Fachgerechte Rekultivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Eingriffen in in den Boden Bewertung von Bodenschäden und Drainagesystemen

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1 Fachgerechte Rekultivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Eingriffen in in den Boden Bewertung von Bodenschäden und Drainagesystemen 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Dr. Norbert Feldwisch Ingenieurbüro Feldwisch Karl-Philipp-Straße Bergisch Gladbach Tel info@ingenieurbuero-feldwisch.de Folie 1

2 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 2

3 Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben Quantitatives Ziel Reduzierung Flächen-/Bodenverbrauch Qualitative Ziele Lenkung von Boden verbrauchenden Planungen, möglichst nicht auf schutzwürdige und empfindliche Böden Erhaltung / Wiederherstellung naturnaher Böden Minderung Bodenerosion Vermeidung Bodenverdichtung + Gefügeschäden Minderung Schadstoffeinträge + -freisetzungen* Schonender Umgang mit Bodenmaterial sachgerechte Verwertung von Bodenaushub* * Schnittstellen zur Altlastenbearbeitung Info! Bauprojekte berühren generell alle Bodenschutzziele, wobei standort- und projektspezifisch verschiedene Empfindlichkeiten und Wirkungen relevant Folie 3 sind!

4 Böden Eigenschaften und Funktionen Auengley aus Auenlehm über Auensand von René Schwartz Vega aus geschichtetem Auenlehm Info! Unterschiedliche Bodeneigenschaften und -empfindlichkeiten beachten! Bedeutsam: Horizontschichtung, Bodenarten und Wassereinfluss Bodenfunktionsbewertung / schutzwürdige Böden Folie 4

5 Bodengefüge (locker fest; offen geschlossen) Porenvolumen: Vol.-% Wasserspeichervermögen: bis zu 400 Liter je m 2 bis 1 m Bodentiefe Info! Das Bodengefüge bestimmt entscheidend die Leistungsfähigkeit der Böden in den Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Folie 5

6 Böden sind sehr unterschiedlich! Folie 6

7 Bodenarten Feinboden 2 mm - Ton < 0,002 mm - Schluff 0,002 bis < 0,063 mm - Sand 0,063 bis 2,0 mm Grobboden > 2 mm - Grus / Kies, Steine, Blöcke KA5, 2005 Humus Humusauflage im Wald (Streu, Rohhumus, Moder, Mull) L-, F- und O-Horizonte 30 Masse-% Humusgehalte der Mineralhorizonte sehr schwach humos < 1 Masse-% bis extrem humos 15 bis < 30 Masse-% (anmoorig) Humusgehalte der Moorböden organisch, Torf 30 Masse-% Folie 7

8 vom Bodenprofil zur Bodenkarte! Beispiele Pararendzina aus Kalk-/Dolomitgeröll, Münchener Schotterebene 2. Parabraunerde aus Löß, Kölner Bucht 3. Podsol aus Dünensand, Emsland E. Mückenhaussen 1993, DLG-Verlag HLUG, Wiesbaden Folie 8

9 Fazit zu den Zielen des Bodenschutzes bei Bauvorhaben! 1. Nur was man kennt, kann man schützen. Großmaßstäbige Bodeninformationen für das Baufeld nötig (Bodeneigenschaften und Bodenempfindlichkeiten, ggf. Vorbelastungen) 2. Böden sind mehr als nur Fläche. dreidimensionale Betrachtung 3. Böden sind mehr als nur Baugrund, sondern belebte Körper. Bodenfunktionale Betrachtung 4. Wirkfaktoren und Wirkungen des Bauvorhabens müssen bekannt sein. Bauprozesse, -ablauf, -zeiten, -maschinen und deren Bodendrücke etc. 5. Bodenkundlicher Sachverstand ist essentiell. Folie 9

10 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 10

11 Rechtliche Grundlagen Raumordnung nachhaltige Raumentwicklung mit Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen 2 Abs. 2 Nr. 3 u. Nr. 8: Freiraum- und Bodenschutz sind Grundsätze der Raumordnung. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen Ziel B.III.1.26: Schutz land-/forstwirtschaftlich genutzter Böden im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) 1 dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. 2 Abs. 1 Nr. 3 Bodenschutz ein grundsätzliches Ziel des Naturschutzes 2 Abs. 1 Nr. 11 Schutz unbebauter Bereiche; nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sollen renaturiert werden. Folie 11

12 Bauleitplanung / Baugesetzbuch Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde 1a BauGB: Verpflichtung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB: Belange u. a. des Bodenschutzes sind zu berücksichtigen 2 Abs. 4 BauGB: Umweltprüfung für unterschiedliche Planungsebenen 202 BauGB: Schutz des Mutterbodens Folie 12

13 202 BauGB: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Regelt nur die Anforderungen bei Bauvorhaben mit Aushub. Ohne Bauvorhaben also ohne Aushub ist der Mutterboden trotzdem nicht schutzlos gestellt. Hier gelten die allgemeinen Anforderungen zum Schutz des Bodens, insbesondere des Bodenschutz-, Naturschutz- und Baurechts. Im Übrigen gilt der Schutzanspruch auch für kulturfähigen Unterboden. Keine absolute Sperrwirkung des 202 BauGB, das heißt Mutterboden unterliegt keinem Totalschutz. Beispiel: Überschüttung von Mutterboden mit Aushub vom Grundstück / Herkunftsort zwecks Niveauausgleichs ist als Wiederverwendung am Herkunftsort nach 12 Abs. 2 S. 2 BBodSchV zu interpretieren. Folie 13

14 Bodenschutz 1 BBodSchG: die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen Folie 14

15 Bodenfunktionen nach 2 BBodSchG Folie 15

16 Bodenschutz 1 BBodSchG: die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen 4 Abs. 1 BBodSchG: Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. 7 BBodSchG: Die [Pflichtigen] sind verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen,. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies verhältnismäßig ist. Folie 16

17 Bodenschutz 12 BBodSchV Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden Wesentliche Anforderungen 1. Schadlosigkeit Ausschlussflächen ( 12 Abs. 8 BBodSchV): Keine Verwertung von Bodenaushub auf schutzwürdigen Böden oder auf Böden im Wald, Wasserschutzgebieten oder in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Schadstoffsituation ( 12 Abs. 2 und 10 BBodSchV): Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen nicht hervorrufen und Schadstoffsituation in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten nicht verschlechtern. Physikalisch nachteilige Bodenveränderungen ( 12 Abs. 9 BBodSchV): Sollen vermieden werden. 2. Nützlichkeit ( 12 Abs. 2 und 5 BBodSchV): Mindestens eine natürliche Bodenfunktion muss nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Folie 17

18 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG: unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Bauvorhabens auf - Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt - Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft - Kulturgüter, sonstige Sachgüter - Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern Folie 18

19 Fazit zu bodenschutzrechtlichen Regelungen 1. Es mangelt nicht an rechtlichen Zugängen zum Bodenschutz beim Bauen. 2. Stattdessen haben wir es mit einem Vollzugsdefizit zu tun. Boden ist als Schutzgut noch nicht so stark etabliert wie andere Schutzgüter mit längerer Rechts- und Vollzugsgeschichte. Folie 19

20 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 20

21 Beeinträchtigungen von Böden Schädliche Verdichtungen / Schädigung des Bodengefüges Vernässungen, Wassereinleitungen Bodensubstratvermischungen Bodenerosion Eintrag von Stör- und Schadenstoffen Folie 21

22 Schädliche Verdichtungen möglich während der Bauphase Rekultivierungsphase Überschreiten der Tragfähigkeit der Böden Folie 22

23 Beengte Baustellen wegen zu geringer Trassenbreite führen zu vermeidbaren Bodenschäden. Das Befahren von Bodenmiete ist zu unterlassen. Wichtig! Bei der Trassen- bzw. Baufeldplanung sind ausreichend Flächen für die unterschiedlichen Bauabläufe vorzuhalten. Folie 23 Sparsame Freimachung Bodenschutz!

24 Gefügeschäden und Vernässungen auf der Fahrtrasse Folie 24

25 Fehlender Bodenschutz beim Bau von Windrädern führt zu vermeidbaren Konflikten. Quelle: MainPost, 14. Januar SVK-Tagung Taxation und Recht in Künzell bei Fulda, Folie 25

26 Bau von Energietrassen - Höchstspannungsleitungsnetz Quelle: DENA (Hrsg.) (2006): Ausbau des Stromtransportnetzes: Technische Varianten im Vergleich. Folie 26

27 Quelle: 50Hertz Transmission GmbH; Info! Beim Ausbau des Energienetzes sind Böden während der Baumaßnahme vor übermäßigen Lasteinträgen zu schützen, um das Bodengefüge zu schützen. Folie 27

28 Mechanische Belastung Gefügeschädigung (Plattengefüge) Folie 28

29 Mechanische Belastung Gestörter Lufthaushalt (Anaerobe Bodenzonen) Folie 29

30 Mechanische Belastung gestörte Durchwurzelung Folie 30

31 Info! Mechanische Überlastungen schädigen den Boden nachhaltig. gestörter Luft-, Wasser- u. Stoffhaushalt; gestörtes Pflanzenwachstum Folie 31

32 Muster Info! Rekultivierungsschichten sind kein Baugrund und keine mineralische Dichtung! Stattdessen müssen Sie durchwurzelbar sein. Folie 32

33 Vernässungen möglich während der Bauphase oder als Folge der Bodengefügeschäden Vernässungen im Rohrgraben Folie 33

34 Wasserhaltung während für die Bauphase sorgfältig planen! Wichtig! Auswahl geeigneter Verfahren: Abfangsammler, temporäre Wasserhaltung geeignete, leistungsstarke Einleitstellen wasserrechtlich abklären Folie 34 Flächen für Wasserhaltung vorhalten, um Wegerechtsverstöße zu unterbinden.

35 Wasserhaltung mit Sandfang (Container) und geregelter Ableitung in einen Vorflutgraben Ableitung von Saugern über Dränschläuche in Dränsammler im Schotter-/Kiesbett bis zum Pumpensumpf Folie 35

36 Gekappter Sauger Folie 36

37 Ausblutender Sammler Überbrückung eines Sammlers Folie 37

38 Fehlerhafte Überbrückung: Drainagewiederherstellung durch Sauger- Überbrückung über Rohrgraben mit loser Schotteraufkippung und ohne Unterbau mit Eichenbohlen zur Sicherung des Freispiegelgefälles Folie 38

39 Vernässung benachbarter Flächen durch Kappung des Sammlers Folie 39

40 Vernässung benachbarter Flächen durch Überlastung der Vorflut Folie 40

41 Substratvermischungen bei geschichteten Böden Geschichtete Böden machen eine getrennte Mietenlagerung der unterschiedlichen Substrate notwendig. Folie 41

42 Keine ausreichende Trennung unterschiedlicher Substrate Vermischungen bei der Rekultivierung Folie 42

43 Vorbildliche Trennung unterschiedlicher Substrate geordnete Rekultivierung möglich Mietenabfolge Ganz links: Mutterboden (Ap-Horizont); Links-Mitte: Lösslehm; Rechts: sandiger Unterboden Folie 43

44 Baustofflagerung Lagerung im vernässten Abschnitt ohne Fliesunterlage führt zwangsläufig zu Gefügeschäden und Materialvermischung Folie 44

45 Bodenerosion möglich während der Bauphase oder als Folge der Bodengefügeschäden Erosionsgraben auf einer Baustraße Ingenieurbüro Feldwisch Folie 45

46 Fotos: Ingenieurbüro Feldwisch Folie 46

47 Fazit zu Beeinträchtigungen im Bauablauf! 1. Den Belangen des Bodenschutzes wird vielfach nicht ausreichend Rechnung getragen. 2. Die Vollzugsdefizite resultieren aus fachlicher Unwissenheit (keine bodenkundlichen Kenntnisse) rechtlicher Unbekümmertheit (Bodenschutzrecht vielfach noch unbekannt) planerischen Mängeln Fehlern bei der Ausschreibung zum Teil aus Ignoranz Wir tun doch was Gutes für die Umwelt, was will nun jetzt noch der Bodenschutz? Dabei wird die Umwelt nicht selten auf Arten- und Biotopschutz sowie Gewässerschutz reduziert.... Zeit- und Kostendruck (Folgeschadensregulierung häufig billiger als Bauverzögerungen; bspw. kostet das Umsetzen von Geräten bzw. Baukolonnen zwischen und ; Vertragsstrafen bei verspäteter Baufertigstellung häufig im 6- bis 7-stelligen -Bereich) Folie 47

48 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 48

49 Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Planungsphase Ausschreibung / Bau-Leistungsverzeichnis Beweissicherung vor Baubeginn Bauphase Abnahmen Beweissicherung nach Bauabschluss Dokumentation Rekultivierung / Sanierung Betriebsphase ggf. Monitoring und Regulierung von Folgeschäden Folie 49

50 Planungsphase Leistungen einer Bodenkundlichen Baubegleitung Leistungen der BBB Auswertung von Grundlagendaten/- karten Bodenkarte / Bodenschätzung hydrogeologische Karte ggf. vorhandene Dränkarten Baugrunduntersuchungen Geologische Karte Digitales Geländemodell Altlastenkataster weitere Quellen Bodenkundliche Kartierung Identifizieren von kritischen Bauprozessen, die regelhaft Böden beeinträchtigen können Ableiten von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Zielsetzungen / Ergebnisse Erfassen vernässter, verdichtungsempfindlicher und ggf. schutz-würdiger Böden Erfassen von Bodenartenschichtungen bzw. Substratschichtungen Erfassen von Dränungen Erfassen von reliefbedingten Zuflussbereichen Darstellen der Schadstoffsituation (horizontal und vertikal) Ergänzen der digital vorliegenden Geodaten Fokus auf kritische Prozesse und Abläufe lenken Darlegen in den Antragsunterlagen und Berücksichtigung im Bau-Leistungsverzeichnis (Beispiele: angepasste Trassenverläufe; Begrenzung des Baufeldes; Baustraßen / Baggermatratzen in empfindlichen Abschnitten; Vorhalten von ausreichend Flächen zur getrennten Bodenzwischenlagerung; Auspflockung/Abzäunung von Tabuflächen; Vorgaben für Fahrwerke; Festlegen des Bauzeitenfensters etc.) Folie 50

51 Optimierung der Trassenführungen Parabraunerde Parabraunerde Bodenkarte im Bereich einer Linienbaustelle Kolluvisol Pseudogley- Parabraunerde Gley Pseudogley- Parabraunerde Parabraunerde Folie 51

52 Optimierung der Trassenführungen Parabraunerde Parabraunerde geplante Trasse alternative Trasse Tangentenschnittpunkte Kolluvisol Pseudogley- Parabraunerde Gley Pseudogley- Parabraunerde Parabraunerde Folie 52

53 Optimierung der Trassenführungen Parabraunerde Parabraunerde geplante Trasse alternative Trasse Tangentenschnittpunkte Kolluvisol Pseudogley- Parabraunerde Gley Pseudogley- Parabraunerde Parabraunerde Info! Alternativtrasse meidet vernässte / verdichtungsempfindliche Böden und reduziert die Anzahl der TS-Punkte vorsorgender Bodenschutz Folie 53

54 Besonderheiten bei der Planung berücksichtigen! Beispiel: Umgang mit Findlingen klären. Folie 54

55 Ausschreibung / Bau-Leistungsverzeichnis Leistungen der BBB Bodenschutzkonzept für die Ausschreibung / Bau- Leistungsverzeichnis Überprüfen des Bau- Leistungsverzeichnisses auf bodenschädliche Inhalte Zielsetzungen / Ergebnisse Festschreiben der notwendigen Schutzmaßnahmen im Bauablauf Vermeiden von unnötigen Beeinträchtigungen Folie 55

56 Überprüfung von Ausschreibungstexten auf bodenschädliche Inhalte Beispiel: - Auszug aus einem Bau-LV für Oberboden zum Wiedereinbau Fazit Mit Kalkstickstoff würden 240 kg Stickstoff je ha ausgebracht, der für den Bodenund Gewässerschutz kontraproduktiv und bautechnisch unnötig ist. Folie 56

57 Beweissicherung vor Baubeginn Leistungen der BBB Beweissicherung Zustand vor Baubeginn Zielsetzungen / Ergebnisse Zustandserfassung ggf. vorhandener Vorschäden Hilfsmittel: - Luftbildern 1:5000 und größer - gesonderten Befliegungsdaten (Foto, Infrarot) - terrestrisch durch Begehung / bodenkundliche Kartierung - bei Bedarf Bodenprofile Folie 57

58 Bauphase Leistungen der BBB Kontrolle der Auflagen (Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen) und LV-Inhalte zum Bodenschutz Dokumentation von Bodenbeeinträchtigungen/-schäden Wasserhaltung Abfangen oder Überrücken von Dränagen; geregeltes Ableiten von Niederschlagswasser Mutterboden Einsatz von Raupenbaggern, nicht von Planierraupen Mutterbodenabtrag und Grabenöffnung; zeitlichen Vorlauf abstimmen möglichst kurze Zeitspannen Zwischenlagerung von Bodenaushub getrennt nach MuBo, UBo und ggf. Untergrund, ggf. zusätzlich nach Substraten; Profilierung, Begrünung, Unkrautregulierung; auf keinen Fall befahren Einsatz bodenschonender Maschinen (Laufwerke, Achs- und Gesamtlasten, getrennter Baustellen- und Straßenverkehr, Befahrungshäufigkeit) Befahrungsrechte (alle ohne Beschränkung oder nur spezielle Baubeteiligte) Ermitteln geeigneter Verwertungsflächen für überschüssigen Bodenaushub / Bodenmanagement Zentrale Fragenstellungen: 1. Welche Grenzen der Befahrbarkeit werden vereinbart? 2. Was heißt schonend und keine übermäßige Verdichtung? 3. Welche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stehen zur Verfügung? Folie 58

59 1. Welche Grenzen der Befahrbarkeit werden vereinbart? In Deutschland existieren keine eindeutigen rechtlichen oder fachlichen Angaben oder Schwellenwerte. Empirische Erfahrungen aus der Baupraxis und der landwirtschaftlichen Bodennutzung werden herangezogen. Mögliche Kriterien: spezifischer Bodendruck: Werte unter 1 kg/cm² (~ 1 bar, 9,8 N/cm², 98 kpa) gelten als bodenschonend. Nicht ausreichend bei verdichtungsempfindlichen Böden. Fahrwerkstypen: Kettenlaufwerke besser als Radfahrzeuge. Alternativ ggf. Radfahrzeuge mit Luftdruckregelungsanlagen. Gesamtmassen: Wenig geeignet, weil zum Teil aus technischen Gründen hohe Gesamtmassen unvermeidbar. Bodenwassergehalt bzw. Wasserspannung, Konsistenzgrenzen (siehe Technische Standards) Fahrspurtiefe: Diskutiert werden tolerierbare Fahrspurtiefen zwischen 5 bis 10 cm. Kombination aus Wasserspannung und Bodendruck (Schweizer Modell) (siehe Technische Standards) Folie 59

60 2. Was heißt schonend und keine übermäßige Verdichtung? In Deutschland existieren keine eindeutigen rechtlichen oder fachlichen Angaben oder Schwellenwerte. Anhaltspunkte geben natürliche Bodenzustände. Beispiel Trockenrohdichte (Faustzahlen): Normale Werte für Ackerböden: Oberboden bis 1,5 g/cm³ Unterböden bis 1,6 g/cm³ Normale Werte für Grünland: Oberboden bis 1,3 g/cm³ Unterböden bis 1,6 g/cm³ Normale Werte für Waldböden: Oberboden bis 1,1 g/cm³ Unterböden bis 1,6 g/cm³ Dichtewerte aber allein wenig aussagekräftig, wichtiger die Funktionalität des Porensystems kontinuierliches Porensystem für Luft- und Wasserhaushalt entscheidend (Anhaltspunkte: Anteil Grobporen >5 Vol.-%, besser >10 Vol.-% und kf-wert > 10 cm/d; Packungsdichte nach DIN Pd 3) Grundsätze: Jedwede vermeidbare Befahrungen sind zu unterlassen! Grundsätzlich sind bodenschutzfachlich eher Sackungen zu akzeptieren als übermäßige Verdichtungen! Die Bodenwassergehalte und Konsistenzgrenzen sind zu beachten. Kein Einsatz rüttelnder Maschinen / Geräte! Folie 60

61 3. Welche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stehen zur Verfügung? Aufstellen eines Baustelleneinrichtungsplans Ausweisen von Tabuflächen, Baulagerflächen Anlage von Baustraßen Beschränken der Lasteinträge: Laufwerke etc. witterungsbedingter Baustillstand Bauzeitenplanung: Bauzeiten bevorzugt in die trockeneren Sommermonate Achtung! Konflikte mit den Vorgaben des Naturschutzes, der die Wintermonate außerhalb der Vegetations- und Brutzeit präferiert. Folie 61

62 Baustraßen zum Bodengefügeschutz Folie 62

63 Begrünung der Fahrtrassen zur biologischen Entwässerung Foto: Dr. Dumbeck Folie 63

64 Baustraßen zum Bodengefügeschutz Nachher Vorher Längs ausgelegte Holzbohlen in den Fahrspuren im Regelfall nicht ausreichend, weil sie während der Bauphase verrücken und somit keinen Bodenschutz mehr gewährleisten. Folie 64

65 Abnahmen Leistungen der BBB Abnahmen (Unterbodenplanum, Oberflächenabnahme) Planum/Anschluss an Flächen außerhalb des Baufeldes visuell erfassbare Bodenvermischungen und Stein-/Fremdstoffbeimischungen ggf. MuBo-Mächtigkeit mit Bohrstock Von den Abnahmen ausgeschlossen sind verdeckte Mängel. In der Regel begleitet die BBB nur die Abnahme, um Kenntnis zum Bodenzustand zu erhalten. Die Leistung ist in der Verantwortung der Baufirma, welche die Abnahmen mit den Nutzungsberechtigten / Pächtern bzw. Eigentümern vornimmt. Folie 65

66 Folge fehlender Substrattrennung: Sand-/Kiesbeimischungen in den rekultivierten Oberboden (Ap-Horizont) Bodenaustausch Folie 66

67 Vergrabene Baggermatratzen bei der Unterbodenlockerung entdeckt. Folie 67

68 Beweissicherung / Dokumentation Leistungen der BBB Erfassen des Bodenzustands nach Bauabschluss (Positiv- und Negativliste) (Oberfläche, Substrattrennung bzw. -vermischung, Oberbodenmächtigkeit, Verdichtungen etc.) Grundlage für ggf. notwendige Nachbesserungen durch die Baufirma, Forderungen der Flächennutzer/-eigentümer, Abwehr unberechtigter Forderungen an die Baufirma bzw. den Bauherrn Beweissicherung / Dokumentation in Text, Karte und Bild (Fotos) mit möglichst konkreten Angaben zum Flächen- bzw. Bodenzustand (Flurstücksangaben; Datum; Name des Bearbeiters; Mängelbeschreibung mit quantitativen Angaben zur betroffenen Flächengröße, Einwirktiefe im Boden, verwendetes Bodenkriterium zur Bewertung des Schadensausmaßes etc.) Folie 68

69 Beispiele für fotografische Beweissicherung Gefügeschäden und Vernässungen nach Bauabschluss Folie 69

70 Gefügeschäden und Vernässungen nach Bauabschluss Folie 70

71 Vernässungen in kleinen Senken aufgrund von Fehlern im Oberflächenplanum Folie 71

72 Operative Bauüberwachung und Schadensdokumentation mit Befliegungen. Luftbilder: Fred Franzke Folie 72

73 Fazit zum Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen! 1. Praxisgerechte Konzepte stehen zur Verfügung. 2. Frühzeitige Einbindung sinnvoll und förderlich. Vermeiden und Mindern von Beeinträchtigungen Vermeiden von Konflikten während der Bauphase, Reduzieren von Bauwiderständen Vermeiden von Baustillständen auf Grund von vermeidbaren Beeinträchtigungen bzw. Schäden Reduzieren der Rekultivierungskosten Fördern der öffentlichen Wahrnehmung 3. Qualifikation des bodenkundlichen Baubegleiters detaillierte Kenntnisse der Feldbodenkunde / Bodenphysik Fähigkeit zu interdisziplinären Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung Folie 73

74 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 74

75 Rekultivierung / Sanierung Leistungen der BBB Verfüllen der Baugrube / des Grabens schonend, keine übermäßige Verdichtung Mutterbodenauftrag schonend, keine übermäßige Verdichtung, Einsatz von Raupenbaggern Auf der Grundlage der Beweissicherung / Dokumentation leitet die BBB erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ab. Zum Teil werden bei speziellen Maßnahmen wie Dränungen fachkundige Dritte zur Ausführungsplanung herangezogen, die BBB vermittelt hier nur. Verbreitet kommen folgende Maßnahmen zur Rekultivierung / Sanierung zum Einsatz: (Tief-)Lockerungen, mechanisch oder biologisch Auffüllungen von Sackungen Bodenaustausch Unterstützende Maßnahmen wie Kalkungen oder organische Düngung Dränung Sanierung stofflicher Schäden Folie 75

76 Verfüllung der Baugrube Verdichtung? Keine Einsatz bei der Rekultivierung! Walzenzug CAT CP433E mit Stampffußschalen, 7,4 t Gesamtmasse Verdichtungsleistung 134 kn Stampffußbodendruck: 16,5 bar ~ ca. 16 kg/cm² Grabenwalze RAMMAX RW 1504; btr, wikipedia.de 1,5 t Gesamtmasse Verdichtungsleistung 82 kn Info! Ziel bedenken: Herstellen einer durchwurzelbaren Bodenschicht, nicht eines Baugrunds! Jedwede übermäßige Verdichtungen sind zu vermeiden. Grundsätzlich sind bodenschutzfachlich eher Sackungen zu akzeptieren Folie 76 als übermäßige Verdichtungen!

77 Zielkonflikt zwischen notwendiger Verdichtung und Bodengefügeschutz Versackte Maschinen und tiefe Fahrspuren im ehemaligen Rohrgrabenbereich. Info! Anhand der Standort- und Witterungsbedingungen ist eine geeignete Verdichtung der Baugrube / des Leitungsgrabens auszuwählen, um sowohl Schäden am Bodengefüge als auch Sackungen soweit wie möglich zu Folie 77 vermeiden.

78 Mechanische (Tiefen-)Lockerung MM100 Info! Mechanische Tieflockerungen sind in Fahrtrassen / Bereichen mit hoher mechanischer Belastung regelmäßig nötig. Folie 78

79 Stechhublockerer TLG 470 Fachhochschule Südwestfalen Folie 79

80 Begrünung / Bodenruhe / biologische Lockerung mit tiefwurzelnden Pflanzen (z. B. Luzerne, Lupine, Kleearten etc.) Esparsette Luzerne Folie 80

81 Biologische Lockerung mit tiefwurzelnden Pflanzenarten. Quelle: Folie 81

82 Quelle: Folie 82

83 Auffüllung von Sackungen bzw. Senken aufgrund von Planierfehlern Auffüllen der Senken Senken aufgrund von Planierfehlern Sackungen / Senken werden mit geeignetem Oberbodenmaterial bei trockener Witterung aufgefüllt und planiert. Folie 83

84 Dränung stark vernässter Rekultivierungsstandorten Folie 84

85 Folie 85

86 Fazit zur Rekultivierung und Dränung 1. Ziel der Rekultivierung muss bedacht werden: Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht! Methoden der Baugrundwirtschaft sind ungeeignet! 2. Schadenminimierung geht vor aufwändige Rekultivierung! Insbesondere Vermeidung von Verdichtungen, Vernässungen (geregelte Wasserhaltung während der Bauphase!) und Materialvermischungen. 3. Geeignete und angemessene Rekultivierungsverfahren sind anhand der Standort- und Schadensbedingungen auszuwählen. 4. Häufig empfiehlt sich ein Phase der Bodenruhe / schonenden Folgebewirtschaftung, um eine Gefügeregeneration zu ermöglichen. (Einsaat von tiefwurzelnden Pflanzen wie Luzerne etc. mit überjähriger Standzeit.) Folie 86

87 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 87

88 Technische Standards 1. DIN Verwertung von Bodenmaterial 2. DIN Erdarbeiten 3. DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten 4. DIN Bodenuntersuchungsverfahren im Landwirtschaftlichen Wasserbau; Felduntersuchungen, Bestimmung des Makrogefüges 5. UBA-Texte 46/04: Ableitung von Kriterien zur Charakterisierung einer schädlichen Bodenveränderung 6. LABO-Arbeitshilfe zu 12 BBodSchV 7. Rohrleitungsrichtlinie Schweiz Folie 88

89 1. DIN Verwertung von Bodenmaterial Verwertungsgrundsätze Anleitung für einen schonenden Umgang mit Boden im Rahmen von Verwertungsmaßnahmen Hinweise zu Untersuchungsumfang Beurteilung der Verwertungseignung Hinweise zur technischen Durchführung (Aufbau, Trennung, Zwischenlagerung, Aufbringung) 2. DIN Erdarbeiten Oberboden von allen Bauflächen abzutragen. (bodenschutzfachlich zu hinterfragen, siehe Beispiel begrünte Fahrtrasse; auch Verlegen von Baggermatratzen direkt auf den Oberboden möglich) Folie 89

90 3. DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten Vorgaben zur vegetationstechnischen Bewertung und Beurteilung des Bodens und den dazu nötigen Prüfungen (in der Regel Felduntersuchungen) und Prüfverfahren (Laboruntersuchungen) Hinweise für den Umgang mit Boden bei Arbeiten für die Herstellung von Vegetationsflächen, wie Bodenabtrag, -lagerung und Maßnahmen gegen Bodennässe 4. DIN Bodenuntersuchungsverfahren im Landwirtschaftlichen Wasserbau; Felduntersuchungen, Bestimmung des Makrogefüges Beschreibung von Feld- und Labormethoden zur Bestimmung des Bodengefüges Grundlage für die Beurteilung von schädlichen Bodenverdichtungen setzt detaillierte Kenntnisse der Feldbodenkunde voraus Folie 90

91 5. UBA-Texte 46/04: Ableitung von Kriterien zur Charakterisierung einer schädlichen Bodenveränderung entstanden durch nutzungsbedingte Verdichtung von Böden / Regelungen zur Gefahrenabwehr. UBA-Texte 46/04. Umweltbundesamt, Berlin. Schwellenwerte zur Erkennung einer schädlichen Bodenverdichtung: Luftkapazität 5 Vol.-% gesättigte Leitfähigkeit 10 cm/d Packungsdichte nach DIN hoch bis sehr hoch (Pd4 oder Pd5) 6. LABO-Arbeitshilfe zu 12 BBodSchV Detaillierte Vorgaben zur Auslegung und Anwendung des 12 BBodSchV Folie 91

92 7. Rohrleitungsrichtlinie Schweiz In der Schweiz rechtsverbindlich eingeführt. Einsatzgrenzen der Maschinen ist in Abhängigkeit vom Witterungs- bzw. Bodenfeuchteverlauf Datengrundlage: Saugspannung des Bodens Belastung durch ein Fahrzeug Operative Umsetzung mit Hilfe eines Nomogramms. Baubegleitung durch Bodenkundler vorgegeben. Folie 92

93 1. Ziele des Bodenschutzes bei Bauvorhaben 2. Bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen 5. Rekultivierung und Dränung 6. Technische Standards 7. Veröffentlichungen Folie 93

94 Veröffentlichungen zu Baubegleitern (Auswahl) Leitfaden Bodenkundliche Baubegleitung, Bundesverband Boden e. V. (Veröff. In Vorbereitung) Feldwisch, N. (2012): Vorsorgender Bodenschutz bei Baumaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit. Schriftenreihe: Böden und Bodenschutz in Hessen. Heft Folie 94

95 Schrift Umweltbaubegleitung, 2012 Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.v. AHO Merkblatt Ökologische Baubegleitung. DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (Veröff. In Vorbereitung) Folie 95

96 Fred Franzke Fred Franzke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nachhaltige Landentwicklung Bodenschutz Gewässerschutz Landwirtschaft Folie 96

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