Abschnitt 1: Vorgaben der Bankenaufsicht
|
|
- Katharina Kalb
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RITTER Abschnitt 1: Vorgaben der Bankenaufsicht I. Internationale Vorgaben als Treiber Die Globalisierung der Weltwirtschaft, insbesondere der Finanzmärkte, hat zu einer neuen geografischen Verteilung von Chancen, aber auch von Risiken geführt. Besonders zu erkennen war dies am Zusammenbruch der Lehman Bank und dessen weltweiten Auswirkungen auf die Finanzmärkte und ihre Akteure. Dies zwang die nationalen Aufsichtsbehörden zu einer engeren internationalen Abstimmung, um Ansteckungsrisiken rund um den Globus zu verhindern. Wieder einmal folgte die Bankenaufsicht dem Weg der Finanzintermediären. Um die globale Koordination der Aufseher zu institutionalisieren, wurde im Jahr 2009 von den G20 das im Jahr 1999 gegründete Financial Stability Forum (Forum für Finanzstabilität) in den Financial Stability Board (FSB) überführt. Auf europäischer Ebene entschloss sich die EU-Kommission, als Antwort auf die Finanzmarktkrise eine europäische Bankaufsichtsbehörde, die European Banking Authority (EBA) in 2011 ins Leben zu rufen und darüber hinaus die Regelungen zur angemessenen Unterlegung von Risiken mit Eigenkapital sowie zum Großkreditregime zu verschärfen. Gleichzeitig nahm der European Systemic Risk Board (ESRB) seine Arbeiten auf. Mittels mikro- (EBA) und makro-(esrb) prudentieller Analysen sollen Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten und deren Auswirkungen möglichst frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert oder zumindest gemildert werden. Um hier erfolgreich arbeiten zu können, werden jedoch Informationen benötigt, die einen Einblick in die von den Finanzmarktteilnehmern eingegangenen Chancen und Risiken sowie ihrer Kapitalausstattung ermöglichen. Um eine grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der Informationen zu gewährleisten, wurde von der EBA das sog. FINREP- und COREP-Meldewesen entwickelt und hier auch das Großkreditmeldewesen integriert. Demgegenüber ist das Millionenkreditmeldewesen nach 14 KWG nach wie vor ein rein deutsches Aufsichtsinstrument, auch wenn es durch die Teilnahme am grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit weiteren Kreditregistern in Europa seit 2005 auch in einem internationalen Kontext zu betrachten ist. Das bei der Deutschen Bundesbank angesiedelte Kreditregister, auch Evidenzzentrale genannt, ermöglichte auch bisher schon einen ersten Einblick in das Kreditportfolio von Banken, Bankengruppen und Versicherungen. In der Finanzmarktkrise jedoch traten erhebliche Schwächen zu Tage, die gleich
2 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT 3 ermaßen die Aktualität und die Granularität der verfügbaren Kreditdaten betrafen. Hier rächte sich, dass die bereits im Rahmen der Reform des Kreditmeldewesens zur Aufnahme von qualitativen Informationen, wie Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einzelwertberichtigungen, in 2007 und 2008 diskutierten Vorschläge zur Integration von Kreditzusagen und Beteiligungen sowie zum separaten Ausweis von Wertpapierkrediten von Aufsicht und Politik nicht zielstrebiger verfolgt sondern dem Bürokratieabbau bzw. dessen Vermeidung geopfert wurden. So ist es nicht verwunderlich, dass in Financial Sector Assesment Program (FSAP)-Prüfungen und Artikel IV-Konsultationen des IWF insbesondere die Aktualität der Daten sowie dessen Granularität wiederholt bemängelt wurden. Es rief Verwunderung hervor, wie Deutschland mit so wenig und so wenig aktuellen Informationen über sein Kreditgewerbe einen so bedeutenden Finanzplatz wie den deutschen adäquat beaufsichtigen könne. Nach Auffassung des IWF rangiere Deutschland daher mit seinem Aufsichtssystem im unteren Drittel der Weltrangliste. Zu einer ähnlichen Einschätzung musste auch das BMF kommen. Seine Anfragen an die Aufsicht nach Informationen über Exposures deutscher Banken und Bankengruppen gegenüber ausgewählten Kreditnehmern oder Kreditnehmergruppen in bestimmten Ländern, aufgegliedert nach Buch- und Wertpapierkredite, non-performing loans, gebildeten Wertberichtigungen und bereits vorgenommenen oder vorgesehenen Abschreibungen, sowie deren Besicherung, insbesondere mit Kreditderivaten wie CDS, konnten oftmals nur mehr schlecht als recht beantwortet werden. Eine ständig steigende Zahl an Auskunftsersuchen nach 44 KWG, auch ad hoc Anfragen genannt, war die Folge. Nachteilig hieran war und ist der hohe, oftmals manuelle Bearbeitungsaufwand sowohl für die Banken als auch für die Bankenaufsicht. Hinzu kommt die mit der teilweise manuellen Erstellung der Antworten und den dabei vorhandenen Interpretationsspielräumen der Anfrage fehlende systematische Konsistenz und die damit verbundene eingeschränkte Vergleichbarkeit der Antworten. Die Modernisierung des Mio.- Meldewesens steht deshalb auch klar im Zeichen einer Kostenreduzierung durch den Wegfall von sonst erforderlichen ad hoc Anfragen sowie einer Verbesserung der Datenkonsistenz und damit belastbarerer Analyseergebnisse. Nicht zu vergessen, die oftmals von ad hoc Anfragen ausgehende»prozyklizität«, soll heißen, dass durch ad hoc Anfragen im Kreditgewerbe leicht der Eindruck entstehen kann, dass der Anfragegegenstand, z. B. ein bestimmtes Land, sich in der Krise befinde oder zumindest auf eine solche zusteuere und bei den Banken ein dem entsprechendes Verhalten auslöst. 4
3 RITTER Aber auch von europäischer Seite kommt Anpassungsdruck, momentan noch nicht per Gesetz oder Verordnung, sondern bislang noch durch»moral suasion«. So war es zunächst das frühere Banking Supervision Committee (BSC), das eine höhere Konvergenz der Kreditregister in Europa anmahnte, um deren Daten auch grenzüberschreitend für Stabilitätsanalysen nutzen zu können und zudem im Zusammenhang mit dem Wechsel von vierteljährliche auf eine monatliche Austauschfrequenz der Daten zwischen den Kreditregistern in 2010 empfahl, dass doch alle Länder Maßnahmen ergreifen sollten, um auch an dem monatlichen Austausch teilnehmen zu können. Die vom BSC bereits Mitte der 90er Jahre als Arbeitsgruppe eingesetzte Working Group on Credit Registers (WGCR) erhielt zwar primär den Auftrag, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Kreditregistern aufzubauen. Nach Einführung dieses Austauschs im Jahr 2005 wurde der Auftrag neben der Integration neuer Kreditregister in den Austausch auch um das Streben nach einem höheren Konvergenzniveau zwischen den Kreditregistern erweitert. Hierzu wurde die Zusammenarbeit mit der Working Group on Monetary and Financial Statistics (WGMFS), einer Arbeitsgruppe des Statistics Committee (STC) intensiviert, auch weil einige Kreditregister organisatorisch im Statistik-Bereich ihrer Zentralbank angesiedelt sind. Verstärkt wurden diese Bemühungen durch die insbesondere während der Finanzmarktkrise auch auf europäischer Ebene gewonnene Erkenntnis, dass Kreditregister für vielerlei (Aufsichts- und Zentralbank-)Zwecke eine wertvolle Informationsquelle darstellen. Auf Grund ihrer Bedeutung wurden die Arbeiten im Jahr 2013 auf Committee-Ebene gehoben und eine gemeinsame Task Force des Statistics Committee (STC) und des Financial Stability Committees (FSC, Nachfolger des BSC), eingerichtet. Die Joint Task Force on Analytical Credit Datasets (JTF) hat den Auftrag erhalten, eine granulare Kreditdatenbank für analytische Zwecke (AnaCredit) bei der EZB aufzubauen, die aus den nationalen Kreditregistern ggf. nach entsprechender Anpassung bzw. Aufbau gespeist wird. Sie soll den unterschiedlichsten Nutzergruppen in der EZB, des ESZB, des ESRB sowie der Aufsichtsbehörden, insbesondere aber auch dem Single Supervisory Mechanism (SSM), mit unter Vertraulichkeitsgesichtspunkten definierten Zugriffsrechten zugänglich sein. Konkret zählt zum Mandat der JTF die Festlegung eines Mindestdatenkranzes (core set of data) von Attributen zur Klassifizierung der Kreditgeber, der Kreditnehmer und der Kreditarten, der Definition eines geeigneten Rechtsinstruments für die Datenerhebung und bereitstellung an die EZB sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Realisierung des Projekt. 4 5
4 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT Ausgehend von einem auf einer Nutzerkonsultation beruhenden Maximalumfang an Anforderungen wird in 2014 eine Kosten/Nutzenanalyse (cost/merits assessment) unter Einbeziehung der Banken durchgeführt werden, so dass entsprechende Implementierungsstufen definiert werden können. Zur ersten Ausbaustufe dürften insbesondere Kredite von Banken an nichtfinanzielle Unternehmen unter Anwendung einer möglichst niedrigen Meldegrenze (diskutiert wird eine Meldegrenze von Euro) gehören, da sie für mehrere Nutzergruppen von besonderem Interesse sind. Parallel zur Kosten/Nutzenanalyse soll in Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten der EZB und den nationalen Zentralbanken die Verordnung zur Erhebung der Daten entwickelt werden, die bis Mitte 2015 vom EZB-Rat verabschiedet werden soll. Der technische Aufbau der Kreditdatenbank AnaCredit bei der EZB soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein, so dass ab Anfang 2017 mit der Übertragung der im Rahmen der ersten Ausbaustufe definierten Daten von den nationalen Kreditregistern an die EZB begonnen werden kann. Die nächsten Ausbaustufen, bei denen weitere Kreditgeber-, Kreditnehmer- und Kreditarten mit ihren spezifischen Attributen einbezogen werden, sollen in den darauffolgenden zwei bis drei Jahren folgen. Von nicht wenigen mit den Arbeiten der JTF vertrauten Personen wird dieser Zeitplan jedoch als überambitioniert angesehen und daher entsprechende Terminverschiebungen erwartet. Um zu vermeiden, dass im Rahmen der Modernisierung des Mio-Meldewesens, insbesondere durch die Einführung der neuen granularen Betragsdatenmeldung Anfang 2015, sowohl von der Kreditwirtschaft wie auch von der Bundesbank Investitionen in ein neues Meldewesen getätigt werden, die nach zwei Jahren hinfällig sind, weil sie nicht kompatibel mit den Anforderungen von AnaCredit sind, wurde von seiten der Aufsicht eine Änderung des KWGs und der GroMiKV angestoßen, mit der die für Anfang 2015 vorgesehenen Änderungen bei den Mio-Betragsdaten (Ausweitung des Kreditbegriffs und granulare Betragsdatenanzeige) um zwei Jahre verschoben werden. Hierdurch kann Zeit gewonnen werden, um die Anforderungen des künftigen AnaCredit-Meldewesens durch Anpassung des Mio-Meldewesens integrieren zu können. Das Gesetzgebungsverfahren hierfür war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Nicht zu vergessen sind die Bemühungen der EBA, die während der Finanzmarktkrise vorhandenen Datenlücken (data gaps) in Kooperation mit dem European Systemic Risk Board (ESRB) und der Europäischen Zentralbank 6
5 RITTER (ECB) zu analysieren und zu schließen, um hierdurch ihrem Auftrag der mikroprudentiellen Aufsicht angemessen nachkommen zu können und gleichzeitig kompetenter Datenlieferant, insbesondere für sogenannte Key Risk Indicators (KRI), für das ESRB zu sein. Hierbei wurde das Großkreditmeldewesen in das COREP-Meldewesen integriert, was wiederum Auswirkungen auf das deutsche Kreditmeldewesen hatte, bei dem bis Ende 2013 Groß- und Millionenkredite in einer gemeinsamen Meldung der Aufsicht anzuzeigen waren. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, wieder zu einem eigenständigen Großkredit-Reporting auf der Basis der von der EBA zu erlassenden Implementation Technical Standards (ITS) zurückzukehren. Aber nicht nur die inhaltlichen und technischen Vorgaben der EBA zum Großkredit führten zwangsläufig wieder zu einer Trennung vom Millionenkreditmeldewesen, sondern auch materielle Gesichtspunkte. Dies betraf insbesondere die Bildung von Kreditnehmereinheiten nach 19 Abs. 2 KWG. Als eine Erkenntnis aus der Finanzmarktkrise (Stichwort»lessons learned«) wurde bereits Ende 2010 die Definition der Kreditnehmereinheit für den Großkreditbereich verschärft. Neben dem Beherrschungstatbestand (control) gewann die zwischen verschiedenen Schuldnern bestehende wirtschaftliche Abhängigkeit (economic interconnectedness) an Bedeutung. Hierbei reicht nunmehr bereits eine einseitige Abhängigkeit, wie sie zum Beispiel in Bezug auf eine Hauptrefinanzierungsquelle bestehen kann, aus, um eine Risikoeinheit zu bilden. Die Beurteilung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit führt zu einer Prognose- Entscheidung, die daher von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen kann. Institutsindividuelle Kreditnehmereinheiten sind jedoch für das Millionenkreditmeldewesen, das die Ermittlung einer Gesamtverschuldung für eine Kreditnehmereinheit und dessen Rückmeldung an alle Kredit gewährenden Banken zum Ziel hat, ungeeignet. Hierdurch laufen die Definitionen für das Vorliegen einer Kreditnehmereinheit zwischen dem Großkredit- und dem Millionenkreditregime ohnehin bereits materiell auseinander. Zudem sehen die europäischen Großkreditregelungen auch eine Widerlegungsmöglichkeit der Beherrschungsvermutung vor, wodurch die Beurteilung und Bildung von Kreditnehmereinheiten im Großkreditbereich weiter an Komplexität gewonnen hat. Die Modernisierung des Millionenkreditmeldewesens sollte jedoch auch einer Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung des Massengeschäftes»Millionenkreditmeldewesen«zum Ziel haben. Da passen komplexe, auf einer Einzelfallprüfung basierende Regelungen, die zudem mit einem Interpretationsspielraum ausgestattet sind, auf Grund des von ihnen ausgehenden Arbeitsaufwandes nicht hinein. 10 7
6 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT Demgegenüber kann das Millionenkreditmeldewesen auf Grund seiner Zweckbestimmung mit einer primär auf formalen Kriterien basierenden Definition auskommen, die zudem inhaltlich der bis Ende 2010 für beide Meldewesen anzuwendenden Definition sehr nah kommt und daher im Kreditgewerbe bekannt ist. Aber das Millionenkreditmeldewesen soll nicht nur der Aufsicht wertvolle Einblicke in das Kreditgeschäft der Banken ermöglichen, sondern sieht in Form einer Rückmeldung auch die Versorgung der Kreditwirtschaft mit aggregierten Informationen über ihre Kunden vor. Bereits heute enthält die Rückmeldung nach 14 Abs. 2 und 3 KWG insgesamt sieben Dateien mit den unterschiedlichsten Informationen über die angezeigten Kreditnehmer, aber auch in statistischer Form, wie z. B. die Länderverschuldungsliste. Die jüngste Rückmeldedatei unter den sieben ist jedoch die Rückmeldung mit PDrelevanten Informationen zu den Kreditnehmern. Sie geht auf eine Initiative des Kreditgewerbes zurück. Auf Grund der hierbei im Dialog mit dem Kreditgewerbe gemachten positiven Erfahrungen haben auch nunmehr die Banken wieder die Möglichkeit, ausgehend von den künftigen Meldeinhalten der Mio.-Anzeigen, der Aufsicht Vorschläge für den Inhalt der Rückmeldung zu unterbreiten. Denn es ist erklärtes Ziel der Aufsicht, die Kreditwirtschaft bei deren Risikomanagement zu unterstützen und hierfür, soweit möglich, entsprechende Informationen bereit zu stellen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das auf der Basis der Millionenkreditanzeigen nach 14 KWG unterhaltene Kreditregister zweckorientiert zu einer Datensenke ausgebaut werden soll, um hierdurch den unterschiedlichsten Informationsbedürfnissen innerhalb der Bankenaufsicht, aber auch in zunehmendem Maße außerhalb dieser als Informationsquelle zu dienen. Sie wird in diesem Sinne zu einem Multi Purpose Tool weiterentwickelt. Für das Modernisierungskonzept des bankaufsichtlichen Meldewesens wurde ein modularer Aufbau gewählt, der die verschiedenen Komponenten des Meldewesens abbildet. Zudem erlaubt ein modularer Aufbau eine gewisse zeitliche Flexibilität in der Umsetzung des Konzeptes, um hierdurch auch der Belastbarkeit des Kreditgewerbes und der Aufsicht Rechnung zu tragen. Das Modernisierungskonzept wurde im Februar 2011 dem Kreditgewerbe vorgestellt und danach in zwei Sitzungen des Fachgremiums Meldewesen ausführlich besprochen. Das Konzept setzt sich zusammen aus dem Modul A»Unterjährige Finanzdaten«und dem Modul B»Millionenkreditmeldewesen«, die 8
7 RITTER wiederum aus mehreren Untermodulen bestehen. Das vorliegende Buch soll dem Kreditgewerbe sowie dem interessierten Leser die Beweggründe für die vorgesehenen Änderungen im Meldewesen erläutern, den Sinn und Zweck der Änderungen darstellen und darüber hinaus mit praktischen Hinweisen bei der Umsetzung des Konzepts Hilfestellung bieten. 9
8 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT II. Neuerungen im Bereich des Millionenkreditmeldewesens 1. Lehren aus der Finanzmarktkrise als Triebfeder für die Modernisierung des Mio.-Meldewesens Die Einrichtung eines Kreditregisters in Deutschland geht auf das Jahr 1934 zurück. Die Verwerfungen der Weltwirtschaftskrise trieben viele Unternehmen in den Ruin, die daraufhin ihre Kredite nicht zurückzahlen konnten. Diese Kreditausfälle wiederum ließen auch Banken in Schieflage geraten. Der Staat erkannte, dass er mehr Informationen aus dem Kreditgewerbe über die Vergabe großer Kredite benötigt. Ein Kreditmeldewesen wurde eingeführt, bei dem die Banken verpflichtet wurden, die Kreditnehmer dem Reichskommissar für das Kreditwesen anzuzeigen, denen sie einen Kredit in Höhe von 1 Mio. Reichsmark gewährt hatten. Der Reichskommissar war zwar ermächtigt worden, die anzeigenden Banken über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer zu informieren, machte jedoch hiervon keinen Gebrauch. Erst nach Übernahme der Funktion einer Evidenzzentrale durch die Bank deutscher Länder im Jahr 1949 erhielten die Banken auch eine Rückmeldung über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer. In den Jahrzenten danach ist das Millionenkreditmeldewesen wiederholt geändert und an die Entwicklungen im Kreditgeschäft angepasst worden. Die nunmehr vorgesehene Modernisierung des Mio.-Meldewesens stellt jedoch alles bisher da gewesene in den Schatten. Wesentliche Triebfeder für die Überarbeitung des Kreditmeldewesens waren die während der Finanzmarktkrise aufgetretenen Informationslücken. Diese betrafen insbesondere die bislang nach 20 Abs. 6 KWG von der Anzeigepflicht ausgenommenen Adressen und Kreditarten, wie Kreditzusagen, Beteiligungen und die Wertpapiere des Handelsbestands, sowie die mangelnde Granularität der Informationen über den Kreditnehmer, die Kreditart und den Kreditbetrag. Grundsätzlich lassen sich die im Rahmen des Kreditmeldewesens anzuzeigenden Daten in zwei Kategorien unterteilen: in Stammdaten, die den Kreditnehmer selbst charakterisieren und zu dessen eindeutiger Identifizierung beitragen, und in Betragsdaten. Zu den Stammdaten zählen neben der Firmierung bzw. Bezeichnung des Kreditnehmers auch dessen Sitz, Rechtsform, Wirtschaftszweig und die Zugehörigkeit zu einer Kreditnehmereinheit nach 19 Abs. 2 KWG. Die Betragsdaten hingegen geben Auskunft über die Kreditart sowie den relevanten Kreditbetrag. 10
9 RITTER Das aktuelle Niveau wissenschaftlicher Erkenntnisse über makro- und mikroprudentielle Analysen machte deutlich, dass insbesondere bei den Betragsdaten es bislang an Detailtiefe mangelte, um eine adäquate Risikoeinschätzung des Bankportfolios vornehmen zu können. So war aus der Betragsdatenanzeige heraus bei den Kreditbeträgen bislang keine Unterscheidung zwischen Wertpapierkredite und Buchkredite möglich, die aus bankaufsichtlicher Sicht im Hinblick auf Bewertung und Handelbarkeit jedoch dringend erforderlich ist. Die mangelnde Granularität der Anzeigen spiegelte sich auch in einem Fehlen von Informationen über Währungen, Laufzeiten und Instrumente wieder. Aber nicht nur bestimmte quantitative Informationen wurden schmerzlich vermisst, sondern auch qualitative. Zwar wurde mit der Einführung der EWB, der PD und eines Ausfallkennzeichens nach PrüfbV in 2008 in das Mio.-Meldewesen ein erster Schritt in diese Richtung unternommen. Um Bonitätsanalysen und Risikountersuchungen, auch zukunftsgerichtet, zu optimieren sollen diese nunmehr um EL und LGD ergänzt werden. Mit dem nunmehr vorliegenden Modernisierungskonzept sollen die erkannten Defizite beseitigt werden. Gleichzeitig ist die Aufsicht bestrebt, durch Standardisierung und Automatisierung von Prozessen und deren Inhalte das Meldewesen effizienter und damit langfristig kostengünstiger zu gestalten. Es wird dabei nicht verkannt, dass hierzu sowohl bei den Banken wie auch bei der Bankenaufsicht Einmalinvestitionen nötig sind um dieses Ziel zu erreichen und das Kreditregister auf diesem Weg zu einem Multi Purpose Tool für die unterschiedlichsten Nutzerkreise weiterzuentwickeln. Um diese Ziele zu erreichen, wurde von der Aufsicht ein modulares Modernisierungskonzept für das Millionenkreditmeldewesen entwickelt. Die fünf Module betreffen die Themenbereiche»Erweiterung des relevanten Kreditbegriffs mit Ausweitung der Betragsdatenmeldung zur Verbesserung der Granularität«,»Vereinfachung der Bildung von Kreditnehmereinheiten«, Absenkung der Meldegrenze«, Verkürzung der Meldefrequenz«, und»wechsel zu einer vollständig elektronischen Abwicklung des Meldewesens« Modularer Ansatz Die einzelnen Module und deren Inhalte, Ziele und Auswirkungen auf das Kreditgewerbe sollen nun näher dargestellt werden
10 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT 2.1. Meldeinhalte: Ausweitung des Kreditbegriffs, Erhöhung der Granularität der Betragsdaten (Modul B 1) Die zunehmende Verflechtung der internationalen Finanz- und Kapitalmärkte und der von diesen Verflechtungen ausgehenden Ansteckungsgefahren führten zu einer signifikanten Steigerung der Intensität an mikro- und makroprudentiellen Analysen, in dessen Zuge der Deutschen Bundesbank vom Gesetzgeber in 2011 ein Mandat für Finanzmarktstabilität übertragen wurde. Als Datenlieferant hierfür rückte das Kreditregister in den Fokus der Analysten. Hierbei zeigten sich jedoch Defizite in den in der Evidenzzentrale verfügbaren Daten. Mit der anstehenden Erweiterung der Betragsdatenanzeige, die in dieser Form erstmals zum Meldetermin anzuwenden sein wird, sollen diese nun beseitigt werden. Im Vordergrund stehen hierbei die auch auf internationaler Ebene, z. B. im FSB, im wieder geforderten»big five«der Aufsicht: Sektor, Land, Laufzeit, Währung und Instrument. Aber auch Informationen über den Zinssatz des Kredits stehen in der Diskussion. Die Integration zinsrelevanter Informationen in das Kreditmeldewesen würde aber sinnvollerweise eine kreditbezogene Betragsdatenanzeige erforderlich machen. Hierauf wurde jedoch im Dialog mit der Kreditwirtschaft verzichtet, so dass es, im Gegensatz zu anderen Ländern, in Deutschland bei der kreditnehmerbezogenen Betragsdatenanzeige bleiben wird. War das Mio.-Meldewesen bislang darauf ausgelegt, die Gesamtverschuldung eines Kreditnehmers und dessen Kreditnehmereinheit im Sinne einer Kreditinanspruchnahme und der daraus resultierenden Rückzahlungsverpflichtungen zu ermitteln, ist dies für eine Risikobetrachtung des Bankportfolios, wie sie seit jeher im Großkreditregime anzufinden ist, zu kurz gegriffen. Namentlich fehlen Angaben über die Höhe der offenen Kreditzusagen, der Beteiligungen und der Wertpapiere des Handelsbestands, die allesamt durch 20 Abs. 6 KWG als Ausnahmen zum Mio.-relevanten Kreditbegriff nach 19 Abs. 1 KWG definiert sind. Insbesondere die Höhe offener Kreditzusagen und ihre Veränderung im Zeitablauf (Zeitreihenanalyse) werden als Frühindikator für wirtschaftliche Schwierigkeiten angesehen. Denn Kreditzusagen werden häufig bei einem Ausbleiben von Erträgen in Anspruch genommen, um hierdurch die benötige Liquidität zu generieren. Umgekehrt kann eine Kürzung der offenen Kreditlinien ein Indiz für fehlendes Vertrauen in den Kreditnehmer widerspiegeln, was für eine Zentralbank, insbesondere bei der Analyse des Interbankengeschäfts, von besonderer Bedeutung ist. Unter Risikogesichtspunkten sind jedoch nicht nur die Gläubigerpositionen einer Bank gegenüber einem Kunden von Relevanz, sondern auch dessen Eigentümerpo- 12
Risk-Symposium 2015 Frankfurt, der 24. September 2015
AnaCredit ein Multi-Purpose-Tool des ESZB mit neuen Anforderungen an Banken Risk-Symposium 2015 Ingo Techet, Deutsche Bundesbank Übersicht Hintergrund Entwicklung des Projekts Stand der Diskussion EZB-Verordnung
MehrITS on Reporting. - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens. Stefan Kadletz
ITS on Reporting - Harmonisierung des europäischen Großkreditmeldewesens Stefan Kadletz Inhalt Vorbemerkungen Betragsdaten des Großkreditmeldewesens Stammdatenverfahren des Großkreditmeldewesens Exkurs
MehrAnaCredit (Analytical Credit Datasets):
AnaCredit (Analytical Credit Datasets): Vorstellung des nationalen Berichtsrahmens Risk-Symposium 2016, Übersicht Agenda i. Hintergrund ii. Meldevorgaben gemäß der EZB-Verordnung iii. Umsetzung in Deutschland
MehrDeutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im Januar 2008 Zentrale Telefon: (069) 2388-5249 B 420. Informationsblatt. über den
Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im Januar 2008 Zentrale Telefon: (069) 2388-5249 B 420 Informationsblatt über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen EU Kreditregistern mit Weiterleitung
MehrUpdate - Modernisierung des deutschen Meldewesens: Millionenkreditmeldung
Update - Modernisierung des deutschen Meldewesens: Millionenkreditmeldung Michael Mertens Inhalt Vereinheitlichung des Kreditbegriffs... 1 Untergliederung der Millionenkreditbetragspositionen... 2 Kreditnehmereinheiten...
MehrVerordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung und zur Aufhebung der Länderrisikoverordnung
4024 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2017 Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung und zur Aufhebung der Länderrisikoverordnung
MehrEntwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Entwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung zur Änderung der Groß- und Millionenkreditverordnung A. Problem und Ziel Institutsgruppeninterne Kreditvergaben werden für Großkreditzwecke
MehrGeneration uro Students Award
Generation uro Students Award Gouverneur Univ. Prof. Dr. Ewald Nowotny 20. September 2013 www.oenb.at Warum eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion? Stärkung der europäischen Integration Stärkung
MehrTjadina Grabowski. Stellung und Funktion der EZB im ESFS und SSM
Tjadina Grabowski Die EZB als Aufsichtsbehörde Stellung und Funktion der EZB im ESFS und SSM Verlag Dr. Kovac Hamburg 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Einführung in die Bedeutung des Single
MehrBESCHLUSS (EU) 2016/868 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
1.6.2016 DE L 144/99 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2016/868 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Mai 2016 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/6 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 2019 151 Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung Vom 27. Februar 2019 Die Bundesanstalt
MehrModernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens
Newsletter Meldewesen FINANCIAL RISK MANAGEMENT April 2011 Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Aktuelle Informationen zum Konzept der deutschen Bankenaufsicht Die Finanzkrise hat gezeigt,
MehrErgebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 3. März 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank
Ergebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 3. März 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank Thema: Uhrzeit: Ort: Erhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit
MehrITS on Reporting - XBRL im Bankenbereich. Katrin Schmehl
ITS on Reporting - XBRL im Bankenbereich XBRL im Bankenbereich Projekte weltweit Seite 2 http://www.xbrlplanet.org/ XBRL im Bankenbereich Agenda XBRL im externen Reporting Reporting in Europa Nationales
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES
KOMMISSION R EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 23.9.2009 KOM(2009) 500 endgültig 2009/0141 (AVC) Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG S RATES zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der
MehrGroßkredite in CRR und neuer GroMiKV
Großkredite in CRR und neuer GroMiKV Praxisseminar Bankenaufsicht 2014, Verband der Auslandsbanken, Frankfurt am Main, 12. November 2013 Michael Fuchs Der Vortragende ist Referent im Bereich Bankenaufsicht
MehrAnalytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit?
Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit? STATUS QUO Mit dem Beschluss EZB/2014/6 der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden am 8. April 2014 die Voraussetzungen zur Schaffung eines neuen
MehrGrundzüge der Methode zur Bestimmung. anderweitig systemrelevanter. Institute (A-SRI)
Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Stand: 20. August 2018 Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Neue aufsichtliche
MehrGrundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI)
Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Stand: Juli 2016 Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Grundlagen der Identifizierung
MehrDie neue EU-Finanzmarktaufsicht: Kann sie künftige Krisen vermeiden?
Die neue EU-Finanzmarktaufsicht: Kann sie künftige Krisen vermeiden? Österreichische Gesellschaft für Europapolitik Mag. Andreas Ittner, Mitglied des Direktoriums 13. Januar 2011 EU-Aufsicht als wesentlicher
MehrHerausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Claudia M. Buch
Herausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Neujahrsempfang der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen Was bedeutet Finanzstabilität? Finanzstabilität bezeichnet die Fähigkeit des Finanzsystems,
MehrPositionspapier Outsourcing Banken und FinTechs beziehen Stellung. Pressegespräch
Positionspapier Outsourcing Banken und FinTechs beziehen Stellung Pressegespräch Autoren: Dirk Jäger/Frank Mehlhorn Ort: Frankfurt Datum: 2. August 2018 Agenda 1 Technische Entwicklungen als Treiber des
MehrJG BC Projekt & Service GmbH
- JG BC Projekt & Service GmbH Solutions behind the obvious! Erweiterungen des Meldewesens um FINREP EZB Impressum Herausgeber JG BC Projekt & Service GmbH Lachenweg 65 D-65468 Trebur Kontakt Telefon E-Mail
MehrErgebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 20. Mai 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank
Ergebnisprotokoll der Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes am 20. Mai 2015 im Hause der Deutschen Bundesbank Thema: Uhrzeit: Ort: Erhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit
MehrModernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens. Konzept der deutschen Bankenaufsicht Modul B
25. Januar 2012 Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens - Konzept der deutschen Bankenaufsicht Modul B Inhaltsverzeichnis I 0. Einführung... 1 1. Millionenkreditmeldewesen (Modul B)... 2 1.1.
MehrDie Erhebung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Kreditqualität:
Die Erhebung zur Kreditqualität Statistiken und statistischen Berichtswesen der GRV Tagung vom 04.10.2010 06.10.2010 in Bensheim Die Erhebung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Kreditqualität:
MehrBankenaufsicht im Dialog 2015
I Bankenaufsicht im Dialog 2015 Grußwort V Grußwort Acht Jahre ist es nun her, dass mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers die globale Finanzkrise begonnen hat, und noch immer bestimmt sie das Denken
MehrHandbuch Bankaufsichtliches Meldewesen
Handbuch Bankaufsichtliches Meldewesen Vorgaben, Datenanforderungen, Umsetzungshinweise Bearbeitet von Eric Freund, Frank Günther, Jens Hennig, Katrin Heinze, Hans W. Hüsch, Dierk Liess, Friedemann Loch,
MehrAktuelle Arbeiten des Basler Ausschusses
Aktuelle Arbeiten des Basler Ausschusses Wirtschaftskammer Österreich 15 Juni 2016, Wien Karl Cordewener Stellvertretender Generalsekretär Überblick Fertigstellung des Reformpakets (Basel III) Standardansätze
MehrAnalytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens. Matthias Zacharias Konzerncontrolling
Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Eine neue Dimension des aufsichtlichen Meldewesens Matthias Zacharias Konzerncontrolling Motivation der Aufsicht ist die Errichtung einer granularen Kreditdatenbank
MehrLess significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB?
Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB? Prof. Dr. Wuermeling 16. Juni 2015 CFS Lecture Series Risk & Regulation Center for Financial Studies, Goethe-Universität Agenda
MehrVorstand S Juli 2016 Meldebestimmungen
Mitteilung Nr. 8001/2016 Bankenstatistik Vorstand S 1 18. Juli 2016 Meldebestimmungen Bankenstatistische Meldungen und Anordnungen Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Im Hinblick auf Artikel
MehrErfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, 25. Januar 2014
Erfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, Andreas Witte Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Abteilung Bankenaufsichtsrecht und internationale Bankenaufsicht
MehrBundesrat Drucksache 737/09. Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - Fz - Wi
Bundesrat Drucksache 737/09 29.09.09 EU - Fz - Wi Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise
MehrBankenunion Sigrid Part. 17. Juni 2013
Bankenunion Sigrid Part 17. Juni 2013 Erstes Halbjahr 2012... Staaten in Schwierigkeiten Staatsschuldenkrise Bankenunion Single Rule Book Europäische Aufsicht- SSM Bankenunion Europäische Abwicklung Europäische
MehrAktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1)
Aktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1) Das CRSC innerhalb ESMA Board of Supervisors (BoS) Chair: Steven Maijoor (ESMA)
MehrDEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 19. Dezember 2014 Zentrale Tel. 069-9566 2471 S 102
DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 19. Dezember 2014 Zentrale Tel. 069-9566 2471 S 102 Erhebung granularer Kreditdaten Analytical Credit Datasets (AnaCredit) Sitzung mit der Deutschen Kreditwirtschaft
MehrFragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht.
FAQ 30.03.2016 Internationales/Finanzmarkt Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht. Quelle: istockphoto.com/porcorex
MehrErläuterungen. Allgemeiner Teil
1775 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen 1 von 4 Erläuterungen Allgemeiner Teil Die Europäische Zentralbank hat am 18. Mai 2016 die Verordnung (EU) 2016/867 über die Erhebung granularer
MehrITS on Reporting. - Ein Überblick. von. Ludger Hanenberg, BaFin
ITS on Reporting - Ein Überblick von Ludger Hanenberg, BaFin Agenda Konzept und Hintergrund zum europäischen Berichtswesen Weitere Entwicklung der Harmonisierungskonzepte Entwurf eines ITS on Reporting
MehrInformationsveranstaltung Großkredit- und Millionenkreditmeldewesen - Meldetechnik
Informationsveranstaltung Großkredit- und Millionenkreditmeldewesen - Meldetechnik Hinweis: Die Informationsveranstaltung bildet einen vorläufigen Informationsstand ab. Darüber hinaus sind die zwischenzeitlich
MehrStatistik über Wertpapierinvestments Änderungen in der Erhebung von Wertpapierbeständen auf Konzernebene
Statistik über Wertpapierinvestments Änderungen in der Erhebung von Wertpapierbeständen auf Konzernebene Informationsveranstaltung am mit Bankenverbänden und Instituten im Hause der Deutschen Bundesbank
MehrDie Evidenzzentrale für Millionenkredite bei der Deutschen Bundesbank
Die Evidenzzentrale für Millionenkredite bei der Deutschen ¾nderungen im Meldeverfahren Die Evidenzzentrale der Deutschen erfaût vierteljährlich alle Kredite von 3 Mio DM und mehr an einzelne Kreditnehmer
MehrICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung
ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung Matthias Güldner, Abteilungsleiter, BA 5 Bonn, 29. Mai 2018 Agenda 1. Internationale Vorgaben und Entwicklungen 29. Mai 2018 ICAAP Internationale
MehrHinsichtlich des weiteren Vorgehens bei der Erhebung unterjähriger Finanzdaten positioniert sich die Aufsicht wie folgt:
19.04.2012 Strategiepapier zur Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens hier: Unterjährige Finanzdaten (Modul A) Das von der Aufsicht entwickelte Konzept zur Einführung der Meldung unterjähriger
MehrMeldewesen Standardsoftware im Fitness-Check
Meldewesen Standardsoftware im Fitness-Check Frankfurt am Main, 29.11.2017 SKS Group Warum jetzt Eine nachhaltige Entscheidung bezüglich des Einsatzes einer Meldewesen Standardsoftware zu treffen, ist
MehrOESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. KURZFILME DER OeNB. Finanzmarktstabilität DIDAKTIK
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM KURZFILME DER OeNB Finanzmarktstabilität DIDAKTIK DIDAKTIK-INFO Das Didaktik Material besteht aus drei Teilen: Allgemeine Fragen Gruppenarbeit/Recherchearbeit Denke
MehrWer Banken kontrolliert und wie es funktioniert - eine Einführung
Yasmin Osman Basiswissen Bankenaufsicht Wer Banken kontrolliert und wie es funktioniert - eine Einführung 2018 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Vorwort V 1 Warum Banken kontrolliert werden 1 1.1 Bedeutung
MehrEinheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Wesentliche Bestandteile und Ziele. Jukka Vesala Director General, Micro-Prudential Supervision III
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Wesentliche Bestandteile und Ziele Jukka Vesala Director General, Micro-Prudential Supervision III Frankfurt, 22. Mai 2015 Aufbau des SSMs Der SSM als einheitliches,
MehrAnaCredit. Deutsche Kreditinstitute am stärksten betroffen
Application Services the way we do it AnaCredit Deutsche Kreditinstitute am stärksten betroffen 2 Die Deutsche Bundesbank hat mit der statistischen Anordnung vom 14. Juli 2016 (Nr. 8001/2016) die nationalen
MehrVeränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG
Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG Dr. Werner Kerkloh Das neue VAG = Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 Umsetzung der
MehrDer neue Kreditrisikostandardansatz nach BCBS 347 (2. Konsultationspapier)
Der neue Kreditrisikostandardansatz nach BCBS 347 (2. Konsultationspapier) 01.03.2016 Neuer KSA: Einordnung in die Regulatorik Leverage Ratio/ Large Exposure Meldungen Solvabilität Geschäftsarten Komponenten
MehrVermeidung von Finanzkrisen durch stabile Banken Präsentation zum Tag der offenen Tür Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht
Präsentation zum Tag der offenen Tür 2014 Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Überblick Wirtschaftliche Bedeutung von Banken Voraussetzungen zur Erfüllung der Bankfunktion Ziele der
MehrCorporate Governance und Regulierung. Dr. Joachim Faber 12. Oktober 2009
Dr. Joachim Faber 12. Oktober 2009 Gute Corporate Governance basiert auf Selbstregulierung und gesetzlichen Vorschriften A Staatliche Regulierung B Freiwillige Selbstregulierung Corporate Governance 2
MehrInternationalisierung im Bankenbereich Perspektive der Aufsichtsbehörde
Internationalisierung im Bankenbereich Perspektive der Aufsichtsbehörde Dr. Nina Arquint, Mitglied der Geschäftsleitung FINMA Internationale Regulierungs- und Aufsichtsarchitektur Politische Agenda-Setzung
MehrÖffentliche Konsultation
Öffentliche Konsultation zu den Leitfäden der EZB für die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität (ICAAP und ILAAP) Fragen und Antworten 1 Was sind ICAAP und
MehrRisk Governance Empirische Ergebnisse einer Studie deutscher Regionalbanken
Risk Governance Empirische Ergebnisse einer Studie deutscher Regionalbanken Julian Quast, M.Sc. Universität Siegen 4. Jahrestagung Risk Govenance 13.10.2016, Siegen 13.10.2016 Julian Quast 1 PROBLEMSTELLUNG
MehrWhitepaper. Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Aufbau eines europäischen Zentralkreditregisters. Stand: März 2016
Whitepaper Analytical Credit Dataset (AnaCredit) Aufbau eines europäischen Zentralkreditregisters Stand: März 2016 ORO Services GmbH, Hansa Haus, Berner Str. 74, 60437 Frankfurt am Main, www.regupedia.de
MehrBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente FAQ der BaFin zum Antizyklischen Kapitalpuffer
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente FAQ der BaFin zum Antizyklischen
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 122/19
9.5.2006 Amtsblatt der Europäischen Union L 122/19 VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2006 R KOMMISSION vom 8. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission betreffend die Übernahme bestimmter
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur
MehrDer Weg in die Zinsfalle
Der Weg in die Zinsfalle ernannt wurde, erhöhte die US-Notenbank die Leitzinsen auf bis zu 20 Prozent, um die Inflation einzudämmen. Die Verzinsung 10-jährger US-Staatsanleihen erreichte in diesem Umfeld
MehrMasterarbeit. in Banking and Finance am Institut für schweizerisches Bankenwesen der Universität Zürich. bei Prof. Dr.
Die internationalen Finanzmärkte im Spannungsfeld zwischen Regulation und Deregulation in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europäischen Union Masterarbeit in Banking and Finance am Institut
MehrFinanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang
Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes
MehrFragen und Antworten zum Großkreditmeldewesen ab Januar 2014
Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im Juni 2015 B 422 Telefon: 069 9566-7141 mio-dta@bundesbank.de Fragen und en zum Großkreditmeldewesen ab nuar 2014 Hinsichtlich der in der Verordnung (EU) 575/2013
MehrKeine Institutionenkonkurrenz auf nationaler Ebene schaffen: das doppelte AIDA -Modell
Jan Pieter Krahnen Keine Institutionenkonkurrenz auf nationaler Ebene schaffen: das doppelte AIDA -Modell Stellungnahme zum Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes Policy Letter No. 30 SAFE Policy papers
MehrSREP bei weniger bedeutenden Instituten
SREP bei weniger bedeutenden Instituten Neues SREP-Konzept der Aufsicht, Dr. Sandra Bourbeck, Gliederung Was sind weniger bedeutende Institute? Entwicklung von Standards für LSI im Rahmen des SSM RAS/SREP
MehrAktualisierungen für Millionenkredit- und Großkreditmeldewesen
Newsletter Meldewesen REGULATORY & COMPLIANCE Februar 2012 Aktualisierungen für Millionenkredit- und Großkreditmeldewesen Konzept Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Modul B und EBA-Konsultationspapier
MehrDie Weiterentwicklung der Finanzaufsicht in Deutschland" Statement Dorothea Schäfer
Die Weiterentwicklung der Finanzaufsicht in Deutschland" Statement Dorothea Schäfer Aufbau des Statements Was lernen wir aus der DIW-Studie Evaluierungsuntersuchungen zur Bewertung der Aufsicht der Kreditwirtschaft
MehrVorwort zur vierten Auflage Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren
XI Vorwort zur vierten Auflage V Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren XIX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig? 2 2 MaRisk: Beweggründe und Historie 5
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 19. Juli 2018 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 19. Juli 2018 Teil II 182. Verordnung: Datenmodellverordnung 2018 182. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend
MehrRISIKOMANAGEMENT VON PROJEKTEN IM RAHMEN DES RISIKOMANAGEMENTS VON PORTFOLIOS
RISIKOMANAGEMENT VON PROJEKTEN IM RAHMEN DES RISIKOMANAGEMENTS VON PORTFOLIOS PMI CHAPTER MEETING STUTTGART - KPMG PMI CHAPTER MEETING STUTTGART LISA SLOCUM 05.10.2015 1 PRÄSENTATION Inhaltsverzeichnis
MehrPRESSEMITTEILUNG. Wichtigste Zinssätze für Kredite an und Einlagen von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften im Neugeschäft der MFIs:
3. September 2012 PRESSEMITTEILUNG MFI-ZINSSTATISTIK FÜR DAS EURO-WÄHRUNGSGEBIET: JULI 2012 Im Juli 2012 verringerte sich der zusammengefasste Zinssatz des Euro-Währungsgebiets für Kredite an und Einlagen
MehrErnst & Young Best Practice Survey Risikomanagement 2005
RISIKO IST DIE BUGWELLE DES ERFOLGS Risk Advisory Services Carl Amery (dt. Schriftsteller) Ernst & Young Best Practice Survey Risikomanagement 2005 Quality In Everything We Do 1. Design der Studie 2 Design
MehrLEITLINIEN ZUR FESTLEGUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN DURCH VERMÖGENSLIQUIDATIONEN EBA/GL/2015/ Leitlinien
EBA/GL/2015/05 07.08.2015 Leitlinien zur Festlegung, wann eine Liquidation der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens negative Auswirkungen auf einen oder mehrere
MehrEinladung. Internal Capital Adequacy Assessment Process Basel II Reloaded. In Kooperation mit
Einladung Internal Capital Adequacy Assessment Process Basel II Reloaded In Kooperation mit Datum Ort Zielgruppen Podiumsdiskussion mit Impulsreferaten Mittwoch, 27. Mai 2009, 18.00 20.00 Uhr Vienna Marriott
MehrEuropäische Zentralbank
Europäische Zentralbank Ziele Instrumente Offenmarktgeschäfte Fazilitäten Mindestreserven Mandat Geldmengensteuerung expansiv & restriktiv Aktuelle ausgestaltung des Instrumentariums Ankaufprogramme Geldpolitische
MehrFragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)
Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen
MehrAnaCredit Reporting Modul
AnaCredit Reporting Modul Moody s Analytics AnaCredit Reporting Modul unterstützt Banken bei der Erfüllung der AnaCredit-Verordnung und stellt eine strategische Plattform zur Verfügung, um zukünftige regulatorische
MehrAufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank. Andreas Matthes
Aufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal Ortsangabe Seite 7 Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal Ortsangabe Seite 8 + Unabhängige
MehrSREP Kapitalfestsetzung
SREP Kapitalfestsetzung Methodik für weniger bedeutende Institute Agenda 1. Ausgangslage 2. Methodik für SREP-Kapitalfestsetzung 3. Institute im Fokus 4. Resümee Seite 2 Ausgangslage EBA SREP Guidelines
MehrHauptversammlung. Dr. Josef Ackermann
Hauptversammlung Vorsitzender des Vorstands und des Group Executive Committee Frankfurt, 27. Mai 2010 2009: Stärke in jeder Hinsicht 31. Dez. 2008 31. Dez. 2009 Ergebnis vor Steuern (Gj., in Mrd. EUR)
MehrSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
46. Sitzung am 03.07.2014 Rede zu TOP 25 1. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Drucksache 18/1774 Sehr geehrter Herr
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
L 57/34 27.2.2002 BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2423/2001 der Europäischen Zentralbank vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute
MehrMFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: Februar 2016
PRESSEMITTEILUNG 4. April 2016 MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: Februar 2016 Der zusammengesetzte Indikator der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen 1 verringerte sich
MehrDas Kreditwesengesetz
/ Prof. Dr. Rudolf Nirk Das Kreditwesengesetz 9. überarbeitete Auflage Fritz Knapp Verlag Frankfurt am Main Inhalt Vorwort 9 A. Zur Geschichte der deutschen Bankenaufsicht 11 B. Organisation und Befugnisse
MehrDie Bonitätsanalyse bei der Deutschen Bundesbank Vortrag im Rahmen des Wirtschaftsdialogs mit der IHK Würzburg-Schweinfurt
Die Bonitätsanalyse bei der Deutschen Bundesbank Vortrag im Rahmen des Wirtschaftsdialogs mit der IHK Würzburg-Schweinfurt Überblick Bonitätsanalyse als Aufgabe der Bundesbank? Das Common Credit Assessment
MehrWeiterentwicklung der Bankenregulierung
Weiterentwicklung der Bankenregulierung Keyfacts über Bankenregulierung - Transparenz sollte erhöht werden - Komplexität sollte verringert werden - Planbarkeit sollte verbessert werden Seit der Finanzkrise
MehrPRESSEMITTEILUNG. Die wichtigsten MFI-Zinssätze für neue Kredite an und Einlagen von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften:
4. Oktober 2011 PRESSEMITTEILUNG MFI-ZINSSTATISTIK FÜR DAS EURO-WÄHRUNGSGEBIET: AUGUST 2011 Im 2011 gingen die zusammengefassten Zinssätze sowohl für Einlagen privater Haushalte als auch nichtfinanzieller
MehrUmweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben
Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
MehrMFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: April 2016
PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: April 2016 Der zusammengesetzte Indikator der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen 1 sank im April 2016
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Eigenkapitalanforderungen für Staatsanleihen. Wissenschaftliche Dienste WD /11
Deutscher Bundestag Eigenkapitalanforderungen für Staatsanleihen Seite 2 Eigenkapitalanforderungen für Staatsanleihen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24.05.2011 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen
MehrStrategieentwicklung und Controlling in Banken. Joachim Neupel (bis 10/2006)/Dr. Eric Strutz (seit 10/2006)/Prof. Dr.
Strategieentwicklung und Controlling in Banken Joachim Neupel (bis 10/2006)/Dr. Eric Strutz (seit 10/2006)/Prof. Dr. Bernd Rudolph Der Arbeitskreis Strategieentwicklung und Controlling in Banken tagte
MehrDie Bankenaufsicht in der Republik Korea und in Deutschland
Byung-Sun Cho Die Bankenaufsicht in der Republik Korea und in Deutschland Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur verfassungs- und aufsichtsrechtlichen Überprüfung der koreanischen Bankenaufsichtsinstrumente
MehrAnaCredit Eine neue Stufe aufsichtlicher Meldeanforderungen?
AnaCredit Eine neue Stufe aufsichtlicher Meldeanforderungen? Die EZB hat mit der Veröffentlichung des finalen Verordnungsentwurfs zur Einführung des Analytical Credit Dataset (AnaCredit) den Startschuss
MehrÜbung im Zivilrecht für Anfänger. Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 20.05.2008 5. Besprechungsfall Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=18783 Fall N betreibt in einer
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrGZ: BA 17 - K /2006 (Bitte stets angeben)
04.06.2007 GZ: BA 17 - K 2413 1/2006 (Bitte stets angeben) Merkblatt zur Anzeige der Anwendung des Standardansatzes für das operationelle Risiko sowie zur Beantragung der Zustimmung zur Nutzung eines alternativen
MehrDie GoBD in der praktischen Umsetzung
Die GoBD in der praktischen Umsetzung Das Vier-Säulen-Modell 31. März 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Die GoBD Mit dem Schreiben
Mehr