Das in allen Linzer Kindergärten kostenlose Mittagessen schmeckt gemeinsam gleich noch viel besser. (Foto: KOMM)

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1 Das in allen Linzer Kindergärten kostenlose Mittagessen schmeckt gemeinsam gleich noch viel besser. (Foto: KOMM)

2 Peter Hirhager Linzer Kinderbetreuung 3 Leistbares Essen durch neue Tarife Bereits seit 1. März ist das Mittagessen in Linzer Kindergärten g ratis. In der Gemeinderatssitzung am 2. Juli wurde nun erneut ein für Kinder und ihre Eltern weit reichender Beschluss gefällt: Die Mittag essenstarife in städtischen Krabbelstuben, Horten und der Nachmittagsbetreuung an Schulen werden künftig nicht mehr durch eine Gesamtpauschale, sondern individuell und sozial gestaffelt abgerechnet. Mehr als Kinder werden ab September von ihren Eltern wieder der Obhut der Linzer Kinder- und Jugend-Services zur Betreuung übergeben Kinder besuchen dann die 47 Kindergärten, die 31 Horte und rund 400 die städtischen Krabbelstuben. Weitere 640 Kinder nehmen die Nachmittagsbetreuung in Schulen in Anspruch. Gratisessen im Kindergarten Mit 1. September wurde in Oberösterreich der Gratiskindergarten eingeführt. Das heißt, die Besuchsgebühr entfällt zur Gänze. Da dies für sozial schwächere Familien aber keine Entlastung bedeutet hätte sie gehörten schon bisher zu den NullzahlerInnen entschloss sich die Stadt Linz, auch für das Mittagessen im Kindergarten nichts mehr zu verlangen. Der Kindergartenbesuch wird damit erst wirklich gratis. Außerdem trägt eine regelmäßige warme Mittagsmahlzeit zu einer guten körperlichen und geistigen Entwicklung der Kinder bei. Bereits seit 1. März 2009 kommen alle Linzer Kindergartenkinder in den Genuss dieser kostenlosen Mittagessen. Die städtische Aktion kommt sehr gut an: rund Kinder haben Anspruch auf ein regelmäßiges, gesundes und warmes Mittagsmenü. Das sind um Kinder mehr als vor der Einführung des kostenlosen Mittagessens. Sozial gestaffelt Die Neuregelung bei den Verpflegungskosten für die städtischen Krabbelstuben, Horte und die Nachmittagsbetreuung an Schulen gilt seit September. Seither werden die Essensbeiträge nicht mehr pauschal verrechnet, sondern orientieren sich an der Besuchsgebühr und sind damit ebenfalls sozial gestaffelt. Damit bezahlen Eltern für das Mittagessen ihrer Sprösslinge inklusive Veranstaltungsbeitrag nur mehr denselben Betrag wie für Die faire und ausgewogene Gestaltung der Tarife trägt wesentlich zur Attraktivität der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen bei. Franz Dobusch Bürgermeister der Stadt Linz

3 4 Linzer Kinderbetreuung den Besuch der Einrichtung. In jenen Fällen, in denen die Besuchsgebühr höher ist als der Essens- und Veranstaltungsbeitrag, sind die Beiträge in der bisherigen Höhe zu leisten. Wenn weniger als 21 Besuchstage im Hort gebucht werden, erfolgt eine Reduzierung des Höchstbeitrages. Wer aufgrund seiner Einkommenssituation zu den NullzahlerInnen zählt, braucht auch keinen Essensbeitrag mehr zu bezahlen. Alle Krabbelstubenkinder, die als Nullzahler von der Besuchsgebühr befreit sind, bekommen nun auch ein Gratis-Mittagessen. In den Krabbelstuben können die Kinder ihre ersten kreativen Schritte unternehmen. (Fotos: KOMM) Gesundes Mittagessen Teil eines attraktiven Angebotes in den städtischen Einrichtungen ist unter anderem auch das täglich ausgewogene und gesunde Mittagessen. Bis Juli 2009 nahmen etwa 80 Prozent der Hortkinder und 90 Prozent der Krabbelstubenkinder an der Mittagsverpflegung teil. Die Verrechnung des Mittagessens erfolgte in Form monatlicher Pauschalbeträge. Einschließlich des Ver an staltungs bei trages von rund drei Euro bezahlten Hortkinder für 21 Besuchstage 56,33 Euro und Krabbelstubenkinder 52,41 Euro pro Monat. Im Gegensatz zur Abrechnung der Besuchsgebühren berücksichtigte diese Pauschal abrechnung der Mittagsverpflegung die Einkommensverhältnisse der Eltern aber in keinster Weise. Dadurch mussten Eltern mit niedrigem Einkommen, die von der Besuchsgebühr befreit sind, dennoch den gleichen Betrag bezahlen, wie solche mit höherem Einkommen. Etwa Hort- und 170 Krabbelstubenkinder zahlten dadurch für das Mittagessen einschließlich Veranstaltungsbeitrag mehr als für den Besuch der Einrichtungen selbst. Etwa 600 Hort- und 40 Krabbelstubenkinder nahmen das Angebot eines Mittagessens bisher nicht in Anspruch. Aus einer Analyse der Kinder- und Jugend-Services ging hervor, dass es sich dabei hauptsächlich um Kinder handelte, deren Eltern wenig verdienen.

4 Linzer Kinderbetreuung 5 Die Kinder können selbst entscheiden, wie viel sie essen wollen. (Foto: KOMM) Gratisessen Diese neue Regelung hat seit September 2009 zur Folge, dass die derzeit 725 Hortkinder und 75 Krabbelstubenkinder, die als NullzahlerInnen von der Besuchsgebühr befreit sind, nun auch in den Genuss eines Gratis-Mittagessens kommen. Weitere 630 Kinder müssen künftig weniger als bisher für das Mittagessen zahlen. Zusätzlich gibt es derzeit etwa 300 NullzahlerInnen, die das Angebot eines Mittagessens noch nicht in Anspruch nehmen, dies aber dann mit hoher Wahrscheinlichkeit tun werden. Ab September 2009 wird auf Grund einer landesgesetzlichen Regelung der Besuch von Krabbelstuben ab dem 30. Lebensmonat beitragsfrei. Davon sind in den städtischen Krabbelstuben etwa 63 Prozent der Kinder betroffen. Diese werden dann weil der Besuch ohne Gebühren ist ebenfalls in den Genuss eines Gratis-Mittagessens kommen. Insgesamt könnte daher auf Grund dieser Neuregelung etwa Hort- und Krabbelstubenkindern ein kostenloses Mittagessen zur Verfügung gestellt werden. 94 Prozent essen billiger Im Rahmen der Schulischen Nachmittagsbetreuung (NABE) werden etwa 640 Kinder betreut. 95 Prozent davon konsumierten bereits regelmäßig ein Essen zu Mittag. Die einzelnen Schulstandorte werden dabei von unterschiedlichen Lieferanten mit Mittagessen versorgt. Je nach Caterer haben die Eltern pro Mahlzeit einen Beitrag zwischen 2,70 Euro und 4,10 Euro zu leisten. Wie bisher in den Horten und Krabbelstuben wurde bei dieser Form der Essensabrech-

5 6 Linzer Kinderbetreuung Für 94 Prozent der Kinder in schulischer Nachmittagsbetreuung wird das Essen billiger. (Foto: KOMM) nung die Einkommenssituation der Eltern nicht berücksichtigt. Um auch in diesem Bereich eine finanzielle Entlastung zu gewährleisten, erfolgt die Vorschreibung der Essensbeiträge nun nach dem neu beschlossenen Abrechnungsmodell. Dies hat zur Folge, dass für etwa 94 Prozent der Kinder in schulischer Nachmittagsbetreuung das Mittagessen künftig billiger geworden ist. 187 sind von der NABE-Besuchsgebühr befreit. Diese Nullzahler sind durch das neue Abrechnungsmodell in den Genuss eines Gratismittagessens gekommen. Der Zuschussbedarf der Stadt für die schulische Nachmittagsbetreuung beläuft sich dann auf jährlich Euro. Mittelfristig ist es jedoch das Ziel, allen Kindern in städtischen Pflichtschulen ein ausgewogenes und kostengünstiges Mittagessen zur Verfügung zu stellen. Vorteil für Kinder Von den neuen Maßnahmen zur Senkung der Essensbeiträge in Horten, Krabbelstuben und an den Schulen profitieren nicht nur die direkt betroffenen Kinder. Dies ist auch eine wesentliche Entlastung für ihre Eltern. Für die Stadt Linz bedeutet dieses soziale Angebot zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro pro Jahr. Weitere drei Millionen Euro kommen für das Gratis-Mittagessen in den Linzer Kindergärten dazu. Gleichzeitig werden diese Investitionen in die Kinderbetreuung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aber auch als wichtiger Impuls zur Konjunkturbelebung für die Linzer Wirtschaft gesehen, der noch dazu nachhaltig wirkt. Soziale Besuchstarife Schon die bisherigen Besuchstarife der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

6 Linzer Kinderbetreuung 7 Das Klettern im Turnsaal macht hungrig. (Foto: KOMM) nahmen auf die Einkommenssituation der Eltern größtmögliche Rücksicht. Mit September 2006 wurde nochmals eine Verbesserung eingeführt. Das flexible Linzer Tarifmodell zeichnet sich seither durch seine sozial gerechte Berechnungsmethode aus und kommt ohne Tarifsprünge und -stufen aus. Die Gebühren sind dabei exakt auf die Einkommensverhältnisse der Eltern abgestimmt und richten sich prozentuell nach dem Haushaltsein kommen. Die Besuchsgebühren entsprechen der oberöster reichischen Elternbeitragsverordnung, ab züglich eines freiwilligen Förderbeitrages der Stadt Linz zur individuellen Abfederung der Familien. Der Erfolg dieser sozialen Staffelung ist eindeutig und besonders für Eltern mit wenig Einkommen enorm wichtig. Daher besuchen rund 34 Prozent der Hortkinder und etwa 20 Prozent der Krabbelstubenkinder regelmäßig die Einrichtungen zum Nulltarif. Als Bemessungsgrundlage für die seit 2006 geltende, sozial gestaffelte Besuchsgebühr wird das Bruttohaushaltseinkommen abzüglich des Familienabsetzbetrages heran ge zogen. Ein Ganztagesbesuch in der Krab belstube wird mit 5,8 Prozent der Bemes sungs grund lage verrechnet. Für den Hortbesuch werden vier Prozent plus einen Tagestarif von 0,1 Prozent der Bemessungsgrundlage verrechnet. Einen Tagestarif gibt es deshalb, da jetzt die Eltern die Besuchstage der Kinder in den Horten flexibel gestalten können. Die Mindestbesuchsdauer im Monat liegt bei zehn Tagen, alles andere wird individuell vereinbart. Es werden auch nur mehr die tatsächlich besuchten Tage abgerechnet. Dieses neue Tarifsystem ist dadurch nicht nur sozial gerechter da jegliche Einkommensstufen wegfallen, gibt es keine Härtefälle mehr sondern bewirkt auch eine spürbare Entlastung der Linzer Eltern.

7 Impressum: linz aktiv Kommunale Vierteljahresschrift der Stadt Linz Herausgegeben von der Landeshauptstadt Linz Chefredakteurin: Dr. Karin Frohner, Leiterin der Stadtkommunikation Linz Redaktion: Mag. Christian Reiter, Stadtkommunikation Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz Tel , Fax: Faxabruf für Abonnement-Bestellschein: Gestaltung: Franz Kostak, Gregor Leutgeb Medieninhaber, Verleger und Drucker: Gutenberg-Werbering Ges. m. b. H., Anastasius-Grün-Straße 6, 4020 Linz Erscheinungsweise: vierteljährlich Jahresabonnement: 7,25 Euro Veröffentlichungen von Beiträgen aus linz aktiv mit Quellenangaben (auch im Falle von auszugsweisen Wiedergaben) gestattet.

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