Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV
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- Ida Lehmann
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1 Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV
2 AB FDV Aenderungsverzeichnis Aenderungsverzeichnis AB zu FDV, Aenderung gültig ab Aenderung durchgeführt Nr. vom Datum Unterschrift Datum 2
3 AB FDV Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis AB zu R Allgemeines 4 AB zu R Signalisierung 6 AB zu R Anordnungen 6 AB zu R Rangierbewegungen 7 AB zu R Zugvorbereitung 10 AB zu R Störungen 12 AB zu R Lokführer 14 Örtliche Bestimmungen 15 3
4 AB FDV R Allgemeines 1 Geltungsbereich Gestützt auf Ziff und 5 zu den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV) R erlässt die die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen zu den FDV. Sie enthalten die abweichenden und zusätzlichen Bestimmungen zu den FDV. Diese Vorschriften gelten für alle benutzer der SEHR& RS- Strecke Etzwilen und Ramsen bzw. Ramsen Rielasingen (D). Auf dem deutschen Streckenteil wird auf Grund des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden, betreffend die Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Singen und bei Konstanz vom 24. Mai 1873 ( ), nach schweizerischen Vorschriften gefahren. Die Grenze zwischen der Geltung der Deutschen und den Schweizer Vorschriften ist beim Einfahrsignal G des Bahnhofs Singen. Die - wird begrenzt durch km in Singen (D) sowie km im Bahnhof Etzwilen. Diese Ausführungsbestimmungen treten am in Kraft und ersetzen jene vom Stein am Rhein, Leiter Betrieb Beat Joos Vizepräsident der Sitftung Christoph Brändli 4
5 (Aenderung ) 5
6 AB FDV R Allgemeines 1 Bezeichnung der Züge und der Rangierbewegungen auf die Strecke (4.3) 1.1 Allgemeines Aus der Zugnummer ist folgendes erkennbar: - Fahrplanmässiger Zug oder Extrazug - Verkehr nur im -Netz - Fahrrichtung - Tageszeit des planmässigen Verkehrens 1.2 Nummerierung Richtung Etzwilen Singen: ungerade Nummern. Richtung Singen Etzwilen: gerade Nummern. Fahrplanmässige öffentliche Züge: vormittags 1 10, nachmittags Extrazüge: dreistellige Zahl, wobei die Hunderterstelle den Verkehrstag bezeichnet (Montag Sonntag = 1 7). Rangierbewegungen auf die Strecke: analog Extrazüge, zusammen mit dem Buchstaben R. Lokzüge: analog Extrazüge, zusammen mit dem Buchstaben L. Fakultative Extrazüge: analog Extrazüge, zusammen mit dem Buchstaben F. Jede Zugnummer wird pro Tag nur einmal verwendet. 6
7 AB FDV R Signalisierung 1 Signale für Rangierbewegungen 1.1 Haupt- und Vorsignale Die obgenannten Signale auf dem Netz der SEHR&RS sind als ausser Betrieb zu betrachten und können weder Zustimmung noch Halt befehlen. Sie behalten lediglich die Funktion als Rangier-, Strecken- und Bahnhofsgrenzen. 1.2 Abfahrtsbefehle Die Lokführer erhalten die Abfahrtsbefehle ausschliesslich vom Rangierleiter. 1.3 Langsamfahrsignale Abweichung: Auf die Aufstellung von Vorsignalen, Aufhebungssignalen und Zusatztafeln wird verzichtet. Bei Nacht wird kein Blinken signalisiert. AB FDV R Anordnungen 1. Langsamfahrstellen Das Aufstellen von Langsamfahrsignalen ist allen Lokführern und - Führergehilfen welche auf dem Netz der im Einsatz sind sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen mit nutzungsvertrag durch die Betriebsleitung protokollpflichtig anzuzeigen. Die Bekanntgabefrist über das Aufstellen von Langsamfahrsignalen beträgt mindestens 48 Stunden. Diese Frist gilt auch für Rangierbewegungen auf die Strecke. (Aenderung ) 7
8 AB FDV R Rangierbewegungen 1 Rangierbewegungen auf die Strecke Alle Züge auf dem Netz der verkehren als Rangierbewegung auf die Strecke gemäss FDV Ziffer 4. 2 Hindernisse auf der Strecke In Hemishofen, Ramsen und Rielasingen muss innerhalb der Bahnhöfe jederzeit mit einem Hindernis oder weiteren Rangierbewegungen gerechnet werden. 3 Rangierbewegungen im Bereich der Bahnhofanlagen Ohne Zustimmung durch den Leiter Betrieb bzw. ohne Fahrordnung dürfen bei gesperrter Strecke Rangierbewegungen in den Bahnhöfen Rielasingen, Ramsen, Hemishofen und Etzwilen SEHR&RS innerhalb der Bahnhofsgrenzen mit Vmax 10 km/h frei verkehren. Über die Einfahrsignale darf nur hinausgefahren werden, wenn der Rangierleiter über eine Zustimmung des Betriebskoordinators verfügt, oder eine Fahrordnung dafür vorliegt. (Aenderung ) 8
9 AB FDV R Rangierbewegungen 4.1 Geschwindigkeiten Auf dem gesamten -Netz gilt Fahrt auf Sicht Höchstgeschwindigkeiten: - Lok an der Spitze: 40 km/h Deutscher Streckenteil, ab Ausfahrsignal Ramsen und bis Einfahrsignal Ramsen 30 km/h - Lok nicht an der Spitze: 30 km/h - Bahnhofanlagen ab Einfahrweiche: 20 km/h. - Langsamfahrstellen: 5 km/h. (Aenderung ) 9
10 AB FDV R Rangierbewegungen Bahnübergänge - Bahnübergänge ausserhalb der Bahnhofsbereiche sind mit Pfeiftafeln versehen. Die Bahnübergänge Arlen (Rielasingen) und Worblingerstrasse, Bohlingerstrasse, Georg Fischerstrasse und Ostendestrasse (Singen) sind nicht gesichert. - Bei Bahnübergängen im Bahnhofsbereich ist rechtzeitig ein Achtungspfiff abzugeben. Die Standorte dieser Bahnübergänge sind: Ramsen: - Nördlich Einfahrtsignal Seite Hemishofen - Südlich Weiche 3 Seite Rielasingen - Südlich Einfahrsignal Seite Rielasingen Rielasingen: - Südlich Weiche 1 Seite Ramsen - Nördlich Weiche 4 Seite Singen Die Bahnübergänge in Deutschland dürfen nur mit V.max. 20 Km/h befahren werden. Diese Bahnübergänge sind solange als gestört zu betrachten, bis sie vom Zugspersonal gesichert sind. Das Zugspersonal trägt Leuchtwesten und Flaggen. Anstelle von Flaggen sind ab Dämmerungseinbruch rot leuchtende Lampen zu verwenden. 5. Befahren von Abschnitten mit verminderter Geschwindigkeit 5.1 Langsamfahrstellen Ergänzende Bestimmungen: Die Fahrgeschwindigkeit beträgt bei allen Langsamfahrstellen auf dem Netz der SEHR&RS generell 5 km/h. (Aenderung ) 10
11 AB FDV R Zugsvorbereitung 1 Steigungstabellen 1.1 Allgemeines Die Steigungstabelle gibt die massgebende Steigung des jeweiligen Streckenabschnittes in o/oo an. 1.2 Streckentabelle Signale der Block und Spurwechselstellen, Pfeiftafeln usw. Km Name Bez 32,0 39,4 42,3 42,9 43,4 43,9 Signale der Block und Spurwechselstellen, Pfeiftafeln usw. Km Name Bez 44,1 43,6 43,1 42,5 39,6 32,2 Kilometer d. Bahn 31,8 34,3 37,7 41,1 45,0 Masgebende Funkkanal A Gefällgung Stei- %o %o S Bremsverhältnis in % - + Etzw ilen 13 0 Hemishofen 4 3 Ramsen 3 4 Rielasingen 2 5 Singen Kilometer d. Bahn 45,0 41,1 37,7 34,3 31,8 Masgebende Funkkanal A Gefällgung Stei- %o %o S Bremsverhältnis in % - + Singen 5 2 Rielasingen 4 3 Ramsen 3 4 Hemishofen 0 12 Etzw ilen 11
12 AB FDV R Zugsvorbereitung 2 Einreihen der Anhängelast 2.1 Streckenklasse Auf der Strecke Hemishofen Singen gilt: - maximale Radsatzlast: 20 t - maximale Meterlast: 7.2 t/m Auf der Strecke Etzwilen Hemishofen gilt: - maximale Radsatzlast: 20 t - maximale Meterlast: 5.0 t/m Es dürfen verkehren: - in einfacher Traktion: Bm 4/4, Bm 6/6, Em 3/3, Am 841, Am 843, A3/5, Eb 3/5, Eb3/4 - zwei zusammengekuppelte Triebfahzeuge: Bm 4/4, Em 3/3, Am 841, Am 843 (Eine Bm 6/6 darf nur dann zusammen mit einer weiteren Bm 6/6 oder einem andern Triebfahrzeug in einem Zug verkehren, wenn die beidentriebfahrzeuge mindestens 70m voneinander entfernt sind. Andere Fahrzeuge, welche die Bedingung von maximaler Radsatzlast und/oder maximaler Meterlast nicht erfüllen, dürfen nur mit einer Spezialbewilligung des Leiters verkehren. 12
13 AB FDV R Störungen 1 Gefahr und Unfälle 1.1 Dringliche Massnahmen bei Unfällen auf der Strecke Massnahmen des Lokpersonals - Bei Luftverlust in der Hauptleitung die Bremsung unterstützen, - Verbindung zum Rangierleiter aufnehmen, - Vor dem Verlassen des Führerstandes: - Zug gegen Entlaufen sichern - Selbstschutz beachten. 13
14 AB FDV R Störungen Massnahmen des Rangierleiters Bei betriebsgefährlichen Ereignissen die Notbremse betätigen. Nach dem Halt darf die Notbremse nicht in die Grundstellung zurückgestellt werden; sofort mit dem Lokführer Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen absprechen; fernmündlich den Leiter Betrieb verständigen und die benötigte Hilfe anfordern. Beim Anfordern von Hilfe ist folgendes anzugeben: a) Zugnummer; b) Standort des Zuges (nächstgelegene Hektometertafel); c) Art des Unfalls oder der Störung; d) die benötigte Hilfe; Vor dem Verlassen des Zuges: a) Sicherheitsanweisungen an die Reisenden; b) Selbstschutz beachten; c) Regelmässige Information der Reisenden sicherstellen; d) Unfallopfer mit Decken oder Tüchern zudecken - Verletzte nicht ohne Betreuung zurücklassen Freilegen der Strecke Der durch einen Unfall herbeigeführte Zustand darf bis zur Ankunft der Untersuchungsbeamten nicht verändert werden. 14
15 AB FDV R Lokführer 1 Strecken- und Bahnhofkenntnisse Die Strecke Etzwilen (exkl.) Singen (inkl.) darf mit ungenügenden Streckenkenntnissen nicht befahren werden. Zur Erwerbung der Streckenkenntnis sind zwei Instruktionsfahrten in beide Richtungen bei Tageslicht zu absolvieren. Eine Instruktionsfahrt bei Dunkelheit ist nicht erorderlich. (Genehmigt durch das BAV am ). 2 Zulassung Triebfahrzeugführer gemäss VTE Art. 10 sind auf dem Netz von SEHR&RS für Fahrten, die das Netz nicht verlassen, zugelassen. Für Fahrten im Handweichenbezirk des Bahnhofs Etzwilen ist ein Rangierbegleiter notwendig. (Aenderung ) 15
16 Örtliche Bestimmungen 1 Fehlende Fahrleitung Auf dem Netz der erfolgt die Traktion ausschliesslich mit fahrdrahtunabhängigen Fahrzeugen. 2 Betriebszustände 2.1 Definition des Betriebszustandes Das Netz der SEHR&RS ist eine Bahn mit einfachen Betriebsverhältnissen nach VTE Anhang 1 Bst. b. Im Grundzustand gilt die Strecke als gesperrt. Das Tor in Etzwilen ist verschlossen. Für angeortnete Rangierfahrten von EVU wird die Strecke für die Dauer der Fahrordnung geöffnet. Die Streckenfreigabe erfolgt durch die Betriebsleitung im koordinierten Betrieb. 2.2 Koordinierter Betrieb Der koordinierte Betrieb dient den angeordneten Fahrten von Etzwilen über die der SEHR&RS nach Rielasingen und umgekehrt. 2.3 Betriebskoordinator Im Betriebszustand koordinierter Betrieb übernimmt ein dafür von der SEHR&RS beauftragter Mitarbeiter die Funktion des Betriebskoordinators. Er regelt und sichert die Fahrten auf dem Netz der SEHR&RS in alleiniger Verantwortung. Die Funktion des Betriebskoordinators kann auch durch einen Rangierleiter in Personalunion übernommen werden. 2.4 Rangierleiter Als Rangierleiter im koordinierten Betrieb gilt der ausgebildete über die örtlichen Bestimmungen instruierte Begleiter der Fahrt. Er stellt 16
17 Ausführungsbestimmungen SEHR & RS - den Kontakt zwischen Lokführer und dem Betriebskoordinator sicher. Er orientiert den Lokführer unverzüglich über erteilte Anordnungen. Bei unbegleiteten Fahrten übernimmt der Lokführer die Obliegenheiten des Rangierleiters. 2.5 Formular Befehl für Fahrt im koordinierten Betrieb Für jede Fahrt auf dem Netz der SEHR&RS erteilt der Betriebskoordinator mittels Formular Befehl für Fahrt im koordinierten Betrieb eine protokollpflichtige Zustimmung an das Fahrpersonal. Bei direkter Aushändigung erfolgt die Abgabe je eines Formulars an Lokführer und Begleiter. Bei fernmündlicher Übermittlung nimmt der Begleiter den Befehl entgegen und erstellt für den Lokführer eine Kopie. In folgenden Fällen unterbleibt die Abgabe des Formulars: - Für Fahrten, bei denen sich der Koordinator selber auf der entsprechenden Fahrt befindet. 2.6 Fahrten Baudienst Baudienstfahrten finden auf geperrter Strecke statt. Für geplante Einsätze weden entsprechende Zirkulare (Trassenplanung) zur Ankündigung erstellt. Kurzfristige Fahrten können durch die Betriebsleitung nach der Konsultation der Trassenplanung erteilt werden. 2.7 Anlässe im Gleisbereich Andere Anlässe welche die Befahrbarkeit der Strecke tangieren (Baustellen, Festanlässe, Schienenvelofahrten) erfordern eine Bewilligung des Leiter Betriebs und sind in der Trassenplanung einzupflegen. Die betroffenen Streckenabschnitte müssen separat gesichert werden. (Aenderung ) 17
18 Stein am Rhein, Leiter Betrieb Beat Joos Vizepräsident der Sitftung Christoph Brändli 18
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