Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST"

Transkript

1 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und Schiffe Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Über Entgleisung einer Gleisbaumaschine vom Montag, 13. Mai 2013 in Schwyz Reg.-Nr.: Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel , Fax info@sust.admin.ch

2 Allgemeine Hinweise zu diesem Bericht Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). Es ist daher auch nicht Zweck dieses Berichts, Schuld- und Haftungsfragen zu klären. 0 ZUSAMMENFASSUNG 0.1 Kurzdarstellung Auf der Strecke Schwyz Steinen Arth Goldau wurden in der Nacht 12./13. Mai 2013 im Rahmen von Gleisbauarbeiten mit Maschinen Stopf-,Verdicht- und Planierarbeiten ausgeführt. Nach beendeter Arbeit kehrten die Nivellier-Richt-Stopfmaschine B66U-1 und die Kontinuierliche Planier- Verdichtmaschine KVP-3 um 3.40 Uhr nach Gleis 1 im Bahnhof Schwyz zurück, um die Rückkehr nach Arth Goldau als Zug abzuwarten. Die Abfahrt verzögerte sich bis gegen 5.00 Uhr. Wegen einer Blockstörung auf dem Gleis 216 hat der Fahrdienstleiter (Fdl) in Arth Goldau dem Lokführer MEV von Zug den protokollpflichtigen Sammelformular Befehl 6, Fahrt auf Sicht, abgegeben. Daraufhin gab der Lokführer MEV dem Lokführer SERSA der B66U-1 den Fahrbefehl. Zug fuhr am Halt zeigenden Zwergsignal Y9 und Ausfahrsignal B1 vorbei und entgleiste auf der Entgleisungsvorrichtung im Gleis 16. Die Entgleisungsvorrichtung wurde von der Rückseite her befahren und brachte die Nivellier-Richt- Stopfmaschine B66U-1 zur Entgleisung 0.2 Untersuchung Der Unfall ereignete sich am 13. Mai 2013 um Uhr. Die Meldung traf um 06:05 Uhr ein. Die Untersuchung wurde am gleichen Tag durch die Unfalluntersuchungsstelle SUST eröffnet. 0.3 Ursachen - Der Lokführer MEV hat sofort nach Erhalt des protokollpflichtigen Sammelformular Befehls 6 Fahrt auf Sicht dem Lokführer SERSA den Fahrbefehl zur Abfahrt mit Fahrt auf Sicht erteilt. Dabei wurde am Halt zeigenden Zwergsignal Y9 und Ausfahrsignal B1 vorbei gefahren. - Die Geschwindigkeit war zu hoch, als dass vor der, auf Sichtdistanz erkennbaren Entgleisungsvorrichtung, hätte angehalten werden können. - Die verantwortliche EVU, bzw. der Fahrzeughalter hätte gemäss Schreiben des BAV vom 14. September 2007 Zug mit einem Fahrzeug an der Spitze ohne Zugsicherung nicht verkehren lassen dürfen. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 2/20

3 Zum Unfall haben beigetragen: - Der Lokführer MEV hat die Angaben dem Fdl bestätigt und mangels eines ordentlichen Sammelformulars den Befehl 6 für Fahrt auf Sicht auf dem Rand einer Zeitung festgehalten. Ihm fehlte damit die Möglichkeit die auf dem Sammelformular vorgesehenen weiteren Befehle auf Papier zu konsultieren um damit eine Verwechslung zu verhindern. - Künstlicher Zeitdruck vor Feierabend. Die Bauarbeiten waren bereits um ca Uhr beendet. Die fahrplanmässige Fahrt nach Arth Goldau war als um 5.00 Uhr vorgesehen. Mehrfach wurde beim Fdl angefragt, ob eine vorzeitige Fahrt (Feierabend) möglich sei. Wegen den Bauarbeiten war dies nicht möglich. 0.4 Sicherheitsempfehlung Das BAV sollte prüfen, in wie weit das korrekte Vorgehen bei Störungen, insbesondere das Quittieren und Protokollieren von Befehlen, in die Schulung des Lokpersonals einzufliessen hat. 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Auf der Strecke Schwyz Steinen Arth Goldau wurden in der Nacht 12./13. Mai 2013 im Rahmen von Gleisbauarbeiten mit Maschinen Stopf-, Verdicht- und Planierarbeiten ausgeführt. Dazu wurden die Nivellier-Richt-Stopfmaschine B66U-1 und die Kontinuierliche Planier- Verdichtmaschine KVP-3 der Firma SERSA eingesetzt. Nach beendeter Arbeit kehrten die beiden Gleisbaumaschinen nach Gleis 1 im Bahnhof Schwyz zurück, um die Rückkehr nach Arth Goldau als Zug abzuwarten. Die beiden Gleisbaumaschinen besitzen keine Sicherheitseinrichtungen. Für die Fahrt als Zug war ein Tm mit Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Dieses Fahrzeug sollte durch die Infrastruktur Instandhaltung Region Süd gemäss mündlicher Abmachung gestellt werden. Das Fahrzeug war wegen Defekt ausgefallen. Es war kein Ersatzfahrzeug vorhanden. Bereits bei der Abfahrt in Arth Goldau am Vorabend fehlte das Fahrzeug mit Zugsicherung. Gemäss Aussagen der Lokführer SERSA forderten sie vom Lokführer MEV eine schriftliche Bestätigung, dass er die Verantwortung für die Fahrt ohne Sicherheitseinrichtungen übernehme, welche gemäss Aussagen im Protokoll nicht abgegeben wurde. 1.2 Ablauf des Ereignisses Nachdem die Arbeiten auf dem Streckengleis beendet waren fuhren die Gleisbaumaschinen um 3.40 Uhr nach Schwyz ins Gleis 1. Die Gleisbaumaschinen wurden zusammen gekoppelt für die Fahrt als Zug nach Arth Goldau. An der Spitze war die Nivellier-Richt-Stopfmaschine B66U-1 eingereiht. Die planmässige Abfahrtszeit als Zug war um 5.00 Uhr. Der Lokführer MEV nahm Kontakt mit dem Fdl in Arth Goldau auf und fragte, ob sie vorzeitig fahren können. Trotz mehrmaligen Versuchen war dies nicht möglich. Kurz vor 5.00 Uhr telefonierte der Fdl und sagte dem Lokführer MEV, dass er eine Blockstörung im Gleis 216 habe. Der Fdl diktierte ihm den Sammelformular Befehl 6: Zwischen Schwyz und Steinen von Hauptsignal B1 bis Hauptsignal 16R Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 3/20

4 Fahrt auf Sicht Langsamfahrsignale aufgestellt: nein Grund: Blockstörung. Der Lokführer MEV hat die Angaben dem Fdl quittiert und mangels eines ordentlichen Sammelformulars auf dem Rand einer Zeitung festgehalten. Anschliessend hat der Lokführer MEV dem Lokführer SERSA den Fahrbefehl zur Abfahrt mit Fahrt auf Sicht gegeben. Nach Rückfrage des Lokführers SERSA wegen dem Halt zeigenden Ausfahrund Zwergsignal bestätigte der Lokführer MEV den Fahrbefehl. Zug fuhr am Halt zeigenden Zwergsignal Y9 und Ausfahrsignal B1 vorbei. Im Gleis 31 auf der Entgleisungsvorrichtung, welche von der Rückseite her befahren wurde, entgleiste die BB66U-1. (Anlage 1 Gleisplan, Anlage 2 Sammelformular Befehl 6, ausgefüllt durch den Fdl und Anlage 4 notierter Befehl vom Lokführer MEV) Foto 1: entgleiste B66U-1 (Quelle SUST Fotos 2: Unfallstelle (Quelle I-B-Intervention) Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 4/20

5 1.3 Personenschäden Keine verletzten oder getöteten Personen. 1.4 Sachschaden an der Infrastruktur Am Gleis und der Entgleisungsvorrichtung entstanden Schäden in der Höhe von ca. Fr Sachschäden am Rollmaterial An der Nivellier-Richt-Stopfmaschine B66U-1 entstand ein Schaden von ca. Fr Sachschäden Dritter Die Lärmschutzwand entlang Gleis 16 wurde auf ca. 30 m beschädigt. Die Schadenhöhe ist unbekannt. 1.7 Ökologische Schäden Kein Schaden, es ist kein Öl ausgelaufen. 1.8 Feuer Es trat kein Feuer auf. 1.9 Beteiligte Personen Lokführer Firma SERSA Lokführer SERSA, Jg 1953, Kategorie GBM Anwesend im Führerstand: Chef Lokführer SERSA, Jg 1957, Kategorie GBM Kategorie GBM: Gleisbaumaschinen Verantwortlicher für die Bedienung der Gleisbaumaschine während Bauarbeiten auf gesperrten Gleisen, sowie pilotiert bei Rangierbewegungen und Zugfahrten. Es konnten keine Verstösse gegen die Einhaltung des AZG festgestellt werden Lokführer MEV Schweiz AG Jahrgang 1965, Kat. B 100 gültig bis 20. August 2017 Verantwortlicher und streckenkundiger Lokführer, verantwortlich für die Einhaltung der Fahrdienstvorschriften (FDV), Ansprechpartner für den Fdl. (pilotiert den Lokführer SERSA) Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 5/20

6 Es konnten keine Verstösse gegen die Einhaltung des AZG festgestellt werden Fahrdienstleiter Fdl, Jg 1984, Stellwerk Arth Goldau 1.10 Medizinische Feststellungen Es gibt keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Störungen des Bahnpersonals, welche das Unfallgeschehen hätten beeinflussen können Schienenfahrzeuge Eigentümer: SERSA, Maschineller Gleisbau AG Fahrzeug: Nivellier-Richt-Stopfmaschine, B66U-1 (Anlage 6) entgleist Eigentümer: SERSA Fahrzeug: Kontinuierliche Planier-/Verdichtmaschine, KVP-3 (Anlage 7) nicht entgleist Zugsgewicht: 142 t Bremsgewicht: 94 t Zugreihe: A 65% Ausgeschaltete Bremsapparate: keine 1.12 Feststellungen an den Schienenfahrzeuge Es gibt keine Hinweise auf vorbestandene Schäden Wetter, Schienenzustand Tag, bedeckt. Schienen trocken Bahnsicherungssysteme Bahnanlagen Die Strecke Schwyz Steinen Arth Goldau ist mit einem Integra-Streckenblock ausgerüstet Sicherungssysteme Infrastruktur Der Bahnhof Schwyz ist mit einer Sicherungsanlage des Typs Domino 67 mit gesicherten Rangierfahrstrassen und Zwergsignalen ausgerüstet. Das Stellwerk wird von Arth Goldau über eine Iltis-Bedienoberfläche ferngesteuert. Der Blockabschnitt Gleis 216 zwischen Schwyz und Steinen war temporär gestört. Der Fdl hat wie vorgeschrieben die Checkliste (CL) CL-F 170 für Zug ausgefüllt. Un- Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 6/20

7 ter Punkt 6 der CL-F 170 hat der Fdl den Lokführer MEV von Zug am Natel aufgerufen und ihm den protokollpflichtigen Sammelformular Befehl 6 für Fahrt auf Sicht diktiert. Beim Abarbeiten der CL stellte der Fdl fest, dass die Störung nicht mehr vorhanden war. Er kam nicht mehr dazu den Lokführer MEV zu informieren, da die Isolierung der Weiche 9 eine rote Belegung anzeigte und die Gleisbaumaschine schon entgleist war Sicherungssysteme Fahrzeuge Die beiden Gleisbaumaschinen besitzen keine Sicherheitseinrichtungen. Für die Fahrt als Zug war ein Tm mit Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Dieses Fahrzeug sollte durch die Infrastruktur Instandhaltung Region Süd gemäss mündlicher Abmachung gestellt werden. Das Fahrzeug war wegen Defekt ausgefallen. Es war kein Ersatzfahrzeug vorhanden. Bereits bei der Abfahrt in Arth Goldau am Vorabend fehlte das Fahrzeug mit Zugsicherung. Gemäss Aussagen der Lokführer SERSA forderten sie vom Lokführer MEV eine schriftliche Bestätigung, dass er die Verantwortung für die Fahrt ohne Sicherheitseinrichtungen übernehme, welche gemäss Aussagen im Protokoll nicht abgegeben wurde Fahrdatenschreiber Es ist ein Fahrdatenscheiber wie für Lastwagen vorhanden. Der Fahrdatenschreiber war nicht eingestellt, so dass die Daten nicht genau festgestellt werden können. Die Aufzeichnungen lassen den Schluss zu, dass die Geschwindigkeit vor der Entgleisung bei ca. 30 km/h lag. (Anlage 5) Die Gleisbaumaschine B66U-1 ist nicht mit einem Fahrdatenschreiber für Schienenfahrzeuge ausgerüstet Übermittlung Die Gespräche zwischen Lokführer MEV und Fdl erfolgten via Natel. Die Verbindung war planmässig über Natel vorgesehen und die Telefonnummer des Lokführer MEV auf der betrieblichen Anordnung für Zug aufgeführt. Nach den FDV R300.3 Ziffer hat der Fdl den Befehl dem fahrdienstlich verantwortlichen, vordersten Lokführer (Lokführer MEV) abzugeben. Der Lokführer verständigt weiteres betroffenes Personal im Zug quittungspflichtig. Die Gespräche zwischen den beiden Lokführer SERSA erfolgten über Funk welche nicht aufgezeichnet wurden Sammelformular Befehle: (Auszug FDV R Ziffer 2.1) Die einzelnen Befehle sind modular aufgebaut und durchnummeriert. Die Modulnummer ist am linken Rand des jeweiligen Befehls aufgeführt. Die dem jeweiligen Befehl zugeordnete Modulnummer, gemäss Mustersammlung, darf nicht geändert werden. Die angewendeten Befehle sind im entsprechenden Nummernfeld anzukreuzen. Wenn ein quittungspflichtiger Befehl protokollpflichtig abgegeben oder übermittelt wird, ist das Sammelformular Befehle mit dem entsprechenden Modul zu verwenden. (Anlage 3) Das Sammelformular Befehl 6 wird verwendet für den protokollpflichtigen Befehl zur Verminderung der Geschwindigkeit. Im vorliegenden Fall eine Geschwindigkeit mit Fahrt auf Sicht. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 7/20

8 Der Befehl Fahrt auf Sicht beinhaltet nicht die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen Fahrt auf Sicht (Auszug FDV R Ziffer 3.2) den Sichtverhältnissen angepasste Fahrgeschwindigkeit, höchstens 40 km/h, sodass rechtzeitig vor einem auf Sichtdistanz erkennbaren Hindernis angehalten werden kann. In Einzelfällen sehen die spezifischen hoheitlichen Vorschriften abweichende Höchstgeschwindigkeiten vor 1.19 Befehl Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen (Auszug FDV R300.9 Ziffer 2.4.3) Das Sammelformular Befehl 1 wird verwendet für die protokollpflichtige Abgabe des Befehls Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen. Mit dem Hilfssignal bzw. mit dem protokollpflichtigen Befehl Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal, erteilt der Fahrdienstleiter dem Lokführer die Zustimmung, am Halt zeigenden Hauptsignal vorbeizufahren. Das Hilfssignal bzw. der protokollpflichtige Befehl Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal, erlaubt ebenfalls die Vorbeifahrt an unbeleuchteten und Halt zeigenden Zwergsignalen. Bis zum nächsten Hauptsignal ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren. Muss weiter als bis zum nächsten Fahrt zeigenden Hauptsignal mit Fahrt auf Sicht gefahren werden, ist dies dem Lokführer protokollpflichtig mit dem Befehl Verminderung der Geschwindigkeit vorzuschreiben Protokollieren (Auszug FDV R300.3 Ziffer 4.2.1) Um eine Verwechslung der Befehle zu vermeiden, sind diese zu protokollieren. Ziel des Protokollierens ist, bei der Übermittlung die höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies stellt insbesondere sicher, dass die Nachricht mit korrektem Inhalt an den richtigen Empfänger gelangt und die vollzogene Übermittlung nachvollziehbar bleibt. Zudem ist die Nachricht für den Empfänger sichtbar vorhanden bzw. jederzeit abruf- und lesbar. Die Nachricht ist beim Absender und beim Empfänger festzuhalten (z.b. Eintrag einer Nachricht in Formular oder Checkliste) und der Empfang ist unter Angabe von Name und Funktion dem Absender zu bestätigen. Für die Nachvollziehbarkeit der Übermittlung sind auf der Nachricht Name, Funktion und Übermittlungsdatum sowie bei fernmündlicher Übermittlung die Übermittlungszeit festzuhalten. Erfolgt die Übermittlung fernmündlich, hat der Absender die Nachricht vor dem Übermitteln niederzuschreiben. Der Empfänger hat die erhaltene Nachricht aufzuschreiben und anschliessend wörtlich zu wiederholen. Der Absender prüft die Wiederholung und bestätigt die Richtigkeit der Nachricht Fahrplan, Streckendokumente, Befehle (Auszug FDV R Ziffer 3.2.2) Die während der Fahrt benötigten Unterlagen, wie Fahrordnungen, Streckentabellen und Befehle müssen an einem geeigneten Ort im Führerstand gut sichtbar vorhanden sein. Da die Gleisbaumaschinen nicht für selbständige Zugsfahrten vorgesehen sind, fehlten die Sammelformulare. Der Lokführer MEV war mit einem I-Pad ausgerüstet auf welchem die Vorschriften FDV Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 8/20

9 elektronisch vorhanden waren Bewilligung zum Führen von Fahrzeugen Kategorie GBM In der Verordnung des UVEK ist die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) geregelt. Die Kategorie GBM, Gleisbaumaschinen, der V/SB/T/U, Verein Schweizerischer Bahntechnikunternehmen, entspricht den Vorschriften VTE gem. Artikel 10. Darin heisst es: Kein Führerausweis und keine Bescheinigung sind erforderlich für Triebfahrzeugführer und -führerinnen, die: b. mit Triebfahrzeugen, mit oder ohne Anhängelast, einfache Rangierbewegungen auf gesperrten Gleisen ausführen; c. mit selbstfahrenden Dienstfahrzeugen, mit einem Gesamtgewicht bis 500 t auf Normalspur- oder bis 200 t auf Schmalspurbahnen, Rangierbewegungen ausführen oder Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bedienen, wenn sie dabei pilotiert werden Zulassung von Fahrzeugen ohne Zugsicherung Spitzenfahrzeuge, welche in der Regel für Zugfahrten eingesetzt werden, müssen mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein. Aus diesem Grund war auch für die Fahrt als Zug ein Tm mit Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. In den FDV R Ziffer 10.3 und 10.4 werden Störungen an Sicherheitseinrichtungen auf dem Spitzenfahrzeug behandelt. Diese Fälle beziehen sich auf das Versagen im Einsatz (Zug ist am Fahren und Fahrzeug hat eine Zugsicherung). Mit Schreiben vom 14. September 2007 hat das BAV alle Eisenbahnunternehmen (EVU) und Fahrzeughalter über die Festlegung der fahrzeugseitigen Mindestausrüstung bei der Zugsicherung für Zugfahrten mit Rangier- und Baudienst-, Gleisbau- und Gleisunterhalts- sowie historischen Fahrzeugen zum Befahren des schweizerischen Normalspurnetzes informiert. Die verantwortliche EVU, bzw. der Fahrzeughalter hätte gemäss diesem Schreiben Zug mit einem Fahrzeug an der Spitze ohne Zugsicherung nicht verkehren lassen dürfen Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss (Auszug R300.5, Ziffer 1.2.6) Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen am Schluss eines Zuges überführt werden. Es darf nur das Eigengewicht bewegt werden. Nach dem Fahrbefehl haben beide Gleisbaumaschinen beschleunigt. Wie stark und ob die hintere Gleisbaumaschine KVP 3 nach dem Haltbefehl noch geschoben hat lässt sich nicht feststellen. 2 ANALYSE Es ist nichts ungewöhnliches, dass nach Bauarbeiten im Stellwerk ein Blockabschnitt temporär gestört ist. Der Umgang mit dieser Störung ist in den FDV geregelt und dem Fdl steht mit der CL F-170 ein Hilfsmittel zur Verfügung. Das Sammelformular Befehl 6 Fahrt auf Sicht wurde gemäss CL ausgefüllt und dem Lokführer MEV protokollpflichtig übermittelt. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 9/20

10 2.1 Technische Aspekte Nach den Bauarbeiten war der Streckenblock im Gleis 216 temporär gestört. Die Bearbeitung der Störung erfolgte durch den Fdl richtig mit der CL F 170. Die übrigen Stellwerkeinrichtungen funktionierten normal. 2.2 Betriebliche Aspekte Der Blockabschnitt Gleis 216 zwischen Schwyz und Steinen war temporär gestört. Der Fdl hat wie vorgeschrieben die Checkliste (CL) CL-F 170 für Zug ausgefüllt. Zug überfuhr das Halt zeigende Zwergsignal Y9 und Ausfahrsignal B1. Die beiden Gleisbaumaschinen besitzen keine Sicherheitseinrichtungen. Die Baumaschinen hätten gem. Schreiben des BAV vom 14. September 2007 ohne Zugsicherung nicht als Zug verkehren dürfen. Die Gleisbaumaschine B66U-1 ist nicht mit einem Fahrdatenschreiber für Schienenfahrzeuge ausgerüstet. Das Sammelformular Befehl 6 wird verwendet für den protokollpflichtigen Befehl zur Fahrt auf Sicht und nicht für die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen. Trotz Fahrt auf Sicht, konnten die Gleisbaumaschinen nicht vor dem Hindernis anhalten. Da die Gleisbaumaschinen nicht für selbständige Zugsfahrten vorgesehen sind, fehlten die Sammelformulare auf Papier. 2.3 Menschliche Aspekte Die Bauarbeiten waren bereits um ca beendet. Die planmässige Fahrt nach Arth Goldau war als um 5.00 h vorgesehen. Mehrfach wurde beim Fdl angefragt, ob eine vorzeitige Fahrt (Feierabend) möglich sei. Wegen den Bauarbeiten war das nicht möglich. Wegen den Bauarbeiten war die Auslastung des Fdl hoch. 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Die während der Fahrt benötigten Unterlagen, wie Fahrordnungen, Streckentabellen und Befehle müssen an einem geeigneten Ort im Führerstand gut sichtbar vorhanden sein. Da die Gleisbaumaschinen nicht für selbständige Zufahrten vorgesehen waren, fehlten die Sammelformulare. Der Lokführer MEV hat die Angaben dem Fdl bestätigt und mangels eines ordentlichen Sammelformulars den Befehl 6 Fahrt auf Sicht auf dem Rand einer Zeitung festgehalten. Ihm fehlte damit die Möglichkeit, die auf dem Sammelformular vorgesehenen weiteren Befehle auf dem Papier zu konsultieren, um damit eine Verwechslung zu verhindern. Der Lokführer MEV war mit einem I-Pad ausgerüstet auf welchem die Daten (Formulare) in elektronischer Form vorhanden waren. Der Sammelformular Befehl 6 Fahrt auf Sicht beinhaltet nicht die Vorbeifahrt an geschlossenen Signalen. Der Sammelformular Befehl 1 Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen schreibt auch vor, dass bis zum nächsten Signal mit Fahrt auf Sicht zu fahren ist. Die beiden Gleisbaumaschinen besitzen keine Sicherheitseinrichtungen. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 10/20

11 Für die Fahrt als Zug war ein Tm mit Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Dieses Fahrzeug sollte durch die Infrastruktur Instandhaltung Region Süd gemäss mündlicher Abmachung gestellt werden. Das Fahrzeug war wegen Defekt ausgefallen. Es war kein Ersatzfahrzeug vorhanden. Bereits bei der Abfahrt in Arth Goldau am Vorabend fehlte das Fahrzeug mit Zugsicherung. Gemäss Aussagen der Lokführer SERSA forderten sie vom Lokführer MEV eine schriftliche Bestätigung, dass er die Verantwortung für die Fahrt ohne Sicherheitseinrichtungen übernehme, welche gemäss Aussagen im Protokoll nicht abgegeben wurde. Mit Schreiben vom 14. September 2007 hat das BAV alle Eisenbahnunternehmen und Fahrzeughalter über die Festlegung der fahrzeugseitigen Mindestausrüstung bei der Zugsicherung für Zugfahrten mit Rangier- und Baudienst-, Gleisbau- und Gleisunterhalts- sowie historischen Fahrzeugen zum Befahren des schweizerischen Normalspurnetzes informiert. Die verantwortliche EVU, bzw. der Fahrzeughalter hätte gemäss diesem Schreiben Zug mit einem Fahrzeug an der Spitze ohne Zugsicherung nicht verkehren lassen dürfen. Fahrt auf Sicht heisst gemäss den FDV den Sichtverhältnissen angepasste Fahrgeschwindigkeit, höchstens 40 km/h, sodass rechtzeitig vor einem auf Sichtdistanz erkennbaren Hindernis angehalten werden kann. 3.2 Ursachen - Der Lokführer MEV hat sofort nach Erhalt des protokollpflichtigen Sammelformular Befehls 6 Fahrt auf Sicht dem Lokführer SERSA den Fahrbefehl zur Abfahrt mit Fahrt auf Sicht erteilt. Dabei wurde am Halt zeigenden Zwergsignal Y9 und Ausfahrsignal B1 vorbei gefahren. - Die Geschwindigkeit war zu hoch, als dass vor der, auf Sichtdistanz erkennbaren Entgleisungsvorrichtung, hätte angehalten werden können. - Die verantwortliche EVU, bzw. der Fahrzeughalter hätte gemäss Schreiben des BAV vom 14. September 2007 Zug mit einem Fahrzeug an der Spitze ohne Zugsicherung nicht verkehren lassen dürfen. Zum Unfall haben beigetragen: - Der Lokführer MEV hat die Angaben dem Fdl bestätigt und mangels eines ordentlichen Sammelformulars den Befehl 6 für Fahrt auf Sicht auf dem Rand einer Zeitung festgehalten. Ihm fehlte damit die Möglichkeit die auf dem Sammelformular vorgesehenen weiteren Befehle auf Papier zu konsultieren um damit eine Verwechslung zu verhindern. - Künstlicher Zeitdruck vor Feierabend. Die Bauarbeiten waren bereits um ca Uhr beendet. Die fahrplanmässige Fahrt nach Arth Goldau war als um 5.00 Uhr vorgesehen. Mehrfach wurde beim Fdl angefragt, ob eine vorzeitige Fahrt (Feierabend) möglich sei. Wegen den Bauarbeiten war dies nicht möglich. 3.3 Risikoabschätzung Die SUST ist der Ansicht, dass sich ein ähnliches Ereignis wieder ereignen kann. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 11/20

12 4 SICHERHEITSEMPFEHLUNG 4.1 Sicherheitsdefizit Das Sammelformular Befehle birgt ein grosses Risiko zur Verwechslung der Befehle 1 und Getroffene Massnahmen Die Infrastrukturbetreiber haben in Zusammenarbeit mit dem BAV das Sammelformular Befehle überarbeitet und teilweise neu gestaltet. Das neue Formular ist gültig ab 15. Juli 2013 und soll die Verwechslungsgefahr ausschliessen. 4.3 Sicherheitsempfehlung Das BAV sollte prüfen, in wie weit das korrekte Vorgehen bei Störungen, insbesondere das Quittieren und Protokollieren von Befehlen, in die Schulung des Lokpersonals einzufliessen hat. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Bereich Bahnen und Schiffe Bern, 10. September 2013 Dieser Untersuchungsbericht wurde von der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST genehmigt (Art. 3 Abs.4g der Verordnung über die Organisation der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle vom 23. März 2011). Bern, 03. Dezember 2013 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 12/20

13 Anlage 1 Entgleisungsvorrichtung Signal B1 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 13/20

14 Anlage 2 Befehl ausgefüllt durch Fahrdienstleiter Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 14/20

15 Anlage 3 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 15/20

16 Anlage 3 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 16/20

17 Anlage 4 Protokollierter Befehl Lokführer MEV: Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 17/20

18 Anlage 5 Fahrtenschreibern (Tachoscheibe) der Gleisbaumaschine Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 18/20

19 Anlage 6 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 19/20

20 Anlage 7 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 20/20

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug vom Dienstag, 05. Oktober 2010

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug vom Dienstag, 05. Oktober 2010 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10100501 Schlussbericht

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über die Kollision eines Personenwagens mit einem Zug der BLS

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über die Kollision eines Personenwagens mit einem Zug der BLS Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Entgleisung einer Diesellok des Typs Bm 6/6 der Fa. Solvay vom Mittwoch, 06.

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Entgleisung einer Diesellok des Typs Bm 6/6 der Fa. Solvay vom Mittwoch, 06. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10100602 Schlussbericht

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über den Arbeitsunfall bei einer - geschobenen Rangierfahrt. Sonntag, 06.

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über den Arbeitsunfall bei einer - geschobenen Rangierfahrt. Sonntag, 06. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug (SBB Personenverkehr) vom Montag, 01.

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug (SBB Personenverkehr) vom Montag, 01. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10110102 Schlussbericht

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Kollision von Zug 218 der WSB mit einem vom Dienstag, 02. November 2010

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Kollision von Zug 218 der WSB mit einem vom Dienstag, 02. November 2010 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10110201 Schlussbericht

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. Kollision auf Bahnübergang

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. Kollision auf Bahnübergang Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Über die Kollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) vom Donnerstag, 13. November 2008 in Zürich, Rennweg

Über die Kollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) vom Donnerstag, 13. November 2008 in Zürich, Rennweg Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Ulrich Baumann, 30. April

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über die Beschädigung von Gleisanlagen bei der Durchfahrt von Extrazug

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über die Beschädigung von Gleisanlagen bei der Durchfahrt von Extrazug Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Regionalverkehr Mittelland (RM) Personenunfall bei Zug 3421 auf dem Bahnübergang Helisbühl von Freitag, 02. Juni 2006 in 3671 Herbligen BE

Regionalverkehr Mittelland (RM) Personenunfall bei Zug 3421 auf dem Bahnübergang Helisbühl von Freitag, 02. Juni 2006 in 3671 Herbligen BE Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Markus Beer, 13. Oktober

Mehr

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Michel Ansermet 15. Dezember

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Reg. Nr. :11053102 Schlussbericht

Mehr

über die Kollision von zwei Baukompositionen

über die Kollision von zwei Baukompositionen Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 25. August 2008

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Kollision zweier Personenzüge

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Kollision zweier Personenzüge Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety investigation Board STSB Bereich

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle. über den Arbeitsunfall bei Zug vom Mittwoch, 14. November 2012

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle. über den Arbeitsunfall bei Zug vom Mittwoch, 14. November 2012 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

St. Gallen Güterbahnhof (GB)

St. Gallen Güterbahnhof (GB) Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr.11060202 Schlussbericht

Mehr

vom Mittwoch, 18. November 2009

vom Mittwoch, 18. November 2009 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 11. Februar 2010

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

über Rangierunfall vom Donnerstag, 2. August 2007 in Arosa

über Rangierunfall vom Donnerstag, 2. August 2007 in Arosa Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Investigation bureau for

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 11080801 Schlussbericht

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Kollision von Zug 2417 (SOB) mit einem Milchtanklastwagen vom Samstag, 13.

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Kollision von Zug 2417 (SOB) mit einem Milchtanklastwagen vom Samstag, 13. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 29. Juli 2010

Mehr

über den in Gleis 3 von Zug überrollten Kinderwagen

über den in Gleis 3 von Zug überrollten Kinderwagen Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 06. Oktober 2008

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. vom Mittwoch, 12. Juni 2013

Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. vom Mittwoch, 12. Juni 2013 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio svizzero d inchiesta d inchiesta di sicurezza SISI Swiss Transportation Safety investigation Board

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über Zugskollision bei der RhB. 22. November 2011

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über Zugskollision bei der RhB. 22. November 2011 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

vom Dienstag 16. September 2008

vom Dienstag 16. September 2008 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Erwin Drabek 11.06.2009 Reg.

Mehr

über die Kollision eines ICT (DB AG) mit einer Rangierbewegung von SBB Personenverkehr vom Sonntag, 11. Februar 2007

über die Kollision eines ICT (DB AG) mit einer Rangierbewegung von SBB Personenverkehr vom Sonntag, 11. Februar 2007 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 18. Juni 2007

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

über die Auffahrkollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe Zürich VBZ

über die Auffahrkollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe Zürich VBZ Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 07. August 2008

Mehr

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe. über die Zugsgefährdung vom 24. Juni 2009 in Muttenz Rangierbahnhof

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe. über die Zugsgefährdung vom 24. Juni 2009 in Muttenz Rangierbahnhof Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Markus Rickenbacher 25. Mai

Mehr

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Markus Beer Reg. Nr. 06082901

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle. die Kollision von zwei Trams der VBZ. vom Samstag, 6. Juli 2013

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle. die Kollision von zwei Trams der VBZ. vom Samstag, 6. Juli 2013 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

vom Donnerstag, 16. November 2006

vom Donnerstag, 16. November 2006 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Erwin Noser 22. Februar 2007

Mehr

über die Kollision von zwei Reisezügen vom Donnerstag 06. Oktober 2011 in Olten

über die Kollision von zwei Reisezügen vom Donnerstag 06. Oktober 2011 in Olten Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe SUST Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 11100601 Schlussbericht

Mehr

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 5.5-6. und 7. Juni 2005, Bielefeld Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph Anmerkungen /

Mehr

vom Montag, 11. September 2006

vom Montag, 11. September 2006 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Jean Gross 25. Januar 2007

Mehr

Bahn-Unfalls von Neufahrn

Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-BahnS Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 6-22. und 23. September 2005, Braunschweig Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph

Mehr

über den Personenunfall bei Zug 5825 der BLS Lötschbergbahn AG vom Montag, 27. Februar 2006 in Spiez

über den Personenunfall bei Zug 5825 der BLS Lötschbergbahn AG vom Montag, 27. Februar 2006 in Spiez Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 10. Juli 2006

Mehr

Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV

Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV 01.04.2016 AB FDV Aenderungsverzeichnis Aenderungsverzeichnis AB zu FDV, Aenderung gültig ab Aenderung durchgeführt Nr. vom Datum Unterschrift

Mehr

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Schlussbericht. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

Schlussbericht. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken /

_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken / Richtlinie Züge fahren und Rangieren 408.0101Z21 Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den Örtlichen Richtlinien Seite 1 von 5 zur Ril 408.01-09 Zusätzliche oder abweichende Regeln können in den Örtlichen

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Eisenbahn-Bundesamt Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene

Eisenbahn-Bundesamt Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene 1 Themen Das Transportsystem Bahn Zielsetzung Unfalluntersuchung? Methodik und Vorgehensweise 2 Bremsweg

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Entgleisung einer Rangierbewegung

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Entgleisung einer Rangierbewegung Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Bereich

Mehr

vom Sonntag, 07. Dezember 2008

vom Sonntag, 07. Dezember 2008 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 26. Februar 2009

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig

Mehr

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV 0. Mai 05 V. de Referenz/Aktenzeichen: 5.5-00009 Richtlinie Zulassung von Triebfahrzeugführern

Mehr

T3 0-2 Stunden KEINE PATIENTEN 2-4 Stunden 5 4-6 Stunden 5 6-8 Stunden 5 8-10 Stunden 5 10-12 Stunden 5 Beispiele: Verbrennungen bis 15 %, Leichtes Schädelhirntrauma, Einfache Knochenbrüche, Prellungen

Mehr

über Rangierunfall vom Donnerstag, 10. September 2009 in Chur

über Rangierunfall vom Donnerstag, 10. September 2009 in Chur Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Investigation bureau for

Mehr

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen 7. Workshop zu Fragen von Risiko und Sicherheit im Verkehr SIT Safety in Transportation Braunschweig, 10. November 2014 Dr.-Ing. Carsten

Mehr

ENTROLLEN VON ZWEI FAHRZEUGEN

ENTROLLEN VON ZWEI FAHRZEUGEN ENTROLLEN VON ZWEI FAHRZEUGEN am 06. Juli 2010 Österreichische Bundesbahnen Strecke 40401 im Bf St. Michael km 202,412 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg

Mehr

VERSCHUBKOLLISION IN BRUCK A.D. MUR

VERSCHUBKOLLISION IN BRUCK A.D. MUR VERSCHUBKOLLISION IN BRUCK A.D. MUR am 25. Oktober 2010 Österreichische Bundesbahnen Strecke 10501 Bahnhof Bruck a.d. Mur Fbf Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft

Mehr

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mehr

über den Lastwagenbrand auf Rolazug vom Mittwoch den 26. Oktober 2005 bei der Pfaffensprungsausweichstelle (zwischen Wassen und Gurtnellen)

über den Lastwagenbrand auf Rolazug vom Mittwoch den 26. Oktober 2005 bei der Pfaffensprungsausweichstelle (zwischen Wassen und Gurtnellen) Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Erwin Drabek 04.06.2007 Reg.

Mehr

KOLLISION MIT VERSCHUB UND ENTGLEISUNG ZUG 41818

KOLLISION MIT VERSCHUB UND ENTGLEISUNG ZUG 41818 KOLLISION MIT VERSCHUB UND ENTGLEISUNG ZUG 41818 am 5. März 2011 Österreichische Bundesbahnen Strecke 22201 Bf Schwarzach-Sankt Veit Villach Hbf km 200,027 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit

Mehr

Stellwerke + Fahrstraßenbildung

Stellwerke + Fahrstraßenbildung Stellwerke + Fahrstraßenbildung Foto: FG SFWBB / C. Blome 0 Sicherungsphilosophie 4 Absatz 1 AEG: Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen... Was ist Sicherheit? Sicherheit ist...das

Mehr

Untersuchungszentrale

Untersuchungszentrale Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Aktenzeichen: 60uu2014-12/002-3323 Stand: 29.06.2017 Version: 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Kollision eines Güterzuges mit einem Baufahrzeug

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Kollision eines Güterzuges mit einem Baufahrzeug Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht

Mehr

zwischen Gais und Sammelplatz

zwischen Gais und Sammelplatz Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Erwin Noser 26. März 2009

Mehr

RBDe 560, 561 UND STEUERWAGEN NPZ (SBB, TRAVYS, SOB)

RBDe 560, 561 UND STEUERWAGEN NPZ (SBB, TRAVYS, SOB) RBDe 560, 561 UND STEUERWAGEN NPZ (SBB, TRAVYS, SOB) KURZBESCHREIBUNG Triebwagen In den 80er Jahren beschafften die SBB eine neue Lokserie für den Regionalverkehr. Die als NPZ (Neuer Pendelzug) bezeichneten

Mehr

RFID aus Sicht der Sicherheitsaufsichtsbehörde

RFID aus Sicht der Sicherheitsaufsichtsbehörde Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr RFID

Mehr

Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern

Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Geltungsbereich Dieser Behelf richtet sich an alle Feuerwehrorganisationen im Kanton Bern, die im Bereich Bahnanlagen eingesetzt

Mehr

A1 2. Weisungen in Ergänzung zu den AB FDV

A1 2. Weisungen in Ergänzung zu den AB FDV Weisungen zu AB FDV A1 2 Weisungen in Ergänzung zu den AB FDV Seite 1 01.05.2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz 3 2. Fehlende Fahrleitung 3 3. Schienenvelo-Betrieb 3 4. Personal 3 5.

Mehr

vom Mittwoch, 12. August 2009

vom Mittwoch, 12. August 2009 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Erwin Noser 11. Dezember

Mehr

Ereignis-, Notfall- und Krisenmanagement bei der SBB

Ereignis-, Notfall- und Krisenmanagement bei der SBB Ereignis-, - und Krisenmanagement bei der SBB Ludwig Näf Leiter Operation Center Infrastruktur 1. September 2015 SBB Infrastruktur: Ein komplexes System. 10 000 Mitarbeitende 3173 km Netz 5926 Brücken

Mehr

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI Segelclub Neuhaus-Interlaken Reglement SCNI-REG-004 Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI ÄNDERUNGEN 05.01.06 P. Willen 02.12.07 P. Willen

Mehr

Untersuchte Vorfälle des Jahres 2006

Untersuchte Vorfälle des Jahres 2006 Untersuchte Vorfälle des Jahres 2006 Die nachstehenden Vorfälle wurden im laufenden Jahres 2006 von der Bundesanstalt für Verkehr, Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene, untersucht: 03. Jänner 2006; Bahnhof

Mehr

Das ballistische Fallschirmrettungssystem

Das ballistische Fallschirmrettungssystem Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Das ballistische Fallschirmrettungssystem 1.1 Einleitung Die Firma

Mehr

Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6

Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6 Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6 1.1 Arbeiten unter Selbstsicherung (DGUV Vorschrift 78 6 (1)) Der Unternehmer hat mittels einer Gefährdungsbeurteilung vorab

Mehr

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)

Mehr

Level 0 wird auf Infrastrukturen verwendet, welche ohne infrastrukturseitige ETCS-Ausrüstung mit einer Aussensignalisierung betrieben werden.

Level 0 wird auf Infrastrukturen verwendet, welche ohne infrastrukturseitige ETCS-Ausrüstung mit einer Aussensignalisierung betrieben werden. Weiterentwicklung FDV A 2015 P2 Beilage 2 R 300.7 ETCS, Vorschriftenentwürfe Hinweis! gesamter Reglementsteil vollständig überarbeitet R 300.7 ETCS 1 ETCS ETCS ist ein europäisch normiertes Signalisierungs-

Mehr

Betriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

Betriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh Verteiler TBG EBL + stv. EBL per email TBG Zugleiter Befehlsbuch TBG ÖBL Hr. Auth persönlich TBG Streckendienst Hr. Mayr persönlich TBG Signaldienst Hr. Reber persönlich DB Netz AG Bezirksleiter Betrieb

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII 20.01.2011 Reg. Nr.: 10102701

Mehr

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Zu meiner Person Klaus Wagner 45 Jahre glücklich verheiratet 5 Kinder (11-19) bis 1992 bei der DB als Servicetechniker (2 Jahre Ausbildung) alle Stellwerkstypen

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Stand: 01.02.2014 I. Allgemeine Informationen 1. Einleitung Die NBS-AT der STADT BAD OLDESLOE - Nutzungsbedingungen

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 197 DER WLB

ENTGLEISUNG DES ZUGES 197 DER WLB ENTGLEISUNG DES ZUGES 197 DER WLB am 27. Juni 2008 Wiener Lokalbahnen AG Strecke 1 Gleis 2, km 2,6 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz,

Mehr

Vergleichende Ursachenanalyse des Eisenbahnunfalls Neufahrn

Vergleichende Ursachenanalyse des Eisenbahnunfalls Neufahrn Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Technische Universität Braunschweig Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrssicherung Vergleichende Ursachenanalyse

Mehr

Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen

Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) vom 27. November 2009 (Stand am 1. Februar 2014) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie

Mehr

Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb

Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Bernd Sieker bsieker@rvs.uni-bielefeld.de Technische Fakultät, Universität Bielefeld Überblick Bahnbetriebsverfahren Begriffe

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Kollision eines ungebremsten Zweiwegbaggers mit einem abgestellten Bahnwagen. vom Dienstag, 9.

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die Kollision eines ungebremsten Zweiwegbaggers mit einem abgestellten Bahnwagen. vom Dienstag, 9. Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety investigation Board STSB Bereich

Mehr

Vorschriften Instandhaltung. 3. IHRUS Tagung vom Bundesamt für Verkehr Leiter Zulassungen und Regelwerke Jürg Lütscher

Vorschriften Instandhaltung. 3. IHRUS Tagung vom Bundesamt für Verkehr Leiter Zulassungen und Regelwerke Jürg Lütscher Vorschriften Instandhaltung 3. IHRUS Tagung vom 14.11.2013 Bundesamt für Verkehr Leiter Zulassungen und Regelwerke Jürg Lütscher Themenübersicht Einstieg in Rechtsgrundlagen Wer ist verantwortlich? Zusammenwirken

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. den Radscheibenbruch der Appenzeller Bahnen. vom 30. September 2014

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. den Radscheibenbruch der Appenzeller Bahnen. vom 30. September 2014 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht

Mehr

1. Juli 2017 V 1.1 de

1. Juli 2017 V 1.1 de Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Infrastruktur 1. Juli 2017 Referenz/Aktenzeichen: 511.5-00004/00005 Richtlinie Überprüfung

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die seitliche Kollision zwischen einem S-Bahn- und einem Interregio-Zug. vom 20. Februar 2015

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. die seitliche Kollision zwischen einem S-Bahn- und einem Interregio-Zug. vom 20. Februar 2015 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Bereich

Mehr

Gemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren, DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) Gemäß Verteiler Richtlinie 437.0001-437.0005 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) www.dbnetze.com/fahrweg

Mehr

Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr

Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr RE 7 Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr Herausgeber Kommunikation Infrastruktur der Deutschen Bahn AG Stand 11.03.2016 (Hamburg ) Neumünster Flensburg folgende Meldung geändert

Mehr

Selbstschutz Gleisbegehung & Arbeiten im Gleis RTE 20100

Selbstschutz Gleisbegehung & Arbeiten im Gleis RTE 20100 Selbstschutz Gleisbegehung & Arbeiten im Gleis RTE 20100 1 Zweck Inhaltsverzeichnis Die vorliegende Broschüre richtet sich an Personen, die im Selbstschutz in Gleisen arbeiten oder Gleise begehen. Sie

Mehr