreiung nach 10 Abs 1 KStG für Ausschüttung der Ö-GmbH (nationales Schachtelprivileg), keine weiteren Voraussetzungen zu Ausmaß und Haltedauer... Keine KESt einzubehalten gem 94 Z 2 EStG, da >25% beteiligt... Für die Ausschüttungen der D-AG kommt das internationale Schachtelprivileg des 10 Abs 2 KStG in Betracht,... wenn das Erfordernis der mindestens 1 jährigen Haltedauer erfüllt ist (Mindestbeteiligungsausmaß von 10% ist jedenfalls erfüllt)... Keine KESt, da ausländische Gesellschaft, keine Quellensteuer wegen Mutter- Tochter-Richtlinie... b) Teilwertabschreibung aufgrund von Verlusten bei nachhaltigem Wertverlust der Beteiligung... Verteilung nach 12 Abs 3 KStG auf sieben Jahre... Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der D-AG nur möglich, wenn zur Steuerwirksamkeit nach 10 Abs 3 EStG optiert wurde... 4,5 (20) Beispiel Ausschüttungen, Gruppenbesteuerung (4 Punkte) Die österreichische M-AG ist zu 60% an der ebenfalls in Österreich ansässigen T-GmbH beteiligt. Die T-GmbH hält wiederum 60% an der deutschen E-GmbH. Die E-GmbH erwirtschaftet 2006 einen Gewinn in Höhe von ,- EUR und schüttet davon ,- an die T-GmbH aus. Die T- GmbH hätte ohne Erhalt der Ausschüttung ein negatives Ergebnis von ,-. Aufgrund der erhaltenen Dividende schüttet allerdings auch die T-GmbH nunmehr ,- EUR an die M-AG aus. Die M-AG hat ohne Berücksichtigung der Ausschüttung ein Ergebnis von ,- EUR. bei allen Gesellschaften entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. a) Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich infolge der Ausschüttungen? b) Kann eine Unternehmensgruppe gebildet werden? Welches steuerliche Ergebnis würde sich für eine Unternehmensgruppe im Jahr 2006 ergeben, wenn sämtliche Gesellschaften, für die eine Gruppenbildung möglich ist, einbezogen werden? Gewinnausschüttungen sind auf Ebene der T-GmbH und der M-AG Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem 7 Abs 3 KStG... a) Ausschüttung von E an T: Internationales Schachtelprivileg gemäß 10 Abs 2 KStG... Voraussetzungen: 1 Jahr Mindesthaltedauer, 10% Beteiligung erfüllt... Keine KESt bei ausländischen Dividenden, Keine Quellensteuer wegen Mutter- Tochter-Richtlinie... Ausschüttung von T an M: Nationales Schachtelprivileg gemäß 10 Abs 1 KStG... Keine KESt aufgrund von 94 Z 2 EStG... b) Eine Unternehmensgruppe gemäß 9 KStG kann zwischen M, T und E gebildet werden... Die Ergebniszurechnung erfolgt von E an T und von T an M... Zurechnung von E an T im Jahr 2006: 0,- EUR, da positives ausländisches Ergebnis! ( 9 Abs 6 Z 6 KStG)... Zurechnung von T an M im Jahr 2006: ,- EUR, Ausgleich auf Ebene des Gruppenträgers M... Gruppenergebnis: ,- EUR 4,0

13 (21) Beispiel zur Gruppenbesteuerung (3 Punkte) Die M-AG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Linz ist Gruppenträger einer bestehenden Unternehmensgruppe und erwirbt zum % der Anteile an der T-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Wien) um EUR , wobei der Erwerb fremdfinanziert wird (Zinsaufwand 2006: EUR ). Im Vorstand der M-AG wird diskutiert, ob die T-GmbH für das Jahr 2006 in die Unternehmensgruppe der M-AG aufgenommen werden soll. a. Unter welchen Voraussetzungen kann die T-GmbH noch für das Jahr 2006 in die Unternehmensgruppe einbezogen werden? b. Der Finanzvorstand der M-AG macht darauf aufmerksam, dass zwischen der M-AG und der T-GmbH für den Fall der Einbeziehung in die Gruppe eine Steuerausgleichsvereinbarung abzuschließen ist. Skizzieren Sie Zweck und Inhalt einer solchen Vereinbarung! a. Es erfolgt eine Änderung der Unternehmensgruppe gem 9 Abs 9 KStG analoge Anwendung des 9 Abs 8... a. Voraussetzungen: Unterfertigung des Gruppenantrages durch Gruppenträger und Gruppenmitglied vor Ablauf des Jahres... Abschluss einer Steuerausgleichsvereinbarung... Bestehen der Gruppe für das gesamte Wirtschaftsjahr, daher: Wirtschaftsjahr muss Kalenderjahr entsprechen... b. Steuerausgleich: Sinn und Zweck des Steuerausgleichs: Ausgleich der Vorteile bzw Nachteile, die der Gruppenträger daraus hat, dass er Gewinne der ganzen Gruppe versteuern bzw Verluste geltend machen kann, welche damit den übrigen Gesellschaften verloren gehen. Berücksichtigung vor allem auch von Minderheitsgesellschaftern, welche aufgrund der Nichtbesteuerung auf Gruppenmitgliedsebene bspw höhere Ausschüttungen erhalten können.... 3,0 (22) Beispiel zur Gruppenbesteuerung (6 Punkte) Die A-AG ist zu 100% an der B-GmbH und zu 10% an der C-GmbH beteiligt. Die B-GmbH hält 50% an der C-GmbH, die restlichen 40% stehen im Eigentum der D-OG. Die C-GmbH erwirtschaftet ein steuerliches Ergebnis ihv Die C-GmbH schüttet den gesamten ausschüttbaren Gewinn im Verhältnis der Beteiligungen an ihre Gesellschafter aus. a. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen hat diese Ausschüttung für A, B, C und D? Ist KESt einzubehalten? b. Kann eine Unternehmensgruppe gebildet werden? Wenn ja, mit welchen Gesellschaften? Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen ergeben sich für vorstehenden Sachverhalt durch eine Gruppenbildung? Skizze: 100% A-AG B-GmbH 10% 40% D-OG 50% C-GmbH

14 a) Auswirkungen für C: Ertragsteuer ist nicht gewinnmindernd, mindert aber den ausschüttbaren Betrag *0,75 = ausschüttbar. (KESt für A und D einzubehalten.)... Auswirkungen für A: Erhält eine Ausschüttung ihv KöSt-befreit nach 10 Abs 1 KStG;... C-GmbH hat aber KESt einzubehalten, da weniger als 25% beteiligt ( 94 Z 2 EStG), Anrechnung der KESt auf die KöSt-Schuld... Auswirkungen für B: Ausschüttung ihv Von KöSt ( 10 Abs 1 KStG) und KESt ( 94 Z 2 EStG) befreit.... Auswirkungen für D-OG: D erhält eine Ausschüttung ihv ; es gilt das Durchgriffsprinzip, die steuerliche Behandlung ist daher abhängig von den Gesellschaftern der OG; KESt ist einzubehalten... ZP: Befreiungserklärung möglich, wenn nur Kapitalgesellschaften an D-OG beteiligt... ZP b) Die Bildung einer Unternehmensgruppe ist gemäß 9 KStG mit A, B und C möglich. Finanzielle Verbindung A zu B: 100%. A zu C: unmittelbar 10% und mittelbar 50% 60% isd 9 Abs 4 TS 3 KStG.... Die D-OG ist keine Körperschaft und kann daher nicht an der Gruppe teilnehmen, außerdem kein ausreichendes Beteiligungsausmaß... Steuerliche Auswirkungen: Die C-GmbH hat ihren Gewinn ihv nicht selbst zu versteuern, sondern rechnet das Ergebnis zur Gänze an A weiter. A versteuert das Gesamtergebnis der Gruppe... Dadurch ergibt sich ein höherer ausschüttbarer Betrag bei C, die Ausschüttungen erfolgen wie zuvor, jedoch ihv , und Steuerausgleich: Die Gruppenbildung setzt einen Steuerumlagevertrag voraus, bei welchem etwa im vorliegenden Fall der Vorteil von B, C und insbesondere D als Minderheitsgesellschafter mittels Steuerumlage auszugleichen ist... 6,0

Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007

Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin

Mehr

Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer

Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer SS 2008 Wiss. Mit. MMag. Werner Haslehner Vorbemerkung: Dieses Beispielskriptum beinhaltet Beispiele zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer,

Mehr

Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz

Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz Unbeschränkte Steuerpflicht Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz 1) Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein eigenes Personal hat ( Briefkastenfirma ).

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.

7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt. Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO

Mehr

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Umwandlung von Unternehmen

Umwandlung von Unternehmen INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft

Mehr

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Private Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Mehr

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG

STEUERLICHE BEHANDLUNG STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005

Mehr

Zur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen

Zur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche

Mehr

Immobilienbesteuerung

Immobilienbesteuerung alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die

Mehr

Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer

Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer GFS Seite 1 Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer (aktualisiert für Steuerberaterprüfung / Steuerberaterexamen 2016) A. Allgemeines Die 2014 gegründete A-UG (haftungsbeschränkt)

Mehr

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit

Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer

Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Repetitorium Steuerrecht Einkommensteuer / Körperschaftsteuer SS 2009 Wiss. Mit. Mag. Ulrike Stephan Vorbemerkung: Dieses Beispielskriptum beinhaltet Beispiele zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer,

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Indirekte Teilliquidation

Indirekte Teilliquidation Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften

Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften Sebastian Bergmann Wiener Bilanzrechtstage 2013 Rechtsgrundlage 23 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: 1.... 2. Gewinnanteile der Gesellschafter

Mehr

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Abgeltungsteuer Ein Überblick Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem

Mehr

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

Kap. 3 Steuerliche Bestimmungen

Kap. 3 Steuerliche Bestimmungen Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 3 Steuerliche Bestimmungen by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008

Mehr

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen

Mehr

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen

Mehr

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Vorteile nutzen! Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Betreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e

Betreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte

Mehr

9. Münchner Unternehmenssteuerforum

9. Münchner Unternehmenssteuerforum 9. Münchner Unternehmenssteuerforum Offene Streitpunkte des 8b KStG München, 24. Oktober 2012 Dr. Ingo Stangl Offene Streitpunkte des 8b KStG A. Hingabe von Kapitalgesellschaftsanteilen bei «Tauschvorgängen»

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer

Mehr

Ausgewählte Lowlights der KStR 2013. A. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner

Ausgewählte Lowlights der KStR 2013. A. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner Ausgewählte Lowlights der KStR 2013 A. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner 1 Überblick RZ 650 ff Privatvermögen von Körperschaften, Zurechnung an die Anteilseigner RZ 1184 Verschlechterungen beim Dividendenvorbehalt

Mehr

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten!

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten! Übungsaufgaben Aufgabe 1 Erläutern Sie die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn! Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden? Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG

Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG Mag. Isabella Mair, Universität Wien 1 Einleitung und Themenstellung 16 UmgrStG regelt

Mehr