WEGE AUS DER KRISE SANIERUNG UND INSOLVENZVERWALTUNG

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1 WEGE AUS DER KRISE SANIERUNG UND INSOLVENZVERWALTUNG

2 INHALT WEGE AUS DER KRISE 3 SANIERUNGSBERATUNG 4 INSOLVENZVERWALTUNG 6 SACHWALTUNG - NEUE AUFGABEN IM INSOLVENZVERFAHREN 8 VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN 10 KONTAKT 11

3 WEGE AUS DER KRISE 2 ERFOLGREICHES Im Lebenslauf eines Unternehmens gibt es Höhen und Tiefen. Im Falle einer Krise ist es von existenzieller Bedeutung, dass die richtigen Schritte eingeleitet werden. In der Praxis haben wir immer wieder erlebt, dass es vielen Unternehmern» Nicht zögern und nicht 3 SANIERUNGSKONZEPTE KRISENMANAGEMENT INSOLVENZVERWALTUNG RISIKOMANAGEMENT schwerfällt, über die Krise Ihres Unternehmens zu sprechen. Dabei ist die Unternehmenskrise nicht mit dem Scheitern eines Unternehmens oder dem Versagen des Unternehmers gleichzusetzen. Ein guter, vorausschauender Unternehmer zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er seine Situation erkennt und einen Außenstehenden, bisher nicht beteiligten Dritten, in die Problemlösung mit einbezieht. Ziel ist die nachhaltige Konfliktbeseitigung zur Sicherung des Unternehmens. Durch den Einsatz umfassender Mittel des Risikomanagements sowie des Sanierungs- und Insolvenzrechts können Krisen vermieden oder überwunden werden. Grundlegende Voraussetzungen für die optimale Betreuung eines Unternehmens in der Krise sind das frühzeitige Erkennen der Unternehmenskrise und die unverzügliche Restrukturierung sowie die konsequente Umsetzung des zu erstellenden Sanierungskonzeptes. Hierbei arbeiten wir in einem interdisziplinären Team und berücksichtigen die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Erfolgreiches Krisenmanagement zahlt sich aus. Es stellt sicher, dass aus einer kritischen Situation keine Existenzbedrohung wird. Dies setzt jedoch eine entsprechende Qualität des Beraters aber auch die Einsichtsfähigkeit und Bereitschaft der Unternehmensführung zu Veränderungen voraus. schweigen. Reden Sie über die Krise. Nur so können wir Ihnen helfen. Unser Leistungsangebot umfasst ein konsequentes Sanierungskonzept zur Umstrukturierung Ihres Unternehmens. «KONFLIKTBESEITIGUNG VERÄNDERUNGEN Als zertifizierte Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung stehen wir Ihnen hilfreich und professionell zur Seite, um auch in schwierigen Zeiten Wege aus der Krise zu finden.

4 SANIERUNGSBERATUNG Eine Unternehmenskrise ereignet sich in der Regel nicht plötzlich und ohne Hier setzt unsere Arbeit an. Als Fachberater für Sanierung und Insolvenz- Vorankündigung. Sie ist häufig Resultat des Zusammentreffens vieler kleiner verwaltung bieten wir speziell auf die jeweiligen Unternehmen bezogene Krisen und das Ergebnis alter, nicht vollständig bewältigter Probleme. Bei der Konzepte und Antworten. Individuelle Lösungen erarbeiten wir für Sie gemäß Entstehung einer Krise sind meist mehrere Ursachen miteinander verknüpft. aktueller Empfehlungen und Erkenntnisse des Instituts der Wirtschaftsprüfer 4 Intern führen häufig Fehlentscheidungen der Unternehmensführung in eine Krisensituation. in Deutschland ( IDW ) zu Sanierung und Insolvenz. 5 Das Erkennen und Eingestehen von betriebswirtschaftlichen Krisensituationen Unsere Angebote an Sie ist die erste und schwierigste Aufgabe eines Unternehmers, wenn er Unternehmenskrisen bewältigen will. Konzepte Erstellung eines Sanierungskonzeptes ( IDW S6 ) oder dessen Beurteilung» Nehmen Sie eine drohende Krise zum Anlass, sich frühzeitig neue, professionelle Impulse für Ihre Geschäftsführung zu holen. Geben Sie uns Fachleuten die Möglichkeit, Ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu bewerten. «Warum ist das so schwierig? Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen zwei Sachverhalte. Im ersten Fall wird die Kommunikation der Krisensituation von der Unternehmensführung aus Imagegründen häufig so lange unterdrückt, dass eine adäquate Gesundung des Unternehmens kaum noch möglich ist; Marktanteile sind dann häufig erodiert, das Eigenkapital verbraucht, wichtige Mitarbeiter haben das Unternehmen verlassen. Frisches Kapital für eine Sanierung und Fortführung des Unternehmens wird sich in solchen Fällen nur selten finden. Im zweiten Fall liegen die Probleme oft an der mangelnden Fähigkeit, Ursachen richtig zu identifizieren. Insbesondere die Verschlechterung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen wird singulären Ereignissen zugeordnet, nur die strukturellen Probleme werden nicht erkannt oder falsch interpretiert. Notwendige Korrekturmaßnahmen bleiben aus. Unternehmen gleiten so von einer strategischen in eine operative Krise. Zahlungsmittelengpässe sind die Folge. Spätestens jetzt sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Persönlichkeit und Kompetenz des Geschäftsführers sowie die Erfahrung und Fachkenntnisse seiner Berater sind die entscheidenden Faktoren für den Bestand oder Untergang des Unternehmens. Prüfung Prüfung der bilanziellen Überschuldung ( FAR 1/1996 ), Prüfung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit ( IDW PS 800 ) Liquidität Liquiditätsplanungen zum Zwecke einer Fortbestehensprognose oder einer weitergehenden Fortführungsprognose nach 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB Controlling Sanierungscontrolling zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes Betreuung Betreuungsleistungen bei außerinsolvenzlichen Schuldenbereinigungsverfahren Vorbeugende Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen bei drohender Firmeninsolvenz

5 INSOLVENZVERWALTUNG Unsere Arbeiten für Sie» Entscheidende Weichen kann man schon im vorläufigen Insolvenzverfahren stellen. «Unser Verständnis der Insolvenzverwaltung ist von der Überzeugung geprägt, in erster Linie eine Dienstleistung für die Gläubiger, die Insolvenzgerichte und weitere Verfahrensbeteiligte zu erbringen. Die Verfahrensabwicklung orientiert sich primär an der optimalen Befriedigung der Gläubiger sowie dem Erhalt und der Sanierung von Unternehmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass bei fast allen Unternehmensinsolvenzen die Weichen für den Erfolg unserer Tätigkeit bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren gestellt werden. Also unterstützen und begleiten wir Ihr Unternehmen schon früh in allen wesentlichen Belangen, auch bei der Organisation der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Bei der Insolvenzverwaltung von Unternehmen steht die Betriebsfortführung noch laufender Geschäftsbetriebe im Vordergrund. Schuldnerische Unternehmen werden nach Möglichkeit fortgeführt, um im Wege einer übertragenden Sanierung oder eines Insolvenzplans den Fortbestand der gesunden Unternehmensteile zu erreichen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Insolvenzplan Wir erstellen einen Insolvenzplan in der Form eines Sanierungs- oder Übertragungsplanes. Dazu gehören auch die notwendigen Anlagen, wie Finanzplan, Planbilanz und Plan-GuV. Vergleichsrechnung Die Vergleichsrechnung zeigt den Gläubigern, dass sie bei Durchführung des Insolvenzplanes nicht schlechter stehen, als bei einer sofortigen Liquidation des Unternehmens. Unternehmensfortführung Diese Tätigkeit umfasst auch die verbundenen Tätigkeiten im internen und externen Rechnungswesen. Gutachten Wir werden gegenüber den Insolvenzgerichten gutachtlich tätig. Gläubiger-Kommunikation Wir unterrichten Gläubiger über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und deren Ursachen oder geben Prognosen zu alternativen Unternehmens-/Fortführungskonzepten und deren Auswirkung auf die Befriedigung der Gläubiger.» Durch Erfahrung, Transparenz und den Einsatz zeitgemäßer Kommunikationsmittel schaffen wir Vertrauen. «Denn mit der Insolvenz eines Unternehmens ist nicht zwangsläufig dessen wirtschaftliches Ende verbunden. Es beginnt in vielen Fällen ein Sanierungsprozess, aus dem das Unternehmen gestärkt hervorgehen kann. Sanieren statt Zerschlagen ist dabei das oberste Gebot. Obwohl Insolvenzen für viele Beteiligten häufig unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringen, so kann eine Insolvenz auch neue Chancen für die Zukunft bergen. Über professionelle Verwaltungstätigkeit tragen wir dafür Sorge, dass diese Chancen erkannt und auch genutzt werden. Durch die enge Kooperation mit insolvenzrechtlich erfahrenen Anwälten leisten wir auch: Rechtsschutz zum Beispiel durch die Anfechtung oder die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer. Rechtsberatung zum Beispiel im Insolvenzarbeitsrecht. Die enge Vernetzung mit unserer Abteilung für Steuerrecht und Steuerberatung stellt ebenso wie unsere moderne EDV-Ausstattung sicher, dass die Buchhaltung des insolventen Unternehmens in kürzester Zeit aktualisiert und so die Voraussetzungen für unternehmerische Entscheidungen geschaffen sind. Die vom Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e.v. und dem Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V. erarbeiteten Verhaltensrichtlinien zur Wahrung der Integrität des Insolvenzverwalters betrachten wir als verbindlich.

6 SACHWALTUNG - NEUE AUFGABEN IM INSOLVENZVERFAHREN Am wurden durch das Gesetz zur erleichterten Sanierung von Der Insolvenzschuldner bleibt bei Anordnung der Eigenverwaltung weiterhin Unternehmen (ESUG) wesentliche Teile der Insolvenzordnung reformiert. verfügungsbefugt über sein Vermögen, zudem wird Ihm im Schutzschirm- 8 Durch diese erste Stufe der Insolvenzrechtsreform wurden nicht nur die Mitwirkungsrechte von Gläubigern und Schuldnern gestärkt, es wurde gleichzeitig verfahren die Möglichkeit eingeräumt, mit fachkundiger Begleitung durch den vorläufigen Sachwalter, einen Insolvenzplan auszuarbeiten und damit 9 der erste Schritt in Richtung eines modernen Sanierungsrechts gegangen. seine Chancen auf eine Sanierung effektiv zu nutzen.» Das Gesetz ändert die Insolvenzordnung mit dem Ziel, die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen zu erleichtern und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. Die gesetzlich geforderte Bescheinigung über die Sanierbarkeit Ihres Unternehmens können wir Ihnen als zertifizierte Fachberater ausstellen. «Übergeordnete Zielsetzung der nunmehrigen Reform ist schon dem Namen nach die erleichterte Sanierung von Unternehmen durch verstärkte Einbeziehung von Unternehmensgläubigern in den Verfahrensablauf sowie Straffung des Insolvenzplanverfahrens. Zudem ist durch das Instrument der Eigenverwaltung ein Anreiz zur möglichst frühzeitigen Stellung von Insolvenzanträgen geschaffen worden. Zentrale Norm ist nunmehr der neue 270b InsO, der einen Anreiz zur frühzeitigen Einleitung von Sanierungsmaßnahmen bietet, indem er den Schuldnern, bei denen lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, die Möglichkeit eröffnet, unter der Sicherheit eines sog. Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde als Zugangsvoraussetzung für die Eigenverwaltung durch den Schuldner eine neue Aufgabe für in Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater geschaffen. Das Verfahren setzt eine mit Gründen versehene Bescheinigung einer qualifizierten Person voraus, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebt Sanierung nicht ausgeschlossen ist. Die gesetzlich geforderte Bescheinigung über die Sanierbarkeit eines Unternehmens können wir als zertifizierte Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung ausstellen. Der Insolvenzschuldner, der die Anordnung des Schutzschirmverfahrens beantragt hat, kann mit diesem Antrag gleichzeitig eine Person für die Funktion des vorläufigen Sachwalters vorschlagen. Dabei kann das Gericht von dem Vorschlag des Schuldners nur in seltenen Ausnahmefällen abweichen. Der bestellte Sachwalter muss lediglich vom Aussteller der Sanierungsbescheinigung personenverschieden sein. Zielstellung ist auch hier eine verbesserte Akzeptanz des Insolvenzverfahrens, indem sich der Schuldner eine ihm angenehme Person als vorläufigen Sachwalter aussuchen kann. Als zertifizierte Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung übernehmen wir auch, unter den oben genannten Vorrausetzungen, die Tätigkeiten des vorläufigen Sachwalters. Sanieren statt zerschlagen ist dabei das oberste Gebot. Schuldnerische Unternehmen werden in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzschuldner nach Möglichkeit fortgeführt, mit dem Ziel den Fortbestand der gesunden Unternehmenteile zur erreichen und möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Die Anerkennung als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung durch den deutschen Steuerberaterverband e. V. wurde dem geschäftsführenden Partner des Standortes Dülmen, StB/LB Thilo Schnelle, im August 2012 erteilt.

7 VERBRAUCHER- INSOLVENZVERFAHREN Ebenso wie eine Unternehmenskrise nicht mit dem Scheitern eines Unternehmers oder dem Versagen des Unternehmens gleichzusetzen ist, ist eine Privatperson, die in eine wirtschaftliche Krise gerät, kein Versager. Wir sind im Sinne der Insolvenzordnung geeignete Person oder Stelle ( 305 Abs. 1, Nr. 1 InsO) und damit berechtigt, die einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beizufügende Bescheinigung über das 10 erfolglose außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren zu erteilen. 11 Im Falle einer Krise ist es von existenzieller Wichtigkeit, dass die richtigen Schritte frühzeitig eingeleitet werden. In unserer Praxis haben wir immer wieder erlebt, dass es vielen Privatpersonen in einer wirtschaftlichen Krise Für uns ist es oberstes Ziel, Sie aussergerichtlich aus der Krise zu führen und Ihre Schulden zu bereinigen. schwer fällt, hierüber zu sprechen.» Nehmen Sie uns als zertifizierte Fachberater frühzeitig in Anspruch. Gemeinsam werden wir Vielfach wird aus falsch verstandenem Scham und Stolz, mit untauglichen Mitteln und falschen Ratgebern, versucht, eine Verbraucherinsolvenz zu vermeiden. In der Regel gelingt das nicht. Auswege finden. «Auch in der wirtschaftlichen Krise einer Privatperson ist der erfolgreiche Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens stets unser vorrangiges Beratungsziel. Selbst in den Fällen, in denen ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nicht mit Erfolg abgeschlossen werden kann, können wir dazu beitragen, dass Sie Ihren Rechtsanspruch auf Restschuldbefreiung nicht zum Beispiel durch ungewollte Insolvenzstraftaten verlieren. Nachdem am die 1. Stufe der Insolvenzrechtsreform umgesetzt wurde und die Sanierung von Unternehmen erleichtert hat ist zum das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte inkraftgetreten. Die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform ermöglicht schneller als bisher einen wirtschaftlichen Neuanfang, indem unter bestimmten Voraussetzungen die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs, in Fällen der überobligatorischen Gläubigerbefriedigung auf drei und bei Massedeckung auf fünf Jahre verkürzt werden kann.

8 12 13 Ihr Ansprechpartner: Schnelle & Hölscher Kreuzweg 67a Dülmen Tel.: 02594/99090 Thilo Schnelle, LL.M. Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Schnelle & Hölscher Westfalendamm Dortmund Tel.: 0231/ info@schnelle-hoelscher.de Schnelle & Hölscher Hohenerxlebener Straße Staßfurt Tel.: 03925/80210

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