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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober am 14. Juni 2011 zum Thema "Österreich von AKW ohne Vollcontainment umzingelt"

2 LR Rudi Anschober Seite 2 Österreich von AKW ohne Vollcontainment umzingelt Nach Deutschland, der Schweiz und Italien ist der Niedergang der Atomenergie eingeleitet. Jetzt muss Österreich Druck machen für den gesamteuropäischen Atomausstieg. Die Atomkatastrophe von Fukushima wurde durch eine Kombination extremer Naturkatastrophen und schwerer Mängel bei den Atomreaktoren ausgelöst - die Fukushima-Reaktoren waren nicht durch ein Volldruckcontainment abgesichert. An Österreichs Grenzen befinden sich sieben Reaktoren, die so wie Fukushima kein Vollcontainment haben. Zwei deutsche Reaktoren werden mit dem Atomaustieg endgültig still gelegt. Oberösterreichs Energie-Landesrat Rudi Anschober will Unterlassungsklagen gegen den Weiterbetrieb der verbleibenden fünf Risiko- Reaktoren erreichen. Oberösterreichs laufende Unterlassungsklage gegen den Betrieb von Temelin hat dafür den Weg geebnet. Für das Land Oberösterreich hat der ehemalige Antiatomberater Radko Pavlovec eine Analyse über die Ursachen der Fukushima-Katastrophe und mögliche Konsequenzen für Österreich erstellt. Der Grundtenor: alle von Problemen betroffene Reaktoren des AKW Fukushima 1 sind völlig veraltete Siedewasserreaktoren ohne die bei modernen Reaktoren übliche druckfeste Schutzhülle (Volldruckcontainment). Die als sichere Alternative zum Volldruckcontainment angepriesenen Druckabbausysteme konnten im Ernstfall die Zerstörung der Reaktorgebäude und damit eine große Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht verhindern. Sie haben ihren Praxistest nicht bestanden, die langjährige Kritik von Atomforschern an dieser völlig unzureichenden Alternative zum Vollcontainment hat sich dramatisch bestätigt. Die Aufgabe des Volldruckcontainments ist es, bei einem schweren Unfall den entstehenden Druck aufzunehmen und die Unfallfolgen auf das Innere der Anlage zu begrenzen. Pressekonferenz am 14. Juni 2011

3 LR Rudi Anschober Seite 3 Nun sind an Österreichs Grenzen eine Reihe von Reaktoren in Betrieb, die ebenfalls so wie Fukushima kein Volldruckcontainment aufweisen (siehe Beilage): Deutschland: AKW Isar1 (stillgelegt) AKW Neckwarwestheim 1 (stillgelegt) Schweiz: AKW Mühleberg Tschechien: AKW Dukovany Slowakei: AKW Bohunice AKW Mochovce Ungarn: AKW Pacs Fehlen des Volldruckcontainments macht Reaktoren besonders riskant Umwelt-Landesrat Rudi Anschober: "Aufgrund des Fehlens eines Volldruckcontainments müssen diese Reaktoren als besonders riskant eingestuft werden - ihre Schließung muss erste Priorität haben." Anschober fordert daher gemeinsame Rechtsschritte der Bundesregierung und der jeweils hauptbetroffenen Bundesländer gegen einen Weiterbetrieb. Bei der Umweltreferentenkonferenz am vergangenen Freitag hat Umweltminister DI Nikolaus Berlakovich dem nicht zugestimmt. Es werden allerdings nun die mögliche Rechtsschritte von den Bundesländern selbst untersucht und im Herbst bei einer erstmals tagenden, auf Initiative von Anschober beschlossenen Pressekonferenz am 14. Juni 2011

4 LR Rudi Anschober Seite 4 Koordinationsrunde der Bundesländer mit dem Bund im Bereich der Antiatompolitik überprüft und entschieden. Unterlassungsklage ist ein chancenreiches Instrument gegen den Betrieb riskanter Atomkraftwerke Das Land Oberösterreich hat als erste Region das Instrument einer Unterlassungsklage (gegen Temelin) bereits vor Jahren versucht. Da es keinerlei Erfahrungen mit diesem Instrument gab, ist viel Zeit verstrichen, bis durch den EuGH geklärt wurde, ob dieses Instrument grenzüberschreitend anerkannt wird. Ein Zwischenstreit über die Zuständigkeit des Landesgerichtes (LG) Linz wurde rechtskräftig zugunsten des Landes OÖ entschieden (nach Erschöpfung des innerösterreichischen Instanzenzuges und Vorabentscheidung durch den EuGH). Das LG Linz rief erneut den EuGH an, betreffend die Auslegung des 364a. Das Urteil des EuGH erging im Oktober Damit wurde alle Vorfragen geklärt, das Rechtsverfahren ist zulässig. Am 24. September 2010 wurde die erste Verhandlung in der Sache durchgeführt. Das Gericht sieht auch nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2009 genügend Spielraum, um die vom Land OÖ behauptete Gefährdung überprüfen zu können. Von dieser Rechtssicherheit ausgehend, überprüft das LG Linz derzeit, ob die tschechischen Genehmigungsverfahren (beginnend 1986) österreichischen Standards entsprochen haben und ob das Land Oberösterreich Gelegenheit hatte, seine rechtlichen Interessen in den Genehmigungsverfahren geltend zu machen bzw. ob diese Interessen durch die tschechischen Behörden auch sonst ausreichend berücksichtigt wurden. Ein erstes vom Gericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten verneint dies: der Sachverständige führte in seinem Gutachten aus, dass zu keiner Zeit und in keinem der durchgeführten Bewilligungsverfahren je ein effektiver Rechtsschutz der Nachbarn - also auch nicht des Landes Oberösterreich Pressekonferenz am 14. Juni 2011

5 LR Rudi Anschober Seite 5 - gewährleistet war. Es besteht also eine gute Chance, als nächsten Schritt zum Nachweis des erhöhten Risikos zu gelangen. Die nächsten Unterlassungsklagen werden wegen der Klärungen durch die Temelin-Klage viel schneller gehen Anschober: "Bei nächsten Unterlassungsklagen gegen besonders riskante Grenz-AKW kann das zeitaufwändige Klären der Zuständigkeit des Gerichtsstandortes und der Legitimität der Klage eingespart werden, auf Basis der Erfahrungen und Präjudizien aus dem Temelin-Verfahren kann viel schneller gehandelt werden." Ziel von Umwelt-Landesrat Anschober ist es daher, in den nächsten Monaten mit den anderen Bundesländern zu klären, wer den Weg einer Unterlassungsklage - teilweise gemeinsam mit Oberösterreich geht, und ob die Bundesregierung diese Initiative gemeinsam mit den Bundesländern setzt. "Wird dies verweigert, dann ist an der derzeitigen Antiatom-Rhetorik nichts dran", so Anschober abschließend. Pressekonferenz am 14. Juni 2011

6 WEITERBETRIEB VON GRENZNAHEN REAKTOREN OHNE VOLLDRUCKCONTAINMENT IM LICHTE DER FUKUSHIMA KATASTROPHE Analyse von Radko Pavlovec, Mai 2011 KATASTROPHE IM AKW FUKUSHIMA Am 11. März erschütterte ein extrem starkes Erdbeben mit der Stärke von 9,0 auf der Richterskala, begleitet von Tsunami Wellen, die nördlichen Teile Japans. Im AKW Fukushima 1 kam es zunächst zum Ausfall der Stromversorgung und damit der Kühlung. In drei Reaktorblöcken kam es zur Kernschmelze, nach anfänglichen Vertuschungsversuchen musste die Katastrophe mit der höchsten Stufe 7 auf der INES Skala bewertet werden. Es handelt sich um einen mehrfachen Super GAU, dessen Folge sogar diejenigen der Tschernobyl Katastrophe übertreffen könnten. Die Situation ist noch immer nicht unter Kontrolle, die endgültige Bilanz der Folgen kann daher noch nicht erstellt werden. ANMERKUNGEN ZUM BETROFFENEN REAKTORTYP Alle von Problemen betroffenen Reaktoren des AKW Fukushima 1 sind völlig veraltete Siedewasserreaktoren ohne die bei modernen Reaktoren übliche druckfeste Schutzhülle ( Volldruckcontainment ). Die Turbine wird direkt mit dem im Reaktordruckbehälter erzeugten Dampf betrieben, das Maschinengebäude gehört daher ebenfalls zum Kontrollbereich. Die kastenförmigen Reaktorgebäude können größeren Belastungen nicht standhalten. Sie sind mit einem sogenannten Druckabbausystem ausgerüstet, welches den Druck bei Störfällen unter dem kritischen Wert halten soll. Das Druckabbausystem besteht aus einer Druckkammer und einer Kondensationskammer, die mit Wasser gefüllt ist. Dieses Wasser dient auch als Reservoir für Notfälle. Um einer Zerstörung des Reaktorgebäudes vorzubeugen, muss bei Störfällen Druck kontrolliert abgelassen werden. Im Normalfall geschieht dieser Vorgang über Filter, um den Austritt radioaktiver Substanzen zu begrenzen. BEGINN DES STÖRFALLSZENARIOS Durch das Erdbeben kam es zur Abschaltung der Reaktoren durch automatische Systeme. Trotz der Abschaltung entwickelt der Reaktorkern allerdings noch über einen längeren Zeitraum eine beträchtliche thermische Leistung, die abgeführt werden muss. Als Folge des Erdbebens, gefolgt von einem Tsunami, kam es zum Ausfall der Notgeneratoren. Die Pumpen des Dampfkreislaufes konnten nur mehr mit Hilfe von Batterien betrieben werden, deren Energie lediglich für einige Stunden reicht. Zusätzlich soll es auch zum Verlust des Kühlmittels gekommen sein, sodass die Brennstäbe teilweise kaum gekühlt werden konnten. Die Ursache des Kühlmittelverlustes ist bisher unklar (Lecks durch Erdbeben, zu wenig Kühlleistung Ablassen des Drucks über Ventile). Es kam zur Überhitzung mit anschließender Kernschmelze. Aus dem Verhalten des Betreibers ging hervor, dass die Kühlung bei mehreren Blöcken nicht ausreichend war. Mehrmals wurde ein kontrolliertes Ablassen des Luft/Wasserdampfgemisches aus den Reaktorgebäuden durchgeführt, um ihrer Zerstörung vorzubeugen. Dies geschah noch über Filter im Reaktorgebäude, welche leicht flüchtige Isotope wie Jod131 oder Cäsium137 weitgehend zurückhalten können, jedoch gegen die Seite 1

7 Freisetzung der radioaktiven Edelgase Xenon und Krypton unwirksam sind. Es muss angenommen werden, dass durch die kontrollierte Druckentlastung bereits in den ersten drei Tagen der Großteil der Edelgase ins Freie gelangte, bei Jod und Cäsium vermutlich erst ein kleinerer Anteil (unter 1%). VERSAGEN DER DRUCKABBAUSYSTEME ZERSTÖRUNG DER REAKTORGEBÄUDE Am kam es im Block 1 zu einer gewaltigen Explosion, welche das Reaktorgebäude weitgehend zerstörte. Als Ursache kommen zwei Möglichkeiten in Frage: Entweder eine Wasserstoffexplosion oder Überschreitung des maximalen Druck im Inneren des Gebäudes. Die Wasserstoffexplosion würde die Hypothese erhärten, dass es bereits zum Schmelzen zumindest eines Teils der Kerns gekommen ist. Wasserstoff bildet sich bei hohen Temperaturen, die bei der Kernschmelze erreicht werden (oberhalb von 800 C) durch chemische Reaktionen von Wasser bzw. Wasserdampf mit Metallteilen (insb. Umhüllungen der Brennelemente). Die zweite Möglichkeit bersten des Reaktorgebäudes durch Überschreitung des kritischen Drucks kommt ebenso in Frage. Die Ursache könnte ein rascher Druckanstieg durch Öffnung des Sicherheitsventils beim Reaktordruckgefäß sein, Versagen des Entlastungsventils am Reaktorgebäude oder verminderte Widerstandsfähigkeit des Gebäudes als Folge der Erdbebenschäden. Auch bei diesem Szenario könnte eine bereits laufende Kernschmelze die primäre Ursache darstellen. In den nachfolgenden Tagen ereigneten sich solche Explosionen auch in anderen Blöcken. Unabhängig vom der Ursache der Explosionen muss davon ausgegangen werden, dass durch den plötzlichen Druckabfall der Großteil des noch vorhandenen Wasserreservoirs in die Atmosphäre geschleudert wurde und für die Kühlung des Reaktorkerns daher nicht mehr zur Verfügung stand. Nach der Zerstörung der Gebäude war die Filterfunktion bei der Druckentlastung der Reaktordruckgefäße nicht mehr gegeben. Neben radioaktiven Edelgasen konnten nun auch die leicht flüchtigen Isotope Jod131 und Cäsium 137 ungehindert ins Freie gelangen. Dies verursachte großflächige Verstrahlungennicht nur in der 20km Zone um das Kraftwerk, sondern auch in viele weiter entfernten Gebieten. Angesichts der Entwicklung in drei Fukushima Blöcken muss festgestellt werden: Die als sichere Alternative zum Volldruckcontainment angepriesenen Druckabbausysteme konnten im Ernstfall die Zerstörung der Reaktorgebäude und damit eine große Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht verhindern. WEITERE ENTWICKLUNG Die weitere Entwicklung hängt primär davon ab, ob es gelingen wird, die Kernschmelze zu stoppen bzw. ihre Folgen soweit zu begrenzen, dass es zu keiner Zerstörung der Reaktordruckgefäßedurch weitere Explosionen kommt. Sollte es zu einem solchen Versagen des Reaktordruckgefäßes kommen, so gelangt ein großer Teil des radioaktiven Inventars ins Freie. Aufgrund der Zerstörung der Reaktorgebäude gibt es keine weitere Barriere mehr, welche den Austritt von Radioaktivität in diesem Fall verhindern könnte. Im Falle des Versagens des Reaktordruckbehälters könnten ähnlich wie im Falle der Tschernobyl Katastrophe große Anteile des vorhandenen radioaktiven Inventars in Freie gelangen. Im Falle der wichtigsten leicht flüchtigen Isotope Jod131 und Cäsium137 könnte der Anteil 50 90% erreichen, bei Strontium90 ca. 40%. Da Seite 2

8 drei Reaktorblöcke und zusätzlich die Abklingbecken in vier Reaktoren betroffen sind, könnten die Freisetzungen ein Vielfaches der Tschernobyl Katastrophe erreichen. Nach neuesten Meldungen kam es im Block 1 bereits zum Durchschmelzen des Reaktordruckgefäßes. Die hochradioaktiven Spaltprodukte gelangen ungehindert in den Boden und ins Meerwasser. Von den Daten der internationalen Meßstationen konnte abgeleitet werden, dass bereits in den ersten Tagen der Katastrophe in Bezug auf Jod und Cäsiumisotope vergleichbare Mengen wie im Falle der Tschernobyl Katastrophe freigesetzt wurden. WELCHE SCHLUSSFOLGERUNGEN KÖNNEN AUS DER FUKUSHIMA KATASTROPHE GEZOGEN WERDEN? Auch wenn noch keine abschließende Bilanz der Katastrophe vorliegt, da die Situation noch immer außer Kontrolle ist, so können zum jetzigen Zeitpunkt bereits wichtige Schlussfolgerungen gezogen werden. Mit der Anwendung der Erkenntnisse auf die im Betrieb befindlichen Kraftwerke darf im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung nicht gezögert werden. Allfällige weitere Erkenntnisse können auch zum späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Die Katastrophe von Fukushima beruht auf einer Kombination von extremen Naturereignissen (Erdbeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala, gefolgt von einem starken Tsunami) sowie technischen Faktoren (Konstruktionsfehler, mangelnde Sorgfalt sowie generell die Unterschätzung des sog. Restrisikos ). Es wäre völlig falsch, die Entstehung dieser Katastrophe ausschließlich auf die Naturereignisse zu reduzieren. Bei der Auslegung der Anlage in Bezug auf die externen Ereignisse kam es offensichtlich zu ihrer Unterschätzung bzw. es wurden zu geringe Sicherheitsmargins gewählt. Dies ist als Versagen der japanischen Nuklearaufsicht zu interpretieren bzw. auch auf grundlegende Fehleinschätzungen des Restrisikos im Bereich der internationalen Vorschriften und Empfehlungen (IEAO) zurückzuführen. Die tiefere Ursache für dieses Versagen stellt der Druck der AKW Produzenten und Betreiber in Richtung weniger strenge Auflagen, um Kosten zu sparen. Als ganz besonders brisant erscheint die Genehmigung der Betriebsverlängerung für Block1 des AKW Fukushima 1. Reaktorblock 1 sollte bereits Anfang 2011 stillgelegt werden. Im Februar 2011 hatte die Japanische Atomaufsichtsbehörde NISA die Laufzeit jedoch um zehn Jahre verlängert. Diese Genehmigung durch die japanische Atomaufsichtsbehörde war angesichts der völlig veralteten Technologie dieses Kraftwerks sowie der 40 jährigen Betriebsdauer unverantwortlich. Bei Einhaltung des ursprünglichen Plans hätte sich das Kraftwerk zum Zeitpunkt des Erdbebens bereits in einem sicheren Zustand befunden. So zeigt sich an diesem Beispiel ganz deutlich, dass das willfährige Verhalten der Atomaufsichtsbehörden sehr wesentlich zur Entstehung von Katastrophen beitragen kann. Die für den Ausfall der Stromversorgung verantwortliche Naturkatastrophe hat die Katastrophensequenz jedoch nur eingeleitet. Die Tatsache, dass die Notstromversorgung der Batterien lediglich für einige Stunden reichte und es in diesem Zeitraum nicht möglich war, eine andere Notstromversorgung bereitzustellen, gehört bereits in den Bereich der technischen Mängel. Die entscheidende Rolle spielte jedoch die Tatsache, dass die Fukushima Reaktoren nicht mit einer druckfesten Schutzhülle ausgestattet sind (sog. Volldruckcontainment), sondern lediglich mit einem Druckabbausystem. Seite 3

9 Die Aufgabe des Volldruckcontainments ist es, bei einem schweren Unfall den entstehenden Druck aufzunehmen und die Unfallfolgen auf das Innere der Anlage zu begrenzen. In besonders schweren Fällen soll das Containment durch kontrolliertes Druckablassen über Filteranlagen die radioaktiven Freisetzungen stark reduzieren und durch die zeitliche Verzögerung für eine Reduktion der Aktivität sorgen (Zerfall von kurzlebigen Nukliden). Nicht zuletzt soll durch diese Maßnahme Zeit für allfällige geordnete Evakuierung gewonnen werden. Wie bereits erwähnt, verfügen die Fukushima Reaktoren über kein Volldruckcontainment, sondern über ein sog. Druckabbausystem. Die Reaktorgebäude können bei schweren Unfällen dem entstehenden Druck nicht standhalten. Das Druckabbausystem soll durch Kondensation den Druck so absenken, dass es zu keiner Zerstörung des Reaktorgebäudes kommt. Die Fukushima Katastrophe hat der Weltöffentlichkeit eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die als sichere Alternative zum Volldruckcontainment angepriesenen Druckabbausysteme im Ernstfall versagt haben. Es kam zur Zerstörung der Reaktorgebäude, damit war die kontrollierte gefilterte Freisetzung nicht mehr möglich. In der Folge kam es (und kommt es noch immer) zu großen Freisetzungen von leicht flüchtigen radioaktiven Isotopen, allen voran Jod und Cäsium. Durch die Zerstörung der Reaktorgebäude kam es noch zur Auslösung einer weiteren Unfallsequenz Ausfall der Kühlung in den Abklingbecken. In diesen im oberen Teil der Reaktorgebäude situierten Becken befinden sich mehrere Kernladungen von ausgebranntem nuklearem Brennstoff. Vermutlich kam es bereits durch das Erdbeben zur Beschädigung der Becken und Auslaufen des Kühlwassers. Die Zwangskühlung hat wegen dem Stromausfall in der gesamten Anlage nicht funktioniert. Ohne die Zwangskühlung kam es zum Anstieg der Temperatur und einem schnelleren Verdampfen des Kühlwassers. Durch die Explosionen der Reaktorgebäude wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Großteil des restlichen Kühlwassers in die Atmosphäre geschleudert. Anschließend kam es zur Beschädigung der Umhüllung der Brennelemente mit Austritt von leicht flüchtigen Isotopen, vorwiegend Cäsium. Die Jodbelastung ist aufgrund der kurzen Halbwertszeit im Vergleich mit aktiven Reaktoren wesentlich geringer. Aus dem bisher bekannten Ablauf der Fukushima Katastrophe sind die folgenden Schlußfolgerungen zu ziehen: Reaktoren ohne Containment müssen möglichst rasch vom Netz genommen werden, da sich die Druckabbausysteme in Ernstfall als nicht funktionstüchtig erwiesen haben Betriebszeitverlängerungen von Atomkraftwerken über die ursprünglich geplante technische Lebensdauer von 30 Jahren sind nicht mehr zu akzeptieren. Ganz besonders trifft dies für Reaktoren ohne Volldruckcontainment zu. Bei allen übrigen Reaktoren müssen die Sicherheitsmargins für den Erdbebenschutz für die restliche Betriebsdauer wesentlich erhöht werden. Es müssen auch andere Szenarien für den Ausfall der Stromversorgung, wie z.b. Flugzeugabsturz oder Terrorangriff in Betracht gezogen werden. Die Lage und Schutz der Abklingbecken ist dringend im Lichte der Ereignisse zu untersuchen, entsprechende Konsequenzen müssen rasch gezogen werden. Seite 4

10 GRENZNAHE REAKTOREN OHNE CONTAINMENT Für die Sicherheit Österreichs erscheint vor allem die Problematik der Reaktoren ohne Volldruckcontainment von zentraler Bedeutung. Der überwiegende Teil der grenznahen Reaktoren verfügt über kein vollwertiges Containment. Es handelt sich um die folgenden Reaktoren: DEUTSCHLAND AKW Isar 1 Siedewasserreaktor der Baulinie 69 mit 878 MW Leistung. Inbetriebnahme 1977 AKW Neckarwestheim 1 Siedewasserreaktor der Baulinie 69. Leistung 785 MW, Inbetriebnahme Die beiden Reaktoren wurden per Verfügung der deutschen Bundesregierung vorübergehend abgeschaltet. In beiden Fällen wurde von der Landespolitik die Absicht bekundet, die Reaktoren dauerhaft stillzulegen. SCHWEIZ AKW Mühleberg Ein Siedewasserreaktor mit 366 MW Leistung, direkt mit dem im AKW Fukushima 1 Block1 eingesetzten Reaktor vergleichbar. Betriebsbeginn TSCHECHIEN AKW Dukovany Vier Reaktoren des sowjetischen Typs WWER 440/213 (Leistung 440 MW) sind an diesem Standort in Betrieb. Sie wurden in den Jahren in Betrieb genommen, geplante Betriebsdauer 30 Jahre. Der Betreiber CEZ strebt ab 2015 eine Verlängerung der Betriebsdauer um Jahre an. SLOWAKEI AKW Bohunice Zwei WWER 440/213 Reaktoren sind an diesem Standort in Betrieb. Die Inbetriebnahme erfolgte im Jahr Zwei ältere Blöcke des Typs WWER 440/230 mussten laut Vorgaben im Verlauf der EU Erweiterung stillgelegt werden. Seite 5

11 AKW Mochovce Zwei WWER 440/213 Reaktoren wurden nach langer Unterbrechung fertiggestellt und sind erst seit in Betrieb. Zwei weitere Reaktoren dieses Typs sollen in den nächsten Jahren fertiggestellt und ans Netz gebracht werden. UNGARN AKW Paks An diesem Standort sind vier WWER 440/213 Reaktoren in Betrieb. Die Inbetriebnahme erfolgte in den Jahren PRIORITÄTEN BEI DER RISIKOREDUKTION Oberste Priorität hat aus heutiger Sicht die Verhinderung der Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce. Es handelt sich um das weltweit einzige Bauprojekt für ein AKW ohne Volldruckcontainment. Die Technologie stammt aus den 1970er Jahren und ist aus heutiger Sicht völlig untragbar. An zweiter Stelle muss die Verhinderung von Betriebszeitverlängerungen der in Betrieb befindlichen Reaktoren des Typs WWER 440 genannt werden. Solche Bestrebungen sind in Tschechien, der Slowakei und Ungarn im Gange. Im Gegensatz müssen mit diesen Ländern Stilllegungspläne erarbeitet werden, um diese Reaktoren möglichst rasch vom Netz zu bringen. Die deutschen Reaktoren wurden aufgrund eines von der deutschen Bundesregierung erklärten Moratoriums abgeschaltet. Aufgrund der politischen Situation ist derzeit nicht davon auszugehen, dass diese Anlagen wieder in Betrieb genommen werden sollten. Es besteht daher kein aktueller Handlungsbedarf. Im Falle des schweizerischen AKW Mühleberg sollte Österreich auf eine umgehende und endgültige Stilllegung unter Hinweis auf die Vorgangsweise Deutschlands drängen. HANDLUNGSOPTIONEN AUF BUNDESEBENE Im Falle des AKW Mochovce verfügt die Bundesregierung über die wichtigste Möglichkeit, das skandalöse Projekt zumindest vorübergehend zu stoppen die Einleitung eines zwischenstaatlichen Vertragsverletzungsverfahrens. Für dieses Verfahren ergeben sich mehrere Ansatzpunkte durch die Verletzung der EU UVP Richtlinie 85/337/EWG. Obwohl der Bundesregierung die Situation bekannt ist, weigert sie sich seit Monaten, diesen längst überfälligen Schritt zu setzen. Im Gegenteil gab die Bundesregierung der slowakischen Seite offensichtlich grünes Licht, das umstrittene UVP Verfahren abzuschließen, obwohl die zentrale Frage des fehlenden Containments und damit der möglichen Umweltfolgen nicht geklärt wurde. Am 20. April 2010 fand in Bratislava ein Expertenmeeting zur Frage des fehlenden Mochovce Containments statt. Die slowakische Seite legte vor der Sitzung eine umfangreiche Geheimhaltungsklausel vor, die vom Wiener Umweltministerium akzeptiert wurde. Da ich mich als Vertreter des Landes Oberösterreich weigerte, das Dokument zu unterzeichnen, wurde ich von der Sitzung Seite 6

12 ausgeschlossen. Seit diesem Tag liegen keine Informationen über diese Schlüsselfrage der nuklearen Sicherheit vor. Umweltminister Berlakovich übernahm die volle politische Verantwortung für die Geheimhaltung. Die Frage des fehlenden Volldruckcontainments der WWER 440 Reaktoren muss auf EU Ebene unter Berufung auf die Stellungnahme der EU Kommission zum Mochovce Projekt sowie die Erkenntnisse aus der Fukushima Katastrophe thematisiert werden. Zur Klärung dieser fundamentalen Frage der nuklearen Sicherheit muss auf EU Ebene eine unabhängige Arbeitsgruppe eingerichtet werden, welche dann Empfehlungen für die Stilllegung einzelner Anlagen herausgeben kann. Aufgrund der fehlenden EU Kompetenz im Energiebereich können die betroffenen Staaten nicht gezwungen werden, den Empfehlungen zu folgen. Im Falle ihrer Weigerung würden sich allerdings neue Möglichkeiten für rechtliche Schritte eröffnen. Es muss jedoch auf die Tatsache hingewiesen werden, dass das Verhalten der Bundesregierung, allen voran des zuständigen Umweltministers, in Bezug auf die Geheimhaltung der Informationen zum AKW Mochovce, eine glaubwürdige internationale Position Österreichs im Bereich der nuklearen Sicherheit untergräbt. Die rasche Herstellung von transparenten Verhältnissen stellt daher das Gebot der Stunde dar. HANDLUNGSOPTIONEN DES LANDES OBERÖSTERREICH Da die Kompetenzen für die wirkungsvollsten Maßnahmen im Bereich der Anti Atom Politik auf Bundesebene liegen, müssen die Bemühungen des Landes Oberösterreich darauf abzielen, die Bundesregierung zum Ergreifen der vorhandenen Möglichkeiten zu bewegen. Die Akzeptanz der aktuellen Anti Atom Politik der Bundesregierung würde dazu führen, dass weiterhin keine wirkungsvollen Maßnahmen mehr gesetzt werden können. Im Falle des AKW Mochovce könnte das Land Oberösterreich zusammen mit den NGO s eine Klage gegen den UVP Bescheid im Verlauf eines nachfolgenden Genehmigungsverfahrens einbringen. Da das slowakische UVP Gesetz bei AKW Projekten erst für die Genehmigung des Probebetriebes verlangt, so wäre mit dem Beginn eines solchen Verfahrens etwa Im Zeitraum zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt wären die Reaktoren allerdings zur Gänze fertiggestellt und damit wohl vollendete Tatsachen geschaffen. Das Land Oberösterreich könnte allerdings am besten in Kooperation mit anderen Bundesländern vorbeugende Unterlassungsklagen nach dem Muster der bereits laufenden Temelin Klage gegen alle Reaktoren ohne Containment in Grenznähe einbringen. Als Hauptargument könnte das Versagen der Druckabbausysteme während der Fukushima Katastrophe angeführt werden: Die Katastrophe hat gezeigt, dass Reaktoren ohne Volldruckcontainment ein besonderes Risiko darstellen und ihr Weiterbetrieb (bzw. sogar Ausbau wie in Mochovce) aus sicherheitstechnischer Sicht nicht mehr zu verantworten ist. Eine weitere Option stellt die Information der Bevölkerung in den betroffenen Staaten dar, die jedoch ohnehin zu den wichtigsten Schwerpunkten der Aktivitäten im Rahmen der Anti Atom Offensive in den letzten Jahren zählt. Seite 7

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