Mittelstandsumfrage Frühjahr 2014 zur Akzeptanz des ESUG. Mai 2014, Creditreform, DIAI, BV ESUG

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1 Mittelstandsumfrage Frühjahr 2014 zur Akzeptanz des ESUG Mai 2014, Creditreform, DIAI, BV ESUG

2 Sanierung unter Insolvenzschutz wird vermehrt als Kriseninstrument eingesetzt Creditreform, das DIAI (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht) und der BV ESUG (Bundesverband der ESUG Berater Deutschland e.v.) befragten im Rahmen der Creditreform- Frühjahrsumfrage 2014 den deutschen Mittelstand zur Akzeptanz des reformierten Insolvenzrechts. Zum 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - kurz ESUG - in Kraft getreten. Damit wurde erstmals Unternehmen in der Krise die Möglichkeit eröffnet in einem geplanten und gemeinsam mit den Gläubigern gestalteten gerichtlichen Verfahren eine Sanierung unter Insolvenzschutz anzustreben. Diesem Ziel dienen nicht nur die reformierten Verfahren einer erleichterten Eigenverwaltung sondern auch das sog. Schutzschirmverfahren sowie die Möglichkeit auf die Auswahl des jeweils geeigneten Sachwalters unmittelbar oder mittelbar bestimmend Einfluss zu nehmen. Im Rahmen einer Sanierung unter Insolvenzschutz können Unternehmen vielfältige Fördermöglichkeiten zur Wiedergewinnung der Liquidität und zur Stärkung des Eigenkapitals in Anspruch nehmen. [ 2 ]

3 3996 Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft beantworteten die fünf Fragen: Sind Ihnen die neuen Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz zumindest in den Grundzügen bekannt? Halten Sie die gesetzlich geförderte Sanierung unter Insolvenzschutz für eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung? Können Sie sich vorstellen, schon in einer betriebswirtschaftlichen Krise künftig auch die Option einer Sanierung unter Insolvenzschutz in Ihre Überlegungen einzubeziehen? Würde es Ihre künftigen Entscheidungen positiv beeinflussen, wenn die neuen Sanierungsmöglichkeiten nicht an ein Insolvenzverfahren gebunden wären, sondern in einem gesonderten "Restrukturierungsverfahren" durchgeführt werden könnten? Zentrales Steuerungsmittel der neuen Möglichkeiten ist ein sog. vorl. Gläubigerausschuss, in dem alle Gläubigergruppen repräsentiert sein sollen. Wären Sie bereit, sich für einen solchen Ausschuss zur Verfügung zu stellen? [ 3 ]

4 Fazit: ESUG zeigt deutlich positive Wirkungen in der Wirtschaft (I) Drei von vier Unternehmen sehen die neuen Möglichkeiten des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung. Damit zeigt sich erstmals seit mehr als 100 hren ein Wandel hin zu einer Entstigmatisierung der Insolvenz, die nicht nur als zu vermeidendes Risiko, sondern erstmals auch als Chance begriffen wird. 40 Prozent der Unternehmen wollen in einer wirtschaftlichen Schieflage eine Sanierung unter Insolvenzschutz nutzen und erkennen damit die Insolvenz im Sinne des Gesetzgebers als eine zusätzliche strategische Option zur Überwindung betriebswirtschaftlicher Krisen an. Die Wahrnehmung der Möglichkeiten von Sanierungen unter Insolvenzschutz hat sich geändert. Zudem greift offenbar auch das eher unvoreingenommen neue Denken einer Unternehmergeneration, die keine Verbindung mehr zum alten Konkursrecht hat, sondern in der neuen Welt des 1999 reformierten Insolvenzrechts groß geworden ist. [ 4 ]

5 Fazit: ESUG zeigt deutlich positive Wirkungen in der Wirtschaft (II) Zwei hre nach Inkrafttreten des ESUG ist das neue Recht trotz der hervorragenden "Sanierungshilfen" und Fördermöglichkeiten bei 61 Prozent der befragten Unternehmen nicht bekannt Während in der Chemiebranche mehr als 60 Prozent der Unternehmen über das neue Recht informiert sind, kennen nur 17 Prozent der Feinmechanik/Optik- Unternehmen das ESUG Hier wird es Aufgabe der Verbände und der Politik sein, neue Informationswege zur Verfügung zu stellen und die neuen Sanierungsmöglichkeiten und Restrukturierungshilfen des ESUG im Mittelstand bekannt zu machen. [ 5 ]

6 Fazit: ESUG zeigt deutlich positive Wirkungen in der Wirtschaft (III) 74 Prozent der Unternehmen befürworten die neuen Sanierungsmöglichkeiten, wenn diese nicht an ein Insolvenzverfahren gebunden wären, sondern als ein gesondertes "Restrukturierungsverfahren" zur Verfügung stehen würden. An dieser Stelle könnte die gesellschaftlich noch vorhandene Stigmatisierung der Insolvenz und die Befürchtung vor negativen Reaktionen der Kunden und Lieferanten die maßgebliche Triebfeder sein. Dieser psychologische Faktor hat den österreichischen Gesetzgeber vor einigen hren dazu veranlasst, solche Verfahren mit dem Ziel einer Restrukturierung auch als "Sanierungsverfahren" öffentlich bekannt zu machen und ist damit auf sehr viel Zustimmung in der Wirtschaft gestoßen. Knapp die Hälfte der Unternehmen würde in einem vorl. Gläubigerausschuss mitarbeiten, der für die neuen Verfahren der maßgebliche Steuerungsfaktor ist. Diese hohe Bereitschaft ist erstaunlich, denn bisher fällt es in vielen Fällen durchaus schwer, geeignete und bereite Mitglieder für die verantwortungsvolle Aufgabe zu finden. [ 6 ]

7 Fazit: ESUG ist in der Wirtschaft angekommen Das neue Insolvenzrecht ist mit dem ESUG endgültig in der deutschen Wirtschaft angekommen und zeigt, dass der gesetzgeberische Weg des rechtspolitischen Anreizes für Unternehmen in der Krise der richtige Weg gewesen ist. Dieser Weg muss nun konsequent im Lichte der Erfahrungen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Insbesondere müssen die Informationen über die Chancen einer Sanierung unter Insolvenzschutz deutlich verbessert werden. Neben der Vermeidung von Missbrauch muss dabei insbesondere die weitere Entstigmatisierung von Sanierungen unter Insolvenzschutz im Vordergrund stehen. Ein erster Schritt zur Förderung einer frühzeitigen Antragstellung wäre die auch öffentlich erkennbare Unterscheidung zwischen "normalen" Insolvenzverfahren und Restrukturierungsverfahren. [ 7 ]

8 Gesamtauswertung Frage 1: Sanierungsmöglichkeiten bekannt Frage 2: Hilfe zur Krisenbewältigung Frage 3: Option in Überlegung einzubeziehen Frage 4: gesondertes Restrukturierungsverfahren Frage 5: Beteiligung Gläubigerausschuss [ 8 ]

9 Gesamtauswertung 76% 74% 61% 51% 49% 49% 51% 39% 24% 26% Frage 1: Sanierungsmöglichkeiten bekannt Frage 2: Hilfe zur Krisenbewältigung Frage 3: Option in Überlegung einzubeziehen Frage 4: gesondertes Restrukturierungsverfahren Frage 5: Beteiligung Gläubigerausschuss [ 9 ]

10 Frage 1: Sind Ihnen die neuen Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz zumindest in den Grundzügen bekannt? 64% 63% 60% 60% 58% 36% 37% 40% 40% 42% Einzelhandel Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Großhandel [ 10 ]

11 Frage 1: Sind Ihnen die neuen Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz zumindest in den Grundzügen bekannt? 83% 73% 73% 67% 66% 65% 65% 64% 63% 62% 61% 60% 17% 27% 27% 33% 34% 35% 35% 36% 37% 38% 39% 40% Feinmechanik/Optik Steine, Erde etc. Elektrotechnik etc. Ausbaugew. etc. Hersteller von EBM-Waren, Möbeln Grundstück/ Wohnungswesen EH m. Verbrauchgütern EH m. Gebrauchsgütern Eisen, Hetall etc. Datenverarbeitung/ Datenbanken Forschung/Entwicklung unternehmensnahe [ 11 ]

12 Frage 1: Sind Ihnen die neuen Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz zumindest in den Grundzügen bekannt? 59% 58% 58% 58% 57% 57% 56% 55% 55% 52% 49% 51% 48% 43% 43% 44% 45% 45% 41% 42% 42% 42% 53% 47% 61% 39% GH m. Konsumgütern pers. / konsumnahe Bauhauptgewerbe Verkehr/ Nachrichtenübermittlung GH m. Investitionsgütern Fahrzeugbau Nahrung, Genuß Holz u. Papier Maschinenbau Gastgewerbe Kredit-/ Versicherungsgewerbe Leder u. Textil Chemie [ 12 ]

13 Frage 2: Halten Sie die gesetzlich geförderte Sanierung unter Insolvenzschutz für eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung? 80% 78% 75% 74% 72% 20% 22% 25% 26% 28% Verarbeitendes Gewerbe Einzelhandel Baugewerbe Großhandel [ 13 ]

14 Frage 2: Halten Sie die gesetzlich geförderte Sanierung unter Insolvenzschutz für eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung? 95% 86% 85% 84% 82% 81% 80% 79% 79% 77% 77% 75% 5% 14% 15% 16% 18% 19% 20% 21% 21% 23% 23% 25% Eisen, Hetall etc. Datenverarbeitung/ Datenbanken Feinmechanik/Optik Elektrotechnik etc. Hersteller von EBM-Waren, Möbeln EH m. Gebrauchsgütern Holz u. Papier unternehmensnahe Maschinenbau Verkehr/ Nachrichtenübermittlung GH m. Investitionsgütern Bauhauptgewerbe [ 14 ]

15 Frage 2: Halten Sie die gesetzlich geförderte Sanierung unter Insolvenzschutz für eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung? 74% 73% 71% 71% 71% 71% 68% 68% 67% 65% 65% 65% 64% 26% 27% 29% 29% 29% 29% 32% 32% 33% 35% 35% 35% 36% Fahrzeugbau Ausbaugew. etc. Gastgewerbe EH m. Verbrauchgütern Grundstück/ Wohnungswesen Leder u. Textil Kredit-/ Versicherungsgewerbe GH m. Konsumgütern Forschung/Entwicklung Nahrung, Genuß Steine, Erde etc. Chemie pers. / konsumnahe [ 15 ]

16 Frage 3: Können Sie sich vorstellen, schon in einer betriebswirtschaftlichen Krise künftig auch die Option einer Sanierung unter Insolvenzschutz in Ihre Überlegungen einzubeziehen? 65% 54% 46% 51% 49% 51% 49% 46% 54% 35% Einzelhandel Verarbeitendes Gewerbe Großhandel Baugewerbe [ 16 ]

17 Frage 3: Können Sie sich vorstellen, schon in einer betriebswirtschaftlichen Krise künftig auch die Option einer Sanierung unter Insolvenzschutz in Ihre Überlegungen einzubeziehen? 68% 67% 65% 64% 63% 61% 61% 58% 57% 55% 53% 52% Eisen, Hetall etc. EH m. Gebrauchsgütern Holz u. Papier Fahrzeugbau Hersteller von EBM-Waren, Möbeln Forschung/Entwicklung Gastgewerbe Datenverarbeitung/ Datenbanken EH m. Verbrauchgütern GH m. Investitionsgütern Ausbaugew. etc. Elektrotechnik etc. [ 17 ]

18 Frage 3: Können Sie sich vorstellen, schon in einer betriebswirtschaftlichen Krise künftig auch die Option einer Sanierung unter Insolvenzschutz in Ihre Überlegungen einzubeziehen? % 49 50% 50 50% 50 49% 51 48% 52 47% 44% 39% 38% 34% 34% 32% 17% Maschinenbau unternehmensnahe Verkehr/ Nachrichtenübermittlung Leder u. Textil Bauhauptgewerbe GH m. Konsumgütern pers. / konsumnahe Chemie Feinmechanik/Optik Grundstück/ Wohnungswesen Nahrung, Genuß Kredit-/ Versicherungsgewerbe Steine, Erde etc. [ 18 ]

19 Frage 4: Würde es Ihre künftigen Entscheidungen positiv beeinflussen, wenn die neuen Sanierungsmöglichkeiten nicht an ein Insolvenzverfahren gebunden wären, sondern in einem gesonderten "Restrukturierungsverfahren" durchgeführt werden könnten? 79% 78% 73% 70% 68% 21% 22% 27% 30% 32% Verarbeitendes Gewerbe Einzelhandel Großhandel Baugewerbe [ 19 ]

20 Frage 4: Würde es Ihre künftigen Entscheidungen positiv beeinflussen, wenn die neuen Sanierungsmöglichkeiten nicht an ein Insolvenzverfahren gebunden wären, sondern in einem gesonderten "Restrukturierungsverfahren" durchgeführt werden könnten? 93% 89% 89% 88% 87% 87% 86% 82% 82% 77% 75% 75% Eisen, Hetall etc. EH m. Verbrauchgütern Forschung/Entwicklung Feinmechanik/Optik Datenverarbeitung/ Datenbanken Elektrotechnik etc. Gastgewerbe Maschinenbau Hersteller von EBM-Waren, Möbeln Verkehr/ Nachrichtenübermittlung pers. / konsumnahe GH m. Investitionsgütern [ 20 ]

21 Frage 4: Würde es Ihre künftigen Entscheidungen positiv beeinflussen, wenn die neuen Sanierungsmöglichkeiten nicht an ein Insolvenzverfahren gebunden wären, sondern in einem gesonderten "Restrukturierungsverfahren" durchgeführt werden könnten? 74% 73% 72% 71% 69% 67% 66% 65% 65% 64% 64% 64% 60% EH m. Gebrauchsgütern unternehmensnahe Bauhauptgewerbe Holz u. Papier Fahrzeugbau Nahrung, Genuß Kredit-/ Versicherungsgewerbe Steine, Erde etc. Chemie Ausbaugew. etc. GH m. Konsumgütern Leder u. Textil Grundstück/ Wohnungswesen [ 21 ]

22 Frage 5: Zentrales Steuerungsmittel der neuen Möglichkeiten ist ein sog. vorl. Gläubigerausschuss, in dem alle Gläubigergruppen repräsentiert sein sollen. Wären Sie bereit, sich für einen solchen Ausschuss zur Verfügung zu stellen? 63% 52% 48% 50% 50% 50% 50% 45% 55% 37% Großhandel Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Einzelhandel [ 22 ]

23 Frage 5: Zentrales Steuerungsmittel der neuen Möglichkeiten ist ein sog. vorl. Gläubigerausschuss, in dem alle Gläubigergruppen repräsentiert sein sollen. Wären Sie bereit, sich für einen solchen Ausschuss zur Verfügung zu stellen? 68% 68% 66% 64% 60% 60% 59% 58% 55% 53% 53% 51% Datenverarbeitung/ Datenbanken Fahrzeugbau Maschinenbau Forschung/Entwicklung unternehmensnahe Großhandel m. Investitionsgütern Holz u. Papier Kredit-/ Versicherungsgewerbe Gastgewerbe Leder u. Textil Hersteller von EBM Waren, Möbeln Elektrotechnik etc. [ 23 ]

24 Frage 5: Zentrales Steuerungsmittel der neuen Möglichkeiten ist ein sog. vorl. Gläubigerausschuss, in dem alle Gläubigergruppen repräsentiert sein sollen. Wären Sie bereit, sich für einen solchen Ausschuss zur Verfügung zu stellen? 51% 49 50% 50 48% 52 46% 54 42% 58 41% 59 39% 61 39% 61 39% 61 37% 63 33% 67 33% 67 17% 83 pers. / konsumnahe Bauhauptgewerbe Feinmechanik/Optik Nahrung, Genuß Ausbaugew. etc. Grundstück/ Wohnungswesen Verkehr/ Nachrichtenübermittlung Großhandel m. Konsumgütern Einzelhandel m. Verbrauchgütern Einzelhandel m. Gebrauchsgütern Chemie Eisen, Hetall etc. Steine, Erde etc. [ 24 ]

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