Diplomprüfung Rechtskunde / Juni 2003

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Diplomprüfung Rechtskunde / Juni 2003"

Transkript

1 Diplomprüfung / Juni 2003 Name:... Zeit: 90 Minuten Maximum der Punkte: 100 Punkte:... Note:.... Hinweise: Hilfsmittel: Taschenrechner, OR, ZGB, Schreibzeug Lesen Sie die Aufgabenstellungen aufmerksam durch. Schreiben Sie direkt auf die Aufgabenblätter. Verwenden Sie die Rückseite, wenn Sie keinen Platz mehr zum Schreiben haben. Achten Sie auf eine übersichtliche und saubere Darstellung. Schreiben Sie bitte nicht mit Bleistift. 1. Aufgabe (15 Punkte) a) Nennen Sie einen wesentlichen Unterschied zwischen öffentlichem Recht (ÖR) und privatem Recht (PR). (2) ÖR Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger; Unterordnungsverhältnis (Bürger hat sich dem Staat unterzuordnen; alle Rechtsvorschriften zwingender Charakter) PR Rechtsbeziehung zwischen gleichwertigen Personen; Gleichordnungsverhältnis (Parteien sind sich gleichgestellt; viele Vorschriften mit ergänzendem Charakter) b) Nennen Sie zwei Gesetze des öffentlichen Rechts. (2) 1. Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Schuldbetreibungs- und 2. Konkursrecht, Völkerrecht c) Kreuzen Sie in den folgenden Fällen an, ob es sich den folgenden Fällen um öffentliches (ÖR) oder privates Recht (PR) handelt. (6) ÖR PR 1. Das Hotel Bellevue stellt einen neuen Kellner ein. 2. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) stellt einen Sekretär ein. 3. Die Bauunternehmung Frutiger AG bewirbt sich um den Bau eines neuen Schulhauses. 4. Xaver Stierli kauft sich im Migros für den Winter neue Winterreifen. 5. Bauer Steiner muss alle seine Kühe notschlachten lassen, weil eine Kuh an der Maul- und Klauenseuche erkrankt ist. 6. Sie werden gebüsst, weil Sie heute keinen Parkplatz gefunden haben und in einer Verbotszone parkieren mussten. d) Das Privatrecht baut vor allem auf dem Zivilgesetzbuch (ZGB) auf. Dieses besteht aus einer Einleitung und fünf Teilen. Aus welchen? (5) Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht

2 2. Aufgabe (6 Punkte) Kreuzen Sie an, ob die folgenden Angebote verbindlich oder unverbindlich sind. verbindlich unverbindlich 1. Preislisten 2. Inserate in Zeitungen 3. Prospekte 4. Schaufensterauslagen 5. Telefonischer Antrag ohne Frist, nach dem Auflegen des Hörers 6. Schriftliche Offerte, zwei Tage nachdem sie per A-Post verschickt wurde 3. Aufgabe (11 Punkte) a) Nennen Sie vier Gründe, die dazu führen, dass ein Vertrag angefochten werden kann und somit unverbindlich wird (mit Angabe des Gesetzesartikels). (6) Grund Artikel Übervorteilung OR 21 Wesentlicher Irrtum OR 23/24 Absichtliche Täuschung OR 28 Furchterregung, Drohung OR 29 b) Entscheiden Sie, ob in den folgenden Beispielen gültige, nichtige oder anfechtbare Verträge vorliegen. (5) gültig nichtig anfechtbar 1. Gunter versteckt gegen 10% Beteiligung die Beute aus einem Raubüberfall. 2. Die Credit Suisse gewährt Herrn Knapp einen Hypothekarkredit mit 5 % Zins. 3. Die Credit Suisse gewährt Herrn Knapp einen Konsumkredit mit 50 % Zins. 4. Werner bestellt per Telefon einen echten Van Gogh für Fr Franken. Als er das Bild erhält, erweist es sich als eine Fälschung. 5. Ein Grundstückkauf wird nicht im Grundbuch eingetragen. NOSS/WST DP_RK_2003.doc 2/7 2003/BAS

3 4. Aufgabe (7 Punkte) Der 17-jährige Lehrling Thomas Grünig hütet das Haus seiner Grossmutter, als diese in den Ferien weilt. Neben dem Haus muss er auch für den Hund der Grossmutter schauen. Der kleine aber äusserst schlagkräftige Dackel Moudi nutzt seine Freiheit allzu grosszügig, als Thomas ihn im Garten frei herumlaufen lässt. Moudi dringt in den Garten des Nachbarn Max Weber und frisst dort dessen reinrassige und international mehrfach ausgezeichnete Birma-Katze Sheba. a) Wer haftet für den Schaden? Begründen Sie Ihre Antwort. (3) Gemäss OR 56 der Tierhalter und somit Thomas, sofern er nicht beweisen kann, dass er genügend Sorgfalt bei der Beaufsichtigung von Moudi hat walten lassen. (Grossmutter -1 P., Begründung 2 P., Kausalhaftung, Sorgfalt je 1 P.) Dummerweise hatte der Nachbar Max Weber dem Tessiner Katzenzüchter Trappatoni versprochen, ihm Sheba zu einem Preis von Fr zu verkaufen. Der Vertrag wurde vor zwei Tagen abgeschlossen. Vorgesehen war, dass Trappatoni die Katze am folgenden Wochenende abgeholt und sie dann per Check bezahlt hätte. b) Beantworten Sie aufgrund des Sachverhaltes die folgenden Fragen. (4) Um welche Art von Kauf handelt es sich hier? Gattungskauf Spezieskauf Zu welchem Zeitpunkt geht das Eigentum an der Sache an den Käufer über? Beim Vertragsabschluss Bei der Übergabe der Sache Bei der Bezahlung des Kaufpreises Wer trägt Nutzen und Gefahr d.h. das Risiko des Verlustes der Katze? Der Verkäufer Weber Der Käufer Trappatoni Muss der Käufer Trappatoni als Folge den Kaufpreis noch bezahlen, auch wenn die Katze jetzt nicht mehr vorhanden ist? Ja, Kaufpreis zahlen Nein, Kaufpreis nicht mehr zahlen 3. und 4. Aussage: Folgefehler berücksichtigen NOSS/WST DP_RK_2003.doc 3/7 2003/BAS

4 5. Aufgabe (11 Punkte) Sie haben im März für ihre neue Wohnung in einem Möbelhaus einen Esstisch mit vier Stühlen bestellt. Die Lieferung des Tisches wurde Ihnen auf ca. Ende Mai, diejenige der Stühle auf den 6. Juli versprochen (das Möbelhaus hat ab dem 7. Juli Betriebsferien). Heute, Ende Juni ist die Lieferung des Tisches noch nicht erfolgt. a) Wie gehen Sie gemäss Art. 102 und 107 OR vor, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen? Nennen Sie die einzelnen Schritte bis zum Rücktritt, wenn der Lieferant gar nicht mehr reagiert. (4) 1. Den Lieferanten schriftlich mahnen und ihn somit in Verzug setzen. 2. Angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung setzen. 3. Warten, bis die Nachfrist verstrichen ist 4. Dem Lieferanten mitteilen, dass ich vom Vertrag zurücktrete. b) Welche zwei weitere Wahlmöglichkeiten haben Sie neben dem Rücktritt vom Vertrag? (2) Verzicht auf diesen Lieferanten Auf nachträgliche Erfüllung beharren c) Worin läge der Unterschied zum Lieferungsverzug beim Tisch, wenn die Stühle nicht zur Zeit geliefert worden wären? (2) Bei den Stühlen wurde ein bestimmter Liefertermin abgemacht (6. Juli, Verfalltag). (Rücktritt vom Vertrag: kein Schadenersatz 1 P.) d) Annahme: Sie kommen doch noch zu Tisch und Stühlen. Leider verlegen Sie die am 10. August erhaltene Rechnung und anschliessend noch die Mahnung, die der Lieferant Ihnen am 10. Oktober schickt. Am 10. Januar bezahlen Sie die Rechnung mitsamt den Mahngebühren und dem Verzugszins, den Ihnen der Möbellieferant belastet. Wie hoch ist der Verzugszins, wenn Tisch und Stühle zusammen Fr kosteten und auf der Rechnung zahlbar innert 30 Tage netto vermerkt war? Mit Rechnungsweg (3) Verzugszins = 5% (OR 104); in Verzug sei drei Monaten, 90 Tage (seit der Mahnung) Berechnung: 900 * 5 / 100 * 3 / 12 = Fr NOSS/WST DP_RK_2003.doc 4/7 2003/BAS

5 6. Aufgabe (12 Punkte) Sie kaufen beim Elektronik-Discounter Multimarkt ein neues Handy der Marke Nokia ohne Abonnement für Fr Zu Hause, als Sie das Handy auspacken und ausprobieren, stellen Sie fest, dass auf dem vermeintlich neuen Gerät Adressen und Telefonnummern einer Ihnen unbekannten Person gespeichert sind. Ihre Nachforschungen ergeben, dass einer Frau das Handy mitsamt Verpackung gestohlen wurde, kurz nachdem sie die Nummern ihrer Liebsten eingegeben hatte. Überglücklich, dass das Handy wieder aufgetaucht ist, fordert die Frau das Gerät zurück. Etwas erstaunt über die Reaktion der Frau informieren Sie sich über Ihre Rechte und schlagen den Art. 934 ZGB nach. a) Weshalb sind Sie verpflichtet, das Handy der Frau zurückzugeben? (2) Die gestohlene Sache kann innert 5 Jahren zurückgefordert werden. b) Können Sie Ersatz für den bezahlten Kaufpreis verlangen und von wem? Welche Voraussetzungen (Tatbestandesmerkmale) müssen dabei erfüllt sein? (4) TBM: Sache wurde u.a. bei Händler, der mit gleicher Ware handelt, gekauft und Sache wurde gutgläubig gekauft; beide TBM sind erfüllt; der Kaufpreis muss Ihnen von der Frau vergütet werden. Auf den Schrecken hin kaufen Sie sich im gleichen Geschäft ein neues Handy, nämlich wiederum ein Nokia für Fr inkl. Swisscom-Abonnement. Drei Monate später funktioniert das Gerät plötzlich nicht mehr, obwohl Sie es sachgemäss behandelt haben. c) Ist es jetzt, drei Monate später noch möglich, einen Mangel zu reklamieren? Begründen Sie Ihre Antwort. (3) Ja, hier liegt ein verdeckter Mangel vor, der sofort nach Entdecken gemeldet werden muss; Garantiefrist 1 Jahr d) Annahme: Sie können den Mangel reklamieren. Welche Wahlmöglichkeiten stehen Ihnen als Käuferin/Käufer von Gesetzes wegen zu? (3) Wandelung Minderung Ersatzleistung NOSS/WST DP_RK_2003.doc 5/7 2003/BAS

6 7. Aufgabe (9 Punkte) André Preisig wohnt seit zwei Jahren in einer 2 ½-Zimmer-Mietwohnung in Thun. Eines heissen Juni- Tages steigt im Haus der Boiler aus, sodass André nur noch kalt duschen kann. Daraufhin reklamiert er den Mangel beim Vermieter. Von diesem wird André mit der Bemerkung abgespiesen, jetzt in diesen heissen Tagen benötige er sicher kein warmes Wasser. Er reklamiert weiter, wird daraufhin aber bis im September immer wieder vertröstet. a) Worauf kann André Preisig als Mieter beim Vorliegen des Mangels gemäss OR bestehen? Nennen Sie drei Möglichkeiten. (3) Mangel vom Vermieter beseitigen lassen Vermieter setzt Mietzins verhältnismässig herab Vermieter leistet Schadenersatz (OR 259a) Um den Vermieter zum Handeln zu zwingen, zahlt André Preisig ab sofort den Mietzins überhaupt nicht mehr. Am 15. September schickt ihm der Vermieter ein Schreiben mit der Aufforderung zu, die Miete zu zahlen, sonst werde er ihm die Wohnung gemäss Art. 257d OR auf den nächstmöglichen Termin kündigen. b) Ist der Vermieter mit seiner Zahlungsaufforderung im Recht? Begründen Sie Ihre Antwort. (2) Ja; Tatbestandesmerkmale von OR 257d sind erfüllt. Obwohl Mangel besteht, ist Preisig verpflichtet, Mietzins zu bezahlen c) Angenommen der Vermieter kann André Preisig kündigen. Auf welchen Termin könnte der Vermieter kündigen, wenn er auf sein Schreiben vom 15. September nicht reagiert? Mit Lösungsweg. (3) 30 Tage Zahlungsfrist 15. Oktober, anschl. 30 Tage Kündigungsfrist 15. November auf Ende Monat 30. November d) Wie hätte André Preisig beim Vermieter besser Druck machen können, damit der Mangel endlich behoben wird, als den Mietzins nicht zu bezahlen? (1) Mietzins beim Mietamt hinterlegen, Dem Vermieter mit Mietgericht drohen NOSS/WST DP_RK_2003.doc 6/7 2003/BAS

7 8. Aufgabe (9 P) Der 28-jährige Zimmermann Hans Steiger bricht sich am 24. Juni 2002 auf der Baustelle das Handgelenk, als er auf einer nassen Planke ausrutscht und in die Tiefe stürzt. Es sei ein komplizierter Bruch, erklärt ihm der behandelnde Arzt, und er werde während mehreren Monaten nicht arbeiten können. Obwohl Hans seit sieben Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig ist, teilt ihm dieser mit, dass er ihm kündigen müsse, da er sich keinen verletzten Angestellten leisten könne. a) Während welchem Zeitraum geniesst Hans Steiger gemäss OR Art. 336c Kündigungsschutz? (1) Im siebten Dienstjahr 180 Tage b) Welche Folgen hat eine Kündigung, die der Arbeitgeber während der Zeit des Kündigungsschutzes ausspricht? (2) Kündigung ist nichtig, d.h. sie muss nach Ablauf der Sperrfrist neu ausgesprochen werden. c) Welches ist der frühestmögliche Kündigungstermin, auf den der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen kann? (3) 24. Juni Tage = 24. Dezember + 2 Monate Kündigungsfrist 28. Febuar 2003 d) Hat Hans Steiger während der ganzen unfallbedingten Abwesenheit von rund acht Monaten den Lohn vom Arbeitgeber zugute, wenn für diesen Fall die Vorschriften des Obligationenrechtes zur Anwendung kommen? Begründen Sie Ihren Entscheid und geben Sie den Gesetzesartikel an. (3) Gemäss OR 324a Lohn für mindestens 3 Wochen bzw. für eine entsprechend längere Zeit. Gemäss Berner Skala Lohnfortzahlung im siebten Jahr während 3 Monaten, aber sicher nicht während den ganzen acht Monaten. NOSS/WST DP_RK_2003.doc 7/7 2003/BAS

Diplomprüfung Rechtskunde / Juni 2005

Diplomprüfung Rechtskunde / Juni 2005 Diplomprüfung / Juni 2005 Zeit: 90 Minuten Name:... Maximum der Punkte: 100 Punkte:... Note:.... Hinweise: Hilfsmittel: Taschenrechner, OR, ZGB, Schreibzeug Lesen Sie die Aufgabenstellungen aufmerksam

Mehr

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,

Mehr

Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht

Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht I)Anspruchsgrundlage (AG) II)Forderung aus gültigem Grundgeschäft (FAGG) Vertragsverhandlungen Antrag Annahme Gültigkeit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. W. Huber AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. W. Huber AG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. W. Huber AG (nachfolgend: Huber) 1. Geltung der AGB Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum

Mehr

LÖSUNGSVORSCHLAG. Diese Prüfung umfasst 9 Seiten, inkl. Deckblatt. Prüfen Sie die Anzahl Seiten vor Beginn! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

LÖSUNGSVORSCHLAG. Diese Prüfung umfasst 9 Seiten, inkl. Deckblatt. Prüfen Sie die Anzahl Seiten vor Beginn! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Diplomprüfung Name/Vorname Kandidatennummer Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 22. Oktober 2014 RECHT LÖSUNGSVORSCHLAG Dauer / Bewertung 45 Minuten / 45 Punkte Diese Prüfung umfasst 9 Seiten,

Mehr

Vertragsrecht. Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im Vertragsrecht

Vertragsrecht. Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im Vertragsrecht srecht Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im srecht 1. WE Antrag 2. WE Annahme juristische Termini Antrag Annahme Angebot Bestellung

Mehr

Veräusserungsverträge

Veräusserungsverträge Veräusserungsverträge Zusammenfassungen Prüfung Dienstag, 10. April 2017 OR, Nominatverträge, Innominatverträge 1 Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 2 Übergang von Nutzen und Gefahr 3 Vertragsverletzung

Mehr

Lernziele Einführung ins Recht

Lernziele Einführung ins Recht Lernziele Einführung ins Recht 01.11.2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist Recht, und wozu dient das Recht? Seite 3 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung Seite 3 3 Von der Arbeit mit Gesetzen Seite 3

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Übungen im Privatrecht für AnfängerInnen, Schwerpunkte OR und ZGB HS 2010, Mo 16-18, Kollegienhzaus, HS 116 Dr. Lucius Huber, Advokat

Übungen im Privatrecht für AnfängerInnen, Schwerpunkte OR und ZGB HS 2010, Mo 16-18, Kollegienhzaus, HS 116 Dr. Lucius Huber, Advokat Fall 4 (120 II 197) A.H. ist Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Sport H. in J. Mitarbeiter im Betrieb ist sein Sohn G.H., der registermässig über keine Unterschriftsberechtigung verfügt.

Mehr

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen

Mehr

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Entstehung von Obligationen / Vertragserfüllung

Entstehung von Obligationen / Vertragserfüllung 1 Zusammenfassung EFZ Entstehung von Obligationen / Vertragserfüllung è Obligation (3.5.1.2) I. Sie können anhand eines gegebenen Gesetzesaktikels die Tatbestandmerkmale und die Rechtsfolgen ableiten.

Mehr

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer

Mehr

Teststoff 5C, Konsumentenschutz allgemein. Geschäftsfähigkeit. Verträge. Gewährleistung, Garantie. Rücktritt, Storno, Umtausch, Gutscheine

Teststoff 5C, Konsumentenschutz allgemein. Geschäftsfähigkeit. Verträge. Gewährleistung, Garantie. Rücktritt, Storno, Umtausch, Gutscheine Teststoff 5C, 22.4.2013 Konsumentenschutz allgemein Geschäftsfähigkeit Verträge Gewährleistung, Garantie Rücktritt, Storno, Umtausch, Gutscheine Lebensmittelkennzeichnung Produkthaftung Mieten Beispielfragen

Mehr

Abschluss eines Kaufvertrages

Abschluss eines Kaufvertrages Abschluss eines Kaufvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Kaufvertrag

Mehr

Geld und Konsum 1. Fachbegriffe zum Kaufvertrag: Setzen Sie in das leere Feld vor dem Beispiel jeweils den Buchstaben des passenden Begriffs ein!

Geld und Konsum 1. Fachbegriffe zum Kaufvertrag: Setzen Sie in das leere Feld vor dem Beispiel jeweils den Buchstaben des passenden Begriffs ein! Geld und Konsum 1. Fachbegriffe zum Kaufvertrag: Setzen Sie in das leere Feld vor dem Beispiel jeweils den Buchstaben des passenden Begriffs ein! Begriffe zur Auswahl: A = Ausverkaufs-Rabatt F = Zahlungsverzug

Mehr

Diplomprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten Aufgaben

Diplomprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten Aufgaben Diese Prüfung umfasst 7 Seiten. 90 Minuten 90 Punkte 6 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1 Sachenrecht / Obligationenrecht 14 Minuten 14 Punkte Aufgabe 2 Erbrecht 23 Minuten 23 Punkte Aufgabe

Mehr

Diplomprüfung Rechtskunde / Juni 2005

Diplomprüfung Rechtskunde / Juni 2005 Diplomprüfung / Juni 2005 Zeit: 90 Minuten Name:... Maximum der Punkte: 100 Punkte:... Note:.... Hinweise: Hilfsmittel: Taschenrechner, OR, ZGB, Schreibzeug Lesen Sie die Aufgabenstellungen aufmerksam

Mehr

Prüfung Rechtskunde

Prüfung Rechtskunde Examen professionnel pour spécialiste de vente avec brevet fédéral Esame per Specialisti in vendita con attestato professionale federale Prüfung 2014 Rechtskunde Prüfungszeit: 90 Minuten Aufgabe Punkte

Mehr

Technischer Betriebswirt IHK Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 8

Technischer Betriebswirt IHK Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 8 Grundsätze des Vertragsrechts... 2 Bedeutung und Entstehen eines Vertrages... 2 Der Kaufvertrag... 2 Sicherung der Forderung durch Eigentumsvorbehalt... 4 Kreditsicherheiten... 4 Störungen bei Vertragsabwicklung

Mehr

Einführung in die Rechtslehre

Einführung in die Rechtslehre Eführung die Rechtslehre Skript phw / S. Sievi 1. Semester Recht Kapitel 1 Autor: Stefan Furer // phw Eflussfaktoren auf das menschliche Verhalten Moral 3 grundsätzliche Faktoren Moral dividueller Wertmassstab

Mehr

Studiengang: Semester: Name, Vorname: Matrikelnummer:

Studiengang: Semester: Name, Vorname: Matrikelnummer: Hochschule Aalen Prüfungsversion: 31 Studiengang B /Betriebswirtschaft (KMU) Prüfung 51108 51108 Einf. Recht u. WiR Übergeordnetes Modul: 51005 Gemeinsame Prüfung für 51108 und 51109 Dozent/Prüfer 1521:

Mehr

QV-ABU SCHLUSSPRÜFUNG

QV-ABU SCHLUSSPRÜFUNG Geld und Konsum 1. Fachbegriffe zum Kaufvertrag: Setzen Sie in das leere Feld vor dem Beispiel jeweils den Buchstaben des passenden Begriffs ein! Begriffe zur Auswahl: A = Ausverkaufs-Rabatt F = Zahlungsverzug

Mehr

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen

Mehr

Frühjahrsemester 2009 / Übungen im Privatrecht, OR / Fall 6 Danielle Gauthey Ladner LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6

Frühjahrsemester 2009 / Übungen im Privatrecht, OR / Fall 6 Danielle Gauthey Ladner LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6 LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6 Zentrale Sachverhaltselemente K. AG und V. AG haben einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag enthält eine Akkreditivklausel. Bank B. musste die Bezahlung des Kaufpreises

Mehr

STICHWORT-VERZEICHNIS RECHTSKUNDE. by Marcel Laube

STICHWORT-VERZEICHNIS RECHTSKUNDE. by Marcel Laube STICHWORT-VERZEICHNIS RECHTSKUNDE by Marcel Laube Stichwortverzeichnis OR / ZGB / SchKG A Anwendung des Rechts ZGB 1 Aktien siehe Unternehmensformen Aktionär siehe Unternehmensformen B Betreibung siehe

Mehr

E D I T ORI AL. Ich freue mich Ihnen unsere neue Produktelinie HOME WOOD präsentieren zu können.

E D I T ORI AL. Ich freue mich Ihnen unsere neue Produktelinie HOME WOOD präsentieren zu können. Seite 3 E D I T ORI AL Ich freue mich Ihnen unsere neue Produktelinie HOME WOOD präsentieren zu können. Wie bei unserem erfolgreichen HOME/SYSTEM-Sortiment bieten wir auch unsere neue Produktelinie HOME

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2008 Handelsrecht Serie 1 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten Berufsprüfung für Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral Kandidaten-Nr. Name: Vorname: Prüfung 2011 Prüfungsfach Recht

Mehr

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas?

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? 20. November 202 LM Lösungsschema Fall 7 Lösung Punkte 45 Frage : Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? Total: Punkte 2 Andreas könnte sich im Schuldnerverzug befinden. A. Schuldnerverzug:

Mehr

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende. Veräusserungsverträge. Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkung GELD TAUSCH GRATIS

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende. Veräusserungsverträge. Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkung GELD TAUSCH GRATIS Der Kaufvertrag Veräusserungsverträge Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkung GELD TAUSCH GRATIS Grundsatz Gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung, das Eigentum an einer Sache, oder an einem Recht

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I I. Der Gutachtenstil 1. Das juristische Gutachten In der Klausur wird immer ein juristisches Gutachten geschrieben. Das juristische Gutachten dient der juristischen Prüfung eines Lebenssachverhalts

Mehr

P I R B O G E N. 20mm 30mm 40mm 50mm 60mm 80mm

P I R B O G E N. 20mm 30mm 40mm 50mm 60mm 80mm P I R B O G E N 20mm 30mm 40mm 50mm 60mm 80mm CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. 18 2.55 3.35 4.30 22 2.55 3.35 4.60 6.20 7.05 28 2.65 3.55 5.00 6.30 7.55 35 2.75 4.05 5.10

Mehr

Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft Prüfungsvorbereitung

Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft Prüfungsvorbereitung Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft 2017 Prüfungsvorbereitung Dres. iur. Thomas Ender und Erich Rüegg Rechtsanwälte und Notare 20.12.2017 Prüfungsvorbereitung 1 Fragen mit Sachverhalt 20.12.2017 Prüfungsvorbereitung

Mehr

1. Der Kaufvertrag und der damit verbundene Schriftverkehr

1. Der Kaufvertrag und der damit verbundene Schriftverkehr 1. Der Kaufvertrag und der damit verbundene Schriftverkehr 1.1 Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt er zustande? Jede betriebliche Leistungserstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch abgesetzt werden

Mehr

Übung Anspruchsgrundlagen

Übung Anspruchsgrundlagen Übung Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlage ist eine Norm, die die gewünschte Rechtsfolge und deren Voraussetzungen enthält. Markiert ist die für die jeweilige Fragestellung richtige Anspruchsgrundlage

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Fall 4: Willy will wieder waschen Weil seine alte Waschmaschine am Freitag endgültig ausfällt, erwirbt Willy (K) am Sonnabend bei Verkäufer

Mehr

Abwicklung von Aufträgen: Leistungsstörungen Telefongespräch bei der HaRo GmbH am : TEIL 1

Abwicklung von Aufträgen: Leistungsstörungen Telefongespräch bei der HaRo GmbH am : TEIL 1 Seite 1 [Anfrage] Angebot Lieferung Auftrag + Rechnung Gutschrift Zahlung [Wertschöpfungskettendiagramm] Situation 1 : Die HaRo GmbH ist ein Handels- und Endmontagebetrieb für Werkzeuge und Teile. Neben

Mehr

Bachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum Pflichtmodul 1 (P 1) SoSe 2013

Bachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum Pflichtmodul 1 (P 1) SoSe 2013 Universität Potsdam Juristische Fakultät Arbeitsbereich Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen Dr. Dr. H. Fiebig Name: Matr.-Nr.: Bachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum

Mehr

Kaufvertrag im Internet

Kaufvertrag im Internet Kaufvertrag im Internet Wer im Internet einkauft, muss besondere Vorsicht walten lassen. Einzukaufen erscheint so einfach: Man zeigt etwa auf eine Zeitung, bekommt sie, legt sein Geld auf den Tisch und

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was

Mehr

Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit des Mitarbeiters: Schutz vor Missbrauch (2004)

Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit des Mitarbeiters: Schutz vor Missbrauch (2004) Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit des Mitarbeiters: Schutz vor Missbrauch (2004) Kündigungsschutz während der Krankheit Gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR darf der Arbeitgeber das

Mehr

Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen

Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti Recht für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung Lösungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Rechtskunde 5 Repetitionsfragen des

Mehr

Rechtskunde Sämtliche CD-Inhalte als MindMap zur Übersicht und Lernkontrolle

Rechtskunde Sämtliche CD-Inhalte als MindMap zur Übersicht und Lernkontrolle Sämtliche CD-Inhalte als MindMap zur Übersicht und Lernkontrolle Du kannst es! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Waagrecht 1 In welcher Abteilung erfährst du alles über den Güterstand? 2 Was verbindet Käufer und

Mehr

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht Grundzüge der Rechtslehre (V 851-0708-00) Übersicht 10. Teil Das Recht der Verträge Privatautonomie Kompetenzordnung Bund Kantone Typisierungen - zwingendes und nachgiebiges Recht - absolute und relative

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

SwissSupplyChain Musterprüfung

SwissSupplyChain Musterprüfung Prüfungsfach: Prüfungsdauer: 1 Stunde Maximale Punktzahl 60 Anzahl Aufgabenblätter 7 Anzahl Lösungsblätter... Bitte bei den Lösungsblättern nicht auf die Rückseite schreiben! Bitte beachten Sie: Sollten

Mehr

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas?

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? 20. November 202 LM Lösungsschema Fall 7 Lösung Punkte 45 Frage : Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? Total: Punkte 2 Andreas könnte sich im Schuldnerverzug befinden. A. Schuldnerverzug:

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Handelsrecht Serie 3/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Tücken der Vermietung. Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis

Tücken der Vermietung. Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis Tücken der Vermietung Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis In eigener Sache 2 KSK Beratung GmbH Marianne Köferli-Schneider eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin Immobilien-Schätzerin mit eidg. FA

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Handelsrecht Serie 4/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Felix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005

Felix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005 Lösungen zu den Fällen auf Blatt 7 Geschäftsunfähigkeit 1. Lösung Geschäftsunfähigkeit Kinder Fall (1) Um Eigentümer des Legobausatzes, sein zu können, müsste A möglicher Träger von Rechten sein (Eigentum

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Prinotec GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Prinotec GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Prinotec GmbH 1. Allgemeines 1.1. Der Vertrag ist entweder mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung der Prinotec GmbH, dass die Bestellung angenommen

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen für die E. Marker A/S

Verkaufs- und Lieferbedingungen für die E. Marker A/S Januar 2016 Verkaufs- und Lieferbedingungen für die E. Marker A/S 1. Anwendung und Gültigkeit Jede Lieferung erfolgt auf der Grundlage der untenstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, es sei denn, zwischen

Mehr

Lösungen. Nachholbildung Art. 32 BBV. Einstufungstest Rechnen Kauffrau/Kaufmann E-/B-Profil Nullserie Name. Vorname. Prüfungsdatum.

Lösungen. Nachholbildung Art. 32 BBV. Einstufungstest Rechnen Kauffrau/Kaufmann E-/B-Profil Nullserie Name. Vorname. Prüfungsdatum. Nachholbildung Art. 32 BBV Einstufungstest Rechnen Kauffrau/Kaufmann E-/B-Profil Nullserie 2016 Name Lösungen Vorname Prüfungsdatum Dauer 45 Minuten Bewertung Maximale Punktzahl 31 Punkte Erreichte Punktzahl

Mehr

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten Berufsprüfung für Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral Kandidaten-Nr. Name: Vorname: Prüfung 2013 Prüfungsfach Recht

Mehr

Abschluss eines Werkvertrages

Abschluss eines Werkvertrages Abschluss eines Werkvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Werkvertrag

Mehr

1. Test aus BWL / A, Thema: Kaufvertrag, AUL 1b, Unterschrift: VIEL GLÜCK!

1. Test aus BWL / A, Thema: Kaufvertrag, AUL 1b, Unterschrift: VIEL GLÜCK! 1. Test aus BWL / A, Thema: Kaufvertrag, AUL 1b, 17.10.2012 Name: Katalog Nr. Gesamt. Punkte, davon erreicht = % Beurteilung: 100-87,5 % / 1 bis 75 % / 2 bis 62,5 % / 3 bis 50 % / 4 Unterschrift: VIEL

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2006 Handelsrecht Serie 3/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2006 Handelsrecht Serie 4/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach. Schadensersatz

ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach. Schadensersatz ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach Schadensersatz I. Grundvoraussetzungen des 280 I BGB 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen (der Pflichtverletzung): WICHTIG:

Mehr

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten Berufsprüfung für Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral Kandidaten-Nr. Name: Vorname: Prüfung 2012 Prüfungsfach Recht

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden

Mehr

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH. 1. Geltungsbereich

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH. 1. Geltungsbereich AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH 1. Geltungsbereich a. Die Mikronis GmbH (nachfolgend "Dienstleisterin") ist ein Ingenieurbüro zur Planung und Herstellung von elektrotechnischen Anlagen,

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Handelsrecht Serie 3/4 Kandidatennummer: Name: Vorname: Punktzahl:

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame

Mehr

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG 9 Die einmalige Gelegenheit A hatte in der Zeitung annonciert: Achtung, einmalige Gelegenheit! Fabrikneue Blizzard-Ski, 180 cm; Neupreis 328,-, für nur

Mehr

Prüfung Rechtskunde

Prüfung Rechtskunde Examen professionnel pour spécialiste de vente avec brevet fédéral Esame per l'attestato professionale federale di specialista in vendita Prüfung 2013 Rechtskunde Prüfungszeit: 90 Minuten Aufgabe Punkte

Mehr

Stadt Bern Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. Stadtgrün. Gärtnerei. Mietpflanzen

Stadt Bern Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. Stadtgrün. Gärtnerei. Mietpflanzen Stadt Bern Verkehr und Gärtnerei Mietpflanzen Mietpflanzen Stadt Bern Verkehr und Benötigen Sie repräsentative Kübelpflanzen für einen Anlass? Fragen Sie uns! Wir liefern Ihnen wunschgemäss Pflanzen in

Mehr

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf AG BGB AT I Fall 1: Grundstückskauf Sachverhalt Fall 1: Der Grundstückskauf V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000,- kaufen sollte. Beide vereinbaren,

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2018

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2018 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund

Mehr

Gabriele Zeiml NN BIO-SEIFEN

Gabriele Zeiml NN BIO-SEIFEN Gabriele Zeiml NN BIO-SEIFEN Hamerlingplatz 4 A-3820 RAABS A.D. THAYA Tel: 0 (043) 676/5336605 Mail: office@bio-seifen.at Web: www.bio-seifen.at Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Dezember 2018 Allgemeine

Mehr

Kapitel 1 Einstieg ins Berufsleben

Kapitel 1 Einstieg ins Berufsleben Kapitel 1 Einstieg ins Berufsleben 1 Setzen Sie hinter den folgenden Situationen ein X Recht (R), Sitte/Brauch (S) oder Moral (M) und erweitern Sie die Liste mit eigenen Beispielen. R S M Theo fährt mit

Mehr

Studiengang: Semester: Name, Vorname: Matrikelnummer:

Studiengang: Semester: Name, Vorname: Matrikelnummer: Hochschule Aalen Prüfungsversion: 29 Wiederholungsklausur Studiengang B /Betriebswirtschaft (KMU) Prüfung: 51105 51105 Wirtschafts- und Arbeitsrecht Gemeinsame Prüfung für 51105, 51201 und 51202, umfasst

Mehr

2.4 Grundlagen des Vertragsrechts

2.4 Grundlagen des Vertragsrechts 36 2. Patienten empfangen und begleiten 2.4 Grundlagen des Vertragsrechts 128 Mit: Wann beginnt die Rechtsfähigkeit? Vollendung der Geburt Welche Aussagen sind richtig? Geschäftsunfähig sind Personen von

Mehr

LÖSUNGEN ZU DEN ÜBUNGSAUFGABEN

LÖSUNGEN ZU DEN ÜBUNGSAUFGABEN LÖSUNGEN ZU DEN ÜBUNGSAUFGABEN im Fach RECHT für CAS 1. Semester PHW Hochschule Wirtschaft Seite 1 von 7 CAS Übungsaufgaben Recht Teil I: Multiple Choice Fragen (36 Punkte) Lösungsblatt Aufgaben Typ A

Mehr

auf stehen aus aus sehen backen bald beginnen bei beide bekannt bekommen benutzen besonders besser best bestellen besuchen

auf stehen aus aus sehen backen bald beginnen bei beide bekannt bekommen benutzen besonders besser best bestellen besuchen der Abend auf stehen aber der August acht aus ähnlich das Ausland allein aus sehen alle das Auto als das Bad alt backen an der Bahnhof andere bald ändern der Baum der Anfang beginnen an fangen bei an kommen

Mehr

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3: Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,

Mehr

Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Prüfung: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Fach: Recht Klausurteil: Bürgerliches Recht 120 Minuten/50 Punkte Fall 1 Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen,

Mehr

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht Mängel beim Einzug: Wie muss ich vorgehen? Wissenswertes zur Wohnungsübergabe Bei der Wohnungsübernahme hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung eines Übernahmeprotokolls. Darin wird

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Gesellschaft. Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe B. Handbuch für Lehrpersonen

Gesellschaft. Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe B. Handbuch für Lehrpersonen Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe B Handbuch für Lehrpersonen 4. Auflage 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen

Mehr

Betriebs- und Rechtskunde

Betriebs- und Rechtskunde Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 1986 bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen

Mehr

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

2007 Nullserie Qualifikationsverfahren Detailhandelsassistentinnen/ Detailhandelsassistenten Wirtschaft schriftlich Pos. 4.1

2007 Nullserie Qualifikationsverfahren Detailhandelsassistentinnen/ Detailhandelsassistenten Wirtschaft schriftlich Pos. 4.1 2007 Nullserie Qualifikationsverfahren Detailhandelsassistentinnen/ Detailhandelsassistenten Wirtschaft schriftlich Pos. 4.1 Name: Vorname: Prüfungsnummer: Prüfungsdatum:............ Zeit 45 Minuten für

Mehr

RECHTE DES ARBEITGEBERS BEI ABSENZEN DES ARBEITNEHMERS PETER MURI, RECHTSANWALT, WEINFELDEN

RECHTE DES ARBEITGEBERS BEI ABSENZEN DES ARBEITNEHMERS PETER MURI, RECHTSANWALT, WEINFELDEN RECHTE DES ARBEITGEBERS BEI ABSENZEN DES ARBEITNEHMERS PETER MURI, RECHTSANWALT, WEINFELDEN Inhaltsübersicht 1. Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers 2. Versicherungslösung 3. Beweis der Arbeitsunfähigkeit

Mehr

Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil

Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil (Sommer 2005) Examinator: Prof. Jörg Schmid Zeitpunkt

Mehr

Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Insolvenzrechtsänderungsgesetz Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 1 I. Das neue Insolvenzverfahren: Primäres Ziel der Reform war es eine übersichtlichere Verfahrensstruktur zu schaffen. Durch das IRÄG 2010 (in Kraft seit 1. Juli 2010)

Mehr

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der

Mehr

Teilnahme-Bedingung OBA-Freizeit

Teilnahme-Bedingung OBA-Freizeit Alles was in der bezogen auf Personen gesagt wird, gilt für Frauen und Männer gleichermaßen und ohne Unterschiede. OBA-Freizeit Die OBA der Lebenshilfe Traunstein e. V. bietet vielfältige Freizeit-, Bildungs-

Mehr

AG BGB AT I. AG 8 Fall 1: Das Missverständnis

AG BGB AT I. AG 8 Fall 1: Das Missverständnis AG BGB AT I Fall 1: Das Missverständnis Sachverhalt Fall 1: Das Missverständnis Der Bäcker B ruft den Müller M an und erklärt, er benötige am nächsten Tag 200 kg Weizenmehl zu dem von M inserierten Preis

Mehr