Gerichtliche Sanierungswege in Deutschland vor und nach der InsO-Reform

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1 Gerichtliche Sanierungswege in Deutschland vor und nach der InsO-Reform Jahrestagung Unternehmenssanierung der Johannes Kepler Universität Linz Linz, 24. April 2015 Peter Kranzusch Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) IfM Bonn k

2 Gliederung 2 A Rückblick: Lösungswege von Unternehmenskrisen im Konkursrecht B Sanierungswege gemäß Insolvenzordnung zwischen 1999 und 2011 Insolvenzgeschehen Nutzung der Sanierungswege Ergebnisse der Verfahren C Sanierungswege und ihre Relevanz in der Praxis nach der Reform 2012 IfM Bonn k 2

3 Wege aus der Krise vor der Reform im Konkursrecht vor 1999 Fortführung Konkursantrag Gerichtlicher Zwangsvergleich Runde Tische der Kammern u. KfW Westdeutschland: nur bei Mindestausschüttung von 35 % Außergerichtlicher Vergleich latente Krise Insolvenz Stilllegung IfM Bonn k 3

4 Ziele, Voraussetzungen und Ablauf des Konkurs-/ Insolvenzverfahrens Ziel 1. Befriedigung der offenen Gläubigerforderungen (z.b. durch Unternehmensfortführungen) Antragspflichten Kapitalgesellschaften (Öffentliche Gläubiger) Antrag bei Gericht (Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen) Antragsgrund + Deckung der Verfahrenskosten Beschluss über Eröffnung des Gerichtsverfahrens Schlusstermin und Schlussverteilung Aufhebung des Verfahrens Quelle: IfM Bonn (in Anlehnung an Krystek/Moldenhauer 2007). IfM Bonn k 4

5 Anträge für Unternehmenskonkurse* Konkursrecht 1999 Insolvenzordnung * Unternehmen (Einzelunternehmen, Freie Berufe, Gesellschaften). Quelle: StBA, Zusammenstellung des IfM Bonn. IfM Bonn k 6

6 Fazit: Lösungswege und Reformen Außergerichtliche Vergleiche nur bei frühzeitiger Krisenerkennung möglich, da kein Schutz der Beteiligten. Ab Mitte 1990er Jahre institutionalisierter Rahmen Runde Tische : Jährlich bis 3.200, aber ebenfalls nur geringer, freiwillig vereinbarter Schutz. Ab Insolvenzantrag meist Stilllegung, kaum Vergleichsverfahren Lösung: Fortführung als übertragende Sanierungen/Asset deals Diskussion ab 1970er Jahre: Reform des Konkursrechts nötig (u.a. nur 25 % Verfahrenseröffnungen (wegen Masselosigkeit), für natürliche Personen kein Zugang ins Verfahren, keine Restschuldbefreiung) Insolvenzrechtsreform 1999: Insolvenzordnung (InsO) IfM Bonn k 7

7 Gliederung 8 A Rückblick: Lösungswege von Unternehmenskrisen im Konkursrecht B Sanierungswege gemäß Insolvenzordnung zwischen 1999 und 2011 Insolvenzgeschehen Nutzung der Sanierungswege Ergebnisse der Verfahren C Sanierungswege und ihre Relevanz in der Praxis nach der Reform 2012 IfM Bonn k 8

8 Fortführungs-/Sanierungswege Insolvenzantrag Verfahrenseröffnung (Regel-) Insolvenzverfahren Eigenverwaltung Insolvenzplanverfahren Eigenverwaltung Schließung, übertragende Sanierung, Freigabe des Betriebs, Restschuldbefreiung bei Redlichkeit Ziel offen -> Eigensanierung IfM Bonn k 9

9 Wege aus der Krise nach der Insolvenzrechtsreform 1999 Fortführung Insolvenzverfahren Runde Tische der Kammern u. KfW Insolvenzplan Eigenverwaltung Freigabe des Gewerbebetriebs Restschuldbefreiung Stundung d. Verfahrenskosten Außergerichtlicher Vergleich latente Krise Drohende Zahlungsunfähigkeit Insolvenz Stilllegung IfM Bonn k 10

10 Anträge für Unternehmensinsolvenzen* Konkursrecht 1999 InsO * Unternehmen (Einzelunternehmen, Freie Berufe, Gesellschaften). Quelle: StBA, Zusammenstellung des IfM Bonn Stundungsmöglichkeit (für natürl. Personen) 2012 Novelle IfM Bonn k 12

11 Liquidationen im Gewerbe und Unternehmensinsolvenzen in Deutschland in ,8 6,7 6,3 7,2 8,4 9,7 9,0 9,1 8,3 7,9 7,0 7,1 8,4 9, ,6 8, , , Liquidationen Unternehmensinsolvenzen Verhältnis Insolvenz/Liquidation in % * 1999: Inkrafttreten der InsO/ Oktober 2001: Novelle der InsO ** Zahl der Liquidationen ab 2003 wegen geänderter Statistik nicht vergleichbar Quelle: IfM Bonn (nach Daten des StBA). IfM Bonn k 13

12 Insolvenzanträge für Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen 2002 und 2014 in % Ohne Beschäftigte 34,4 53,3 1 5 Beschäftigte 28,3 30, Beschäftigte 7,5 6, Beschäftigte 11,3 8,8 Mehr als 100 Beschäftigte 1,0 0, Unternehmen Quelle: Statistisches Bundesamt: Insolvenzstatistik. IfM Bonn k 14

13 Insolvenzanträge nach Wirtschaftszweigen 1999 und 2014 in % Verarbeitendes Gewerbe/ Bergbau/Versorgung 8,4 12,1 Baugewerbe 16,5 29,3 Handel 21,4 18,9 Gastgewerbe Verkehr, Nachrichtenübermittlung 6,3 4,9 9,8 10,4 Unternehmensnahe Dienste Gesundheits-, Veterinär- u. Sozialdienste Sonst. öffentliche u. persönliche Dienste 1,2 2,2 3,7 6,8 18,8 26, Quelle: Statistisches Bundesamt: Insolvenzstatistik. IfM Bonn k 16

14 Quantitative Bedeutung von Unternehmenskrisen Überwiegender Teil der Unternehmensliquidationen erfolgt ohne (unmittelbaren) Insolvenzantrag. Ausgestaltung des Insolvenzrechts hat Einfluss auf Antragstellung. Insolvenzanträge spiegeln Menge krisenbehafteter Unternehmen besser als vor 1999, speziell seit der Novelle 2002: Hürde der Verfahrenskostendeckung bei natürlichen Personen durch Stundung überwindbar. Insolvenzgeschehen mehrheitlich durch kleine, eigentümergeführte Unternehmen geprägt. Nur wenige hundert Anträge von Großunternehmen, allerdings mit großen Auswirkungen auf Zahl der Arbeitsplätze und Höhe der Schäden. IfM Bonn k 17

15 Gerichtliche Fortführungswege und ihre Relevanz in der Praxis ab 1999 InsO: neue Wege zur Fortführung Insolvenzplan als Weg zur Eigensanierung (in Anlehnung an Chapter 11 US Bankruptcy Code) sowie Eigenverwaltung ab Verfahrenseröffnung Seit 2007erleichtert: Fortführung der Selbstständigkeit nach Freigabe des Gewerbebetriebs Keine amtlichen Angaben zu Verfahrenswegen und -ergebnissen, nur Anzahl der genehmigten Eigenverwaltungen aus amtlicher Statistik Daher: nichtamtliche Quellen und eigenen Erhebungen Studien des IfM Bonn: Nutzung der Sanierungswege und Ergebnisse, Befriedigungsquoten, Verfahrensdauer IfM Bonn k 18

16 Fortführungen insolventer Unternehmen mit mindestens 6 Beschäftigten in NRW in % Keine Fortführung 86,0 77,0 Übertragende Sanierung 11,4 18,7 Insolvenzplanbasierte Eigensanierung Sonstige Fortführungsart 2,2 3,6 0,4 0,7 Untersuchte Verfahren insgesamt Zum Antragszeitpunkt noch aktive Unternehmen (61 %) Quelle: IfM Bonn: Akteneinsicht an 10 Gerichten in NRW, n=228 (nur Unternehmen mit 6 und mehr Beschäftigten), Eröffnungsjahrgänge IfM Bonn k 19

17 Eigenverwaltungen und Insolvenzplanverfahren bei Unternehmensinsolvenzen 1) Insolvenzplanverfahren 3) Genehmigte Eigenverwaltungen 2) Quelle: 1) Insolvenzen: destatis, 2) ohne nachträglich angeordnete Eigenverwaltungen: destatis. 3) Untererfassung.; Regelanträge mit Insovenzplan nach Erhebung der Kanzlei Schultze und Braun. IfM Bonn k 21

18 Rechtsformstruktur von Insolvenzanträgen und -plänen in % Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen ohne nähere Angaben 42,0 46,6 GmbH & Co.KG GbR 4,9 6,5 2,4 2,2 GmbH 29,4 48,1 AG, KGaA 1,5 4,6 Vereine und sonstige 1,7 8,9 Insolvenzanträge Insolvenzpläne Quelle: destatis, IfM Bonn (Planverfahren nach Angaben in der ZInsO). IfM Bonn k 24

19 Namhafte Beispiele Für Insolvenzpläne: Herlitz AG Bauunternehmen Konzmann Garant Schuh AG Drogeriemärkte IhrPlatz Warenhausketten: SinnLeffers, Arcandor (Karstadt) Märklin Für Eigenverwaltungen: Babcok Drogeriemärkte Ihr Platz Freie Berufe (Apotheken, Ärzte u.a.) Drogeriemärkte Schlecker (abgelehnt) IfM Bonn k 25

20 Relevanz von Sanierungen/Fortführungen 26 Geringe, aber steigende Verbreitung von Insolvenzplänen und Eigenverwaltungen jährlich 1 bis 3 % der Insolvenzverfahren zum Vergleich: in 25 % der Insolvenzfälle in den USA mit Reorganisationsversuch nach Chapt. 11 Bankruptcy Law Hürden für Sanierungsverfahren Unzureichender Bekanntheitsgrad der neuen Verfahren Mangelnde Erfahrungen in Wirtschaft, Verwaltung und Justizwesen Wenige Insolvenzverwalter mit hohem Erfahrungsreichtum Vorbehalte gegen weitere Beteiligung des Schuldners Hürden im Verfahren (Abstimmungen, Verfahrenskosten) Unzureichende Informationslage über Ergebnisse von Insolvenzverfahren IfM Bonn k 26

21 Intransparenz der Ergebnisse Ergebnisorientierung fehlt im Insolvenzverfahren Ohne Informationen zu Verfahrensergebnissen und -abläufen keine adäquate Reaktion bei den Beteiligten, z.b. Schuldnern und Gläubigern (speziell: Finanzämter, Kommunen) Dauer des Regelverfahrens: ø 4 Jahre, d.h. viele deutlich länger Sehr hohe Verfahrenskosten Wahrscheinlichkeit einer Ausschüttung: 33 % der Verfahren Quelle: IT.NRW 2009, rd schlussgerechnete Regelinsolvenzverfahren der Jahre für Unternehmen. IfM Bonn k 27

22 Deckungsquoten bei schlussgerechneten Regelverfahren in Nordrhein-Westfalen in % n Einzelunternehmen / Freie Berufe Gesellschaften insgesamt 1,7 5, darunter: GmbH u. Co.KG 10,5 235 GbR GmbH 3,9 4, AG 7,1 36 Sonstige Insgesamt 4,0 3, Quelle: Sonderauswertung IT.NRW 2009 (Eröffnungsjahrgänge , Stand: Ende 2008), Berechnungen des IfM Bonn. IfM Bonn k 28

23 Deckungsquoten für ungesicherte Gläubiger nach Verwertungsformen in % Bereits zum Antragszeitpunkt stillgelegte Unternehmen 0,0 3,0 n 89 Aktive, im Verfahren stillgelegte Unternehmen 1,4 10,7 107 Übertragende Sanierungen (asset deal) 10,2 8,8 26 Insolvenzplan* (Eigensanierung) 14,4 28,0 5 Arithmetischer Mittelwert Medianwert * Durchschnitt aller gebildeten Gläubigergruppen. n=228 (nur Unternehmen mit 6 und mehr Beschäftigten; 39 % bereits zum Antrag stillgelegt). Quelle: IfM Bonn: Akteneinsicht an 10 Gerichten in NRW, Eröffnungsjahrgänge IfM Bonn k 29

24 Hochrechnung: Ergebnisse von Unternehmensinsolvenzen für ungesicherte Gläubiger 100 % Insolvenzanträge 31 % Nicht eröffnete Verfahren 69 % Verfahrenseröffnungen 11 % Über 87 % 1-2 % Einstellung wg. nachträglicher Masselosigkeit, -unzulänglichkeit o.a. Schlussverteilung 63 % 37 % Insolvenzplan Nullverteilung Verteilungsbetrag >0 Euro Anteile bezogen auf Insolvenzanträge für Unternehmen 31 % 8 % 38 % 22 % 1 % Quelle: Hochrechnung IfM Bonn (Basis: Erhebung in Nordrhein-Westfalen). IfM Bonn k 30

25 Gliederung 31 A Rückblick: Lösungswege von Unternehmenskrisen im Konkursrecht B Sanierungswege gemäß Insolvenzordnung zwischen 1999 und 2011 Insolvenzgeschehen Nutzung der Sanierungswege Ergebnisse der Verfahren C Sanierungswege und ihre Relevanz in der Praxis nach der Reform 2012 IfM Bonn k 31

26 Gerichtliche Fortführungs-/Sanierungswege ab 2012 Insolvenzantrag Verfahrenseröffnung Schutzschirmverfahren Insolvenzverfahren Eigenverwaltung Insolvenzplanverfahren Eigenverwaltung Übertragende Sanierung (asset deal), Freigabe des Betriebs, RSB Eigensanierung bzw. andere Lösung IfM Bonn k 32

27 Wege aus der Krise nach der Reform im Insolvenzrecht 2012 Fortführung Insolvenzverfahren Schutzschirmverfahren Runde Tische der Kammern u. KfW Eigenverwaltung ab Antrag Vorschlag für Verwalter Gläubigerausschuss gestärkt Zeit zur Erarbeitung eines Sanierungsplanes Außergerichtlicher Vergleich latente Krise Drohende Zahlungsunfähigkeit Insolvenz Stilllegung IfM Bonn k 33

28 Genehmigte Eigenverwaltungen 1) bei Unternehmensinsolvenzen Quelle: 1) ohne nachträglich angeordnete Eigenverwaltungen: destatis. IfM Bonn k 34

29 Relevanz von Sanierungen/Fortführungen nach 2012 Deutlich höhere Verbreitung von Eigenverwaltungen, gerade bei Kapitalgesellschaften und damit vermutlich bei größeren Unternehmen Rege Nutzung von Schutzschirm-/Eigenverwaltungsverfahren: insg. 878 seit 2012 bis 2014 (Uni Paderborn) Regen Nutzung der Eigenverwaltung bei großen Unternehmen ab 20 Mio. Umsatz u. 100 MA: 26 % der Insolvenzfälle Ab 100 Mio. Umsatz: 35 % Schutzschirmverfahren auch bei kleineren Unternehmen (Angaben der ZinsO) Jeder vierte EV-Fall als Schutzschirmverfahren (BC Group 2013) Schutzschirmverfahren nach 90 Tagen abgeschlossen IfM Bonn k 36

30 Rechtsformstruktur von Eigenverwaltungen im Zeitraum und in % Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen ohne nähere Angaben 20,2 33,8 GmbH & Co.KG 7,7 12,9 Andere Personengesellschaften 4,1 2,0 GmbH/UG 50,9 63,4 AG, KGaA Sonstige (Vereine) 1,2 3,3 2,3 3, Nach der Reform ( ) Quelle: destatis, Berechnungen des IfM Bonn. IfM Bonn k 38

31 Bekanntheit und Bedeutung der neuen gerichtlichen Sanierungswege aus Sicht von Unternehmen in % Wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung 76,0 Wege in Grundzügen bekannt 39,0 Als Option in Überlegung einbeziehen Grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit im Gläubigerausschuss 51,0 49,0 Quelle: DIAI, Creditreform, BV ESUG (2014): Mittelstandsumfrage Frühjahr 2014 von Creditreform Neuss. IfM Bonn k 39

32 Namhafte Beispiele seit 2012 Für Schutzschirmverfahren: Solarwatt AG Hein Gericke GmbH (Handel) Strauss Innnovation Unternehmensgruppe (Handel) Für Eigenverwaltungen: Weltbild Plus (Handel) IDS Scher Consulting Westfälischer Zeitungsverlag Gruppe Solar-Farbrik AG Schneekoppe GmbH (Lebensmittel) Strenesse AG Pfleiderer AG IfM Bonn k 40

33 Bewertung: Deutschland auf dem Weg hin zu einer Kultur des Scheiterns Gestiegene Fortführungswahrscheinlichkeit in der Insolvenz durch übertragende Sanierungen und steigende Anzahl planbasierter Sanierungen, auch bei kleineren Unternehmen Intransparenz der Ergebnisse senkte Einigungsbereitschaft der Gläubiger außergerichtliche Sanierung oder Insolvenzplan wären vorteilhaft Seit 2012: Deutlich mehr Eigenverwaltungen Rege Nutzung von Schutzschirmverfahren Kulturelle Wandel bei Verwalterkanzleien und Gerichten Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2017 Veränderungen im Beratungsmarkt stärkt Sanierungskultur IfM Bonn k 41

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Peter Kranzusch Institut für Mittelstandsforschung Bonn Maximilianstr Bonn Das IfM Bonn ist eine Stiftung des privaten Rechts. Tel.: 0228 / Kranzusch@ifm-bonn.org Download der Studien unter: IfM Bonn k 42

35 Das Wort Krise besteht im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen: das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit. (John F. Kennedy) (c) Lion Cappo IfM Bonn k 43

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