INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK BUSCH GmbH

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1 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Bekanntgegeben als Stelle zur Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen nach 26, 28 BlmSchG Schalltechnisches Gutachten: Objekt: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lohe-Rickelshof: Emissionskontingentierung und Verkehrslärm im Plangebiet Erstellt für: Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland Kirchspielsweg Heide Kronshagen, Bearbeiter: B. Dörries Projekt-Nr.: Dieses schalltechnische Gutachten besteht aus 27 Seiten und 7 Anlagen. INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Tel Eckernförder Straße 315 Fax D Kronshagen

2 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 2 von 27 Gliederung 1) Zusammenfassung 2) Ausgangslage 3) Zielsetzung 4) Örtliche Gegebenheiten 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien 6) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit 7) Vorbelastungen 7.1) Geräusche durch betriebliche Einrichtungen und Fahrzeugverkehr, Schallleistungspegel 7.2) Geräuschbeurteilung 7.3) Beurteilungspegel und Planwerte 8) Emissionskontingentierung 8.1) Gliederung 8.2) Hinweise zu möglichen Festsetzungen 8.3) Prüfung von Einzelvorhaben 8.4) Hinweise zu möglichen gewerblichen Nutzungen 9) Schutz gegen Außenlärm Anlagen 1 Übersichtskarte 2 Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16, den außerhalb des Plangebietes vorhandenen schalltechnisch relevanten Betrieben und Anlagen sowie den Immissionsorten im Maßstab 1 : Eingabedaten 4 Auszug aus den Schallpegelberechnungen für den Immissionsort IO 3 5 Gliederung des Plangebietes mit Emissionskontingenten im Maßstab 1 : Immissionsanteile, Beurteilungspegel und Planwerte für die Immissionsorte IO 1 bis IO 14 7 Lageplan mit Lärmpegelbereichen im Maßstab 1 : 2.500

3 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 3 von 27 1) Zusammenfassung Die Gemeinde Lohe-Rickelshof plant im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 ein Gewerbegebiet. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Bundesstraße 203 (Friedrichswerk). Ziel der Planung ist es, den anzusiedelnden Betrieben möglichst viel Freiheit bei der betriebsbedingten Geräuscherzeugung zu schaffen, ohne dass die benachbarten Wohnhäuser unzulässigen Schallimmissionen ausgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Verfahren der Emissionskontingentierung nach DIN /4/ angewendet. Grundsatz ist dabei, dass die lautesten Betriebe auf den Flächen angesiedelt werden, die die höchsten Emissionskontingente besitzen. Das sind in der Regel diejenigen, die von den Wohnhäusern am weitesten entfernt sind. Die Emissionskontingente geben die maximalen Schallleistungen je m 2 an, bei deren Ausnutzung die Immissionsrichtwerte bei den Wohnhäusern in der Umgebung noch sicher eingehalten werden. Bei Aufteilung des Plangebietes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung in drei Teilflächen wurden folgende zulässige Emissionskontingente (L EK ) und sich daraus ergebende Schallleistungspegel (L WA ) der Teilflächen ermittelt: Ca. Fläche in m² Tagsüber (6 bis 22 Uhr) Nachts (22 bis 6 Uhr) L EK in db(a)/m² L WA in db(a) L EK in db(a)/m² L WA in db(a) TF TF TF TF TF TF TF TF Die Teilflächen sind mit den tagsüber und nachts möglichen Emissionskontingenten im als Anlage 5 beigefügten Lageplan dargestellt. In der DIN /3/ wird für Gewerbegebiete ohne Emissionsbegrenzung ein flächenbezogener Schallleistungspegel von tagsüber und nachts 60 db(a)/m² angegeben. Die für das Plangebiet ermittelten Emissionskontingente liegen tagsüber darüber und nachts darunter. Darüber hinaus ergaben sich aus den Berechnungen tagsüber und nachts richtungsabhängige Zusatzkontingente.

4 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 4 von 27 Hinweise zu den Festsetzungen zum Gewerbelärm finden sich in Abschnitt 8.2, die Prüfung von Einzelvorhaben behandelt Abschnitt 8.3, Hinweise zu möglichen Nutzungen sind in Abschnitt 8.4 dargestellt. Schutz gegen Außenlärm Bei Gewerbe- und Industrieanlagen wird gemäß DIN 4109 /8/ als maßgeblicher Außenlärmpegel der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ tagsüber zu Grunde gelegt. Darüber hinaus werden zusätzliche Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der B 203 und den Erschließungsstraßen verursacht. Der für eine Bebauung vorgesehene Bereich im geplanten Gewerbegebiet befindet sich damit in den Lärmpegelbereichen III und IV gemäß DIN 4109 /8/ (siehe Anlage 2). Die Anforderungen der DIN 4109 /8/ an die Schalldämmung von Außenfassaden von Büroräumen in den Lärmpegelbereichen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Lärmpegelbereich III R w erf 30 db, Lärmpegelbereich IV R w erf 35 db. Die Anforderungen im Lärmpegelbereich III werden in der Regel mit massiven Außenwänden und bei einwandfreier Ausführung mit marktüblichen Wärmeschutzfenstern erfüllt. Für Außenbauteile ohne Sichtverbindung zur B 203 und der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße kann das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,erf um 5 db vermindert werden. Hinweise zu entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan werden im Abschnitt 9 gegeben. 2) Ausgangslage Die Gemeinde Lohe-Rickelshof plant im Rahmen der der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 ein Gewerbegebiet. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Bundesstraße 203 (Friedrichswerk). Um sicherzustellen, dass durch die Vorbelastung der zurzeit vorhandenen Betriebe und Anlagen sowie durch die Zusatzbelastung durch das geplante Gewerbegebiet die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ bei den nächstgelegenen schutzbedürftigen Büro- und Wohngebäuden eingehalten werden, fordert das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) eine Emissionskontingentierung der geplanten Gewerbeflächen. Im Gutachten soll auch ermittelt werden, welche gewerblichen Nutzungen auf den geplanten Gewerbeflächen möglich sind. Dazu wurden Emissionskontingente gemäß DIN /4/ berechnet.

5 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 5 von 27 Die Planung erfolgt durch das Architekturbüro Dirks in Heide. Den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens erteilte der Bürgermeister der Gemeinde Lohe-Rickelshof über das Amt KLG Heider Umland. 3) Zielsetzung Es soll ermittelt werden, auf welche Weise ein gesundes Nebeneinander der geplanten Gewerbeflächen mit den angrenzenden Wohnhäusern und den außerhalb des Plangebietes vorhandenen Betrieben und Anlagen erreicht werden kann. Im vorliegenden Fall soll insbesondere der Schutzanspruch des im Plangebiet liegenden Wohnhauses Blauer Lappen 14 berücksichtigt werden. Für die Bauleitplanung ist die DIN /3/ rechtlich eingeführt. Diese Norm verweist explizit auf die detaillierteren Regeln der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm /1/. Da die TA Lärm /1/ zum Teil schärfere Anforderungen stellt (Maximalpegelkriterium, tieffrequente Geräusche usw.) und diese Anforderungen spätestens im Baugenehmigungsverfahren abgeprüft würden, hat es sich bewährt, die TA Lärm /1/ bereits in der Bauleitplanung heranzuziehen. Dies wird im Folgenden berücksichtigt. Es ist sicherzustellen, dass bei voller Auslastung des geplanten Gewerbegebietes ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Dies geschieht mit Hilfe von Emissionskontingenten gemäß DIN /4/. Dazu müssen bei den umliegenden Wohngebäuden die Vorbelastungen durch bereits vorhandene angrenzende Gewerbebetriebe und Anlagen sowie die möglichen Schallemissionen von derzeit ungenutzten und geplanten Gewerbeflächen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollen Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen werden. Ferner ist im Plangebiet die erforderliche Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm durch Straßen- und Schienenverkehr sowie Gewerbe festzulegen. 4) Örtliche Gegebenheiten Die örtlichen Gegebenheiten sind aus der Übersichtskarte und dem Lageplan ersichtlich. In der Übersichtskarte ist die Lage des Plangebietes im Norden von Lohe-Rickelshof dargestellt. Im als Anlage 2 beigefügten Lageplan sind der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16, die betrachteten Immissionsorte (IO) sowie die vorhandenen Betriebe und Anlagen eingetragen. Das Plangebiet liegt nördlich der B 203 (Friedrichswerk) und westlich der Wohn- und Geschäftshäuser an der Straße Blauer Lappen. Zu den anderen Seiten schließen landwirtschaftlich genutzte

6 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 6 von 27 Flächen an. Weiter Richtung Süden und Südosten befindet sich die Ortslage von Lohe-Rickelshof. Die nächstgelegenen Betriebe und Anlagen sind: eine Windenergieanlage vom Typ Jacobs 43/600 kw mit einer Nabenhöhe von 50 m nordwestlich des Plangebietes, Aldi-Markt (Friedrichswerk 29), Kfz-Reparatur und Handel Peters & Mönicke (Friedrichswerk 30), Einrichtungshaus Sabine Maassen GmbH & Co. KG (Blauer Lappen 1), Aye Pe-Ca Bau GmbH (Blauer Lappen 8). Zurzeit befindet sich im Westen des Plangebietes das Wohnhaus Blauer Lappen 14. Darüber hinaus wird das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist im Wesentlichen eben. Es besteht größtenteils freie Schallausbreitung vom Plangebiet in Richtung der nächstgelegenen Wohnhäuser. Die abschirmende und reflektierende Wirkung der vorhandenen Gebäude wurde bei den Berechnungen berücksichtigt. 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/02 und Beiblatt zu Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/87, /4/ DIN 45691: Geräuschkontingentierung, 12/06, /5/ VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, 8/76 1, /6/ DIN EN : Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, 04/2001, /7/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 3/97, /8/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /9/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV), 6/90, /10/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe Weitere verwendete Unterlagen: /11/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, 1 Die VDI 2571 wurde im Oktober 2006 zurückgezogen. Da die Inhalte der Richtlinie jedoch weiterhin den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wurde nach dieser Richtlinie gerechnet.

7 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 7 von 27 /12/ Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, 1995, /13/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weitere typische Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2004, /14/ Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 275, 1999, /15/ Straßenverkehrszählungen Schleswig-Holstein, Ausgaben 1995, 2000 und 2005, /16/ Verkehrsmengenkarten Schleswig-Holstein, Ausgaben 1995 und 2000, /17/ Amtsblatt von Schleswig-Holstein 1998, Nr. 13/14, Seite 169f, /18/ Hans D. Jarass: Bundes-Immissionsschutzgesetz Kommentar, 4. Auflage, 1999, /19/ Geräusch-Immissionsschutz in der Bauleitplanung, Konzepte für die praxisorientierte Umsetzung im Vollzug, Dr. Wolfgang Probst, , /20/ Johann Storr, Cornelius Thoma: Flächenbezogene Schallleistungspegel und neue Festsetzungsmöglichkeiten zur Immissionswirksamkeit, Zeitschrift für Lärmbekämpfung Nr. 51 (2004), 05/2004, /21/ Windtest Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH: Schalltechnisches Gutachten zur Windenergieanlage J 43/600 in Hochwöhrden, WT 685/97, 06/97, /22/ Fördergesellschaft Windenergie e.v.: Technische Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte, Revision 18, Stand , /23/ Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein: Genehmigung von Windkraftanlagen aufgrund des Urteils des BverwG Anwendung der TA Lärm vom , /24/ Länderausschuss für Immissionsschutz: Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen vom , /25/ Urteil des OVG NRW 10 B 2690/03 vom ,, u. a. zur Berücksichtigung der Geräusche stall - geregelter WEA, /26/ Urteil des OVG NRW 21 B 573/03 7L1948/02 Münster vom , u. a. zur Berücksichtigung der Geräusche stall -geregelter WEA, /27/ Urteil des OVG NRW vom , Az 7A2127/00), u. a. zur Berücksichtigung der Bodendämpfung nach ISO , /28/ Fachbeiträge des Landesumweltamtes Brandenburg: Untersuchung von Möglichkeiten zur Berücksichtigung der akustischen Besonderheiten von WEA mit stall -Regelung, Heft Nr. 91, November 2004, /29/ Logos Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbh: Gemeinde Lohe-Rickelshof / Amt Kirchenspielslandgemeinden Heider Umland, Verkehrsuntersuchung Erschließungsstraße Bebauungsplan 13, Projektnr. IV90211,

8 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 8 von 27 6) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Es ist vorgesehen, das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) festzusetzen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Lohe-Rickelshof sind die Flächen der nächstgelegenen Wohnhäuser wie folgt dargestellt: Flächen nördlich der Straße Friedrichswerk als gemischte Baufläche (M), Flächen der ersten Baureihe südlich der Straße Friedrichswerk als gemischte Baufläche (M), Flächen südlich der o. g. ersten Baureihe (Birkenweg, Hindenburgweg) als Wohnbaufläche (W), Flächen am Loher Weg als Wohnbaufläche (W), Flächen südlich und westlich des Plangebietes als landwirtschaftliche Flächen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heide sind die Flächen der nächstgelegenen Wohnhäuser wie folgt dargestellt: Flächen am Hochfelder Weg als Wohnbaufläche (W), Flächen im Bereich Hochfeld als gemischte Baufläche (M), Flächen nördlich des Plangebietes als landwirtschaftliche Flächen. Die Gemeinde Lohe-Rickelshof hat im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 14 das Wohngebiet südlich der Straße Friedrichswerk und des Verbrauchermarktes und westlich der Straße Hindenburgweg als Allgemeines Wohngebiet (WA) rechtskräftig festgesetzt. Die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der betreffenden Wohnhäuser ist nach Auskunft der Bauaufsicht des Kreises Dithmarschen und der Stadt Heide entsprechend der Darstellung in den Flächennutzungsplänen auf den gemischten Bauflächen (M) wie Mischgebiet (MI) und auf den Wohnbauflächen (W) wie allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen. Anlässlich der Ortsbesichtigung wurden insgesamt 14 Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor der Mitte der meistbetroffenen Wohnraumfenster festgelegt. Diese sind mit der Einstufung ihrer Schutzbedürftigkeit in Tabelle 1 dargestellt. Schutzbedürftig sind gemäß DIN 4109 /8/ generell die folgenden Raumtypen: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten und Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.

9 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 9 von 27 Küchen können je nach Ausgestaltung hinzugezählt werden, sofern sie hinsichtlich der Größe und Einrichtung als Wohnraum erkennbar sind. Tabelle 1: Einstufung der Immissionsorte nach Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Immissionsort entspr. Lageplan (Anlage 2) Lage / Adresse Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte in db(a) für den Tag für die Nacht Imm.-Ort Nr. 1 Heide, Hochfelder Weg 125 MI Imm.-Ort Nr. 2 Heide, Hochfelder Weg 104 MI Imm.-Ort Nr. 3 Heide, Prenzlauer Weg 9 WA Imm.-Ort Nr. 4 Heide, Prenzlauer Weg 7 WA Imm.-Ort Nr. 5 Heide, Prenzlauer Weg 5 WA Imm.-Ort Nr. 6 Lohe-Rickelshof, Blauer Lappen 12 MI Imm.-Ort Nr. 7 Lohe-Rickelshof, Blauer Lappen 1 MI Imm.-Ort Nr. 8 Lohe-Rickelshof, Friedrichswerk 34 MI Imm.-Ort Nr. 9 Lohe-Rickelshof, Friedrichswerk 27 MI Imm.-Ort Nr. 10 Lohe-Rickelshof, Wiesengrund WA Imm.-Ort Nr. 11 Lohe-Rickelshof, Achtern Knick 6 WA Imm.-Ort Nr. 12 Lohe-Rickelshof, Neuer Heimweg 24 WA Imm.-Ort Nr. 13 Lohe-Rickelshof, Friedrichswerk 29 MI Imm.-Ort Nr. 14 Lohe-Rickelshof, Blauer Lappen 14 MI Es ist vorgesehen, das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) festzusetzen. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter sollen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus besitzen jedoch auch Büroräume einen Schutzanspruch. Gemäß TA Lärm /1/ gilt für Büros in Gewerbegebieten ein Immissionsrichtwert von 65 db(a). Da in Büros in aller Regel nachts nicht geschlafen wird, kann nachts der Immissionsrichtwert wie tagsüber angesetzt werden. Das Wohnhaus Blauer Lappen 14 befindet sich zurzeit im nicht überplanten Außenbereich. Die Schutzbedürftigkeit dieses im Plangebiet liegenden Wohnhauses wird der tatsächlichen Nutzung entsprechend wie Mischgebiet (MI) berücksichtigt. Die Lage geplanter Büros im Plangebiet sowie deren Abstände zu geplanten gewerblichen Schallquellen ist nicht bekannt. Konflikte zwischen gewerblichen Nutzungen und Wohnungen bzw. Büros sind jedoch wegen des relativ geringen Schutzanspruches von Büros grundsätzlich lösbar.

10 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 10 von 27 Die Feinsteuerung kann damit soweit erforderlich in den dem Bebauungsplanverfahren nachgeordneten Einzelgenehmigungsverfahren stattfinden (siehe auch /20/). 7) Vorbelastungen Anlässlich der Ortsbesichtigung wurden die schalltechnisch relevanten und nach TA Lärm /1/ zu beurteilenden Betriebe und Anlagen als Vorbelastung im Einwirkungsbereich der geplanten Gewerbeflächen ermittelt. Dabei wurden die im Abschnitt 4 genannten Betriebe und Anlagen besucht und folgende Betriebsbeschreibungen aufgenommen: Aldi-Markt (Friedrichswerk 29): Die Nettoverkaufsfläche beträgt ca. 700 m². Die Warenanlieferung in der eingehausten Ladezone erfolgt werktags zwischen 6 und 22 Uhr durch ca. 4 Lkw (davon ein Lkw mit Kühlaggregat und 3 Transporter). Die Ware befindet sich auf Paletten und Rollcontainern und wird mit Handhubwagen entladen. Es ist mit bis zu 4 Stunden Ladezeit pro Tag zu rechnen. Die wesentlichen Schallquellen sind im Lageplan (Anlage 2) eingetragen. Darüber hinaus sind die Geräusche durch die vorhandene Windenergieanlage Jacobs 43/600 kw an den maßgeblichen Immissionsorten relevant. Alle anderen, im Abschnitt 4 genannten Betriebe und Anlagen sind an den maßgeblichen Immissionsorten nicht pegelbestimmend. Weitere relevant einwirkende, nach TA Lärm /1/ zu beurteilende Vorbelastungen sind dem Gutachter nicht bekannt. Sofern es bereits durch die Vorbelastung zu Überschreitungen von Immissionsrichtwerten kommt, wurde die Zusatzbelastung mit Emissionskontingenten gemäß DIN /4/ so dimensioniert, dass sie an den Immissionsorten nicht relevant im Sinne von Punkt Absatz 2 der TA Lärm /1/ einwirkt. Dazu müssen die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db unterschritten werden. 7.1) Geräusche durch betriebliche Einrichtungen und Fahrzeugverkehr, Schallleistungspegel Die den Berechnungen der Vorbelastung zu Grunde gelegten und in Tabelle 2 aufgelisteten Schallleistungs- und Innenpegel enthalten bereits Zuschläge für Impulshaltigkeit bzw. auffällige Pegeländerungen gemäß Abschnitt A des Anhangs der TA Lärm /1/. Die verwendeten Werte stammen aus den angegebenen Quellen bzw. aus eigenen Messungen an vergleichbaren Anlagen.

11 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 11 von 27 Aldi-Markt Für die Parkgeräusche auf dem Betriebsgelände des Aldi-Marktes wurden die in der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz /11/ ermittelten Werte für Parkbetrieb an Discountern verwendet. Es wurde ein Wert von 72 db(a) je Stunde und Stellplatz ohne den Durchfahrtanteil des Verkehrs zu Grunde gelegt. Dieser Wert beinhaltet zusätzliche Nebengeräusche wie Einkaufswagenbewegungen auf dem Betonsteinpflaster und Türenschlagen der Kunden. Zusätzlich wurde der Durchfahr- und Parksuchverkehr sowie die gepflasterte Fahrbahnoberfläche mit separaten Zuschlägen berücksichtigt. Die Parkplatzlärmstudie /11/ sieht bei Discountern eine Nutzungsfrequenz von 0,17 Parkbewegungen je 1 m² Netto-Verkaufsfläche vor. Bei einer Nettoverkaufsfläche des Aldi-Marktes von ca. 700 m² ergibt sich eine tägliche Kundenzahl von insgesamt etwa 800, die den Aldi-Markt mit Pkw anfahren. Für die Prognose der Geräusche beim Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen in die Sammelbox am Eingang wurde davon ausgegangen, dass jeder Kunde einen Einkaufswagen benutzt. In /13/ wird für das Einstapeln von Wagen mit Metallkörben ein mittlerer Schallleistungspegel von L WA,1h = 72 db(a) je Ereignis und Stunde angegeben. Der auf die Beurteilungszeit T r bezogene Schallleistungspegel für die tatsächliche Anzahl von Ein- und Ausstapelungen berechnet sich dann wie folgt: L WAr = L WA,1h + 10 x log (n) 10 x log (T r / 1h) mit n: Anzahl der Ereignisse Bei 800 Kunden und damit verbundenen ca Ereignissen ergibt sich für die Sammelbox in der Nähe des Eingangs bei gleichmäßiger Auslastung ein Schallleistungsbeurteilungspegel von 93 db(a) über die gesamte 13-stündige Öffnungszeit. Windenergieanlage Für die Jacobs 43/600 weist der Messbericht /21/ einen Schallleistungspegel von 98,7 db(a) bei einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s in 10 m Höhe aus. Gemäß /22/ und /23/ ist der Schallleistungspegel bei Umrechnung auf 10 m/s Windgeschwindigkeit um 3 db zu erhöhen. Zusätzlich wird im Messbericht /21/ auf eine immissionsrelevante Tonhaltigkeit (Tonfrequenz 634 Hz) hingewiesen. Anlässlich der Ortsbesichtigung wurde subjektiv jedoch keine Tonhaltigkeit des Anlagengeräusches der Jacobs 43/600 festgestellt. Bei der Jacobs 43/600 handelt es sich um stall - geregelte Windenergieanlage. Bei stall - geregelten Anlagen ist das Rotorblattprofil so ausgelegt, dass die aerodynamische Strömung am Rotorblatt nach Erreichen der Nennleistung mit zunehmender Windgeschwindigkeit abreißt. Der Strömungsabriss ist in Form eines Brausen ( stall-effekt ) hörbar. Der Schallleistungspegel dieser Anlagen nimmt i. d. R. nach Erreichen der Nennleistung weiter zu. Die Frage, wie der stall-effekt in der schalltechnischen Berechnung angemessen berücksichtigt werden kann, wurde im für die

12 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 12 von 27 Technische Richtlinie /22/ zuständigen Arbeitskreis Geräusche von Windenergieanlagen 2 diskutiert. Seitens der Behördenvertreter wurde vorgeschlagen, für stall -geregelte WEA abweichend von den Vorgaben der Technischen Richtlinie /22/ und den Empfehlungen des Länderausschuss für Immissionsschutz /23/ einen Zuschlag auf den Schallleistungspegel von 3 db zu erteilen. Dieser Meinung schloss sich das zuständige Staatliche Umweltamt Schleswig an. Für diese Argumentation spricht aus Sicht der Behörden u. a. die tatsächliche Beschwerdelage. Eine signifikante Zahl von Beschwerden über stall -geregelte WEA ist danach nicht zu verzeichnen. Zusammenfassend ergibt sich für die Jacobs 43/600 ein Schallleistungspegel von 104,7 db(a) einschließlich aller Zuschläge. Tabelle 2: Zu Grunde gelegte Schallleistungspegel und Innenpegel Schallquelle Schallleistungspegel db(a) Innenpegel db(a) Quelle Aldi-Markt Pkw-Parkplatz an Discounter mit 72 1) /11/ Einkaufswagen auf Pflaster (eine Bewegung je Stunde und Stellplatz) Ein und Ausstapeln von Einkaufswagen in 93 1) /13/ die Sammelbox Lkw-Fahrt 63 2) /13/ Ladezone, eingehaust mit geschlossenem Tor 80 * Windenergieanlage Jacobs 43/600 (Nabenhöhe 50 m ) 104,7 3) /21/ 1) Schallleistungsbeurteilungspegel 2) längenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel 3) einschließlich Stall-Zuschlag von 3 db * abgeleitet aus eigenen Messungen an vergleichbaren Anlagen Die den Berechnungen zu Grunde gelegten relativen Oktav- und Dämmspektren sind in Anlage 3 dargestellt. 2 Der Verfasser ist Mitglied dieses Arbeitskreises.

13 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 13 von ) Geräuschbeurteilung Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Geräuschmerkmalen, z. B. Tönen, Impulsen, Informationsgehalt gebildet wird. Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dabei einem konstanten Geräusch dieses Beurteilungspegels während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. In die Ermittlung des Beurteilungspegels gehen zusätzlich Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ein: Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T : Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I : Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr.

14 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 14 von 27 Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags nachts 65 db(a) 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 60 db(a) 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 55 db(a) 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags nachts 50 db(a) 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags nachts 45 db(a) 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ Folgendes festgelegt:

15 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 15 von 27 Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse: Wenn in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden die oben angegebenen Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann von einer Anordnung abgesehen werden. In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der oben angegebenen Immissionsrichtwerte verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Folgende Werte dürfen in Gebieten nach Nr. b) bis f) (Gewerbegebiete bis Kurgebiete) nicht überschritten werden: tags nachts 70 db(a), 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nr. b) (Gewerbegebiete) am Tage um nicht mehr als 25 db, in der Nacht um nicht mehr als 15 db überschreiten und in Gebieten nach Nr. c) bis f) (Mischgebiete bis Kurgebiete) am Tage um nicht mehr als 20 db und in der Nacht um nicht mehr als 10 db überschreiten. 7.3) Beurteilungspegel und Planwerte Die durch die Vorbelastung verursachten Beurteilungspegel werden, wie im Abschnitt 7.2 beschrieben, aus den Schallleistungspegeln, ihren Einwirkzeiten und den ggf. erforderlichen Zuschlägen ermittelt. Die Berechnung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. In diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in

16 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 16 von 27 einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Als Anlage 3 sind die Eingabedaten für die Berechnung vollständig dargestellt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel durch die Zusatzbelastung für den Immissionsort IO 3 liegen zur exemplarischen Darstellung des Berechnungsganges als Anlage 4 bei. Die ungerundeten Beurteilungspegel durch die Vorbelastung, die Immissionsanteile der einzelnen Schallquellen und die Planwerte sind in den als Anlage 6 beigefügten Tabellen aufgeführt. Tabelle 3 fasst die für alle Immissionsorte errechneten Beurteilungspegel durch die Vorbelastung für den Beurteilungszeitraum tagsüber zusammen. Den Beurteilungspegeln ist der für den jeweiligen Immissionsort gültige Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ hinzugefügt. Aus der energetischen Differenz von Immissionsrichtwert und Beurteilungspegel wurde der Planwert gemäß DIN /4/ für den jeweiligen Immissionsort in db(a) ermittelt und normgerecht auf ganze Dezibel gerundet. Auch dieser Wert ist in Tabelle 3 dargestellt. Bei der Ermittlung der Vorbelastung wurde berücksichtigt, dass Personen, die mit dem Anlagenbetreiber im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlage Rechtsbeziehungen unterhalten, gemäß dem Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein /17/ innerhalb dieser Beziehungen keine Nachbarn sind. Die Geräusche des jeweils eigenen Betriebes wurden daher nicht berücksichtigt. Tabelle 3: Beurteilungspegel durch die Vorbelastung, Immissionsrichtwert und Planwert für die Immissionsorte tagsüber (Beurteilungszeitraum 16 Stunden) Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert in db(a) Planwert in db(a) IO IO IO IO IO IO IO IO

17 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 17 von 27 Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert in db(a) Planwert in db(a) IO IO IO IO IO IO Tabelle 4 fasst die für alle Immissionsorte errechneten Beurteilungspegel durch die Vorbelastung für den Beurteilungszeitraum nachts zusammen. Daneben sind auch die Immissionsrichtwerte und die Planwerte angegeben. Es wurde an den Immissionsorten die jeweils lauteste Nachtstunde zu Grunde gelegt. Tabelle 4: Beurteilungspegel durch die Vorbelastung, Immissionsrichtwert und Planwert für die Immissionsorte nachts in der jeweils lautesten Nachtstunde (Beurteilungszeitraum 1 Stunde) Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert in db(a) Planwert in db(a) IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO

18 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 18 von 27 8) Emissionskontingentierung Aus den durch die Vorbelastung verursachten Beurteilungspegeln wurden in Abschnitt 7 die zulässigen Planwerte ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden die gemäß DIN /4/ im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente berechnet. Die für betriebliche Nutzungen vorgesehenen Gewerbeflächen des Plangebietes wurden dazu in Teilflächen gegliedert. Den Teilflächen wird ein auf die Fläche bezogenes Lärm- bzw. Emissionskontingent zugewiesen (db(a)/m²). Emissionskontingente können in Bebauungsplänen festgesetzt werden. Bei der Planung von Einzelvorhaben ist zu prüfen, ob das der Teilfläche zugeordnete Lärmkontingent für die dort vorgesehene Nutzung ausreichend ist. Dies kann in Form einer Immissionsprognose bzw. durch Vergleich der Schallleistungspegel der geplanten Anlage mit dem maximal zulässigen Schallleistungspegel der beplanten Fläche erfolgen. Das Vorgehen zur Prüfung von Einzelvorhaben ist in Abschnitt 8.3 bzw. der DIN /4/ beschrieben. Bei der Berechnung der Emissionskontingente wurden gemäß den Vorgaben der DIN /4/ die folgenden Parameter gewählt: Die Emissionskontingente wurden mit Flächenschallquellen berechnet. Es wurde ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung mit (4 π r²) berücksichtigt. Im Plangebiet wurde freie Schallausbreitung zu Grunde gelegt. Die Aufteilung der Flächen wurde in Abstimmung mit der Gemeinde und dem beauftragen Planungsbüro wie im Lageplan (Anlage 5) dargestellt gewählt. Bei der Berechnung von Immissionsrichtwertanteilen zur Prüfung von Einzelvorhaben sind diese Parameter zu berücksichtigen. 8.1) Gliederung Die Berechnungen ergaben, dass eine Gliederung der geplanten Gewerbeflächen in acht Teilflächen zu günstigen Ergebnissen führt. Die einzelnen Teilflächen mit den tags und nachts möglichen Emissionskontingenten sind im Lageplan in Anlage 5 dargestellt und in Tabelle 5 zusammengefasst.

19 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 19 von 27 Tabelle 5: Zulässige Emissionskontingente L EK und Schallleistungspegel L WA Ca. Fläche in m² Tagsüber (6 bis 22 Uhr) Nachts (22 bis 6 Uhr) L EK in db(a)/m² L WA in db(a) L EK in db(a)/m² L WA in db(a) TF TF TF TF TF TF TF TF Die in den Tabellen 3 und 4 ermittelten Planwerte werden mit den o. g. Emissionskontingenten tagsüber und nachts am Immissionsort IO 14 ausgeschöpft. Dies wird in den Tabellen 3 und 4 der Anlage 6 deutlich. An den anderen Immissionsorten wären höhere Emissionskontingente zulässig. Um die zur Verfügung stehenden Emissionskontingente besser zu nutzen, könnten gemäß DIN /4/ Zusatzkontingente, z. B. Richtungssektoren, in die erhöhte Lärmkontingente abgestrahlt werden dürfen, festgesetzt werden. Aufgrund der Lage der Immissionsorte IO 3, IO 4 und IO 14 zu den geplanten Gewerbeflächen ist jedoch eine Festlegung von Richtungssektoren für Zusatzkontingente nicht sinnvoll. Die Richtungssektoren wären unpraktikabel schmal. 8.2) Hinweise zu möglichen Festsetzungen Die ermittelten Emissionskontingente sind für die Festsetzung in Bebauungsplänen bestimmt. In den Planzeichnungen sind dazu die Grenzen der in Anlage 5 dargestellten Teilflächen festzusetzen. Emissionskontingente In der textlichen Festsetzung sind die Werte der Emissionskontingente anzugeben. Die DIN /4/ empfiehlt folgende Formulierung: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (6 bis 22 Uhr) noch nachts (22 bis 6 Uhr) überschreiten.

20 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 20 von 27 Teilflächen (Anlage 5) LEK tagsüber db(a)/m² LEK nachts db(a)/m² TF TF TF TF TF TF TF TF Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN : , Abschnitt 5. Relevanzgrenze In der DIN /4/ wird ausgeführt, dass ein Vorhaben auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfüllt, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze). Es wird daher vorgeschlagen, die folgende Festsetzung aufzunehmen: Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet. Binnenwirksamkeit der Emissionskontingente Auch innerhalb des Plangebietes werden schutzbedürftige Nutzungen, d. h. Büroräume, angesiedelt. Gemäß TA Lärm /1/ gilt für Büros in Gewerbegebieten ein Immissionsrichtwert von 65 db(a). Da in Büros in aller Regel nachts nicht geschlafen wird, kann nachts ebenfalls der Immissionsrichtwert wie tagsüber angesetzt werden. Die Lage geplanter Büros sowie deren Abstände zu geplanten gewerblichen Schallquellen ist nicht bekannt. Bei der Berechnung der Emissionskontingente konnte daher nicht auf Büronutzungen eingegangen werden. Die Emissionskontingente beziehen sich auf die im Lageplan (Anlage 2) dargestellten maßgebenden Immissionsorte außerhalb des geplanten Gewerbegebietes. Im vorliegenden Fall wurde der Schutzanspruch des im Plangebiet liegenden Wohnhauses Blauer Lappen 14 mit der Einstufung der Schutzbedürftigkeit wie Mischgebiet (MI) bei der Ermittlung der Emissionskontingente berücksichtigt. Die Emissionskontingente sind darüber hinaus jedoch nicht binnenwirksam.

21 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 21 von 27 Konflikte zwischen gewerblichen Nutzungen und Büros sind wegen des relativ geringen Schutzanspruches von Büros grundsätzlich lösbar. Die Feinsteuerung kann damit soweit erforderlich in den dem Bebauungsplanverfahren nachgeordneten Einzelgenehmigungsverfahren stattfinden (siehe auch /20/). Es wird daher vorgeschlagen, die folgende Festsetzung aufzunehmen: Die Emissionskontingente beziehen sich auf die Immissionsorte außerhalb des geplanten Gewerbegebietes sowie das bereits im Plangebiet vorhandene Wohnhaus Blauer Lappen 14. Sie sind darüber hinaus nicht binnenwirksam. Emissionskontingente - TA Lärm /1/ Mit Hilfe der Festsetzung von Emissionskontingenten soll die spätere Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm /1/ gewährleistet werden. Die Emissionskontingente sind ein Planungsinstrument zur Vermeidung des sogenannten Windhundrennens. Ohne Kontingentierung wäre es möglich, dass ein Betrieb nur einen geringen Teil der Fläche, jedoch den überwiegenden Teil der zulässigen Schallemissionen ausschöpft. Indem die Emissionen an die zur Anlage gehörende Grundfläche gekoppelt werden, wird eine kontrollierte Veräußerung der Flächen ermöglicht. Ferner werden laute und leise Betriebe sich nach Möglichkeit auf geeigneten Flächen ansiedeln. In der Studie /19/ heißt es, dass man sich bewusst sein sollte, dass die auf den Einzelbetrieb bezogenen reduzierten Immissionsrichtwerte Zwischengrößen zur Sicherstellung des letztlich von allen Betrieben einzuhaltenden Immissionsrichtwertes sind. Sie markieren damit nicht die Grenzen zur schädlichen Umwelteinwirkung. Ihre Überschreitung könnte somit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht immer dann hingenommen werden, wenn durch andere Maßnahmen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ sichergestellt wird. Es wird ferner ausgeführt, dass sich besonders bei kleinräumiger Anwendung massive Überregulierungen ergeben können. Unsere eigenen Erfahrungen bestätigen dies. Ein Vorhaben kann daher auch bei Überschreitung der über die Emissionskontingente im Bebauungsplan implizit festgesetzten Immissionsrichtwertanteile zulässig sein. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die für die Anlage berechneten Beurteilungspegel an den Immissionsorten den festgesetzten Immissionsrichtwertanteil um nicht mehr als die in den Tabellen 3 und 4 der Anlage 6 ausgewiesenen möglichen Zusatzkontingente überschreiten. Die Existenz der Zusatzkontingente liegt im Kontingentierungsverfahren begründet. In vielen Fällen kann in der Praxis erst durch die Inanspruchnahme der möglichen Zusatzkontingente ein Vorhaben realisiert werden. Solange daher im konkreten Planungsfall gewährleistet ist, dass die Anforderungen der TA Lärm /1/ eingehalten werden, ist eine Überschreitung von aus den Emissionskontingenten abgeleiteten Immissionsrichtwertanteilen aus sachverständiger Sicht unkritisch. Bei anderer

22 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 22 von 27 Handhabung ergibt sich eine unnötige Überregulierung. Es wäre daher folgerichtig, die folgende Freistellungsklausel in den Bebauungsplan aufzunehmen oder explizit auf dieses Gutachten zu verweisen: Überschreitungen von aus den Emissionskontingenten ermittelten Immissionsrichtwertanteilen können ausnahmsweise hingenommen werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm bei den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen sowie beim bereits im Plangebiet vorhandenen Wohnhaus Blauer Lappen 14 sichergestellt ist. Weitergabe ungenutzter Emissionskontingente Aus sachverständiger Sicht bestehen gegen einen Handel oder Austausch ungenutzter Emissionskontingente keine Bedenken. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Emissionskontingente nicht mehrfach genutzt werden. Die DIN /4/ empfiehlt hierzu die folgende Festsetzung: Wenn Anlagen oder Betriebe Emissionskontingente von anderen Teilflächen in Anspruch nehmen, ist eine erneute Inanspruchnahme dieser Kontingente öffentlich-rechtlich auszuschließen (z. B. durch Baulast oder öffentlich rechtlichen Vertrag). 8.3) Prüfung von Einzelvorhaben Im Rahmen der bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm /1/ Geräuschimmissionsprognosen für die jeweils maßgebenden Einwirkungsbereiche zu erbringen. Die Immissionsprognosen können auf folgende Weise durchgeführt werden: a) Ableitung der zulässigen Immissionsrichtwertanteile für den jeweiligen Betrieb aus den festgesetzten Emissionskontingenten nebst Zusatzkontingenten mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung der im Abschnitt 8 bzw. in der DIN /4/ beschriebenen Parameter. Das vorliegende schalltechnische Gutachten muss dem beauftragten Gutachter dazu überlassen werden. b) Durchführung einer anlagenbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlage der TA Lärm /1/. Die gemäß a) ermittelten zulässigen Immissionsrichtwertanteile durch den Betrieb der geplanten Gewerbeflächen sollen möglichst nicht überschritten werden. Ggf. ist eine einzelfallbezogene Abwägung erforderlich.

23 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 23 von 27 Als Ersatz für eine Prognoseberechnung kommen in eindeutigen Fällen zur Vereinfachung Einschätzungen in Betracht. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der immissionswirksame Gesamt-Schallleistungsbeurteilungspegel der geplanten Nutzung niedriger als der zulässige Gesamt-Schallleistungsbeurteilungspegel der Teilfläche ist oder kein Nachtbetrieb geplant ist. In solchen Fällen kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die geplante Anlage den berechneten Immissionsrichtwertanteil einhält oder unterschreitet. Der Gesamt- Schallleistungsbeurteilungspegel einer Teilfläche A lässt sich aus dem Emissionskontingent L EK mit der folgenden Formel ermitteln: L WA = L EK + 10 x log A (db(a)) L WA : L EK : A : Schallleistungsbeurteilungspegel der Teilfläche, Emissionskontingent in db(a)/m², Größe der Teilfläche in m². Unabhängig von der Einhaltung der Immissionsrichtwertanteile dürfen die nach der TA Lärm /1/ zulässigen Maximalpegel sowie die Anhaltswerte der DIN /7/ für tieffrequente Geräusche durch die von den Anlagen verursachten Geräusche nicht überschritten werden. 8.4) Hinweise zu möglichen gewerblichen Nutzungen Im Sinne der Baunutzungsverordnung können im geplanten Gewerbegebiet tagsüber folgende Nutzungen zugelassen werden: auf den Teilflächen 2 und 7 nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe und auf den Teilflächen 1, 3, 4, 5, 6 und 8 nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe. Nachts sind im geplanten Gewerbegebiet folgende Nutzungen möglich: auf den Teilflächen 2 und 7 nicht störende Gewerbebetriebe und auf den Teilflächen 1, 3, 4, 5, 6 und 8 keine Nutzung. Im gesamten Gewerbegebiet ist Nachtbetrieb mit relevanten Schallemissionen im Außenbereich praktisch ausgeschlossen. Nennenswerter Nachtbetrieb kann wenn überhaupt nur in geschlossenen Hallen durchgeführt werden. Weitere Hinweise können bei Vorliegen konkreter Planungen gegeben werden.

24 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 24 von 27 9) Schutz gegen Außenlärm Bei Gewerbe- und Industrieanlagen wird gemäß DIN 4109 /8/ als maßgeblicher Außenlärmpegel der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ tagsüber zu Grunde gelegt. Darüber hinaus werden zusätzliche Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der Bundesstraße 203 sowie der geplanten Erschließungsstraße verursacht. Zur Ermittlung der Verkehrsbelastung der B 203 sowie der geplanten Erschließungsstraße werden aus den Verkehrszahlen entsprechend den Regeln der RLS-90 /10/ für den Straßenverkehr die Emissionsdaten für den Verkehr berechnet. Dazu wurde die aktuelle Verkehrsuntersuchung der Logos Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbh /29/ zu Grunde gelegt. Die darin für das Jahr 2025 prognostizierten durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen, der Schwerlastverkehrsanteil sowie die daraus resultierenden maßgebenden stündlichen Verkehrsstärken auf der Straße sind in Tabelle 7 zusammengefasst. Tabelle 7: Verkehrsmenge auf der B 203 und der Erschließungsstraße für das Prognosejahr 2025 Bezeichnung DTV Kfz/24h M t Kfz/h M n Kfz/h p t,n in % B 203 außerorts ,5 7,5 B 203 innerorts ,7 7,5 Erschließungsstraße Nord ,4 7,5 Erschließungsstraße Süd ,4 7,5 Erschließungsstraße ,1 7,5 DTV Kfz/24h: M t,n Kfz/h: p t,n %: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags, nachts, maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 203 beträgt außerorts 100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw 3 sowie innerorts 50 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Erschließungsstraße innerorts wird 50 km/h betragen. Für alle Straßenoberflächen wurde Asphaltbeton 0/11 zu Grunde gelegt. 3 Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t dürfen zum Teil auf Landstraßen nur 60 km/h fahren. Da dies nach Auskunft der Polizei jedoch nur auf einen Teil der Kfz zutrifft und Sondergenehmigungen erteilt werden, wurde zur sicheren Seite hin mit einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h gerechnet.

25 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 25 von 27 Aus den Angaben zur Verkehrsbelastung werden entsprechend den Regeln der RLS-90 /10/ die Emissionsdaten für den Straßenverkehr berechnet. Diese Emissionsdaten gelten für lange gerade Strecken ohne nennenswerte Abschirmung oder Reflexion und sind in Tabelle 8 zusammengefasst. Tabelle 8: Emissionsdaten der B 203 und der Erschließungsstraße, Prognosejahr 2025 Verkehrsweg Emissionspegel L m,e in db(a) tags nachts B 203 außerorts 67,0 59,6 B 203 innerorts 63,8 56,4 Erschließungsstraße Nord 60,8 53,4 Erschließungsstraße Süd 61,4 54,0 Erschließungsstraße 53,1 45,8 Die Berechnung der Beurteilungspegel für den Straßenverkehrslärm wurde mit Hilfe des Rechenprogramms Cadna A, Version der Datakustik GmbH nach dem Teilstückverfahren für das gesamte Plangebiet durchgeführt. Die ermittelten Lärmpegelbereiche im Plangebiet sind in der Isophonenkarte in der Anlage 7 dargestellt. Sie beziehen sich auf Fenster im ersten Obergeschoss. Die Isophonenkarte kann für die Entwicklung von Festsetzungen zu Maßnahmen zum passiven Schallschutz herangezogen werden. Die Isophonenkarte zeigt, dass sich der für eine Bebauung vorgesehene Bereich des geplanten Gewerbegebietes in den Lärmpegelbereichen III und IV gemäß DIN 4109 /8/ befindet. Die Anforderungen der DIN 4109 /8/ an die Schalldämmung von Außenfassaden von Büroräumen in den Lärmpegelbereichen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Lärmpegelbereich III R w erf 30 db, Lärmpegelbereich IV R w erf 35 db. Außenfassaden von Aufenthaltsräumen in Wohnungen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Lärmpegelbereich III R w erf 35 db, Lärmpegelbereich IV R w erf 40 db. Für Außenbauteile ohne Sichtverbindung zur B 203 und der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße kann das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,erf um 5 db vermindert werden. Die Anforderungen im Lärmpegelbereich III werden in der Regel mit massiven Außenwänden und bei einwandfreier Ausführung mit marktüblichen Wärmeschutzfenstern erfüllt.

26 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 26 von 27 Es wird vorgeschlagen, zum Schutz von Büroräumen gegen Außenlärm die folgende Festsetzung aufzunehmen: Zum Schutz vor Außenlärm sind Wohn- und Büroräume, mit passivem Schallschutz zu versehen. Der passive Schallschutz muss mindestens den nachfolgend genannten Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109 entsprechen: Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,erf für Büroräume erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,erf für Aufenthaltsräume in Wohnungen IV 35 db 40 db III 30 db 35 db Für Außenbauteile ohne Sichtverbindung zur B 203 und der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße kann das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,erf um 5 db vermindert werden. Hinweise Die Berechnung der Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr auf der B 203 und der Erschließungsstraße beim bereits im Plangebiet vorhandenen Wohnhaus Blauer Lappen 14 ergab Werte von 59 db(a) tags und 48 db(a) nachts. Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN /3/ von tags 60 db(a) und nachts 50 db(a) unterschritten. Büroräume im Lärmpegelbereich IV, die zum dauernden geistigen Arbeiten vorgesehen sind, sollten so gestaltet werden, dass sie zur Lüftung mindestens ein Fenster an der nicht der B 203 und der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße zugewandten Gebäudeseite besitzen oder der Raum mittels einer raumlufttechnischen Anlage belüftet wird oder die Fenster mit schallgedämpften Belüftungseinrichtungen ausgestattet sind. Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betriebsgrundstück stehen, sind gemäß TA Lärm /1/ der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Dazu gehören auch Parkgeräusche durch Mitarbeiter-Pkw. Die Geräusche auf dem Betriebsgelände werden zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen erfasst und beurteilt. Gemäß TA Lärm /1/ sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

27 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 27 von 27 sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV /10/) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilungspegel für den anlagenbezogenen Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen werden nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /11/ berechnet und gemäß 16. BImSchV /10/ beurteilt. Grundlage der Berechnung ist die über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) sowie der Lkw-Anteil p des Verkehrs. Der durch die im Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen verursachte, anlagenbezogene Verkehr ist nicht bekannt. Nach Auskunft des Auftraggebers wird der anlagenbezogene Verkehr über die B 203 (Friedrichswerk) führen. Konflikte zwischen anlagenbezogenem Verkehr und zu schützenden Räumen sind im Sinne der TA Lärm /1/ jedoch grundsätzlich lösbar. Die entsprechende Prüfung erfolgt in den dem Bebauungsplanverfahren nachgeordneten Einzelgenehmigungsverfahren. Dipl.-Ing.(FH) Kerstin Peters (Geprüft) Dipl.-Geophys. Bernd Dörries (Verfasser)

28 Copyright Deutsche Landesvermessung Seite (1,1) TÜK 1: Schleswig-Holstein/Hamburg Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland Kirchspielsweg 6, Heide Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lohe-Rickelshof Übersichtskarte INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Projektnummer: Datum: Maßstab: Anlage 1 ohne Maßstab

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