Beurteilung der Transaktionsregeln auf den deutschen Milchbörsen

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1 First and unfinished draft Beurteilung der Transaktionsregeln auf den deutschen Milchbörsen Bernhard Brümmer und Jens-Peter Loy Institut für Agrarökonomie Olshausenstrasse 40, Kiel 1. Einleitung Die Opportunitätskosten des Lieferrechtes oder der Preis für Milchquoten stellen einen zentralen Kostenfaktor in der Milcherzeugung dar, deren Anteil zur Zeit 20 bis 25 % am Gesamterlös ausmachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit dieser Produktionsrichtungen entscheidend beeinflussen.. Mit der Einführung der Zusatzabgabenverordnung zum 1. April 2000 ist die Übertragung von Milchquoten in Deutschland neu geregelt worden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die Übertragung nur noch über sogenannte Verkaufsstellen (Milchbörsen) möglich. Milchquoten können seither nicht mehr gepachtet oder geleast werden. Der Handel mit Milchquoten ist nur noch innerhalb des Übertragungsgebiet an der zuständigen Verkaufsstelle möglich. Die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage von Milchlieferrechten erfolgt nach bestimmten Regeln, z.b. wird die standardisierte Angebotsmenge um den Basisabzug reduziert, der sich erhöht, wenn Gebote in einer vorherigen Börsenrunde nicht zu Zuge kamen. Diese Regelungen werden die künftigen Preise für Lieferrechte kurz- und langfristig in bestimmter Weise verändern. In diesem Beitrag soll theoretisch und empirisch geprüft werden, welchen Einfluss das neue System auf Preise für Lieferrechte gegenüber einem System freier Preisbildung hat.

2 2. Funktionsweise der Milchbörsen Seit dem 1. April 2000 gelten bei der Übertragung von Milchlieferrechten (Quoten) neue Bestimmungen. Die Verpachtung und das Leasing sind seither nicht mehr zulässig. 1 Die Übertragung von Milchquoten kann nur noch über sogenannte Verkaufsstellen im Rahmen einer quasi Auktion vorgenommen werden. Der Austausch von Lieferrechten ist wie im alten System regional begrenzt, bundesweit gibt es 21 Übertragungsgebiete. Die Auktionen finden dreimal im Jahr statt, und zwar am 1. April, am 1. Juli und am 31. Oktober. 2 Die Gebote für die jeweiligen Termine sind 4 Wochen vor diesen Terminen einzureichen. Bei den Quoten handelt es sich um in dem entsprechenden Jahr noch nicht erfüllte Quotenmengen. Bei den Verkaufsstellen können potentielle Käufer und Verkäufer Gebote an mehreren Terminen im Jahr abgeben. Nach einem festgelegten Verfahren ermittelt die Verkaufsstelle aus den Geboten einen Gleichgewichtspreis, der den Transaktionspreis an dem jeweiligen Handelstag darstellt. Zur Teilnahme an diesen Börsen sind nur Anbieter berechtigt, die im Besitz von Lieferrechten sind und dieses zumindest das 2. Jahr ausüben. Kaufgebote kann nur abgeben, wer nachweist, selbst das Lieferrecht nach dem Kauf auszuüben. Die Gebote über Kauf und Verkauf von Lieferrechten werden mittels standardisierten Formularen abgegeben. Jeder Anbieter und jeder Nachfrager darf nur ein Gebot abgeben. Die Auktionen verlaufen ähnlich einer sealed bid k-double auction, wobei alle Verkaufgebote (Verkaufmenge und Mindestpreis) und alle Kaufgebote (Kaufmenge und Höchstpreis) gesammelt werden. Als Gleichgewichtspreis wird der Preis bestimmt, bei dem die Abweichung zwischen Angebot und Nachfrage minimal ist. Dazu werden die Gebote (bids und asks) beginnend mit dem niedrigsten Preisgebot aufsteigend geordnet. Ausgehend von diesem Preis wird dann sukzessive in festgelegten Schritten (ein Pfennig) das Preisniveau erhöht und das dazugehörige (kumulative) Marktangebot bestimmt (alle bids mit Mindestpreis kleiner gleich diesem Preis, alle asks mit Höchstpreis größer gleich diesem Preis). Das Preisniveau, bei dem die Differenz aus Angebot und Nachfrage - absolut betrachtet - minimal ist, wird als Gleichgewichtspreis festgelegt. Die Handelmenge entspricht dem Minimum der Angebots- und Nachfragemenge bei diesem Preis. Der zugehörige 1 Ausnahmen bilden bei der Verpachtung die Verlängerung von Verträgen, die vor dem 1. April 2000 abgeschlossen wurden. Weitere Ausnahmen treten ein bei der Vererbung von Betrieben, dem Verkauf oder der Verpachtung von ganzen Betrieben sowie bei der Auflösung von Gesellschaften oder beim Ausscheiden einiger Mitglieder, wenn die Gesellschaft bereits am bestanden hat. 2 Der erste Börsentermin war am 31. Oktober In 2001 gab es am 31. Januar einen Sondertermin, so dass zur Zeit die vierte Börsenrunde abgeschlossen ist.

3 Nachfrage- oder Angebotsüberhang wird durch Kürzung der Kauf- oder Verkaufgebote aller Anbieter oder Nachfrager erreicht. Im Fall von Nachfrageüberhangs wird die fehlende Menge aus der Landesreserve bedient, sofern eine solche vorhanden ist. Die Mengen aus der Landesreserve werden kostenlos und zu relativ gleichen Teilen in Bezug auf die Gebotsmenge an die Nachfrager übertragen. Jedes Gebot wird standardisiert, und zwar auf den Standardfettgehalt von 4 %, und die Milchliefermenge wird um 5 % reduziert. Dieser Basisabzug erhöht sich um weitere 5 %, wenn der Anbieter in seiner ersten Börsenteilnahme nicht zum Zug kommt und mit seinem Mindestpreis 20 % über dem Gleichgewichtspreis liegt. Diese zusätzliche Abzugsregelung wird auch in der zweiten Handelsrunde angewendet, so dass ein Anbieter, dessen Gebote zweimal nicht zum Zuge kommen und dessen Mindestpreise jeweils 20 % über dem Gleichgewichtspreis lagen ab der dritten Handelsrunde insgesamt 15 % seiner Angebotsmenge abgezogen bekommt. Diese Mengen gehen in jeweilige Landesreserve. Börsenteilnehmer müssen nicht notwendigerweise an einer zweiten Handelsrunde teilnehmen, wenn sie bei der ersten nicht zum Zuge gekommen sind. 3 Die Käufer von Milchquote müssen im Umfang des Wertes ihres Gebotes (Höchstpreis mal Gebotsmenge) eine Bankbürgschaft beibringen. Außerdem sind Gebühren für beide Marktseiten zu entrichten, die sich auf 250 DM für Mengen bis zu Kg Milchlieferrecht zum Standardfettgehalt belaufen. Ab Kg sind zu den 100 DM Grundgebühr 3 DM je 1000 Kg Milchlieferrecht zum Standardfettgehalt hinzuzurechnen. Wenn ein Produzent sein gesamte Milchlieferrecht ein volles Milchwirtschaftsjahr ( ) nicht nutzt, dann wird die Quote eingezogen. Demzufolge kann ein Anbieter, der die Milchproduktion zum ersten Börsentermin einstellt und zwischen den Terminen diese nicht wieder aufnimmt, an 3 bis 5 Terminen teilnehmen. 3 Wenn die Milchquote nach einer nicht erfolgreichen Börsenteilnahme weiter genutzt wird, kann diese in vollem Umfang genutzt werden. Der Basisabzug kommt nur zur Anwendung, wenn die Menge tatsächliuch verkauf t wird.

4 3. Auktionstheorie Eine Auktion ist eine Marktveranstaltung, bei der nach festgelegten Regeln Transaktionspreise und gegebenenfalls Transaktionsmengen in der Weise festgelegt werden, dass die jeweils günstigsten Gebote die höchste Priorität beim Zuschlag erhalten (Friedman 1993). Auktionen fördern die allokative Effizienz in einer Volkswirtschaft durch einen institutionalisierten Austausch von Gütern Sie fördern häufig den Wettbewerbs unter den Marktteilnehmern und die Markttransparenz. Während Auktionen ursprünglich bei Gütern von hohem und häufig nicht genau bekanntem Wert eingesetzt wurden, findet man heute Auktionen für Produkte jeglicher Kategorie. Auktionen haben den Vorteil, dass der Tauschprozess in der Regel geringe Transaktionskosten verursacht (bezogen auf den Wert der Ware) nach festgelegten, transparenten Regeln abläuft. Dabei gibt es eine Vielzahl von Auktionsformen und designs, welche von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Ziele sind, die mit einer Auktion verfolgt werden. 3.1 Auktionsarten und Transaktionsregeln Es gibt offene und geschlossene Auktionen (open/sealed bid). Offene Auktionen sind in der Regel mündlich (oder quasi mündlich z.b. in Form einer Kommunikation über vernetzte Computer) und erlauben Reaktionen auf die Gebote von Mitbietern. Bei geschlossenen Auktionen werden die Gebote zumeist schriftlich eingereicht, ohne dass die Möglichkeit einer Reaktion auf die Gebote der Konkurrenten besteht, es sei denn es gibt Absprachen zwischen Bietern. Außerdem gibt es aufsteigende und absteigende Auktionen (ascending/descending), bei denen die Gebote im Verlauf der Auktion entweder ausgehend von einem Mindestgebot ansteigenden oder ausgehend von einem Höchstgebot fallenden Verlauf aufweisen. Diese Standardauktionsformen sind einseitig, da es sich eine um eine feste Angebotsmenge handelt (single sided). Auf Finanzmärkten z.b. findet man auch double auctions, bei denen es sowohl Kauf- (bids) als auch Verkaufgebote (asks) gibt. Bei double auctions (DA) werden entweder aus den Geboten nach einem festegelegten Mechanismus Transaktionspreise und -mengen bestimmt (sealed bid DA), oder es werden kontinuierlich in sogenannten trading pits bzw. über vernetzte Computer potentielle Transaktionspartner zusammengeführt (continuous oder open DA), die wiederum nach bestimmten Regeln Gebote abgeben und/oder andere Gebote akzeptieren können. Sealed bid auctions sind zeitlich gesehen diskrete Märkte, da die Gebote zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum gesammelt werden. Die Gebote werden nach ihrer Priorität (Höhe der Gebote) und z.t. nach ihren zeitlichen Eintreffen geordnet, wobei dadurch eine ansteigende Folge von

5 bids und eine ansteigende Folge asks erzeugt wird. Diese Folgen entsprechen einer Nachfrage- bzw. einer Angebotsfunktion für das gehandelte Gut. Bei der Gleichgewichtspreisermittlung unterscheidet zwischen einheitlichen und diskriminierenden Gleichgewichtspreisen. Bei letzterer Form zahlt z.b. jeder den Preis, der im Gebot angegeben ist. Bei einem einheitlichen Gleichgewichtspreis (unit price auctions) gibt es verschiedene Mechanismen zur Preisfindung. Ein grundlegendes Verfahren ist das der k-da, bei dem zunächst ein Preiskorridor aus dem jeweils höchsten ask (a) und niedrigsten bid (b), das gerade noch ausgeführt wird, bestimmt wird. Der Preis wird dann über folgende Kalkulation ermittelt: p* = kb+ ( 1 k) a mit k [0,1]. 4 Für den Fall, dass k=1 ist, handelt es sich um eine buyer s bid double auction (BBDA). Bei k=0 spricht man von einer seller s bid DA (SBDA). Bei sealed bid DA kann es zu Angebots oder Nachfrageüberhängen kommen. Die Entscheidung darüber, welche der Grenzanbieter oder Grenznachfrage in der jeweiligen Situation nicht befriedigt werden, wird entweder per Los (Zufallsentscheidung) oder z.b. nach ihrem zeitlichen Eintreffen gefällt. 3.3 Preiserwartungen bei den Standardauktionen Standardauktionen sind Englische (aufsteigende), Holländische (absteigende), first und second price sealed bid (geschlossene Erst- und Zweitpreis) Auktionen. Diese Auktionsformen sind einseitig und nicht diskriminierend. Bei der Englischen Auktion nimmt der Auktionator Gebote entgegen, wobei mit den niedrigsten begonnen wird. Nach erreichen eines bestimmten Zeitlimits oder keinem weiteren Eingang von Geboten, erhält der letzte (höchste) Bieter den Zuschlag. Der Bieter zahlt den Preis seines Gebotes. Die Englische Auktion ist offen, aufsteigend und einseitig, wobei in der Regel nur eine Produkteinheit versteigert wird. In der holländischen Auktion wird von einem Maximalniveau ausgehend der Preis sukzessive gesenkt bis ein Bieter das Gebot akzeptiert. Dieser Bieter erhält das Gut zu dem angezeigten Preis. Bei den geschlossenen oder sealed bid Auktionen werden die Gebote der Bieter gesammelt und das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wobei dieser Bieter entweder den eigenen Gebotspreis (first price) oder den Preis den nächstniedrigeren Gebots (second price) zahlt. 4 Im theoretischen Teil wird genauer auf diese Bedingung eingegangen. Für die Korrekteheit der Behautpung wäre hier zu unterstellen, dass für die ersten beiden nicht zum Zuge kommenden Gebote (an+1, bn+1) gilt, dass an+1>=bn und bn+1<=an.

6 Für diese Auktionsformen kann gezeigt werden, dass sich im Mittel der gleiche Transaktionspreis einstellt (revenue equivalence) wenn z.b. die folgende Voraussetzungen gelten: Erstens, es wird nur ein Einheit des Gutes gehandelt, oder alle Bieter geben nur ein Gebot ab. Zweitens: Jeder Bieter kennt nur den Wert, den das Gut für ihn persönlich hat. Darüber hinaus ist nur die Verteilungsfunktion der Wertschätzungen über alle Bieter bekannt. Drittens: die Wertschätzungen der Bieter sind unabhängig voneinander. Viertens: Die Bieter sind risikoneutral. Das revenue equivalence Theorem lässt sich zum Teil intuitiv erklären. So entspricht die holländische Auktion im Ergebnis (erwarteter Erlös) der first price sealed bid Auktion, da in beiden Fällen der Bieter die gleiche Entscheidung zu fällen hat, nämlich festzulegen, wie viel sie für das Gut zu zahlen bereit sind. Der höchste Bieter erhält dann den Zuschlag und zahlt den Preis, den er geboten hat. Die englische Auktion entspricht im Ergebnis der second price sealed bid auction. Bei der englischen Auktion bietet der Gewinner etwas mehr als der zweithöchste Bieter. Das wiederum entspricht in seiner Idee der second price sealed bid auction. 3.4 Bieterverhalten bei double auctions (DA) Das System der Milchbörsen in Deutschland ist angelehnt an das der sealed bid uniform price k-da. Wird unterstellt, dass jeder Bieter seine marginalen Opportunitätskosten bzw. seine marginale Zahlungsbereitschaft kennt und eine Vorstellung über die Verteilung dieser Größen bei seinen Konkurrenten hat und außerdem alle Bieter nur ein Gebot über eine Mengeneinheit des Gutes abgeben können, dann lassen sich Rückschlüsse auf das optimale Bieterverhalten ziehen. Satterthwaite und Wiliams (1993) zeigen, dass es für die Bieter optimal ist, ihre wahren marginalen Opportunitätskosten bzw. ihre wahren marginalen Zahlungsbereitschaften in ihren Geboten offen zu legen, sofern die Zahl der Bieter hinreichend groß ist. In diesem Fall konvergiert das Marktgleichgewicht gegen die effiziente ex post Lösung des Tauschproblems. Dieses theoretische Ergebnis wird in wesentlichen Bereichen durch experimentelle Studien gestützt, z.b. Kagel und Voigt (1993). Die intuitive Erklärung dafür kann durch folgende Überlegung gegeben werden. Bieter sehen sich nur dann zu einem Abweichen zwischen ihren Gebot und ihren wahren marginalen Opportunitätskosten bzw. marginalen Zahlungsbereitschaften veranlasst, wenn diese Änderung einen Einfluss auf den Gleichgewichtspreis besitzt. Haben die Bieter einen Preiseinfluss, so werden die bids unter den wahren marginalen Zahlungsbereitschaften liegen und die asks über den wahren marginalen Opportunitätskosten, um die Gleichgewichtspreise zu senken bzw. zu erhöhen. Allerdings sind mit dieser Abweichung auch Kosten verbunden, denn die Veränderung der

7 Gebote verändert auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Gebote unberücksichtigt bleiben. Bei der 1-DA (BBDA) können die Anbieter den Gleichgewichtspreis nicht beeinflussen, bei der 0-DA (sellers bid DA) besitzen die Nachfrager keine Preiseinfluss. Die Marktseite ohne Preiseinfluss offenbart immer ihre wahren Präferenzen (McAfee, 1992). Um letzteren Effekt auf beiden Marktseiten zu erzielen, schlägt McAfee (1991)vor, den Preis aus den beiden nicht zum Zuge kommenden Gebote zu bestimmten, die unter alle nicht berücksichtigten Gebote die höchste Priorität haben. Damit ist auf beiden Seiten truth telling die dominante Strategie, führt aber dazu, dass unter Umständen noch profitable Umsätze nicht getätigt werden. Bei multiple unit DA gilt das Argument nicht mehr (Moldovanu, 1999), dass die Anbieter keinen Preiseinfluss in der BBDA haben, denn sie können ihre auch ihre nachgefragte oder angebotene Menge reduzieren und damit den Gleichgewichtspreise verändern, ohne dass sie riskieren gar keine Mengen des Gutes zu erhalten. Engelbrecht-Wiggans et al. (1999) zeigen, dass es bei multiple unit DA zu einem sogenannten bid shading kommt, das aber mit zunehmender Zahl von Bietern an Bedeutung verliert, auch wenn die Bieterfunktionen nicht gegen die tatsächlichen Präferenzen konvergieren. Nautz (1995) zeigt, dass wenn Bieter keinen Preiseinfluss besitzen, auch in der multiple unit auction die Offenlegung der wahrewn Präferenzen die dominate Strategie ist. Smith et. al. (1982) haben verschiedene Experimente zu multiplen DA durchgeführt, wobei sie neben dem Standardgebotsverfahren auch eine Versuchsanordnung untersuchen, bei der die Bieter mehrere Gebote abgeben dürfen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die sealed bid DA der open outcry DA unterlegen in Hinblick auf die Erreichung einer effizienten Allokation unterlegen ist, allerdings die Einführung variabler Gebote verringert5 diese Differenz genauso wie mehr Erfahrungen auf Seiten der Marktteilnehmer. Gegen über der open outcry DA besitzt die geschlossene Form allerdings eine wesentlich geringere Varianz der Preise, die insbesondere in den ersten Handelsrunden auftritt. 5 Weitere Probleme: sequential auctions common value : die Zahlungsbereitschaften und Opportunitätskosten weisen Korrelationen zwischen den Bietern auf und sind z.t. allgemein vorhandene Informationen. Zu private Informationen, die zudem unabhängig von denen anderer Bieter sind, gehören Betriebsleiterfähigkeiten, die den Wert der eigenen Quote bestimmen.) 5 Zudem erlaubt das Milchbörsensystem derzeit keinen Weiderverkauf, was eine Vorraussetzung für die hoe Effizienz von open outcry DA ist, den diese System konvergiren erste nach einige Handelsrunden gegen das CE.

8 4 Theoretische Wirkungsanalyse 4.1 Das Referenzsystem des competitive equilibrium (CE) In der theoretischen Betrachtung nehmen wir zunächst an, dass alle potentiellen Anbieter und Nachfrager auf dem Markt für Milchlieferrechte den subjektiven Gegenwartswert ihrer Aktivitäten maximieren wollen. D.h. Anbieter oder Nachfrager von Milchlieferrechten werden nur dann an der Börse teilnehmen, wenn der erwartete Preis die subjektiven marginalen Opportunitätskosten der Nutzung bei gleicher Risikoeinschätzung für beide Szenarien im Falle der Anbieter übersteigt bzw. im Falle der Nachfrager der Preis unter den marginalen Opportunitätskosten für die jeweilige Gebotsmenge liegt. 6 Wir unterstellen, dass die Alternative der Nutzung in Ihrem Wert (Opportunitätskosten) bekannt ist. Wir nehmen also an, dass jeder Anbieter seinen Mindestpreis kennt, bzw. jeder Nachfrager seine marginale Zahlungsbereitschaft, allerdings besitzen alle Teilnehmer keine Informationen über die marginalen Zahlungsbereitschaften bzw. Opportunitätskosten der Konkurrenten, sie kennen lediglich aber die zugehörigen Verteilungsfunktionen für diese Größen. Auch wenn bei Auktionen nicht notwendigerweise die Bieterfunktion (z.b. Beziehung zwischen marginaler Zahlungsbereitschaft und Gebot) linear oder sogar die 45 Linie sein muss, ist letztere Strategie in vielen Fällen zumindest eine schwach dominante Strategie. Hier wird davon ausgegangen, dass truth telling die dominante Strategie ist. In unserem Beispielmarkt, der in Abb. 1 dargestellt ist, gibt es 4 Bieter auf jeder Marktseite (a,b,c,d und e,f,g,h), für die durch horizontale Addition der aufsteigenden asks und absteigenden bids eine Angebots- und Nachfragefunktion bestimmt wird, die einen Schnittpunkt aufweist. 7 Unter dem Ziel der Maximierung der Handelsgewinne gilt, dass der Schnittpunkt die Tauschmenge anzeigt, bei der die Wohlfahrt über alle Akteure maximal ist (CE). 8 In diesem Fall ist Q* die optimale Handelsmenge. Sofern es einen eindeutigen Schnittpunkt der Funktionen gibt, ist der Gleichgewichtspreis nicht eindeutig definiert. Der 6 Bei unterschiedlichen Risikoeinschätzungen für die Alternativen kann diese Bedingung sich entsprechend verschieben. Bei Berücksichtigung von Risiko würde die Akteure die Niveaus der Sicherheitsäquivalente vergleichen. 7 Keine Schnittpunkte lägen vor, wenn z.b. alle bids über allen asks liegen würden oder wenn eine zu geringe Nachfrage oder ein zu geringes Angebot vorhanden wären. In ersterem Fall würde es keinen Handel geben. In letzterem würde analog zu dem Gleichgewicht in Abb. 1 alle Anbieter bzw. alle Nachfrager befriedigt werden. 8 Bei einem teilweisen Überlappen der Bieterfunktionen ist die Menge optimal, bei der sich die Funktionen wieder trennen.

9 Gleichgewichtspreis für das CE liegt in dem Bereich zwischen den Grenzgeboten auf der Angebots- und Nachfrageseite. { } ( ) { Dabei gilt: p* = kmax an, bm k min bm, an 1} mit an bmund an 1 < bm 1. Die Gebote + + sind dabei auf- bzw. absteigend geordnet und mit dem Index nm, ΙΝ versehen 9. Das n-te Verkaufsgebot ist dabei das höchste unter den zum Zuge kommenden asks. Das m-te Kaufgebot ist das kleinste unter den akzeptieren bids. Bei multiple unit auctions entsteht dabei im allgemeinen ein Nachfrage- oder ein Angebotsüberhang im CE, den es zu abzuschöpfen gilt. Dies kann über eine Zuteilung der Menge durch ein Losverfahren oder nach der Priorität des zeitlichen Eingangs der Gebote geschehen, wobei nur die Grenzanbieter oder nachfrager von einer Kürzung oder Nichtberücksichtigung betroffen sein sollten, da sonst Handelsgewinne reduziert werden. 9 Gebote mit gleichem Mindest- bzw- Höchstpreis erhalten den gleichen Index oder werden zum einem Gebot zusammengefasst.

10 4.2 Ermittlung des Preisgleichgewichts durch die Verkaufsstellen Zunächst soll anhand einer komparativ statischen Analyse gezeigt werden, welche Auswirkungen die Regelungen der Verkaufstellen bei der Preisfindung gegenüber dem bislang dargestellten Referenzsystem des Wettbewerbsgleichgewichts. Der Handelsgewinn auf der Nachfrageseite entspricht der Fläche unter der Zahlungsbereitschaft und oberhalb des Gleichgewichtspreises. Der Handelsgewinn auf der Nachfrageseite entspricht der Fläche oberhalb der Opportunitätskostenkurve (Angebotskurve), wobei wir im Moment unterstellen, das die bids und asks den wahren (privaten) marginalen Zahlungsbereitschaften bzw. Opportunitätskosten entsprechen und keine externen Effekte zu berücksichtigen sind. 10 Diese Handelsgewinne sind immer dann maximiert, wenn die Menge an Lieferrechten gehandelt wird, bei der die konstruierten Angebots- und Nachfragekurven sich schneiden und alle Anbieter und Nachfrager links diese Punktes zum Zuge kommen. 11 Unter bestimmten Bedingungen führt das Verfahren der Verkaufstellen bei der Festlegung des Gleichgewichtspreises zum gleichen Ergebnis in bezug auf die gehandelte Menge. 12 Graphisch gesehen ist das der Fall, wenn der Schnittpunkt von Angebot und Nachfrage rechts vom Mittelpunkt des jeweiligen Schnittsegmentes liegt 13. In diesen Fällen (C und D) in Abb. 2 wird die gehandelte Menge reduziert, da dem Ziel der Minimierung des Marktüberschusses vorrang gegeben wird. Dadurch sinkt die Transaktionsmenge gegenüber einer Preissetzung 10 Auch wenn die Milchquotierung aus volkswirtschaftlicher Sicht gegenüber freier Preisbildung volkswirtschaftliche Kosten verursacht, so ist doch unter Akzeptanz dieser Verluste festzustellen, dass diese weiter ansteigen, wenn nicht die effizientesten Nutzer diese Lieferrechte ausüben. Zu letzteren zusätzlichen Kosten zählen die Ineffizienzen, die aus einem Transaktionsmechanismus erwachsen, das eine Übertragung der Lieferrechte an die effizientesten Nutzer verhindert oder verzögert. 11 Da das Ziel in der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Milchproduzenten ist aber c.p. im komparativ statischen Modell die Preisuntergrenze zu favorisieren. Bei dynamischer Betrachtung wäre zu klären, wie eine solche Regelung das Angebot verändert, es ist a priori keine eindeutige Aussage bei diem Ziel möglich. Es sei allerdings nagemerkt, dass aufgrund der Marktstruktur eine 1-DA zu favorisieren wäre, da diese den anbietern den Anreiz nehmen würde, einen Preiseinfluss auszuüben. Dies gilt allderings nur im Fall der single unit auctions. 12 In den Fällen, in denen nicht die gleiche Allokation erreicht wird ist der Begriff Gleichgewichtspreis, der im ökonomischen Sprachgebrauch als Preis definiert ist, bei dem alle (möglichst viele) Anbieter und Nachfrage zum Zuge kommen deren Zahlungsbereitschaft über und deren Grenzkosten unter dem Preis liegen, zu überdenken. 13 Es gibt noch einige weitere Spezialfälle, z.b. bei parallellaufenden Geboten (kein Schnittpunkt) oder wenn die Funktionen bei der gleichen Menge aufeinandertreffen, welche wie in den Fällen A und B Lösungen aufweisen, bei der die Handelsgewinne maximal sind.

11 bei Maximierung der Handelsgewinne, wodurch ein Allokationsverlust in Höhe der Änderung der Handelsmenge mal der Differenz aus Grenznachfragepreis und Grenzangebotpreis. Die Relevanz dieses Wohlfahrtsverlustes hängt sehr von der angenommenen Gebotsstruktur ab. Da bei dem Verfahrens die Preisfindung auf den Milchbörsen immer in aufsteigernder Folge nach dem minimalen Marktüberschuss gesucht wird, wird bei dem zugehörigen Preiskorridor immer der niedrigste Preis gewählt, womit entstehende Renten immer den Nachfrager, also den künftigen Bewirtschaftern zugesprochen werden. In den Fällen C und D liegt der Preis allerdings ausserhalb des Korridors bei Maximierung der Handelsgewinne, wobei er in C oberhalb (pro Quotenverkäufer, die einen Zuschlag erhalten) und in D unterhalb dessen liegt, was sich wiederum zugunsten der Käufer auswirkt, wenn sie einen Zuschlag erhalten haben. 4.2 Anwendung der 5 % igen Abzugsregelung Wir haben bislang angenommen, dass alle Bieter sich an ihren Opportunitätskosten bzw. an ihrem Wertgrenzprodukt der Quotennutzung orientieren. Unter dieser Voraussetzung führt eine 5 %ige Abzugsregelung auf der Angebotsseite dazu, dass die Gebote aller Bieter um 5,26 % erhöht werden müssen um beim Verkauf der Quote mindestens den gleichen Erlöse zu gewährleisten. Dies hat zur Folge, dass sich die Angebotskurve nach oben verlagert, wie in Abb. 3 dargestellt ist (Q*). Die Transaktionsmenge kann konstant bleiben, es wird aber entweder der Nachfrageüberhang erhöht oder der Angebotsüberhang reduziert, in beiden Fällen steigt das Preisgleichgewicht um bis zu 5,26 % 14. Wenn durch die Veränderung der Gebotsfunktion (Angebotskurve) sich auch noch der Schnittpunkt mit der Nachfragekurve auf der Mengenachse in Richtung des Ursprunges verlagert, dann kommt es zu einem weiteren Preiseffekt (P* auf P** in Abb. 3). Es wird hier nicht auf die Fälle C und D von oben eingegangen, was die Analyseergebnisse aber nicht grundsätzlich verändert. Im Fall, dass keine Allokationseffekte (Transaktionsmenge konstant) auftreten, erfolgt eine Umverteilung von den zum Zuge kommenden Nachfragern auf diejenigen Milcherzeuger, die die Lieferrechte aus der Landesreserve (z.b. kostenlos an die zum Zuge gekommenen Bieter im Fall eines Nachfrageüberhangs) erhalten, in welche die Abzugsmengen fließen. Das sind unter Umständen sie selbst, es können aber auch Käufer in späteren Runden sein. Dies hängt entscheidend von dem Umstand ab, wann und in welchem Umfang Nachfrageüberhänge 14 Es hängt hier vom Verlauf der Kurven ab. Bleibt das Schnittsegment identisch und war der Gebotspreis preisbestimmend, dann kommt es zu einer Erhöhung um 5,26 %. Wenn allerdings das beste nicht zum Zuge gekommene Kaufgebot preisbestimmend war, dann kann der Gleichgewichtspreis sogar konstant bleiben.

12 auftreten. Für die Anbieter von Quote bleiben die Gesamterlöse für ihre Quoten in diesem Fall identisch. Im Fall eines Angebotsüberhanges müsste sowieso unter den Grenzanbietern eine Entscheidung gefällt werden, wer verkaufen darf und wer nicht. Es gibt keine Wohlfahrtsverluste, da die gleiche Quotenmenge in die produktivsten Verwendungen wandert wie unter dem Referenzsystem und auf der Angebotsseite die gleichen Anbieter verkaufen, nämlich die mit den geringsten Opportunitätskosten. Im Falle eines Nachfrageüberhanges erscheint es zunächst anders, da in diesem Fall die Transaktionsmenge sinkt, allerdings werden die eingezogenen Mengen zur Deckung des Überhanges genutzt, was damit ein Nullsummenspiel darstellt. Der Nachfrageüberhang steigt um 5%. Wird die Landesreserve nun dazu benutzt diesen Überhang zu reduzieren, dann hat es keine Wohlstandseffekte und wenn diese überdies kostenlos an alle erfolgreichen Bieter in relativ gleichem Umfang (5% ihrer Gebotsmenge) abgegeben werden, dann werden die oben angesprochenen Verteilungswirkungen wieder aufgehoben. Wenn Allokationseffekte auftreten, also z.b. sich eine Reduktion der Gleichgewichtsmenge von Q* auf Q** ergibt, dann kommt es zu einem weiteren Preiseffekt, der in diesem Fall positiv auf die erfolgreichen Anbieter und negativ auf die Nachfrager auswirkt. Darüber hinaus führen die werden einige Grenzanbieter aus dem Referenzsystem (ohne Abzug) nicht mehr am Markt erfolgreich teilnehmen, was normalerweise einen Wohlstandsverlust zur Folge hätte. Die 4.3 Regelungen zum Marktüberschuss In der Regel wird im Marktgleichgewicht entweder ein Angebots- oder ein Nachfrageüberhang auftreten. In unserem Referenzsystem wird dies über eine Verlosung der zur Verfügung stehenden oder benötigten Mengen unter den Grenznachfrager bzw. Grenzanbieter gelöst. Die Verkaufstellen verfahren anders. Sieht man von dem Fall ab, dass Nachfrageüberhänge aus den Landesreserven gespeist werden, so werden diese Überhänge durch relative gleiche Kürzung der Gebotsmenge bei alle erfolgreichen Marktteilnehmern der jeweiligen Marktseite. Bei komparativ statischer Betrachtung führt diese Prozedur gegenüber dem Referenzsystem zu Wohlfahrtsverlusten, da entweder Nachfrager mit einer hohen Verwertung der Milchlieferechte einen Verzicht leisten müssen gegenüber Nachfragern mit einer geringeren Verwertung. Außerdem kann die Wertgrenzproduktivität durch die erzwungene Kürzung bei allen Bietern sinken, da die Wertgrenzproduktivität auch etwas mit der optimalen Betriebsgröße oder dessen Auslastung zu tun hat. Dieser Verlust ist aber

13 zeitlich begrenzt, da diese Bieter in den nächsten Runden versuchen werden für die fehlende Mengen Gebote abzugeben. Gleiches gilt für die Nachfrageseite, aber nur dann, wenn davon auszugehen ist, das die Quote zwischen den Börsenterminen genutzt würde und die Opportunitätskosten des Verkaufs auch mit den Opportunitätskosten der kurzfristigen Nutzung korrelieren. Auch hier gilt, dass diese Verluste nur im Zeitraum vom ersten Gebot bis zum tatsächlichen Verkauf der Quote auftreten werden. 4.4 Marktabgrenzungen Regional Personell Es dürfen nur Individuen Kaufgebote für Lieferrechte abgeben, die nachweisen, dass sie diese auch selbst nutzen werden. Spekulation oder Kauf und danach Verpachtung oder Leasing sind keine Optionen. Dadurch wird tendenziell die Zahlungsbereitschaft (Nachfrage), was eine preissenkende Wirkung hat. Dennoch kann dies zum Nachteil aktiver Milchproduzenten sein, da solche Spekulanten Risiken übernehmen. D.h. für risikoaverse Landwirte könnt es attraktiv sein Quoten zeitlich begrenzt von z.b. Spekulanten zu pachten oder leasen. Weiterhin dürfen alle Bieter nur ein Gebot abgeben. Man kann sich aber vorstellen, dass die Zahlungsbereitschaft für Milchquote sehr stark von den Kapazitäten des Betriebes abhängt. So ist es vorstellbar, dass ein Betrieb aufgrund der Leistungssteigerungen in der Milchproduktion freie Kapazitäten wie z.b. Stallplatz oder Melkkapazität besitzt. Ein solcher Betrieb hat eine relativ hohe Zahlungsbereitschaft. Außerdem plant dieser Betrieb vielleicht sogar seine Kapazitäten durch z.b. eine Stallerweiterung zu vergrößern. Für die dafür nötige Lieferrechtsmenge ist der Betrieb aber aufgrund höherer variabler Kosten (die Investition ist noch nicht getätigt) nur bereit einen geringeren Preis zu zahlen. Auch wenn sich das Problem durch mehrmalige Börsenteilnahme lösen lässt, handelt es sich hier um eine nicht notwendige Restriktion. Ähnliche Überlegungen gelten für die Angebotsseite. 4.5 Strafabzug 4.6 Strategisches Verhalten - Bieterreaktionen auf das Design der Auktion - Marktmacht

14 5. Empirische Analyse In der empirischen Analyse wird zunächst ein Überblick über die Ergebnisse aus der ersten Börsenrunde für alle Verkaufstellen gegeben. Im Anschluss werden dann die Ergebnisse für eine Verkaufstelle detaillierter betrachtet. Dabei werden im ersten Schritt die theoretisch dargestellten Wirkungen der Regelungen auf den Milchbörsen quantifiziert Die Ergebnisse der ersten Börsenrunde für alle Verkaufsstellen In der ersten Runde vom 30. Oktober 2000 ergab sich zwischen den einzelnen Verkaufsstellen eine maximale Preisdifferenz von nahezu 1 DM, der höchste Preis (1,76 DM/Kg) wurde in Mittelfranken erzielt, der geringste mit 0,8 DM in Sachsen-Anhalt (vgl. Tab. 1). Es besteht offensichtlich ein erheblicher ökonomischer Anreiz über die regionalen Abgrenzungen der Verkaufsstellen hinweg Lieferrechte auszutauschen. Es lässt sich dabei eine über die Verkaufstellen negative Korrelation zwischen dem durchschnittlichen Kuhbestand pro Betrieb und dem Gleichgewichtspreisniveau, das von den Verkaufsstellen ermittelt wurde, feststellen. Dies erstaunt zunächst, da man insbesondere in der Milchkuhhaltung von erheblichen Skaleneffekten in der Produktion ausgeht (Carl zitieren). Im Wettbewerb um Quote müssten größere Vorteile zumindest langfristig Vorteile besitzen und man würde tendenziell erwarten, dass Lieferrechte vom Süden in den Norden bzw. Osten des Landes bei Freigabe der regionalen Marktabgrenzung wandern würden. Kurzfristig und bei Vorliegen von ungenutzten Kapazitätsreserven in kleineren Betrieben kann das jedoch anders aussehen. Zudem ist die betriebliche Varianz, wie später die Struktur der Gebote für NRW zeigen wird, erheblich, so dass das Angebot von Lieferrechten einen entscheidenden Einfluss auf die Preisbildung (- höhe) haben kann. Es zeigt sich zudem, dass die Preise insbesondere in den Regionen hoch sind, in denen das relative Angebot bezogen auf den Milchkuhbestand vergleichsweise gering ausfiel, also nur die produktivsten Nachfrager zum Zuge kamen. Hinsichtlich der Repräsentativität sei darauf hingewiesen, dass in der ersten Runde in allen Regionen das Angebot gemessen an der Produktion sehr gering war. So wurden zwischen 2 und 22 Kg Quote pro gehaltener Kuh auf den Börsen an andere Nutzer übertragen, was bei 8000 Kg Jahresleistung 0,03 bzw. 0,28 % der produzierten Milchmenge entspricht. Bei den Anbietern von Quote kam es aufgrund des knappen Angebots deutlich häufiger zu einer erfolgreichen 15 Bedauerlicherweise wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen der Zugriff auf weitere Einzeldaten durch die zuständigen Behörden verweigert. Eine positive Ausnahme stellen die Verantwortlichen in NRW dar, die diese Daten via Internet allen als Information zur Verfügung gestellt haben, was hier nicht unerwähnt bleiben sollte.

15 Börsenteilnahme als bei den Nachfragern. Während 85 % der Anbieter ihre Quote oder zumindest Teile davon veräußern konnten, kamen nur 5 % der Nachfrager zum Zuge. 5.2 Die Ergebnisse der ersten Börsenrunde für NRW im Detail 6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 7. Referenzen

16 7. Tabellen und Schaubilder Abb. 1: Preisgleichgewicht bei multiple unit sealed bid k-double auctions P e b a f ES* g P* c h d Q* Q Quelle: Eigene Darstellung

17 Abb. 2: Preisgleichgewichte bei Anwendung der Milchbörsenregelungen P A P B P* P* Q* Q Q* Q P C P D P* P* Q* Q Q* Q Quelle: Eigene Darstellung

18 Abb. 3: Wirkung der 5 %igen Abzugsregelung bei Maximierung der Handelsgewinne P P** Qs* Qs P* Qd Q** Q* Q Quelle: Eigene Darstellung

19 Abb. 4: Bieterfunktionen für NRW in der ersten Börsenrunde In DM/Kg 2,1 2,0 1,9 Qs 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 Qd 1,1 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0, In Kg (standardisiert 4% Fett) Quelle: Landwirtschaftskammer NRW (

20 Abb. 4: Detailansicht der Bieterfunktionen für NRW in der ersten Börsenrunde 2,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 Angebotsüberhang bei 1, Kg Q** Nachfrageüberhang bei 1,6 DM/Kg Kg Qs Q* DWL ca DM Qd Quelle: Landwirtschaftskammer NRW (

21 Tab.1: Ergebnisse der ersten Handelsrunde für alle Verkaufstellen Preis Menge Angebot Nachfrage Anbieter Nachfrage DM/kg kg kg kg gesamt erfolgr. gesamt erfolgr. BW1 1 1, BW2 2 0, BW3 3 1, BW4 4 1, BY1 5 1, BY2 6 1, BY3 7 1, BY4 8 1, BY5 9 1, BY6 10 1, BY7 11 1, BB 12 0, HE 13 1, MV 14 1, NB 15 1, SHH 16 1, NRW 17 1, RPS 18 1, S 19 1, SA 20 0, TÜ 21 0, Quelle: Bauernbervand (

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