Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

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1 Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_05_Repgen.indd :32:34

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3 Hamburger Examenskurs Zivilrecht Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft (Hg.) Sachenrecht Prof. Dr. Tilman Repgen unter Mitarbeit von Dr. Urte Hüsch-Nesemann Skripten des Hamburger Examenskurses 1. Auflage 2008/2009 Band 5 Juris_05_Repgen.indd :32:34

4 Hamburger Examenskurs Skriptenreihe 2008/2009 Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Schlüterstraße 28, Hamburg Herausgeber: Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Umschlaggestaltung: BFGF Büro für Gestaltungsfragen, Hamburg Satz und Layout: Das Herstellungsbüro, Hamburg Druck und Vertrieb: Mauke & Schweitzer ohg, Hamburg Juris_05_Repgen.indd :32:34

5 Inhalt Literaturhinweise...XIII A. Einleitung: Aufgabe des Sachenrechts, Grundbegriffe, Prinzipien...1 I. Aufgabe des Sachenrechts...1 II. Grundbegriffe Person Subjektives Recht Sache...4 a. Grundbegriff...4 b. Wesentlicher Bestandteil...5 c. Zubehör, Früchte, Nutzungen...5 III. Prinzipien Bestimmtheitsgrundsatz Publizitätsprinzip Trennungs- und Abstraktionsprinzip...6 B. Besitz und Besitzschutz...8 I. Begriff, Funktion, Rechtsnatur Begriff Funktion Rechtsnatur...9 II. Der Besitzerwerb Tatsächliche Sachherrschaft Besitzwille...10 III. Juristische Personen...10 IV. Der Besitzdiener, V. Besitzarten Eigen- und Fremdbesitz Unmittelbarer und mittelbarer Besitz...11 a. Unmittelbarer Besitz...11 b. Voraussetzungen mittelbaren Besitzes...11 c. Keine Rechtswirksamkeit erforderlich...12 Juris_05_Repgen.indd :32:34

6 d. Übertragung...12 e. Beendigung mittelbaren Besitzes Erbenbesitz Mitbesitz...13 VI. Der Besitzschutz Verbotene Eigenmacht 858 I Die Selbsthilfe des Besitzers nach a. Besitzwehr...14 b. Besitzkehr...15 c. Wiedereinräumung des Besitzes, d. Voraussetzungen...15 e. Einwendungen des Beklagten...16 f. Rechtsfolge...16 VII. Anspruch bei Besitzstörung, VIII. Fall 1: Der Falschparker Sachverhalt Lösung...17 a. Besitzer...17 b. Verbotene Eigenmacht, 858 I...18 c. Selbsthilfe nach 859 I und III...18 d. Ergebnis...20 IX. Fall 2: Parken im Hof Sachverhalt Lösung...21 a. Frage 1) Unterlassen des Parkens im Innenhof...21 b. Frage 2) Ansprüche des V gegen A auf Entfernung der Tische, Stühle und Blumenkästen...24 C. Eigentumsbegriff, Eigentumsschranken und Abwehranspruch aus I. Umfassende Verhaltensberechtigung; Funktionen...30 II. Charakteristika des Eigentums...31 III. Rechtfertigung des Privateigentums...32 IV. Überblick über die Eigentumsschranken Die Fälle mangelnden Eigeninteresses Inhaltsbeschränkungen aus überwiegendem Einwirkungsinteresse...33 a. 904 aggressiver Notstand...34 b. 912 Überbau...34 c. 917, 918 Notweg...34 Juris_05_Repgen.indd :14:02

7 3. Egalisierung der Eigentümer in gleicher Lage...35 a. Regelungsproblem...35 b. Leitidee des Gesetzes...35 c. Gesetzliche Systematik...35 d. 14 BImSchG Ausgleichs- bzw. Verbesserungsanspruch und Duldungspflicht e. Fälle eines überwiegenden Abwehrinteresses der Eigentümer gleicher Lage...36 f. Fälle eines zurückweichenden Abwehrinteresses der Eigentümer gleicher Lage V. Der Abwehranspruch aus 1004 I BGB Eigentumsstörung Störer Duldungspflicht Verjährung Rechtsfolgen...41 a. Beseitigung...41 b. Unterlassung...42 VI. Fall 3: Der Brandschaden Sachverhalt Lösung...43 a. Anspruch gem. 823 I...43 b. Anspruch gem. 836 (vermutetes Verschulden)...43 c. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. 906 II d. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. 906 II 2 analog...44 E. Eigentumserwerb von Mobilien...47 I. Der rechtsgeschäftliche Erwerb vom Berechtigten Die Verfügungsbefugnis (Berechtigung) Der Übereignungstatbestand...48 a. Die wirksame dingliche Einigung...48 b. Übergabe...49 c. Übergabesurrogate...49 d. Übertragung»kurzer Hand«, 929 S II. Der Erwerb vom Nichtberechtigten Einigung, 929 S Übergabe oder Übergabesurrogate Guter Glaube des Erwerbers Kein Abhandengekommensein der Sache, Juris_05_Repgen.indd :14:02

8 III. Der gesetzliche Eigentumserwerb Erbgang 1922 I Ersitzung 937ff Verbindung 946, Vermischung, Vermengung Verarbeitung a. Herstellung...55 b. Neue Sache...55 c. Kein überwiegender Stoffwert...55 d. Rechtsfolge...56 e. Ausgleichsansprüche Fruchterwerb IV. Fall 4: Schwedische Kronen Sachverhalt Lösung...59 a. Anspruch auf Herausgabe des schwedischen Geldes gem E. Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum...67 I. Kurze Einführung in die Kreditsicherung...67 II. Der Eigentumsvorbehalt Funktion Die gesetzliche Regelung in Arten des Eigentumsvorbehalts...70 a. Einfacher Eigentumsvorbehalt...70 b. Nachträglicher Eigentumsvorbehalt...70 c. Verlängerter Eigentumsvorbehalt...71 d. Erweiterter Eigentumsvorbehalt...72 e. Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt...73 f. Nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers...73 III. Die Sicherungsübereignung Begriff und Konstruktion Der Rückübertragungsanspruch Der Sicherungsfall Das Sicherungseigentum in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz des Sicherungsnehmers...77 Juris_05_Repgen.indd :32:34

9 5. Die antizipierte Sicherungsübereignung...77 a. Voraussetzungen...77 b. Übersicherung...78 F. Das Pfandrecht...80 I. Einleitung...80 II. Entstehung des Pfandrechts...81 III. Verknüpfung mit der gesicherten Forderung...81 IV. Übertragung des Pfandrechts...82 V. Erlöschen des Pfandrechts ohne Verwertung...82 VI. Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger VII. Schutz des Pfandrechts...83 VIII. Die Verwertung des Pfandes Öffentliche Versteigerung Verkauf nach den Regeln der ZPO Freihändiger Pfandverkauf Wirkung der Verwertung...84 G. Übereignung von Grundstücken, Grundbuchrecht, Rangordnung...85 I. Das Grundbuchrecht Zweck und Inhalt des Grundbuchs Gesetzliche Regelung Prinzip der Formalität Eintragungsvoraussetzungen...87 a. Der Antrag...87 b. Eintragungsbewilligung...88 c. Voreintragung des Betroffenen...89 II. Die Verfügung über Grundstücksrechte, insbesondere die Auflassung, 873, 925 I III. Die Rechtslage zwischen Einigung und Eintragung Schutz vor Zwischenverfügungen Schutz vor nachträglichen Verfügungsbeschränkungen Das Anwartschaftsrecht des Erwerbers...91 IV. Rangordnung der Grundstücksrechte Relevanz und Sinn der Rangordnung Bedeutung der Rangordnung in der Zwangsvollstreckung Die Rangordnung nach Juris_05_Repgen.indd :32:34

10 V. Fall 5: Vorsichtige Mutter Sachverhalt Lösung...95 a. Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Eintragung...95 b. Eintragung in das Grundbuch...97 H. Gutgläubiger Erwerb, Vormerkung und Widerspruch...99 I. Die Vermutungsregel des II. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs Der Schutzbereich der 892, Welche Rechtsgeschäfte werden von 892, 893 erfasst? Wann ist der Erwerb aufgrund von 892 ausgeschlossen? a. Unredlichkeit b. Der Widerspruch III. Die Vormerkung Voraussetzungen a. Zu sichernder Anspruch b. Voluntatives Element c. Eintragung Der Erwerb der Vormerkung vom Nichtberechtigten Die Wirkungen der Vormerkung a. Sicherungswirkung b. Rangwirkung c. Vollwirkung IV. Fall 6: Die Vormerkung Sachverhalt: Lösung a. Sachverhaltsvariante b. Sachverhaltsvariante V. Fall 7: Kauf mit Risiko Sachverhalt: Lösung a. Eigentum der A b. Ergebnis Juris_05_Repgen.indd :32:34

11 I. Grundpfandrechte I. Einleitung Die Grundpfandrechte als leistungsfähiges Kreditsicherungsmittel Die Beteiligten Rechtsgrund und Eigenständigkeit der Grundpfandrechte Arten der Grundpfandrechte Buch- und Briefgrundpfandrechte Fremd- und Eigentümergrundpfandrechte Schutz der Grundpfandrechte Die Verwertung II. Die Hypothek Die Bestellung Die Geltendmachung der Hypothek, a. Voraussetzungen b. Rechtsfolge Der abgeleitete Erwerb der Hypothek, Gutgläubiger Erwerb, III. Die Grundschuld Begriff und Funktion Bestellung der Grundschuld Die Sicherungsabrede Die Geltendmachung der Grundschuld und Einreden des Eigentümers Die Befriedigung des Gläubigers a. Leistung auf die Forderung b. Leistung auf die Grundschuld IV. Fall Sachverhalt Lösung a. Frage 1) b. Frage 2) c. Frage 3) J. Ansprüche aus dem Eigentum, insbesondere Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I. Der Vindikationsanspruch aus Die Voraussetzungen Ausschluss des Anspruchs Juris_05_Repgen.indd :32:34

12 a. Das Recht zum Besitz b. Dem Eigentümer gegenüber II. Nebenansprüche im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Interessenlage und Rechtsnatur Vindikationslage als gemeinsame Voraussetzung Besitzerarten als Systematisierungselement a. Unredlicher Besitzer b. Besitzer im Verzug c. Der verklagte Besitzer d. Deliktischer Besitzer Ansprüche des Eigentümers auf die Nutzungen a. Der redliche Besitzer b. Der unredliche und der verklagte Besitzer c. Der deliktische Besitzer Ansprüche des Eigentümers auf Schadensersatz a. Der redliche Besitzer b. Der verklagte Besitzer Zusammenfassende Übersicht zu den Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe von Nutzungen und Schadensersatz Ansprüche des Besitzers auf Verwendungsersatz, 994ff a. Interessenlage und gesetzliche Differenzierung b. Verwendungsbegriff c. Vindikationslage als gemeinsame Grundlage d. Redlicher Besitzer e. Unredlicher und verklagter Besitzer f. Zusammenfassende Übersicht III. Konkurrenzen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Vertragliche Sekundäransprüche Deliktsrecht Bereicherungsrecht a. Leistungskondiktion b. Eingriffskondiktion IV. Fall 9: Möbel im Innenhof Sachverhalt (Abwandlung von Fall 2) Lösung a. Ansprüche des V gegen A auf Zahlung einer»nutzungsentschädigung« b. Ergebnis Juris_05_Repgen.indd :32:34

13 Literaturhinweise Das vorliegende Skriptum will und kann nicht die aufmerksame Lektüre eines Lehrbuchs zum Sachenrecht ersetzen. Die Auswahl an guter Literatur ist sehr groß. Stets ist aber darauf zu achten, dass das Ziel das Verständnis des Gesetzes und nicht die Anhäufung von Informationen ist, da im Examen die Bewältigung unbekannter Sachverhalte und Fragestellungen auf der Grundlage der Beherrschung der Prinzipien und Funktionsweise des Gesetzes verlangt wird. Dieses Ziel kann nur erreichen, wer beim Erlernen des Wissens immer wieder die Rückkoppelung zum Gesetz sucht und übt. Alpmann/ Schmidt, Sachenrecht, 3 Bde., Baur/ Stürner, Lehrbuch des Sachenrechts, 17. Aufl Blank, Sachenrecht, Repetitorium Juris, 3 Bde., 2000 Brehm/ Berger, Sachenrecht, 2. Aufl Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 7. Aufl Czeguhn/ Ahrens, Fallsammlung zum Sachenrecht, 2006 Eckert, Sachenrecht, 4. Aufl Englisch, Fälle und Lösungen zum Sachenrecht, 2005 Gerhardt, Mobiliarsachenrecht, 5. Aufl Gerhardt, Immobiliarsachenrecht, 5. Aufl Gottwald, Prüfe dein Wissen, Sachenrecht, 14. Aufl Gursky, Fälle und Lösungen nach höchstrichterlichen Entscheidungen, Sachenrecht, 12. Aufl Gursky, 20 Probleme aus dem BGB, Sachenrecht, 7. Aufl Gursky, 20 Probleme aus dem BGB, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, 7. Aufl Habersack, Examens-Repetitorium Sachenrecht, 5. Aufl Koch/ Löhnig, Fälle zum Sachenrecht, 2008 Lange/ Scheyhing/ Schiemann, Fälle zum Sachenrecht, 6. Aufl Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung, 8. Aufl Meder/ Czelk, Grundwissen Sachenrecht, 2005 Medicus, Bürgerliches Recht, 21. Aufl Michalski/ Schulenburg, Sachenrecht, 2 Bde Neuner, Sachenrecht, 3. Aufl Reinicke/ Tiedtke, Kreditsicherung, 5. Aufl Schellhammer, Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, 2. Aufl Schreiber, Sachenrecht, 5. Aufl Schwabe, Sachenrecht, 5. Aufl Vieweg/ Neumann/ Regenfus, Examinatorium Sachenrecht, 2003 Vieweg/ Röthel, Casebook Sachenrecht, 2003 Vieweg/ Werner, Sachenrecht, 3. Aufl Juris_05_Repgen.indd :32:35

14 Weber, H., Kreditsicherheiten, 7. Aufl Weber, R., Sachenrecht, 2 Bde 2005 Weirich, Grundstücksrecht, 3. Aufl Westermann, Sachenrecht, 7. Aufl Westermann, H. P., BGB Sachenrecht, 11. Aufl Wieling, Sachenrecht, 5. Aufl (auch online) Wilhelm, Sachenrecht, 3. Aufl Wolf/ Wellenhofer, Sachenrecht, 24. Aufl Wörlen, Sachenrecht, 7. Aufl Juris_05_Repgen.indd :32:35

15 A. EINLEITUNG: AUFGABE DES SACHENRECHTS, GRUNDBEGRIFFE, PRINZIPIEN A. Einleitung: Aufgabe des Sachenrechts, Grundbegriffe, Prinzipien I. Aufgabe des Sachenrechts Während das Schuldrecht die Fragen der Vermögensverteilung regelt (wem gebührt was?), ist der Gegenstand des dritten Buches des BGB die tatsächliche Vermögenszuordnung (wem gehört was?). Aus dieser Grundaufgabe des Sachenrechts folgen manche wichtigen Erkenntnisse: Im Sachenrecht stellen sich keine Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Es ist gänzlich ungeeignet, solche Gerechtigkeitsfragen zu beantworten. Mögliche gesellschaftliche Konflikte über die Fragen der Verteilung von Vermögensgegenständen haben im Sachenrecht keinen Platz. Hat man also beispielsweise die Eigentumslage bezüglich eines Grundstücks geklärt, so ergibt sich daraus auf keinen Fall eine Antwort darauf, ob es dem Eigentümer auch gehören soll. Dieser Umstand ist bei der Beantwortung von Fallfragen immer sehr genau zu bedenken. Das Sachenrecht gibt immer nur Auskunft darüber, wem Vermögensgegenstände augenblicklich rechtlich zugeordnet sind. Es möchte damit die wichtigen Ziele der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit befördern. Mit einer gewissen Berechtigung weist man darauf hin, dass auch anderen Teilen des Zivilrechts solche Zuordnungsfunktion zukomme 1. Das Schuldrecht gibt zum Beispiel Auskunft darüber, wem ein Forderungsrecht (Anspruch) zusteht. Das Erbrecht ordnet den Nachlass den Erben zu, sei es nun durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Der entscheidende Zuordnungsunterschied gegenüber dem Schuldrecht ist, dass sich das Sachenrecht auf Rechtsverhältnisse an Sachen, nicht auch auf andere beliebige Gegenstände wie z. B. Forderungsrechte bezieht. Ein Rechtsverhältnis daran sei hier erinnert ist eine rechtlich gestaltete Beziehung unter Personen, sei es unter zwei oder mehreren bestimmten Personen (Sonderbeziehung), sei es auch nur zwischen einer Person und allen übrigen Personen, denen es untersagt ist, deren Berechtigung zu missachten. Im Sachenrecht geht es stets um eine solche Beziehung im Hinblick auf eine Sache. Sein Gegenstand ist nicht ein Verhalten einer anderen Person, ein Leistungsrecht o. ä., sondern eine Sache. Das ändert freilich nichts daran, dass die Rechtsbeziehung nur zwischen Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) besteht. Man spricht zwar von einem»recht an einer Sache«, aber man hat keine rechtliche Beziehung zu der Sache selbst, weil das Recht nur zwischen seinen Subjekten bestehen kann. Wer wie Robinson Crusoe völlig allein auf einer menschenleeren Insel ist, hat 1 Staudinger/ Seiler (2007), Einl. zum Sachenrecht, Rn. 19f.; Habersack, Rn Juris_05_Repgen.indd :32:35

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