Lexware vor Ort Informationsveranstaltung 2014

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1 Wir begrüßen Sie herzlich zur Lexware vor Ort Informationsveranstaltung 2014 Ihr Referent heute: Siegfried Schiekel

2 Veranstalter S. Schiekel Soft- und Hardware Reinhold-Frank-Str Ostrach Tel.: Fax: Seite 2.

3 Agenda Rechnungswesen (zur Seite 4) Inhaltliche und technische Neuerungen Version 2015 Neues zur E-Bilanz Programmverbesserungen 2015 Personal (zur Seite 15) Lexware lohn+gehalt Gesetzliche Änderungen und Programmverbesserungen 2015 Lexware reisekosten Reisekostenreform und Neuerungen 2015 Lexware fehlzeiten Neuerungen 2015 Warenwirtschaft (zur Seite 55) Neues in faktura+auftrag Neues in Warenwirtschaft/ Handel/ Handwerk Neues in Lexware mobile Preismodelle (zur Seite 82) Die Vorteile Die Leistungen der Preismodelle im Vergleich Seite 3.

4 Rechnungswesen AGENDA Lexware buchalter Seite 4. Zur Agenda zurück

5 Lexware buchhalter Inhaltliche und technische Neuerungen Version 2015 Seite 5.

6 Agenda Inhaltliche Neuerungen Version 2015 Aktuell sein und bleiben mit dem Lexware buchhalter Erweiterungen in der E-Bilanz Anlagespiegel brutto, kurz Vereinfachung im Einzug von Lastschriften Fixe Fälligkeiten bei Forderungen Vereinfachungen bei der Ist-Versteuerung Zahlung vor Rechnung Vereinfachung bei Buchungen von Geschäftsvorfällen mit Reverse Charge Verfahren ( 13b UStG) Rechnerwechsel Seite 6.

7 Inhaltliche Neuerungen Version 2015 Aktuelle Formulare für: Umsatzsteuer-Voranmeldung Dauerfristverlängerung Anlage EÜR Umsatzsteuer-Jahreserklärung (ab plus Version) Zusammenfassende Meldung (ab pro Version) Seite 7.

8 Erweiterungen in der E-Bilanz Anlagespiegel brutto, kurz Mit der neuen Version erstellen Sie nicht nur die gesamte E-Bilanz, sondern auch den freiwillig zu übermittelnden Anlagespiegel. Seite 8.

9 Erweiterungen in der E-Bilanz Neue Taxonomie 5.3 Die aktualisierte Taxonomie (Version 5.3) ist in Lexware buchhalter eingearbeitet. Konten der DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind dieser neuen Taxonomie bereits zugeordnet. Sie ist gültig für die Übermittlung der Jahre 2014 und Wichtiger Hinweis: Die Übermittlung der E-Bilanz 2014 mit der Taxonomie 5.3 ist voraussichtlich erst ab Mai 2015 möglich, wie von der Finanzverwaltung vorgegeben. Seite 9.

10 Erweiterungen in der E-Bilanz Kontennachweis Für einzelne Bilanzpositionen können in der E-Bilanz Zentrale ebenfalls die Kontennachweise ausgewählt werden. Wählen Sie dazu in den Stammdaten zur E-Bilanz bei Kontennachweis übermitteln die entsprechende Option. Die ausgewählten Kontennachweise werden dann mit der E-Bilanz übermittelt. Seite 10.

11 Vereinfachung beim Einzug von Lastschriften Fixe Fälligkeiten Vor SEPA waren Lastschriften grundsätzlich bei Sicht fällig. Mit der Einführung von SEPA muss für jeden Lastschrifteinzug ein Fälligkeits-datum bestimmt werden. Dadurch ist es kaum noch möglich, Lastschriften beim Einzug zusammenzufassen. Mit der Option fixe Fälligkeiten für Forderungen zu bestimmen, ist es wieder möglich mehrere Forderungen mit einer Lastschrift einzuziehen. Seite 11.

12 Vereinfachungen bei der Ist-Versteuerung Zahlung vor Rechnung Merkmal der Ist-Versteuerung ist, dass die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang fällig wird. Mit steigendem Internet-Handel kommt es vermehrt vor, dass die Zahlung vor Rechnungsstellung erfolgt und somit auch vor Rechnungsstellung fällig wird. Mit der neuen Version ist die Erfassung von Zahlungen vor Rechnungsstellung einfacher geworden. Die Buchung und der Abgleich über ein Interimskonto entfällt. Die Buchung kann direkt über das Geldeingangskonto (Bank, Kasse) gegen das Kundenkonto (Debitor) vorgenommen werden. Der Ausweis der Steuer erfolgt mit dem Ausbuchen des Offenen Posten (OP) wie gesetzlich gefordert rückwirkend zum Datum des Zahlungseingangs. Seite 12.

13 Vereinfachung bei Buchungen nach 13b UStG Ab der Januar Aktualisierung ist es möglich, die Steuertatbestände des 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) bei jeder Buchung als Zusatzangabe zur Buchung zu hinterlegen. Es ist nicht mehr notwendig, für die verschiedenen Anwendungsfälle des 13b UStG jeweils ein einzelnes Aufwandskonto mit dem entsprechenden Steuerschlüssel anzulegen. Seite 13.

14 Rechnerwechsel Kein Rechner hält ewig. Oft machen auch die neuen Anforderungen des Betriebssystems die Anschaffung eines neuen Rechners erforderlich. Mit dem neuen Rechnerwechsel-Assistent werden Sie durch alle notwendigen Sicherungsschritte geführt. Seite 14.

15 Personal Agenda Lexware lohn+gehalt Lexware reisekosten Lexware fehlzeiten Seite 15. Zur Agenda zurück

16 Lexware lohn+gehalt Gesetzliche Änderungen und Anpassungen in Lexware lohn+gehalt 2015 Seite 16.

17 Gesetzliche Änderungen und Anpassungen in Lexware lohn+gehalt 2015 Steueränderungen und SV-Änderungen Überblick Neuer Programmablaufplan, Anpassung der Berichte und Datensätze, neue Rechenwerte Datenübermittlung zu Entgeltersatzleistungen (EEL) Entgeltbescheinigungen, -Krankengeld, -Krankengeld Kind, -Mutterschutz; Anfrage Vorerkrankungen und Rückantworten der Krankenkasse Neue Zusatzbeiträge der Krankenkassen Berechnung, Anpassung der Krankenkassenverwaltung, Anpassung von Berichten, Sonderfälle Änderung der Meldepflichten für Mehrfachbeschäftigte GKV-Monatsmeldungen und Rückmeldungen nur noch für BBG-Überschreiter Neugestaltung des Mitarbeiterassistenten und der Einzelabrechnung Neues look & feel, Vereinheitlichung standard/plus und pro Seite 17.

18 Steuer- und SV- Änderungen Neben dem neuen Programmablaufplan und den neuen Rechenwerten sind weitere kleinere Änderungen zu beachten, z.b. das Auslaufen der Übergangsregelungen bei den Minijobs. Seite 18.

19 Steuer- und SV-Änderungen 2015 Steueränderungen Neuer Programmablaufplan neue Berechnungsgrundlage der LST ab Januar 2015 Aktualisierung der Berichte und Datensätze zur LStVA und LStB Anhebung der Betrags-Grenze für die jährliche Abgabe der LSTVA auf (keine direkte Programmauswirkung) Anhebung der Grenzen für Betriebsveranstaltungen auf 150 und für Aufmerksamkeiten auf 60 (keine direkte Programmauswirkung) SV-Änderungen Neue Rechengrößen (Anpassung der BBG) und Beitragssätze Ende der Übergangsregelungen Gleitzone Anhebung der Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage (keine direkte Programmauswirkung) Seite 19.

20 Steuer- und SV-Änderungen 2015 Ende der Übergangsregelungen Gleitzone Beschäftigungsverhältnisse zwischen 400,01 und 450 mit Beschäftigungsbeginn vor Ab 2015 Wegfall der Checkbox Besitzstand Gleitzonenregelung vor 2013 Berechnung ab 2015 nach aktueller Gleitzonenformel Anpassung der Fehlerprüfungen und Hinweise im scout Im Januar neuer Hinweis für die Bestandsfälle, dass die Übergangsregelung keine Gültigkeit mehr hat Seite 20.

21 Datenübermittlung EEL Die bisherigen Entgeltbescheinigungen im Bescheinigungswesen entfallen und werden durch die maschinelle Datenübermittlung ersetzt. Ab 2015 ist es außerdem möglich eine maschinelle Anfrage zu Vorerkrankungen zu stellen und die Rückmeldungen der Krankenkasse zu Vorerkrankungen und zu Entgeltersatzleistungen abzuholen. Seite 21.

22 Datenübermittlung EEL Allgemeine Informationen Die Bereitstellung der EEL-Daten zum Versand erfolgt über einen Assistenten. Dieser wird gestartet, wenn folgende Fehlzeiten erfasst werden: Entgeltbescheinigung Krankengeld Krankengeld Kind Mutterschutz Fehlzeit Krank mit Krankengeld Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld Mutterschutzfrist mit AG- Zuschuss Mutterschutz ohne AG- Zuschuss Eventuell wird der Funktionsumfang ausgedehnt auf die zusätzliche Übermittlung von Entgeltbescheinigungen zu Verletztengeld/Übergangsgeld. Die Entscheidung steht noch aus. Seite 22.

23 Datenübermittlung EEL am Beispiel Entgeltbescheinigung Krankengeld Bei Erfassung der Fehlzeit KRANK MIT KRANKENGELD ab 2015 wird der Assistent zur Entgeltbescheinigung Krankengeld gestartet. Die Eingabefelder werden, soweit die Angaben im Programm verfügbar sind, vorbelegt. Beispiel: Wird die Fehlzeit KRANK MIT KRANKENGELD direkt im Anschluss an eine Fehlzeit KRANK MIT ENTGELTFORTZAHLUNG erfasst, werden die Felder BEGINN DER ARBEITSUNFÄHIGKEIT und LETZTER BEZAHLTER TAG VOR DER ENTGELTERSATZLEISTUNG anhand dieser vorbelegt. Seite 23.

24 Datenübermittlung EEL am Beispiel Entgeltbescheinigung Krankengeld Die Eingabefelder Angaben zum Beschäftigungsverhältnis sind nur dann aktiv, wenn in den Stammdaten des Mitarbeiters ein Austrittsdatum erfasst ist, auch wenn dieses in der Zukunft liegt. Seite 24.

25 Datenübermittlung EEL am Beispiel Entgeltbescheinigung Krankengeld Liegen Sonderfälle vor, muss der Anwender die Angaben zum Brutto der letzten 3 Monate manuell erfassen. Das Netto wird anhand der für die Monate hinterlegten Stammdaten programmseitig automatisch berechnet. Seite 25.

26 Datenübermittlung EEL am Beispiel Entgeltbescheinigung Krankengeld Auf der letzten Seite kann das Brutto des vereinbarten Entgelts im Abrechnungszeitraum vor der Freistellung manuell erfasst werden, sofern dieses vom programmseitig ermittelten Entgelt abweicht. Seite 26.

27 Datenübermittlung EEL Bearbeitung und Versand Nach der Fertigstellung können die Angaben im Abrechnungsfenster durch Klick auf die Fehlzeit und Betätigen der rechten Maustaste bearbeitet oder gelöscht werden. Über das Menü Extras/dakota/Entgeltersatzleistungen und auch im Sendeassistent kann über die Prüfliste ein detaillierter Bericht zur Entgeltbescheinigung aufgerufen werden. Seite 27.

28 Datenübermittlung EEL Entgeltbescheinigung Krankengeld Der Datenversand erfolgt über den dakota-sendeassistenten Der Versand kann nur pro Firma erfolgen, nicht übergreifend. Die Meldungen werden erst beim zweiten Monatswechsel verworfen (wie bei AAG-Erstattungen) Seite 28.

29 Datenübermittlung EEL Anfrage Vorerkrankung Sinn: Beurteilung der Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Die Vorerkrankungsanfrage wird vom Anwender ausgelöst und ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es wird eine EEL-Fehlzeit Krank erfasst und es gibt in den letzten 6 Monaten eine weitere EEL - Fehlzeit Krank in den letzten drei Wochen wurde zu derselben Arbeitsunfähigkeit keine Anfrage für Vorerkrankungsmitteilungen an die Krankenkasse gesendet Die Anfrage wird erstellt durch Klick auf eine erfasste EEL-Fehlzeit und Betätigen der rechten Maustaste oder über die Schaltfläche VORERKRANKUNGEN PRÜFEN im Abrechnungsfenster auf der Seite FEHLZEITEN. Seite 29.

30 Datenübermittlung EEL Anfrage Vorerkrankung Die Vorerkrankungsanfrage kann frühestens am Tag des Beginns der Fehlzeit erstellt werden. Seite 30.

31 Datenübermittlung EEL Anfrage Vorerkrankung Der Versand kann sofort oder später erfolgen. Der Versand erfolgt über den dakota-sendeassistenten Seite 31.

32 Datenübermittlung EEL Rückmeldungen der Krankenkasse Es gibt zwei Arten von Rückmeldungen der Krankenkassen Rückmeldung zu Vorerkrankungsanfrage Rückmeldung von Entgeltersatzleistungen Rückmeldungen von Krankenkassen werden abgeholt über DAKOTA VERARBEITUNGSPROTOKOLLE ABHOLEN. Rückmeldungen werden in der Antwortzentrale der Firma angezeigt. Rückmeldungen zu Vorerkrankungen sind reine Berichte ohne Übernahmemöglichkeit. Rückmeldungen zu Entgeltersatzleistungen werden aus der Antwortzentrale in die Abrechnungsdaten übernommen. Seite 32.

33 Datenübermittlung EEL Rückmeldungen von Vorerkrankungsanfragen Die Krankenkasse meldet zu den angefragten Fehlzeiten folgenden Status zurück: 1 = anrechenbare Zeiten 2 = keine Anrechnung 3 = Prüfung der AU 4 = AU-Meldung liegt nicht vor 5 = teilweise Anrechnung Bericht Vorerkrankungen Seite 33.

34 Datenübermittlung EEL Rückmeldungen Entgeltersatzleistungen Voraussetzung: Es werden in der Dauer der Abwesenheit Bezüge weitergezahlt Es wurden Angaben dazu im Abrechnungsfenster unter BEZÜGE BEI SOZIALLEISTUNG gemacht. Die Angaben im Abrechnungsfenster führen in der Entgeltbescheinigung zur Kennzeichnung, dass Ersatzleistungen rückgemeldet werden sollen. Seite 34.

35 Neue Zusatzbeiträge Ab 2015 Senkung des KV-Beitrags auf 14,6 %, aber Möglichkeit für die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Der Sozialausgleich entfällt. Seite 35.

36 Neue Zusatzbeiträge Anpassung der Krankenkassen Verwaltung Neuer Reiter in den Krankenkassenangaben allgemein. Keine Zusatzbeiträge bei der BKnapp (Minijob) und bei der AKA (Augenoptikerausgleichskasse). Seite 36.

37 Neue Zusatzbeiträge Erstmalige Erfassung und Pflege Automatisch durch Übernahme aus eservice Manuell durch den Anwender Nach dem Monatswechsel in den Januar wird auf dem Reiter Zusatzbeitrag programmseitig ein neuer Zeitraum angelegt mit Wert 0,00 %. Neu: Bereitstellung einer PDF mit Zusatzbeiträgen und Umlagesätzen für alle Kunden zum Download. Der Download kann erfolgen über KK-Verwaltung, Reiter Zusatzbeiträge (auch bei Neuanlage) Help&News KK-Verwaltung (Engel) Info Center News FAQ-Artikel unter support.lexware.de Die PDF wird von Lexware aktuell gehalten. Seite 37.

38 Neue Zusatzbeiträge Berechnung der Zusatzbeiträge Die Zusatzbeitragsberechnung basiert auf folgenden Berechnungsgrundlagen: KVbrutto laufend KVbrutto EZ KVbrutto fiktiv Freiwillige Versicherte: KV BBG Gleitzone: Reduziertes Gleitzonenbrutto Für folgende Personengruppen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag (Festlegung zum ) anzuwenden: Bundesfreiwilligendienstleistende PGS 123 Auszubildende in außerbetrieblicher Einrichtung PGS 122 Geringverdiener PGS 121 Seite 38.

39 Änderung Meldepflicht Mehrfachbeschäftigte Aufgrund des Wegfalls des Sozialausgleichs entfällt die Meldepflicht bei Mehrfachbeschäftigungen in der Gleitzone. Für Mehrfachbeschäftigte mit Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze sind GKV-Monatsmeldungen nur noch auf Aufforderungen der Krankenkasse (rückwirkend) abzugeben. Seite 39.

40 Änderung Meldepflicht Mehrfachbeschäftigte Änderung der Stammdaten Folgende Änderungen werden auf der Seite SV- Status beim Monatswechsel in den Januar vorgenommen: Wegfall der Angabe MEHRERE SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE BESCHÄFTIGUNGEN und Entfernen des Häkchens, sofern gesetzt. Keine Übernahme von vorhandenen Werten aus Krankenkassenmeldungen in ENTGELTE AUS ANDEREN BESCHÄFTIGUNGEN. Keine Übernahme von Angaben zu vereinbarten Bezügen und Wegfall der Angaben Seite 40.

41 Änderung Meldepflicht Mehrfachbeschäftigte Änderung der Meldungen für Zeiträume vor 2015 Das Meldeverhalten wird wie folgt angepasst: GKV-Monatsmeldungen werden nicht mehr erzeugt. alle vorhandenen und noch nicht gesendeten werden gelöscht. Krankenkassen- Rückmeldungen zu Entgelten Noch nicht übernommene Rückmeldungen in der Antwortzentrale werden programmseitig auf erledigt gesetzt. Eventuell neu eingehende Rückmeldungen werden verworfen. Seite 41.

42 Änderung Meldepflicht Mehrfachbeschäftigungen Meldungen für Zeiträume ab 2015 Das Meldeverhalten wird wie folgt angepasst: GKV-Monatsmeldungen werden nur noch auf Anforderung der Krankenkassen erzeugt (eingehende Krankenkassenmeldung mit dem Abgabegrund 01). werden nach Übernahme der Anforderung rückwirkend programmseitig erzeugt und zum Senden bereit gestellt. werden für alle Zeiträume erstellt, die die Krankenkasse anfordert. Krankenkassen- Rückmeldungen zu Entgelten werden nur für Zeiträume ab 2015 berücksichtigt und in der Antwortzentrale zur Übernahme bereit gestellt. Seite 42.

43 Änderung Meldepflicht Mehrfachbeschäftigte - Beispiele Beispiel 1 für Meldungen ab 2015 Der Arbeitgeber (AG) sendet eine SV-Jahresmeldung für 2015 im Januar 2016 für einen mehrfachbeschäftigten Mitarbeiter. Stellt die Krankenkasse anhand der SV-Meldungen eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze fest, erhält der AG eine Krankenkassenmeldung mit dem Abgabegrund 01 (Aufforderung zur Abgabe von Monatsmeldungen) für den Zeitraum Der AG übernimmt die Meldung aus der Antwortzentrale. Lexware lohn+gehalt erzeugt GKV-Monatsmeldungen für Januar bis Dezember Der AG sendet diese. In der Folge erhält der AG 12 Krankenkassenmeldungen mit den Abgabegründen 02 oder 03 für Januar bis Dezember 2015 (02 Berechnungsgrundlage für Monate ohne, 03 Berechnungsgrundlage für Monate mit Einmalzahlungen). Der AG übernimmt die Meldungen aus der Antwortzentrale. Die Abrechnungen Januar bis Dezember 2015 werden korrigiert, sofern der AG nicht bereits die korrekten Entgelte aus der anderen Beschäftigung manuell erfasst hat. Seite 43.

44 Änderung Meldepflicht Mehrfachbeschäftigte - Beispiele Beispiel 2 für Meldungen ab 2015 Ein Arbeitnehmer (AN) AG wechselt im Mai 2015 die Krankenkasse. Er hat eine Beschäftigung bei AG 1 (Abrechnung mit Lexware) seit dem und bei AG 2 seit dem die AG versenden eine Abmeldung bei der alten und eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse. Die AG erhalten bei BBG-Überschreitung dann eine Anforderung zur Abgabe der GKV- Monatsmeldungen für Februar bis April Lexware lohn+gehalt erzeugt für AG 1 die angeforderten GKV-Monatsmeldungen. Der AG 1 sendet diese. Der AG 1 erhält die Berechnungsgrundlagen für Februar bis April 2015 über Krankenkassenmeldungen mit den Abgabegründen 02 oder 03. Der AG 1 übernimmt die Meldungen aus der Antwortzentrale. Die Abrechnungen Februar bis April 2015 werden ggf. korrigiert, sofern der AG nicht bereits die korrekten Entgelte aus der anderen Beschäftigung manuell erfasst hat. Seite 44.

45 Neugestaltung Mitarbeiterassistent und Einzelabrechnung Der Mitarbeiterassistent und die Einzelabrechnung wurden optisch neu gestaltet. Seite 45.

46 Neugestaltung Mitarbeiterassistent und Einzelabrechnung Neues look & feel Weitgehende Vereinheitlichung in standard/plus und pro/premium. Verschlankung und Optimierung der Seiten. Bessere Übersicht. Machen Sie sich selbst ein Bild. Seite 46.

47 Mindestlohngesetz (MiLoG) Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beinhaltet in Artikel 1 das Mindestlohngesetz (MiLoG). Keine Auswirkungen programmseitig, aber Seite 47.

48 Mindestlohngesetz (MiLoG) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 je Zeitstunde 7 Ausnahmeregelungen: Praktikantinnen und Praktikanten Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung Zur Berufsausbildung beschäftigte Personen Ehrenamtlich Tätige (auch Freiwilligendienst) Langzeitarbeitslose (1 Jahr oder länger) Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller Saisonarbeiter und Erntehelfer (MiLoG Erntehelfer 7,40 West und 7,20 Ost) Laut 17 umfangreiche Dokumentationspflichten für Geringfügig entlohnte und Kurzfristig Beschäftigte Laut 21 können bei Verstoß gegen die Dokumentationspflichten Ordnungsgelder bis zu ,00 und bei Verstößen gegen das MiLoG Bußgelder bis zu ,00 drohen Seite 48.

49 Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohn und Arbeitszeitkonten Ein Stundenlohn von mehr als 8,50 schützt evtl. nicht vor den Regelungen des 2 Abs.2 MiLoG Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet 169 Stunden pro Monat bei einem Stundenlohn von 9,00 Ergibt einen Monatslohn von Der Arbeitnehmer leistet 15 Überstunden, die seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Damit beträgt seine Monatsarbeitszeit 184 Stunden (ausgezahlter Betrag) / 184 Stunden ergibt einen Stundenlohn von 8,27 (!!!) Damit greift die Pflicht zum Ausgleich innerhalb von zwölf Kalendermonaten ( 2 Abs. 2 MiLoG) Seite 49.

50 timecard Zeit- & Projekterfassung Über zufriedene Kunden Einfach und intuitiv bedienbar Optimale Zeit- und Planungstransparenz Urlaubs-, Schicht- und Abwesenheitsplanung Projektverwaltung und -auswertung Flexible Personal- und Projektplanung Übersichtliche Auswertungen Client-/Serverlösung APP-Anbindung Ausgezeichnet Seite 50.

51 timecard Zeit- & Projekterfassung timecard Multiterminal RFID DES Designprämiert Einfache Buchung von Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Projekten Direkte Übertragung an den timecard Server Beleuchtetes Display Anzeige des tagesaktuellen Urlaubs- und Überstundenkontos Unterstützt RFID-Karten und RFID-Transponder Ausgezeichnet Seite 51.

52 Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohn und Haftung des Auftraggebers Nach 13 des MiLoG haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Entgehen kann man der Haftung nur, indem man nachweist, dass man weder Kenntnis noch fahrlässige Unkenntnis von den Pflichtverstößen der beauftragten Unternehmen hatte. Seite 52.

53 Lexware reisekosten Seite 53.

54 Inhaltliche Neuerungen Version 2015 Gesetzliche Änderungen zum Sachbezugswerte, Verpflegungs- und Auslandspauschalen, Änderungen aus neuen Lohnsteuerrichtlinien. Flexibilität bei Dreimonatsfrist: Abweichung von gesetzl. Vorgaben bei Verpflegungspauschalen möglich. => Steuerlich gibt es keine Ansetzung von Verpflegungspauschalen nach drei Monaten. Gewünscht wird von den Kunden jedoch mehr Flexibilität bei der Anwendung von firmeninternen Reisekostenrichtlinien, z.b. Fortzahlung von Verpflegungspauschalen als freiwillige Zuwendungen. Seite 54.

55 Inhaltliche Neuerungen Version 2015 Belegerfassung Komfortable Erfassung von Belegen mit und ohne Vorsteuerabzug (z. B. Trinkgeldbeleg, Taxi, etc.). Durch die Splittung eines Beleges ist es möglich dem Rechnungsbetrag die VSt. zuzuordnen, der Trinkgeldanteil bleibt ohne VSt. und kann separat verbucht werden. Seite 55.

56 Inhaltliche Neuerungen Version 2015 Statistik/Auswertung Erweiterung der Auswertungen um Bericht Besuchte Länder (für Auslandsreisende). Neuer Personalmanager: Konfigurierbare Auswertung von Mitarbeiterstammdaten und Erstellung von individuellen Listen (z.b. nach MA mit eigenen Spesengruppen). Schnellen Zugriff auf alle wichtigen MA-Daten mit Sortiermöglichkeiten. Online Routenplaner: Neues Kartenlayout und Aktualisierung des Online Routenplaners. Verbesserungen im Bereich Produkterlebnis und Produkteinstieg: Der Konfigurationsassistent setzen Start-Parameter beim Programmeinstieg, hilft dem Kunden die richtigen Einstellungen für die Anwendung zu wählen und das Programm kennen zu lernen. Seite 56.

57 Lexware fehlzeiten Inhaltliche und technische Neuerungen Version 2015 Seite 57.

58 Lexware mycenter An Abwesenheitsanträge und Krankmeldungen können jetzt digitale Antragsdokumente (z.b. digitale AU) angehängt werden Teamleiterübersicht tagesaktuelle Abwesenheitsübersicht für Zeitraum + Grund der Abwesenheit eines ganzen Teams. Seite 58.

59 Flexibles Urlaubskonto Die Abschaffung des Jahreswechsels, ermöglicht eine Urlaubsvorschau und die Planung des Urlaubs-Anspruches für das Folgejahr, auch unter Berücksichtigung von Zusatzurlaub. Seite 59.

60 Weitere Neuerungen Neuer Personalmanager: Konfigurierbare Auswertung von Mitarbeiterstammdaten und Erstellung von individuellen Listen (z. B. MA ohne Standardarbeitszeitprofil) Standardprofil für Arbeitszeit und Urlaub: Beim Import von vielen Mitarbeiterdaten kann diesen Mitarbeitern ein Standardprofil (bestehend aus Arbeitszeit und Urlaubsregelung) zugeordnet werden (z.b. 5 Tage pro Woche/39 Stunden). Bei Abweichungen vom Standard kann der MA geöffnet und die Daten individuell verändert werden. Feiertagsdatenbank und Schulferien: Aktualisierung für das Jahr 2015 Seite 60.

61 Warenwirtschaft Agenda faktura+auftrag Warenwirtschaft/ Handel/ Handwerk Lexware mobile Seite 61. Zur Agenda zurück

62 Lexware faktura+auftrag/plus 2015 Seite 62.

63 Lexware faktura + auftrag/plus Neuerungen in der Version 2015 n-fache Kontaktpersonen für Kunden und Lieferanten Mehr Erfolg durch gezielte Ansprache: Beliebig viele Kontaktpersonen bei Kundenund Lieferanten-Stammdaten hinterlegen. Mit Brief an, und Kontakt Funktionen, sowie Auswahl der Kontaktpersonen als Ansprechpartner im Auftrags-Assistent Seite 63.

64 Lexware faktura + auftrag/plus Neuerungen in der Version 2015 SEPA - Zahlungsbedingungen mit fixem Fälligkeitsdatum Erfassen von Zahlungsbedingungen mit Zahlungsziel nach Datum, um unterschiedliche Forderungen gegenüber Kunden an einem bestimmten Fälligkeitstermin einziehen zu können. Seite 64.

65 Lexware faktura + auftrag /plus Neuerungen in der Version 2015 Logo im PNG-Format Auf vielfachen Kundenwunsch: Logo jetzt im PNG-Format in Angebote, Rechnungen etc. einbinden. Seite 65.

66 Lexware warenwirtschaft pro/premium/handel/handwerk Weitere Informationen MOSS (Mini-One-Stop-Shop) Seite 66.

67 Lexware warenwirtschaft pro/premium/handel/handwerk Neu in Version 2015 SEPA-Zahlungsbedingungen mit fixem Fälligkeitsdatum Eine echte Arbeitserleichterung: Zahlungsbedingungen mit Zahlungsziel nach Datum ermöglichen das Zusammenfassen von Rechnungen eines Kunden beim Lastschrifteinzug. Seite 67.

68 Lexware warenwirtschaft pro/premium/handel/handwerk Neu in Version 2015 Kundenspezifische Preise in der Kundenansicht Perfekt im Blick: kundenspezifische Preise in der Kundenansicht. Seite 68.

69 Lexware warenwirtschaft pro/premium/handel/handwerk Neu in Version 2015 Logo im PNG-Format Auf vielfachen Kundenwunsch: Logo jetzt im PNG-Format in Angebote, Rechnungen etc. einbinden. Seite 69.

70 Lexware warenwirtschaft pro/premium/handel/handwerk Neu in Version 2015 Erweiterungen Lagerjournal Anzeige der Spalten Bestellt und Bestand pro Artikel im Lagerjournal. Seite 70.

71 Lexware warenwirtschaft pro/premium/handel/handwerk Neu in Version 2015 Nationale Umsatzsteuer und MOSS-Verfahren Ab kommt es zu einer gesetzlichen Änderungen, die durch EU-Recht vorgegeben und in nationales Recht umgesetzt werden muss: Unternehmen, die in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen im EU-Ausland tätig sind, müssen ihren EU-Privatkunden ab 2015 den Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU- Landes in Rechnung stellen, in welchem der Empfänger dieser Leistung wohnt. Diese Umsätze sind zu melden. Die Meldung kann auf 2 Wegen erfolgen: umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen EU-Land: Fiskalvertreter Vereinfachung Nutzung des MOSS (Mini One Stop Shop)-Verfahrens: Um daran teilzunehmen, muss man sich einmalig online registrieren. Die Registrierung ist seit auf dem BZSt Online-Portal möglich. Zu diesem Thema erhalten Sie im Service Center der Versionen 2015 auch im kommenden Jahr weitere hilfreiche Informationen. Seite 71.

72 Neuer Service Lexware poststelle Seite 72.

73 Lexware poststelle Postversand von Belegen (z. B. Rechnungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen) direkt aus dem Lexware-Produkt heraus: Kein Ausdrucken Kein Kuvertieren Kein Frankieren mehr notwendig Nutzbar innerhalb der Aktualitätsgarantie. & Für folgende Programme verfügbar: Lexware faktura+auftrag/plus 2015 (ab Februar 2015) Lexware financial office/plus 2015 (ab Februar 2015) Lexware warenwirtschaft pro/premium 2015 Lexware Paket- und Branchenlösungen 2015 Höchste Sicherheits-Standards mit unseren Partnern: Seite 73.

74 Lexware poststelle: Kosten und Nutzen Postversand von Belegen effektiv auslagern: Keine zusätzlichen Kosten für Druck, Papier, Kuvert Druck in schwarz/weiß oder Farbe Bis zu 100 Seiten möglich Kein extra Weg zur Post Schnelle, einfache und zuverlässige Zustellung (Versand Ihrer Belege über Lexware poststelle bis 10:00 Uhr, Zustellung am folgenden Werktag innerhalb Deutschland) Das kostet der neue Service Lexware poststelle: Bereits ab 59 ct (zzgl. MwSt.) Preis-Rechner unter Variabler Preis, abhängig von: N A T I O N A L Seiten s/w farbig 1 0,59 EUR 0,64 EUR 2 0,64 EUR 0,74 EUR 3 0,69 EUR 0,84 EUR I N T E R N A T I O N A L Seiten s/w farbig 1 0,94 EUR 0,99 EUR 2 0,99 EUR 1,09 EUR 3 1,04 EUR 1,19 EUR Max. Seitenanzahl: 100 / Preise zzgl. MwSt. schwarz/weiß oder Farbe, Anzahl der Seiten, Versand national oder international Seite 74.

75 Lexware poststelle: Funktionsweise Schritt 3: Unsere Dienstleister Ximantix GmbH & Swiss Post Solutions Germany drucken, kuvertieren und frankieren Ihre Belege vollautomatisch Schritt 2: PDF über die Lexware poststelle generieren Schritt 1: Beleg (z. B. Rechnung/Angebot) im Lexware-Produkt erstellen Schritt 4: Übergabe zur Zustellung an DPAG Schritt 5: Zustellung am folgenden Werktag (bei Auftragseingang bis 10:00 Uhr) Seite 75.

76 Lexware Mobile Browserbasierter mobiler Zugriff auf Ihre Lexware Software für Lexware faktura+auftrag/plus Lexware financial office/plus Lexware warenwirtschaft pro/premium Lexware Paket- und Branchenlösungen Unterwegs immer die wichtigsten Daten dabei: Kundendaten, Belegdaten, Artikeldaten, Auswertungen Nutzbar innerhalb der Aktualitätsgarantie. Seite 76.

77 Lexware mobile so geht s weiter Seite 77.

78 Lexware mobile seit kurzem verfügbar! Belege in Lexware mobile Anzeige von Detailinformationen zu Belegen in einem eigenen Bereich inklusive Such- und Filterfunktionen. Seite 78.

79 Lexware mobile: Neues in den Versionen 2015 AB FEBRUAR 2015 Kundendaten flexibel mobil neu erfassen und bearbeiten Erfassen bzw. bearbeiten Sie von unterwegs schnell und einfach die wichtigsten Kundendaten, inkl. Rechteverwaltung. Seite 79.

80 Lexware mobile noch mehr in 2015! Weitere spannende Neuerungen im Laufe des Jahres 2015: Automatische Datensynchronisation Schneller Zugriff auf Artikel nach Warengruppen sortiert Anzeige der offenen Posten aus Fakturierung/ Warenwirtschaft bzw. Buchhaltung Seite 80.

81 Lexware mobile Feedback-Tool Plattform für Verbesserungswünsche & Anregungen zur Weiterentwicklung von Lexware mobile Jede Idee kann von Nutzer mit max. 3 Stimmen bewertet werden Seite 81.

82 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Angebote I Kontakt Vollversion im Abo Vollversion als Einmalkauf Seite 82.

83 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Angebote I Kontakt Zwei Preismodelle mit vielen Vorteilen Als zertifizierter Lexware Partner können wir Ihnen fu r jeden Bedarf das richtige Preismodell anbieten. Fu r beide Modelle gilt: Sie wissen genau, was Sie kaufen, wie Sie zahlen und welche Leistungen Sie erhalten. Seite 83.

84 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Angebote I Kontakt Vorteile Bei kaufmännischen Software-Lösungen ändern sich die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen in regelmäßigen Abständen. Die beiden Preismodelle bieten beste Voraussetzungen, damit Ihre Software immer auf dem neuesten Stand bleibt: Vollversion im Abo: Ideal für alle, die sich keine Gedanken über die Aktualität ihrer Software machen möchten. Mit der unbefristeten Aktualitätsgarantie sind alle technischen, gesetzlichen und inhaltlichen Programm-Aktualisierungen im Preis inklusive. So sind Sie auf der sicheren Seite und erzielen jederzeit richtige Ergebnisse. Garantiert. Vollversion als Einmalkauf: Perfekt für alle, die genau wissen, was sie brauchen. Sie erhalten 365 Tage ab Installation die Aktualitätsgarantie inklusive aller technischen, gesetzlichen und inhaltlichen Programm-Aktualisierungen. Danach nutzen Sie die Software einfach auf dem letzten Stand weiter oder erwerben bei uns eine neue Vollversion als Einmalkauf für weitere 365 Tage. Natürlich können Sie sich dann auch für Vollversion im Abo entscheiden und sich den Preisvorteil sichern. Unsere Preismodelle stehen fu r absolute Transparenz und Fairness. Ihre Vorteile im Detail: Vollversion im Abo: Zahlen Sie wahlweise in monatlichen oder jährlichen Abständen transparent, einfach und mit einem Preisvorteil gegenu ber dem Einmalkauf. Die vertragliche Mindestlaufzeit der Vollversion im Abo beträgt 12 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Eine Ku ndigung ist jederzeit möglich und wird jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Vollversion als Einmalkauf: Hier bieten wir Ihnen einen einmaligen Jahrespreis an. Sie gehen keine Vertragsbindung ein, daher ist keine Ku ndigung notwendig. Wichtiger Hinweis fu r unsere Update-Kunden: Dank der neuen Preismodelle von Lexware benötigen Sie in Zukunft keine Updates mehr. Wählen Sie einfach aus, welches Modell Sie am meisten anspricht und bestellen Sie Ihr Wunsch-Produkt noch heute bei uns! Seite 84.

85 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Angebote I Kontakt Leistungen der Preismodelle im Vergleich Vollversion im Abo Ideal für alle, die sich keine Gedanken über die Aktualität ihrer Software machen möchten. Vollversion als Einmalkauf Perfekt fu r alle, die genau wissen, was sie brauchen und sich selbst um gesetzliche Änderungen ku mmern. Aktualitätsgarantie Unbegrenzte Aktualität: Alle Aktualisierungen der Software sind während der gesamten Vertragslaufzeit im Preis inbegriffen. Gesetzlich, inhaltlich und technisch immer auf dem neusten Stand. Begrenzte Aktualität: Alle Aktualisierungen der Software sind fu r 365 Tage ab Kauf im Preis inbegriffen. Danach endet die automatische Aktualisierung. Sicher arbeiten Zahlungsart Ihre Software ist gesetzlich, inhaltlich und technisch immer auf dem neusten Stand. So erzielen Sie jederzeit korrekte Arbeitsergebnisse. Monatlich oder jährlich zahlbar. Nach Ablauf von 365 Tagen ist Ihre Software rechtlich, inhaltlich und technisch möglicherweise nicht mehr aktuell. Wenn Sie das Risiko einer eingeschränkten Nutzung nicht eingehen wollen, können Sie die Software erneut im Einmalkauf beziehen oder ins Abo wechseln. Einmalig zahlbar. Vertragslaufzeit, Ku ndigungsfrist Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Eine Ku ndigung ist jederzeit möglich. Sie wird jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Sie gehen keine Vertragsbindung ein, daher ist keine Ku ndigung notwendig. Seite 85.

86 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Angebote I Kontakt Angebote und Services Ihres Lexware Gold Partners Lexware-Support Unser Telefonsupport (kostenpflichtig) steht Ihnen von Montag-Freitag vormittags von 9:00-12:00 Uhr zur Verfügung Neue Preise ab Januar 2015: Preis für Abo-Kunden: 1,42 / Minute abzgl. 5 % Rabatt zzgl. gesetzl. MwSt. Preis für Nicht-Abo-Kunden: 1,67 / Minute zzgl. gesetzl. MwSt. Seite 86.

87 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Angebote I Kontakt Kontaktdaten Ihres Veranstalters S. Schiekel Soft- und Hardware Reinhold-Frank-Str Ostrach Tel.: Fax: lexware@schiekel.de Seite 87.

88 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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