INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK BUSCH GmbH
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- Annegret Lange
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1 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Bekanntgegeben als Stelle zur Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen nach 29b BlmSchG Schalltechnisches Gutachten Objekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Nordhastedt zur geplanten Getränkeabfüllung der Brunnen 18 GmbH Erstellt für: Brunnen 18 GmbH c/o KLT-Consult GmbH Schillerstraße Hannover Kronshagen, Bearbeiter: H. Busch Bericht Nr.: Dieses schalltechnische Gutachten umfasst 30 Seiten und 6 Anlagen. Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH Tel Eckernförder Straße 315 Fax D Kronshagen
2 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 2 von 30 Gliederung 1) Zusammenfassung ) Ausgangslage ) Zielsetzung ) Örtliche Gegebenheiten, Betriebsbeschreibung ) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien ) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung ) Den Berechnungen zu Grunde gelegte Schallschutzmaßnahmen ) Schallquellen ) Emissionsdaten der Zusatzbelastung ) Vorbelastungen ) Fremdgeräusche ) Geräuschbeurteilung ) Grundlagen ) Beurteilungspegel und Maximalpegel ) Qualität der Ergebnisse ) Tieffrequente Geräusche ) Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ) Vergleich von Beurteilungspegeln, Maximalpegeln und Immissionsrichtwerten27 11) Hinweise zu aus schalltechnischer Sicht erforderlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes... 27
3 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 3 von 30 Anlagen 1 Übersichtskarte 2 Lageplan mit geplantem Betriebsgelände, Schallquellen, umliegenden Gewerbebetrieben und Immissionsorten im Maßstab 1 : Bau- und Betriebsbeschreibung 4 Eingabedaten 5 Auszug aus den Schallpegelberechnungen für den Immissionsort IO 3 6 Immissionsanteile, Beurteilungspegel und Maximalpegel
4 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 4 von 30 1) Zusammenfassung Die Brunnen 18 GmbH plant im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Nordhastedt eine Abfüllanlage für Getränke in zwei Ausbaustufen. Im Bebauungsplan soll ein Sondergebiet (SO) Getränkeabfüllung festgesetzt werden, hierfür soll ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden. Den Auftrag zum Gutachten erteilte der Geschäftsführer der Brunnen 18 GmbH, Herr Klare. Die örtlichen Gegebenheiten sind aus der Übersichtskarte (Anlage 1), dem Lageplan (Anlage 2) sowie den im Text enthaltenen Bildern ersichtlich. Die als Anlage 3 beiliegende Bau- und Betriebsbeschreibung beschreibt den Dreischichtbetrieb an einem Tag mit Vollauslastung in der zweiten Ausbaustufe. Dem Plangebiet sind Gewerbegebiete mit dort angesiedelten Betrieben und Anlagen sowie eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerken benachbart. Gemäß Punkt 4.2 c) der TA Lärm /1/ ist eine Berücksichtigung der Vorbelastungen durch Geräusche benachbarter Betriebe und Anlagen nur erforderlich, wenn die Geräusche der zu beurteilenden Anlage, d. h. des geplanten Abfüllbetriebes, relevant zu einer Richtwertüberschreitung beitragen. Dies ist i. d. R. ausgeschlossen, wenn die geltende Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db unterschritten werden. Die Berechnungen ergaben, dass die um 6 db reduzierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ tagsüber eingehalten oder unterschritten werden. Nachts können die um 6 db reduzierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/auch bei Durchführung von Dreischichtbetrieb eingehalten oder unterschritten werden, sofern die in Abschnitt 0 dargestellten Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Anforderungen der TA Lärm /1/ an Maximalpegel können tagsüber und nachts eingehalten werden. Hinweise zum Schutz vor tieffrequenten Geräuschen finden sich in Abschnitt 9.4). Berechnungsergebnisse zum anlagenbezogenen Verkehr im öffentlichen Straßenraum finden sich in Abschnitt 9.5). Aus schalltechnischer Sicht scheint die Planung damit unter Berücksichtigung der in Abschnitt 0 dargestellten Schallschutzmaßnahmen genehmigungsfähig. Hinweise zu schalltechnisch erforderlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes finden sich in Abschnitt 11).
5 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 5 von 30 2) Ausgangslage Die Brunnen 18 GmbH plant im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Nordhastedt eine Abfüllanlage für Getränke. Im Bebauungsplan soll ein Sondergebiet (SO) Getränkeabfüllung festgesetzt werden. Es sind zwei Ausbaustufen vorgesehen. Insgesamt ist in der zweiten Ausbaustufe mit einer Tagesproduktion von bis zu ca Paletten mit PET-Flaschen und bis zu 320 Paletten mit Getränkedosen zu rechnen. Mehrweg- und Glasflaschen sollen nach derzeitigem Stand nicht abgefüllt werden. Für den Bebauungsplan soll ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden. Den Auftrag zum Gutachten erteilte der Geschäftsführer der Brunnen 18 GmbH, Herr Klare. 3) Zielsetzung Für die Bauleitplanung ist die DIN Schallschutz im Städtebau /4/ rechtlich eingeführt. Diese Vorschrift verweist explizit auf die detaillierteren Regeln der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm /1/. Da die TA Lärm /1/ zum Teil schärfere Anforderungen stellt (Maximalpegelkriterium, lauteste Nachtstunde usw.) und diese Anforderungen spätestens im Baugenehmigungsverfahren abgeprüft würden, hat es sich bewährt, die TA Lärm /1/ bereits in der Bauleitplanung heranzuziehen. Dem Plangebiet sind Gewerbegebiete mit dort angesiedelten Betrieben und Anlagen sowie eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerken benachbart. Gemäß Punkt 4.2 c) der TA Lärm /1/ ist eine Berücksichtigung der Vorbelastung durch Geräusche benachbarter Betriebe und Anlagen nur erforderlich, wenn die Geräusche der zu beurteilenden Anlage, d. h. des geplanten Abfüllbetriebes, relevant zu einer Richtwertüberschreitung beitragen. Dies ist i. d. R. ausgeschlossen, wenn die geltende Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db unterschritten werden. Ziel der schalltechnischen Untersuchung ist damit die Ermittlung der Beurteilungspegel durch den geplanten Betrieb durch ein detailliertes Prognoseverfahren. Die ermittelten Beurteilungspegel werden mit den um 6 db verminderten Immissionsrichtwerten der TA Lärm /1/ verglichen. Falls sich Überschreitungen der verminderten Immissionsrichtwerte ergeben, sollen geeignete Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen werden.
6 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 6 von 30 4) Örtliche Gegebenheiten, Betriebsbeschreibung Die örtlichen Gegebenheiten sind aus der Übersichtskarte (Anlage 1), dem Lageplan (Anlage 2) sowie den im Text enthaltenen Bildern ersichtlich. Anlage 1 zeigt die Lage des ca. 5,4 ha großen geplanten Betriebsgeländes nordwestlich von Nordhastedt. Der Lageplan (Anlage 2) zeigt das Betriebsgelände mit den maßgeblichen Schallquellen und den umliegenden Gewerbebetrieben und Anlagen sowie den bei den nächstgelegenen Wohnhäusern befindlichen Immissionsorten (IO). Die Mineralwasser- und Getränkeabfüllung der Brunnen 18 GmbH ist auf einem Betriebsgelände nordöstlich der Straße Lindhorst in Nordhastedt geplant. Der Betrieb soll in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Gemäß der vorliegenden Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Nordhastedt (Stand September 2017) soll der Betrieb in der zweiten Ausbaustufe insgesamt ca. 30 Mitarbeiter beschäftigen. Durch die Stadtwerke Heide und den Wasserverband Süderdithmarschen sind danach jährlich ca. 1,3 Millionen m³ Wasser vertraglich gesichert. Diese werden von Brunnen über Rohrleitungen zur geplanten Anlage geführt. Die als Anlage 3 beiliegende Bau- und Betriebsbeschreibung beschreibt den Betrieb in der 2. Ausbaustufe. Hinweis: Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) verlangt, dass Betrieb mit voller Auslastung zu Grunde gelegt wird. Anlässlich seltener Ereignisse können jedoch unter bestimmten Umständen an bis zu zehn Tagen oder Nächten des Jahres gewisse Richtwertüberschreitungen zugelassen werden. Die Beschreibung in Anlage 3 bezieht sich daher auf den Betrieb anlässlich des 11.-stärksten Betriebstages im Sommer mit entsprechend warmer Witterung. Das folgende Bild 1 zeigt den anlässlich der Ortsbesichtigung vom aufgenommenen Blick über das Plangebiet Richtung Osten auf die benachbarten Gewerbeflächen. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Betriebsgrundstück der Brammer Rohstoffe GmbH. Es handelt sich um einen Recyclingsbetrieb. Wohnnutzungen sind hier nicht vorhanden. Südlich der derzeit noch nicht ausgebauten Straße Lindhorst befindet sich u. A. das Betriebsgelände eines Speditionsbetriebes.
7 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 7 von 30 Bild 1 Blick über das Plangebiet Richtung Osten auf die benachbarten Gewerbeflächen, Aufnahme vom Einen Blick Richtung Südwesten zeigt Bild 2. Wohnnutzungen befinden sich hier auf dem Betriebsgrundstück der Pizzeria Avanti (Heider Straße 34) sowie auf dem westlich angrenzenden Wohngrundstück Heider Straße 36. Diese sind im Bild rot markiert.
8 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 8 von 30 Bild 2 Blick über das Plangebiet Richtung Südwesten auf die benachbarten Gewerbeflächen und Wohnnutzungen, Aufnahme vom Einen Blick über die nordwestlich angrenzende Biogasanlage nebst den dort in größerem Abstand folgenden Wohngebäuden zeigt Bild 3.
9 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 9 von 30 Bild 3 Blick Richtung Nordwesten auf die Biogasanlage sowie die dort folgenden Wohnnutzungen, Aufnahme vom Das Untersuchungsgebiet ist im Wesentlichen eben. Die abschirmende und reflektierende Wirkung von Gebäuden usw. wurde in den Berechnungen berücksichtigt. 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 08/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm), , /3/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, Schreiben vom ,
10 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 10 von 30 /4/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/02 und Beiblatt zu Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/87, /5/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /6/ VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, 08/76 1, /7/ DIN EN , Bauakustik, Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, 04/2001, /8/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 03/97, /9/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV), 06/90, geändert durch Art. 1 V vom , /10/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, /11/ DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /12/ DIN , Teil 1: Schallschutz im Hochbau, Mindestanforderungen, 01/2018, /13/ DIN , Teil 2: Schallschutz im Hochbau, Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen, 01/2018, /14/ Akustik - Bestimmung der Tonhaltigkeit von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages für die Beurteilung von Geräuschimmissionen, Berichtigungen zu DIN 45681: von 08/2006, /15/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274) zuletzt geändert durch Art. 3 G vom I 2771, /16/ Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1748). Weitere verwendete Unterlagen: /17/ Parkplatzlärmstudie: 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2007, /18/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1995, 1 Die VDI 2571 wurde im Oktober 2006 zurückgezogen. Da die Inhalte der Richtlinie jedoch nach Auskunft des Umweltbundesamtes weiterhin den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wurde nach dieser Richtlinie gerechnet.
11 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 11 von 30 /19/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiteren typischen Geräuschen insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005, /20/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2002, /21/ Durch den Auftraggeber überlassener Lageplan vom , /22/ Ingenieurbüro für AKUSTIK, schalltechnisches Gutachten zur geplanten Erweiterung der Biogasanlage auf der Flur 3, Flurstück 229 an der Heider Straße in Nordhastedt, Bericht Nummer gsw01 vom , /23/ Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Nordhastedt, Gebiet nordöstlich der Heider Straße (B 204), Bereich ehemaliges Grundstück der Firma Cornelius, 1988, /24/ Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Nordhastedt für das Gebiet östlich der Heider Straße und nördlich des Ziegeleiweges, 2001, /25/ Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Nordhastedt für das Gebiet östlich der Heider Straße und nördlich der Straße Lindhorst, ) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung Anlässlich der Ortsbesichtigung vom wurden die den Berechnungen zu Grunde gelegten maßgeblichen Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor der Mitte der meistbetroffenen schutzbedürftigen Fenster bzw. Wohnraumfenster festgelegt. Sofern die Anforderungen der TA Lärm /1/ an diesen meistbelasteten Immissionsorten eingehalten oder unterschritten werden, kann davon ausgegangen werden, dass dies auch bei den weiter entfernt gelegenen Immissionsorten gleicher Schutzbedürftigkeit der Fall ist. Es brauchen daher nicht alle umliegenden Wohnraumfenster berücksichtigt zu werden. Die Immissionsorte sind im Lageplan (siehe Anlage 2) eingetragen. Die Schutzbedürftigkeit der umliegenden Wohnnutzungen wurde auf Grundlage der vorhandenen Bauleitplanung (/23/ bis /25/) mit dem Amt Heider Umland abgestimmt. Betriebsbezogenes Wohnen ist in den Bebauungsplänen Nr. 18 /24/ und Nr. 21 /25/ ausgeschlossen. Die im vorliegenden schalltechnischen Gutachten unseres Büros /22/ zur Erweiterung der benachbarten Biogasanlage zu Grunde gelegten Schutzbedürftigkeiten wurden dabei bestätigt.
12 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 12 von 30 Die folgende Tabelle 1 zeigt die für die schalltechnische Untersuchung maßgeblichen Immissionsorte nebst ihrer Schutzbedürftigkeit sowie der zugehörigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/. Tabelle 1 : Immissionsorte mit Einstufung nach Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Immissionsort entspr. (Anlage 2) Adresse Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte in db(a) für den Tag für die Nacht Imm.-Ort Nr. 1 Heider Straße 34 GE Imm.-Ort Nr. 2 Heider Straße 34, GE Reetdachhaus Imm.-Ort Nr. 3 Heider Straße 36 MD Imm.-Ort Nr. 4 Heider Straße 256 MD Imm.-Ort Nr. 5 Büro Biogasanlage GE Lindhorst 1 Imm.-Ort Nr. 6 Lindhorst 3, Büro Brammer Rohstoffe GE Schutzbedürftig sind gemäß DIN 4109 /11/: Wohnräume einschließlich Wohndielen, Schlafräume einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Küchen können je nach Ausgestaltung hinzugezählt werden, sofern sie hinsichtlich der Größe und Einrichtung als Wohnraum erkennbar sind. Für Büroräume kann, da dort nicht übernachtet wird, nachts derselbe Schutzanspruch wie tagsüber angesetzt werden.
13 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 13 von 30 7) Den Berechnungen zu Grunde gelegte Schallschutzmaßnahmen Um nächtliche (22 bis 6 Uhr) Überschreitungen der um 6 db verminderten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ zu vermeiden, wurden für den Nachtbetrieb der geplanten Anlagen die folgenden mit dem Auftraggeber abgestimmten Schallschutzmaßnahmen zu Grunde gelegt: (1) Nachts finden, wie in der Betriebsbeschreibung (Anlage 3) dargestellt, keine Lkw Beoder Entladungen, kein Staplerbetrieb im Außenbereich sowie keine sonstigen betrieblichen Aktivitäten mit im Außenbereich relevanten Schallimmissionen bei den umliegenden Wohngebäuden statt. Auch Lkw-Kühlaggregate werden auf dem Gelände nachts i. d. R. nicht betrieben. (2) Je volle Nachtstunde darf ein Lkw auf das Gelände fahren und auf dem Lkw- Parkplatz abgestellt werden. Der Betrieb einer Lkw-Standheizung ist in mit einer Einschaltdauer von 50 % je Nachtstunde möglich. (3) Hallentore sind nachts nach Auskunft des Auftraggebers auch aus hygienischen Gründen geschlossen. Dachluken können bis zu einer Öffnungsfläche von 10 m² nachts geöffnet sein. (4) Die beiden an der Südostfassade des geplanten Gebäudes vorgesehenen Zu- und Abluftanlagen haben ein immissionswirksamer Schallleistungspegel von jeweils L WA 85 db(a). (5) Die haustechnischen Anlagen auf dem Dach des Gebäudes haben einen immissionswirksamer Schallleistungspegel von ebenfalls jeweils L WA 85 db(a). Sofern diese Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, kann in den geplanten Hallen auch Dreischichtbetrieb durchgeführt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Geräusche der Abfüllanlagen und der elektrisch betriebenen Flurförderfahrzeuge in den Hallen außen nicht immissionsrelevant einwirken. Weitere Hinweise können bei Vorliegen von Detailplanungen gegeben werden. 8) Schallquellen 8.1) Emissionsdaten der Zusatzbelastung Die den nachfolgenden Berechnungen zu Grunde gelegten Schallleistungspegel und Innenpegel sind, soweit sie noch nicht in Abschnitt 0 beschrieben sind, im nachfolgenden Text, in Tabelle 2 sowie in Tabelle 1 der Anlage 4 zusammengefasst.
14 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 14 von 30 In den Schallleistungspegeln ist soweit erforderlich ein Zuschlag für Impulshaltigkeit gemäß Abschnitt A des Anhangs der TA Lärm /1/ enthalten. Die verwendeten Werte stammen aus den angegebenen Quellen bzw. aus eigenen Messungen vor Ort oder an vergleichbaren Anlagen. Ladebetrieb Es werden überwiegend Paletten an Innenrampen mit Torrandabdichtung verladen. Dabei werden elektrisch betriebene Handhubwagen oder Gabelstapler eingesetzt. In der Studie /18/ von 1995 wird für die Beladung von Lkw mit Paletten durch Hubwagen über Innenrampen mit Torrandabdichtung ein auf die Stunde bezogener Schalleistungsbeurteilungspegel von L WA,r = ca. 76 db(a) je Vorgang angegeben. Eigene Schallpegelmessungen an einer vergleichbaren Anlage ergaben einen auf die Stunde bezogenen Schallleistungspegel von: L WA,r = 70 db(a) für mit Getränkepaletten beladene Handhubwagen, L WA,r = 83 db(a) für leere Handhubwagen. Diese Werte wurden den Berechnungen zu Grunde gelegt. Der auf die Stunde bezogene Schallleistungsbeurteilungspegel L WA,r für die Verladung von 33 Paletten auf einen Lkw nebst Leerpaletten ergibt sich damit wie folgt: L WAr, Innenrampe = 10*log(10^(70/10) +10^(83/10)) + 10 x log (33 + 4) = 83,4 db(a) + 15,7 db = ca. 99 db(a) Für Geräuschspitzen wird in der Studie /18/ bei Einsatz von Staplern an Innenrampen mit Torrandabdichtung ein maximaler Schallleistungspegel von 100 db(a) angegeben. Bei Einsatz von Palettenhubwagen an Innenrampen mit Torrandabdichtung ist ein maximaler Schallleistungspegel von bis zu 117 db(a) zu erwarten. Dieser Wert wurde durch Schallpegelmessungen an einer vergleichbaren Anlage bestätigt. Bei Einsatz von Staplern mit entsprechend größeren Gummireifen ergibt sich gemäß der Studie /18/ ein bis zu 6 db niedrigerer Schalleistungsbeurteilungspegel von L WA,r = ca. 70 db(a) je Vorgang. In diesem Wert ist den eigenen Erfahrungen zu Folge das Rollgeräusch der Elektrostapler im Lkw enthalten. Zur sicheren Seite hin wurde jedoch der Betrieb der lauteren Elektrohubwagen zu Grunde gelegt.
15 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 15 von 30 Betrieb von Kühlaggregaten Bei Emissionsmessungen an diesel- und elektrisch betriebenen Kühlaggregaten von Lkw waren die 90%-Vertrauensbereichsobergrenzen der Schallleistungspegel ermittelt worden. Diese Werte wurden den Berechnungen zu Grunde gelegt: Kühlaggregat elektrisch 91 db(a), Kühlaggregat dieselbetrieben 100 db(a) bzw. 58 db(a)/m bei ca. 15 km/h Fahrgeschwindigkeit. Kühlaggregate können z. T. tieffrequente Einzeltöne im Sinne der DIN /8/ abstrahlen (siehe dazu auch Abschnitt 9.4)). Parkgeräusche Für die Parkgeräusche auf den Betriebsgeländen wurden die in der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz /17/ ermittelten Werte verwendet. Es wurde für Pkw-Parken ein Wert von 67 db(a) je Stunde und Stellplatz ohne den Durchfahrtanteil des Verkehrs zu Grunde gelegt. In den Berechnungen wurde zur sicheren Seite hin das 1 db lautere Betonsteinpflaster mit Fasen > 3 mm angesetzt. Selbstverständlich können auch andere Fahrbahnbeläge gewählt werden. Für Lkw-Parkvorgänge wurde gemäß /17/ ein Wert von 80 db(a) zu Grunde gelegt. Die Durchfahrtanteile wurden gemäß /17/ jeweils mit separaten Zuschlägen berücksichtigt. Sonstige stationäre Schallquellen In der geplanten Halle sollen Abfüllanlagen und elektrobetriebene Flurförderfahrzeuge eingesetzt werden. Die dabei verursachten Geräusche sind nach sachverständiger Erfahrung bei üblicher Stahl-Leichtbauweise und einem glatten Hallenboden außen i. d. R. nicht wahrnehmbar. Auf die Berücksichtigung der Innenpegel wird daher verzichtet. Bei der Berücksichtigung geöffneter Oberlichter wird ein Innenpegel von 80 db(a) zu Grunde liegt. Sonstige Schallquellen Die übrigen den Berechnungen zu Grunde gelegten Schallleistungspegel und Innenpegel sind in der folgenden Tabelle 2 zusammengefasst.
16 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 16 von 30 Tabelle 2 : Zu Grunde gelegte Innen- und Schalleistungspegel Schallquelle Innenpegel ca. db(a) Schalleistungspegel ca. db(a) Quelle Lkw-Fahrt, auf eine Bewegung je /19/ Std. und m bezogen Lkw-Fahrt mit dieselbetriebenem /19/, * Kühlaggregat, auf eine Bewegung je Std. und m bezogen Lkw-Standheizung * Abtanken Tank-Lkw mit erhöhtem * Standgas Pkw-Fahrt, auf eine Bewegung je /17/ Std. und m bezogen Sprinter-Fahrt, auf eine Bewegung je *, /17/, /19/ Std. und m bezogen Sprinter Laden per Hand * Staplerbetrieb (mit * Impulsgeräuschen durch schlagende Gabeln) Aufnahmen eines Abrollcontainers /20/ durch einen Lkw Absetzen eines Abrollcontainers /20/ durch einen Lkw Produktionsbetrieb * Maximalpegel Pkw-Kofferraumklappe zuschlagen /17/ Lkw-Druckluftbremse entlüften /19/ Staplergabel schlagen bei * Leerfahrt auf dem Hof Ladebetrieb mit Hubwagen an /18/ Innenrampen Geräuschspitze beim Container- Absetzen 123 /20/ * Eigene Messung an vergleichbaren Anlagen
17 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 17 von ) Vorbelastungen Dem Plangebiet sind Gewerbegebiete mit dort angesiedelten Betrieben und Anlagen sowie eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerken benachbart. Gemäß Punkt 4.2 c) der TA Lärm /1/ ist eine Berücksichtigung der Vorbelastung durch Geräusche benachbarter Betriebe und Anlagen nur erforderlich, wenn die Geräusche der zu beurteilenden Anlage, d. h. des geplanten Abfüllbetriebes, relevant zu einer Richtwertüberschreitung beitragen. Dies ist i. d. R. ausgeschlossen, wenn die geltende Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db unterschritten werden. Eine Berücksichtigung der durch benachbarte Betriebe und Anlagen verursachten Geräusche war vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. 8.3) Fremdgeräusche Fremdgeräusche entstehen durch den Verkehr auf den umliegenden Straßen. Ferner entstehen Fremdgeräusche durch die in Abschnitt 4) beschriebenen benachbarten Betriebe und Anlagen. Eine Verdeckung der Anlagengeräusche durch die Fremdgeräusche im Sinne von Punkt Absatz 5 der TA Lärm /1/ ist jedoch nicht zu erwarten. 9) Geräuschbeurteilung 9.1) Grundlagen Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/, /2/, /3/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Geräuschmerkmalen, z. B. Tönen, Impulsen, Informationsgehalt gebildet wird. Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dabei einem konstanten Geräusch dieses Beurteilungspegels während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. In die Ermittlung des Beurteilungspegels gehen zusätzlich Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ein:
18 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 18 von 30 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T : Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I : Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben e) bis g) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a)
19 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 19 von 30 nachts 50 db(a) c) in urbanen Gebieten tags nachts 63 db(a) 45 db(a) d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 60 db(a) 45 db(a) e) in Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 55 db(a) 40 db(a) f) in Reinen Wohngebieten tags nachts 50 db(a) 35 db(a) g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags nachts 45 db(a) 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis g) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ Folgendes festgelegt: Die Art der mit a) bis g) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen.
20 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 20 von 30 Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse: Wenn in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden die oben angegebenen Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann von einer Anordnung abgesehen werden. In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der oben angegebenen Immissionsrichtwerte verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Folgende Werte dürfen in Gebieten nach Nr. b) bis g) (Gewerbegebiete bis Kurgebiete) nicht überschritten werden: tags 70 db(a), nachts 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nr. b) (Gewerbegebiete) am Tage um nicht mehr als 25 db, in der Nacht um nicht mehr als 15 db überschreiten und in Gebieten nach Nr. c) bis g) (Urbanes Gebiet bis Kurgebiete) am Tage um nicht mehr als 20 db und in der Nacht um nicht mehr als 10 db überschreiten. 9.2) Beurteilungspegel und Maximalpegel Die Beurteilungspegel für den Zustand mit Vollbetrieb nach Umsetzung des 2. Bauabschnittes wurden auf Grundlage der in den Abschnitten 4), 0, 8.1) und Anlage 4 dargestellten Schallschutzmaßnahmen, Schallleistungspegel und Einwirkzeiten sowie den ggf. erforderlichen Zuschlägen ermittelt. Die Berechnungen
21 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 21 von 30 erfolgten mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version 2017 MR 1 der Firma Datakustik. In diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden zum Teil mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst erhebliche Datenmengen. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle wird daher verzichtet. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 4 sind die Eingabedaten für die Berechnung vollständig dargestellt. In Anlage 5 ist ein Auszug aus den Berechnungen der Maximalpegel für den Immissionsort IO 3 zur exemplarischen Darstellung des Berechnungsganges wiedergegeben. Als Maximalpegel werden die für den jeweiligen Immissionsort höchsten Schallpegel einzelner Schallquellen bezeichnet. Berechnungsergebnisse Die folgende Tabelle 3 fasst die für alle Immissionsorte errechneten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch den Betrieb der geplanten Getränkeabfüllanlage tagsüber zusammen. Dabei wurden die in Abschnitt 0 beschriebenen Schallschutzmaßnahmen zu Grunde gelegt. Zur besseren Übersicht sind hier auch die für die jeweiligen Immissionsorte ermittelten Maximalpegel dargestellt. Den errechneten Beurteilungspegeln sind die für den jeweiligen Immissionsort gültigen um 6 db reduzierten Immissionsrichtwerte, den Maximalpegeln die jeweils zulässigen Maximalwerte in Klammern hinzugefügt. Die ungerundeten Beurteilungspegel sowie die Immissionsanteile sind in Tabelle 1 der Anlage 6 zusammengefasst. Die Maximalpegel zeigt Tabelle 3 der Anlage 6.
22 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 22 von 30 Tabelle 3 : Beurteilungspegel durch die Zusatzbelastung und Maximalpegel tagsüber (Beurteilungszeit 16 Stunden) Immissionsort Adresse Beurteilungspegel db(a) Maximalpegel db(a) IO 1 Heider Straße (59) 70 (95) IO 2.1 Heider Straße 34, 47 (59) 70 (95) Reetdachhaus IO 2.2 s. o. 53 (59) 70 (95) IO 3 Heider Straße (54) 70 (90) IO 4 Heider Straße (54) 61 (90) IO 5 Büro Biogasanlage 57 (59) 72 (95) Lindhorst 1 IO 6 Lindhorst 3, Büro Brammer Rohstoffe 48 (59) 62 (95) Maximalpegel entstehen tagsüber durch Geräuschspitzen von Schallquellen im Außenbereich. Dazu gehören Impulsgeräusche aus der Ladezone, das Schlagen der Gabeln von Staplern, das Entlüften von Lkw-Druckluftbremsen sowie das Zuschlagen von Pkw-Türen und Kofferraumklappen. Die folgende Tabelle 4 fasst die durch den Betrieb der geplanten Abfüllanlage verursachten Beurteilungspegel und Maximalpegel unter Berücksichtigung der in Abschnitt 0 dargestellten Schallschutzmaßnahmen für die Beurteilungszeit nachts zusammen. Die ungerundeten Beurteilungspegel sowie die Immissionsanteile sind in Tabelle 2 der Anlage 6 zusammengefasst. Die Maximalpegel zeigt Tabelle 3 der Anlage 6.
23 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 23 von 30 Tabelle 4 : Beurteilungspegel durch die Zusatzbelastung und Maximalpegel nachts mit Schallschutzmaßnahmen, (Beurteilungszeit 1 Stunde) Immissionsort Adresse Beurteilungspegel db(a) Maximalpegel db(a) IO 1 Heider Straße (44) 55 (70) IO 2.1 Heider Straße 34, 36 (44) 49 (70) Reetdachhaus IO 2.2 s. o. 39 (44) 55 (70) IO 3 Heider Straße (39) 56 (65) IO 4 Heider Straße (39) 43 (65) IO 5 Büro Biogasanlage 40 (44) 56 (70) Lindhorst 1 IO 6 Lindhorst 3, Büro Brammer Rohstoffe 38 (44) 44 (70) Maximalpegel entstehen nachts durch das Entlüften von Lkw-Druckluftbremsen bei der Einfahrt auf das Betriebsgelände sowie dem Abstellen der Kfz auf dem Lkw- Parkplatz sowie durch das Zuschlagen von Pkw-Türen und Kofferraumklappen auf den Pkw-Stellplätzen. 9.3) Qualität der Ergebnisse Die Ausbreitungsberechnungen wurden in der 500 Hz- Oktave durchgeführt. Die Bodendämpfung wurde nach dem alternativen Verfahren gemäß Punkt der ISO /2/ angesetzt. Die meteorologische Korrektur C met sowie die Bewuchsdämpfung wurden nicht berücksichtigt. Die reflektierende und abschirmende Wirkung vorhandener Gebäude wurde, soweit schalltechnisch relevant, berücksichtigt. Die Aussagesicherheit von Immissionsprognosen kann generell auf zwei verschiedene Weisen sichergestellt werden. Sofern für die Emissionsdaten Mittelwerte angesetzt werden, ist die Unsicherheit der Einflussgrößen zu erfassen und zu quantifizieren. Es ist dann i. d. R. der Nachweis zu führen, dass die
24 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 24 von 30 Immissionsrichtwerte mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 90 % eingehalten werden. Im vorliegenden Fall wurden die Schallleistungspegel, Innenpegel und Einwirkzeiten eher an der oberen Grenze des Vertrauensbereichs angesetzt. Ferner wurde kumulierter Betrieb der geplanten Anlagen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 0 beschriebenen Schallschutzmaßnahmen kann daher davon ausgegangen werden, dass die ermittelten Beurteilungspegel bei bestimmungsgemäßem Betrieb i. d. R. eher an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches liegen. Auf eine statistische Unsicherheitsanalyse wurde daher verzichtet. 9.4) Tieffrequente Geräusche Im Rahmen dieses Gutachtens wurde auch das Auftreten tieffrequenter Geräusche entsprechend Punkt 7.3 der TA Lärm /1/ untersucht. In der TA Lärm /1/ werden Hinweise zur Ermittlung und Bewertung schädlicher Umwelteinwirkungen in Innenräumen gegeben. Aufgrund der schalltechnischen Komplexität von Innenräumen (Größe, Ausstattung, Außenbauteile) sind allgemeingültige Regeln, die von Außenschallpegeln eindeutig auf das Vorliegen schädlicher tieffrequenter Geräusche in Innenräumen schließen lassen, nicht vorhanden. Aus den Ergebnissen von Messungen, die im Außenbereich vorgenommen wurden, sind daher nur grobe Abschätzungen tieffrequenter Geräusche im Innenraum möglich. Bei den im Rahmen des Gutachtens untersuchten Schallquellen, die den in der TA Lärm /1/, Punkt A.1.5 aufgeführten Beispielen entsprechen (z. B. Abgaskamine von Blockheizkraftwerken), wurde auf das Auftreten tieffrequenter Anteile im Spektrum geachtet. Grundsätzlich ist bei den Immissionsorten nicht mit unzulässigen tieffrequenten Geräuschen im Sinne der TA Lärm /1/ in Verbindung mit der DIN /8/ zu rechnen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: in den schutzbedürftigen Räumen und an den Bauteilen im Bereich des Immissionsortes treten keine Resonanzerscheinungen auf, es werden übliche Außenbauteile für Fenster, Türen, Wände und Dächer verwendet, die dem Stand der Technik entsprechen, von den geplanten Schallquellen werden keine deutlich hervortretenden tieffrequenten Einzeltöne abgestrahlt.
25 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 25 von 30 Gasmotoren mit üblichen Betriebsdrehzahlen von etwa Umdrehungen pro Minute neigen bauartbedingt dazu, tieffrequente Einzeltöne im Sinne der DIN /8/ abzustrahlen. Um in den nächstgelegenen Wohngebäuden deutlich wahrnehmbar und damit schädlichen tieffrequente Einzeltöne durch die Abgaskamin der beiden geplanten Blockheizkraftwerke sicher ausschließen zu können, sind daher auf die Zündfrequenz des BHKW abgestimmte Schalldämpfer vorzusehen. Bei der Auslegung des Abgasschalldämpfers sollte der Stand der Technik ausgeschöpft werden. Entsprechende Schalldämpfer werden z. B. durch die Nießing Anlagenbau GmbH, Borken-Marbeck 2 oder Kutzner + Weber, Maisach 3, angeboten. Weitere Berechnungen hierzu können bei Vorliegen von Detailplanungen durchgeführt werden. Sollte es zu Beschwerden über störende tieffrequente Geräusche kommen, wären ggf. Messungen an den Quellen bzw. in den betroffenen Wohnhäusern erforderlich. 9.5) Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Fahrzeuggeräusche auf Betriebsgrundstücken sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit Betriebsgrundstücken stehen, sind gemäß TA Lärm /1/ der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Dazu gehören auch Parkgeräusche durch Mitarbeiter-Pkw. Die Geräusche auf dem Betriebsgelände werden zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen erfasst und beurteilt. Die Beurteilungspegel für anlagenbezogenen Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen werden hingegen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /10/ berechnet und gemäß 16. BImSchV /9/ beurteilt. Grundlage der Berechnung ist die über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) sowie der prozentuale Lkw-Anteil p des Verkehrs. Gemäß TA Lärm /1/ sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
26 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 26 von 30 sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen 4, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung /9/ erstmals oder weitergehend überschritten werden. Vorgehen Gemäß Betriebsbeschreibung (Anlage 3) sind nach Realisierung des 2. Bauabschnittes an einem Betriebstag mit voller Auslastung ca. 100 Pkw-Fahrten, ca. 10 Sprinter- und ca. 110 Lkw-Fahrten zu erwarten. Diese verlassen das Gewerbegebiet über die Straße Lindhorst und fahren dann auf die Heider Straße (L 316). Durch den geplanten Neubau nimmt der Verkehr dort zu. In den Berechnungen wird davon ausgegangen, dass jeweils 2/3 der obengenannten Fahrzeugmenge auf der L 316 die Richtung Nordwesten bzw. Südosten einschlagen. Da die Berechnungen gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) /9/ normalerweise für einen Jahresmittelwert der zu erwartenden Verkehrsmengen durchgeführt werden, beinhaltet dieser Ansatz Sicherheiten. Die Beurteilungspegel durch Verkehrslärm wurden im Sinne von Punkt 7.4 der TA Lärm /1/ exemplarisch für das am dichtesten an den Straßen gelegene und damit am stärksten mit Verkehrslärm belastete außerhalb des Gewerbegebietes gelegene Wohnhaus Heider Straße 36 (IO 3) berechnet. Wenn die Anforderungen der TA Lärm /1/ hier eingehalten werden können, ist dies auch bei den sonstigen umliegenden Wohngebäuden gewährleistet. Die Straßen sind asphaltiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Heider Straße (L 316) beträgt 100 km/h für Pkw und 60 km/h bzw. 80 km/h für den Schwerlastverkehr. Zur sicheren Seite hin wurde für die Lkw eine zulässige Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h zu Grunde gelegt. Die Berechnungen ergaben am Immissionsort IO 3 auf der Südwestseite des Wohngebäudes Heider Straße 36 Beurteilungspegel durch den anlagenbezogenen Verkehr von 57 db(a) tagsüber und 50 db(a) nachts. Der Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) /9/ beträgt in Mischgebieten 64 db(a) tagsüber und 54 db(a) nachts. Der Immissionsgrenzwert wird also um jeweils mehr als 3 db unterschritten. 4 Unter Berücksichtigung der Rundungsregeln der RLS-90 /9/ ist dies bereits ab einer Pegelzunahme von 2,1 db bzw. bei einer Zunahme der Verkehrsmenge von ca. 62% erreicht.
27 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 27 von 30 Damit würden die oben genannten drei Kriterien selbst bei einer Verdopplung des vorhandenen Verkehrs auf der L 316 durch die geplante Abfüllanlage nicht erreicht werden. Eine weitergehende Verkehrslärmuntersuchung bzw. Prüfung organisatorischer Schallschutzmaßnahmen ist damit nicht erforderlich. 10) Vergleich von Beurteilungspegeln, Maximalpegeln und Immissionsrichtwerten Die in Tabelle 1 der Anlage 6 bzw. Tabelle 3 des Abschnitts 9.2) dargestellten Berechnungsergebnisse zeigen, dass die um 6 db reduzierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ tagsüber nach Realisierung des geplanten 2. Bauabschnittes eingehalten oder unterschritten werden. Die in Tabelle 2 der Anlage 6 bzw. in Tabelle 4 des Abschnitts 9.2) dargestellten Berechnungsergebnisse für die nächtlichen Beurteilungspegel zeigen darüber hinaus, dass die um 6 db reduzierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ nachts unter Berücksichtigung der in Abschnitt 0 dargestellten Schallschutzmaßnahmen ebenfalls eingehalten oder unterschritten werden. Die Anforderungen der TA Lärm /1/ an Maximalpegel können tagsüber und nachts ebenfalls eingehalten werden. Aus schalltechnischer Sicht scheint die Planung damit unter Berücksichtigung der in Abschnitt 0 dargestellten Schallschutzmaßnahmen genehmigungsfähig. 11) Hinweise zu aus schalltechnischer Sicht erforderlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Die Berechnungen ergaben, dass die in den Abschnitten 0 und 9.4) dargestellten Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen: (1) Kein nächtlicher Betrieb mit relevanten Schallimmissionen im Außenbereich, (2) Je volle Nachtstunde darf ein Lkw auf das Gelände fahren und auf dem Lkw- Parkplatz abgestellt werden. Der Betrieb einer Lkw-Standheizung ist in mit einer Einschaltdauer von 50 % je Nachtstunde möglich. (3) Hallentore sind nachts nach Auskunft des Auftraggebers auch aus hygienischen Gründen geschlossen. Dachluken können nachts bis zu einer Öffnungsfläche von 10 m² geöffnet sein.
28 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 28 von 30 (4) Die beiden an der Südostfassade des geplanten Gebäudes vorgesehenen Zu- und Abluftanlagen haben ein immissionswirksamer Schallleistungspegel von jeweils L WA 85 db(a). (5) Die haustechnischen Anlagen auf dem Dach des Gebäudes haben einen immissionswirksamer Schallleistungspegel von ebenfalls jeweils L WA 85 db(a), (6) für die Abgaskamine der beiden geplanten Blockheizkraftwerke sind geeignete tieffrequent wirksame Schalldämpfer auszulegen (siehe dazu Abschnitt 9.4). Festsetzungen bedürfen grundsätzlich einer städtebaulichen Begründung im Sinne des 9 des Baugesetzbuches /16/. Aus sachverständiger Sicht sollten Festsetzungen auf ein Minimum begrenzt werden. Betriebszeiteinschränkungen oder organisatorische Schallschutzmaßnahmen können nach sachverständiger Kenntnis z. B. nicht festgesetzt werden. Die obengenannten Schallschutzmaßnahmen sind nach sachverständiger Einschätzung nicht im Bebauungsplan festzusetzen sondern im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren durch Auflagen sicherzustellen. 11.1) Passive Schallschutzmaßnahmen Darüber hinaus bestehen aus baurechtlicher Sicht Schutzansprüche gegenüber Außenlärm. Dabei ist die DIN 4109 /11/ zu berücksichtigen. Die bauaufsichtlich als öffentliches Recht eingeführte DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, vom November 1989 /11/ wurde im Januar 2018 durch die Neufassung der Norm /12/, /13/ abgelöst. Die neue DIN 4109 /12/, /13/ ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Im öffentlichen Recht sind die Regelungen der alten DIN 4109 /11/ damit noch bindend. Bei der Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen bestehen zwischen alter und neuer DIN 4109 Unterschiede. Angesichts der in die Zukunft gerichteten Planung sowie der nach sachverständiger Kenntnis bevorstehenden bauaufsichtlichen Einführung der neuen geänderten DIN 4109 /12/ werden in diesem schalltechnischen Gutachten die etwas schärferen Regelungen der neuen DIN 4109 /12/ herangezogen. Im Regelfall wird gemäß Punkt der DIN 4109 /13/ als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm /1/ im Bebauungsplan für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tages-Immissionsrichtwert zzgl. 3 db zu Grunde gelegt. Vorliegend ergibt sich damit ein maßgeblicher Außenlärmpegel von L a = 68 db(a). Überschlägige Berechnungen hinsichtlich des zusätzlichen Immissionsanteiles von der Heider Straße (L 316) ergaben, dass von dort 10 db
29 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 29 von 30 geringere Pegel verursacht werden. Die Heider Straße führt insoweit nicht zu geänderten Ergebnissen. Wohnnutzungen sind im Plangebiet nach sachverständiger Kenntnis nicht vorgesehen. Für Büros ergibt sich das erforderliche bewertete Bau Schalldämm Maß R w,ges der Gesamt-Außenbauteile nach Gleichung (6) der DIN /12/ zu: erf. R w,ges = L a - K Raumart = 33 db erf. R w,ges L a K Raumart erforderliches bewertetes Bau Schalldämm Maß des gesamten Außenbauteiles in db, Maßgebliche Außenlärmpegel in db gemäß Abschnitt der DIN /13/, Schutzbedürftigkeit der Raumart in db. Dabei gilt für die Raumarten: K Raumart in db Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien 25 Aufenthaltsräume in Wohnungen, 30 Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume und Ähnliches 35 Mindestens einzuhalten sind erf. R w,ges 35 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien bzw. erf. R w,ges 30 db 5 für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Um gesunde Arbeitsverhältnisse zu sichern, wird die folgende Festsetzung zu passiven Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen: Für die Gesamt-Außenfassaden gemäß DIN 4109 schutzbedürftiger Büroräume sind erforderliche bewertete Bau Schalldämm Maß R w,ges 33 db sicherzustellen. Gegebenenfalls zusätzlich: Für Wohnräume wäre ein 5 db höherer Wert sicherzustellen. 5 Diese Anforderung wird in der Regel durch handelsübliche Wärmeschutzfenster erfüllt.
30 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 30 von 30 Hinweis: Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf das bewertete Bau-Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 ohne besonderen Nachweis um 5 db gemindert werden. 11.2) Zugänglichkeit der Normen Gemäß einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Koblenz sind die im Bebauungsplan genannten Normen nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe und der Stelle, an der sie eingesehen werden können, zu bezeichnen. Es wird daher vorgeschlagen, die folgende Festsetzung aufzunehmen: Alle genannten Normen und Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und in der Deutschen Nationalbibliothek, Leipzig, archiviert. Prüfer: Dipl.-Ing. (FH) Stefanie Roczek MSc (Sachverständige) Verfasser: Dipl. Ing. Henning Busch (Messstellenleiter)
31 Copyright Deutsche Landesvermessung Seite (1,1) TÜK 1: Schleswig-Holstein/Hamburg Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Brunnen 18 GmbH, c/o KLT-Consult GmbH, Schillerstraße 32, Hannover Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Nordhastedt zurr geplantenn Getränkeabfüllung der Brunnen 18 GmbH Übersichtskarte INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Projektnummer: 1 Datum: Maßstab: ohne Anlage: 1
32 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 wlk Fa hr g we Lager BA 2 Verladung IO 4 Geplante Abfüllanlagen Brunnen 18 GmbH WA Biogasanlage Ca. 45 Pkw-Stellpl. WE Lk wfa IO 5 BA 1 hr we Technik BA 2 g Technik BA 1 Ca. 11 Lkw-Stellpl. geplante Büro Brammer Rohstoffe GmbH Stellplatz für Lkw u. ä. Lin IO 6 dh or st IO 3 He id er St ra IO 2.2 ße IO 2.1 IO 1 Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Brunnen 18 GmbH, c/o KLT-Consult GmbH, Schillerstraße 32, Hannover INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Nordhastedt zur geplanten Getränkeabfüllung der Brunnen 18 GmbH Projektnummer: Datum: Lageplan mit geplantem Betriebsgelände, Schallquellen, umliegenden Gewerbebetrieben und Immissionsorten Maßstab: 1 : 2520 Anlage 2
33 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 1 von 6 Kronshagen, Anlage 3 Bau- und Betriebsbeschreibung: Geplante Mineralwasserabfüllung der Brunnen 18 GmbH Lindhorst, Nordhastedt Die Daten zur Betriebsbeschreibung der geplanten Mineralwasserabfüllung der Brunnen 18 GmbH in Nordhastedt erhielten wir durch den Geschäftsführer, Herrn Klare, sowie einen Mitarbeiter, Herrn Otto-Küstner. Nordöstlich der Straße Lindhorst in Nordhastedt ist auf einem ca. 5,7 ha großen Betriebsgelände die Mineralwasser- und Getränkeabfüllung der Brunnen 18 GmbH geplant. Der Betrieb soll in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Durch die Stadtwerke Heide und den Wasserverband Süderdithmarschen sind jährlich ca. 1,3 Millionen m³ Wasser vertraglich gesichert. Diese werden von Brunnen über Rohrleitungen zur geplanten Anlage geführt. Für die Bauleitplanung ist nachzuweisen, dass die schalltechnischen Anforderungen im Endausbauzustand eingehalten werden können. Die folgende Betriebsbeschreibung beschreibt daher den Betrieb bei vollständiger Nutzung des geplanten Geländes. Nach Auskunft des Auftraggebers sind zwei Ausbaustufen mit jeweils einer PET- Einwegflaschen Anlage sowie einer Dosenabfüllanlage geplant. Bei Zweischichtbetrieb ergeben sich die maximalen täglichen Produktionsmengen gemischter Behältergrößen von ca.: 1. Ausbaustufe 1.1. PET Abfüllanlage Flaschen/d entsprechend 595 Europaletten/d 1, 1.2. Dosenabfüllanlage Dosen/d entsprechend 160 Europaletten/d Ausbaustufe zusätzlich 2.1. PET Abfüllanlage Flaschen/d entsprechend 595 Europaletten/d, 2.2. Dosenabfüllanlage Dosen/d entsprechend 160 Europaletten/d. Insgesamt ist in der zweiten Ausbaustufe also mit einer Tagesproduktion von bis zu ca Paletten mit PET-Flaschen und bis zu 320 Paletten mit Getränkedosen zu rechnen. Mehrwegund Glasflaschen sollen nach derzeitigem Stand nicht abgefüllt werden. 1 Ca. 565 Flaschen pro Palette 2 Ca Dosen pro Palette Anlage 3 Bau- und Betriebsbeschreibung Anlage 3
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