Ihr Weg zum Eigenheim. mit einem starken Partner an Ihrer Seite

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1 Ihr Weg zum Eigenheim mit einem starken Partner an Ihrer Seite Seite 1 von 19

2 Ihr Ansprechpartner für Baufinanzierungen Alexander Günther Geschäftsführer der SaGaA unabhängige Finanz- und SaGaA Finanzservice GmbH & Co. KG Baufinanzierungsberater (IHK) Versicherungsfachmann (IHK) Kooperationsmakler der CuP-Invest Zulassung als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach 34 d Abs. 1 GewO sowie Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO Registernummer 34 d Abs 1 GewO: D-HN4Q-2V3CM-31 Registernummer 34 f Abs 1 Satz 1 GewO: D-F-133-Q3W Thouarsstr. 6, Diepholz Tel.: ( ) Fax: ( ) Mobil: (01 63) a.guenther@sagaa-makler.de Internet: Seite 2 von 19

3 Unsere Produktpartner für Ihre Baufinanzierung Durch die SaGaA, als Ihren Wegbereiter und dauerhaften Wegbegleiter, haben Sie Zugriff auf mehr als 300 Banken, Sparkassen und Versicherungen. Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt davon: Unser Team steht Ihnen zur Verfügung Seite 3 von 19

4 Ihre Eigenheimfinanzierung unsere Verantwortung Wir freuen uns, dass Sie sich mit ihrem Finanzierungswunsch an uns gewendet haben. Der Erwerb eines Eigenheimes bedeutet für Sie den Beginn eines weiteren Lebensabschnittes und vermutlich die Erfüllung eines lang ersehnten Traumes. Damit Ihr Traum nicht zu einem Alptraum wird, möchten wir ihnen im Folgenden die Notwendigkeit einer ausführlichen Prüfung durch uns als unabhängiger Finanzmakler verdeutlichen. Eine zu oberflächliche Vorgehensweise kann zu folgenden Auswirkungen führen: 1.Gesamtkosten sind doch höher als erwartet 2. Nachfinanzierung wird notwendig 3. monatliche Belastung aus der Finanzierung steigt 4. kein Auskommen mit dem Einkommen 5. Einschränkung Ihrer Lebensqualität Unsere Finanzierung soll ein solides Fundament zur Verwirklichung Ihres Traumes darstellen. Hierbei liegt es in unserer Verantwortung, Ihnen eine Finanzierung zu bieten, die optimal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Damit Ihre Finanzierung eine runde Sache wird, nehmen Sie sich bitte die Zeit die folgenden Fragen gemeinsam mit uns sorgfältig zu erarbeiten: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten Ihres Vorhabens? 2. Wie hoch sind die Ihnen zur Verfügung stehenden Eigenmittel? 3. Wie hoch ist Ihr Finanzierungsbedarf? 4. Wie hoch ist die monatliche Belastung aus der Finanzierung? 5. Welches ist Ihre optimale monatliche Rate? 6. Welche Wünsche und Anforderungen stellen Sie an Ihre Finanzierung? Seite 4 von 19

5 Eigenleistung Bauwillige können durch Eigenarbeit am Bau Kosten einsparen und somit einen Teil des Eigenkapitals ersetzen. Nennen Sie Ihrem Architekten die Anzahl der Leute, die Ihnen beim Bau behilflich ist und welche Berufe Ihre Helfer gelernt haben. Der Architekt kann den Umfang und den Wert der Eigenleistung am besten beurteilen. Beachten Sie, dass Sie ausschließlich Arbeitslohn und keine Materialkosten einsparen können! Die folgende Tabelle kann Ihnen behilflich sein, das realistische Einsparungspotential, ausgehend von den reinen Baukosten (ohne Grundstück und Nebenkosten), zu ermitteln. Die Höhe der Baukosten teilt Ihr Architekt Ihnen mit. Für ein Einfamilienhaus kann als Richtwert ein Betrag i.h.v pro qm-wohnfläche, je nach Ausstattung, angenommen werden. Die Baukosten werden prozentual auf die einzelnen Gewerke verteilt. Anschließend lassen sich aus den Kosten des einzelnen Gewerkes die anteiligen Lohn kosten ermitteln. Zum Schluss können Sie selbst einschätzen, welchen Anteil der Lohnkosten Sie durch Eigenleistung einsparen können. Nehmen Sie einen Handwerkerstundenlohn i.h.v. 40,00 an und berücksichtigen Sie, dass Sie eventuell auch Ihre Helfer entlehnen müssen! Bezahlen Sie z.b. Ihrem Helfer einen Stundenlohn von 20,OO beträgt die geplante Eigenleistung 50%. Seite 5 von 19

6 Gewerke anteilige Baukosten in % anteilige Baukosten in davon Lohnkosten in % Erdarbeiten 1,3 60 Lohnkosten in geplante Eigenleistung in % geplante Eigenleistung in Sohlplatte incl Grundleitungen Rohbauerstellung Zimmerarbeiten 7,8 30 Dachdeckung und 7 25 Dachrinnen Innenputz 4,5 70 Estrich 2,2 40 Fenster und 7,3 38 Rolladen Heizung 5,8 35 Sanitär 5,8 35 Elektro 3 40 Innenausbau DG 3 60 Innentüren 1,8 10 Innentreppe 2 10 Fliesenarbeiten 5,2 50 Malerarbeiten 4 65 Teppichboden 1,7 35 Fugenversiegelung 0,5 70 Sonstiges 1,1 gesamte Baukosten* 100 *Richtwert: Baukosten = x Wohnfläche in qm Seite 6 von 19

7 Wie hoch ist Ihre monatliche Belastung? Das folgende Rechenverfahren dient ausschließlich dazu, einen groben Richtwert der monatlichen Rate zu ermitteln. Die genauen Konditionen entnehmen Sie später unserem individuell für Sie ausgearbeiteten Angebot. Mit folgender Daumenformel lässt sich die ungefähre monatliche Belastung errechnen: Zins- u. Tilgungsleistung: Alternative 1 Kreditbedarf x ( % Zins + % Tilgung) = jährliche Leistung /12 = monatliche Rate Zins- u. Tilgungsleistung: Alternative 2 Kreditbedarf x ( % Zins + % Tilgung) = jährliche Leistung /12 = monatliche Rate Seite 7 von 19

8 Fördermittel zur Eigenheimfinanzierung N-Bank (Niedersachsen): Fördermittel des Landes Niedersachsen und des Bundes für Wohneigentumsmaßnahmen Antragsberechtigt sind Familien (mit zwei oder mehr Kindern) in Abhängigkeit vom Alter der Kinder und Schwerbehinderte Maßgeblich zur Bewilligung der Förderung ist für die N-Bank die soziale Dringlichkeit Adresse: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee Hannover Tel.: Fax.: Internet: NRW-Bank (Nordrhein-Westfalen): Zinsgünstige Darlehen für den Bau, Kauf oder die erstmalige Schaffung einer selbst genutzten Immobilie in Kommunen mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau. Sowie Förderung bei kinderreichen Familien, schwerbehinderten Haushaltsangehörigen. Erstberatung zu Förderprogrammen: Service-Center Tel.: Fax.: Internet: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Fördermittel in Form von verschiedenen Kreditprogrammen mit vergünstigten Zinssätzen je nach Art des baulichen Vorhabens können verschiedene Programme in Anspruch genommen werden Adresse: KfW Bankengruppe Palmengartenstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: Internet: infocenter@kfw.de Seite 8 von 19

9 Energiepass Wie viel sein Auto auf 100 km schluckt weiß eigentlich jeder. Doch was verbraucht eigentlich die Heizung im eigenen Haus? Der Energieausweis dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben: Angabe des Primärenergiebedarfs Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A bis I) Gebäudeinformationen wie Gebäudetyp, Baujahr, Wohneinheiten etc. Qualität aller Außenhüllen des Gebäudes = Dämmeigenschaften Anlagenaufwandsmahl (Effizienz der Wärme-und Warmwassererzeugung) Endenergiebedarf (Gas, Öl, Strom) Modernisierungstipps zur Einsparung von Energiekosten und gleichzeitiger Wertsteigerung der Immobilie Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 7. Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht! Eigentümer, die Wohnungen oder Hauser vermieten oder veräußern wollen, sind zukünftig rechtlich dazu verpflichtet, mit einem Energieausweis über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren! Was kostet ein Energieausweis und wer kann ihn ausstellen? Kosten für ein Einfamilienhaus (Kurzverfahren) ca. 400 Kosten für ein Mehrfamilienhaus ca. 600 Qualitativ hochwertige Energieausweise werden von Architekten und ausgebildeten Vor-Ort-Energieberatern ausgestellt Das vereinfachte Kurzverfahren wird auch von Handwerkern mit entsprechender Schulung bedient Infos auch im Internet unter Seite 9 von 19

10 Sicherheit für Sie als Bauherrn Mit dem Haus sowie dem Grundbesitz sind Risiken verbunden, die Sie als Hausbesitzer durch ihre Vielfalt leicht in unüberwindbare Schwierigkeiten stürzen können. Durch Brand, Sturm und Hagel oder Haftpflichtansprüche Dritter können unkalkulierbare finanzielle Belastungen auftreten. Hier bieten nachfolgend aufgeführte Versicherungen Schutz. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel etc. am bezugsfertigem Gebäude Ersetzt wird Ihnen: bei Zerstörung des Wohngebäudes der ortsübliche Neubauwert Ihres Wohngebäudes bei Beschädigung versicherter Sachen die notwendigen Reparaturkosten zzgl. Wertminderung. incl. kostenloser Feuerversicherung Ihres Hauses während der Bauphase Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes vom Vertragsbeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses Haftpflichtansprüche werden z.b. gestellt, wenn ein Besucher bei der Besichtigung des Rohbaus vom ungesicherten Balkon stürzt ein Spaziergänger durch vom Gerüst fallendes Baumaterial getroffen wird ein spielendes Kind in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht fällt ein Passant sich nachts auf dem nicht ausreichend beleuchteten Gehweg an gelagertem Baumaterial verletzt Seite 10 von 19

11 Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor den Kosten, die wahrend der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen an der Bauleistung entstehen können: z.b. ungewöhnliche Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt zerstören Baugrubenböschungen, führen zu Überflutungen und Verschlammung von Baugruben und Kellern, decken Dächer ab z.b. aus undichten Rohrleitungen austretendes Wasser beschädigt Parkettböden, schwimmende Estriche, Gipswände etc. z.b. Bauleistungen aller Art werden von unbekannten Personen fahrlässig oder böswillig beschädigt. neben dem Bauherren sind auch alle am Bau beteiligten Unternehmer und Handwerker durch die Bauleistungsversicherung geschützt Risiko-Lebensversicherung Hintergrund: Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt? Schlimmsten Falles kann der verbleibende Ehepartner aus seinem alleinigen Einkommen die Darlehensraten nicht erbringen und muss das Haus verkaufen. Die Risiko-Lebensversicherung dient zur Absicherung von Darlehen. Bei Tod eines Ehepartners erhalt der andere Ehepartner eine Summe ausbezahlt, die zur Tilgung der Darlehen verwendet wird. Wird i.d.r. auf Gegenseitigkeit abgeschlossen, d.h. wenn der Ehemann stirbt, erhält die Ehefrau die Versicherungsleistung und umgekehrt. Bei Abschluss wird ein bestimmter Versicherungsbetrag vereinbart, der i.d.r. der Höhe der Darlehen entspricht. Einschluss einer Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit möglich Auch Ihr persönlicher SaGaA-Makler ist Ihnen gerne in Fragen der Absicherung Ihres Eigenheimes und Ihrer Finanzierung behilflich. Seite 11 von 19

12 Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) Die Bau-Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind alle Personen, die als Hilfskräfte auf dem Bau zu Eigenbauarbeiten herangezogen werden kraft Gesetz gegen Arbeitsunfälle versichert. Die Bau-BG erwartet von Ihnen, dass Sie alle Helfer bei ihr anmelden. Die Beiträge, die Sie an die Bau-BG entrichten müssen, werden nach den Arbeitsstunden Ihrer Helfer berechnet. Mit dem Stellen eines Bauantrages wird die Bau-BG automatisch über Ihr Bauvorhaben informiert. Sie wird sich schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Anschrift: Hauptverwaltung Berlin Hildegardstraße 29/ Berlin Internet: Seite 12 von 19

13 Stichwortverzeichnis Annuitätendarlehen Bei einem Annuitätendarlehen entrichten Sie gleich bleibende Raten. Diese werden Annuitäten genannt und beinhalten Zinsen und Tilgung. Das Annuitätendarlehen ist heute die am häufigsten vereinbarte Darlehensform. Mit fortlaufender Rückzahlung des Darlehens sinken die zu entrichtenden Zinsen. Da die Rate mindestens bis zum Ende des Zinsbindungszeitraumes gleich hoch bleibt, nimmt bei sinkendem Zinsanteil der Tilgungsanteil zu. Bei Annuitätendarlehen kann zwischen unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen gewählt werden. Ist keine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit: vereinbart, muss das Restdarlehen zu den bei Ablauf der Zinsbindungsfrist gültigen Marktkonditionen verlängert werden. Bereitstellungszinsen Zinsen, die anfallen, wenn ein Darlehen für Sie bereitgestellt wurde, aber Sie es sich noch nicht haben auszahlen lassen. Meistens werden diese Zinsen erst nach 6 Monaten erhoben. Bei einem vermieteten Objekt können sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Effektivzins Der tatsächliche Zinssatz bei einem Darlehen. Eventuelle Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren und Ähnliches, verteilt auf die Laufzeit der Zinsfestschreibung, werden in den Effektivzins eingerechnet. Grundbuch Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes geführt. Es ist ein öffentliches Register, in dem insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke (z.b. Grundschulden, Hypotheken, Wohnrechte, etc.) eingetragen werden. Grundschuld Nach der Bestellung einer Grundschuld haftet das belastete, unbebaute oder bebaute Grundstück dem aus der Grundschuld Berechtigten für eine bestimmte Geldsumme. Grundschulden dienen im Wesentlichen der Sicherung von Krediten und müssen im Grundbuch eingetragen werden. Sie können auch an Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten bestellt werden. Nominalzins Der auf den vereinbarten Darlehensbetrag eines Darlehens bezogene Zins (im Gegensatz zum Effektivzins, bei dem die Neben kosten eingerechnet sind). SCHUFA Seite 13 von 19

14 Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, abgekürzt SCHUFA, ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren. Die SCHUFA erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die SCHUFA stellt diese Informationen aufgrund entsprechender Ermächtigung in der Darlehensanfrage (SCHUFA-Klausel) unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Mitgliedsinstituten auf Anfrage zur Verfügung. Nicht gesammelt werden dagegen Angaben über Kontostände oder persönliche Einkommens-und Vermögensverhältnisse. Sondertilgungsrecht Sondertilgungen sind außerplanmäßige Zahlungen, die zusätzlich zu der vereinbarten Rate dazu dienen, den Kredit zurückzuführen. Ein Sondertilgungsrecht muss bei den meisten Darlehensverträgen gesondert vereinbart werden. Häufig wird das Sondertilgungsrecht begrenzt, z.b. 7 0% des Darlehensursprungsbetrages. Tilgungsaussetzungsdarlehen(TA-Darlehen) Während der Laufzeit eines TA-Darlehens zahlen Sie lediglich Zinsen, die aus dem Darlehensnennbetrag errechnet werden. Anstelle einer Tilgung zahlen Sie Beiträge z.b. in eine Fondspolice oder einen Fondssparplan, In diesem Zusammenhang wird häufig auch die Bezeichnung "endfälliges Darlehen " verwendet. Vorfälligkeitsentschädigung Soweit keine Sondertilgungsrechte im Darlehensvertrag vereinbart worden sind, besteht während des Zinsbindungszeitraumes grundsätzlich keine Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung. Liegt ein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Kreditablösung vor, kann die Bank Sie jedoch gegen Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag entlassen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt der Bank den Schaden, der ihr aus der vorzeitigen Ablösung entsteht. Ihre Höhe hängt von der Restlaufzeit des Darlehens, dem vereinbarten Zinssatz und dem Zinsniveau am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab. Die exakte Entschädigungssumme lässt sich daher ausschließlich im Einzelfall bestimmen. Zinsbindung / Zinsfestschreibung Der bei Vertragschluss festgesetzte Zinssatz wird auf einen festgelegten Zeitraum gewährt (z.b. 10 Jahre). Nach Ablauf der Zinsbindung kann das Restdarlehen zu den dann gültigen Marktkonditionen verlängert werden. Nach Ablauf der Zinsbindung kann der Kreditnehmer das Darlehen jedoch auch vollständig oder teilweise zurückführen. Seite 14 von 19

15 Baufinanzierungsanfrage Ihre Daten Namen Anschrift Geburtsdatum /Ort (Ehemann) Geburtsdatum / Ort (Ehefrau) Kinder / Alter Beruf (Ehemann) Arbeitgeber des Mannes seit Beruf (Ehefrau) Arbeitgeber der Frau seit Telefonnummer / Fax. Handy Objektdaten Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder bauen? Kauf ( ) Bau ( ) Wo befindet sich die Immobilie, bzw. wo planen Sie einen Bau? Strasse, Hausnummer PLZ, Ort Größe des Grundstücks Wohnfläche Baujahr Finanzierung eines Neubaus Seite 15 von 19

16 Ermittlung der Gesamtkosten* 1. Grundstück - qm x - Maklercourtage 4,5% - 6% - Grunderwerbsteuer 4,5-6% - Notar- u. Grundbuchkosten ca. 2 % - Erschließungskosten - Herrichten des Grundstücks 2. Baunebenkosten - Bauzeichnung / Architekt - Statiker - Vermessungskosten (ca ,- ) - Belastung durch Zins und Miete während der Bauphase (ca ,- ) -.Bauberufsgenossenschaft (ca. 200, ,- ) 3. Baukosten (nach Bauberechnung oder Werkvertrag) - incl. Heizungsanlage, Sanitäranlagen - Elektrikerarbeiten - Malerarbeiten, Fußbodenbelage - Garage 4. Einrichtung - Einbauküche - Möbel - Sonstiges 5. Außenanlagen - Pflasterung (ca , ,- ) - Zäune / Gartenhaus - Terrasse/ Markise/ Gartenmöbel - Bepflanzung - Hausanschluss an Versorgungs- und Abwasseranlagen (ca , ,- ) 6. Umzugskosten 7. Sonstiges Gesamtkosten *Bei allen angegebenen Werten handelt es sich ausschließlich um Erfahrungswerte Seite 16 von 19

17 Finanzierung beim Kauf einer Immobilie Ermittlung der Gesamtkosten* 1. Anschaffung - Kaufpreis - Maklercourtage 4,5% - 6 % - Grunderwerbsteuer 4,5 6 % - Notar- u. Grundbuchkosten 2 % 2. Renovierung - Heizungsanlage - Fenster / Türen - Dach - Sanitäranlagen - Tapeten - Fußbodenbeläge - Sonstiges 3. Einrichtung - Einbauküche - Möbel - Sonstiges 5. Außenanlagen - Pflasterung (ca , ,- ) - Umgestaltung des Gartens 6. Umzugskosten 7. Sonstiges Gesamtkosten *Bei allen angegebenen Werten handelt es sich ausschließlich um Erfahrungswerte Seite 17 von 19

18 Wie hoch ist Ihr Finanzierungsbedarf? Gesamtkosten - Eigenkapital Gesamt Verfügbar - Bausparguthaben - Spareinlagen / Bankguthaben - Sonstiges - Investmentguthaben Eigenleistung (siehe Seite 4/6) = Finanzierungsbedarf Welche Rate ist für Sie optimal? Monatliche Einkünfte Nettogehalt des Mannes + Nettogehalt der Frau + Kindergeld + Mieteinnahmen + Unterhalt + sonstige Einkünfte Monatliche Gesamt Einnahmen Seite 18 von 19

19 Monatliche Ausgaben -Lebenshaltungskosten Hauptverdiener (ca. 650 ) Partner (ca. 200 ) pro Kind (ca. 150 ) -bestehende Darlehensraten -Unterhaltsverpflichtungen -Bewirtschaftungskosten (ca. 2 /pro qm) -sonstige feste Ausgaben Monatliche Gesamt Ausgaben Monatlicher Überschuss Bestehende Darlehen % Höhe mtl. Rate Bank Zinssatz Grund (Wofür) % Höhe mtl. Rate Bank Zinssatz Grund (Wofür) monatliche Wunschrate: Laufzeit Sondertilgung, usw. Ihre Wünsche und Anforderungen an die Finanzierung Seite 19 von 19

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