Bericht. Abwasserzweckverband "Rieth" Kindelbrück

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1 WIRTSCHAFTSBERATUNG AKTIENGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Bericht Abwasserzweckverband "Rieth" Kindelbrück Prüfung der Wertermittlung des der Anwasserversorgung dienenden Anlagevermögens der Stadt Kindelbrück und der Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben zum 1. Januar 2005 Auftrag: Unverbindliches Vorabexemplar!

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3 3 Inhaltsverzeichnis Seite A. Auftrag und Auftragsdurchführung... 5 B. Grundsätzliche Vorgehensweise... 6 C. Wert des Anlagevermögens zum 1. Januar I. Ermittelter Sachzeitwert- bzw. Restbuchwert der Abwasseranlagen... 8 II. Anteilige Investitionskosten der Straßenentwässerung... 8 III. Fördermittel... 9 IV. Beiträge D. Zusammenfassung Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (, % usw.) auftreten.

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5 5 A. Auftrag und Auftragsdurchführung 1. Die Geschäftsführung der Wasserwerke Südharz GmbH (nachfolgend "WWS"), hat uns mit Schreiben vom 18. April 2006 beauftragt, für den Abwasserzweckverband "Rieth", Kindelbrück (nachfolgend "AZV") eine Prüfung der vom WWS vorgenommenen Wertermittlung des der Abwasserentsorgung dienenden Anlagevermögens der Stadt Kindelbrück sowie der Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben vorzunehmen. 2. Anlass unserer Beauftragung war die mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2005 geplante, entgeltliche Übernahme der Abwasserentsorgungsanlagen der Stadt Kindelbrück sowie der Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben durch den AZV. 3. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen vom 1. Januar 2002 vereinbart. 4. Wir führten unsere Arbeiten zum vorliegenden Bericht mit Unterbrechungen in den Monaten April bis Juli 2006 in den Geschäftsräumen der WWS und in unserer Niederlassung in Erfurt durch.

6 6 B. Grundsätzliche Vorgehensweise 5. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, das der Abwasserentsorgung dienende Vermögen zu Nettobuchwerten (= Buchwert der zu übernehmenden Netze und Anlagen abzüglich ausgereichter Fördermittel und empfangener Ertragszuschüsse sowie sonstige Zuwendungen) durch den AZV zu übernehmen. Das vor dem 1. Juli 1990 angeschaffte Vermögen soll entgeltlich übernommen werden. Das Vermögen ist grundsätzlich nach den überörtliche Anlagen und den Ortsnetzen zu unterscheiden. 6. Bezüglich der überörtlichen Anlagen haben die Stadt Kindelbrück und die Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben im Jahr 1996 eine Zweckvereinbarung geschlossen. Nach 2 der Vereinbarung wurde damit folgender Zweck verfolgt: Planung und Bau einer gemeinsamen Käranlage am Standort Kannawurfer Rieth (Gemarkung Kindelbrück, Flur 9; Flurstücke 19,20, 21; Eigentümer Stadt Kindelbrück) Planung und Bau der Sammelleitungen vom jeweiligen Ortsrand bis zur Kläranlage Planung und Bau der Regenüberlaufbauwerke und aller damit, sowie danach bis zur Einleitung in die Kläranlage notwendigen Sonderbauwerke (Grundlage ist die Genehmigung s und Tekturplanung in der jeweils gültigen Fassung Betreuung und Betrieb der geschaffenen gemeinschaftlichen, öffentlichen Einrichtungen. Gemäß 3 Abs.3 der Zweckvereinbarung wird der Aufwand für die gemeinschaftlich geführten Einrichtungen nach dem Maßstab der geplanten Einwohnergleichwerte in Prozent verteilt: Geplante Einwohnergleichwerte Anzahl % Kindelbrück ,61 Kannawurf ,26 Bilzingsleben , ,00 Dieser Verteilungsmaßstab wird für die Zuordnung der überörtlichen Anlagen, der anteiligen Fördermittel und anteiligen Kosten der Straßenoberflächenentwässerung herangezogen. 7. Hinsichtlich der Ortsnetze wurden wegen unzureichender Bestandsdokumentationen für die Ortnetze in Kindelbrück, Kannawurf und Bilzingsleben technische Bestandsaufnahmen durch

7 7 verschiedene Ingenieurbüros durchgeführt und in deren Ergebnis die technischen Daten für das Ortsnetz (wie Materialart, Dimensionierung (Nennweite), Ortslage, Baujahr und Leitungslänge) erfasst. 8. Im Weiteren ist eine Bewertung der erfassten Anlagen nach Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des Thüringer Kennziffernkatalogs des Institutes für Abwasserwirtschaft Halbach (Basisjahr 2003) vorgenommen worden. Heranziehung dieser Vergleichswerte ist eine Sachzeitwertermittlung (= Wiederbeschaffungszeitwerte unter Berücksichtigung von Alter und Zustand der Anlagen) zum 1. Januar 2005 abgeleitet worden. Hierbei wurde von folgenden typisierte Annahmen ausgegangen: Unterstellung von durchschnittlichen Bodenverhältnissen, Heranziehung einer mittleren Verlegetiefe der Kanäle, Preisabschläge auf das vor dem 1. Juli 1990 hergestellte Vermögen, keine Berücksichtigung sonstiger Zu- und Abschläge, Bestimmung der Restnutzungsdauer auf der Grundlage einer durchschnittlichen technischen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. 9. Übrige Anlagen(-teile) wie Kläranlagen, Verbindungssammler, Hausanschlüsse etc. wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden und unter zu Grundelegung ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. 10. Dementsprechend ist der Wert des Anlagevermögens wie folgt ermittelt worden: Ermittelter Sachzeitwert (Ortsnetze) bzw. Restbuchwert zum 1. Januar 2005 (übrige Anlagen)./. Anteilige Investitionskosten der Straßenentwässerung./. Buchwert der erhaltenen Fördermittel zum 1. Januar 2005./. Buchwert vereinahmter Beiträge und ggf. anderer Finanzierungsquellen zum 1. Januar 2005 = Wert des Anlagevermögen

8 8 C. Wert des Anlagevermögens zum 1. Januar 2005 I. Ermittelter Sachzeitwert- bzw. Restbuchwert der Abwasseranlagen 11. Das Anlagevermögen ist gemäß dem unter Punkt B. beschriebenen Vorgehen ermittelt worden. Im Einzelnen verweisen wir auf die Anlage I und II. Kindelbrück Kannawurf Bilzingsleben Gesamt Ortsnetze Bruttowerte , , , ,36 Abschreibungen , , , , , , , ,62 Überörtliche Anlagen Bruttowerte , , , ,72 Abschreibungen , , , , , , , ,04 Übrige Anlagen Bruttowerte , , , ,70 Abschreibungen 4.976, ,37 6, , , , , , , , , ,76 II. Anteilige Investitionskosten der Straßenentwässerung 12. Die anteilige Investitionskosten der Straßenentwässerung sind nach pauschalen Sätzen in vom Hundertsätzen des Nettoanlagewerts (Bruttowerte abzüglich Abschreibungen) ermittelt worden. Im Einzelnen wurden hierzu folgende Sätze herangezogen: Mischwasserkanäle mit 50%, Regenwasserkanäle mit 25%, Kläranlagen mit 5%, Übrige Anlagen, soweit sie der Straßenentwässerung dienen mit 15%.

9 9 13. Unter Berücksichtigung dieser Ansätze wurde folgende anteiligen Investitionskosten der Straßenentwässerung ermittelt: Kindelbrück Kannawurf Bilzingsleben Gesamt Ortsnetze Nettowerte , , , ,62 Straßenentwässerungskosten , , , ,92 Straßenentwässerungsanteil 23,19% 27,24% 24,27% 24,94% Überörtliche Anlagen Nettowerte , , , ,14 Straßenentwässerungskosten , , , ,52 Straßenentwässerungsanteil 11,60% 11,60% 11,60% 11,60% , , , , Im Einzelnen verweisen wir auf die Anlage I und II. III. Fördermittel 15. Nach den vorliegenden Zuwendungsbescheiden haben die Stadt Kindelbrück sowie die Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben folgende Fördermittel zur Finanzierung des Abwasseranlagevermögens erhalten:

10 10 Bezeichnung der Maßnahme Ortsnetze Fördermittelbescheid vom Fördermittel Gesamt davon... Kindelbrück Kannawurf Bilzingsleben Hauptsammler 2 1.BA HS 3 Kindelbrück , ,32 Hauptsammler 2 2.BA Kindelbrück , ,68 Hauptsammler 1 1.BA Kindelbrück , ,03 Ortskanal Kannawurf TO Kanal Auweg, a. d. Pforte , ,11 Kanalisation Bilzingsleben TO Juri Gagarin Ring , ,88 Abwasser Kannawurf TO Schloßplan , ,00 MW-Kanal Westergasse bis Oberbösaer Str , ,00 Ortskanal Kannawurf TO Neue Sorge , ,00 Kanalisation Kannawurf Neue Siedlung , , , , , ,88 Überörtliche Anlagen Verbindungssammler Bilzingsleben , , , ,68 Kläranlage Kindelbrück , , , ,54 Verbindungssammler Kannawurf , , , ,75 Verbindungssammler Kindelbrück , , , ,53 Schacht G24 - Kläranlage , , , ,57 RÜB und RW bis PW Kannawurf , , , ,31 Pumpwerk Bilzingsleben , , , ,82 Stauraumkanal Gebreiten LOS , , , ,18 RÜB Bilzingsleben , , , , , , , , , , , ,36

11 Gemäß den uns vorliegenden Informationen wurden Fördermittel in entsprechender Anwendung von 12 Abs. 3 ThürGemHV in den bisherigen Gebührenkalkulationen mit 3% p.a. aufgelöst. Dementsprechend wurden Fördermittel mit insgesamt ,82 in den Vorjahren aufgelöst. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2004/1. Januar ,47. Zur Entwicklung der Fördermittel verweisen wir auf die Anlage III. IV. Beiträge 17. Nach Zusammenstellungen der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück haben die Stadt Kindelbrück sowie die Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben folgende Beiträge zur Finanzierung des Abwasseranlagevermögens erhoben: Erhebungsjahr Bilzingsleben Kannawurf Kindelbrück Gesamt ,00 0,00 0,00 0, , ,56 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Auskunftsgemäß wurden Beiträge in den bisherigen Gebührenkalkulationen mit 3% p.a. aufgelöst. Dementsprechend wurden Beiträge mit insgesamt ,29 aufgelöst. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2004/1. Januar ,26. Zur Entwicklung und der Verteilung auf Kindelbrück und die zwei Gemeinden verweisen wir auf die Anlage IV.

12 12 D. Zusammenfassung 19. Auftragsgemäß haben wir eine Prüfung der Wertermittlung des der Abwasserentsorgung dienenden Anlagevermögens der Stadt Kindelbrück und der Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben zum 1. Januar 2005 vorgenommen. Im Ergebnis unserer Prüfung ergibt sich nach Abzug der anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung, der erhaltenen Fördermittel und erhobener Beiträge zur Abgeltung der vom AZV zu übernehmenden Vermögenswerte eine Ausgleichsverbindlichkeit von insgesamt ,58 des AZV gegenüber der Stadt Kindelbrück und den Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben, die sich wie folgt ermittelt: Kindelbrück Kannawurf Bilzingsleben Gesamt Ortsnetz , , , ,62 Überörtliche Anlagen , , , ,03 Übrige Anlagen , , , , , , , ,75 Straßenentwässerung - für Ortsnetze , , , ,92 - überörtliche Anlagen , , , , , , , ,44 Beiträge , , , ,26 Fördermittel , , , , , , , , , , , ,58 Erfurt, den 6. Juli 2006 WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Meyer) Wirtschaftsprüfer (Milosch) Wirtschaftsprüfer

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