Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen
|
|
- Meike Ritter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 7. Abschnitt: Störungen im Schuldverhältnis 44 Überblick I. Allgemeines II. Arten der Leistungsstörung lies zu I. bis II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 21, Rn. 1-7 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn Verantwortlichkeit des Schuldners I. Haftung für eigenes Verschulden Beispielsfälle 87 und 88 II. Haftung für fremdes Verschulden Beispielsfall 89 III. Haftung ohne Verschulden Beispielsfall 90 lies zu I. bis III.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 20, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht Rn oder JuS, und JuS 2007, Unmöglichkeit der Leistung I. Auswirkungen auf die primären Leistungspflichten Beispielsfälle II. Schadensersatz statt der Leistung Beispielsfall 97 III. Aufwendungsersatz Beispielsfall 98 IV. Rücktritt lies zu I. bis IV.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 22, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn c oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn und
2 2 JURA 2005, und JuS 2006, und JURA 2006, oder JURA 2006, und JA 2005, und JuS 2008, Schuldnerverzug I. Voraussetzungen II. Rechtsfolgen III Besonderheiten beim gegenseitigen Vertrag lies zu I. bis III.: Box/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 23, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn Gläubigerverzug I. Voraussetzungen II. Rechtsfolgen Beispielsfall 99 Beispielsfall 96 lies zu I. bis II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 23, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn Die Schlechtleistung I. Überblick über die gesetzliche Regelung II. Anwendungsbereich der Vorschriften über die Schlechtleistung III. Schadensersatz statt der Leistung IV. Schadensersatz neben der Leistung V. Aufwendungsersatz VI. Rücktritt lies zu I. bis VI.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 24, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn Verletzung von Schutzpflichten I. Schutzpflichtverletzung im Schuldverhältnis II. Schutzpflichtverletzung im vorvertraglichen Schuldverhältnis lies zu I. und II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 25, Rn Störung der Geschäftsgrundlage
3 3 I. Einleitende Erklärungen Beispielsfälle 100 und 101 II. Voraussetzungen Beispielsfall 102 III. Rechtsfolgen IV. Wichtigste Fallgruppen der Störung der Geschäftsgrundlage lies zu I.-IV.:Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 27, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn Abschnitt: Störungen im Schuldverhältnis- Besonderheiten beim Kaufvertrag 52 Verletzung der Pflichten des Verkäufers aus 433 I S. 1 BGB I. Erfüllungsanspruch des Käufers II. Schicksal der Gegenleistungspflicht des Käufers III. Schadensersatzansprüche des Käufers IV. Rücktritt lies zu I.-IV.: Brox/ Walker, Besonderes Schuldrecht, 3, Rn Verletzung der Pflichten des Verkäufers aus 433 I S. 2 BGB I. Allgemeiner Überblick II. Mangel der Kaufsache III. Ausschluss und Einschränkung der Mängelrechte IV. Nacherfüllung V. Rücktritt VI. Minderung VII. Schadensersatz lies zu I.-VII.: Brox/ Walker, Besonderes Schuldrecht, 4, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn a Verletzung der Pflichten des Käufers aus 433 II BGB I. Der Erfüllungsanspruch II. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages III. Der Schadensersatzanspruch des Verkäufers
4 4 IV. Der Rücktritt 53 b Verletzung von Nebenleistungs- und Schutzpflichten I. Der Erfüllungsanspruch II. Der Schadensersatzanspruch III. Das Rücktrittsrecht lies zu I.-III.: Brox/ Walker, Besonderes Schuldrecht, 5, Rn Abschnitt: Rechte und Pflichten der Parteien bei besonderen Arten des Kaufs I. Der Verbrauchsgüterkauf lies zu I.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn f oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn und JA 2004, II. Kauf unter Eigentumsvorbehalt Beispielsfall 103 und 104 lies zu II.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn III. Abzahlungskauf Beispielsfall 105 und 106 lies zu III.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn IV. Haustürgeschäft Beispielsfall 107 lies zu IV. :Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn.39f. oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn V. Käuferschutz durch die 305 ff VI. Kauf zur Probe, auf Probe Beispielsfall 108 und 109 lies zu VI.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn. 43f oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn
5 5 VII. Wiederkauf lies zu VII.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn VIII. Das Vorkaufsrecht Beispielsfall 110 lies zu VIII.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn IX. Factoring Beispielsfall 111 lies zu IX.: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn X. Internationaler Kauf lies zu X: Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 7, Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn Abschnitt: Erlöschen von Schuldverhältnissen 54 Erfüllung I. Bewirken der geschuldeten Leistung Beispielsfall 112 II. Wirkung der Erfüllung III. Ermittlung der erfüllten Forderung IV. Nebenfragen der Erfüllung lies zu I. bis IV.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 14, Rn. 1-5, oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Leistung an Erfüllungs Statt und erfüllungshalber Beispielsfall 113 I. Leistung an Erfüllungs Statt II. Leistung erfüllungshalber lies zu I. bis II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 14, Rn. 6-9 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn
6 6 56 Hinterlegung und Selbsthilfeverkauf I. Hinterlegung II. Selbsthilfeverkauf lies zu I. und II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 15, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn oder Musielak, Grundkurs BGB, Rn Aufrechnung Beispielsfall 114 I. Begriff II. Funktion III. Voraussetzungen der Aufrechnung IV. Wirkungen der Aufrechnung lies zu I. bis IV.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 16, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Rücktritt I. Begriff II. Ausschluss des Rücktrittsrechts III. Wirkungen IV. Abdingbarkeit lies zu I. bis III.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 18, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Kündigung und Fristablauf lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 17, Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Widerruf lies :Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Sonstige Erlöschensgründe I. Erlass lies zu I.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 17, Rn. 1. II. Negatives Schuldanerkenntnis lies zu II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 17, Rn. 2. III. Abänderungsvertrag
7 7 lies zu III.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 17, Rn. 3. IV. Schuldersetzung (Novation) Beispielsfall 115 V. Konfusion Beispielsfall 116 lies zu V.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 17, Rn. 7. VI. Verwirkung lies zu VI.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 7, Rn. 17. VII. Erlöschen als Folge von Leistungsstörungen 11. Abschnitt: Die Erfüllung des Kaufvertrages (zugleich eine nähere Betrachtung von Eigentum und Besitz) 62 Begriff und Bedeutung des Besitzes I. Begriff II. Funktionen des Besitzes Beispielsfälle lies zu I. bis II.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Erwerb und Verlust von Besitz I. Besitzerwerb II. Besitzverlust lies zu I. bis II.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Eigenbesitz und Fremdbesitz I. Begriff II. Bedeutung lies zu I. bis II.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Besitzdiener I. Voraussetzungen der Besitzdienerschaft II. Wirkungen der Besitzdienerschaft Beispielsfall 120 III. Besitzerwerb durch Besitzdiener
8 8 Beispielsfall 121 IV. Besitzverlust durch Besitzdiener lies zu I. bis IV.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Besitz ohne tatsächliche Gewalt I. Besitz des Erben Beispielsfall 122 lies zu I.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn. 78. II. Der mittelbare Besitz 67 Der mittelbare Besitz I. Begründung des mittelbaren Besitzes II. Übertragung des mittelbaren Besitzes III. Verlust des mittelbaren Besitzes Beispielsfall 123 lies zu II. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn , oder Wolf, Sachenrecht, Rn Mehrfacher Besitz an einer Sache I. Allgemeines II. Mitbesitz Beispielsfall 124 III. Teilbesitz lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn und Wolf, Sachenrecht, Rn Bedeutung des Eigentums I. Grundlage der Wirtschaftsordnung II. Grundlage der sozialen Ordnung III. Grundlage der Unabhängigkeit der Einzelnen lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn (fakultativ). 70 Inhalt und Schranken des Eigentums I. Inhalt II. Die privatrechtlichen Schranken des Eigentums III. Die öffentlich-rechtlichen Schranken des Eigentums
9 9 lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn , oder Wolf, Sachenrecht, Rn Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen I. Grundgedanken Beispielsfälle 125 und 126 II. Einigung III. Übergabe und ihre Surrogate Beispielsfälle lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn ( Examensproblem kann weggelassen werden) oder Wolf, Sachenrecht, Rn und Wadle, Der Tatbestand des 929 S.1 BGB, JuS 1993, L 1 ff., 10 ff.; ders., Die Übertragung des Eigentums nach 929 S.2 BGB, JuS 1996, L 25 ff. 72 Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen I. Übersicht II. Einigung III. Eintragung lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Gutgläubiger Erwerb bei beweglichen Sachen I. Allgemeine Voraussetzungen Beispielsfälle 130 und 131 II. Guter Glaube des Erwerbers III. Gutgläubiger Erwerb bei einzelnen Eigentumsübertragungsarten Beispielsfall 132 und 133 IV. Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs V. Verdrängung von Rechten Dritter lies zu I. bis V.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Gutgläubiger Erwerb bei unbeweglichen Sachen I. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs Beispielsfall 134 II. Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs III. Wirkungen des gutgläubigen Erwerbs
10 10 lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Teil:Rechtsnachfolge in Forderungen, Schulden und Schuldverhältnisse 75 Abtretung I. Begriff II. Bedeutung III. Voraussetzungen der Abtretung IV. Wirkung der Abtretung Beispielsfall 135 V. Schuldnerschutz Beispielsfall 136 lies zu I. bis V.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 34 Rn und oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn , und Lüke, Grundfragen des Zessionsrechts, JuS 1995, 90 ff. 76 Einziehungsermächtigung lies: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 34 Rn. 18 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Schuldübernahme I. Begriff II. Bedeutung III. Abgrenzung IV. Voraussetzungen der Schuldübernahme Beispielsfall 137 V. Wirkungen der Schuldübernahme lies zu I. bis V.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 35 Rn. 1-4 und 6-24, oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Schuldbeitritt und gesetzlicher Schuldübergang I. Vertraglicher Schuldbeitritt II. Gesetzlicher Schuldbeitritt lies zu I. bis II.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 35 Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn
11 11 79 Vertragsübernahme lies zu 89: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 35 Rn. 5 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Teil: Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern 80 Gläubigermehrheiten I. Teilgläubigerschaft Beispielsfall 138 II. Gesamtgläubigerschaft Beispielsfall 139 III. Mitgläubigerschaft (Gläubigergemeinschaft) Beispielsfall 140 lies zu I. bis III.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 36 Rn.4-5 und und 37 Rn. 3 bis 6 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Schuldnermehrheiten I. Teilschuldnerschaft Beispielsfall 141 II. Gesamtschuldnerschaft Beispielsfälle 142 und 143 lies zu II.: Schreiber, Die Gesamtschuld, Jura 1989, 535ff. oder Schwab, Neues zum gestörten Gesamtschuldnerausgleich, NJW 1988, 18ff. III. Schuldnergemeinschaft Beispielsfall 144 lies zu I. bis III.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 36 Rn. 1-3 und 37 Rn und 38 Rn. 1 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Teil: Ansprüche aus dem Besitz 82 Überblick über den Besitzschutz I. Gesetzliche Regelung II. Bedeutung des Besitzschutzes III. Verbotene Eigenmacht lies zu I. bis III.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn
12 12 83 Die Selbsthilfe des Besitzers I. Besitzwehr II. Besitzkehr Beispielsfälle 145 und 146 lies zu I. bis II.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn Besitzansprüche I. Allgemeines II. Anspruch wegen Besitzentziehung Beispielsfall 147 III. Anspruch wegen Besitzstörung IV. Sonstige Ansprüche des Besitzers V. Prozessuale Fragen lies zu I. bis V.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn und 199. und zusammenfassend zum 5. Teil: Lipp, Besitzschutz, JuS 1997, L 57 ff. und Kollhosser, Grundfälle zu Besitz und Besitzschutz, JuS 1992, 215 ff., 393 ff., 567 ff. 8. Teil: Ansprüche aus dem Eigentum 85 Herausgabeanspruch Beispielsfälle 148 und 149 I. Anspruchsberechtigter II. Anspruchsgegner III. Ausschluss des Anspruchs IV. Abwicklung des Herausgabeanspruchs V. Abtretbarkeit des Herausgabeanspruchs lies zu I. bis V.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn oder Wolf, Sachenrecht, Rn Eigentumsstörungsanspruch I. Voraussetzungen des Anspruchs Beispielsfälle 150 und 151
13 13 II. Ziel des Anspruchs III. Verteidigung des Störers IV. Entsprechende Anwendung des 1004 BGB lies zu I. bis IV.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn , oder Wolf, Sachenrecht, Rn Eigentumsvermutung und Anspruch aus früherem Besitz I. Eigentumsvermutung II. Anspruch aus früherem Besitz Beispielsfall 152 lies zu I. bis II.: Schwab/Prütting, Sachenrecht, Rn Teil: Der Anspruch aus unerlaubter Handlung - Beispiel eines gesetzlichen Schuldverhältnisses 88 Zur Bedeutung des Schadensersatzrechts I. Wirtschaftliche Bedeutung des Schadensersatzrecht II. Trennung von Grund und Inhalt der Ersatzpflicht 89 Zum Aufbau der Schadensersatznormen I. Objektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Verantwortlichkeit Beispielsfall 153 lies zu I. bis III.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 40 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn. 747.
14 14 90 Grundtatbestände der Verschuldenshaftung ( 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 826 BGB) I. 823 Abs. 1 BGB Beispielsfälle 154 und 155 lies zu I.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 41 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn , II. 823 Abs. 2 BGB lies zu II.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 41 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn III. 826 BGB lies zu III.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 41 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn lies zu I. bis III. zusammenfassend: Kötz, Deliktsrecht, Rn Sondertatbestände der Verschuldenshaftung I. 831 Abs. 1 BGB II. 832 Abs. 1 BGB Beispielsfall 156 III. 833 und 834 BGB Beispielsfall 157 IV BGB lies zu I. bis IV.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 42 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn V. 824 BGB lies zu V.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 42 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn VI. 825 BGB lies zu VI. : Brox, Besonderes Schuldrecht, 42 Rn Verursachung und Zurechnung des Schadens
15 15 Beispielsfälle 158 und 159 lies: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 30, Rn. 1-23; Besonderes Schuldrecht, 40 Rn und oder Kötz, Deliktsrecht, Rn Überblick über die Rechtsfolgen der Verschuldenshaftung I. 842 BGB II. 843 Abs. 1 BGB III. 844 Abs. 1 BGB lies zu I. bis III.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 43 Rn und 44 Rn. 2-6 und Schaden und Geschädigter I. Materieller und immaterieller Schaden Beispielsfall 160 II. Normativer Schaden III. Erfüllungs- und Vertrauensschaden IV. Unmittelbarer und mittelbarer Schaden V. Geschädigter Beispielsfall 161 lies zu I. bis V.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 29 Rn Art und Umfang des Schadensersatzes I. Art des Schadensersatzes lies zu I.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 31 Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn II. Schadensberechnung Beispielsfälle 162 und 163 lies zu II.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 31 Rn lies zu I. u. II.: Hornick, JA 1993, S. 112 Ü. III. Hypothetische Kausalität
16 16 Beispielsfall 164 lies zu III.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 30 Rn. 17 oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn IV. Sachschäden lies zu IV.: Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn V. Personenschäden lies zu V.: Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn VI. Mitwirkendes Verschulden des Geschädigten lies zu VI.: Brox, Allgemeines Schuldrecht, 31 Rn oder Medicus, Allgemeines Schuldrecht, Rn Haftung mehrerer Personen I. Teilnehmer II. Nebentäter Beispielsfall 165 Beispielsfall 166 III. Beteiligte nach 830 Abs. 1 S. 2 BGB Beispielsfall 167 IV. Gesamtschuldnerschaft lies zu I. bis IV.: Brox, Besonderes Schuldrecht, 43 Rn oder Schlechtriem, Schuldrecht, Besonderer Teil, Rn und Benicke, Jura 1996, 127 ff. 97 Exkurs: Gefährdungshaftung lies zur Haftung des Kfz-Halters: Brox, Besonderes Schuldrecht, 46 Rn oder Medicus, Besonderes Schuldrecht, Rn Teil: Das subjektive Recht 98 Begriff des subjektiven Rechtes
17 17 lies: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB, 4 oder Köhler, Allgemeiner Teil, 17 Rn Ansprüche lies: Brox, Allgemeiner Teil, Rn Einreden I. Einreden im prozessualen Sinne II. Einreden des Bürgerlichen Rechts III. Einwendung im Sinne des Bürgerlichen Rechts IV. Verjährung Beispielsfall 168 lies zu I. bis IV.: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Köhler, Allgemeiner Teil, 18 Rn Grenzen für die Ausübung des subjektiven Rechts I. Schikaneverbot II. Verbot sittenwidriger Rechtsausübung III. Verbot treuwidriger Rechtsausübung lies zu I. bis III.: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB 7 oder Köhler, Allgemeiner Teil, 17 Rn Durchsetzung der subjektiven Rechte I. Grundsatz II. Notwehr Beispielsfall 169 III. Notstand Beispielsfall 170 IV. Selbsthilfe Beispielsfall 171 lies zu I. bis IV.: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Rüthers, Allgemeiner Teil, 8 oder Köhler, Allgemeiner Teil, Teil: Rechtssubjekte
18 Natürliche Personen lies: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Köhler, Allgemeiner Teil, Juristische Personen lies: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Köhler, Allgemeiner Teil, 21. oder lies zu 103 und 104: Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB 14, Teil: Rechtsobjekte 105 Arten der Rechtsobjekte (Überblick) I. Sachen II. Immaterialgüter III. Rechte lies zu I. bis III.: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Köhler, Allgemeiner Teil, Sachen I. Begriff II. Arten III. Bestandteile Beispielsfall 172 IV. Zubehör Beispielsfall 173 lies: Brox, Allgemeiner Teil, Rn oder Köhler, Allgemeiner Teil, oder lies zu 105 und 106: Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB, 11.
19 19
Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen
Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1. Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 1, Rn. 2 oder Rüthers/Stadler, BGB AT, 5, Rn. 10-11 und 15, Rn. 1-2
MehrAndrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten
Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einführung in das Rechtssystem... 1 1.1 Bedeutung des Fachs Recht...1 1.1.1 Rechtsstaatliche Ordnung...1
MehrVorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung
Professor Dr. Peter A. Windel Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II Gliederung 1. Kapitel: Grundlagen I. Bedeutung des Allgemeinen Schuldrechts II. Rechtsquellen III. Das Schuldverhältnis als
MehrTeil B: Gliederung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,
MehrJuristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20.
Juristische Kurz-Lehrbücher Schuldrecht I Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz 20. Auflage Schuldrecht I Medicus / Lorenz schnell und portofrei erhältlich
Mehr37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion. B. Rücktritt und Kündigung
37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion Erlassvertrag ( 397 BGB) Aufhebungsvertrag ( 311 Abs. 1 BGB) Abänderungsvertrag ( 311 Abs. 1 BGB) Konfusion o Forderung und Schuld
MehrAllgemeines Schuldrecht
Grundrisse des Rechts Allgemeines Schuldrecht von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 36. Auflage Allgemeines Schuldrecht Brox / Walker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrPriv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil
Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006 Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien Gesetzestext Schönfelder, Deutsche Gesetze, Loseblatt, Stand 127.
MehrGrundlagen des Bürgerlichen Rechts
BA KOMPAKT Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler von Klaus Sakowski 1. Auflage Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Sakowski schnell und portofrei erhältlich bei
MehrSystematik des Allgemeinen Schuldrechts
Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989
MehrGrundkurs Vertragliche Schuldverhältnisse. Gliederung
Prof. Dr. M. Avenarius Grundkurs Vertragliche Schuldverhältnisse Gliederung I.) Vorbemerkungen 1.) Überblick über den Vorlesungsstoff 2.) Grundgedanken des Vorlesungsaufbaus II.) Kauf, Tausch, Schenkung
MehrKompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014
Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................
MehrA. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III A. Inhaltsverzeichnis Angegeben sind jeweils die Seitenzahlen. A. Inhaltsverzeichnis... III B. Literaturverzeichnis... XI C. Abkürzungsverzeichnis... XIII D. Zur Arbeit mit diesem
MehrSachbereich: Schuldverhältnisse
Sachbereich: Schuldverhältnisse Wesen, Begriff und Entstehung von Schuldverhältnissen darlegen Inhalt eines Schuldverhältnisses ( 241 BGB) Unterscheidung von rechtsgeschäftlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen
MehrGrundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)
Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben
MehrMehrheit von Gläubigern
Mehrheit von Gläubigern von Wilhelm Rütten Jüflsfeehe der Technischen Hochschuli Darmstadt J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1989 Inhalt Vorwort Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V XV 1.
Mehr2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.
MehrProf. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB
Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16 Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil Gliederung 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB 1: Das BGB im System der Rechtsordnung I. Recht, Privatrecht, Bürgerliches Recht 1. Recht
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrEinführung in das portugiesische Recht
Vorlesung Einführung in das portugiesische Recht Zeit: mittwochs, 14-16 Uhr Beginn: 27.04.2016 Ort: Gebäude B4 1 - Seminarraum 0.26 Inhalt: Auf der Grundlage des Römischen Rechts mit Einflüssen anderer
MehrInhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1
IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt
MehrProf. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester 2001. Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 2. Das Eigentum
Sachenrecht Arbeitsblatt Nr. 2 Das Eigentum A. Übersicht I. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vgl. dazu Richardi, JA 1975 Zivilrecht, S. 241 ff.; Roth, Grundfälle zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS
MehrExamens-Repetitorium Sachenrecht
Examens-Repetitorium Sachenrecht von Dr. Mathias Habersacjc ;;ih:g ;.;;., : -? : ; :.::' u ;; ;: ''! \ o. Professor an der UniversitärRegensbiirg'' *" " C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrDIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.
Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Grobstruktur Privatrecht 1. Einleitung Übersicht
Mehr2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.
MehrGRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage
GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak
MehrGrundkurs II Zivilrecht
, Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht
MehrWürzburger Woche an der April BGB
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Sachenrecht 854-1296 BGB Überblick Grundlagen Besitz und Besitzschutz Eigentum und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen Eigentum an
MehrGrundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung
GRUNDKURS ZIVILRECHT WINTERSEMESTER 2011/12 / SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS, M.A. (UNIV. OF CHICAGO) Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung A: Einführung in das Bürgerliche Recht 1 Studium
MehrSchuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht Allgemeiner Teil von Dr. Christoph Brömmelmeyer o. Professor an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Verlag C. H. Beck München 2014 Vorwort Lehr- und Lernbücher liest man nicht
MehrErlöschen von Schuldverhältnissen
Erlöschen von Schuldverhältnissen Erfüllung 362 BGB Hinterlegung 372 BGB Weitere Erlöschensgründe z. B. Unmöglichkeit 275 BGB z. B. Erlass 397 BGB z. B. Fristablauf bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
62 Grundzüge des Deliktsrechts A. Allgemeines Zweck: Ausgleich eines Schadens, entstanden durch unrechtmäßiges Verhalten Bereicherungsverbot Unerlaubte Eingriffe in einen fremden Rechtskreis Begründung
MehrInhaltsverzeichnis. 9. Teil - Allgemeine Grundlagen. I. Haftungssystematik. II. Vertretenmüssen. III. Schadensersatzhaftung
Inhaltsverzeichnis 9. Teil - Allgemeine Grundlagen I. Haftungssystematik A. Begriff und Haftungsquellen 17 B. Haftungsvoraussetzungen 19 1. Objektiver Tatbestand 19 2. Persönliche Verantwortlichkeit 19
MehrWoche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen
Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Vertragsarten 1. Vertragsfreiheit 2. Kaufvertrag
MehrDas Gewährleistungsrecht 36
Der Kaufvertrag 1 1. Teil Einleitung 1 2. Teil Prüfungsschema 2 A. Erfüllungsanspruch des Käufers, 433 I BGB 2 B. Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, 433 II BGB 2 C. Anspruch des Verkäufers
MehrDie culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel. Grundgedanken für die culpa in contrahendo und ihre historische Entwicklung 1.Historische Entwicklung 3 I. Gesichte des Rechtsinstitutes 3
MehrWirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen
Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung des Wirtschaftsprivatrechts von Prof. Dr. Ernst Führich und Prof. Dr. Ingrid Werdan 6., überarbeitete Auflage
MehrWiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?
Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich
MehrGrundkurse. Grundkurs BGB
Grundkurse Grundkurs BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Prof. em. Dr.
MehrWirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen
Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung des Wirtschaftsprivatrechts von Prof. Dr. Ernst Führich, Prof. Dr. Ingrid Werdan 3., überarbeitete Auflage
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld Stückschuld: individuelle Merkmale Gattungsschuld: Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ( 243 Abs. 1 BGB) Vorratsschuld: geschuldete
MehrGrundkurse. Grundkurs BGB
Grundkurse Grundkurs BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Prof. Dr. Hans-Joachim
Mehrsind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB
1 Das System der Ansprüche A) Vertragliche Ansprüche I) Primäransprüche sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB II)
Mehr0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts Gesetzliches Leistungsstörungsrecht bei Verletzung aller Pflichten außer der Mangelfreiheit 280 ff. direkt
MehrDer Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft ( 929 ff. BGB) und Realakt ( 946 ff. BGB) Fall 1: Grönemeyer live!?
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft ( 929 ff. BGB) und Realakt ( 946 ff. BGB) Fall 1: Grönemeyer live!? 16 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb
MehrArbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform
Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform von Dr. Michael Gotthardt Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln Verlag C. H. Beck München 2002 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI
MehrGRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak
GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak
Mehrb) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...
Inhalt A. Einleitung... 11 B. Die Haftung des Vermieters... 13 I. Überblick über die Gewährleistungsrechte... 13 II. Begriff des Mangels... 15 1. Einschränkungen des Mangelbegriffs... 17 a) Vorhersehbarkeit...
MehrRücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag
Rücktritt Beachte: Mit der folgenden Übersicht soll zunächst ein Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen des Rücktritts vermittelt werden (Teil A). Diese allgemeinen Prüfschemata sind nur dann (isoliert)
MehrBasiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht
Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht 2016 Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Tobias Wirtz 2. Auflage 2016. Buch. V, 83 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 436 0 Format (B
MehrRechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet
MehrVorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016. Vorlesungsgliederung. 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis. Lernunterlagen
Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016 Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger Institut für Zivilrecht wirtschaftsprivatrecht@jku.at Lernunterlagen Dullinger, Bürgerliches Recht II Schuldrecht Allgemeiner
MehrTutorium Bürgerliches Recht 1. Gliederung. A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen
Tutorium Bürgerliches Recht 1 Gliederung 1 Einleitung: gesetzliche Schuldverhältnisse A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen B. Wechselwirkung von vertraglichen und gesetzlichen
MehrEBV: Schadensersatz. -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989,
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Schadensersatz -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989, 990 -- I. (Objektiver) Tatbestand Der objektive Haftungstatbestand
MehrNorddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim
Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Grundfragen des Zivilrechts und Methodik der Rechtsfindung Stand: Dezember 2010 - 2 - A Art und Umfang der Lehrveranstaltungen
MehrBirteGast. Der Allsemeine Teil und das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Urteil von Raymond Saleilles ( )
BirteGast Der Allsemeine Teil und das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Urteil von Raymond Saleilles (1855-1912) Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften 7 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung
Mehr45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB
45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB nach 241 Abs. 2 BGB kann jedes (gesetzliche oder vertragliche) Schuldverhältnis Rücksichtnahmepflichten
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
MehrKaufvertrag und Kaufvertragsstörungen
Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an
MehrPrivatrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. WS 2006/07. Teil 1: Materialien und Literatur. A.
Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. WS 2006/07 Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien I. Gesetzestexte Bürgerliches Gesetzbuch (Beck-Texte im dtv),
MehrLeistungsstörungsrecht ( Störung des Pflichtenprogramms")
Leistungsstörungsrecht ( Störung des Pflichtenprogramms") Ausgangspunkt: Keine ordnungsgemäße Erfüllung der leistungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Pflichten ( Leistungsstörung") Pflichtverletzung
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was
MehrWiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen
Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von n, wechsel, gestörte Gesamtschuld Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New
MehrÜbermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB
Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen:, Mitverschulden Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)
MehrBürgerliches Recht, Schuldrecht
Grundzüge des österreichischen Privatrechts Bürgerliches Recht, Schuldrecht Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht/Universität Wien Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen
MehrZivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6
Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang
MehrZivilrecht Grundkurs I. die geschuldete Leistung. Grundkurs I - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Teil 7, Nr.
, Zivilrecht Grundkurs I I. Grundstrukturen und Grundbegriffe II. Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte III. Der Abschluss von Verträgen IV. Das vertragliche Schuldverhältnis: Inhalte und Beendigung 1. Erlöschen
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2015, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff lies:
MehrGrundlagen im Schuldrecht AT
Lernmaterial im Zivilrecht Grundlagen im Schuldrecht AT 2. Fachsemester Schuldrecht: Allgemeiner Teil von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Anspruchsgrundlagen... 1 I. Schadensersatz... 1 1. 280 Schadensersatz
MehrFolie 1. BGB Sachenrecht 2 - Besitz: Erwerb, Verlust und Rechte des Besitzers - RR in A. Krüger 2009
Folie 1 BGB Sachenrecht 2 - Besitz: Erwerb, Verlust und Rechte des Besitzers - 1 Folie 2 Inhalt: Definition und Abgrenzung zum Eigentum Besitzerwerb und Ende des Besitzes Besitzarten: unmittelbarer Besitz
MehrHochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht - Allgemeiner Teil Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2003 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,
Mehra) eintragungsfähiges Recht b) Bestehender Anspruch c) Eintragung der Vormerkung vor Eröffnung des Verfahrens Rechtsfolgen...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 13 Vorwort zur zweiten Auflage:... 15 Lernziel... 17 A. Zeitliche und inhaltliche Abgrenzung... 19 I. Zeitaspekt... 19 1. Vertragsabwicklung im Insolvenzeröffnungsverfahren..
MehrSchuldverhältnis. Leistungszeit
Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung WS 2009/2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund
MehrErlöschen der primären Leistungspflichten 2. Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen 3. Haftung bei Unmöglichkeit und Verschlechterung
- 31-4. Abschnitt: Das Erlöschen von Schuldverhältnissen 12 Der Rücktritt 12 Der Rücktritt I. Begriff Rücktritt ist eine einseitige rechtsgestaltende WE, die den Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis
MehrPrivatrechtliche Übung
Privatrechtliche Übung Systematische Darstellung des materiellen Rechts (Vorlesung)./. Methodik der Fallösung (Übung, schriftliche und mündliche Prüfungen) Literaturempfehlung: Brox, Zur Methodik der Bearbeitung
MehrGesamtübersicht Leistungsstörung
Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.
MehrBürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil (Schnuppervorlesung am 11. August 2016) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17
Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil (Schnuppervorlesung am 11. August 2016) Wintersemester 2016/17 Beispiel 1 Fahrradfahrer F fährt mit seinem Fahrrad die Werther Straße in Bielefeld Richtung Stadt.
MehrBGB BASIC II. G. Rechtsvernichtende Einwendungen. I. Anfechtung, 119 ff. BGB. 1. Voraussetzungen
BGB BASIC II G. Rechtsvernichtende Einwendungen I. Anfechtung, 119 ff. BGB - umstritten ob rechtshindernd (wg. Rückwirkung) oder rechtsvernichtend (wg. Erklärung) - relevant ird. 812 BGB - Anfechtungserklärung
MehrA. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz),
MehrDer zivilrechtliche Anspruchsaufbau
Prof. Dr. Thomas Hoeren Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau I. Ansprüche aus Vertrag 1. Primäransprüche auf Erfüllung - 433 Abs. 1 S. 1 (Anspruch des Käufers auf Übergabe und Eigentumsverschaffung) - 433
MehrSachenrecht I Allgemeine Lehren und Mobiliarsachenrecht
Prof. Dr. Christian Baldus Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft - Romanistische Abteilung - Sachenrecht I Allgemeine Lehren und Mobiliarsachenrecht Erster Teil: Allgemeines 1. Übersicht A. Zur
MehrDas Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5.
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Beispielsfall: A betritt eine Bäckerei und bestellt zwei Brötchen. Die Verkäuferin
Mehr1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.
Lösung Fall 3 I. Frage 1: Ansprüche des H gegen F 1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. H könnte einen Anspruch gegen F auf (teilweisen)
MehrSCHULDRECHT BT. Kaufrecht. Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster
SCHULDRECHT BT Kaufrecht 2006 Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001 Postfach
Mehr1. Abschnitt: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage. Fall 1:»Burning down the house«16
9 Teil 1: Das Allgemeine Schuldrecht 1. Abschnitt: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage Fall 1:»Burning down the house«16 Anfängliche Unmöglichkeit beim gegenseitigen Vertrag; Untergang der
MehrSachenrecht Eigentum II
Sachenrecht Eigentum II PD. Dr. Christoph Luther Sachenrecht Eigentum Einführung Eigentum I. Einführung II. III. Rechte des Eigentümers 1. Nutzungs und Verfügungsmacht des Eigentümers 2. EBV, 985 1003
MehrSachenrecht. Dr. Marina Tamm. 1 Wesen des Sachenrechts und Kurzüberblick über einzelne Sachenrechte. I. Standort und Bedeutung des Sachenrechts
Sachenrecht Dr. Marina Tamm 1 Wesen des Sachenrechts und Kurzüberblick über einzelne Sachenrechte I. Standort und Bedeutung des Sachenrechts 1. Standort im Gesetz drittes Buch des BGB ( 854-1296 BGB) daneben:
MehrÜbung Bürgerliches Recht SS 2016
Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Bürgerliches Recht 1 Ablauf Teil 1: Einführung I. Das System II. Der Prüfungsaufbau III. Die Entstehung von Ansprüchen IV. Zusammenfassung V. Einführungsfälle Teil 2: Übungsfälle,
MehrÜbersicht zum Schadensersatz
Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.
MehrA. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik
MehrIV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz
IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz Möglichkeit der Selbstvornahme nach 634 Nr. 2, 637 Aufwendungsersatz angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist V. Rücktritt und Minderung 1. Allgemeines
MehrÜbungsfall 3: Sachverhalt
Übungsfall 3: Sachverhalt Haus gehört zur Hälfte F, zur anderen Hälfte wurde M nach Gesetz (F und fünf Kinder) beerbt. Haus hat Schönheitsfehler (Brand, Grünfläche). F kennt diese, anders als die Kinder.
MehrBürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14
Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil Wintersemester 2013/14 Beispiel 1 Fahrradfahrer F fährt mit seinem Fahrrad die Werther Straße in Bielefeld Richtung Stadt. Dort hat gerade Autofahrer A geparkt.
MehrLösungsvorschlag Fall 1a
Lösungsvorschlag Fall 1a I. Anspruch V gegen R auf Herausgabe des Fahrrads aus 985 BGB 1. Anspruchsgegner ist Besitzer (+) 2. Anspruchsteller müsste Eigentümer des Fahrrads sein Ursprünglich war R Eigentümer
Mehr