Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis. Gut! aber. Fachtag am in Kassel

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1 Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Gut! aber Fachtag am in Kassel

2 Die Referenten Ablauf Einige Fallbeispiele - und was flgt daraus? Kinderschutz an Schule Aspekte des Verfahrens Unterschiedliche Systeme ticken unterschiedlich Vraussetzungen zur Erfüllung des Schutzauftrages in Schule Das haben wir entwickelt Das ist uns nch wichtig

3 Die Referenten Christiane Desbuleux, Schulamtsdirektrin, Förderschullehrkraft, Diplmszialpädaggin Seit 2013 Schulfachliche Aufsichtsbeamtin im Staatlichen Schulamt Wiesbaden Dienst- und Fachaufsicht über alle Lehrkräfte im Bereich der snderpädaggischen Förderung in Wiesbaden und dem Rheingau Taunus Kreis

4 Gerhard Kpplw, Förderschulrektr Leiter der Schule am Geisberg, Wiesbaden, Förderschule mit Förderschwerpunkt emtinal-sziale Entwicklung Geschäftsführer EVIM Bildung ggmbh HKM Experte emtinal-sziale Entwicklung

5 Fallbeispiele

6 Der Fall S Lehrkraft der Grundstufe Klasse 1 bebachtet prblematisches, aus ihrer Perspektive sexualisiertes Verhalten eines Schülers (Entkleiden in der Tilette, sexualisiertes Vkabular, Auffrderung zum Berühren der Genitalien, tätliche Übergriffe auf Mitschüler) Lehrkraft (LK) infrmiert Schulleitung (SL) Kein Gespräch mit Persnensrgeberechtigten Schulleitung nimmt Kntakt zu für die Schule zuständiger Schulaufsichtsbeamtin auf und berichtet (mündlich/schriftlich) unter Nennung persnenbezgener Daten keine Infrmatin an Schnittstelle Schule-Jugendhilfe

7 Schulleitung wird nach Einschätzung der Lehrkraft nicht angemessen tätig Lehrkraft nimmt selbständig Kntakt zu BSD auf und berichtet (mündlich/schriftlich) unter Nennung persnenbezgener Daten BSD nimmt Kntakt zu Familie auf Lehrkräfte mbilisieren sich gegen Schulleitung und wllen Verweis des Kindes vn der Schule, Eltern werden einbezgen Meldung an Schulaufsicht durch SL über Veröffentlichungen persnenbezgener Daten und Tumult unter der Elternschaft: Verfahren Krise wird aktiviert Inbhutnahme durch den BSD auf dem Schulhf hne vrangegangene Versuch der SL die Inbhutnahme Verweis auf Hausrecht unter zu verhindern Grße Zerwürfnisse zwischen den Beteiligten im Nachgang

8 Der Fall F Inbhutnahme eines Schülers Klassenstufe 2 auf dem Pausenhf hne vrangegangene Infrmatin Vermutung der Misshandlung des Kindes durch die Mutter hne Bebachtung durch die Schule Einbezug der Schule in die Gespräche mit dem BSD Aufenthalt beim Vater - nach einem Jahr wieder zur Mutter zurück - dadurch auch Schulwechsel hne systematische Infrmatin über Prblemlage Auffälliges Verhalten des Kindes (tätliche Übergriffe gegenüber Mitschülern, Sptt, kein Pausendbrt, häufiges Weinen, Berichte über Drhungen der Mutter bei Leistungsversagen, Verbt sich zu ffenbaren)

9 Regelmäßige Gespräche der LK und der SL mit der Mutter, keine Prblemeinsicht Systematische Infrmatin der SL durch LK, regelmäßige Gespräche, Hinzuziehen Insweit erfahrene Fachkraft, Infrmatin an BSD Suizidandrhung in der Schule, Infrmatin des BSD durch SL, Inbhutnahme wegen Suizidgefahr und Überweisung in die Klinik, Entlassung aus der Klinik, keine akute Suizidgefahr, Kind bei Mutter, wie geht es weiter?

10 Der Fall L Kind bis zur 1. Klasse in Pflegefamilie, dann pendelnd im Aufenthalt bei Mutter und Vater Vater in prblematischen Whnverhältnissen (abgetrennte Nische in Fabriketage), Vater mit regelmäßiger Arbeit, sehr gewährende Haltung, keine Orientierung gebend Mutter mit Schwester in eigener Whnung mit gutem Standard Junge zieht rientierungsls und knfliktträchtig durch Schule und Schulumfeld, geriert sich als Kämpfer für sein Überleben Gewalttätiges Verhalten in Schule, keine Leistung, unregelmäßiger Schulbesuch, Sachbeschädigung im Rahmen vn Schule, Erpressung und Bedrhung vn Mitschülern BSD frtlaufend in Begleitung der Familie, keine Abstimmung zwischen BSD und Schule

11 Schule keine Meldung an BSD und auch nicht an Schulaufsicht Schulabstinent für über ein Jahr, hier erflgt Meldung an Schulaufsicht, unklare Zuständigkeit des BSD wegen unklarem Whnrt des Jungen (Mutter und Vater leben in unterschiedlichen Städten/Landkreisen Schulaufsicht nimmt Kntakt zu BSD beider Städte/Landkreise auf, keine Reaktin Schulaufsicht wendet sich an Leitung JA Familiengericht bestellt Vrmund im Landkreis (Whnrt der Mutter). Unter Beteiligung und inhaltlicher Federführung des SSA wird ein schulisches Angebt gefunden

12 und was flgt daraus?

13 Das Thema Kindeswhl beschäftigt das System Schule überwiegend auf der Ebene der knkreten Einzelschule in vielfältiger und facettenreicher Weise Die Handlungsschritte vn in Schule Beschäftigten hängt ab vn der individuellen Einschätzung der Situatin und vn im Einzelfall vrhandenen und präsenten Handlungsleitlinien Die Kperatin mit anderen Systemen, vrnehmlich der Jugendhilfe, ist stark abhängig vn den handelnden Persnen

14 Kinderschutz an Schulen Mit dem neuen Gesetz zur Kperatin und Infrmatin im Kinderschutz (KKG) kmmen neue Herausfrderungen auf die Schulen zu. Das Bundeskinderschutzgesetz präzisiert auch für Lehrkräfte verbindliche Verfahrensschritte bei Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Whls eines Kindes der eines Jugendlichen. Lehrkräfte sind Teil der Verantwrtungsgemeinschaft für gefährdete Kinder und Jugendliche und haben bei der Abwendung dieser Gefährdung spezifische Pflichten zu erfüllen. Dabei dürfen sie Beratung in Anspruch nehmen.

15 Der Aspekt der Nrmenhierarchie Das Bundeskinderschutzgesetz befindet sich in der Nrmenhierarchie über etwaigen landesgesetzlichen Regelungen. Im Grundgesetz (Art. 31) ist festgelegt : Bundesrecht bricht Landesrecht d.h. die höhere Nrm verdrängt die jeweils niedrigere. Dies gilt insbesndere, wenn zwei Nrmen den gleichen Sachverhalt regeln. Daher gelten die Regelungen des BKiSchG (hier : das KKG ) auch für Lehrkräfte swie auch für weitere Berufsgruppen, die landesrechtlichen Regelungen unterliegen.

16 Das mehrstufige Verfahren 4 KKG schafft eine bundeseinheitliche Regelung zur Beratung und Übermittlung vn Infrmatinen durch bestimmte Geheimnisträger bei Kindeswhlgefährdung an das Jugendamt und sieht dabei ein mehrstufiges Verfahren vr: Bei Bekanntwerden vn gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswhlgefährdung sind auch die Lehrer/innen und Schulszialarbeiter/innen aufgefrdert mit Eltern, Kindern und Jugendlichen die Situatin zu erörtern sweit erfrderlich auf Hilfen hinzuwirken (sweit hierdurch nicht der wirksame Schutz des Kindes der Jugendlichen nicht in Frage gestellt ist) und eine Gefährdungseinschätzung vrzunehmen.

17 Kntaktaufnahme Jugendamt Erst nach Abschluss dieser Handlungsschritte sind die kindund jugendnahen Berufsgeheimnisträger- in unserem Fall als die Lehrerinnen und Lehrer - berechtigt, dem Jugendamt Mitteilung zu machen. Im Regelfall haben sie die Eltern davn vrher zu infrmieren. Für den Przess der Gefährdungseinschätzung haben auch sie gegenüber der öffentliche Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft (Insweit erfahrene Fachkraft)

18 Unterschiedliche Systeme ticken unterschiedlich Objektive Hürden der Kperatin aufgrund der Rechtslage: z.b. persönliche Haftung der MA des ASD, Schweigepflicht der kperierenden Institutinen (Psychiatrie, Schule, Jugendamt, Plizei) Zusätzliche, beeinflussbare Hürden: Unkenntnis über jeweils bindende Rechtsgrundlage, Vrannahmen zu Handlungsmtiven des institutinellen Gegenübers, Fremdheit, Misstrauen

19 und was bedeutet das nun für das System Schule? Aus der Perspektive vn Schule Schule muss auch funktinieren Schule hat einen Schutzauftrag für alle Schülerinnen und Schüler Schulische Handlungskreativität stößt in der Umsetzung mitunter Grenzen Aus der Perspektive der Schulaufsicht Fach- und dienstrechtliche Implikatinen Verwaltungshandeln Bildungsauftrag Erziehungsauftrag

20 des Schutzauftrages in der Schule Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrer/innen und Schulszialarbeiter/innen müssen die neue Rechtslage kennen und begreifen Gefährdungseinschätzung durch Lehrkräfte und Schulleitung: Gefahr der Nutzung vn Checklisten gegenüber sensibler, gesprächsbasierter, mit kllegialer Beratung gesicherterer Einschätzung Rechtssicherheit für in Schule Beschäftigte in der Frage der Knsequenz bei Nichthandeln klare Handlungsleitfäden, regelmäßige Aktualisierung des Wissens Qualifizierung, Raum und Zeit für Gespräche und Methden der kllegiale Beratung im Kntext Kinderschutz Entwicklung schulinterner Verfahren zum Vrgehen bei Verdacht auf Kindeswhlgefährdungen In der Schutzplanung verbindliche Absprachen aller Beteiligten Systemübergreifende Kperatin - das Jugendamt als Partner

21 Kperatin Schule- Jugendhilfe

22 Das haben wir entwickelt Arbeitskreis Schule-Jugendhilfe im Rheingau-Taunus-Kreis Kperatinsvereinbarung zwischen JA und SSA mit Handlungsleitfaden Kindeswhlgefährdung Veröffentlichung über Schulleiterdienstbesprechungen Thematische Kperatinsknferenzen unter Beteiligung der BFZ und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JA Regelmäßige Knferenzen RTK zweimal jährlich Lenkungsausschuss / JA, SSA, Schulszialarbeit, BFZ, allgemeine Schule, Schulpsychlgie, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst viermal jährlich Reginaltreffen

23 Arbeitskreis Schule-Jugendhilfe in Wiesbaden Kperatinsvereinbarung zwischen JA und SSA mit Handlungsleitfaden Kindeswhlgefährdung Regelmäßige Knferenzen Wiesbaden viermal jährlich JA, SSA, Schulszialarbeit, BFZ, betreuende Grundschule, allgemeine Schule, Schulpsychlgie zweimal jährlich Kperatinstreffen SSA, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Schulpsychlgie, BFZ Jährliche Kperatinsgespräche zwischen ASD und Schule unter Beteiligung des BFZ Veröffentlichung vn Kperatinsvereinbarung und Handlungsleitfaden in jährlichen Treffen mit neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vn JA und Schule (Schulleitung und BFZ)

24 AG Snderpädaggik vm SSA Alle vier Wchen Treffen Justitiar des SSA, schulfachliche Dezernenten des SSA, Schulleitungen allgemeine Schule, Schulleitungen Förderschule alle schwierigen und krisenhaften Fälle werden besprchen und begleitet Handlungsablauf Krise SSA Regelhafte Zusammenkunft bei als krisenhaft eingestuften Vrfällen in Schule vn Amtsleitung, zuständigem Dezernat, Justitiar, Schulpsychlgie Begleitung der Schule, Kntaktaufnahme zu Eltern, Plizei und JA

25 Was ich nch zu sagen hätte

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