Abschnitt 1: Vorgaben der Bankenaufsicht

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1 RITTER Abschnitt 1: Vorgaben der Bankenaufsicht I. Internationale Vorgaben als Treiber Die Globalisierung der Weltwirtschaft, insbesondere der Finanzmärkte, hat zu einer neuen geografischen Verteilung von Chancen, aber auch von Risiken geführt. Besonders zu erkennen war dies am Zusammenbruch der Lehman Bank und dessen weltweiten Auswirkungen auf die Finanzmärkte und ihre Akteure. Dies zwang die nationalen Aufsichtsbehörden zu einer engeren internationalen Abstimmung, um Ansteckungsrisiken rund um den Globus zu verhindern. Wieder einmal folgte die Bankenaufsicht dem Weg der Finanzintermediären. Um die globale Koordination der Aufseher zu institutionalisieren, wurde im Jahr 2009 von den G20 das im Jahr 1999 gegründete Financial Stability Forum (Forum für Finanzstabilität) in den Financial Stability Board (FSB) überführt. Auf europäischer Ebene entschloss sich die EU-Kommission, als Antwort auf die Finanzmarktkrise eine europäische Bankaufsichtsbehörde, die European Banking Authority (EBA) in 2011 ins Leben zu rufen und darüber hinaus die Regelungen zur angemessenen Unterlegung von Risiken mit Eigenkapital sowie zum Großkreditregime zu verschärfen. Gleichzeitig nahm der European Systemic Risk Board (ESRB) seine Arbeiten auf. Mittels mikro- (EBA) und makro-(esrb) prudentieller Analysen sollen Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten und deren Auswirkungen möglichst frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert oder zumindest gemildert werden. Um hier erfolgreich arbeiten zu können, werden jedoch Informationen benötigt, die einen Einblick in die von den Finanzmarktteilnehmern eingegangenen Chancen und Risiken sowie ihrer Kapitalausstattung ermöglichen. Um eine grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der Informationen zu gewährleisten, wurde von der EBA das sog. FINREP- und COREP-Meldewesen entwickelt und hier auch das Großkreditmeldewesen integriert. Demgegenüber ist das Millionenkreditmeldewesen nach 14 KWG nach wie vor ein rein deutsches Aufsichtsinstrument, auch wenn es durch die Teilnahme am grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit weiteren Kreditregistern in Europa seit 2005 auch in einem internationalen Kontext zu betrachten ist. Das bei der Deutschen Bundesbank angesiedelte Kreditregister, auch Evidenzzentrale genannt, ermöglichte auch bisher schon einen ersten Einblick in das Kreditportfolio von Banken, Bankengruppen und Versicherungen. In der Finanzmarktkrise jedoch traten erhebliche Schwächen zu Tage, die gleich

2 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT 3 ermaßen die Aktualität und die Granularität der verfügbaren Kreditdaten betrafen. Hier rächte sich, dass die bereits im Rahmen der Reform des Kreditmeldewesens zur Aufnahme von qualitativen Informationen, wie Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einzelwertberichtigungen, in 2007 und 2008 diskutierten Vorschläge zur Integration von Kreditzusagen und Beteiligungen sowie zum separaten Ausweis von Wertpapierkrediten von Aufsicht und Politik nicht zielstrebiger verfolgt sondern dem Bürokratieabbau bzw. dessen Vermeidung geopfert wurden. So ist es nicht verwunderlich, dass in Financial Sector Assesment Program (FSAP)-Prüfungen und Artikel IV-Konsultationen des IWF insbesondere die Aktualität der Daten sowie dessen Granularität wiederholt bemängelt wurden. Es rief Verwunderung hervor, wie Deutschland mit so wenig und so wenig aktuellen Informationen über sein Kreditgewerbe einen so bedeutenden Finanzplatz wie den deutschen adäquat beaufsichtigen könne. Nach Auffassung des IWF rangiere Deutschland daher mit seinem Aufsichtssystem im unteren Drittel der Weltrangliste. Zu einer ähnlichen Einschätzung musste auch das BMF kommen. Seine Anfragen an die Aufsicht nach Informationen über Exposures deutscher Banken und Bankengruppen gegenüber ausgewählten Kreditnehmern oder Kreditnehmergruppen in bestimmten Ländern, aufgegliedert nach Buch- und Wertpapierkredite, non-performing loans, gebildeten Wertberichtigungen und bereits vorgenommenen oder vorgesehenen Abschreibungen, sowie deren Besicherung, insbesondere mit Kreditderivaten wie CDS, konnten oftmals nur mehr schlecht als recht beantwortet werden. Eine ständig steigende Zahl an Auskunftsersuchen nach 44 KWG, auch ad hoc Anfragen genannt, war die Folge. Nachteilig hieran war und ist der hohe, oftmals manuelle Bearbeitungsaufwand sowohl für die Banken als auch für die Bankenaufsicht. Hinzu kommt die mit der teilweise manuellen Erstellung der Antworten und den dabei vorhandenen Interpretationsspielräumen der Anfrage fehlende systematische Konsistenz und die damit verbundene eingeschränkte Vergleichbarkeit der Antworten. Die Modernisierung des Mio.- Meldewesens steht deshalb auch klar im Zeichen einer Kostenreduzierung durch den Wegfall von sonst erforderlichen ad hoc Anfragen sowie einer Verbesserung der Datenkonsistenz und damit belastbarerer Analyseergebnisse. Nicht zu vergessen, die oftmals von ad hoc Anfragen ausgehende»prozyklizität«, soll heißen, dass durch ad hoc Anfragen im Kreditgewerbe leicht der Eindruck entstehen kann, dass der Anfragegegenstand, z. B. ein bestimmtes Land, sich in der Krise befinde oder zumindest auf eine solche zusteuere und bei den Banken ein dem entsprechendes Verhalten auslöst. 4

3 RITTER Aber auch von europäischer Seite kommt Anpassungsdruck, momentan noch nicht per Gesetz oder Verordnung, sondern bislang noch durch»moral suasion«. So war es zunächst das frühere Banking Supervision Committee (BSC), das eine höhere Konvergenz der Kreditregister in Europa anmahnte, um deren Daten auch grenzüberschreitend für Stabilitätsanalysen nutzen zu können und zudem im Zusammenhang mit dem Wechsel von vierteljährliche auf eine monatliche Austauschfrequenz der Daten zwischen den Kreditregistern in 2010 empfahl, dass doch alle Länder Maßnahmen ergreifen sollten, um auch an dem monatlichen Austausch teilnehmen zu können. Die vom BSC bereits Mitte der 90er Jahre als Arbeitsgruppe eingesetzte Working Group on Credit Registers (WGCR) erhielt zwar primär den Auftrag, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Kreditregistern aufzubauen. Nach Einführung dieses Austauschs im Jahr 2005 wurde der Auftrag neben der Integration neuer Kreditregister in den Austausch auch um das Streben nach einem höheren Konvergenzniveau zwischen den Kreditregistern erweitert. Hierzu wurde die Zusammenarbeit mit der Working Group on Monetary and Financial Statistics (WGMFS), einer Arbeitsgruppe des Statistics Committee (STC) intensiviert, auch weil einige Kreditregister organisatorisch im Statistik-Bereich ihrer Zentralbank angesiedelt sind. Verstärkt wurden diese Bemühungen durch die insbesondere während der Finanzmarktkrise auch auf europäischer Ebene gewonnene Erkenntnis, dass Kreditregister für vielerlei (Aufsichts- und Zentralbank-)Zwecke eine wertvolle Informationsquelle darstellen. Auf Grund ihrer Bedeutung wurden die Arbeiten im Jahr 2013 auf Committee-Ebene gehoben und eine gemeinsame Task Force des Statistics Committee (STC) und des Financial Stability Committees (FSC, Nachfolger des BSC), eingerichtet. Die Joint Task Force on Analytical Credit Datasets (JTF) hat den Auftrag erhalten, eine granulare Kreditdatenbank für analytische Zwecke (AnaCredit) bei der EZB aufzubauen, die aus den nationalen Kreditregistern ggf. nach entsprechender Anpassung bzw. Aufbau gespeist wird. Sie soll den unterschiedlichsten Nutzergruppen in der EZB, des ESZB, des ESRB sowie der Aufsichtsbehörden, insbesondere aber auch dem Single Supervisory Mechanism (SSM), mit unter Vertraulichkeitsgesichtspunkten definierten Zugriffsrechten zugänglich sein. Konkret zählt zum Mandat der JTF die Festlegung eines Mindestdatenkranzes (core set of data) von Attributen zur Klassifizierung der Kreditgeber, der Kreditnehmer und der Kreditarten, der Definition eines geeigneten Rechtsinstruments für die Datenerhebung und bereitstellung an die EZB sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Realisierung des Projekt. 4 5

4 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT Ausgehend von einem auf einer Nutzerkonsultation beruhenden Maximalumfang an Anforderungen wird in 2014 eine Kosten/Nutzenanalyse (cost/merits assessment) unter Einbeziehung der Banken durchgeführt werden, so dass entsprechende Implementierungsstufen definiert werden können. Zur ersten Ausbaustufe dürften insbesondere Kredite von Banken an nichtfinanzielle Unternehmen unter Anwendung einer möglichst niedrigen Meldegrenze (diskutiert wird eine Meldegrenze von Euro) gehören, da sie für mehrere Nutzergruppen von besonderem Interesse sind. Parallel zur Kosten/Nutzenanalyse soll in Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten der EZB und den nationalen Zentralbanken die Verordnung zur Erhebung der Daten entwickelt werden, die bis Mitte 2015 vom EZB-Rat verabschiedet werden soll. Der technische Aufbau der Kreditdatenbank AnaCredit bei der EZB soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein, so dass ab Anfang 2017 mit der Übertragung der im Rahmen der ersten Ausbaustufe definierten Daten von den nationalen Kreditregistern an die EZB begonnen werden kann. Die nächsten Ausbaustufen, bei denen weitere Kreditgeber-, Kreditnehmer- und Kreditarten mit ihren spezifischen Attributen einbezogen werden, sollen in den darauffolgenden zwei bis drei Jahren folgen. Von nicht wenigen mit den Arbeiten der JTF vertrauten Personen wird dieser Zeitplan jedoch als überambitioniert angesehen und daher entsprechende Terminverschiebungen erwartet. Um zu vermeiden, dass im Rahmen der Modernisierung des Mio-Meldewesens, insbesondere durch die Einführung der neuen granularen Betragsdatenmeldung Anfang 2015, sowohl von der Kreditwirtschaft wie auch von der Bundesbank Investitionen in ein neues Meldewesen getätigt werden, die nach zwei Jahren hinfällig sind, weil sie nicht kompatibel mit den Anforderungen von AnaCredit sind, wurde von seiten der Aufsicht eine Änderung des KWGs und der GroMiKV angestoßen, mit der die für Anfang 2015 vorgesehenen Änderungen bei den Mio-Betragsdaten (Ausweitung des Kreditbegriffs und granulare Betragsdatenanzeige) um zwei Jahre verschoben werden. Hierdurch kann Zeit gewonnen werden, um die Anforderungen des künftigen AnaCredit-Meldewesens durch Anpassung des Mio-Meldewesens integrieren zu können. Das Gesetzgebungsverfahren hierfür war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Nicht zu vergessen sind die Bemühungen der EBA, die während der Finanzmarktkrise vorhandenen Datenlücken (data gaps) in Kooperation mit dem European Systemic Risk Board (ESRB) und der Europäischen Zentralbank 6

5 RITTER (ECB) zu analysieren und zu schließen, um hierdurch ihrem Auftrag der mikroprudentiellen Aufsicht angemessen nachkommen zu können und gleichzeitig kompetenter Datenlieferant, insbesondere für sogenannte Key Risk Indicators (KRI), für das ESRB zu sein. Hierbei wurde das Großkreditmeldewesen in das COREP-Meldewesen integriert, was wiederum Auswirkungen auf das deutsche Kreditmeldewesen hatte, bei dem bis Ende 2013 Groß- und Millionenkredite in einer gemeinsamen Meldung der Aufsicht anzuzeigen waren. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, wieder zu einem eigenständigen Großkredit-Reporting auf der Basis der von der EBA zu erlassenden Implementation Technical Standards (ITS) zurückzukehren. Aber nicht nur die inhaltlichen und technischen Vorgaben der EBA zum Großkredit führten zwangsläufig wieder zu einer Trennung vom Millionenkreditmeldewesen, sondern auch materielle Gesichtspunkte. Dies betraf insbesondere die Bildung von Kreditnehmereinheiten nach 19 Abs. 2 KWG. Als eine Erkenntnis aus der Finanzmarktkrise (Stichwort»lessons learned«) wurde bereits Ende 2010 die Definition der Kreditnehmereinheit für den Großkreditbereich verschärft. Neben dem Beherrschungstatbestand (control) gewann die zwischen verschiedenen Schuldnern bestehende wirtschaftliche Abhängigkeit (economic interconnectedness) an Bedeutung. Hierbei reicht nunmehr bereits eine einseitige Abhängigkeit, wie sie zum Beispiel in Bezug auf eine Hauptrefinanzierungsquelle bestehen kann, aus, um eine Risikoeinheit zu bilden. Die Beurteilung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit führt zu einer Prognose- Entscheidung, die daher von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen kann. Institutsindividuelle Kreditnehmereinheiten sind jedoch für das Millionenkreditmeldewesen, das die Ermittlung einer Gesamtverschuldung für eine Kreditnehmereinheit und dessen Rückmeldung an alle Kredit gewährenden Banken zum Ziel hat, ungeeignet. Hierdurch laufen die Definitionen für das Vorliegen einer Kreditnehmereinheit zwischen dem Großkredit- und dem Millionenkreditregime ohnehin bereits materiell auseinander. Zudem sehen die europäischen Großkreditregelungen auch eine Widerlegungsmöglichkeit der Beherrschungsvermutung vor, wodurch die Beurteilung und Bildung von Kreditnehmereinheiten im Großkreditbereich weiter an Komplexität gewonnen hat. Die Modernisierung des Millionenkreditmeldewesens sollte jedoch auch einer Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung des Massengeschäftes»Millionenkreditmeldewesen«zum Ziel haben. Da passen komplexe, auf einer Einzelfallprüfung basierende Regelungen, die zudem mit einem Interpretationsspielraum ausgestattet sind, auf Grund des von ihnen ausgehenden Arbeitsaufwandes nicht hinein. 10 7

6 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT Demgegenüber kann das Millionenkreditmeldewesen auf Grund seiner Zweckbestimmung mit einer primär auf formalen Kriterien basierenden Definition auskommen, die zudem inhaltlich der bis Ende 2010 für beide Meldewesen anzuwendenden Definition sehr nah kommt und daher im Kreditgewerbe bekannt ist. Aber das Millionenkreditmeldewesen soll nicht nur der Aufsicht wertvolle Einblicke in das Kreditgeschäft der Banken ermöglichen, sondern sieht in Form einer Rückmeldung auch die Versorgung der Kreditwirtschaft mit aggregierten Informationen über ihre Kunden vor. Bereits heute enthält die Rückmeldung nach 14 Abs. 2 und 3 KWG insgesamt sieben Dateien mit den unterschiedlichsten Informationen über die angezeigten Kreditnehmer, aber auch in statistischer Form, wie z. B. die Länderverschuldungsliste. Die jüngste Rückmeldedatei unter den sieben ist jedoch die Rückmeldung mit PDrelevanten Informationen zu den Kreditnehmern. Sie geht auf eine Initiative des Kreditgewerbes zurück. Auf Grund der hierbei im Dialog mit dem Kreditgewerbe gemachten positiven Erfahrungen haben auch nunmehr die Banken wieder die Möglichkeit, ausgehend von den künftigen Meldeinhalten der Mio.-Anzeigen, der Aufsicht Vorschläge für den Inhalt der Rückmeldung zu unterbreiten. Denn es ist erklärtes Ziel der Aufsicht, die Kreditwirtschaft bei deren Risikomanagement zu unterstützen und hierfür, soweit möglich, entsprechende Informationen bereit zu stellen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das auf der Basis der Millionenkreditanzeigen nach 14 KWG unterhaltene Kreditregister zweckorientiert zu einer Datensenke ausgebaut werden soll, um hierdurch den unterschiedlichsten Informationsbedürfnissen innerhalb der Bankenaufsicht, aber auch in zunehmendem Maße außerhalb dieser als Informationsquelle zu dienen. Sie wird in diesem Sinne zu einem Multi Purpose Tool weiterentwickelt. Für das Modernisierungskonzept des bankaufsichtlichen Meldewesens wurde ein modularer Aufbau gewählt, der die verschiedenen Komponenten des Meldewesens abbildet. Zudem erlaubt ein modularer Aufbau eine gewisse zeitliche Flexibilität in der Umsetzung des Konzeptes, um hierdurch auch der Belastbarkeit des Kreditgewerbes und der Aufsicht Rechnung zu tragen. Das Modernisierungskonzept wurde im Februar 2011 dem Kreditgewerbe vorgestellt und danach in zwei Sitzungen des Fachgremiums Meldewesen ausführlich besprochen. Das Konzept setzt sich zusammen aus dem Modul A»Unterjährige Finanzdaten«und dem Modul B»Millionenkreditmeldewesen«, die 8

7 RITTER wiederum aus mehreren Untermodulen bestehen. Das vorliegende Buch soll dem Kreditgewerbe sowie dem interessierten Leser die Beweggründe für die vorgesehenen Änderungen im Meldewesen erläutern, den Sinn und Zweck der Änderungen darstellen und darüber hinaus mit praktischen Hinweisen bei der Umsetzung des Konzepts Hilfestellung bieten. 9

8 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT II. Neuerungen im Bereich des Millionenkreditmeldewesens 1. Lehren aus der Finanzmarktkrise als Triebfeder für die Modernisierung des Mio.-Meldewesens Die Einrichtung eines Kreditregisters in Deutschland geht auf das Jahr 1934 zurück. Die Verwerfungen der Weltwirtschaftskrise trieben viele Unternehmen in den Ruin, die daraufhin ihre Kredite nicht zurückzahlen konnten. Diese Kreditausfälle wiederum ließen auch Banken in Schieflage geraten. Der Staat erkannte, dass er mehr Informationen aus dem Kreditgewerbe über die Vergabe großer Kredite benötigt. Ein Kreditmeldewesen wurde eingeführt, bei dem die Banken verpflichtet wurden, die Kreditnehmer dem Reichskommissar für das Kreditwesen anzuzeigen, denen sie einen Kredit in Höhe von 1 Mio. Reichsmark gewährt hatten. Der Reichskommissar war zwar ermächtigt worden, die anzeigenden Banken über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer zu informieren, machte jedoch hiervon keinen Gebrauch. Erst nach Übernahme der Funktion einer Evidenzzentrale durch die Bank deutscher Länder im Jahr 1949 erhielten die Banken auch eine Rückmeldung über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer. In den Jahrzenten danach ist das Millionenkreditmeldewesen wiederholt geändert und an die Entwicklungen im Kreditgeschäft angepasst worden. Die nunmehr vorgesehene Modernisierung des Mio.-Meldewesens stellt jedoch alles bisher da gewesene in den Schatten. Wesentliche Triebfeder für die Überarbeitung des Kreditmeldewesens waren die während der Finanzmarktkrise aufgetretenen Informationslücken. Diese betrafen insbesondere die bislang nach 20 Abs. 6 KWG von der Anzeigepflicht ausgenommenen Adressen und Kreditarten, wie Kreditzusagen, Beteiligungen und die Wertpapiere des Handelsbestands, sowie die mangelnde Granularität der Informationen über den Kreditnehmer, die Kreditart und den Kreditbetrag. Grundsätzlich lassen sich die im Rahmen des Kreditmeldewesens anzuzeigenden Daten in zwei Kategorien unterteilen: in Stammdaten, die den Kreditnehmer selbst charakterisieren und zu dessen eindeutiger Identifizierung beitragen, und in Betragsdaten. Zu den Stammdaten zählen neben der Firmierung bzw. Bezeichnung des Kreditnehmers auch dessen Sitz, Rechtsform, Wirtschaftszweig und die Zugehörigkeit zu einer Kreditnehmereinheit nach 19 Abs. 2 KWG. Die Betragsdaten hingegen geben Auskunft über die Kreditart sowie den relevanten Kreditbetrag. 10

9 RITTER Das aktuelle Niveau wissenschaftlicher Erkenntnisse über makro- und mikroprudentielle Analysen machte deutlich, dass insbesondere bei den Betragsdaten es bislang an Detailtiefe mangelte, um eine adäquate Risikoeinschätzung des Bankportfolios vornehmen zu können. So war aus der Betragsdatenanzeige heraus bei den Kreditbeträgen bislang keine Unterscheidung zwischen Wertpapierkredite und Buchkredite möglich, die aus bankaufsichtlicher Sicht im Hinblick auf Bewertung und Handelbarkeit jedoch dringend erforderlich ist. Die mangelnde Granularität der Anzeigen spiegelte sich auch in einem Fehlen von Informationen über Währungen, Laufzeiten und Instrumente wieder. Aber nicht nur bestimmte quantitative Informationen wurden schmerzlich vermisst, sondern auch qualitative. Zwar wurde mit der Einführung der EWB, der PD und eines Ausfallkennzeichens nach PrüfbV in 2008 in das Mio.-Meldewesen ein erster Schritt in diese Richtung unternommen. Um Bonitätsanalysen und Risikountersuchungen, auch zukunftsgerichtet, zu optimieren sollen diese nunmehr um EL und LGD ergänzt werden. Mit dem nunmehr vorliegenden Modernisierungskonzept sollen die erkannten Defizite beseitigt werden. Gleichzeitig ist die Aufsicht bestrebt, durch Standardisierung und Automatisierung von Prozessen und deren Inhalte das Meldewesen effizienter und damit langfristig kostengünstiger zu gestalten. Es wird dabei nicht verkannt, dass hierzu sowohl bei den Banken wie auch bei der Bankenaufsicht Einmalinvestitionen nötig sind um dieses Ziel zu erreichen und das Kreditregister auf diesem Weg zu einem Multi Purpose Tool für die unterschiedlichsten Nutzerkreise weiterzuentwickeln. Um diese Ziele zu erreichen, wurde von der Aufsicht ein modulares Modernisierungskonzept für das Millionenkreditmeldewesen entwickelt. Die fünf Module betreffen die Themenbereiche»Erweiterung des relevanten Kreditbegriffs mit Ausweitung der Betragsdatenmeldung zur Verbesserung der Granularität«,»Vereinfachung der Bildung von Kreditnehmereinheiten«, Absenkung der Meldegrenze«, Verkürzung der Meldefrequenz«, und»wechsel zu einer vollständig elektronischen Abwicklung des Meldewesens« Modularer Ansatz Die einzelnen Module und deren Inhalte, Ziele und Auswirkungen auf das Kreditgewerbe sollen nun näher dargestellt werden

10 VORGABEN DER BANKENAUFSICHT 2.1. Meldeinhalte: Ausweitung des Kreditbegriffs, Erhöhung der Granularität der Betragsdaten (Modul B 1) Die zunehmende Verflechtung der internationalen Finanz- und Kapitalmärkte und der von diesen Verflechtungen ausgehenden Ansteckungsgefahren führten zu einer signifikanten Steigerung der Intensität an mikro- und makroprudentiellen Analysen, in dessen Zuge der Deutschen Bundesbank vom Gesetzgeber in 2011 ein Mandat für Finanzmarktstabilität übertragen wurde. Als Datenlieferant hierfür rückte das Kreditregister in den Fokus der Analysten. Hierbei zeigten sich jedoch Defizite in den in der Evidenzzentrale verfügbaren Daten. Mit der anstehenden Erweiterung der Betragsdatenanzeige, die in dieser Form erstmals zum Meldetermin anzuwenden sein wird, sollen diese nun beseitigt werden. Im Vordergrund stehen hierbei die auch auf internationaler Ebene, z. B. im FSB, im wieder geforderten»big five«der Aufsicht: Sektor, Land, Laufzeit, Währung und Instrument. Aber auch Informationen über den Zinssatz des Kredits stehen in der Diskussion. Die Integration zinsrelevanter Informationen in das Kreditmeldewesen würde aber sinnvollerweise eine kreditbezogene Betragsdatenanzeige erforderlich machen. Hierauf wurde jedoch im Dialog mit der Kreditwirtschaft verzichtet, so dass es, im Gegensatz zu anderen Ländern, in Deutschland bei der kreditnehmerbezogenen Betragsdatenanzeige bleiben wird. War das Mio.-Meldewesen bislang darauf ausgelegt, die Gesamtverschuldung eines Kreditnehmers und dessen Kreditnehmereinheit im Sinne einer Kreditinanspruchnahme und der daraus resultierenden Rückzahlungsverpflichtungen zu ermitteln, ist dies für eine Risikobetrachtung des Bankportfolios, wie sie seit jeher im Großkreditregime anzufinden ist, zu kurz gegriffen. Namentlich fehlen Angaben über die Höhe der offenen Kreditzusagen, der Beteiligungen und der Wertpapiere des Handelsbestands, die allesamt durch 20 Abs. 6 KWG als Ausnahmen zum Mio.-relevanten Kreditbegriff nach 19 Abs. 1 KWG definiert sind. Insbesondere die Höhe offener Kreditzusagen und ihre Veränderung im Zeitablauf (Zeitreihenanalyse) werden als Frühindikator für wirtschaftliche Schwierigkeiten angesehen. Denn Kreditzusagen werden häufig bei einem Ausbleiben von Erträgen in Anspruch genommen, um hierdurch die benötige Liquidität zu generieren. Umgekehrt kann eine Kürzung der offenen Kreditlinien ein Indiz für fehlendes Vertrauen in den Kreditnehmer widerspiegeln, was für eine Zentralbank, insbesondere bei der Analyse des Interbankengeschäfts, von besonderer Bedeutung ist. Unter Risikogesichtspunkten sind jedoch nicht nur die Gläubigerpositionen einer Bank gegenüber einem Kunden von Relevanz, sondern auch dessen Eigentümerpo- 12

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