Schaubilder und Übersichten (Overheadfoliensammlung)

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1 Bestandteil des vorliegenden Ordners: Die Parlamente in der Bundesrepublik Eine Erststimme und eine Zweitstimme Wahlen in Brandenburg Die Gewaltenteilung Die Gesetzgebung Die Ebenen der parlamentarischen Arbeit Die Verfassung des Landes Brandenburg Die verfassungsrechtliche Stellung des Landtags Der Abgeordnetenstatus Das Spannungsfeld des Abgeordneten Mit dieser Foliensammlung stellt Ihnen der Landtag Brandenburg Materialien zur Verfügung, die zur Unter stützung des Unterrichts für Politische Bildung im Themenfeld Bürger, Politik und staatliche Ord nung in der Demokratie bestimmt sind und den Schülerinnen und Schülern die Arbeit des brandenburgischen Landesparlaments veranschaulichen und näherbringen sollen. Darüber hinaus sollen mit den vorliegenden Übersichten und den kurzen Informationen Anregungen für den Unterricht gegeben und eine effektive Vor- und Nachbereitung von Landtagsbesuchen unterstützt werden. Das Wahlsystem des Landes Brandenburg die generell zu den Bundestagen und Landtagen praktizierte personalisierte Verhältniswahl wird mit der Übersicht Eine Erststimme und eine Zweitstimme Wahlen in Brandenburg skizziert. Zur Vertiefung kann anhand der Wahlergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler die Sitzverteilung nach dem Proporzverfahren Hare /Niemeyer errechnet, also praktisch nachgeprüft werden. Auch Sonderfälle bei der Wahl, insbesondere die Vergabe von Überhang- und Ausgleichsmandaten können mit Hilfe des Landeswahlgesetzes gelöst werden. Die personalisierte Verhältniswahl kombiniert sinnvoll die beiden Grundtypen von Wahlsystemen: Personen- oder Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Eine Diskussion der Möglichkeiten und Grenzen hinsichtlich der Ver rechnung der Mandate lohnt sich insbesondere auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die Folie Die Gewaltenteilung führt in die Grundsätze der Ausübung der Staatsgewalt ein und hebt die Stellung des brandenburgischen Landesparlaments heraus. Die Übersicht kennzeichnet die Aufgaben des Parlaments und dessen Kontrollmechanismen gegenüber der Regierung. Zur Erweiterung und Vertiefung könnte die Kontrolltätigkeit an Beispielen aus der parlamentarischen Arbeit verdeutlicht werden. Nach entsprechenden Materialien kann bei der Öffentlichkeitsarbeit oder der Bibliothek des Landtags gefragt werden. Eine weitere Aufgabe des Parlaments, die Wahlfunktion, berücksichtigt die Übersicht nicht, sollte jedoch im Unterricht zur Herausarbeitung der Stellung des Parlaments beachtet werden. Folien Schaubilder und Übersichten (Overheadfoliensammlung) Die Übersicht Die Parlamente verdeutlicht die Ebenen der parlamentarischen Arbeit, die unterschieden werden müssen, um die Zuständigkeiten im föderalen Bundesstaat zu erfassen. In diesem Zusammenhang können die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern, aber auch die Entscheidungsbefugnisse der Kreis- und kommunalen Parlamente erarbeitet werden. Abschließend sollten die Vor- und Nachteile der föderalen Strukturen diskutiert werden.

2 Zur Vertiefung der Gesetzgebungsfunktion des Parlaments dient die Folie Die Gesetzgebung. Als Besonderheit unseres Gesetzgebungsverfahrens kann herausgestellt werden, dass die Einbringung einer Gesetzesvorlage aus der Mitte des Parlaments nicht an den Fraktionsstatus oder eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten gebunden ist. Jeder Ab geordnete (auch fraktionslose), der Präsident, das Präsidium, die Fraktionen und die Fachausschüsse können Vorlagen in die parlamentarische Arbeit einbringen sie verfügen im Unterschied zu vielen anderen Ländern über ein Selbstbefassungsrecht. Die Ausfertigung und Verkündung der Ge setze obliegt im Land Brandenburg im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen der Ministerpräsident diese Aufgabe übernimmt dem Landtagspräsiden ten, um den Gesetzgebungsprozess auch bei der Legislative abzuschließen. Die Übersicht Die Ebenen der parlamentarischen Arbeit verdeutlicht die Arbeitsbereiche der Abge ordneten im Landtag. Vier Ebenen werden herausgestellt: Plenum, Ausschuss, Fraktion, Arbeitskreis der Fraktion. Die Pfeile, ausgehend von den Frak tionen über den Landtagspräsidenten ins Plenum, kennzeichnen zunächst den Weg der Einbringung von Beratungsgegenständen in die Parlamentsarbeit und heben das vielschichtige Geflecht zwischen Ausschuss, Fraktion, Arbeitskreis, gemeinsamer Arbeitskreis der koalitionstragenden Fraktionen und schließlich dem Plenum heraus. Gekennzeichnet wird damit auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit: der Ausschuss, die Fraktion, der Arbeitskreis und nicht das Plenum! Exemplarisch kön nten an einem Beratungsgegenstand die Eben en durchlaufen und damit der Entscheidungsprozess nachvollzogen oder handlungsorientiert in einem Rollenspiel selbst agiert und entschieden werden. Die Grafik Die Verfassung des Landes Brandenburg stellt die Grundzüge der repräsentativen Demokratie in unserem Land dar. Basierend auf der Gewaltenteilung wird der rechtliche Rahmen für die politischen Institutionen und ihre Wirkungsweise deutlich ge- macht. Ein Vergleich mit den Verfassungen anderer Bundesländer könnte Hintergründe und Intentionen aufdecken, die für das Entstehen unseres Verfassungssystems bedeutsam waren. Mit der Angabe entsprechender Verfassungsartikel werden in der Übersicht Die verfassungsrechtliche Stellung des Landtags die Aufgaben des Parlaments abstrahiert. Über das Studium dieser Artikel kann wiederum eine Vertiefung zu den Stichworten erfolgen. Die Übersicht Der Abgeordnetenstatus kennzeichnet, unterlegt mit den Artikeln der, die Rechte der Abgeordneten. Die Geschäftsordnung des Landtags oder das Abgeord neten gesetz können herangezogen werden, wenn es darum geht, die Ausführung dieser Rechte zu erfassen. Die Grafik Das Spannungsfeld des Abgeordneten stellt die Arbeitsbereiche der Abgeordneten heraus und verdeutlicht die Breite der Aufgaben, die auf Parlamentarier im Landtag und im Wahlkreis zu kommen. Der Abgeordnete als Individuum mit eigenen Interessen, Wünschen und Hoffnungen, familiären Bindungen und einem beruflichen Vor leben steht in diesem Kontext. Damit wird das Spannungsfeld des Abgeordneten verdeutlicht, nämlich diese Aufgaben inhaltlich und zeitlich zu bedienen.

3 Die Parlamente Die Parlamente vertreten die Interessen der Menschen auf verschiedenen Ebenen: Auf Bundesebene arbeitet das Bundesparlament (Bundestag), das für die Gesamtentwicklung des Staates wichtige Entscheidungsbefugnisse hat. Der Bundesrat bildet das Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Auf Landesebene arbeiten die Landesparlamente (Landtage). (Bremen und Hamburg = Bürgerschaften, Berlin = Abgeordnetenhaus) Auf Kreis- und Gemeindeebene arbeiten die Kreistage bzw. Stadtparlamente (Stadtverordnetenversammlung) und Gemeinderäte. Folie 1 Die Parlamente

4 Eine Erststimme und eine Zweitstimme Wahlen in Brandenburg Wahlrechtsgrundsatz: 1. allgemein 2. unmittelbar 3. frei 4. gleich 5. geheim In Brandenburg wird nach einem Mischsystem aus Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl (personalisierte Ver hältniswahl) gewählt. Wahlkreis Stimmzettel Sie haben 2 Stimmen Kandidat 1 Partei, Kandidat 2 politische Vereinigung Listenvereinigung Kandidat 3 Kandidat 4 Sperrklausel: 5% (entfällt für die nationale Minder heit der Sorben und ab einem Direktmandat) Wahlkreis Direktmandat Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen erhalten hat. Listenmandat Gesamtzahl der Sitze x ahl der Zweitstimmen Z der jeweiligen Liste = Sitze Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten Zweitstimme ist wahlentscheidend der Mandate unter Berücksichtigung der Erststimme Vergabe Folie 2 Wahlen in Brandenburg

5 Die Gewaltenteilung Legislative Exekutive Judikative Gesetzgebende Gewalt Vollziehende Gewalt Rechtsprechende Gewalt Parlament Regierung Gerichte Ausführung der Gesetze Rechtsprechung Aufgaben: Gesetzgebung Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und Einbringung in die parlamentarische Arbeit Kontrolle durch: Anträge Unterrichtungspflicht Anwendung der Gesätze auf den einzelnen Fall Kleine Anfragen Mündliche Anfragen Dringliche Anfragen Große Anfragen Antworten, Stellungnahmen, Berichte Kontrolle der Vereinbarkeit der Gesetze mit der Verfassung Aktuelle Stunde Untersuchungs ausschüsse Anwesenheitspflicht Auslegung unbestim m ter Rechtsbegriffe Konstruktives Misstrauensvotum Zitierrecht Zugangs- und Akt einsichtsrecht Folie 3 Zutrittsrecht Die Gewaltenteilung

6 Die parlamentarische Gesetzgebung Landesregierung Landtag Volksinitiative Abgeordnete, Fraktion, Präsident, Präsidium, Ausschüsse Volksbegehren ( Unterschriften) ( Unterschriften) Gesetzesentwürfe Landtagspräsident Drucklegung und Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Abgeordneten und weitere Verfahrensbeteiligte 1. Lesung im Plenum Begründung des Gesetzentwurfs und Aussprache über Grundsätze der Vorlage = Grundsatzdebatte 2. Lesung im Plenum Fachausschüsse Beratung Ausschussbericht Beschlussempfehlung Beratung im Einzelnen und Abstimmung über Änderungsanträge. Mögliche Schlussabstimmung. Fachausschüsse 3. Lesung im Plenum (weitere Lesungen auf Antrag nach 48 GO) nochmalige Beratung und Schlussabstimmung (bindend für verfassungsändernde Gesetze, das Haushaltsgesetz sowie in Fällen des 47 GO) Beratung Ausschussbericht Beschlussempfehlung Landtagspräsident Elektronische Ausfertigung des beschlossenen Gesetzes Folie 4 Die parlamentarische Gesetzgebung

7 zur Auslieferung leitet zu überweist Beschlussempfehlung regen Änderungen an diskutieren regen Änderungen an diskutieren

8 Die Ebenen der parlamentarischen Arbeit Landtagspräsident Ausschüsse Beratung Anhörung von Fachexperten (Sachverständigen) und Vertretern betroffener Interessen Gutachten, Informationen Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen je 9 Abgeordnete in den 14 Fachausschüssen Sitzverteilung entsprechend den Mehrheits verhältnissen im Parlament Plenum (Vollversammlung) Fraktionen Jede Fraktion bildet zudem thematische Arbeitskreise. Die Mitglieder der Arbeitskreise vertreten in der Regel die Fraktion in den Fachausschüssen. Gemeinsame Arbeitskreise der Koalition tragenden Fraktionen Folie 5 Die Ebenen der parlamentarischen Arbeit

9 Die Verfassung des Landes Brandenburg Legislative Exekutive Judikative Landtag Landesregierung s gericht Landtagspräsident Präsidium... Wahl 88 Abgeordnete Ministerpräsident Konstruktives Misstrauensvotum Ernennung Entlassung Verfassungsrichter Präsident Vizepräsident 7 weitere Richter Landesminister Unterrichtung Verantwortung Wahl für 10 Jahre Gesetze, Auflösung des Landtages Volksentscheid Volksbegehren Volksinitiative Wahl für 5 Jahre Folie 6 Wahlberechtige Bevölkerung Die Verfassung des Landes Brandenburg

10 Die verfassungsrechtliche Stellung des Landtages Repräsentativorgan Kontrollorgan Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Artikel 55 Abs. 1 Auskunfts- und Fragerecht Zugangs- und Akteneinsichtsrecht Artikel 56 Abs. 2, 3 Untersuchungsrecht Artikel 72 Unterrichtungspflicht Artikel 94 Zitierrecht Artikel 66 Abs. 1 Konstruktives Misstrauensvotum Artikel 86 Wahlorgan Beschlussorgan Ministerpräsident Artikel 83 Gesetze, Staatsverträge, Anträge, Entschließungen Artikel 65 Landesbeauftragte Artikel 74 Verfassungsrichter Artikel 112 Haushaltsgesetz Artikel 101 Mitglieder des Landesrechnungshofes Artikel 107 Folie 7 Die verfassungsrechtliche Stellung des Landtags

11 Der Abgeordnetenstatus Freies Mandat Rederecht Artikel 56 Abs. 2 Artikel 56 Abs. 1 Recht auf Stimmabgabe bei Wahlen und Beschlüssen Artikel 56 Abs. 2 Entschädigungs anspruch Indemnität Artikel 57 Artikel 60 Interpellations recht (Anfragen) Artikel 56 Abs. 2 Antragsrecht Artikel 56 Abs. 2 Zeugnisverweigerungsrecht Artikel 59 Recht auf Zugang zu Behörden und auf Aktenvorlage Immunität Artikel 58 Artikel 56 Abs. 3, 4 Folie 8 Der Abgeordnetenstatus

12 Das Spannungsfeld des Abgeordneten Vertreter betroffener Interessen, Verbände, Gewerkschaften Diskussion Kritik Landtag Ausschüsse, Plenum, Arbeitskreis, Repräsentation Informationen, Fortbildung Petitionen Beruf Wünsche, Hoffnungen, Ideale freies Mandat Fraktion Familie persönliche Interessen Gespräche Fragen Kommune Partei Wahlkreis Repräsentation Bürgerbüro Kontakte, Beziehungen Hilfe Hinweise Folie 9 Das Spannungsfeld des Abgeordneten

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