AB FDV Infrastruktur und Verkehr

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1 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines AB FDV Infrastruktur und Verkehr Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften Gültig ab: Ausgabe: Seite 00-1

2 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines Dokumentinformation Datum Stelle Name Bemerkungen Erstellt Bahn-Support GmbH G. Rochat Geprüft Geschäftsleitung W. Niklaus BAV Abt. Infrastruktur J. Lütscher Freigegeben GL ST W. Niklaus Verteiler DVS Bahn-Support GmbH SBB Betriebsleitung / Geschäftsstelle Fahrpersonal (Lokführer, Heizer, Zugbegleiter) Mitarbeiter im Fahrdienst Zentrale (1x) OBZ Olten Cargo-Team Sursee Änderungsverzeichnis Änderung Änderung durchgeführt Nr. vom gültig ab Unterschrift Datum Ausgabe: Seite 00-2

3 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1 R Allgemeines FDV R 300.1, Allgemeines Inhalt 1 Vorbemerkungen Betriebskonzept Netzzugang SBB 2 2 Geltungsbereich Allgemeines Einsatz und Verhalten des Personals 3 3 Begriffe Allgemeines Erklärung der Abkürzungen und zusätzliche Begriffe 4 4 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Rangierbewegungen auf die Strecke Zugnummernschema Zugbegleitung 5 Ausgabe: Seite 01-1

4 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1 R Allgemeines 1 Vorbemerkungen Gestützt auf die Eisenbahnverordnung EBV , Art. 12 die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften R 300.1, Ziffer 2.1.4, Ausgabe vom die Vorschriften des BAV über den Erlass von Fahrdienst- und Betriebsvorschriften erlässt die Sursee Triengen - Bahn die vorliegenden Ausführungsbestimmungen im Sinne von Betriebsvorschriften für Infrastruktur und Verkehr. 1.1 Betriebskonzept Die Infrastruktur der ST verfügt über keinerlei Sicherungsanlagen, die Bahnhöfe weisen alle Handweichen auf. Die ST beschäftigt zur Betriebsabwicklung kein örtliches Personal. Alle Fahrten auf der Strecke der ST finden als Rangierbewegungen gemäss R Ziffer 4 und diesen Ausführungsbestimmungen statt. Betriebsleiter Die Aufgaben des Betriebsleiters werden durch einen von der ST situationsbezogen bezeichneten Verantwortlichen wahrgenommen. Die Funktionen des Fahrdienstleiters werden auf der Infrastruktur der ST bei den fahrplanmässigen Rangierfahrten durch den Rangierleiter bei den Nostalgiefahrten durch den Lokführer wahrgenommen. 1.2 Netzzugang SBB Der Netzzugang der SBB auf die Infrastruktur der ST ist in Art 10 und 19 der Eisenbahn-Netzugangsverordnung (SR ) insbesondere mit den Ausführungsbestimmungen dazu (SR ) und der Sicherheitsbescheinigung für den Netzzugang Nr geregelt. Ausgabe: Seite 01-2

5 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1 R Allgemeines 2 Geltungsbereich 2.1 Allgemeines Diese Ausführungsbestimmungen umfassen die für die Sursee - Triengen - Bahn geltenden Abweichungen, Ergänzungen und Erläuterungen zur Grundvorschrift R Im weiteren gelten die Ausführungsbestimmungen AB FDV sowie die lokalen Bestimmungen der SBB für den Bahnhof Sursee. Diese Vorschriften sind für alle Fahrten verbindlich, welche im Netzzugang der Sursee - Triengen - Bahn geführt werden. 2.2 Einsatz und Verhalten des Personals Sursee - Triengen - Bahn setzt nach den Richtlinien der VTE ausgebildetes und geprüftes Personal der folgenden Kategorien ein: Lokführer der Kategorie "Netz ST, Lf Kat B60" auf dem ganzen Netz der Sursee - Triengen Bahn Führergehilfen / Heizer für den zweimännigen Betrieb der Dampflokomotiven Rangierbegleiter der Kategorie A40, auch in der Funktion als Zugbegleiter Ausgabe: Seite 01-3

6 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1 R Allgemeines 3 Begriffe 3.1 Allgemeines Es gelten die Begriffe und Abkürzungen der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften. Außerdem werden in den vorliegenden Ausführungsbestimmungen zusätzliche Begriffe und Abkürzungen verwendet: 3.2 Erklärung der Abkürzungen und zusätzlichen Begriffe Abkürzung Lf BLZ FstZ OBZ Ol Erklärung Lokführer Betriebsleitzentrale Fernsteuerzentrum Operatives Betriebszentrum Olten Abkürzung der Bahnhofnamen Bahnhof Sursee Geuensee Büron Bad Knutwil Triengen - Winikon Abkürzung SS GEU BBK TRW Zusätzliche, nicht in R 300.1, Ziffer 3.1 definierte Begriffe sind nachfolgend erklärt: Begriff Anprall Bediente Handbremse Besetzte Handbremse Erklärung Anfahren an ein stehendes Fahrzeug oder Hindernis mit mehr als 5 km/h Handbremse, welche im Störungsfall durch Fahrpersonal bedient werden muss, um das notwendige Bremsverhältnis für die Weiterfahrt zu erreichen. Handbremse, welche für den Fall einer Zugtrennung zur Erfüllung des Teilbremsverhältnisses durch Fahrpersonal besetzt ist. Ausgabe: Seite 01-4

7 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1 R Allgemeines 4 Allgemeine Bestimmungen Auf der ST verkehren Rangierbewegungen auf die Strecke für - die Güterzustellung, normalerweise mit Dieseltraktion - Reisende, normalerweise mit Dampftraktion - dienstliche Bedürfnisse, mit Dampf- oder Dieseltraktion 4.1 Einteilung der Rangierbewegungen auf die Strecke Nach Fahrplan verkehren nur die Rangierbewegungen für die Güterzustellung. Diese werden durch SBB Cargo abgewickelt Als Extrafahrten werden insbesondere die Nostalgiefahrten mit Dampf- und Dieseltraktion und Fahrten für dienstliche Bedürfnisse angeordnet. 4.3 Zugnummernschema Die Rangierbewegungen auf dem Netz der ST erhalten eine Nummer mit zusätzlichem R nach folgenden Regeln: Fahrrichtung Triengen Sursee ungerade Nummern + R Fahrrichtung Sursee Triengen gerade Nummern + R Nummerngruppen Fahrplanmässige Rangierfahrten 1 99 SBB Cargo Nostalgiefahrten Extrafahrten Dampf und Diesel Leerfahrten Dampf und Diesel Draisinenfahrten Leerfahrten Draisine Ergänzungen zur Nummer: Rangierbewegung ohne Bremsrechnung Nummer + R + U allein fahrende Lok als Rangierbewegung Nummer + R + L Ausgabe: Seite 01-5

8 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1 R Allgemeines 4.4 Zugbegleitung Die Rangierbewegungen für die Güterzustellung sowie für die dienstlichen Bedürfnisse verkehren situationsbezogen als begleitete oder unbegleitete Rangierfahrt. Mit Reisenden besetzte Extrafahrten müssen kundendienstlich begleitet werden. Die Zugbegleiter haben eine vereinfachte Ausbildung in Belangen der Zugvorbereitung, Abfahrt und Einfahrt des Zuges Anlagen 4.11 Anschlussgleise Als Anschlussgleise an die ST gelten: Ottos Münchrüti Stöckli "Alu Menziken" 4.12 Eigentumsverhältnisse Sursee bis Weiche 15 SBB Weiche 11, Gleise 37, 18 ST und Stadt Sursee Gleise 13, 53, 27 und 17 bis Triengen ST Ausgabe: Seite 01-6

9 lst AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2 R Signale FDV R 300.2, Signale Inhalt 2 Signale bei Zügen und Rangierbewegungen Hinweissignale 2.7 Signale des Personals 2 3 Signale bei Rangierbewegungen Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf die Strecke 2 Ausgabe: Seite 02-1

10 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2 R Signale 2 Signale bei Zügen und Rangierbewegungen 2.6 Hinweissignale Auf der Strecke Sursee Triengen sind 5 Bahnübergänge mit funkferngesteuerten Barrieren ausgerüstet. Die Stellen, an denen der Schliessimpuls mit dem Handgerät gesendet werden muss, sind mit Merktafeln gemäss 300.2, Bild 265 gekennzeichnet. 2.7 Signale des Personals Bei der Führung von Nostalgiefahrten können folgende akustischen Signale des Personals angewendet werden: Signal Lokführer mit der Lokpfeife Bedeutung der Zugbegleiter meldet sich beim Lokführer Signal Zugbegleiter mit der Mundpfeife Bedeutung der Zugschluss ist eingetroffen Ausgabe: Seite 02-2

11 lst AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2 R Signale 3 Signale bei Rangierbewegungen Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf die Strecke Fahrplanmässige Fahrten: Kennzeichnung nach R 300.2, Ziffer Extrafahrten Diese Fahrten mit Dampf- und Diesellokomotiven tragen folgende Kennzeichnung - Lok nach vorne 3 Lichter nach hinten 1 Licht unten rechts - Zugschluss ein Zugschluss-Signal Bei Dampflokomotiven darf bei Tag und guten Sichtverhältnissen auf das Anzünden der Petrollaternen verzichtet werden. Ausgabe: Seite 02-3

12 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3 R Anordnung und Uebermittlung FDV R 300.3, Anordnung und Uebermittlung Inhalt 1 Mittel in der Kommunikation Wahl der Mittel 2 2 Verfahren Protokollpflichtige Uebermittlung 2 5 Fahrplan und Streckentabelle Zuständigkeiten Fahrordnung Streckentabelle 3 6 Anordnung mit Sammelformular Befehle Abgabe und Bestätigung der Befehle Ergänzende Bestimmungen zu Langsamfahrstellen 4 Ausgabe: Seite 03-1

13 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3 R Anordnung und Uebermittlung 1 Mittel in der Kommunikation 1.1 Wahl der Mittel Die Kommunikation zwischen den Rangierbewegungen unter sich sowie mit den Arbeitsstellen wird mit Mobiltelefonen sichergestellt. Die Betriebsleitung führt ein Verzeichnis mit den entsprechenden Teilnehmern und deren Telefonnummern und gibt dieses bekannt. Die eigentlichen Rangieraufgaben werden mit optisch/akustischer Befehlsgebung oder mit Rangierfunk ausgeführt. 2 Verfahren 2.1 Protokollpflichtige Uebermittlung In der Betriebsabwicklung des Verkehrs auf der ST werden folgende Nachrichten protokollpflichtig übermittelt: Anordnung von Extrafahrten Verminderung der Geschwindigkeit (Befehl 6) Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung (Befehl 11) Ausserordentliche oder fakultative Ueberholung (Befehl 12) Ausfall einer Kreuzung oder Ueberholung (Befehl 13) Kreuzungsverlegung (Befehl 14) Bei der fernmündlichen Uebermittlung sind auf beiden Nachrichten die Funktion und Namen von Absender und Empfänger sowie die Uhrzeit zu notieren. Das vereinfachte Sprechverfahren nach 300.3, Ziffer darf bei der Uebermittlung protokollpflichtiger Nachrichten nicht angewendet werden. 5 Fahrplan und Streckentabelle 5.1 Zuständigkeiten Erstellung Die Fahrpläne für die regelmässig verkehrenden Zustellfahrten werden in einem Jahresfahrplan mit den entsprechenden Zugnummern + R + U festgelegt. Diese Fahrpläne werden jeweilen für eine Fahrplanperiode in Zusammenarbeit zwischen dem SBB Cargo-Team und der Betriebsleitung der ST erstellt und verteilt. Die Extrafahrten werden durch die Betriebsleitung der ST schriftlich angeordnet. Ausgabe: Seite 03-2

14 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3 R Anordnung und Uebermittlung Verteilung Die Verteilung der Anordnungen, Fahrpläne und der Streckentabelle erfolgt nach einem Verteilplan und obliegt der Betriebsleitung der ST. Die Anordnungen für die Extrafahrten sind zusätzlich abzugeben an: das OBZ Olten mit folgender Adresse: b.ol.100@sbb.ch das Fahrpersonal der Extrafahrten das Rangierteam von SBB Cargo Sursee Bahnhof Sursee die Sicherheitschefs der angemeldeten Arbeitsstellen Die Betriebsleitung der ST führt eine Kontrolle der Empfangsbestätigungen. Die Empfangsbestätigung kann auch per SMS erfolgen 5.3 Fahrordnung Inhalt der Fahrordnung Für die Fahrordnungen der fahrplanmässigen Rangierbewegungen wird die vereinfachte Form gemäss R Ziffer angewendet. Ist das Cargo-Team zwischen Sursee und Triengen die einzige Fahrt, so legt es die Fahrlage sowie den Ausfall auf Teilstrecken in eigener Kompetenz fest. Für die Anordnung aller Extrafahrten ist das Formular "Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke" der ST zu verwenden Vorderseite Rückseite fahrdienstlicher Teil Personal, Kommunikation, weitere Anordnungen, kommerzieller Teil, Verteiler Finden im Mehrzugbetrieb Kreuzungen statt, so sind diese gemäss R als X-Kreuzungen abzuwickeln. 5.4 Streckentabelle Für das Netz der ST ist die Streckentabelle vom verbindlich. Ausgabe: Seite 03-3

15 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3 R Anordnung und Uebermittlung 6 Anordnungen mit Sammelformular Befehle 6.1 Abgabe und Bestätigung der Befehle Art der Befehle Die ST benützt ein eigenes Sammelformular mit den für ihre Bedürfnisse notwendigen fahrdienstlichen Befehlen. Es sind dies: Befehl 6 Verminderung der Geschwindigkeit Befehl 11 Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung Befehl 12 Ausserordentliche oder fakultative Ueberholung Befehl 13 Ausfall einer Kreuzung oder Ueberholung Befehl 14 Kreuzungsverlegung Aufbewahrung Erhaltene Befehle, Anordnungen, Meldungen usw. werden durch den Lokführer in einem Leistungscouvert sichergestellt und durch die Betriebsleitung nach internen Richtlinien aufbewahrt. Für die Aufbewahrung der Befehle als Beweismittel im Falle einer Unregelmässigkeit gilt R 300.3, Ziffer Bei Unregelmässigkeiten oder wenn Abklärungen erwartet werden, sind sämtliche Aufzeichnungen, inklusive handschriftliche Notizen, zuhanden der Untersuchungsorgane während sechs Monaten aufzubewahren. 6.2 Ergänzende Bestimmungen zu Langsamfahrstellen Bekanntgabe Der Sicherheitschef der Baustelle hat deren Aufstellung zu melden an: das OBZ Olten mit folgender Adresse: b.ol.100@sbb.ch die Betriebsleitung der ST das Rangierteam von SBB Cargo Sursee die Sicherheitschefs der angemeldeten Arbeitsstellen Die Betriebsleitung der ST verständigt das das Fahrpersonal der fahrplanmässigen und der Extrafahrten in geeigneter Weise Bekanntgabefrist Die Bekanntgabefrist beträgt 72 Stunden. Ausgabe: Seite 03-4

16 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen FDV R 300.4, Rangierbewegungen Inhalt 1 Vorbereitung und Abschluss Rangiergrenzen Fahrrichtung der Rangierbewegung Sichern von Fahrzeugen 3 3 Bewegungsarten 3.1 Unbegleitete geschobene Rangierbewegungen Ablaufen und Abstossen Rangierbewegung mit Rangierseil oder Spill Rangierbewegungen von Hand oder mit mechanischen Hilfsmitteln Besonderheiten, Vorsichtswagen Fahrgeschwindigkeiten Höchstgeschwindigkeiten auf den Bahnhöfen der ST Ausnahmen im Bhf Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke Höchstgeschwindigkeiten in Anschlussgleisen 5 Anlage 1 Kupplungseinrichtungen 2 Schraubenkupplung 6 5 Personenübergänge 6 6 Dampfheizung der Reisezugwagen 6 4 Rangierbewegung auf die Strecke 4.1 Grundsatz, Rangierleiter Fahrordnung Bremsvorschriften, Zugvorbereitung Zustimmung zur Fahrt Fahrten ab Sursee Fahrten an GEU, BBK, TRW Folgefahrten Abfahrt 9 Ausgabe: Seite 04-1

17 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen Auf der Strecke Einfahrt in den Bahnhof Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten Verlegen von Kreuzungen, Ausfall, a.o. Kreuzung Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten Verlegen von Kreuzungen Ausfall einer Kreuzung, a.o.kreuzung Ankunftsmeldung 11 Ausgabe: Seite 04-2

18 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen 1 Vorbereitung und Abschluss 1.4 Rangiergrenzen Die Bahnhöfe der Sursee Triengen Bahn besitzen keine Einfahrsignale. Die Lage der Rangiergrenze Bahnhof - Strecke wird somit abhängig von der Betriebslage folgendermassen definiert: Nur eine Rangierbewegung zwischen SS und TRW: keine besonderen Rangiergrenzen zu beachten Mehr als eine Rangierbewegung gleichzeitig zwischen SS und TRW: Sursee, Seite GEU Zwergsignal 17A, km Geuensee 100m nach letzter Weiche Büron Bad Knutwil 100m nach letzter Weiche Triengen Winikon 100m nach letzter Weiche Die Lokführer bzw. Rangierleiter der anderen Fahrten zwischen SS und TRW sind vor Beginn und nach Beendigung der Rangierarbeit quittungspflichtig zu verständigen Fahrrichtung der Rangierbewegung Als Vorwärtsrichtung gelten bei den Dampflokomotiven die Seite des Kamins bei Diesellokomotiven die Seite des Motorvorbaus Sichern von Fahrzeugen Zum Sichern von Fahrzeugen mit einlösigen Bremsen darf von der der Bestimmung in 300.4, Ziffer Absatz 3 nicht Gebrauch gemacht werden. Solche Fahrzeuge sind immer sofort mit von der Luftbremse unabhängigen Mitteln zu sichern. Ausgabe: Seite 04-3

19 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen 3 Bewegungsarten 3.1 Unbegleitete geschobene Rangierfahrt Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten 8 Achsen gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11 Fahrten mit historischem Rollmaterial, mit und ohne Fahrgäste verboten 3.2 Ablaufen und Abstossen Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11 Historisches Rollmaterial - mit Fahrgästen verboten - ohne Fahrgäste mit bedienter Handbremse gestattet, wenn aus betrieblichen Gründen die Rangierbewegung nicht anders ausgeführt werden kann 3.3 Rangierbewegungen mit Rangierseil Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11 Historisches Rollmaterial ohne Fahrgäste gestattet 3.4 Rangierbewegungen von Hand oder mit mechanischen Hilfsmitteln Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten gestattet Historisches Rollmaterial mit besetzter Handbremse Historisches Rollmaterial ohne Fahrgäste gestattet 3.5 Besonderheiten, Vorsichtswagen Die historischen Wagen der ST und der WR 3 gelten als Vorsichtswagen und dementsprechend zu behandeln Ausgabe: Seite 04-4

20 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen 3.6 Fahrgeschwindigkeiten Höchstgeschwindigkeit auf den Bahnhöfen der ST Im Bereich zwischen erster und letzter Weiche ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Bei Publikumsfahrten gilt entlang der Perronkanten Fahrt auf Sicht und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h Ausnahme in Bahnhöfen Von der Ausnahmeregelung darf in den Bahnhöfen der ST kein Gebrauch gemacht werden Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke Für fahrplanmässige und Extrafahrten gelten auf der Strecke und in den Bahnhöfen die Geschwindigkeitsangaben in der Streckentabelle. Geschobene Rangierfahrten dürfen ohne Funkverbindung mit höchstens 30 km/h mit Funkverbindung nach Streckentabelle verkehren Höchstgeschwindigkeiten in Anschlussgleisen Angl. Ottos v max = 10 km/h Angl. Münchrüti v max = 10 km/h Angl. Stöckli v max = 10 km/h Angl. "Alu Menziken" v max = 10 km/h Ausgabe: Seite 04-5

21 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen Anlage 1, Kupplungseinrichtungen 2 Schraubenkupplung Die Nostalgiefahrzeuge der Sursee Triengen Bahn (Lok und Wagen) haben 6/10 Kupplungen und dürfen nicht in normale Züge eingereiht werden. 5 Personenübergänge Alle Reisezug-, Gepäck- und Dienstwagen für die Nostalgiefahrten haben offene Plattformen. Beim Kuppeln sind die Uebergangsbrücken abzuklappen und vorhandene Personensicherungen anzubringen. 6 Dampfheizung der Reisezugwagen Das System der Dampfheizung und der Bedienung ist in folgenden Dokumenten beschrieben: R , Reglement über die Heizung, Lüftung und Klimatisierung der Wagen, Herausgeber SBB Generaldirektion, Heft7 Beschreibung der Dampfheizung ST, Dokument von Dani Führer vom Die Dampfheizung darf nur durch dafür instruiertes Personal gekuppelt und entkuppelt werden. Ausgabe: Seite 04-6

22 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen 4 Rangierbewegungen auf die Strecke 4.1 Grundsatz, Rangierleiter Da auf der Sursee Triengen Bahn keine Sicherungsanlagen existieren und für die Abwicklung des Betriebs kein Fahrdienstleiter tätig ist, gelten zur Wahrung der Sicherheit folgende Grundsätze: Mit dem Verlassen des Bahnhofs Sursee übernimmt der Rangierleiter der fahrplanmässigen Fahrt die Aufgaben des Fahrdienstleiters. Bei Extrafahrten obliegt diese Aufgabe den Lokführern der einzelnen Fahrten. Wenn mehrere Fahrten auf der ST verkehren gelten die Vorschriften über die Strecken ohne Block gemäss R Ziffer 1. In jedem Streckenabschnitt (SS GEU, GEU BBK, BBK TRW) darf sich nur eine Fahrt befinden. Sind Folgefahrten in einen durch eine vorausfahrende Rangierbewegung belegten Abschnitt notwendig, sind sie durch die Betriebsleitung anzuordnen. Es gelten die Vorschriften in Ziffer dieser Betriebsvorschrift. Als Rangierleiter sind bestimmt bei Zustellfahrten von SBB Cargo der eingeteilte Rangierbegleiter. Dienst- und Nostalgiefahrten der ST der eingeteilte Lokführer. Dieser ist für alle fahrdienstlichen Belange der verantwortliche Ansprechpartner. 4.2 Fahrordnung Rangierbewegungen, welche von Sursee aus weiter als bis Zwergsignal 17A verkehren, benötigen eine Fahrordnung. Für die Hinfahrt zum Bestimmungsbahnhof bzw. Anschlussgleis und für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof sind getrennte Fahrordnungen zu erstellen. 4.3 Bremsvorschriften, Zugvorbereitung Alle Fahrten auf dem Netz der ST verkehren als Fahrten ohne Bremsrechnung mit dem Zusatzbuchstaben U gemäss R / Anlage 1 Ziffer 2.3 und AB FDV ST 300.5, Ziffer 4.6. Ausgabe: Seite 04-7

23 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen 4.5 Zustimmung zur Fahrt Fahrten ab Sursee: Nach Beendigung der Zugvorbereitung orientiert der Lokführer das OBZ Olten über die Fahrbereitschaft seiner Fahrt. Der Fahrdienstleiter OBZ Ol verständigt den Lokführer quittungspflichtig über andere sich auf der Strecke befindliche Fahrten. Der Fahrdienstleiter stellt anschliessend eine Rangierfahrstrasse bis zum Zwergsignal 37B ein und erteilt dem Lokführer quittungspflichtig die Zustimmung zur Fahrt. Der Lokführer meldet seine Abfahrt allen anderen sich im Abschnitt SS TRW befindlichen Fahrten. Jeder hat dabei seinen genauen aktuellen Standort bekannt zu geben. Der Wortlaut der Zustimmung des Fahrdienstleiters lautet: "für (Nr. + R) von Sursee bis zum Zwergsignal 37 B eingestellt. Weiterfahrt Richtung Triengen in eigener Verantwortung" Fahrten ab GEU, BBK und TRW: Nach Beendigung der Zugvorbereitung orientiert der Lokführer das OBZ Olten über die Fahrbereitschaft seiner Fahrt. Der Fahrdienstleiter OBZ Ol verständigt den Lokführer quittungspflichtig über andere sich auf der Strecke befindliche Fahrten. Der Lokführer meldet seine Abfahrt allen anderen sich im Abschnitt SS TRW befindlichen Fahrten. Jeder hat dabei seinen genauen aktuellen Standort bekannt zu geben Folgefahrten Als Folgefahrten versteht man Fahrten, welche einer vorausfahrenden Fahrt auf die Strecke folgen, bevor diese den nächsten Bahnhof erreicht hat. Folgefahrten sind in speziellen Fällen auf Anordnung der Betriebsleitung gestattet. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen: Die erste Fahrt im Abschnitt muss über die Folgefahrten quittungspflichtig orientiert sein. Die Nummer der nachfolgenden Fahrt ist auf der eigenen Fahrordnung unter "Weitere Anordnungen" zu notieren Die nachfolgenden Fahrten müssen quittungspflichtig darüber orientiert sein, dass sie eine Folgefahrt sind. Die Zugnummer der vorausgehenden Fahrt ist auf der eigenen Fahrordnung unter "Weitere Anordnungen" zu notieren. Die Geschwindigkeit beträgt "Fahrt auf Sicht", höchstens 40 km/h. Bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen muss der Zugschluss jeder Fahrt mit rotem Licht nach Ziffer gekennzeichnet sein Ausgabe: Seite 04-8

24 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen Bei jeder Fahrt, der eine weitere folgt, sind die Zugbegleiter über diese Situation zu verständigen. Bei ausserplanmässigen Halten auf der Strecke haben diese im Auftrag des Lokführers gegebenenfalls die Fahrt nach hinten zu decken Abfahrt Die Fahrt ab Bahnhof, Haltestelle bzw. Haltepunkt darf erst begonnen werden, wenn die technischen / fahrdienstlichen und kundendienstlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Zugbegleiter die kundendienstliche Bereitschaft gemeldet hat. Technische / fahrdienstliche Voraussetzungen Die Zugvorbereitung nach R Ziffer 3 ist in allen zutreffenden Teilen abgeschlossen. Das Fahrpersonal ist im Besitz aller fahrdienstlichen Dokumente (Fahrordnung, Befehle etc.). Das Fahrpersonal kennt den aktuellen Standort anderer sich im Abschnitt Sursee Triengen befindlicher Fahrten und hat ihnen die bevorstehende Abfahrt mitgeteilt. Kreuzungsverlegungen, Ausfälle von Kreuzungen und a.o.kreuzungen sind protokollpflichtig gem. R zu behandeln. Der Fahrdienstleiter des OBZ Olten ist über die bevorstehende Abfahrt quittungspflichtig verständigt. Arbeitsstellen auf der Strecke sind vor Abfahrt auf dem Nachbarbahnhof quittungspflichtig zu verständigen. Kundendienstliche Voraussetzungen Die Fahrgäste sind vollzählig auf dem Zug Ein- und Auslad von Gütern und Inventar sind abgeschlossen Wagentüren geschlossen, Schiebetore geschlossen oder Absperrgitter sicher angebracht. Meldung der kundendienstlichen Bereitschaft Sind die kundendienstlichen Voraussetzungen erfüllt, zeigt der Zugbegleiter dem Lokführer nach Abgabe eines Achtungssignals mit der Mundpfeife mit dem Signal "Bereitschaft" gem , Bild 409 an, dass die kundendienstlichen Voraussetzungen für die Abfahrt erfüllt sind. Mit der Erfüllung der technisch/fahrdienstlichen Bereitschaft und der Meldung der kundendienstlichen Bereitschaft durch den Zugbegleiter setzt der Lokführer die Fahrt in Bewegung. Ausgabe: Seite 04-9

25 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen Auf der Strecke Bahnüberganganlagen werden auf der ST mit einem Funkimpuls von der Lok aus eingeschaltet und können ohne Einschränkungen befahren werden. Die Einschaltorte werden mit der Tafel gem. R Bild 265 signalisiert. Die ordnungsgemässe Funktion der Bahnüberganganlage wird dem Fahrpersonal mit Kontrollblinkern gem , Bild 206 angezeigt. Die Bahnübergänge weisen einen Zeitverschluss auf, der nach Ablauf der eingestellten Zeit den Uebergang für den Strassenverkehr wieder freigibt. Bei ausserordentlichem Halt zwischen der Abgabe des Funk-Steuerimpulses und dem Uebergang ist wie bei einem gestörten Uebergang nach R vorzugehen Einfahrt in den Bahnhof GEU, BBK, TRW Die Bahnhofgeschwindigkeit ist in der Streckentabelle geregelt. Bei Publikumsfahrten sind zusätzlich die Bestimmungen in AB FDV ST 4, Ziffer zu beachten. Der richtigen Stellung der Handweichen ist unbedingt Beachtung zu schenken. Sursee Der Lokführer einer Fahrt mit Bestimmungsort Sursee meldet seine Fahrt rechtzeitig beim OBZ OL an und verlangt die Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof Sursee. Der Fahrdienstleiter erteilt die Zustimmung mit Zwergsignalen Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten Die auf dem Kreuzungsbahnhof zuerst eintreffende Fahrt benützt das dem Aufnahmegebäude nähere Gleis und hat wenn möglich die Weichen für den Kreuzungszug richtig zu stellen. Die vollständige Ankunft einer Gegenfahrt ist durch deren Schlussbesorger mit dem akustischen Signal "Zugschluss ist eingetroffen" oder Beachten des Zugschlusses oder mündliche Nachfrage beim Fahrpersonal der Gegenfahrt sicherzustellen. Bei der Ausfahrt sind die Weichen wieder in die gerade Grundstellung zu verbringen und zu verschliessen Verlegen von Kreuzungen, Ausfall einer Kreuzung, ausserordentliche Kreuzung Muss eine Kreuzung verlegt werden, fällt eine Kreuzung aus oder muss eine ausserordentliche Kreuzung angeordnet werden, so ist protokollpflichtig gemäss den Vorschriften in R , Ziffer 1 bzw. AB FDV ST Ziffer 15 vorzugehen. Die Lokführer beider Fahrten verwenden dazu das Formular "Befehle für Kreuzung und Ueberholung" mit den Befehlen Ausgabe: Seite 04-10

26 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4 R Rangierbewegungen 4.8 Ankunftsmeldung Die Ankunft am Zielort ist quittungspflichtig zu melden: nur eine Fahrt unterwegs OBZ Ol mehrere Fahrten unterwegs OBZ Ol und den Lokführern der anderen Fahrten OBZ Olten hält die Ankunftsmeldung schriftlich fest Ausgabe: Seite 04-11

27 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung FDV R 300.5, Zugvorbereitung Inhalt 1 Zugbildung Einreihen der Triebfahrzeuge Einreihen der Anhängelast 2 2 Anhängelast und Zughakenlast 3 Tabellen der Fahrzeugdaten Tabellen der Anhängelasten 3 Zuguntersuchung 3.1 Grundsatz, Verantwortlichkeiten bei der ST 4 4 Bremsvorschriften 4.6 Zug- und Bremsreihe Sichern stillstehender Züge Angaben für die Zugführung Tabelle volles Stillhalte-Bremsgewicht Tabelle reduziertes Stillhaltebremsgewicht Auszug aus der Bremstabelle II Anlage 1, Druckluftbremse 1 Bremsprobe Umstellvorrichtungen 7 Ausgabe: Seite 05-1

28 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung Für die Rangierbewegungen auf die Strecke der ST gelten die Vorschriften in R sinngemäss und auf die einfachen Betriebsverhältnisse angewendet: 1 Zugbildung 1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge Die Rangierbewegungen auf die Strecke verkehren generell gezogen oder geschoben. 1.3 Einreihen der Anhängelast Streckenklasse Die ganze Strecke von Sursee bis Triengen ist für die Streckenklasse D4 zugelassen: Radsatzlast 22.5 t Meterlast 8,0 t/m Zugbildung Fahrzeuge Die historischen Wagen der ST haben sowohl Wagenkasten wie auch Zug- und Stossvorrichtungen mit reduzierter Festigkeit. Diese Wagen dürfen nur unter sich in Nostalgiezügen verwendet werden, in anderen Fahrten nur als Schlussläufer. Der WR Nr. 34 besitzt keine Luftbremse, sondern lediglich eine durchgehende Hauptleitung. Am Zugschluss ist dieser Wagen folgendermassen zugelassen: mit Reisenden besetzt mit besetzter Handbremse ohne Reisende als ungebremste Schlussgruppe Die Hauptleitung ist in jedem Fall zu verbinden und eine Durchgangskontrolle vorzunehmen. In Dampfzügen dürfen keine Gefahrgutwagen befördert werden. Ausgabe: Seite 05-2

29 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung 2 Anhängelast und Zughakenlast Die Tabellen mit den Fahrzeugdaten sowie der Anhängelasten befinden sich in separaten Datenblättern am Schluss von AB FDV Ziffer 5. Ausgabe: Seite 05-3

30 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung 3 Zuguntersuchung 3.1 Grundsatz, Verantwortlichkeiten bei der ST Der Lokführer ist bei den Nostalgiefahrten zugleich der Zugvorbereiter und hat dessen Aufgaben persönlich vorzunehmen oder an geeignete Mitarbeiter zu delegieren. Die Verantwortung für den gesamten Prozess der Zugvorbereitung liegt beim Lokführer. 4 Bremsvorschriften 4.6 Zug- und Bremsreihe Die fahrplanmässigen Fahrten von SBB Cargo sowie die Extrafahrten der ST verkehren als Fahrten ohne Bremsrechnung nach A 50 mit v max = 50 km/h. Werden die Bedingungen für das Verkehren ohne Bremsrechnung nicht erfüllt, so ist eine Bremsrechnung durchzuführen. In der Streckentabelle sind dazu die Geschwindigkeiten für die Bremsreihen 40 % und 30 % aufgeführt. Auf die Erstellung einer Meldung an den Lokführer wird verzichtet. 4.7 Sichern stillstehender Züge Mit Rücksicht auf das historische Rollmaterial ist für den Fall, dass der Luftvorrat nicht ergänzt werden kann, sofort das volle Stillhalte-Bremsgewicht anzuwenden. Die Anweisungen zum Sichern erteilt der Lokführer. 4.8 Angaben für die Zugführung Fahrplanmässige Zustellfahrten verkehren als Rangierbewegung auf die Strecke ohne Bremsrechnung. Bei Erfüllung der dazu notwendigen Bedingungen werden keine Angaben für die Zugführung benötigt. Bei Extrafahrten werden die Angaben über die Zugzusammensetzung (Lok und Komposition) durch die Betriebsleitung in die entsprechenden Felder der Extrafahrordnung eingetragen. Ausgabe: Seite 05-4

31 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung Volles Stillhalte Bremsgewicht Zuggewicht [(]) Streckenneigung [ ] Reduziertes Stillhalte Bremsgewicht Zuggewicht [t] Streckenneigung [ ] Ausgabe: Seite 05-5

32 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung Auszug aus der Bremstabelle II Gefälle [ ] Bremsverhältnis für Fahrgeschwindigkeit von [km/h] Ausgabe: Seite 05-6

33 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5 R Zugvorbereitung R 300.5, Anlage 1, Druckluftbremse 1 Bremsprobe Die Durchführung der Bremsprobe richtet sich bei allen Fahrten nach den Vorschriften in R 300.5, Anlage 1, Ziffer Umstellvorrichtungen Die mit der Westinghouse-Bremse ausgerüsteten Wagen verfügen über ein schnellwirkendes Steuerventil mit einer Umstellvorrichtung mit drei Stellungen Normalwirkung Umstellhebel waagrecht Bremse ausgeschaltet Umstellhebel schräg gestellt Schnellwirkung Umstellhebel senkrecht Diese Umstellvorrichtung ist generell in der Stellung "Normalwirkung" zu belassen. Ausgabe: Seite 05-7

34 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 8 R Arbeitssicherheit R 300.8, Arbeitssicherheit Inhalt 1 Allgemeines Verhalten 1.1 Warn- und Schutzausrüstung 2 2 Ergänzende Verhaltensregeln 2.1 Verhalten im Gleisbereich 2 Ausgabe: Seite 08-1

35 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 8 R Arbeitssicherheit 1 Allgemeines Verhalten 2.1 Warn- und Schutzausrüstung Der Lokführer hat bei der Ausübung des Dienstes festes geschlossenes Schuhwerk und zusätzlich folgende Warn- und Schutzausrüstung zu tragen: Tätigkeit Aufenthalt im Gleisbereich oder beim Überqueren der Geleise Ausrüstung - Warnweste Kuppeln / Entkuppeln - Warnweste - Schutzhelm oder Anstosskappe - Schutzhandschuhe Zug- und Reisebegleiter haben im Dienst festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Beim Aufenthalt im Gleisbereich, bei der Zugvorbereitung und beim Ueberqueren von Gleisen ist eine Warnweste zu tragen. Art und Umfang der Schutzausrüstung der Visiteure und Rangierbegleiter werden in einer internen Weisung der geregelt. 2 Ergänzende Verhaltensregeln 2.1 Verhalten im Gleisbereich Der Aufenthalt im Gleisbereich ist auf das Notwendigste zu beschränken. Wo offizielle Gehwege vorhanden sind, müssen diese benützt werden. Ausgabe: Seite 08-2

36 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9 R Störungen FDV R 300.9, Störungen Inhalt 4 Weichen, Spezialfall Handweichen 4.1 Grundsatz Aufschneiden von Weichen, Kontrolle 2 7 Gestörte Bahnüberganganlage 2 8 Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn 2 11 Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen 11.3 Unregelmässigkeiten an Wagen Unregelmässigkeiten an der Dampflok 3 13 Gefährdungen und Unfälle 13.4 Notruf Alarmorganisation 4 Ausgabe: Seite 09-1

37 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9 R Störungen 4 Weichen, Spezialfall Handweichen 4.1 Grundsatz Nach dem Umstellen einer Handweiche ist deren einwandfreie Endlage zu kontrollieren. Zur Sicherung gegen Umstellen durch Unbefugte sind die Weichen in den Durchfahrgleisen mit Schliesseinrichtungen versehen. 4.6 Aufschneiden von Weichen, Kontrolle Wurde trotz Verbot eine Weiche aufgeschnitten, so ist diese von der Wurzel gegen die Spitze freizulegen. Eine aufgeschnittene Weiche darf erst wieder nach Kontrolle und Freigabe durch eine instruierte und berechtigte Person befahren werden. Der Vorfall ist zu melden an die Betriebsleitung ST die Vertragsfirma der ST für Gleisunterhalt Die ST führt eine Liste mit der zur Kontrolle und provisorischen Freigabe einer aufgeschnittenen Weiche berechtigten Personen. Spitzenverschluss Bauart Jüdel F H S St VK Z Verschlussfläche Umstellhebel Stellstange Stempel Verschlusskörper Zunge Kontrolle in beiden Endlagen: Richtig im Verschluss - Weichenzungen weder gebrochen noch verbogen - die anliegende Zunge muss einwandfrei schliessen - die Stempel weder verbogen noch gebrochen sind St F Eine Weiche ist richtig im Verschluss, wenn - der Stempel der anliegenden Zunge mindestens 25 mm eingreift - die abliegende Zunge mindestens 130 mm Abstand zur Stockschiene hat VK H St Z S Ausgabe: Seite 09-2

38 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9 R Störungen 7 Gestörte Bahnüberganganlage Alle Bahnüberganganlagen der ST sind in beiden Fahrrichtungen mit Kontrollblinkern im Bremswegabstand ausgerüstet. Lässt sich eine Bahnüberganganlage nicht mit Funk einschalten oder funktioniert sie nicht ordnungsgemäss, so ist das Vorgehen nach FDV für das Befahren bei örtlich nicht bewachtem Bahnübergang anzuwenden. Ueber die gestörte Bahnüberganganlage sind zu verständigen: die Lokführer anderer gleichzeitig stattfindender Fahrten auf der ST sofort quittungspflichtig die Betriebsleitung die Vertragsfirma der ST für die Bahnüberganganlagen 8 Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn Schäden und Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn sind durch das Fahrpersonal sofort auf die Fahrbarkeit zu beurteilen. Bei Schäden an der Fahrbahn, welche die Betriebssicherheit in Frage stellen oder eine Geschwindigkeitseinschränkung bedingen, sind zu verständigen die Lokführer anderer gleichzeitig stattfindender Fahrten auf der ST sofort protokollpflichtig mit Befehl 6. die Betriebsleitung die Vertragsfirma der ST für Gleisunterhalt Ausgabe: Seite 09-3

39 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9 R Störungen 11 Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen 11.3 Unregelmässigkeiten an Wagen Achslager Lagertyp Zustand Massnahmen v max [km/h] warm Regelmässige Kontrolle von Schmierung und Temperatur bei der weiteren Fahrt keine Einschränkung Gleitlager heiss wenn Lagermetall nicht ausgelaufen, Notschmierung einrichten, Weiterfahrt unter regelmässiger Kontrolle wenn Lagermetall ausgelaufen, Notschmierung einrichten, im nächsten Bahnhof aussetzen Wälzlager warm / heiss sofort anhalten, Kontrolle des Laufwerks auf Unregelmässigkeiten und Schäden Werden abgesehen vom heissen Lager keine Schäden festgestellt, Weiterfahrt bis zum nächsten Bahnhof mit 30 km/h, dort Wagen sofort aussetzen. Vor weiterem Einsatz Beurteilung durch technischen Dienst Federung Federart Zustand Massnahmen v max [km/h] Einzelblatt gebrochen Kontrolle durch den technischen Dienst, ev. Tagesleistung fertigfahren 50 Blattfeder Federbund gebrochen Wagen aussetzen Unterklotzen des Achslagers durch den technischen Dienst 30 / 10 Schraubenfeder gebrochen Kontrolle durch den technischen Dienst, ev. Tagesleistung fertig fahren 50 Achslager unterklotzt in weichenfreien Abschnitten 30 über Weichen 10 Ausgabe: Seite 09-4

40 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9 R Störungen Radreifen, Sprengring Element Zustand Massnahmen v max [km/h] Radreifen lose gebrochen Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist Tagesleistung unter regelmässiger Kontrolle fertig fahren Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist bis TRW, sonst Wagen aussetzen Sprengring ausgebrochen Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist bis TRW, sonst Wagen aussetzen 30 Wagenbrand gelöscht Nach dem Löschen ist der Wagen 24 Std stehen zu lassen und zu beaufsichtigen Wagen entgleist Nach dem Aufgleisen müssen die Fahrzeuge vor der Weiterfahrt durch den technischen Dienst auf Lauffähigkeit untersucht werden. Personenwagen mit zerbrochenen Fensterscheiben Personenwagen mit durchgehend gebrochenen Fensterscheiben sind auf der Endstation auszusetzen. Wenn möglich sind den Reisenden Plätze in anderen Abteilen bzw. Wagen zuzuweisen Schäden an der Zug- und Stossvorrichtung Wagen aussetzen und vor der Weiterfahrt reparieren, Freigabe durch den technischen Dienst 11.4 Unregelmässigkeiten an der Dampflok Es gelten die Massnahmen gemäss Wegleitung "Unregelmässigkeiten im Dampflokbetrieb" im technischen Handbuch des Lokpersonals. Ausgabe: Seite 09-5

41 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9 R Störungen 13.4 Notruf Bei Unregelmässigkeiten, welche andere gleichzeitig stattfindende Fahrten gefährden könnten, sind diese sofort telefonisch im Sinne eines Notrufs zu benachrichtigen Alarmorganisation Die Kompetenz und die Pflicht zum Alarmieren und Aufbieten der Rettungs- und Hilfskräfte ist an das Fahrpersonal delegiert. Dabei ist folgendermassen vorzugehen: auf dem Netz der ST gemäss Alarmplan der ST im Bahnhof Sursee sofortige Meldung an den Fahrdienstleiter im OBZ Ol In jedem Fall ist auch sofort die Betriebsleitung der ST zu informieren. Bei Unfällen, schweren Vorfällen und angedrohter, vermuteter oder ausgeführter Sabotage ist die Meldestelle der UUS unverzüglich zu verständigen. Dazu kann nötigenfalls auch die Vermittlung über OBZ Ol in Anspruch genommen werden. Es gilt in einem solchen Fall die VUU SR Das Fahrpersonal bietet wenn nötig und wenn die Betriebsleitung nicht erreichbar ist auch die Vertragsfirmen der ST für beschädigte oder nicht funktionierende Anlageteile auf. Ausgabe: Seite 09-6

42 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 10 R Formulare R , Formulare Inhalt 1 Formulare der ersten Kategorie 2 Sammelformular Befehle mit den Befehlen 6, Formulare der zweiten Kategorie Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke 3 Streckentabelle Sursee Triengen Triengen - Sursee Ausgabe: Seite 10-1

43 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 13 R Lokführer FDV R , Lokführer 2.4 Ausrüstung Der Lokführer hat während der Arbeit folgende Unterlagen mitzuführen: Triebfahrzeugführerausweis und Bescheinigung Fahrordnungen für den eingeteilten Dienst AB FDV ST Mobiltelefon ST "Lokpersonal" Ersatzsehhilfe wenn vorgeschrieben persönliche Schutzausrüstung Auf den Triebfahrzeugen sind im Inventar vorhanden bzw. sichtbar aufgehängt: Streckentabelle ST Sammelformular "Befehle" ST Leerformulare "Fahrordnung" Alarmtabelle ST Strecken- und Bahnhofkenntnisse 2 Die Strecke Sursee (exkl.) Triengen darf nur mit besonderer Instruktion befahren werden. Die Instruktion beinhaltet insbesondere Strecken- und Bahnhofkenntnisse Schulung der AB FDV Infrastruktur und Verkehr der ST Modul O Personal, das ohne die notwendige Instruktion die Strecke befahren soll ist zu pilotieren. Ausgabe: Seite 13-1

44 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2 R Lokführer Zutrittsberechtigung bei Nostalgiefahrten Neben dem für die Bedienung der Triebfahrzeuge eingeteilten Lokpersonal dürfen sich während der Fahrt zusätzlich auf dem Führerstand aufhalten: Dampflok 1 Person Diesellok 2 Personen Die Bewilligung zur Mitfahrt eines Gastes auf dem Führerstand erteilt situationsbezogen der Lokführer. Das Lokpersonal darf bei der Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Ist neben dem eingeteilten Lokpersonal eine weitere Person zur Instruktion auf dem Führerstand, dürfen keine Gäste zugelassen werden. Anlage 1, Zusatzbestimmungen für Dampftraktion 2.1 Besetzung der Lokomotive Die Dampflokomotiven der ST sowie die Diesellok Em 2/2 1 besitzen weder eine Zugsicherung noch eine Sicherheitssteuerung. Die Em 2/2 Nr. 2 (Tm IV) ist mit einer bei solchen Fahrzeugen üblichen einfachen Sicherheitssteuerung ausgerüstet. Damit ergeben sich für die Fahrten auf der ST folgende Vorgaben für die Besetzung der Lokomotiven: Dampflok Das Lokpersonal setzt sich zusammen aus Lokführer und Heizer. Der Heizer wird nach einem ST - eigenen Ausbildungsprogramm mit den auf seiner Seite erforderlichen fahrdienstlichen Kenntnissen ausgebildet und geprüft. Die Prüfung berechtigt nur zur fahrdienstlichen Begleitung von Fahrten auf der ST. Diesellok Em 2/2 Nr. 1 Das Lokpersonal setzt sich zusammen aus dem Lokführer und einem Begleiter. Wegen der fehlenden Sicherheitssteuerung hat der Begleiter die Dienstfähigkeit des Lokführers zu überwachen. Diesellok Em 2/2 Nr. 2 (Tm IV) Mit dieser Lok dürfen Fahrten auf dem Netz der ST ohne weitere Bedingungen durchgeführt werden. Ausgabe: Seite 03-2

45 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 14 R Bremsen R , Bremsen Inhalt 1 Bremsausrüstung der Fahrzeuge der ST 2 Ausgabe: Seite 14-1

46 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 14 R Bremsen 1 Bremsausrüstung der Fahrzeuge der ST Die Fahrzeuge der sind zum Teil mit der einlösigen Westinghouse-Bremse ausgerüstet (Wagenliste in AB FDV Ziffer 5.2). Die Lokführer der Nostalgiefahrten verfügen über die notwendigen Beschreibungen der Bremskomponenten der einlösigen Bremse und sind über deren Handhabung instruiert. Ausgabe: Seite 14-2

47 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15 R Besondere Betriebsformen R , Besondere Betriebsformen Inhalt 1 Geltungsbereich, Strecke ohne Block Annahme und Verteilung von Befehlen und Meldungen Kreuzungszeichen X in der Fahrordnung Ausserordentliche Kreuzung sowie Ausfall einer Kreuzung Ueberholungen Rückmelden der Fahrten, Ankunftsmeldung 3 Ausgabe: Seite 15-1

48 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15 R Besondere Betriebsformen 1 Geltungsbereich, Strecke ohne Block Die Strecke der verfügt über keinerlei Sicherungsanlagen. Alle Fahrten finden als Rangierbewegungen auf die Strecke gemäss R Ziffer 4 und diesen Betriebsvorschriften statt. Bezüglich Verkehr auf dem Abschnitt Sursee Zwergsignal 17A und Triengen Winikon muss unterschieden werden zwischen Zustellung von Wagen durch SBB Cargo Extrafahrten als Nostalgiefahrten der ST Extrafahrten als Dienstfahrten der ST Befindet sich mehr als eine Rangierbewegung gleichzeitig auf der Strecke, sind zum Schutz vor Folge- und Gegenfahrten die Vorschriften in R anzuwenden. 1.2 Annahme und Verteilung von Befehlen und Meldungen Die Abgabe von Befehlen und Meldungen erfolgt grundsätzlich an den Lokführer. Dieser orientiert quittungspflichtig den Heizer und den Zugbegleiter über den Inhalt der Befehle und Meldungen. 1.3 Kreuzungszeichen X in der Fahrordnung In den Fahrordnungen der Extrafahrten wird das Kreuzungszeichen X immer im Zuge der Planung der Fahrt angewendet. In den Fahrordnungen der fahrplanmässigen Fahrten werden keine Kreuzungen angeordnet, da diese in der Regel von Montag bis Freitag verkehren und somit die einzige Fahrt auf der ST sind. Verkehren zu den fahrplanmässigen Fahrten gleichzeitig Extrafahrten, so werden die neu stattfindenden Kreuzungen gemäss , Ziffer 1.4 mit Befehl angeordnet. Für den Vollzug der Kreuzungen sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. 1.4 Ausserordentliche Kreuzung sowie Ausfall einer Kreuzung Ausserordentliche Kreuzungen, Ausfall von Kreuzungen und Kreuzungsverlegungen sind protokollpflichtig zu übermitteln. Für die korrekte Anordnung, Uebermittlung und den Vollzug der Anordnungen sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. Die Befehle sind mit den übrigen Dokumenten der Fahrt nach den Vorschriften aufzubewahren. Ausgabe: Seite 15-2

49 AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15 R Besondere Betriebsformen 1.5 Ueberholungen Ueberholungen sind zugelassen, wenn sie in der Fahrordnung angeordnet sind. Ueberholungsverlegungen (Reihenfolgeänderungen) sind protokollpflichtig zu regeln. Für die korrekte Anordnung, Uebermittlung und den Vollzug der Ueberholung sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. Die Befehle sind mit den übrigen Dokumenten der Fahrt nach den Vorschriften aufzubewahren. 1.5 Rückmelden der Fahrten, Ankunftsmeldung Bei Folgefahrten auf der ist die Rückmeldedistanz gleich der Bahnhofdistanz. Der Lokführer der vorausfahrenden Fahrt meldet seine Ankunft auf dem Bahnhof quittungspflichtig dem Lokführer der Folgefahrt. Dieser darf anschliessend den folgenden Abschnitt normal befahren. Für die Ankunftsmeldung gilt AB FDV ST 4 // 4.8. Ausgabe: Seite 15-3

50 Streckentabelle Sursee - Triengen - Bahn Weichen, Pfeiftafeln Impulsgeber für BUe km-lage km der Bahn Neigung in Zugreihen Bremsverhältnis in % A D v max km 0,78 km 1.75 km 1.90 km 2.20 km 2.65 km 3.00 km 5.10 km 5.90 km 7.88 Weiche Münchrüti Weiche Weiche Weiche x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-xnur Fahrten gem. R Ziffer 4 möglich Sursee 30 km 0.80 km 1.20 km 1.70 km 2.7 Geuensee 30 Büron - Bad Knutwil 30 Flugplatz Triengen - Winikon Publikumsfahrten mit Nostalgiezügen: GEU, BBK, TRW Ausgabe:

51 Streckentabelle Sursee - Triengen - Bahn Weichen, Pfeiftafeln Impulsgeber für BUe km-lage km der Bahn Neigung in Zugreihen Bremsverhältnis in % A D v max km 8.84 km 6.55 km 6.10 km 4.25 km 3.3 km 2.65 km 2.20 km 1.75 km km 0,78 2 Weiche Weiche Weiche 1. ZS 17A Weiche Münchrüti x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-xnur Fahrten gem. R Ziffer 4 möglich Triengen - Winikon Flugplatz Büron - Bad Knutwil Geuensee km 2.7 km 1.7 km 0.80 Sursee Publikumsfahrten mit Nostalgiezügen: BBK, GEU Ausgabe:

52 Sammelformular Befehle Datum Rangierbewegung auf die Strecke 6 Verminderung der Geschwindigkeit im Bahnhof zwischen und von km bis km zwischen und von km bis km Weiche km Langsamfahrsignale aufgestellt ja nein Grund / Bemerkung Anordnung Funktion Datum Unterschrift Empfang / Quittung bei fernmündlicher Uebermittlung Funktion Datum / Zeit Unterschrift Zutreffendes ankreuzen ST Sursee - Triengen - Bahn R Fahrt auf Sicht V max km/h Fahrt auf Sicht V max km/h Fahrt auf Sicht V max km/h V max km/h Sammelformular Befehle Datum Rangierbewegung auf die Strecke 6 Verminderung der Geschwindigkeit im Bahnhof zwischen und von km bis km zwischen und von km bis km Weiche km Langsamfahrsignale aufgestellt ja nein Grund / Bemerkung Anordnung Funktion Datum Unterschrift Empfang / Quittung bei fernmündlicher Uebermittlung Funktion Datum / Zeit Unterschrift Zutreffendes ankreuzen ST Sursee - Triengen - Bahn R Fahrt auf Sicht V max km/h Fahrt auf Sicht V max km/h Fahrt auf Sicht V max km/h V max km/h

53 Sammelformular Befehle Befehle für Kreuzung und Überholung Datum Rangierbewegung auf die Strecke 11 Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung hat Kreuzung mit Rangierbewegung in 12 Ausserordentliche oder fakultative Überholung hat eine Ueberholung mit Rangierbewegung in 13 Ausfall einer Kreuzung bzw. Ueberholung die Kreuzung die Überholung in mit Rangierbewegung 14 Kreuzungsverlegung kreuzt mit Rangierbewegung in Grund / Bemerkung Anordnung Funktion Datum Unterschrift Empfang / Quittung bei fernmündlicher Uebermittlung Funktion Datum / Zeit Unterschrift Zutreffendes ankreuzen ST Sursee - Triengen - Bahn R R R R fällt aus R Sammelformular Befehle Befehle für Kreuzung und Überholung Datum Rangierbewegung auf die Strecke 11 Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung hat Kreuzung mit Rangierbewegung in 12 Ausserordentliche oder fakultative Überholung hat eine Ueberholung mit Rangierbewegung in 13 Ausfall einer Kreuzung bzw. Ueberholung die Kreuzung die Überholung in mit Rangierbewegung 14 Kreuzungsverlegung kreuzt mit Rangierbewegung in Grund / Bemerkung Anordnung Funktion Datum Unterschrift Empfang / Quittung bei fernmündlicher Uebermittlung Funktion Datum / Zeit Unterschrift Zutreffendes ankreuzen ST Sursee - Triengen - Bahn R R R R fällt aus R

54 Schweizerische Eisenbahnen Sursee Triengen-Bahn Zirkular Nr. Seite Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke Personal Datum verkehrt Rangierbewegung auf die Strecke Nr. R Lokführer: von nach Heizer: Zug- und Bremsreihe Kundendienstlich begleitet? Lok Andere Rangierbewegungen auf der Strecke Sursee Triengen ja ja nein nein Zugbegleiter: Komposition Arbeitsstellen ja nein von km bis km Kommunikation Bahnhof Verkehrszeit X V I II Bemerkungen Triengen Triengen Flugplatz Büron Geuensee Sursee, ZS 17A Sursee Bhf Lok 8522: Cargo Team Sursee: Leiter Bahnnostalgie: Sicherheitschef: Weitere Anordnungen Lok 5: Fdl Olten: Bhf Ss Datum verkehrt Rangierbewegung auf die Strecke Nr. R von nach Kommerzielles Zug- und Bremsreihe Kundendienstlich begleitet? Lok Andere Rangierbewegungen auf der Strecke Sursee Triengen ja ja nein nein Kunde: Telefon: Anlass: Anz. Personen: Komposition ja nein von km bis km Apéro: Strom: Bahnhof Verkehrszeit X V I II Bemerkungen Sursee Bhf Sursee, ZS 17A Geuensee Büron Triengen Flugplatz Triengen Arbeitsstellen ja nein ja nein Kühlschrank: ja nein Verteiler Fahrpersonal ST, SBB Cargo Team Sursee, SBB Cargo Team Zofingen, OBZ Olten, Bahnhof Sursee, Sicherheitschef (falls Baustelle), Betriebsleitung ST Datum Lokführer (tel. Übermittlung) Betriebsleitung ST

55 AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr Triebfahrzeugdaten Dampflokomotiven E 3/3 Nr. 5 und 8522 Massgebende Steigung Grösste Zughakenlast Normallast [ t ] [ ] [ t ] 20 km/h 30 km/h Ausgabe: Seite 01-1

56 AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr Triebfahrzeugdaten Dampflokomotiven Allgemeine Daten Erbauer: SLM Winterthur Achsfolge: C Bezeichnung Betriebliches Abmessungen Serie Nummer Baujahr v max [km/h] Zugreihe Zulassung Dienstgew. [t] Länge ü.p. [mm] Achsstand [mm] Meterlast [t/m] 1 E 3/3 5 (ex 8479) A CH 35 8'495 3'120 4,1 2 E 3/ A CH 35 8'715 3'320 4,0 Leistungsdaten der Lok, Vorräte Leistung [kw] Zugkraft [kn] Kesseldaten [Rost- bzw. Heizflächen in m 2 ] Vorräte [ t ] bzw. [ m 3 ] Verbrauch [kg / tkm] max. max Dampf- Druck Rostfläche Heizfl. direkt Heizfl. indirekt Ueberhitzer Kohle Wasser Kohle Wasser bar 1,2 5,6 56, ,7 4, bar 1,2 5,6 63, ,7 4,2 Bremsausrüstung Bremsausrüstung Bremsgewichte [ t ] Bremsverh [%] Bauart Rangierbremse Reibbelag Steuer ventil P G H Schlepp P G 1 W P ja Guss W (g) x (P-Bremse) W - P ja Guss W (g) x (P-Bremse) Dampfmaschine Bauart: Steuerung: Nassdampf, 2-Zylinder Walschaert, Flachschieber Beleuchtung, Hilfsbetriebe - Beleuchtung mit Petrollampen - Luftpumpe Westinghouse, einfach wirkend, 8 bar Ausrüstung, Besonderheiten Ausgabe: Seite 01-2

57 AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr Triebfahrzeugdaten Diesellokomotive Tm IV Nr. 2 Massgebende Steigung Grösste Zughakenlast [ ] [ t ] Rangiergang, 20 km/h Normallast [ t ] Streckengang, 40 km/h Kleinste Dauergeschwindigkeit im Rangiergang: Kleinste Dauergeschwindigkeit im Streckengang: 8 km/h 16 km/h Ausgabe: Seite 01-1

58 AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr Triebfahrzeugdaten Diesellokomotiven Allgemeine Daten Erbauer: SLM Bezeichnung Betriebliches Abmessungen Fahrzeug-Nr. v max [km/h] Zugreihe Zulassung Dienstgew. [t] Länge ü.p. [mm] Achsstan d [mm] Meterlast [t/m] Tm IV Nr / 30 A CH 30, ,91 Leistungsdaten der Lok Vorräte, Verbrauch Leistung am Rad [kw] Zugkraft [kn] Treibstoffvorrat Sand vorrat Verbrauchswerte [g / kwh] Hydraulikoel max. 1 Std Liter Liter Rangier Strecke Liter Bremsausrüstung Bremsausrüstung Bremsgewichte [t] Bremsverh [%] Bauart Elektr Reibbelag Fsp/ PMS Steuer Ventil R P G H Schleppfahrt R P Ra, Ah, N Guss x 10 t Dieselmotor Bauart: MAN, R8V 16/18, 4 Takt Anzahl: 1 Leistung: 280 kw bei 1600 U/min (381 PS) Turbolader: keiner Regler: direkt auf Einspritzpumpe Kühlung: Wasser Anlasen DM: ab Batterie mit Anlasser Kraftübertragung Diesel - Hydraulisch Dieselmotor Turbowendegetriebe Verteilgetriebe (Rangier- / Streckenfahrt) Achsgetriebe Ausrüstung, Besonderheiten - keine Zugsicherung - Sicherheitssteuerung mit Zeitfunktion - v-messer Hasler R10 mit Farbscheibe - Höchstgeschwindigkeit geschleppt: 90 km/h - Führerstandheizung BEHR, Brennstoff Dieselöl Ausgabe: Seite 01-2

59 AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr Triebfahrzeugdaten Diesellokomotive Em 2/2 1, "Lisi" Massgebende Steigung Grösste Zughakenlast Normallast [ t ] [ ] [ t ] 30 km/h 50 km/h Kleinste Dauergeschwindigkeit bei Stundenleistung: 14 km/h Ausgabe: Seite 01-1

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