Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Rumisberg Montag, 26. Mai 2014, 20 Uhr, im Gemeindelokal, Rumisberg.
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- Babette Hofmeister
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1 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Rumisberg Montag, 26. Mai 2014, 20 Uhr, im Gemeindelokal, Rumisberg. Vorsitz: Protokoll: Hans Ryf, Gemeindepräsident Renate Leuenberger, Gemeindeschreiberin Der Vorsitzende begrüsst die Anwesenden zur Versammlung. Dem Pressevertreter Kurt Nützi verdankt er zum Voraus eine sachliche Berichterstattung. Die Versammlung wurde im Anzeiger «Oberaargau West» vom und reglementarisch bekannt gemacht. Die Akten lagen während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich auf. Alle Geschäfte wurden auch in der Dorfzeitung «Dorfläbe» vorgestellt. Es wird festgestellt, dass, ausser Renate Leuenberger, wohnhaft in Ufhusen LU, alle Anwesenden stimmberechtigt sind. Der Vorsitzende erklärt die Versammlung als eröffnet. Als Stimmenzähler wird Michael Ryf vorgeschlagen und gewählt. Anwesend sind 22 stimmberechtigte Personen. Traktanden 1. Gemeinderechnung 2013 a) Abrechnung des Verpflichtungskredits Sanierung Bühlweg b) Genehmigung des Nachkredits zur Vornahme von übrigen Abschreibungen c) Genehmigung der Jahresrechnung Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau; Verbandsbeitritt und Genehmigung Organisationsreglement 3. Verschiedenes Die Reihenfolge der Traktanden wird nicht bestritten. Die Versammlung wird wie folgt auf die Rügepflicht nach Art. 35 OgR aufmerksam gemacht: «Stellt eine stimmberechtigte Person die Verletzung von Zuständigkeitsbzw. Verfahrensvorschriften fest, hat sie den Präsidenten sofort auf diese hinzuweisen. Unterlässt sie pflichtwidrig einen solchen Hinweis, verliert sie das Beschwerderecht (Art. 98 Abs. 3 Gemeindegesetz).» Gemeinderechnung 2013 a) Abrechnung des Verpflichtungskredits Sanierung Bühlweg Referent: Peter Meer. An der Gemeindeversammlung vom wurde ein Projektkredit von Franken für die Sanierung des Bühlwegs, zusammen mit den Wasser- und Abwasserleitungen sowie der Strassenentwässerung, genehmigt. Die Nettokosten betrugen Franken, womit der Projektkredit um Franken unterschritten wurde.
2 Aus der Versammlung wird gefragt, ob man bei den Sanierungsarbeiten tatsächlich auf Sandstein gestossen sei. Peter Meer erklärt, dass für die Kanalisation sehr tief gegraben werden musste und unter anderen Bodenmaterialien auch Sandstein zum Vorschein gekommen sei. b) Genehmigung des Nachkredits zur Vornahme von übrigen Abschreibungen c) Genehmigung der Jahresrechnung 2013 Referent: Hans Ryf. Laufende Rechnung Wie der Vorsitzende informiert, beeinflussten der Ertrag aus einer Mehrwertabschöpfung sowie die erfolgswirksame Auflösung des Kontos Wertberichtigung gefährdeter Steuerguthaben einen Ertragsüberschuss von Franken und somit eine Besserstellung gegenüber dem Voranschlag. Positiv beeinflusst wurde das Ergebnis auch durch nicht ausgeführte Projekte im Gemeindelokal, in den Gemeindehauswohnungen, u.a. Aufwand und Ertrag werden der Versammlung grafisch dargestellt und erläutert. Investitionsrechnung Insgesamt wurden Franken Ausgaben getätigt. Davon entfallen Franken auf den Steuerhaushalt für die Sanierung Bühlweg sowie die Anschaffung des neuen Kommunalfahrzeugs. Auf die spezialfinanzierten Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entfallen Zahlungen von Franken für die Anschaffung einer neuen UV-Anlage mit Trübungsmessung, eine Teilzahlung an die generelle Entwässerungsplanung sowie die Restzahlung Sanierung Bühlweg. Auf der Einnahmenseite sind ausschliesslich Anschlussgebühren eingegangen. Bestandesrechnung; Aktiven Das Finanzvermögen bzw. die flüssigen Mittel haben gegenüber dem Vorjahr durch die Investitionstätigkeit leicht abgenommen. Das Verwaltungsvermögen bleibt mit 16 Franken unverändert, da die aktivierten Nettoinvestitionen mit den in der Laufenden Rechnung ausgewiesenen harmonisierten und übrigen Abschreibungen vollständig abgeschrieben wurden. Passiven Das Fremdkapital hat um auf Franken abgenommen. Die mittel- und langfristigen Schulden bleiben unverändert. Einige Stiftungen und das Konto Wertberichtigung auf Steuerguthaben wurden aufgelöst. Bei den Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen wird ein Abgang von Franken verzeichnet. Deren Bestand beträgt neu Franken. Den vorgeschriebenen Einlagen in die Werterhaltung von insgesamt Franken stehen Entnahmen von Franken für die Abschreibungen der erfolgten Investitionen gegenüber.
3 Dem Eigenkapital wurde der Ertragsüberschuss aus der Laufenden Rechnung von Franken gutgeschrieben. Dieses beträgt neu Franken. Nachkredite Alle Nachkredite von Franken sind in einer separaten Nachkredittabelle aufgeführt und mit entsprechenden Begründungen versehen. Davon sind gebundene Nachkredite und Franken wurden durch den Gemeinderat beschlossen. Von den übrigen Abschreibungen von Franken unterliegen Franken der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung. Rechnungsprüfung Die Zwischenprüfung hat am und die Schlussprüfung am stattgefunden. Gemäss Art. 16 Ziff. 4 unseres Organisationsreglements ist das Rechnungsprüfungsorgan auch Aufsichtsstelle des Datenschutzgesetzes und orientiert die Versammlung einmal jährlich über die diesbezüglichen Prüfungshandlungen. Das Rechnungsprüfungsorgan bestätigt, dass die Jahresrechnung 2013 einwandfrei geführt ist und empfiehlt der Versammlung deren Genehmigung. Auch die Datenschutzbestimmungen wurden auf die geltenden Vorschriften überprüft und als eingehalten befunden. Anträge des Gemeinderats Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, a) die Abrechnung des Verpflichtungskredits Sanierung Bühlweg zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, b) dem Nachkredit von Franken zur Vornahme von übrigen Abschreibungen die Zustimmung zu erteilen, c) die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen. Beratung Fragen aus der Versammlung: Sind keine Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission an der Versammlung anwesend, die Ausführungen zur Jahresrechnung 2013 machen können? Antwort: Zwei Revisorinnen sind anwesend. Sie bestätigen die korrekte Führung der Buchhaltung und unterstützen den Antrag, die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen. Was geschieht mit dem Überschuss aus der Wasser- und Abwasserfinanzierung? Antwort: Mit diesem Überschuss wird in der laufenden Periode gearbeitet, das heisst, das Geld wird für die Werterhaltung, für Reserven usw. verwendet. Besteht ein Zusammenhang mit dem «Kässeli», welches anlässlich der Dorfbachsanierung benötigt wurde? Antwort: Ja, auch der Dorfbach wurde unter anderem mit diesen Geldern saniert.
4 Abstimmung a) Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit Sanierung Bühlweg wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Dem Nachkredit von Franken zur Vornahme von übrigen Abschreibungen wird einstimmig die Genehmigung erteilt. c) Die Jahresrechnung 2013 wird mit grossem Mehr und einer Enthaltung angenommen Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau; Verbandsbeitritt und Genehmigung Organisationsreglement Referent: Hans Ryf Gemäss dem neuen Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern (KKFG) vom 12. Juni 2012 haben sich die 47 Gemeinden des Verwaltungskreises Oberaargau bis spätestens Ende 2014 zu einem Gemeindeverband «Regionale Kulturförderung Oberaargau» zusammenzuschliessen. Die Kulturinstitutionen mit regionaler Bedeutung werden gemeinsam durch den Kanton, die Standortgemeinden und durch die übrigen Gemeinden im Gebiet der entsprechenden Region subventioniert. Das neue Kulturförderungsgesetz hält die konkrete Aufteilung der Subventionen auf die verschiedenen öffentlichen Subventionsträger fest. Da der finanzielle Umfang der auszuhandelnden Subventionsverträge zwischen den regional bedeutenden Kulturinstitutionen, den Standortgemeinden, dem Gemeindeverband sowie dem Kanton noch nicht bekannt ist, ist eine detaillierte Angabe zu den Kosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Als grobe Orientierungshilfe dienen die aktuellen Zahlen der Regionalen Kulturkonferenz Langenthal, hochgerechnet auf den Perimeter des Verwaltungskreises Oberaargau, nach denen mit Kosten von rund 2.70 Franken pro Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Organisationsreglement Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau Auf einzelne Artikel des OgR soll im Folgenden kurz eingegangen werden: Art. 3: Verbandsgemeinden sind gemäss Art. 24 KKFG alle 47 Gemeinden des Verwaltungskreises Oberaargau. Art. 4: Dieser Artikel regelt neben den administrativen Aufwendungen, die Finanzierung der Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung. Art. 19 KKFG hält diesbezüglich fest, dass der Kanton 40 Prozent, die Standortgemeinde maximal 50 Prozent und die übrigen Gemeinden mindestens 10 Prozent der vertraglich geregelten Betriebsbeiträge leisten. Art. 28 regelt die Stimmkraft der einzelnen Gemeinden im Verbandsparlament. Jede besitzt mindestens eine Stimme (bis 1000 Einwohner). Grössere Verbandsgemeinden erhalten je eine zusätzliche Stimme pro weitere 3000 Einwohner oder einen Bruchteil davon. Dies bedeutet, dass kleinere Gemeinden über eine relativ stärkere Stimmkraft verfügen als die grösseren (Minderheitenschutz).
5 Art. 30: Dieser Artikel regelt die Kompetenzübertragung des Abschlusses und der Kündigung von Leistungsverträgen von den Gemeinden an das Verbandsparlament. Er fusst auf Art. 24, Abs. 2, Bst. b des KKFG. Die Beschlüsse des Verbandsparlaments stehen unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, welches in den Art. 21 und 22 OgR geregelt ist. Art. 35 (und Anhang 1, der integrierter Bestandteil des OgR ist) umschreibt Grösse und Zusammensetzung des Verbandsrats, des ausführenden Organs des Gemeindeverbands. Vorgesehen sind neun Sitze im Verbandsrat. Die Subregionen Oberaargau Nord (Niederbipp u.u.), Oberaargau Süd (Huttwil u.u.) und Oberaargau West (Herzogenbuchsee u.u.) die alle drei über je ca. 18 Prozent aller Oberaargauer Einwohner verfügen sollen mit je zwei Personen im Verbandsrat vertreten sein. Der Subregion Oberaargau Ost (Langenthal u.u.), die ca. 46 Prozent aller Oberaargauer umfasst, werden drei Sitze im Verbandsrat zugeteilt. Weiteres Vorgehen, Funktionieren des Gemeindeverbands Das Verbandsparlament wird im ersten Quartal 2015 den Verbandsrat wählen (Art. 29 OgR). Dieser soll sich anschliessend in Zusammenarbeit mit dem Kanton, den Standortgemeinden sowie den Institutionen um die Aushandlung der Subventionsverträge mit den regional bedeutenden Kulturinstitutionen kümmern, welche der Regierungsrat per Verordnung festlegt (Art. 18 KKFG). Subventionsverträge haben eine Gültigkeit von vier Jahren. Dies bedeutet auch, dass alle vier Jahre die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen geprüft und bei Bedarf angepasst wird. Kommt die freiwillige Gründung des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Oberaargau nicht zustande, wird der Gemeindeverband per 1. Januar 2015 flächendeckend für alle 47 Gemeinden des Verwaltungskreises Oberaargau mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern erlassen. Antrag des Gemeinderats Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau beizutreten und das Organisationsreglement zu genehmigen. Beratung Fragen und Bemerkungen aus der Versammlung: Ein Bürger aus der Mitte teilt mit, er habe sich mit diesem Thema ausführlich befasst und seiner Meinung nach wurde das Kulurförderungsgesetz ausschliesslich durch die SVP beschlossen. Damit sei das Volksrecht ausgehebelt worden. Es wird kein weiteres Wort zu diesem Traktandum verlangt. Abstimmung Der Beitritt zum Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau und das Organisationsreglement werden einstimmig genehmigt.
6 Verschiedenes Gemeindeschreiberwahl Der Vorsitzende informiert kurz über die Gemeindeschreiberwahl infolge Pensionierung des bisherigen Gemeindeschreiber-Ehepaars, Heinrich und Silvia Eggimann per 31. Juli 2014 bzw. 31. Dezember 2014: Im August 2013 erfolgte die erste Ausschreibung der Gemeindeverwalter-Stelle. In der Folge sind sechs Bewerbungen eingegangen, wovon eine gute Bewerbung zurückgezogen wurde. Die restlichen fünf Bewerbungen entsprachen nicht den Vorstellungen des Gemeinderates. Daraufhin wurde ein Personal-Managementbüro mit der Rekrutierung eines Gemeindeverwalters beauftragt, was ebenfalls nicht den gewünschten Erfolg brachte. Bei der dritten Ausschreibung wurde nur noch die Stelle als Gemeindeschreiber mit der Option, bei Eignung ebenfalls die Finanzverwaltung zu übernehmen, publiziert. Aus acht Bewerbungen wurde Renate Leuenberger als Gemeindeschreiberin angestellt. Die Einarbeitung erfolgt durch Heinrich und Silvia Eggimann, ab 1. August bis Ende Dezember 2014 mit einem Pensum von 50 %. Falls sich Renate Leuenberger auch für die Übernahme der Finanzverwaltung entscheidet, wird die Teilzeitstelle, die per neu zu besetzen ist, entsprechend ausgeschrieben Veröffentlichung der Zu- und Wegzüger im «Dorfläbe» Damit der Datenschutz gewahrt bleibt, müssten die Betroffenen ihre schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung deponieren. Da An- und Abmeldungen auch elektronisch erfolgen können, hat dies zur Folge, dass Personen nicht mehr persönlich am Schalter erscheinen. Zudem wäre eine solche Auflistung nicht abschliessend, das heisst, dass es immer auch Personen gibt, die nicht mit einer solchen Veröffentlichung einverstanden sind. Aus diesen Gründen wird auf die Bekanntmachung der Zu- und Wegzüger im «Dorfläbe» verzichtet. Informationspflicht Im Organisationsreglement (OgR), Artikel 67 69, ist die Informationspflicht umschrieben. Auf dem aktuellen Webportal der Gemeinde Rumisberg, unter der Rubrik «Aktuelles», können die Tätigkeiten und Beschlüsse von allgemeinem Interesse, unter Wahrung der Informationsund Datenschutzgesetzgebung, jederzeit eingesehen werden. Wortbegehren aus der Versammlung Schulverbandspräsident Philipp Burgener informiert, dass Cornelia Bader (Wolfisberg), die Lehrerin für Viert- bis Sechstklässler im Schulhaus Farnern, infolge der unsicheren Schul- und Schulhausperspektiven, gekündigt hat. Im Weissacher sind die drei bestehenden Abfall-Container ständig überfüllt bzw. der Abfall wird daneben platziert und von Tieren «geplündert». Es wird nach einer Lösung gesucht. Bei der Ausfahrt Weissacherweg ist das Gras sehr hoch und sollte dringend gemäht werden. Die Verkehrssicherheit ist durch diesen Umstand gefährdet.
7 Bei der Haltestelle Weissacher warten die Schüler täglich auf den Bus und stehen bei schlechtem Wetter ohne Schutz im Regen. Ausserdem haben sie die strikte Weisung, die Strasse infolge Schnellverkehrs dort nicht zu queren. Es wäre wünschenswert, einen entsprechenden Dachunterstand auch für die Sicherheit der Schüler zu prüfen. Abschliessend dankt der Vorsitzende den Anwesenden für das bekundete Interesse an der Gemeinde und wünscht allen noch einen angenehmen Abend. Schluss der Versammlung: Uhr NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDE Der Präsident: Die Sekretärin:
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