INFO STADTPLANUNG UND VERKEHR ROAD PRICING FÜR LKW - DETAILS. Was ist Road Pricing? Die Beteiligten. Rechtliche Grundlagen
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- Bastian Knopp
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1 INFO ROAD PRICING FÜR LKW - DETAILS Was ist Road Pricing? Strecken- und achsabhängige Benützungsgebühr von Bundesstraßen (A + S) für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzg) Busse und LKW Einführung an einem Monatsersten zwischen und Für alle Straßenbenützer (Inländer / Ausländer) 6 Sondermautstrecken bleiben bestehen (zb. Brennerautobahn, Arlbergtunnel) Mautausnahmen nur in sehr geringem Umfang (Blaulichtfahrzeuge, Heer, UNO) Die Beteiligten Verkehrsministerium: Bundesministerium, das die legistische Hoheit über die Autobahnen und Schnellstraßen ausübt. Asfinag: Im Jahr 1982 gegründete Sondergesellschaft im Eigentum des Bundes, die die Autobahnen plant, finanziert, baut und erhält. Die Asfinag hat hohe Schulden aus dem früheren Autobahnbau, seit 1997 auch das Fruchtgenussrecht an den im Eigentum des Bundes stehenden Grundstücken und Anlagen des hochrangigen Bundesstraßennetzes und ist berechtigt, Mauten bzw. Benützungsgebühren einzuheben. STADTPLANUNG UND VERKEHR Autostrade SpA: Betreiber der italienischen Autobahnen, der als Bestbieter aus der Ausschreibung der Asfinag zur Errichtung eines Road Pricing Systems in Österreich hervorgegangen ist Gründung einer eigenen Tochtergesellschaft in Österreich. EUROPPASS: Tochtergesellschaft der Autostrade SpA., die mit Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb des Mautsystems betraut ist. Die Einnahmen aus dem Mautsystem gehen direkt an die Asfinag. Rechtliche Grundlagen Wegekostenrichtlinie (1999/62/EG) Bundesstraßen-Mautgesetz (BGBl. I 109/2002) Mauttarifverordnung (BGBl. II 406/2002) Mautstreckenausnahmeverordnung (BGBl. II 497/2002) Mautordnung noch nicht erlassen (2003) Verordnung über den Zeitpunkt des Mautbeginns (2003)
2 - 2 - WegekostenRL Die Wegekostenrichtlinie ist die EU-Grundlage für die Bemautung des höherrangigen Straßennetzes. Als höherrangiges Straßennetz wird gem. Artikel 7 definiert, dass keine höhengleiche Kreuzungen, keine unmittelbare Zufahrt von benachbarten Grundstücken vorhanden sein darf und eine Trennung der Richtungsfahrbahnen vorhanden sein muss. Weiters regelt die WegekostenRL (in der derzeit geltenden Form!), dass die Mauteinnahmen sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes zu orientieren haben. Damit ist nach geltender WegekostenRL eine Querfinanzierung zwischen Straßennetz und anderen Verkehrsträgern (z.b. Eisenbahn) ausdrücklich untersagt. Die Wegekostenrichtlinie ermöglicht auch eine Differenzierung der Mauteinnahmen nach Emissionsklassen der Fahrzeuge und Tageszeit, die in Österreich jedoch vorerst nicht umgesetzt wird. BundesstraßenMautGesetz obligatorische Ausstattung der Fahrzeuge mit OBU s Grundtarif nach Achsen ( 9): (ohne Stützachsen) o 2 Achsen 100% o 3 Achsen 140% o 4 und mehr Achsen 210% Busanhänger bleiben unberücksichtigt Anhänger von Kfz bis 3,5 t sind nicht mautpflichtig Differenzierung nach Tageszeit und Schadstoffen in Zukunft möglich
3 - 3 - Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Sondermauten: A13 Brenner A10 Tauernautobahn A9Bosrucktunnel S16 Arlbergtunnel A 11 Karawankentunnel A 9 Gleinamltunnel Das Mautsystem Die Fa. EUROPPASS errichtet in Österreich das weltweit erste flächendeckende, multilane, free-flow Mautsystem auf dem gesamten österreichischen Autobahnnetz mit einer Länge von ca km. Zum Einsatz kommt ein auf DSRC basierendes offenes Mautsystem (DSRC: Dedicated Short Range Communication Mikrowellensysten auf kurze Distanz), das es ermöglicht, dass der Fahrer des betreffenden Fahrzeuges weder an eine bestimmte Spur gebunden ist (multilane), noch ein Anhalten oder eine Geschwindigkeitsverminderung erforderlich ist (freeflow). Dafür ist es jedoch notwendig, dass fahrzeugseitig eine eigene OnBoard-Unit (GO-Box) bereits bei der erstmaligen Benützung österreichischer Autobahnen mitgeführt wird. Diese OnBoard-Unit kommuniziert auf Mikrowellenbasis mit den straßenseitig vorhandenen, über der Autobahn montierten Geräten und regelt so die Bezahlung der Maut. Funktionsweise: 1. LKW/Bus wird bei Durchfahren eines Mautbalkens durch Mikrowelle registriert 2. Korrekte Einstellung der GO-Box wird überprüft und mit den vorhandenen Daten / Bildern abgeglichen 3. Maut wird von vorhandenem Guthaben oder über Kreditkarte / Tankkarte im Nachhinein abgebucht
4 - 4 - On Board Unit (OBU) GO-Box Die WegekostenRL legt fest, dass die Benützung des höchstrangigen Straßennetzes diskriminierungsfrei möglich sein muss. Damit es zu keiner Diskriminierung von selten die Autobahn benutzenden Fahrzeuglenkern (z.b. Ausländern) kommt, müssen die Kosten für die OBU (GO-Box) gering sein. Nach Konsultation der Europäischen Kommission wurden die Kosten für die GO-Box mit 5,- (incl. USt.) festgelegt, wobei keine weiteren Kosten für Service, Installation oder ähnliches hinzukommen. Um im österreichischen Autobahnnetz zu fahren, wird der Besitz einer GO-Box vor der erstmaligen Benutzung der Autobahn notwendig sein. Die GO-Box ist an ein Kennzeichen gebunden und ermöglicht die Bezahlung der Maut im Vorhinein (Guthaben kaufen) oder im Nachhinein (Vertragliche Bindung) - Pre-Pay oder Post-Pay System. Die GO-Box wird auch im benachbarten Ausland erhältlich sein. Die Fa. EUROPPASS baut derzeit das Vertriebssystem auf. Bezahlung der Maut Pre-Pay-Verfahren: Vorausbezahlung des Mautguthabens bei Vertriebsstellen (Tankstellen, Raststätten etc.), Aufladen der GO-Box durch Bargeld, Kreditkarten oder Bankomat mit mind. 50,- und vorrausichtlich max. 500,- Post-Pay-Verfahren: Bezahlen der Maut im Nachhinein, Fakturierung durch die asfinag, Bezahlung über Kreditkarten, Tankkarten etc., nicht über ein Bankkonto! Fahrtennachweis wird tagesaktuell über das Internet abrufbar sein. Im Internet sind auch die Fahrten der letzen 6 Monate sowie das laufende Monat abfragbar. Auch ein Downloaden als Textdatei wird möglich sein. Wer keinen Internetanschluss hat, der kann die Daten auch als Ausdruck beim Callcenter bestellen. Hier fallen aber Kosten in Höhe von 5,- je Zusendung an. Sanktionen Verfolgung der Nichtzahler (Enforcement) Es wird stationäre, portable und mobile Kontrollanlagen geben, die alle LKW und Busse fotografieren. Durch einen Datenabgleich wird es möglich sein, Mautpreller (Fahrzeuge ohne GO- Box, Fahrzeuge mit falsch eingestellter Achsenanzahl, Fahrzeuge ohne Guthaben) herauszufiltern. Es wird von eigens zu diesem Zweck gebildeten Mautaufsichtsorganen eine Ersatzmaut eingehoben bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, wofür Strafen zwischen 400,- und 4000,- folgen können. Die (neuen) Mautaufsichtsorgane können vorläufige Sicherheiten einheben, das Fahrzeug abstellen (Abnahme des Schlüssels) oder Radklammern anlegen, um die Bezahlung der Maut zu erzwingen.
5 - 5 - Kosten der Maut Die Mauthöhe hängt von der Anzahl der Achsen des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination ab, wobei Hebeachsen mitgezählt werden. Der Grundfaktor für 2 Achsen laut Mauttarifverordnung beträgt 13 Cent/km. Daraus ergeben sich: Achsen Cent/km ,2 ab 4 27,3 Kompensation Durch die Einführung des Road Pricings sind folgende Kompensationsmaßnahmen geplant: Entfall der Straßenbenützungsabgabe für Fahrzeuge über 12 Tonnen Entfall der Vignette für LKW zwischen 3,5 und 12 Tonnen Rücknahme der Kfz-Steuererhöhung von 2001 Senkung der Kfz-Steuer auf EU-Mindestmaß (muss noch verhandelt werden) Ausweichstrategien Möglicherweise zielführend: Routenoptimierung Reorganisation der Transportleistungen Outsourcing (für Produzenten oder Händler) Steigerung der Fahrzeugauslastung durch Kooperation mit anderen Verladern (Die Regeln des Werkverkehrs sind zu beachten!) Nicht zielführend: Kleinere LKW mit weniger Achsen Nutzlast sinkt stark Ausweichen auf Bundesstraßen Fahrverbote werden diese Strategie verhindern Verringerung der Lieferfrequenz Auftraggeber muss mitspielen Aufbau / Ausweitung eines Lagers passt nicht mit den Zielen der Auftraggeber zusammen (just in time) Verlegung der Produktion nur langfristig möglich Ausweichen auf die Bahn Kapazitäten fehlen, unter 300 km nicht sinnvoll, Preiserhöhungen sind zu erwarten
6 - 6 - Systemvergleich Westeuropa Deutschland Satellitensystem (GSM GPS) mit OBU (Einbau) Vorausbezahlung an Terminals oder per Handy/Internet Schweiz DSRC-System (Einbau) mit OBU manuelle Zahlung an den Grenzen Italien DSRC-System mit OBU (kein Einbau) manuelle Zahlung (Mautstationen) Österreich DSRC-System zwingend mit OBU (kein Einbau) keine manuelle Bezahlung Systemvergleich Osteuropa Land System Zeitraum Slowakei Vignette 1 Jahr, 15 Tage, 1 Tag Tschechien Vignette 1 Jahr, 1 Monat, 10 Tage, 1 Tag Ungarn Vignette 1 Jahr, 1 Monat, 1 Woche Jahresmautkosten bei km Autobahnnutzung Österreich Deutschland Italien Frankreich Schweiz Ungarn Tschechien
7 - 7 - Zeitplan April 2003: Kundenbetreuungsoffensive der Firma Europass August 2003: Beginn Road Pricing in Deutschland (km-satz Cent/km, GPS-System, nicht kompatibel mit Österreich, hohe Kosten und Einbau des dt. Fahrzeuggerätes, Einbau durch Werkstatt notwendig) Oktober 2003 (Jänner 2004): Start Road Pricing in Österreich Zeitplan für Unternehmer Ehebaldigst: Neuberechnung der Produktpreise Frühjahr 2003:Entscheidung für Pre-Pay (für seltene Benutzung der Autobahn) oder Post-Pay bei Post-Pay: Vertrag mit Verrechnungsfirma Spätestens Sommer 2003: Bestellung der GO-Box Spätestens September 2003: Einschulung der Lenker Mittelverwendung Betrieb des bestehenden Autobahnnetzes Sanierung des Autobahnnetzes Lückenschluss auf Autobahnen Zweite Tunnelröhren Schuldentilgung Position der Wirtschaftskammer Gleiche Mauttarife wie in Deutschland (Ø 15 Cent statt der geplanten Ø 22 Cent) Keine Maut für Autobusse und Schaustellerfahrzeuge Entfall der Sondermauten technischer Gleichklang mit Deutschland (nur eine OBU im Fahrzeug!) Stärkung der heimischen Verkehrswirtschaft durch o Vollständigen Entfall der Staßenbenützungsabgabe o Absenkung der KFZ-Steuer auf das EU-Mindestmaß o Rückerstattung der Mineralölsteuer wie in Deutschland Nützliche Links Ansprechpartner: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Abteilung Außenwirtschaft 1014 Wien, Herrengasse 10 Dr. Eva Hahn, : 01/53 466/1337, verkehrspolitik@noe.wk.or.at Mag. Iris Wielach, : 01/53 466/1286, iris.wielach@noe.wk.or.at
8 - 8 - Mautstraßen im Osten Österreichs Künftig bemautete Strecken (=Lückenschluss) A 3 Knoten Eisenstadt - Klingenbach A 5 Nordautobahn (Großebersdorf -Drasenhofen) A 6 NO-Autobahn (Kittseer Spange A 4 - Kittsee) S 1 Wr. Außenringschnellstraße (B 301, B Donaubrücke) S 2 Wr. Nordrand Schnellstraße (S 1 Deutsch-Wagram) S 5 Stockerauer Schnellstraße (Frauendorf Krems) S 6 Semmering Schnellstraße (Semmering Tunnel) S 7 Fürstenfelder Schnellstraße Riegersdorf (A 2) ungar. Grenze bei Heiligenkreuz S 31 Burgenland Schnellstraße Oberpullendorf ungar. Grenze bei Rattensdorf
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