Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich - ein wirksames Instrument des Klimaschutzes?

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1 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich - ein wirksames Instrument des Klimaschutzes? Claudia Kemfert a,b Friedrich Schneider c,d Jürgen Wegmayr d a Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung b Humboldt Universität, Berlin c Johannes Kepler Universität Linz d Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz Adressen: Prof. Dr. Claudia Kemfert O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider Mag. Jürgen Wegmayr Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Energieinstitut an der Humbolt Universität Johannes Kepler Universität Linz Königin Luise Straße 5 Altenberger Straße 69 D Berlin A-4040 Linz ckemfert@diw.at friedrich.schneider@jku.at wegmayr@energieinsitut-linz.at Tel: Tel: oder Fax: Fax: oder Zusammenfassung Um den Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen, für den in erster Linie Kohlendioxid verantwortlich ist, einzudämmen, haben sich einige Industriestaaten wie Kanada, Japan und auch die Staaten der Europäischen Union im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, ihre Treibhausgase zu reduzieren. Die EU15 haben sich zu einer Reduktion von 8 % gegenüber dem Basisjahr 1990 verpflichtet, wobei Deutschland im Rahmen des EU-burden sharing eine Reduktion von 21 % zugesagt hat, während sich Österreich zu einer Reduktion von 13 % verpflichtet hat. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU unter anderem ein Emissionshandelssystem ins Leben gerufen, in dem etwa Betreiber von größeren Industrie- und Energieanlagen Emissionszertifikate kaufen und verkaufen können. Der Emissionshandelssektor der EU umfasst ungefähr 45 % der gesamten CO2-Emissionen der Union. In Deutschland sind rund Anlagen vom Emissionshandel erfasst, deren Emissionen rund 23 % der Gesamtemissionen des EU-Emissionshandelssektors ausmachen. Insgesamt machen die Emissionen der im Emissionshandel vertretenen Unternehmen in Deutschland 500 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr aus. In der ersten Handelsperiode für die Jahre 2005 bis 2007

2 Kemfert, Schneider, Wegmayr 2 wurden und werden jährlich 499 Mio. Zertifikate kostenfrei an die Unternehmen ausgegeben. In Österreich betrugen die Emissionen der vom Emissionshandel betroffenen Sektoren 34,65 Mio. Tonnen. In der ersten Phase werden den Unternehmen jährlich 33 Mio. Zertifikate kostenfrei zugeteilt, für die zweite Phase von 2008 bis 2012 ist eine jährliche Zuteilung von 32,8 Mio. Zertifikaten vorgesehen, wobei 0,4 Mio. davon versteigert werden sollen. Die ersten Erfahrungen mit dem Emissionshandel liegen mittlerweile vor, weil bis 15. Mai eines jeden Jahres ein Bericht über die Einhaltung der Emissionsobergrenzen des vorhergehenden Jahres verfasst werden muss. So konnte festgestellt werden, dass im ersten Jahr des europäischen Emissionshandels in 15 Staaten mehr Zertifikate verteilt wurden als letztendlich eingelöst wurden. Nur in Österreich, Irland, Italien, Slowenien, Spanien und England wurden weniger Zertifikate ausgegeben als letztendlich benötigt wurden. Insgesamt gab es im europäischen Emissionshandel deutlich mehr Zertifikate als erforderlich gewesen wären. Als eine Folgeerscheinung des Emissionshandels stiegen die Stromgroßhandelspreise in Europa an, weil die, in den meisten Fällen kostenlos zugeteilten Zertifikate, von den Energieversorgungsunternehmen als Opportunitätskosten in ihre Kalkulationen integriert wurden und dadurch die Gesamtkosten gestiegen sind. Die Gewinne aus diesen Nicht-Kosten, die so genannten Windfall-Profits könnten durch eine Versteigerung der Zertifikate in die Staatskasse fließen und beispielsweise zur Kompensation der Endverbraucher verwendet werden. Eine vollständige Versteigerung der Emissionsrechte würde zudem mehr Transparenz in den Markt bringen. Der Verkehrssektor als größter Treibhausgasemittent in Österreich im Jahr 2004 mit einem Anteil von 26,2 % an den gesamten Treibhausgasen ist im Emissionshandel nicht berücksichtigt. Bei einer Erweiterung des Emissionshandelssystems sollte daher unbedingt über eine Integration des Verkehrssektors nachgedacht werden, da eine wirksame Bekämpfung der Treibhausgase es erfordert, so einen großen Sektor mit zu berücksichtigen. 1. Einleitung Die globalen Treibhausgasemissionen sind im Vergleich zum vorindustriellen Niveau stark angestiegen. Das für den Klimawandel hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) entsteht in erster Linie durch die Verbrennung von fossiler Energie. Damit ist neben der Energieerzeugung auch der Transport in großem Maße für die Entstehung von klimagefährlichen Emissionen verantwortlich. Internationale Staaten sind sich einig, dass die Treibhausgase gesenkt werden müssen. Im Rahmen des Kyoto Protokolls haben sich einige Industrieländer, wie Europa, Japan und Kanada, verpflichtet, die Treibhausgase zu senken. Europa hat sich dazu verpflichtet, die Treibhausgase um insgesamt 8 % im Vergleich zum Basisjahr von 1990 zu senken. Deutschland hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im gleichen Zeitraum um 21 % (bezogen auf 1990) zu reduzieren. Durch eine sogenanntes Burden Sharing werden die einzelnen Emissionsminderungsverpflichtungen aufgeteilt.

3 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 3 Abbildung 1-1: Relative Veränderungen der Treibhausgasemissionen in der EU-15: Reduktions- und Begrenzungsziele bis 2008/2012 sowie Ist-Entwicklung 1990(1995) bis Veränderungen vom Basisjahr 1990(1995) bis 2005 Ziele in der Periode 2008/2012 gegenüber dem Basisjahr 1990(1995) 53, , ,425,0 25,8 27,0 Veränderungen in % ,3-7,5-7,7 0,0 0,0-1,9-1,4 13,0 12,3 11,4-6,5 19,2 3,2-6,0-4,9 4,0 15,0-1,2-8, ,2-21,0-21,0-12,5-14,0-28,0-13,0-40 Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Schweden Spanien Summe EU 15 Quellen: UNFCCC; IEA; BP; Berechnungen des DIW Berlin. DIW Berlin 2006 Die Europäische Kommission hat sich entschlossen, ein Emissionshandelssystem zu etablieren, mit dem möglichst kosteneffizient Emissionen reduziert werden sollen. Durch die Richtlinie der Kommission aus dem Jahre 2003 wurde eine erste Pilotphase für die Jahre festgelegt, in der die ersten Erfahrungen mit dem System gesammelt werden sollten (Kommission, 2003,, Kommission, 2001). Im Jahre 2008 beginnt die Phase des im Kyoto Protokoll festgelegten Emissionsminderungspfad. Das Europäische Emissionsrechtehandelssystem (EU-ETS) erlaubt im Rahmen des Kyoto Protokolls in der Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 den Handel von Emissionsrechten zwischen Unternehmen und umfasst nur das Klimagas CO2. Ab dem Jahr 2008 wird ein internationaler Emissionsrechtehandel gestartet, in dem die Länder, die das Kyoto Protokoll ratifiziert und sich zu Emissionsminderung (Annex I Länder) verpflichtet haben, Emissionsrechte handeln können, hier werden allerdings alle Treibhausgase berücksichtigt. Eine Verbindung zu weiteren internationalen Emissionsminderungsmaßnahmen wie der Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) wird über die sogenannte Linking Directive geregelt. Die Richtlinie ermöglicht es Unternehmen, außerhalb der EU Projekte zur Verringerung von CO2-Emissionen durchzuführen und hierfür Emissionsgutschriften zu erhalten, die bei der Berechnung ihrer eigenen Emissionsverringerung berücksichtigt werden. Diese so genannte 'Verbindungs-Richtlinie' ('linking directive') soll Unternehmen billigere Möglichkeiten als in der EU zur Emissionsreduzierung bieten. Darüber hinaus, soll es den Technologietransfer in Entwicklungsländer (mithilfe des CDM) und Industrieländer (mithilfe der JI), die das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben, vorantreiben.

4 Kemfert, Schneider, Wegmayr 4 Unter dem EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) können etwa Betreiber größerer Energie- und Industrieanlagen in der EU seit dem 1. Januar 2005 Emissionszertifikate erwerben und verkaufen. Diese Emissionszertifikate umfassen 45 % der Kohlendioxidemissionen der EU. Die Zielvorgaben für jede einzelne Anlage sind in den nationalen Zuteilungsplänen festgelegt, die von der Kommission gebilligt worden sind. Unternehmen, die ihre Zielvorgaben überschreiten, werden mit 100 Euro pro Tonne CO2, die sie zuviel ausgestoßen haben, bestraft. Das System erfasst derzeit Verbrennungsanlagen, Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie. Die Mitgliedstaaten können bei der Kommission beantragen, dass einzelne Anlagen von dem System ausgenommen werden. Im Falle des Eintreffens einer "höheren Gewalt", etwa außergewöhnlich niedriger Wintertemperaturen, können die nationalen Behörden zusätzliche Emissionszertifikate ausstellen. Oberndorfer et al (2006) zeigt einen Überblick über die bisherigen wissenschaftlichen Studien zum Emissionsrechtehandel. Modellsimulationen zur Abschätzung der ökonomischen Effekte des Emissionshandels und des Zertifikatepreises gehen jedoch fast ausschließlich von einer stärkeren Einbeziehung von anderen Sektoren, insbesondere Verkehr und Haushalte aus. Die prognostizierten Preise für Emissionszertifikate schwanken zwischen 5 bis 30 Euro pro Tonne CO2 (Babiker M., 2002,, Babiker M., 2001,, Böhringer C., 2004, 1-22, Böhringer C., 2005, , Kemfert C., 2006). Der vorliegende Beitrag untersucht die Ausgestaltungen des Emissionsrechtehandels in Deutschland und Österreich und vergleicht insbesondere die Zuteilungspläne und die Auswirkungen auf den Strompreis. 2. Der Emissionsrechtehandel in Deutschland Die kostenlose Erstzuteilung der Emissionsrechte erfolgt durch die sogenannten nationalen Allokationspläne (NAP). Der erste NAP wurde von Deutschland am erstellt (BMU, 2004), der zweite wurde am nach Brüssel übermittelt. In Deutschland erfasst der Emissionshandel ( ) rd Anlagen, die Emissionszertifikate werden von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHst) verteilt (DEHSt, 2005a,, DEHSt, 2005b) Der deutsche Anteil am EU-ETS beträgt 23%. Der NAP bezieht insgesamt 60 % der CO2 Emissionen der öffentlichen Stromwirtschaft, der industriellen Kraftwerkswirtschaft und der prozessbedingten Emissionen ein. Der Emissionshandelssektor (ET Sektor) umfasst demnach 500 Mio. t CO2, wovon rund die Hälfte die Emissionen der vier großen Stromversorger RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall ausmachen. Im so genannten Makroplan wird die Obergrenze ( cap ) der Emissionen festgelegt. Im NAP I wurde das CO2 Emissionsbudget für die vom Emissionshandel erfassten Anlagen auf 499 Millionen Tonnen pro Jahr (Mio. t/a) und eine Minderungsleistung in der zweiten Handelsperiode der Sektoren Energie und Industrie in Höhe von 10 Mio. t CO2/Jahr gegenüber der Basisperiode von 2000 bis 2002 festgelegt. Im NAP II beträgt das

5 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 5 Emissionsbudget 482 Mio. t CO2 /a mit einer Minderungsleistung für die ET Sektoren in Höhe von 15 Mio. t CO2/a. 1 Abbildung 2-1: CO2 Emissionen in Deutschland nach Makroplan (NAPII) Mio. t CO2 Äquivalente Gesamt: 1224 Mio. t Nicht-CO Private Haushalte Verkehr 90 Gew/Han/Dienstl Industrie (prozessbedingt) 132 Industrie 400 (energiebedingt) Gesamt: Gesamt: 1017 Mio. t Gesamt: 1008 Mio. t 967 Mio. t andere Sektoren Nicht- CO 2 CO Quelle: BMU (2006) Energiewirtschaft Basisjahr 1990/ Energie und Industrie Anhand des sogenannten Mikroplans wird die Menge auf der Ebene der Anlagen festgelegt. Sowohl im Rahmen des ersten als auch des zweiten NAP wurden die Emissionsrechte kostenfrei zugeteilt ( grandfathering ), die Zuteilung erfolgt anhand der historischen Emissionen (BMU 2006). Die Bestandsanlagen wurden im Rahmen des NAP I mit 97,09 % ausgestattet, sodass eine Emissionsminderung in Höhe von 2,91 % erzielt werden sollte. Im NAP II wurde eine Differenzierung der Bestandsanlagen für das produzierende Gewerbe und die Energiewirtschaft vorgenommen: das produzierende Gewerbe und Anlagen für industrielle und öffentliche KWK erhalten 98,75 % der Emissionsmenge der Basisperiode, um eine Verminderung der Emissionen um 1,25 % zu erzielen. Dahingegen erhält die Energiewirtschaft 85 % der Emissionsmenge der Basisperiode, und muss 15 % der Emissionen vermindern. Diese Unterscheidung wurde aufgrund von der Energiewirtschaft erzielten windfall profits, d.h. Zusatzgewinne durch die Einpreisung der Opportunitätskosten der Emissionsrechte, getroffen. Neuanlagen werden auf Grundlage der besten verfügbaren Technik (BAT) und der damit eingeführten Benchmarks 2 bemessen und können vom Minderungsfaktor für 14 Jahre 1 Nach Berechnungen des BMU sind die Emissionen der Jahre um 25 Mio. t aufgrund von einer geänderten Berechnung der Emissionen für die Sektoren Energie und Industrie höher als zuvor berechnet. Die CO2 Emissionen der Sektoren Energie und Industrie betrug im Jahr Mio.t (DIW 2005). Auf eine Korrektur des Emissionsbudget auf das niedrigere Niveau wurde verzichtet, da die EU Kommission davon abrät, zur Berechnung der Emissionsobergrenze nur ein Jahr heranzuziehen. 2 Bei der Stromproduktion werden 750 Gramm Kohlendioxidäquivalent je Kilowattstunde Nettostromerzeugung angesetzt, der Wert errechnet sich als gewichteter Durchschnitt der Emissionswerte für die Stromerzeugung in modernen Kraftwerken. Dieser Benchmark beträgt 365 Gramm Kohlendioxid (CO2) je Kilowattstunde Nettostromerzeugung, sofern gasförmige

6 Kemfert, Schneider, Wegmayr 6 freigestellt werden. Mit Hilfe der sogenannten Übertragungsregel können Ersatzanlagen, sofern sie dem neusten Stand der Technik folgen, innerhalb von 4 Jahren mit den Emissionsrechten der Altanlage ausgestattet werden, sodass auch für die Ersatzanlagen die Freistellung vom Minderungsfaktor für 14 Jahre gilt. Im zweiten NAP II wurde die Freistellung vom Minderungsfaktor auf 10 Jahre vermindert. Im Rahmen des NAP I wurde eine sogenannte Optionsregel eingeführt, indem eine Wahlmöglichkeit für Bestandanlagen, die analog zu den Regeln für Neuanlagen, bestehen sollte. Da die Zuteilung der Emissionsrechte zunächst anhand von Emissionsprognosen erfolgte, kam es zu einem erheblichen Emissionsüberschuss durch eine zu optimistische Schätzung. 3 Aufgrund dieser überschüssigen Emissionrechtezuteilungen wurde die Berechenbarkeit des Systems insgesamt geschwächt, sodass im Rahmen von NAP II auf die Optionsregel verzichtet wurde. Auch so genannte ex post Korrekturen, wo die Jahresemissionen einer Anlage, die weniger als 60 % betragen haben, im Nachhinein korrigiert werden können (Stillegungsregel), werden in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die EU Kommission hat explizit keine ex post Korrekturen in keinem EU Land zugelassen. Zudem werden auch keine Early Actions, d.h. die Berücksichtigung frühzeitiger Emissionsminderungen, die vor oder in der Basisperiode durchgeführt wurden, mehr zugelassen. Für die Kraft- Wärme Kopplung (KWK) wurde zunächst für die Bestandsanlagen ein Bonus von 27 t CO2 je erzeugter GWh Nettostromerzeugung gewährt. Im NAP II wurde diese Regelung durch die Zuteilung von Emissionszertifikaten anhand historischer Emissionen mit einem Erfüllungsfaktor 4 in Höhe 98,75 % für die KWK Erzeugung zuzurechnende Emissionsmenge geändert. 5 Für Neuanlagen erfolgt die Zuteilung auf Basis eines doppelten Benchmarks für Strom und Wärme (BMU, 2006). Im Rahmen des NAP I wurde festgelegt, dass auf Antrag eine Kompensation der Stillegung von Atomkraftwerken bis zu 1,5 Mio. t CO2/ a ausgegeben werden kann, diese Sonderregel wurde allerdings im NAP II abgeschafft. Durch die sogenannte Malusregel, welche ab 2008 gilt, sollen emissionsintensive Altanlagen (insbesondere Kondensationskraftwerke auf der Basis von Braun- und Steinkohle, die älter als 30 Jahre sind) zu verstärkten Emissionsminderungen gezwungen werden, indem ein Abschlag auf den Erfüllungsfaktor festgelegt wird. Die Reserve für Neuanlagen wurde von 3 Millionen Emissionszertifikaten pro Jahr auf 10 Millionen Tonnen erhöht. Das Allokationsergebnis für das Jahr 2005 zeigt, dass es in Deutschland zu einem Überschuss an Emissionen in Höhe von 21,3 Mio. t (4,5 %) gekommen ist. Die Gründe für die Überausstattung (Differenz zwischen Zuteilung und echten Emissionen) sind vielschichtig: zum einen ist das Instrument nach Veröffentlichung der Richtlinie sehr schnell umgesetzt worden, sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Europäischen Ländern lag zu dem Brennstoffe verwendet werden können, bei der Erzeugung von Warmwasser beträgt der Benchmark 290 g Kohlendioxid je Kilowattstunde, bzw. 215 g CO2/kwh, wenn gasförmige Brennstoffe verwendet werden können, siehe BMU (2006) 3 Der Überschuss wird auf 12,5 Mio. t CO2 geschätzt (DEHst 2006) 4 Zur Bestimmung des Erfüllungsfaktors siehe BMU (2006) 5 Die Prüfung des zweiten NAPs durch Brüssel hat ergeben, dass Deutschland das Makroziel nochmals vermindern sollte auf insgesamt 453 Mio. t. Die Bundesregierung hatte zunächst 482 Mio t gemeldet, diese wurden aber im Herbst 2006 auf 465 Mio t reduziert. Die EU Kommission sieht eine Gefährdung der Nichterfüllung des Emissionsminderungziels, wenn Deutschland ungenügend hohe Emissionsminderungen durchführt und zu viele Sonderregeln einsetzt.

7 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 7 Zeitpunkt nicht genügend Datenmaterial über die detaillierten Emissionen einzelner Sektoren vor. Aufgrund der Vorgabe der EU Kommission der kostenlosen Zuteilung der Emissionsrechte konnte das Allokationsergebnis schwer vorhergesagt werden. Aufgrund der mangelnden Datenlage zum Startzeitpunkt des Emissionsrechtehandels und massiven Lobbyeinfluss der betroffenen Sektoren ist es kaum verwunderlich, dass keine optimalen Anfangsverteilung der Emissionsrechte zu erzielen war. Eine Reihe von Sonderregeln führen eher zu steigenden statt sinkenden Emissionen (Optionsregel, ex post Anpassungen, prozessbedingte Benchmarks für Neuanlagen). Zum anderen klafft eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis: zwar will die Politik ein wirksames Instrument des Klimaschutzes implementieren, scheut aber vor den Konsequenzen zurück: ein marktwirtschaftliches Instrument gibt die Knappheitssignale über veränderte Preise wieder. Durch die Nichtversteigerung der Emissionsrechte preisen die Konzerne die Opportunitätskosten ein, dies können sie um so stärker, je weniger Wettbewerb herrscht (Rogge K., 2006). Die Konsequenz ist ein steigender Strompreis, welcher in einer Volkswirtschaft wachstumsbremsende Wirkung haben kann. Eine Preiskontrolle des Zertifikatepreises würde jedoch das Instrument an sich unterminieren. In der Zusammenfassung zu den Erfahrungen mit dem NAP I kann festgehalten werden: neben der Differenz zwischen Zuteilung und tatsächlichen Emissionen in Höhe von 21 Mio. t CO2 kam es zu einer realen Emissionsminderung von 9 Mio. t und zu einer Überallokation in Höhe von 12 Mio. t. Über 10 Mio. t CO2 Emissionsrechte sind ex post aufgrund der Optionsregel bewehrt worden, diese sollen zurückgefordert werden. 3. Der Emissionsrechtehandel in Österreich Im Rahmen des EU-Burden-Sharing Agreements hat Österreich sich verpflichtet bis zum Jahr 2010 seine Treibhausgasemissionen um 13 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Österreich ist von diesem ambitionierten Ziel derzeit noch weit entfernt. Im Basisjahr 1990 betrugen die Treibhausgasemissionen in Österreich 78,9 Mio. Tonnen CO2- Äquivalent. Im Jahr 2004, dem letzten Jahr für das aktuell Zahlen verfügbar sind, betrugen die Emissionen 91,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (Umweltbundesamt, 2006). In der österreichischen Klimastrategie wurden ein Maßnahmenkatalog und ein Reduktionspotential für die einzelnen Sektoren erarbeitet, die es ermöglichen sollen, das Klimaschutzziel im Jahr 2010 zu erreichen. Tabelle 3-1 gibt einen Überblick über die Reduktionsziele in den einzelnen Sektoren wie sie in der österreichischen Klimastrategie vorgesehen sind.

8 Kemfert, Schneider, Wegmayr 8 Tabelle 3-1: Überblick über die österreichische Klimastrategie Maßnahmenbereich MASSNAHMEN IM INLAND Raumwärme und sonstiger Kleinverbrauch Emissionen 1990 [in Mio. t CO2- Äquivalent] Emissionen Trend 2010 [in Mio. t CO2- Äquivalent] Reduktionspotential [in Mio. t CO2- Äquivalent] Ziel 2010 [in Mio. t CO2- Äquivalent] 14,60 14,5 4,0 10,5 Energieaufbringung 14,44 14,5 2,1 12,4 Abfallwirtschaft 6,26 4,8 1,1 3,7 Verkehr 12,32 20,0 3,7 16,3 Industrie und produzierendes Gewerbe 21,71 22,0 1,25 20,75 Landwirtschaft 5,6 4,8 0,4 4,4 Fluorierte Gase 1,74 3,0 1,2 1,8 Summe Inland 77,64 84,4 13,85 70,55 PROJEKTE IM AUSLAND Zielwert gemäß EU- Lastenaufteilung zum Kyoto-Protokoll n.q.: nicht quantifiziert Quelle: (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2002) Die Zahlen aus Tabelle 3-1 weisen geringe Unterschiede zu den Zahlen aus der aktuellen Treibhausgasinventur aus, was daran liegt, dass die Klimastrategie aus dem Jahr 2002 stammt und die Zahlen daher nicht ganz den aktuellen Entwicklungen entsprechen. Um dieser Entwicklung Folge zu leisten wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Frühjahr 2006 eine Evaluierung der Klimastrategie in Auftrag gegeben. Aus Tabelle 3-1 kann man das Reduktionspotential für die Sektoren Energieaufbringung sowie Industrie und produzierendes Gewerbe entnehmen. Für die Energieaufbringung wurde ein Reduktionspotential von 2,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent festgestellt, für die Industrie von 1,25 Mio. Tonnen. Ausgehend von diesen beiden Werten wurden die Emissionsziele für die erste Phase des europäischen Emissionshandels abgeleitet. Grundlage für die Umsetzung des europäischen Emissionshandels in Österreich bildet das Emissionszertifikategesetz (EZG) das im April 2004 durch den Nationalrat beschlossen wurde. Dieses Gesetz legt die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien für die Abwicklung des Emissionshandels und die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagenbetreiber fest und setzt die Emissionshandelsrichtlinie der Europäischen Union in Österreich um. Einige n.q.* n.q.* 67,55

9 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 9 wichtige Punkte aus diesem Gesetz werden nun kurz dargestellt ("Emissionszertifikategesetz - Ezg," 2004): (1) Binnen drei Monaten nach Jahresende hat jeder Anlageninhaber eine Emissionsmeldung für das vergangene Kalenderjahr beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorzulegen. Darüber hinaus muss jeder Anlageninhaber gemeinsam mit der Emissionsmeldung die Bescheinigung einer unabhängigen Prüfstelle über die erfolgte Prüfung der Emissionen vorlegen. (2) Der nationale Zuteilungsplan für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007 sollte bis 31. März 2004 an die Europäische Kommission übermittelt und veröffentlicht werden. Für die ab dem Jahr 2008 beginnenden 5-Jahres- Perioden sollen die Pläne jeweils 18 Monate vorher übermittelt und veröffentlicht werden. (3) Im Nationalen Allokationsplan für Österreich ist eine Reserve für neu einsteigende Anlagen von mindestens 1 % der Gesamtmenge vorgesehen. (4) Für die erste Periode 2005 bis 2007 erfolgt die Zuteilung der Zertifikate kostenlos. (5) Für die folgenden Perioden können bis zu 10 % der gesamten Zertifikate versteigert werden, soweit dies zur Förderung eines effizienten Marktes für Emissionszertifikate zweckmäßig ist ("Emissionszertifikategesetz - Ezg," 2004). (6) Die Inhaber der Anlagen sind verpflichtet, bis 30. April jeden Jahres die Zertifikate für die im Vorjahr angefallenen Emissionen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzugeben. Kann ein Anlagenbetreiber nicht genügend Zertifikate vorweisen, so hat er in der ersten Periode 2005 bis 2007 eine Strafzahlung von 40 je Tonne, für die kein Zertifikat vorliegt, zu leisten. In der zweiten Periode ist eine Strafzahlung von 100 je Tonne vorgesehen, wobei diese Strafzahlungen den Anlageninhaber nicht von der Zertifikatspflicht entbinden und für die geleisteten Emissionen die entsprechenden Zertifikate nachgeliefert werden müssen. (7) Die Emissionszertifikate sind nur in der Periode gültig in der sie vergeben werden, also von 2005 bis 2007 bzw. von 2008 bis Eine Mitnahme von Zertifikaten von einer Periode in die nächste (Banking) ist also nicht möglich. (8) Um den Handel mit den Zertifikaten zu ermöglichen weisen sie den Rechtscharakter einer Ware auf und können daher an einer Warenbörse gehandelt werden. Das EZG liefert die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Emissionshandel in Österreich und war die Grundlage für die nachfolgenden Schritte, wie die Erstellung des ersten Nationalen Allokationsplans auf Basis der in der österreichischen Klimastrategie vorgegebenen Ziele.

10 Kemfert, Schneider, Wegmayr 10 Der nationale Allokationsplan für Österreich wurde im März 2004 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorgelegt und lag mit Ergänzungen und Aktualisierungen am 22. Dezember 2004 in seiner jetzigen Form vor. Um die erforderliche Anzahl an CO2-Zertifikaten zu ermitteln wurden vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung sowie vom Beratungsunternehmen KWI Studien über die erwartete Produktionsentwicklung und die daraus resultierenden Emissionsentwicklungen für die Jahre 2005 bis 2007 erstellt. Auf Basis dieser Studien wurde ein Emissionswert von durchschnittlich 34,65 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr als Ausgangsbasis zur Bestimmung der Zertifikatmenge ermittelt (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2004a). Die vom Emissionshandel betroffenen Anlagen des Sektors Industrie verursachten in den Jahren 1998 bis 2001 ungefähr 81 % der gesamten Treibhausgasemissionen des Sektors Industrie. Für die Jahre 2005 bis 2007 zeigen die Prognosen für den Sektor Industrie ein starkes Wachstum, nicht zuletzt aufgrund der Expansionspläne der voestalpine. Daher entschied die Bundesregierung, dass die Emissionsanlagen des Sektors Industrie rund 50 % des in der nationalen Klimastrategie vorgesehenen Reduktionsbeitrages des gesamten Industriesektors in der ersten Handelsperiode zu erbringen haben. Das entspricht einer Reduktion von 0,6 Mio. t CO2/a (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2004a). Für den Sektor Energie beliefen sich die Emissionen der Emissionshandelsanlagen in den Jahren 1998 bis 2001 auf ca. 88 % der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Sektors. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Strom- und Wärmeerzeugung in kalorischen Kraftwerken, der Entwicklung der Stromerzeugung aus Wasserkraft und anderer erneuerbarer Energien sowie des prognostizierten Stromverbrauchs entschied die Bundesregierung, dass die Emissionshandelsanlagen des Sektors Energiewirtschaft 50 % des in der nationalen Klimastrategie vorgesehenen Reduktionsbeitrages des gesamten Energiesektors in der ersten Handelsperiode zu erbringen haben. Das entspricht einer Reduktion von 1,05 Mio. t CO2/a (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2004a). Aufgrund der geschätzten Emissionen von 34,65 Mio. t und der Reduktionsziele der beiden Sektoren ergibt sich für die erste Phase des Emissionshandels in den Jahren 2005 bis 2007 eine jährliche Anzahl an zu verteilenden Zertifikaten von 33,0 Mio, wobei in dieser Zahl die Reserve von 1 % inkludiert ist. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgte in der ersten Handelsperiode kostenlos aufgrund von Prognosen aus Vergangenheitswerten. Dieses kostenlose Grandfathering erlaubt es den Unternehmen in der ersten Handelsphase Erfahrungen mit dem Instrument des Emissionshandels zu relativ geringen Kosten zu sammeln. Tabelle 3-2 zeigt, wie die Zertifikatszuteilung auf Sektorebene erfolgt ist.

11 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 11 Tabelle 3-2: Zertifikatszuteilung auf Ebene der Sektoren für die Jahre 2005 bis 2007 Sektor/Branche Business as usual-wert (Mt CO 2 /a) Klimaschutzbeitrag (Mt CO 2 /a) 07 inkl Reserve (Mt CO 2 /a) Sektorzahl 05- Reservefaktor (x) Zuteilung (Mt CO 2 /a) Reserve für neue Marktteilnehmer (Mt CO 2 /a) Energiewirtschaft 13,58-1,05 12,53 0,99 12,40 Industrie -Eisen- und Stahlindustrie (voestalpine) -sonstige Industrie 21,07 11,66 9,41-0,60-0,30-0,30 20,47 11,36 9,11 0,99 0,99 0,99 20,27 11,24 9,02 Summe 34,65-1,65 33,0 0,99 32,67 0,33 Quelle: (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2004a) Der business as usual-wert ergibt sich als Summe der einzelnen Branchenvorhersagen auf Basis von Prognosen des WIFO und von KWI. Dieser Wert wird dann um den Klimaschutzbeitrag der einzelnen Sektoren reduziert wodurch sich die Sektorzahl inklusive der Reserve ergibt. Nach Multiplikation mit dem Reservefaktor ergibt sich die jährliche Zuteilung auf Sektorebene für die Jahre 2005 bis Für die Energiewirtschaft stehen demnach in der ersten Phase des Emissionshandels jährlich 12,4 Mio. Zertifikate zur Verfügung, für die Industrie 20,27 Mio., wobei 11,24 Mio. davon für die Eisen- und Stahlindustrie (voestalpine) reserviert sind und 9,02 Mio. für die sonstige Industrie.

12 Kemfert, Schneider, Wegmayr 12 Tabelle 3-3: Zertifikatszuteilung auf Ebene der Branchen für die Jahre 2005 bis 2007 Sektor/Branche Allokations- Wachstums- Business as Potential- Erfüllungs- Zuteilung Reserve- basis faktor usual-wert faktor faktor zuweisung WF B PF B EF Sektor p.a (x) (x) (x) p.a. Energiewirtschaft ,938 0, Elektrizitätswirtschaft , , Fernwärme , , Mineralölverarbeitung , , Industrie ,983 0, Eisen- und , , Stahlindustrie(voestalpine) -sonstige Eisen- und , , Stahlindustrie -Zementindustrie , , Papierindustrie , , Chemische Industrie , , Kalkindustrie , , Feuerfesterzeugnisse , , Ziegelindustrie , , Lebensmittelindustrie , , Glasindustrie , , Holzindustrie , , Maschinen-, Stahlbau- und , , Fahrzeugindustrie -Sonstige Anlagen , , Textilindustrie , , Summe der Zuteilung Reserve für neue Marktteilnehmer p.a Gesamtzahl der Zertifikate inkl. Reserve p.a Quelle: (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2004a)

13 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 13 Tabelle 3-3 zeigt die Zuteilung der Zertifikate auf Ebene der Branchen, wobei hier besonders die Eisen- und Stahlindustrie ins Auge sticht. Hier vor allem der Bereich der voestalpine, der mit 11,2 Mio. Zertifikaten mehr als ein Drittel aller in Österreich verteilten Emissionsrechte erhielt. Auffallend bei der voestalpine ist der hohe Wachstumsfaktor von 1,312, der ein Wachstum von über 30 % unterstellt. Dieses hohe Wachstum ist mit den Ausbauplänen der voestalpine im Rahmen der Projekte Linz 2010 und L6 verbunden. Diese Projekte sehen bis ins Jahr 2010 Gesamtinvestitionen von 2,5 Mrd. vor und schaffen bis zu neue Arbeitsplätze (voestalpine, 2006). Im Bereich der Energiewirtschaft entfällt der Großteil der verteilten Zertifikate auf die Energiewirtschaft (9,03 Mio.) und die Mineralölverarbeitung (2,77 Mio.), wobei es sich dabei lediglich um ein Unternehmen, nämlich die OMV handelt. Für eine genau Verteilung der Zertifikate auf einzelne Unternehmen bzw. Anlagen wird auf den nationalen Allokationsplan für die Jahre 2005 bis 2007 verwiesen (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2004a). Für die zweite Phase des EU-Emissionshandelssystems wurde der Plan mit 10. Jänner 2007 der Kommission übermittelt (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2006) befindet sich auf der Homepage der EU-Kommission 6 zum Download. Wie für den NAP I so wurden auch für den NAP II die Business as usual-werte der Emissionen in den einzelnen Sektoren und Branchen aufgrund von Studien des WIFO bzw. von KWI ermittelt. Die Anzahl der zugeteilten Zertifikate je Sektor ergibt sich aus den Business as usual-emissionen abzüglich des Klimaschutzbeitrags des jeweiligen Sektors. Tabelle 3-4: Zertifikatszuteilung auf Ebene der Sektoren für die Jahre 2008 bis 2012 Branche/Sektor Business as usual- Wert [Mio. t CO2/a] Klimaschutzbeitrag [Mio. t CO2/a] Gesamtzahl der Emissionszertifikate [Mio. t CO2/a] Versteigerung von Zertifikaten [Mio. t CO2/a] Anteil Versteigerung an der Gesamtzahl [%] Reserve [Mio. t CO2/a] Gratiszuteilung (inkl. Reserve) [Mio. t CO2/a] Anteil Reserve an der Gesamtzahl [%] Gratiszuteilung (ohne Reserve) [Mio. t CO2/a] Energiewirtschaft 15,71-3,76 11,95 0,14 1,21 % 11,81 0,12 1,0 % 11,69 Industrie 22,44-1,60 20,85 0,26 1,22 % 20,59 0,21 1,0 % 20,39 Gesamt 38,15-5,36 32,80 0,40 1,22 % 32,40 0,33 1,0 % 32,07 Quelle: (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2006) Tabelle 3-4 zeigt die Ermittlung der zugeteilten Zertifikate auf Sektorebene ausgehende von den Business as usual-werten im NAP II. Von diesen Werten wird der von jedem Sektor zu erbringende Klimaschutzbeitrag abgezogen um die Gesamtzahl der Zertifikate zu erhalten. Davon werden noch die Zertifikate die zur Versteigerung bzw. als Reserve vorgesehen sind abgezogen um die letztendlich gratis zugeteilten Zertifikate zu erhalten, die wiederum nach dem Prinzip des kostenlosen Grandfatherings verteilt werden. Im Unterschied zum ersten 6

14 Kemfert, Schneider, Wegmayr 14 Allokationsplan ist im zweiten eine Menge von 1,22 % der Zertifikate für eine Versteigerung vorgesehen, wobei der Erlös dieser Versteigerung für Klimaschutzprojekte verwendet werden soll. Vergleicht man Tabelle 3-2 mit Tabelle 3-4 so fällt auf, dass die Gesamtzahl der Zertifikate von 33,0 Mio. auf 32,8 Mio. pro Jahr gesunken ist. Um einen Vergleich der beiden NAPs auf Branchenebene zu ermöglichen wird in Tabelle 3-5 die Zertifikatszuteilung auf Branchenebene dargestellt. Tabelle 3-5: Zertifikatszuteilung auf Ebene der Branche für die Jahre 2008 bis 2012 Sektor/Branche Emissionen Allokationsbasis Wachstumsfaktor Business as Usual Potentialfaktor PF B Erfüllungsfaktor EF Sektor Gratiszuteilung (ohne Reserve) Energiewirtschaft , ,82 0, Elektrizitätswirtschaft , ,77 0, Fernwärme , ,96 0, Mineralölverarbeitung , ,94 0, Industrie , ,93 0, integrierte Hüttenwerke , ,89 1, sonstige Eisen- und , ,98 0, Stahlindustrie -Zementindustrie , ,97 0, Papierindustrie , ,00 0, Chemische Industrie , ,98 0, Kalkindustrie , ,99 0, Feuerfesterzeugnisse , ,97 0, Ziegelindustrie , ,98 0, Lebensmittelindustrie , ,98 0, Glasindustrie , ,97 0, Holzindustrie , ,00 0, Maschinen-, Stahlbau , ,97 0, und Fahrzeugindustrie Gesamt , ,88 0, Quelle: (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2006) Vergleicht man

15 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 15 Tabelle 3-3 und Tabelle 3-5 miteinander so fällt auf, dass die Energiewirtschaft im NAP II weniger Zertifikate zugeteilt bekommt als im NAP I, während es bei der Industrie um gut Zertifikate mehr sind. In der Energiewirtschaft müssen die Elektrizitätswirtschaft und die Fernwärme mit einer geringeren Anzahl an Zertifikaten auskommen, während der Mineralölverarbeitung Emissionsrechte mehr zugestanden werden sollen. Obwohl es für die gesamte Industrie nur knapp Zertifikate mehr geben soll als bisher, ist es in den einzelnen Branchen doch zu einigen Veränderungen bekommen. So erhalten die integrierten Hüttenwerke (voestalpine) ungefähr Zertifikate mehr pro Jahr als bisher. Auch die Zementindustrie wurden bei der Zuteilung mit einer größeren Anzahl an Emissionsrechten ausgestattet, während Glasindustrie und Feuerfesterzeugnisse mit weniger Zertifikaten auskommen müssen. Sonstige Anlagen und Textilindustrie scheinen im NAP II nicht mehr auf. Für eine genaue Zuteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagen wird wiederum auf den Allokationsplan verwiesen (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 2006). Um die Einhaltung der Emissionsobergrenzen zu überprüfen muss am 15. Mai eines jeden Jahres von der nationalen Registerstelle ein Bericht über die Erfüllung der Zertifikatspflicht der jeweiligen Anlagen vorgelegt werden. Dieser Bericht hat die geprüften Emissionen der Anlagen für das Vorjahr zu enthalten, darüber hinaus die zurückgegebenen Zertifikate, die vom Anlagenbetreiber an das nationale Konto zurückgegeben wurden und ein Symbol über den Status der Einhaltung. Tabelle 3-6: Stand der Einhaltung aus dem Emissionshandelsregister für 2005 Name der Anlage* Energiepark Donawitz EVN KW Dürnrohr Zwentendorf Sinteranlagen, Hochöfen, Stahlwerk Donawitz Verbund FHKW Mellach Verbund KW Dürnrohr Zwentendorf Verbund KW Voitsberg Voestalpine Kokerei Linz Zugeteilte Menge Zurückgegebene Geprüfte an Zertifikaten für Zertifikate Emissionen für gemäß NAP I Stand der Einhaltung ja ja ja ja ja ja ja

16 Kemfert, Schneider, Wegmayr 16 Voestalpine Kraftwerk Linz Voestalpine Stahl Linz Wienstrom KW Simmering Wien Summe aller Anlagen ja ja ja *Auswahl einiger bedeutender Anlagen, für eine vollständige Auflistung siehe (Emissionshandelsregister, 2006) Quelle: (Emissionshandelsregister, 2006) Die Überprüfung durch das Emissionshandelsregister hat für das Jahr 2005 gezeigt, dass alle Anlagen genügend Zertifikate entsprechend ihrer tatsächlichen Emissionen zurückgegeben haben und somit niemand eine Strafzahlung leisten musste. 4. Der Emissionshandel und die Auswirkungen auf Strompreise Im Vergleich der Erfahrungen der Erstausstattungen mit Emissionsrechten zeigt, dass es in 15 EU Ländern zu Überausstattungen gekommen ist. Ein Defizit in der Erstzuteilung herrscht nur in den Ländern Österreich, Irland, Italien, Slowenien, Spanien und England. Nur sechs EU-Mitgliedstaaten haben ihre zweiten NAPs rechtzeitig, d.h. zum 30. Juni 2006 eingereicht: Großbritannien, Deutschland, Polen, Luxemburg, Litauen, Estland und Irland. 7 Abbildung 4-1: Überschuss und Defizit an Emissionen im Rahmen des NAP I (Quelle: BMU 2006) in Mio t CO Belgien Tschechische Republik 7 Siehe Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Lettland Litauen Niederlande Portugal Slowakei Schweden Irland Italien Slowenien Spanien UK Gesamt

17 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 17 Die Gründe für die Überausstattung der vielen Europäischen Länder sind ähnlich wie in Deutschland. Nur England scheint aufgrund der frühzeitigen Liberalisierung des Strommarktes eine große Transparenz aufzuzeigen (Rogge K., 2006). Die Studie von Rogge et al (2006) zeigt, dass die Nichteinbeziehung von den Sektoren Verkehr und Haushalte höhere Kosten verursacht. Zu Beginn des Emissionshandels, Anfang 2005, ist der Emissionszertifikatepreis stark angestiegen, als Spitzenwert ist der Preis auf eine Höhe von bis zu 28 Euro pro Tonne CO2 angestiegen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zum einen werden aufgrund der hohen Gaspreise verstärkt Kohlekraftwerke eingeplant. Zum anderen kommt es aufgrund von Unsicherheiten und strategischem Verhalten zu einer Zurückhaltung der Emissionsrechte, was den Preis eher nach oben treibt. Die in jüngster Zeit beobachteten Zertifikatepreisrückgänge sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass in einigen Ländern eine Überausstattung mit Zertifikaten stattgefunden hat. Der komplette Einbruch des Preises auf unter 3 Euro /Tonne CO2 im Februar 2007 kann als Zusammenbruch des Emisionszertifikatemarkt gewertet werden. Dies zeigt, dass die Preissteigerungen zu Beginn in erster Linie auf Erwartungen zurückzuführen ist, nicht auf reale Marktgeschehnisse. Aufgrund der großen Überausstattung von Emissionszertifikaten in der ersten Allokationsphase erwarten die Marktbeteiligten nun einen Angebotsüberschuss auch für die Kyoto Phase von 2008 bis Aus diesem Grund ist der Preis für Emissionszertifikate stark zurückgegangen. Da in Deutschland um die 50 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Kohletechnologie hergestellt wird, steigen die Produktionskosten mit einem ansteigenden Emissionszertifikatepreis. 8 Sowohl die Praxis des Jahres 2005 als auch Modellsimulationen belegen, dass der Strompreis mit steigendem Zertifikatepreis wächst. Modellsimulationen des Jahres 2004 haben bereits gezeigt, dass bei unvollständigem Wettbewerb der Strompreis um 30 Prozent ansteigen kann, wenn der Emissionszertifikatepreis sich auf 20 Euro pro Tonne CO2 erhöht (Kemfert, 2005, ). Eine einfache Regressionsanalyse zeigt, dass der gestiegene Emissionszertifikatepreis des Jahres 2005 die Strompreise erhöht hat. Wie zeigt, beträgt der Regressionskoeffizient des EEX Phelix-Base-Year-Future ,58 kg CO 2 je kwh. Dieser Wert ist mit der durchschnittlichen CO 2 -Intensität der Stromerzeugung vergleichbar (vgl. auch (Bauer, 2005) und Kemfert und Diekmann (2006, 29-42)). Das deutsche Bundeskartellamt fürchtet, dass aufgrund von Marktmacht ein unberechtigt hoher Anteil der Opportunitätskosten der Stromkonzerne eingepreist wurde. 9 Abbildung 4-2: Entwicklung des Zertifikatepreises an der EEX 8 Je nach dem Alter der Kohlekraftwerke, würde ein Preis von 10 Euro pro Tonne CO2 die variablen Produktionskosten von Steinkohle um 0,51 cent/kwh und Braunkohle um 0,81 cent /kwh erhöhen. 9 Siehe zugegriffen am

18 Kemfert, Schneider, Wegmayr 18 35,00 30,00 25,00 EUR/EUA 20,00 15,00 CARBIX EUR/EUA Spot CO2 EUR/EUA Future1 EUR/EUA 10,00 5,00 0, Future2 EUR/EUA Der Emissionsrechtehandel kann nur dann weiterhin Bestand haben, wenn die Erstausstattungen je nach den intendierten Emissionsminderungszielen knapp zugeteilt und versteigert werden. 10 Eine Einpreisung der Opportunitätskosten ist nur dann ökonomisch vertretbar, wenn reale Kosten entstanden sind. Ein gut funktionierender Emissionsrechtehandel ist dadurch gekennzeichnet, dass viele Emissionsrechte von vielen Handelspartnern gehandelt werden und so ein Wettbewerbspreis entsteht. Die EU Kommission muss zukünftig darauf achten, dass dies auch eingehalten wird, um strategische Preisbeeinflussung zu vermeiden. Somit ist in erster Linie der nicht ausreichende Wettbewerb und der Anstieg staatlicher Anteile für die Strompreisanstiege der jüngsten Vergangenheit verantwortlich, nicht das Instrument an sich. Eine Versteigerung der Emissionsrechte, wenn auch nur zu einem kleinen Teil, hätte zwei Vorteile: erstens, würde für mehr Transparenz gesorgt: die Vermeidungskosten würden sichtbar werden und auch die Höhe der Emissionen auf Unternehmensebene; zweitens würden nicht die Unternehmen über die Einnahmen aus dem Emissionsrechtehandel (windfall profits) verfügen, sondern der Staat könnte von den Zusatzeinnahmen profitieren. Aus dem Einnahmen könnten beispielsweise emissionsintensive Branchen entlastet werden, beispielsweise auch über eine Senkung der Ökosteuer. Zudem sollten nicht einzelne Technologien über unterschiedlich definierte Benchmarks bevorzugt werden. Denn damit würde eine Verzerrung hin zu emissionsintensiven Technologien erwirkt werden. Technologieeinheitliche Benchmarks würden eine solche Übervorteilung einzelner Technologien ausschließen. Um nicht das weitere politische Überleben des Instruments Emissionsrechtehandel zu gefährden, sind all diese Verbesserungen dringend notwendig. 10 Nach der derzeitigen EU Regelung ist eine Versteigerung von 10 % der gesamten Emissionsrechte möglich.

19 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich 19 Für Österreich wurde der Zusammenhang von Strompreis und Zertifikatspreisen anhand von Daten der Energy Exchange Austria (EXAA) untersucht. Die Untersuchung berücksichtigt Werte über einen Zeitraum von Ende Juni 2005 bis Ende November An der EXAA werden Emissionszertifikate nur einmal pro Woche, jeweils an einem Dienstag, gehandelt, sodass in der Untersuchung 75 Beobachtungen berücksichtigt wurden. Für den Strompreis wurde in der Untersuchung der EXAbase 00-24h Tarif verwendet. Abbildung 4-3: Indexentwicklung von Strom- und Zertifikatpreis an der EXAA 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0, Quelle: EXAA, eigene Darstellung Index CO2-Preis Index Strompreis Wie aus Abbildung 4-3 ersichtlich ist, kann hier kein direkter Zusammenhang zwischen Strompreisen und Zertifikatspreisen festgestellt werden, was auch durch einen Korrelationskoeffizienten von lediglich 0,22 belegt wird. Ein Grund für den geringen

20 Kemfert, Schneider, Wegmayr 20 Zusammenhang von Zertifikats- und Strompreis an der EXAA dürfte zum einen die relativ geringe Bedeutung als Handelsplatz für CO2-Zertifikate sein wie die gehandelte Zertifikatsmenge von durchschnittlich Zertifikaten zeigt. Ein anderer Grund dürfte aber auch der relativ große Wasserkraftanteil an der österreichischen Stromerzeugung sein, für den keine CO2-Zertifikate von Nöten sind. 5. Fazit Das Emissionhandelssystem der Europäischen Union ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Kyotoziele. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass es nur ein kleiner Schritt ist dem weiter Schritte folgen müssen um einen tatsächlichen Rückgang der CO2-Emissionen zu bewirken und damit die Konzentration von Kohlendioxid in der Atmosphäre langfristig zu stabilisieren. Zwei wichtige Änderungen sind jedoch notwendig, damit der Europäische Emissionshandel in der Zukunft als ein erfolgreiches Instrument des Klimaschutzes wird Bestand haben können. Zum einen sollten die Emissionsrechte versteigert werden, zum anderen sollten auch weitere Sektoren, wie der Verkehrssektor, in den Emissionshandel einbezogen werden. Als erster wichtiger Schritte sollte der Luftverkehr einbezogen werden. Auch der Straßenverkehr könnte prinzipiell in das System des Emissionshandels integriert werden, allerdings existieren weitere Instrumente, wie Steuern, Abgaben und Mautsysteme, die entweder angepasst werden sollten oder, wenn der Emissionshandel auch für den Straßenverkehr gelten soll, angepasst und/oder abgeschafft werden. Nachdem der Emissionshandelsektor bis dato nur einen kleinen Teil der gesamteuropäischen Emissionen abdeckt, ist es erforderlich sich nicht nur auf dieses Instrument zu verlassen, sondern auch andere Initiativen zu setzen um entweder den Emissionshandel auf andere Sektoren auszudehnen oder andere Maßnahmen zur weiteren Treibhausgasreduktion zu setzen. Wichtig wäre auch große Emittenten wie die USA und China mit ins Boot zu bekommen, denn nur so kann es gelingen, die weltweiten Emissionen dauerhaft und nachhaltig zu reduzieren und somit dem Klimawandel entschieden entgegenzutreten.

21 Der Emissionshandel in Deutschland und Österreich Literatur Babiker M., Reilly J., Viguier L. "Is International Emissions Trading Always Beneficial?" In MIT report 93, Babiker M., Viguier L., Reilly J., Ellerman D., Criqui P. "The Welfare Costs of Hybrid Carbon Policies in the European Union." In MIT report 74, Bauer, C., Zink J. C. "Korrelation Zwischen Strompreisen Und Co2-Zertifikatspreise." Energiewirtschaftliche Tagesfragen (2005). BMU. "Nationaler Allokationsplan Für Die Bundesrepublik Deutschland, Berlin, 11. April 2006." "Nationaler Allokationsplan Für Die Bundesrepublik Deutschland , Berlin, " Böhringer C., Hoffmann T., Lange A., Löschel A., Moslener U.,. "Assessing Emission Allocation in Europe: An Interactive Simulation Approach." Energy Journal 26 (2004): Böhringer C., Lange A. "Economic Implications of Alternative Allocation Schemes for Emission Allowances." Scandinavian Journal of Economics 107 (2005): Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. "Nationaler Zuteilungsplan Für Österreich Gemäß 11 Ezg - Endg " 2004a.. "Nationaler Zuteilungsplan Für Österreich Gemäß 11 Ezg Für (Entwurf Nach 13 (2) Ezg Konsultation Der Öffentlichkeit." "Strategie Österreichs Zur Erreichung Des Kyoto-Ziels." DEHSt. "Emissions Trading in Germany: Allocation of Allowances for the First Commitment Period , 2nd Edition: " 2005a.. "Implementation of Emissions Trading in the Eu: National Allocation Plans of All Eu States, in Cooperation with the Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research, Karlsruhe and the Öko-Institut Berlin, November 2005." 2005b. Emissionshandelsregister, Österreich. "Stand Der Einhaltung 2005." "Emissionszertifikategesetz - Ezg." Kemfert, C. "Der Strommarkt in Europa Zwischen Liberalisierung Und Klimaschutz - Herausforderungen Für Die Zukünftige Deutsche Energieversorgung." Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht 2/2005 (2005): Kemfert, C., and J. Diekmann. "Perspektiven Der Energiepolitik in Deutschland." Wochenbericht des DIW Berlin 73, no. 3 (2006): Kemfert C., Kohlhaas M., Truong T., Protsenko A. "The Environmental and Economic Effects of European Emissions Trading - with Special References to Germany." Climate Policy forthcoming (2006). Kommission, Europäische. "Directive 2003/87/Ec of the European Parliament and of the Council of 13 October 2003 Establishing a Scheme for Greenhouse Gas Emission Allowance Trading within the Community and Amending Council Directive 96/61/Ec." edited by L 275/32 Official Journal of the European Union, , "Proposal for a Directive of the European Parliament and the Council Establishing a Scheme for Greenhouse Gas Emission Allowance Trading within the Community and Amending Council Directive 96/61/Ec, Com (2001) 581 Final, Brussels." Commission of the European Communities, Oberndorfer U., Rennings K., Sahin B. "The Impacts of the European Emissions Trading Scheme on Competitiveness and Employment in Europe - a Literature Review." Brussels: WWF, Rogge K., Schleich J., Betz R., Cozijnsen J. "Increasing the Ambition of Eu Emissions Trading, an Assessment of the Draft Second Allocation Plans and Verified Emission Reports of Germany, the United Kingdom and the Netherlands." Amsterdam: Greenpeace International, Umweltbundesamt. "Austria's National Inventory Report 2006." voestalpine. Der Standort Linz Der Voestalpine 2006 [cited]. Available from

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