Nele Urban. Die Beendigung von Bühnenengagementsverträgen. Spannungsverhältnis von Kunstfreiheit und Arbeitnehmerschutz.
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1 Nele Urban Die Beendigung von Bühnenengagementsverträgen im Spannungsverhältnis von Kunstfreiheit und Arbeitnehmerschutz in Deutschland und Frankreich Eine rechtsvergleichende Untersuchung klausur-verlag
2 Gliederung 1. KAPITEL EINLEITUNG 1 A. GEGENSTAND DER ARBEIT 3 B.METHODE 7 C. VERLAUF DER UNTERSUCHUNG 8 2. KAPITEL ANWENDUNGSVORAUSSETZUNGENDES BÜHNENARBEITSRECHTS 9 A. THEATER 9 B. BÜHNENKÜNSTLER 10 C. THEATERBETREIBER 10 D. BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAG KAPITEL DER BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAG UND SEINE BEENDIGUNG IM DEUTSCHEN RECHT 12 A. DEUTSCHE RECHTSQUELLEN 12 /. Verfassung 12 II. Gesetzliche Bestimmungen 12 III. Tarifverträge 13 IV. Bühnenbräuche 15 V. Richterrecht 17 VI. Dienst-bzw. Betriebsvereinbarungen 18 VII. Einzelvereinbarungen 18 VIII. Ergebnis 18 B. TYPENDES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS 19 /. Normalvertrag Regelfall Sonderfalle 21 //. Gastspielvertrag 22 III. Ergebnis 24 C. RECHTSNATUR DES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS 25 I. Normalvertrag 25 II. Gastspielvertrag 28 III. Ergebnis 30 D. BEENDIGUNG DES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS 30 /. Bühnenengagementsvertrag als Zeitvertrag Normal vertrag Gastspielvertrag 32 XXXV
3 3. Schriftformerfordernis Ergebnis 35 //. Zulässigkeit der Befristung von Bühnenengagementsverträgen Zulässigkeit der Befristung von Bühnenengagementsverträgen vor Erlass destzbfg 36 a) Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Befristung von Bühnenengagementsverträgen 37 (1) Tarifverträge 38 (2) Abwägung 40 (aa) Abwechslungsbedürfhis 40 (bb) Künstlerischer Beurteilungsspielraum 41 b) Die Literatur zur Zulässigkeit der Befristung von Bühnenengagementsverträgen 42 (1) Zulässigkeit bejahende Vertreter 42 (2) Zulässigkeit ablehnende Vertreter 44 (3) Zulässigkeit eingeschränkt ablehnende Vertreter 48 c) Ergebnis Zulässigkeit der Befristung von Bühnenengagementsverträgen nach Erlass destzbfg 49 a) Eigenart der Arbeitsleistung ( 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) 51 (1) Künstlerischer Beurteilungsspielraum 51 (2) Abwechslungsbedürfhis 57 (3) Sicherung des künstlerischen Niveaus 59 (4) Zwischenergebnis 60 b) Gründe in der Person des Arbeitnehmers ( 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG) 60 c) Haushaltsrechtliche Befristung ( 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG) 61 d) Tarifvertrag als sachlicher Grund 62 e) Aufstiegschancen des künstlerischen Nachwuchses als sachlicher Grund 64 f) Ergebnis 64 ///. Rechtsinstitut der Nichtverlängerungsmitteilung Rechtliche Bedeutung Verstoß gegen 15 Abs. 5 TzBfG Voraussetzungen der Nichtverlängerungsmitteilung 70 a) Frist 71 b)form 73 c) Anhörungsverfahren 73 (1) Formaler Ablauf einer Anhörung 74 (2) Begriindungspflicht 75 (3) Besonderheiten beim Intendantenwechsel 78 (4) Zuständigkeit für die Anhörung und den Ausspruch der XXXVI
4 Nichtverlängerungsmitteilung 80 d) Änderungsmitteilung 81 e) Besonderheiten für Chormitglieder 83 f) Prozessuale Fragen 85 g) Ergebnis 86 IV. Aufhebungsvertrag KAPITEL DER BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAG UND SEINE BEENDIGUNG IM FRANZÖSISCHEN RECHT 88 A. FRANZÖSISCHE RECHTSQUELLEN 88 /. Verfassung 88 II. Gesetzliche Bestimmungen 88 II. Tarifverträge 90 III. Betriebsübung 92 IV. Richterrecht 92 V. Betriebsvereinbarung 93 VI. Einzelvereinbarung 93 VII. Ergebnis 93 B. INHALT UND ANWENDUNGSBEREICH DES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGSISDART.L762-1CTRAV 94 /. Gastspielvertrag 95 II. Gruppenarbeitsverhältnis (contrat de travail commun) 95 III. Ergebnis 96 C. RECHTSNATUR DES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS 97 I. Entwicklung bis zur Einführung des Art. L CTrav. 97 II. Gesetzliche Vermutung eines Arbeitsvertrags 98 III. Ergebnis 700 D. BEENDIGUNG DES BÜHNENENGAGEMENTS VERTRAGS 101 /. Bühnenengagementsvertrag als befristeter Arbeitsvertrag (contrat ä duree determinee) Zulässigkeit von befristeten Bühnenengagementsverträgen 103 a) Vorschriften des Code du travail zur Befristung von Arbeitsverträgen 103 b) Rechtsprechung zur Zulässigkeit von befristeten Bühnenengagementsverträgen 106 c) Ergebnis Tarifvertragliche Regelungen zur Befristung eines Bühnenengagementsvertrags 108 a) Allgemeine Tarifverträge 109 b) Interprofessionelles Abkommen 110 xxxvn
5 c) Ergebnis Zulässige Gesamtlaufzeit nach Art. L Abs. 2 Satz 1 CTrav 112 a) Lehrmeinungen zur zulässigen Gesamtlaufzeit eines befristeten Bühnenengagementsvertrags 112 b) Rechtsprechung zur zulässigen Gesamtlaufzeit eines befristeten Bühnenengagementsvertrags 113 c) Streitentscheidung Kündigung des befristeten Bühnenengagementsvertrags Aufhebungsvertrag Ergebnis 115 //. Bühnenengagementsvertrag als unbefristeter Vertrag (contrat ä duree indeterminee) Anwendungsbereich unbefristeter Bühnenengagementsverträge Kündigung 117 a) Fristgebundene Kündigung 117 b) Fristlose Kündigung 118 c) Kündigungsentschädigung Ergebnis KAPITEL RECHTSVERGLEICH AUSGEWÄHLTER PROBLEME DES BÜHNENARBEITSRECHTS 120 A. RECHTSQUELLEN 120 B. VERTRAGSTYPENDES BÜHNENENGAGEMENTS 123 C. INHALT DES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS 123 D. RECHTSNATUR DES BÜHNENENGAGEMENTS VERTRAGS 124 E. BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAG ALS BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG 126 F. ZULÄSSIGKEIT VON BEFRISTETEN BÜHNENENGAGEMENTSVERTRÄGEN 127 G. TARIFVERTRAGLICHE REGELUNGEN ZUM SCHUTZ DER BÜHNENKÜNSTLER BEI BEENDIGUNG DES BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS 130 H. KÜNDIGUNG EINES BEFRISTETEN BÜHNENENGAGEMENTSVERTRAGS. 130 I. UNBEFRISTETE BÜHNENENGAGEMENTSVERTRÄGE KAPITEL ZUSAMMENFASSUNG UND ERGEBNISSE 132 A. ZUSAMMENFASSUNG LÄNDERBERICHT DEUTSCHLAND 132 B. ZUSAMMENFASSUNG LÄNDERBERICHT FRANKREICH 135 C. ERGEBNISSE RECHTSVERGLEICH 137 ANHANG: AUSGEWÄHLTE NORMEN AUS DEN XXXVIH
6 EINSCHLÄGIGEN TARD7VERTRAGEN 141 A. AUSZÜGE AUS: NORMALVERTRAG (NV) BÜHNE VOM 15. OKTOBER B. AUSZÜGE AUS: CONVENTION COLLECTIVE NATIONALE ENTREPRISES ARTISTIQUES CULTURELLES VOM 4. JANUAR C. ACCORDINTER BRANCHE SUR LE RECOURS AU CONTRAT A DUREE DETERMINEE D'USAGE DANS LE SPECTACLE VOM 12 OKTOBER XXXLX
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