Medienorientierung: Kantonaler Synthesebericht RGSK und Einreichung der Agglomerationsprogramme

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1 Kommunikation Kanton Bern Staatskanzlei Anlass Thema Medienkonferenz des Regierungsrates Medienorientierung: Kantonaler Synthesebericht RGSK und Einreichung der Agglomerationsprogramme Datum Montag, 12. Dezember 2016 Referent/in Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer Liebe Medienschaffende, sehr geehrte Damen und Herren Ich begrüsse Sie herzlich zu dieser Medienorientierung. Das Thema, das ich Ihnen heute näher bringen will, mag auf den ersten Blick etwas trocken und kompliziert tönen. Für den Kanton Bern ist es aber ein äusserst wichtiges Thema. Es geht um die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung bzw. die Regionalen Gesamtverkehrsund Siedlungskonzepte (RGSK) und damit nicht bloss um einen Papiertiger der Behörden sondern um die langfristige Entwicklung des Kantons. Wie Sie wissen, können Verkehrsinfrastrukturen vom Bund mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist ein Agglomerationsprogramm. Heute sind wir bereits bei der 3. Generation der Agglomerationsprogramme angelangt. Und der Kanton Bern war in den letzten Jahren äusserst erfolgreich: Für wichtige Projekte konnten namhafte Mittel gesichert werden. Dazu gehören um nur einige Grossprojekte zu nennen das Tram Bern West, der Wankdorfplatz mit der Tramverlängerung, die Entflechtung Wylerfeld oder der Bypass in Thun. Nächstes Jahr können wir mit dem Ausbau des Bahnhofs Bern beginnen, auch dies dank Mitteln aus dem Infrastrukturfonds. Darüber hinaus profitieren auch die Gemeinden im Kanton Bern. Es fliessen nämlich auch Gelder für zahlreiche kleinere Projekte, etwa für Massnahmen im Bereich Veloverkehr. Im Kanton Bern haben wir die Agglomerationsprogramme zu den Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepten (RGSK) weiterentwickelt. Die RGSK enthalten die Agglomerationsprogramme und werden in allen Regionen des Kantons erarbeitet. In den letzten Jahren waren die Fachleute, namentlich die Verkehrs- und Raumplaner von Kanton und Regionen, intensiv damit beschäftigt, die neuen RGSK zu erarbeiten, um sie beim Bund einzureichen. Das Ziel der RGSK ist es, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt zu planen. Das heisst, die Siedlungsentwicklung wird dorthin gelenkt, wo die Verkehrserschliessung insbesondere mit dem ÖV gut ist oder wo die Verkehrserschliessung umweltgerecht und kostengünstig möglich ist. Diese Mediendokumentation ist auch online:

2 Die RGSK und Agglomerationsprogramme richten sich nach den Grundsätzen der Gesamtmobilitätsstrategie. Das heisst konkret Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern, Verkehr verträglich gestalten, Aber wozu machen wir die ganzen Planungen eigentlich? Meine Damen und Herren: Die Bevölkerung wächst, die Mobilitätsbedürfnisse wachsen und dementsprechend nimmt der Verkehr zu. Das habe ich schon oft gesagt und auch schon häufig Abbildungen wie diese gezeigt. Gemäss den aktuellsten Prognosen wächst der Verkehr auch weiterhin. Zur Lösung von Verkehrsproblemen und zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit kommen wir nicht um gewisse Aus- und Neubauten von Infrastrukturen herum. Wir wollen nicht mit neuen Strassen noch mehr Verkehr erzeugen, aber wir wollen dort handeln, wo es notwendig und sinnvoll ist. Der Verkehr bringt aber auch negative Aspekte mit sich. Dazu gehören Lärm- und Sicherheitsprobleme. Niemand will an einer stinkigen Verkehrsachse wohnen. Aus diesem Grund sind auch Projekte wichtig, die zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen. In der kantonalen Synthese der RGSK haben wir deshalb alle in den RGSK enthaltenen Projekte bewertet und priorisiert. Die Bewertung orientiert sich an den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung. Beurteilt wurde also die Wirkung in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Eine wichtige Rolle spielten zudem der Nutzen und die Kosten einer Massnahme. Wir verfolgen mit dieser Priorisierung das Ziel, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am meisten Wirkung erzielen. Was ist nun das Ergebnis unserer Prioritätensetzung? Beim öffentlichen Verkehr fallen 25 Massnahmen in die sogenannte A-Liste. Davon sind 9 Massnahmen relevant für den Infrastrukturfonds bzw. NAF. Diese weisen praktisch durchwegs ein sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Anzumerken ist dabei, dass Schieneninfrastrukturprojekte seit FABI in der Regel über den Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Die Schlüsselprojekte im öffentlichen Verkehr sind: Die Tramverlängerung Kleinwabern Verkehrsmassnahmen auf dem Stadtnetz im Zusammenhang mit dem Ausbau Bahnhof Bern Busbevorzugungen in Biel, Lyss und Langenthal 2/6

3 Beim motorisierten Individualverkehr umfasst die A-Liste 69 Projekte, wovon 20 Massnahmen innerhalb des Agglomerationsperimeters liegen und zur Mitfinanzierung durch den Bund relevant sind. Wie in den letzten Agglomerationsprogrammen haben die meisten Massnahmen eine Verbesserung der Verkehrsabwicklung, der Verträglichkeit und der Verkehrssicherheit zum Ziel. Einzelne Projekte tragen zu einer besseren Erschliessung bei. Zentrale Vorhaben sind: Die Verkehrssanierung Burgdorf - Oberburg - Hasle mit der Variante Null + im Abschnitt Burgdorf und der Variante Umfahrung im Abschnitt Oberburg Die Knotensanierungen in der Bützbergstrasse in Langenthal Die Entlastungsstrasse Nord in Münsingen Verträgliche Sanierungen von Strassenräumen in Bern, Belp und Ittigen Da wir nach alternativen und wirkungsvollen Lösungen suchen, bevor wir in Beton investieren, geniessen auch die Massnahmen im Bereich des Verkehrsmanagements in den Agglomerationen Bern, Biel und Thun eine hohe Priorität. Bei den Strassenprojekten möchte ich betonen, dass alle Projekte im Zusammenhang mit den Autobahnen in der Kompetenz des Bundes liegen. Sie werden von uns in der Planung berücksichtigt, aber nicht bewertet und priorisiert. Im Bereich Langsamverkehr sind zahlreiche Projekte in den Programmen enthalten. In den Agglomerationen ist der Langsamverkehr auch besonders wichtig. Viele davon, insbesondere die kleineren, sind in Massnahmenpaketen zusammengefasst. Ein Schwerpunkt liegt in den Agglomerationen Biel und Bern. Ich möchte an dieser Stelle die folgenden Projekte besonders hervorheben: Die Velohauptrouten in der Stadt Bern Die zweite Bahnhofpassage Biel Die Bahnunterführung Nord in Lyss Die Velo-Verbindung Port Nidau Biel Zentrum Der Radweg entlang der Bahn zwischen Oberburg und Hasle Auch in der Raumplanung werden Schwerpunkte gesetzt! Denn mit den RGSK verfügen wir über optimale Voraussetzungen, um die vom revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz geforderten überkommunalen Abstimmungen für Bauzonen generell und Arbeitszonen im Speziellen erfüllen zu können. Überdies können wir damit der Grösse und geografischen Vielfalt des Kantons Bern Rechnung tragen. Gemäss unserem Leitsatz, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abzustimmen, haben wir in der kantonalen RGSK-Synthese auch bei den Siedlungsgebieten Schwerpunkte definiert. Diese Gebiete sind aus gesamtkantonaler Sicht von hoher strategischer Bedeutung und wir wollen sie aktiv unterstützen, etwa im Bereich der Verkehrserschliessung oder bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen. Konkret hat der Regierungsrat nun mit der neuen Synthese fünfzehn grössere Gebiete bestimmt, die aus Sicht des Kantons prioritäre Schwerpunkte für die Siedlungsentwicklung im Bereich Wohnen darstellen. Sie befinden sich in Bern, Biel, Burgdorf, Köniz, Langenthal, Moutier, Muri, Stettlen, Thun, Valbirse und Worb. 3/6

4 Die RGSK sorgen also im Verbund mit dem kantonalen Richtplan für eine dynamische, qualitätsvolle Siedlungsentwicklung am richtigen Ort. Bestimmt interessiert Sie nun auch, wieviel die genannten Projekte kosten und wer das finanzieren soll? Für die A-Projekte im Zeitraum von rechnen wir mit einem Mittelbedarf von gut einer Milliarde Franken. Darin sind aber auch grosse Bahnprojekte enthalten, die alleine vom Bund finanziert werden. Für den Kanton rechnen wir in diesem Zeitraum mit einem Finanzierungsbedarf von 340 Millionen Franken. Dieser Betrag kann finanziert werden, insbesondere da darin die massgeblichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Kantons enthalten sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass wir davon ausgehen, dass die prioritären Projekte vom Bund mitfinanziert werden. Ohne diese Mitfinanzierung des Bundes könnte der Kanton Bern wie andere Kantone im Übrigen auch seine Infrastruktur - insbesondere in den Agglomerationen - nicht im erforderlichen Ausmass ausbauen. Bereits in den vergangenen Jahren hätten zahlreiche Projekte im Kanton Bern ohne Bundesbeteiligung nicht realisiert werden können. Dazu zählen nicht nur die eingangs erwähnten Grossprojekte. Auch viele weitere Projekte im Kanton Bern konnten nur dank den finanziellen Mitteln aus dem Infrastrukturfonds umgesetzt werden. Der Infrastrukturfonds ist aber nahezu ausgeschöpft und er ist zeitlich befristet. Damit die oben genannten prioritären Projekte vom Bund mitfinanziert und realisiert werden können, braucht es den NAF! Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds oder eben kurz NAF, sichert die langfristige Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs und schafft damit Planungssicherheit. Ähnlich wie für die Schiene mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF, wird mit dem NAF die Finanzierung für die Nationalstrassen gesichert. Die eidgenössischen Räte haben die Vorlage diesen Herbst mit grosser Mehrheit verabschiedet. Die Volksabstimmung findet am 12. Februar 2017 statt. Frau Bundesrätin Doris Leuthard hat heute Morgen die Kampagne zur Abstimmung eröffnet. Aber das wissen Sie vermutlich bereits. Einige von Ihnen waren bestimmt live mit dabei. Für uns als Kanton Bern geht es beim NAF aber nicht nur darum, beim Bund möglichst viel Geld abholen zu können. Auch, aber nicht nur. Vielmehr geht es darum, den erfolgreichen Weg, den wir mit den Agglomerationsprogrammen eingeschlagen haben, weitergehen zu können! Bereits am diesjährigen Berner Verkehrstag haben wir feststellen können, dass die Agglomerationsprogramme eine positive Wirkung haben. Aus Sicht der Raum- und Verkehrsplanung sind die Agglomerationsprogramme unverzichtbar geworden. Dank ihnen werden die Verkehrsprojekte verkehrsträgerübergreifend und abgestimmt auf die Siedlungsentwicklung geplant. Die Planung erfolgt langfristig und in den sogenannten funktionalen Räumen über die Gemeindegrenzen hinweg. Aber auch aus Sicht der Wirtschaft ist der Nutzen der Agglomerationsprogramme enorm: Die Agglomerationen sind die Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung. Eine gute Verkehrserschliessung ist ein wichtiges Element der Standortgunst. Und der grösste Handlungsbedarf bei den Verkehrsinfrastrukturen besteht noch immer in den Agglomerationen. Und das aber nur als Randnotiz nicht am Gotthard. Investitionen 4/6

5 in die richtigen Infrastrukturen sind volkswirtschaftlich sinnvoll und zahlen sich aus. Das sieht man bspw. an der Erfolgsgeschichte des ESP Wankdorf. Ohne die geeigneten Verkehrsinfrastrukturen wäre diese positive Entwicklung nicht möglich gewesen. Auch in einer grossen Studie des Städteverbands wurde jüngst nachgewiesen, dass die Agglomerationsprogramme eine positive Wirkung haben: Dazu zählen insbesondere ein funktionsfähiges Verkehrssystem mit einem nachhaltigen Verkehrsmittelmix und die Siedlungsentwicklung nach innen. Klar, wir könnten auch ohne die Mittel aus dem NAF Agglomerationsprogramme machen. Und das tun wir im Prinzip mit den RGSK ja auch. Denn nicht alle am RGSK beteiligten Gemeinden kommen in den Genuss von Bundesmitteln. Aber als Anreiz für die grenzüberschreitende und umweltverträgliche Planung und zur Unterstützung der wichtigsten Projekte ist es zentral, dass der Agglomerationsverkehr weiterhin vom Bund mitfinanziert wird. Und mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) besteht eine gute Nachfolgelösung für den auslaufenden Infrastrukturfonds. Aber damit genug der politischen Werbung für heute! Wie geht es nun weiter mit den Agglomerationsprogrammen? Der Regierungsrat wird den kantonalen Synthesebericht zusammen mit den Agglomerationsprogrammen beim Bund einreichen. Der Bund wird daraufhin alle Agglomerationsprogramme der Schweiz intensiv prüfen, bewerten und entscheiden, welche Projekte mitfinanziert werden. Erste Rückmeldungen erwarten wir Ende nächstes Jahr. Den definitiven Beschluss, für welche A-Projekte der Bund Mittel spricht, werden die eidgenössischen Räte voraussichtlich Anfang 2019 fällen. Wir bleiben an diesem Prozess natürlich dran und werden uns auf der nationalen Ebene für unsere Projekte einsetzen. In der Zwischenzeit werden der Kanton und die übrigen Beteiligten die in den RGSK enthaltenen Projekte planerisch vorantreiben, so dass wir bereit sein werden, wenn der Bund die Mittel spricht. Die RGSK werden nun vom Kanton als regionale Richtpläne genehmigt und sind danach für die beteiligten Behörden verbindlich. Der Kanton wird die Inhalte in den kantonalen Richtplan und in die einzelnen Sachplanungen im Verkehrsbereich übernehmen. Die Gemeinden wiederum werden die Vorgaben aus den RGSK in ihren Ortsplanungen berücksichtigen müssen. 5/6

6 Gerne fasse ich nochmals die wichtigsten Punkte zusammen: Ende Jahr reichen wir beim Bund zur Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten die Agglomerationsprogramme ein. Der Kanton Bern hat seine Hausaufgaben gemacht. Mit den RGSK und der kantonalen Synthese liegen ausgezeichnete und breit abgestützte Planungen zur koordinierten Verkehrs- und Siedlungsentwicklung vor und die prioritären Projekte sind bezeichnet. Nun liegt es am Bund unsere Programme zu beurteilen. Wir hoffen natürlich und da sind wir zuversichtlich, dass diese Prüfung positiv ausfällt. Damit die Infrastrukturen, die für eine nachhaltige Entwicklung des Kantons Bern notwendig sind, auch umgesetzt werden können, braucht es den Nationalstrassenund Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF. Mit dem NAF können wir die erfolgreiche Zusammenarbeit in den Agglomerationen fortsetzen. Diese langfristig ausgerichtete Zusammenarbeit ist nicht nur positiv für die Verkehrs- und Raumplanung sondern auch für Wirtschaft und Umwelt. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit! 6/6

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