Die Niedersächsische Verfassung

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1 Die Niedersächsische Verfassung Handkommentar von Heinzgeorg Neumann Vizepräsident des Verwaltungsgerichts a. D. 3., neubearbeitete Auflage 2000 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden

2 Abkürzungen und Zitierweisen 11 Text der Niedersächsischen Verfassung 21 Einleitung zur Kommentierung der Niedersächsischen Verfassung 41 Kommentierung der Verfassung des Landes Niedersachsen 47 Präambel 47 ERSTER ABSCHNITT Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele Art. 1 (Staatsgrundsätze, Teil der europäischen Völkergemeinschaft, Landessymbole und Landeshauptstadt Hannover) 50 Art. 2 (Repräsentative Demokratie, Bindung der drei Gewalten an Gesetz und Recht) 57 Art. 3 (Bekenntnis zu den Menschenrechten, Übernahme der Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte des Grundgesetzes, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Diskriminierungsverbot) 61 Art. 4 (Recht auf Bildung, Schulpflicht, Schulaufsicht, Gewährleistung der Privatschulen) 65 Art. 5 (Förderung der Wissenschaft, der Hochschulen und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, Hochschulselbstverwaltung) 70 Art. 6 (Schutz und Förderung von Kunst, Kultur und Sport) 78 Art. 6 a (Arbeitsbeschaffung und Versorgung mit Wohnraum) 85 Art. 6b (Tierschutz) 88 ZWEITER ABSCHNITT Der Landtag Art. 7 (Aufgaben des Landtages) 90 Art. 8 (Wahlgrundsätze, aktives und passives Wahlrecht) 94 Art. 9 (Dauer, Beginn und Ende der Wahlperiode) 101 Art. 10 (Selbstauflösung des Landtages) 104 Art. 11 (Beginn und Ende des Mandats, Wahlprüfungsverfahren) 107 Art. 12' (Repräsentationsprinzip, Mandatsfreiheit) 113 Art. 13 (Wahlurlaub, Freiheit der Mandatskandidatur, Alimentation der Abgeordneten) 118 Art. 14 (Indemnität) 125 Art. 15 (Immunität) 129 Art. 16 (Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot) 134 Art. 17 (Abgeordnetenanklage) 137 Art. 18 (Wahl und Abberufung der Mitglieder des Präsidiums, Kompetenzen des Landtagspräsidenten) 140 Art. 19 (Recht der Fraktionsbildung, Recht der Fraktionen auf Chancengleichheit und Ausstattung) 146

3 Art. 20 (Aufgabe und Bildung der Parlamentsausschüsse sowie des Ältestenrates) 152 Art. 21 (Geschäftsordnung, Einberufung zu den Sitzungen, Beschlußmehrheit und Beschlußfähigkeit) 157 Art. 22 (Öffentlichkeit der Sitzungen, Parlamentsberichterstattung) 163 Art. 23 (Zitierrecht und Zutrittsrecht der Landesregierung) 167 Art. 24 (Anfrage, Vorlage von Akten und Inspektionsrecht) 171 Art. 25 (Spontane Informationspflicht der Landesregierung) 178 Art. 26 (Behandlung von Petitionen) 183 Art. 27 (Untersuchungsausschüsse: Bildung, Beweiserhebung, Verfahren, Verfassungswidrigkeit der Untersuchung, Gerichtsfreiheit) 186 DRITTER ABSCHNITT Die Landesregierung Art. 28 (Aufgaben und Zusammensetzung, Unvereinbarkeit mit anderen Ämtern) 193 Art. 29 (Wahl des Ministerpräsidenten, Berufung und Entlassung der Minister, Bestätigung der Landesregierung) 198 Art. 30 (Auflösung des Landtages bei gescheiterter Regierungsbildung, vereinfachte Regierungsbildung) 205 Art. 31 (Bekenntnis zu den Staatsgrundsätzen, Amtseid) 208 Art. 32 (Konstruktives Mißtrauensvotum) 211 Art. 33 (Rücktrittsrecht, Fiktion des Rücktritts des Ministerpräsidenten und der Landesregierung, Geschäftsführungspflicht) 216 Art. 34 (Status und Alimentation, Unvereinbarkeiten) 220 Art. 35 (Kompetenz des Ministerpräsidenten zur Staats- und völkerrechtlichen Vertretung des Landes, Staatsverträge) 224 Art. 36 (Gnadenkompetenz des Ministerpräsidenten, Straffreiheitsgesetze) Art. 37 (Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten, Ressortkompetenz der Minister, Zuständigkeiten der Landesregierung) 234 Art. 38 (Organisationsgewalt und Personalhoheit der Landesregierung) 240 Art. 39 (Innere Organisation der Landesregierung: Geschäftsordnung, Leitung der Geschäfte und der Sitzungen, Beschlußfassung) 244 Art. 40 (Anklage von Regierungsmitgliedern, Reinigungsverfahren") 248 VIERTER ABSCHNITT Die Gesetzgebung Art. 41 (Gesetzgebungsvorbehalt) 252 Art. 42 (Kompetenz zur Gesetzgebung, Veto der Landesregierung, Klausur der Initianten) 253 Art. 43 (Verordnungskompetenzen) 261 Art. 44 (Notverordnungskompetenz der Landesregierung) 264 Art. 45 (Ausfertigung und Verkündung sowie Inkrafttreten von Gesetzen, Verordnungen) 269 Art. 46 (Verfassungsänderungen, Ewigkeitsklauseln) 276

4 FÜNFTER ABSCHNITT Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Art. 47 (Volksinitiative) 280 Art. 48 (Verfahren des Volksbegehrens) 283 Art. 49 (Verfahren des Volksentscheides) 286 Art. 50 (Kostenerstattung, Ausführungsgesetz) 290 SECHSTER ABSCHNITT Die Rechtsprechung Art. 51 (Legitimation der rechtsprechenden Gewalt, Besetzung der Gerichte, Richterwahlausschuß, richterliche Unabhängigkeit) 291 Art. 52 (Richteranklage von Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern) Art. 53 (Gewährleistung des Rechtsweges gegen die öffentliche Gewalt) 298 Art. 54 (Zuständigkeiten des Staatsgerichtshofes) 301 Art. 55 (Verfassung und Verfahren des Staatsgerichtshofes) 311 SIEBENTER ABSCHNITT Die Verwaltung Art. 56 (Kompetenz der Landesregierung, Gesetzesvorbehalt für die Struktur der allgemeinen Landesverwaltung) 317 Art. 57 (Garantie der kommunalen und sonstigen Selbstverwaltung, Kommunalwahlrecht, Garantie der öffentlichen Aufgaben für die Gemeinden, Auftragsverwaltung und Staatsaufsicht, kommunale Spitzenverbände) Art. 58 (Kommunale Steuerquellen und übergemeindlicher Finanzausgleich) Art. 59 (Auflösung, Vereinigung, Neubildung und Gebietsänderungen bei Kommunen) 330 Art. 60 (Funktionsvorbehalt und Neutralitätsgebot für den öffentlichen Dienst) 334 Art. 61 (Einschränkung des passiven Kommunalwahlrechtes für Angehörige des öffentlichen Dienstes) 337 Art. 62 (Aufgaben, Wahl und Status des Landesbeauftragten für den Datenschutz) 339 ACHTER ABSCHNITT Das Finanzwesen Art. 63 (Erhaltung des Landesvermögens und der vom Lande verwalteten Vermögen Dritter) 344 Art. 64 (Finanz- und Investitionsplanung der Haushaltswirtschaft) 347 Art. 65 (Aufgabe und Gliederung des Landeshaushaltes, Bepackungsverbot) Art. 66 (Adressaten und Voraussetzungen der Vorläufigen Haushaltsführung) Art. 67 (Notbewilligungsrecht des Finanzministers) 356 Art. 68 (Deckungsgebot bei Entwürfen von Landesgesetzen sowie Parlamentsbeschlüssen) 361 Art. 69 (Rechnungslegung des Finanzministers, Entlastung der Landesregierung durch den Landtag) 364 Art. 70 (Aufgaben des Landesrechnungshofes, Status und Wahl seiner Mitglieder) 368

5 Art. 71 (Gesetzliche Ermächtigung für Kredite und Gewährleistungen, Grenzen der Kreditaufnahme) 375 NEUNTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen Art. 72 (Schutz der historischen Kultur der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe, Aufgaben und Schutz überkommener heimatgebundener Einrichtungen) 380 Art. 73 (Ermächtigung zur Kompetenzübertragung beim Staatsvertrag über Cuxhaven) 382 Art. 74 (Mehrheiten und Minderheiten der Mitglieder des Landtages") 384 Art. 75 (Indemnität, Immunität, Zeugnisverweigerungsrecht für Abgeordnete anderer Bundesländer) 385 Art. 76 (Übergangsvorschrift für Wahlperioden) 386 Art. 77 (Übergangsvorschrift für Richter des Staatsgerichtshofes) 386 Art. 78 (Inkrafttreten der Landesverfassung und Aufhebung der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung) 386 Sachregister

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