Strukturüberlegungen zu einem vor- bzw. außergerichtlichen Sanierungsverfahren
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- Detlef Martin
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1 Strukturüberlegungen zu einem vor- bzw. außergerichtlichen Sanierungsverfahren Dr. Utz Brömmekamp 5. Buchalik Brömmekamp Bankentag 2016 Düsseldorf, den 02. März 2016
2 Agenda Gesetzgeberische Historie Empfehlungen der EU-Kommission vom 12. März 2014 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 2 ]
3 Gesetzgeberische Historie Dualistisches System der Konkursordnung ( ) und der Vergleichsordnung ( ) Monoistisches System der InsoIvenzordnung ( ) - Regelinsolvenzverfahren - Insolvenzplanverfahren ( 217 ff. InsO) / Eigenverwaltung ( 270 ff. InsO) Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten KredReorgG ( ) Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ESUG ( ) - Insolvenzplanverfahren ( 217 ff. InsO) - vorläufige Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren ( 270a, 270b InsO) Gesetzgeberische Historie [ 3 ]
4 Gesetzgeberische Historie Empfehlung der EU-Kommission vom für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenz Gesetzgeberische Historie [ 4 ]
5 Gesetzgeberische Historie [Die Kommission wird aufbauend auf den Mitteilung Erfahrungen der EU-Kommission aus der Empfehlung an das einen Parlament, Legislativentwurf den Rat, den Europäischen (im IV. Quartal Wirtschafts- 2016) über und Unternehmensinsolvenzen Sozialausschuss und den vorschlagen, Ausschuss der der Bestimmungen Regionen vom zu frühen Umstrukturierungen über einen und zur zweiten Chance enthält. Dieser Aktionsplan Entwurf soll zur ausgehend Schaffung von einer nationalen Kapitalmarktunion Regelungen, die gut funktionieren, die wichtigsten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr beseitigen.] Gesetzgeberische Historie [ 5 ]
6 Agenda Gesetzgeberische Historie Empfehlungen der EU-Kommission vom 12. März 2014 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 6 ]
7 Empfehlung der EU-Kommission vom Vereinheitlichung von Sanierungs- und Insolvenzpraxis zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Restrukturierung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen Motiv und Ziel: Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes durch Präventionsverfahren zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens Werte-Erhalt / Renditemaximierung Steuer- und Kostengerechtigkeit Empfehlung der EU-Kommission vom [ 7 ]
8 Empfehlung der EU-Kommission vom Insolvenznähe Restrukturierungsplan Regelungsinhalte: Gerichtliches Verfahren Eigenverwaltung Moratorium Privilegierung von Sanierungsfinanzierungen Empfehlung der EU-Kommission vom [ 8 ]
9 Agenda Gesetzgeberische Historie Empfehlungen der EU-Kommission vom 12. März 2014 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 9 ]
10 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung Neues Gesetz Kein Insolvenzbezug Mittelstandsgesetz Gesetz über die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen -UntSanG- Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 10 ]
11 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung Initiativrecht (Antragsrecht) nur beim Unternehmen/Schuldner Regelungsinhalte: (Antrags-)Empfänger/Gerichtliches Verfahren? - Adressat: betroffene Gläubiger (Plangläubiger) - Nicht öffentlich/keine Bekanntmachung Verfahrensvoraussetzung/ Eintrittsbarriere - Keine Insolvenzantragspflicht - Drohende Zahlungsunfähigkeit Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 11 ]
12 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung Verfahrenseinleitung Restrukturierungs-/Sanierungsplan - IDW S 6-Standard - Gläubigergruppen und -betroffenheit - Obstruktionsverbot ( 245 InsO) und Minderheitenschutz ( 251 InsO) Bescheinigung über - Krisenstatus - Sanierungsaussichten - faire Gläubigerbehandlung - Redlichkeit des Schuldners Übermittlung an Plangläubiger - Sanierungs-/Restrukturierungsplan - Statement des Bescheinigers Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 12 ]
13 Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung Verfahrensablauf Terminierung Erörterung Abstimmung Moratorium Zwangsmaßnahmen Belassungsrecht ( 21 Abs. 2 Ziff. 5 InsO) Gestaltungsrechte/Lösungsklauseln - Suspendierung von Insolvenzantragspflichten? Moratorium - Zwangsmaßnahmen - Belassungsrecht ( 21 Abs. 2 Ziff. 5 InsO) - Gestaltungsrechte/Lösungsklauseln - Suspendierung von Insolvenzantragspflichten? Verfahrensbegleitung - Planersteller/Berater - Bescheiniger - Mediator - Beauftragter Verfahrensbegleitung Planersteller/Berater Bescheiniger Mediator Beauftragter Planbestätigung Rechtsmittel Planerfüllung Privilegierung von Neufinanzierungen Thesen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung [ 13 ]
14 Ansprechpartner: Dr. Utz Brömmekamp Prinzenallee Düsseldorf T +49 (0)211 / Bernburger Straße Berlin T +49 (0)30 / Bautzner Straße 145a Dresden T +49 (0)351 / Westendstraße Frankfurt T + 49 (0)69 / Industriestraße Stuttgart T +49 (0)711 / Erfahren Sie mehr über uns auf
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