Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle. über den Arbeitsunfall bei Zug vom Mittwoch, 14. November 2012
|
|
- Sylvia Rothbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und Schiffe Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST über den Arbeitsunfall bei Zug 8459 vom Mittwoch, 14. November 2012 in Koblenz AG Reg.-Nr.: Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel , Fax info@sust.admin.ch
2 Allgemeine Hinweise zu diesem Bericht Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). Es ist daher auch nicht Zweck dieses Berichts, Schuld- und Haftungsfragen zu klären. 0 Zusammenfassung 0.1 Kurzdarstellung Am Mittwoch, 14. November 2012 um ca Uhr kam es in Koblenz Gleis 1 bei der Ausfahrt von Regionalzug 8459 zu einem Arbeitsunfall. Ein Mitarbeiter einer privaten Baufirma wurde vom Richtung Bad Zurzach ausfahrenden Zug erfasst und schwer verletzt. Er wurde durch einen Helikopter der REGA ins Kantonsspital Aarau geflogen, wo er wenig später verstarb. 0.2 Untersuchung Die Meldung traf um Uhr ein. Die Untersuchung wurde am gleichen Tag durch die Unfalluntersuchungsstelle SUST in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau eröffnet. 0.3 Ursache Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass sich der Verunfallte trotz der Weisung des Sicherheitswärters, sich im Fluchtraum von Gleis 40 aufzuhalten, zur Baugrube im Profil von Gleis 1 begeben hat und Höhe Mast 53 vom ausfahrenden Zug 8459 erfasst wurde. Zum Unfall haben beigetragen: - dass der Sicherheitswärter 1 austreten musste; - dass sich der Verunfallte entgegen den Anweisungen des Sicherheitswärters ins Profil des Gleises 1 begeben hat; - dass Zug 8459 trotz rechtzeitig eingeleiteter Schnellbremsung nicht rechtzeitig anhalten konnte. 0.4 Sicherheitsempfehlungen - Keine Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 2/18
3 1 Festgestellte Tatsachen 1.1 Vorgeschichte Der Bahnhof Koblenz wird im Jahre 2013 total umgebaut. Die bisherigen nicht schienenfreien Perrons werden durch ein Mittelperron ersetzt, welches durch eine Unterführung erschlossen wird. Die Gleisanlagen werden entsprechend angepasst und die Bahnsicherungsanlagen ersetzt. Im Herbst/Winter 2012 wurden Vorarbeiten, wie das Erstellen von Mastfundamenten für die neue Gleislage, ausgeführt. Gleisplan Ist-Zustand Koblenz siehe Anlage 1. Bauarbeiten in Gleisnähe wurden durch Sicherheitswärter gesichert. Für Arbeiten innerhalb des Gleisprofils hat der Sicherheitswärter jeweils beim Fahrdienstleiter kurzfristige Gleissperrungen verlangt. Diese Gleissperrungen wurden in der Checklisten CL-F 11 A (Einführung) und CL-F 11 B (Aufhebung) protokolliert (Anlage 3). Für diese Vorarbeiten wurde keine Betriebliche Anordnung erstellt. Das Sicherheitsdispositiv wurde am 13. August 2012 durch die Firma SiBau im Auftrag der SBB erstellt (im Vieraugenprinzip durch die SBB überprüft). Die Sicherheitswärter wie auch der Fahrdienstleiter waren im Besitze dieses Sicherheitsdispositivs. 1.2 Ablauf des Ereignisses Am Mittwochnachmittag, 14. November 2012 waren zwei Baugruppen einer privaten Baufirma auf der Ostseite des Bahnhofes Koblenz mit Bauarbeiten beschäftigt. Die eine Baugruppe befand sich zwischen den Gleisen 2 und 3 am Ende des Zwischenperrons, die zweite Baugruppe ca. 100 m weiter weg zwischen den Gleisen 40 und 1 Höhe Fahrleitungsmast 53 (Bahnkm bzw ). Bei beiden Arbeitsgruppen befand sich ein Sicherheitswärter (Situation siehe Anlage 1). Drei Mitarbeiter der privaten Baufirma waren mit dem Schalen und Betonieren des neuen Mastfundamentes bei Mast 53 (alt) zwischen den Gleisen 40 und 1 beschäftigt. Ein erstes Mastfundament wurde am richtigen Ort erstellt, aber nicht richtig ausgerichtet. Es musste vorgängig wieder entfernt werden. Da sie auf den Beton warten mussten, benutzte der Sicherheitswärter 1 die Gelegenheit, um auszutreten. Er wies die drei Mitarbeiter der privaten Baufirma an, sich ausschliesslich in Gleis 40 (definierter Fluchtraum) oder auf der Freiverladeseite ausserhalb des Gleisbereichs aufzuhalten und während seiner Abwesenheit keinesfalls Gleis 1 zu betreten. Als er sich entfernt hatte, begab sich der Baggerführer plötzlich zur Schalung des Mastfundamentes beim Gleis 1. Als seine beiden Kollegen den ausfahrenden Zug bemerkten, warnten sie ihn mit Zurufen. Er rannte Richtung Mast 53 davon. Er wurde vom Steuerwagen erfasst und schwer verletzt. Unfallstelle Schalung des Mastfundamentes. Aufenthaltsbereich der Bauarbeiter in Gleis 40 Gleis 40 Gleis 1 Foto 1: Unfallstelle beim Mast 53 (Foto: Quelle SBB). Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 3/18
4 Der Sicherheitswärter 1 der Arbeitsgruppe beim Mast 53 sagte gegenüber der Kantonspolizei und der SUST aus, dass die Arbeitsgruppe ab ca Uhr zuerst das falsch erstellte Fundament mit dem Spitzhammer wieder entfernt habe. Am Nachmittag seien dann die Schalungsarbeiten für das neue Fundament ausgeführt worden. Um ca Uhr seien diese Arbeiten abgeschlossen gewesen. Die Arbeiter hätten die neue Schalung nochmals ausgemessen und danach auf den Beton gewartet. Er habe den drei Bauarbeitern gesagt, dass die Arbeiten nun unterbrochen würden und sie sich vom Gleis weg ins Gleis 40 begeben sollen, um hier im sicheren Bereich zu warten. Er selber habe das WC aufsuchen müssen und den drei Arbeitern nochmals gesagt, dass sie sich nicht mehr in den Gleisbereich begeben dürften. Der Sicherheitswärter 2 der Arbeitsgruppe zwischen den Gleisen 2 und 3 sagte gegenüber der Kantonspolizei aus, dass er bei Zugsabfahrt einen Bauarbeiter bei der Schalung des Mastfundamentes bei Gleis 1 gesehen habe. Da er den zuständigen Sicherheitswärter nicht gesehen habe, habe er sofort zwei Hornsignale (Signal zum sofortigen Räumen aller Gleise) abgegeben. Ein Achtungssignal des Zuges habe er nicht gehört. Zug 8459 war fahrplanmässig in Koblenz Gleis 1 eingefahren. Nach erfolgtem Fahrgastwechsel fuhr er Richtung Bad Zurzach ab. Die Lokführerin sagte gegenüber der Kantonspolizei und der SUST aus, dass sie gemäss Gestes métier (vorgeschriebener Abfahrprozess bei SBB Personenverkehr) abgefahren sei. Beim Beschleunigen habe sie einen Bauarbeiter bei der Schalung etwas nahe am Gleis gesehen und sofort eine Schnellbremsung eingeleitet. Sie habe die Kollision mit dem Bauarbeiter nicht verhindern können. Vor der Kollision habe sie das Gefühl gehabt, dass der Bauarbeiter den herannahenden Zug gesehen habe. Mast 53 Foto 2: Blick vom Führerstand (vom normalen Halteort des Zuges) Richtung Mast 53 (Quelle SUST). Die beiden Bauarbeiter im Warteraum Gleis 40 sagten gegenüber der Kantonspolizei und der SUST aus, dass ihnen der Sicherheitswärter 1 die Anweisung gegeben habe, auf Gleis 40 auf den Beton zu warten. Er selber müsse austreten. Sie dürften bis zu seiner Rückkehr keinesfalls den Gleisbereich betreten. Der Verunfallte sei plötzlich zur Grube gelaufen und sei zwischen der Grube und Gleis 1 gestanden mit dem Rücken zum Bahnhof. Sie hätten den Verunfallten mit Zurufen über den abfahrenden Zug gewarnt. Der Verunfallte sei Seite Gleis 1 um die Grube herum gelaufen und da vom Zug erfasst worden. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 4/18
5 1.3 Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Tödlich verletzt: Sachschaden an der Infrastruktur An den Anlagen von SBB Infrastruktur entstanden keine Schäden. 1.5 Sachschäden am Rollmaterial Am Rollmaterial von SBB Personenverkehr entstanden keine Schäden. 1.6 Sachschäden Dritter Weitere Dritte kamen beim Ereignis keine zu Schaden. 1.7 Ökologische Schäden An der Umwelt entstanden keine Schäden. 1.8 Beteiligte Personen Bahnpersonal Bei den Mitarbeitern der Verkehrs- und Infrastrukturunternehmungen sind keine Verstösse gegen arbeitsrechtliche Bedingungen festgestellt worden Lokführerin SBB, Jahrgang 1988, BAV-Ausweis vorhanden Fahrdienstleiter SBB, Jahrgang Reisende In Zug 8459 befanden sich ca. 30 Reisende Drittpersonen Sicherheitswärter 1, Mitarbeiter der Firma Sersa, Standort bei Mast 53. Jahrgang Sicherheitswärter 2, Mitarbeiter der Firma Sersa, Standort zwischen den Gleisen 2 und 3. Jahrgang Baggerführer der Firma Birchmeier AG, Standort bei Mast 53. Jahrgang 1960 (Verunfallter) Bauarbeiter der Firma Birchmeier AG, Standort auf Gleis 40. Jahrgang Lehrling der Firma Birchmeier, Standort auf Gleis 40. Jahrgang Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 5/18
6 Alle auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter haben die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung getragen. Die Stimmung auf der Arbeitsstelle war gut. Es herrschte keine Stresssituation. 1.9 Medizinische Feststellungen Es gibt keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Störungen des Bahnpersonals, welche das Unfallgeschehen hätten beeinflussen können. Der Alkoholtest bei der Lokführerin wie auch bei den Sicherheitswärtern war negativ (0,00 ) Überlebensaspekte Bei einem Aufenthalt aller Bauarbeiter im zugewiesenen sicheren Raum von Gleis 40 wäre es nicht zum Unfall gekommen Schienenfahrzeuge NPZ Domino, Formation Spitze Schluss: Steuerwagen ABt Zweitklasswagen B Triebwagen RBDe Zugslänge 75 m. Zug- und Bremsverhältnis R 125%, vmax 140 km/h. Eigentümerin: SBB AG Division Personenverkehr, Wylerstrasse 123/125, 3000 Bern Feststellung an den Schienenfahrzeugen Die visuelle Kontrolle der Schienenfahrzeuge (NPZ-Domino) durch die SUST ergab keine Beanstandungen. Die Schienenfahrzeuge waren in einem guten Zustand Strassenfahrzeuge Für die Bauarbeiten am Mastfundament zwischen den Gleisen 40 und 1 wurde ein Bagger der Firma Birchmeier AG eingesetzt. Der Bagger war nicht am Ereignis beteiligt Wetter, Schienenzustand Tag, leichte Bewölkung. Temperatur +7. Sicht gut (keine Blendwirkung). Schienen trocken Bahnanlagen und Sicherungssysteme Bahnanlagen Der Bahnhof Koblenz verfügt über keine schienenfreie Zugänge. Die Reisezüge benützen die Gleise 1 3. Jeweils zur Minute 15 und 45 finden regelmässige Zugskreuzungen der Züge von/nach Waldshut, Bad Zurzach und Döttingen statt. Die Zugsein- und Ausfahrten werden durch den Fahrdienstleiter vor Ort überwacht. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 6/18
7 Die Höchstgeschwindigkeit im Perronbereich beträgt gemäss Dienstfahrplan 20 km/h (keine schienenfreie Zugänge zu den Mittelperrons). Der Bahnhof Koblenz wird zur Zeit umgebaut Sicherungssysteme Infrastruktur Der Bahnhof Koblenz ist mit einer Sicherungsanlage des Typs Integra-Domino 67 mit gesicherten Rangierfahrstrassen ausgerüstet. Zum Zeitpunkt des Ereignisses befand sich die Sicherungsanlage im Modus Ortsbetrieb (OB) und wurde durch den Fahrdienstleiter vor Ort bedient. Die Bahnsicherungssysteme haben normal funktioniert. Sie sind für den Ablauf des Ereignisses nicht relevant Sicherungssysteme Fahrzeuge Der NPZ-Domino ist mit der elektronischen Sicherheitssteuerung und mit der automatischen Zugsicherung mit Magnetfeldsonde sowie mit der Zugbeeinflussung ZUB 262c (SBB/BLS) ausgerüstet Fahrdatenschreiber Der Triebwagen RABDe ist mit einer elektronischen Geschwindigkeitsmessanlage Hasler Teloc 2000 ausgerüstet. Die Fahrdaten werden elektronisch aufgezeichnet. Sie wurden durch die Verkehrsunternehmung ausgelesen und ausgewertet (Anlage 2). Die Auswertung der Fahrdaten ergab, dass der Zug unmittelbar vor dem Ereignis mit einer Geschwindigkeit von 42,370 km/h gefahren war und somit die für diesen Streckenabschnitt vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten hatte (siehe auch 1.18). Die Lokführerin hatte die Schnellbremsung unverzüglich eingeleitet, der Anhalteweg betrug 69 m. Die Abgabe eines Achtungssignals wurde nicht registriert Übermittlung Zwischen dem Fahrdienstleiter und den beiden Sicherheitswärtern bestand Funkkontakt (SBB-Analogfunk). Betriebliche Anordnungen wie das Einführen und Aufheben von Gleissperrungen usw. wurden über Funk angeordnet, Sperrungen entsprechend protokolliert (Anlage 3). Die Funkgespräche werden nicht aufgezeichnet Resultate aus den besonderen Untersuchungen Für die Bauarbeiten wurde das gemäss den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV Arbeiten im Gleisbereich Abschnitt bzw. der RTE Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich Abschnitt 2.2 vorgeschriebene Sicherheitsdispositiv erstellt. Die im Sicherheitsdispositiv aufgeführten Bahnkilometer beziehen sich auf die Strecke (Turgi) Koblenz Waldshut. Im Sicherheitsdispositiv ist eine Fahrgeschwindigkeit im Bahnhofbereich von 40 km/h, im Perronbereich von 20 km/h vorgeschrieben. Die normale Ausfahrgeschwindigkeit von Koblenz nach Bad Zurzach via Gleis 1 beträgt 60 km/h. Dies wurde im Sicherheitsdispositiv nicht berücksichtigt. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 7/18
8 Im Perronbereich beträgt die Höchstgeschwindigkeit gemäss Dienstfahrtplan 20 km/h. Die Ein- und Ausfahrgeschwindigkeit Seite Waldshut und Seite Döttingen beträgt 40 km/h und musste daher nicht speziell signalisiert werden. Da für die Ausfahrt Seite Bad Zurzach (vmax gemäss Dienstfahrplan 60 km/h) im Sicherheitsdispositiv keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeschrieben war, wurde weder im elektronischen Fahrplan der Lokführerin noch mittels Langsamfahrsignalen gemäss den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV Signale, Abschnitt Langsamfahrsignale eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 40 km/h angezeigt (Anlagen 4 und 5). 2 Analyse 2.1 Technische Aspekte - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge durch die SUST ergab keine Beanstandungen. - Die Bahnsicherungsanlagen haben normal funktioniert. 2.2 Betriebliche Aspekte - Gemäss den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV (R ), R Arbeiten im Gleisbereich Kapitel 3.2 bzw. der R RTE Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich sind betriebliche Massnahmen zu planen und mit dem zuständigen Dienst der Infrastrukturbetreiberin rechtzeitig abzusprechen. Eine Betriebliche Anordnung wurde für die Bauphase der Vorarbeiten im Bahnhof Koblenz nicht erstellt (Anlage 7). - Das Sicherheitsdispositiv wurde am 13. August 2012 durch die Firma SiBau im Auftrag der SBB erstellt und im Vieraugenprinzip durch die SBB überprüft. Der Sicherheitschef privat wurde durch die Firma Birchmeier AG gestellt. Die Broschüre Ich schütze mich der SBB wurde den beteiligten Mitarbeitern der Firma Birchmeier AG gegen Unterschrift in der jeweiligen Landessprache abgegeben. Das Sicherheitsdispositiv enthält die für die Arbeitsstelle notwendigen Angaben zu den Sicherheitsmassnahmen. Die im Sicherheitsdispositiv aufgeführten Bahnkilometer beziehen sich auf die Strecke (Turgi) Koblenz Waldshut. Für die Strecke (Eglisau) Koblenz Stein-S. besteht eine andere Kilometrierung (siehe auch Plan Anlage 1). Zusätzliche Anordnungen wie das Aufstellen von Langsamfahrsignalen sind durch die Sicherheitsleitung bei SBB I-FN-IE zu bestellen. Die Ausführung vor Ort (Aufstellen der Langsamfahrsignale) erfolgt durch SBB I-IH (Infrastruktur Instandhaltung). Im vorliegenden Fall wurde im Sicherheitsdispositiv für Ausfahrten Richtung Bad Zurzach keine Geschwindigkeitsreduktion vorgeschrieben und daher wurden auch keine Langsamfahrsignale aufgestellt bzw. kein Eintrag in den elektronischen Fahrplan LEA II veranlasst. Die Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h hätten die Kollision mit dem Mitarbeiter der Firma Birchmeier AG allerdings nicht verhindert. - Der Sicherheitswärter 1 der Baugruppe bei Mast 53 musste austreten. Er hat den drei Mitarbeitern der Firma Birchmeier AG den sicheren Aufenthaltsraum in Gleis 40 zugewiesen und ihnen untersagt, bis zu seiner Rückkehr den Gefahrenraum von Gleis 1 zu betreten. Dieses Vorgehen entspricht den Vorschriften in der RTE 20100, Abschnitt (Anlage 6). Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 8/18
9 - Zug 8459 ist nach erfolgtem Fahrgastwechsel nach Angaben der Lokführerin gemäss dem Abfahrprozess Gestes métier von SBB P abgefahren. - Zug 8459 ist mit einer Geschwindigkeit von km/h gefahren und hat die für diesen Streckenabschnitt vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten. Die im Sicherheitsdispositiv vorgeschriebene Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h war weder signalisiert (keine Langsamfahrsignale) noch im elektronischen Dienstfahrplan LEA II vermerkt. - Beim Erkennen der Gefahrensituation hat Zug 8459 eine Schnellbremsung eingeleitet. Da die Kollision unmittelbar nach dem Einleiten der Schnellbremsung erfolgte, wurde kein Achtungssignal mehr abgegeben. - Der verunfallte Mitarbeiter der Firma Birchmeier AG hat die vorgeschriebenen Sicherheitskleidung (Helm / Sicherheitsschuhe / orange Arbeitskleidung) getragen. - Bei den vorgängigen Arbeiten im Gleisbereich wurde das Gleis 1 jeweils gemäss den Vorschriften gesperrt bzw. wieder freigegeben. Diese Sperrungen wurden ordnungsgemäss protokolliert (Anlage 3). 2.3 Menschliche Aspekte - Auf der Baustelle herrschte kein Zeitdruck. Die mit der Erstellung des Mastfundamentes bei Mast 53 beauftragten Mitarbeiter hatten die Vorarbeiten (Aushub und Schalung sowie Nachmessen) abgeschlossen und warteten auf die Betonlieferung. - Das Arbeitsklima auf der Baustelle war gut. 3. Schlussfolgerungen 3.1 Befunde Für die Bauarbeiten im Bahnhof Koblenz wurde keine Betriebliche Anordnung erstellt. Das Sicherheitsdispositiv wurde erstellt und den beteiligten Sicherheitswärtern sowie dem Sicherheitschef instruiert. Das eingesetzte Personal der Firma Birchmeier AG war über die besonderen Gefahren des Eisenbahnbetriebes informiert. Zug 8459 hat nach dem Abfahrprozess gemäss Gestes métier normal beschleunigt. Die im Sicherheitsdispositiv vorgesehene Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h im Baubereich war weder signalisiert (keine Langsamfahrsignale) noch im Dienstfahrplan LEA II enthalten. Beim Erkennen der Gefahrensituation hat Zug 8459 eine Schnellbremsung eingeleitet. Die Abgabe eines Achtungssignals ist in den Fahrdaten nicht aufgezeichnet. Der Sicherheitswärter 1 hat vor dem Verlassen der Baustelle bei Mast 53 die drei Mitarbeiter der Firma Birchmeier AG angewiesen, sich bis zu seiner Rückkehr im sicheren Bereich des Gleises 40 (definierter Fluchtraum) aufzuhalten und den Gefahrenbereich bei Gleis 1 keinesfalls zu betreten. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 9/18
10 3.2 Ursache Der Verunfallte hat aus nicht nachvollziehbaren Gründen den sicheren Bereich verlassen und sich kurz vor der Durchfahrt von Zug 8459 ins Profil von Gleis 1 begeben. Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass sich der Verunfallte trotz der Weisung des Sicherheitswärters, sich im Fluchtraum von Gleis 40 aufzuhalten, zur Baugrube im Profil von Gleis 1 begeben hat und Höhe Mast 53 vom ausfahrenden Zug 8459 erfasst wurde. Zum Unfall haben beigetragen: - dass der Sicherheitswärter 1 austreten musste; - dass sich der Verunfallte entgegen den Anweisungen des Sicherheitswärters ins Profil des Gleises 1 begeben hat; - dass Zug 8459 trotz rechtzeitig eingeleiteter Schnellbremsung nicht rechtzeitig anhalten konnte. 3.3 Risikoabschätzung Werden betriebliche Massnahmen wie Geschwindigkeitsreduktionen usw. nicht im Sicherheitsdispositiv erwähnt, so kann das zu gefährlichen Situationen auf Baustellen führen. 4 Sicherheitsempfehlung 4.1 Sicherheitsdefizit Im vorliegenden Ereignis wurde im Sicherheitsdispositiv für die Ausfahrt Richtung Bad Zurzach keine Geschwindigkeitsreduktion angeordnet. 4.2 Getroffene Massnahmen Seit dem Unfall umgesetzte Massnahmen: Keine. 4.3 Sicherheitsempfehlung - Keine. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 10/18
11 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Bereich Bahnen und Schiffe Bern, 06. Juni 2013 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Bereich Bahnen und Schiffe Dieser Untersuchungsbericht wurde von der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungstelle SUST genehmigt (Art. 3 Abs.4g der Verordnung über die Organisation der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle vom 23. März 2011). Bern, 18. Juli 2013 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 11/18
12 Gleisplan Koblenz Anlage 1 Gelber Pfeil = Fahrrichtung Zug 8459 Vom Sicherheitswärter 1 zugewiesener Aufenthaltsraum der Baugruppe Unfallstelle Standort Sicherheitswärter 2 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 12/18
13 Fahrdaten Zug 8459 Anlage 2 RBDe Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 13/18
14 Checkliste Anlage 3 CL-F 11 A und 11 B (Gleis sperren, Gleissperre aufheben) Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 14/18
15 Anlage 4 LEA-Fahrordnung Zug 8459 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 15/18
16 Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV Anlage 5 R Signale Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 16/18
17 Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich Anlage 6 RTE Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV (R ) Anlage 7 FDV Arbeiten im Gleisbereich Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 17/18
18 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 18/18
der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe
Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 11080801 Schlussbericht
MehrSchlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. Kollision auf Bahnübergang
Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und
Mehrüber die Auffahrkollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe Zürich VBZ
Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 07. August 2008
Mehrüber die Kollision eines ICT (DB AG) mit einer Rangierbewegung von SBB Personenverkehr vom Sonntag, 11. Februar 2007
Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 18. Juni 2007
MehrSchlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,
MehrDas ballistische Fallschirmrettungssystem
Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Das ballistische Fallschirmrettungssystem 1.1 Einleitung Die Firma
MehrVerordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom 12. November 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 1 wird
MehrUmgang mit der Bahn. auf dem Betriebsareal
Umgang mit der Bahn auf dem Betriebsareal Seite 1 von 6 Arbeitsanweisung Umgang mit der Bahn auf dem Betriebsareal Crash mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Absturz der Last Einklemmen, An- oder Überfahren
MehrUntersuchungsbericht
Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Untersuchungsbericht Zugkollision mit sich anschließender Entgleisung München Lochhausen - Olching 24.07.2007 Bonn, 17. Mai 2011
MehrWAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein
MehrSicher unterwegs. mit der Badner Bahn
Sicher unterwegs mit der Badner Bahn M o d e r n k o m f o r ta b e l s i c h e r Sicherheit braucht aufmerksamkeit Wir leben in einer Zeit, in der Sicherheit eine immer größere Rolle spielt. Dank strengerer
MehrDas Trassenpreissystem. Wer bezahlt wie viel an die Bahninfrastruktur?
Das Trassenpreissystem. Wer bezahlt wie viel an die Bahninfrastruktur? SBB Infrastruktur, Juli 2015 Der Trassenpreis deckt rund 40 Prozent der Infrastrukturkosten. Über das Entgelt zur Trassenbenutzung
MehrBauarbeiten Arth-Goldau - Steinen
Amt für öffentlichen Verkehr Bauarbeiten Arth-Goldau - Steinen Streckensperre und Bahnersatz von Montag 23. Februar bis Samstag 6. Juni 2015 www.sz.ch Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 3 2 Weshalb wird
MehrWüFla. 10. Generalratssitzung vom 7. Mai 2014. 10. Generalratssitzung vom 7. Mai 2014
WüFla Nr. 10 / 14 Nr. 15. Mai 102014 / 14 Nächste 15. Ausgabe: Mai 2014 Nächste 30. Mai Ausgabe: 2014 30. Mai 2014 36. Jahrgang 36. Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage,
MehrIII.3 Sicher ankommen mit der Bahn
Sicher ankommen mit der Bahn Zum Thema Häufig wird die Bahn bereits in der Grundschule für Klassenausflüge genutzt. Ab der 5. Klasse fahren viele Schüler mit der Bahn zur Schule. Außerdem kommen Schüler
MehrÖrtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal
Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg
MehrModellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann
Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Zu meiner Person Klaus Wagner 45 Jahre glücklich verheiratet 5 Kinder (11-19) bis 1992 bei der DB als Servicetechniker (2 Jahre Ausbildung) alle Stellwerkstypen
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:
MehrSicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von bis zu drei Beschäftigten, Voraussetzungen und Umsetzung im Bereich der DB AG
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von bis zu drei Beschäftigten, Voraussetzungen und Umsetzung im Bereich der DB AG 1 Klaus Adler, Eisenbahn-Unfallkasse, Fachtagung Haan 2011 Agenda Grundsatz
MehrVerkehrsunfallbilanz 2015 und Verkehrssicherheitsarbeit. Pressekonferenz 24.02.2016
Verkehrsunfallbilanz 2015 und Verkehrssicherheitsarbeit Pressekonferenz 24.02.2016 Wesentliche Unfalldaten/-Ursachen Unfalleckwerte 2014 / 2015 24168 Verkehrsunfälle (gesamt) 12289 ausgewertete Verkehrsunfälle
MehrNutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co.
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. KG -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 23.06.2014 1 Veröffentlichung: Die
MehrErsatzverkehr mit Bussen Basel Singen (Htw) Radolfzell Überlingen Therme Friedrichshafen Ulm Bodensee-Gürtelbahn (KBS 731)
Gültig vom 27. bis 31. Oktober 2014 (Montag bis Freitag) Ersatzverkehr mit Bussen Basel Singen (Htw) Überlingen Therme Friedrichshafen Ulm Bodensee-Gürtelbahn (KBS 731) Bauinformationen Ersatzfahrpläne
MehrSystematische Bonus-Malus-Betrachtung von Fremdfirmen
Strength. Performance. Passion. Systematische Bonus-Malus-Betrachtung von Fremdfirmen Norbert Voß Holcim (Deutschland) AG Werksgruppe Lägerdorf 2014 Holcim (Deutschland) 2013 Holcim AG Ltd Holcim Deutschland
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47
MehrSicherheit an Bahnübergängen
Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen Dr.-Ing. Eric Schöne Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 15. zum Entwurf eines Dekrets über ein Darlehen an die BLS für den Ausbau des Bahnhofs Willisau
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 15 zum Entwurf eines Dekrets über ein Darlehen an die BLS für den Ausbau des Bahnhofs Willisau 3. Juli 2007 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem
MehrANSCHLUSSGLEISVERTRAG INFRASTRUKTUR
Vertrag Nr.: 900XXXXX Bahnhof: Gemeinde: Linie Nr. / km: ANSCHLUSSGLEISVERTRAG INFRASTRUKTUR zwischen Schweizerische Bundesbahnen SBB spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern Infrastruktur
MehrCheckliste Forstliche Ausund Weiterbildung
Sicherheit ist machbar. Checkliste Forstliche Ausund Weiterbildung Wird in Ihrem Ausbildungsbetrieb/Bildungszentrum genügend auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz geachtet? Bei Instruktionen, Exkursionen
MehrDie Stellung der Versicherung in der Flugunfalluntersuchung
Büro für Flugunfalluntersuchungen Bureau d enquête sur les accidents d aviation Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica Aircraft accident investigation
MehrWas tun beim Autounfall?
Was tun beim Autounfall? Tipps und Checkliste für den Ernstfall Was tun beim Autounfall? Die wichtigsten Regeln für den Ernstfall Wer mit seinem Kfz einen Unfall hat, verursacht dabei schnell hohe Kosten.
MehrStadtbahn Zug, 1. Teilergänzung. Ausbau Linie S2.
Stadtbahn Zug, 1. Teilergänzung. Ausbau Linie S2. Angebotsverbesserungen ab Dezember 2009 und 2010. Angebotsverbesserungen ab 2009 und 2010. 2 Der Kanton Zug und die SBB planen, das Angebot der Stadtbahn
MehrSchlussbericht. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V E K Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication E T E C Dipartimento federale
MehrBundesamt für Zivilluftfahrt. Ballistic Parachute Systems (BPS) bei Kleinflugzeugen
Bundesamt für Zivilluftfahrt Ballistic Parachute Systems (BPS) bei Kleinflugzeugen 1 Einleitung Gerät ein 1- bis 5-plätziges Klein- oder Segelflugzeug in Not oder stürzt ab, kann ein Ballistic Parachute
MehrWankkompensation im SBB FV-Dosto Stand der Versuche mit den beiden Prototypdrehgestellen im Erprobungsträger. Thomas Grossenbacher, Olten, 08.06.
Wankkompensation im SBB FV-Dosto Stand der Versuche mit den beiden Prototypdrehgestellen im Erprobungsträger Thomas Grossenbacher, Olten, 08.06.2011 Agenda. 1. SBB FV-Dosto 2. Die Wankkompensation im SBB
MehrProject Management & Engineering. Sicherheit im Winter November 2014
Project Management & Engineering Sicherheit im Winter November 2014 Sicherheit im Winter Im November sind die Tage schon sehr kurz und das Wetter ist oft nicht sehr angenehm Weihnachten steht schon fast
MehrUnfallbericht für alle Unfallbeteiligten. Bitte unterschreiben nicht vergessen. Unterlagen im Handschuhfach ihres Kraftfahrzeuges aufbewahren!
Deckblatt (bitte für Ihre Unterlagen behalten) für Sie erstellt von einem KFZ-Sachverständigenbüro in Ihrer Nähe Unfallbericht für alle Unfallbeteiligten. Bitte unterschreiben nicht vergessen Unterlagen
MehrBlick über den Tellerrand der SPNV in der Schweiz
Blick über den Tellerrand der SPNV in der Schweiz 31. Oktober 2012 7. Bayerischer Nahverkehrskongress lic.iur. Alexander Stüssi Chef Abteilung Recht und Ressourcen Inhalt 1. Der öffentliche Verkehr der
MehrFlight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht
Flight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht Roland B. Becker Vizepräsident AOPA Switzerland Themen Hintergrund: Ereignis & Unfall Haltung Erkenntnisse: technisch, organisatorisch,
MehrPraktische Erfahrungen Schnedl Manfred LKH Stolzalpe. 15.04.2015 DGKP Schnedl Manfred 1
Praktische Erfahrungen Schnedl Manfred LKH Stolzalpe 15.04.2015 DGKP Schnedl Manfred 1 Identifikation und Entscheidung zur Untersuchung CIRS Meldung Meldung des Vorfalles an die AL AL entscheidet über
MehrSafety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb
Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Bernd Sieker bsieker@rvs.uni-bielefeld.de Technische Fakultät, Universität Bielefeld Überblick Bahnbetriebsverfahren Begriffe
MehrDas Schweizer Modell ein Vorbild für Europa?
Das Schweizer Modell ein Vorbild für Europa? 29. März 2012 Deutscher Nahverkehrstag lic.iur. Alexander Stüssi Chef Abteilung Recht und Ressourcen Inhalt 1. Der öffentliche Verkehr der Schweiz 2. Die Finanzierung
MehrUnfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002h_themen/stuv.htm Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt In der Flensburger Verkehrssünderkartei sind bei
MehrFahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 Änderungen und Angebot im Überblick
Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 Änderungen und Angebot im Überblick Stadt Brugg Am 14. Dezember 2014 ist Fahrplanwechsel. Die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto in Ihrer Region
MehrGSM-R Der digitale Mobilfunk der SBB. Die Bahn verbindet Menschen.
GSM-R Der digitale Mobilfunk der SBB. Die Bahn verbindet Menschen. Was ist GSM-R. GSM-R ist für die SBB die neue Plattform für mobile Kommunikation. 2 Die digitale Kommunikationsplattform «Global System
MehrISMS Teil 3 Der Startschuss
ISMS Teil 3 Der Startschuss Nachdem das TOP-Managenment die grundsätzliche Entscheidung getroffen hat ein ISMS einzuführen, kann es nun endlich losgehen. Zu Beginn sollte Sie noch die Grundlagen des ISMS
MehrMobilität der Zukunft in Blauen Fahren wir zusammen!
Mobilität der Zukunft in Blauen Fahren wir zusammen! Wenn Sie diesen Text lesen können, müssen Sie die Folie im Post-Menü mit der Funktion «Folie einfügen» erneut einfügen. Sonst kann kein Bild hinter
MehrMeldebogen für drittverschuldete Ereignisse
Landesamt für Steuern und Finanzen Abteilung IV Rechtsangelegenheiten/Justiziariat Referat 413 A. ALLGEMEINES 1. zur Person Name, Vorname Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse Geburtsdatum Anschrift
MehrMerkblatt für Erst- und Gaststarter bei Läufen zur Formel Vau
Merkblatt für Erst- und Gaststarter bei Läufen zur Formel Vau Erst- und Gaststarter in der Formel Vau sind verpflichtet, dieses Merkblatt vor dem ersten Trainingslauf zu lesen und auftretende Fragen mit
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
Mehr21. November 2012. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif
Kanton Bern Canton de Berne Auszug BUS dem Protokoll jjes Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 21. November 2012 BLS Netz AG 1 6 5 R Kantonsbeitrag an den Umbau des Bahnhofs Huttwil
MehrInhalt. Dank...11. Stellung und Leistungen der Eisenbahn/DR im ostdeutschen Verkehrswesen...37
Inhalt Dank...11 I. Einleitung...13 1. Gegenstand und Ziel der Arbeit...13 2. Forschungsstand, Quellenlage und Aufbau...22 3. Die Verwendung der Begriffe»Infrastruktur«und»Deutsche Reichsbahn«in der DDR...34
MehrMarkttest zur Reisequalität in der S-Bahn.
Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn. 1 Warum ein Markttest? 2 Das will die SBB wissen. Die SBB führt im November und Dezember 2013 auf der S1 zwischen Basel und Frick/Laufenburg einen Markttest durch.
Mehrin Belgien von Erfahrungsbericht Lehrlingsaustausch Manuel Kittinger Lehrbetrieb: Gartenbauschule in 3550 Langenlois
Manuel Kittinger Lehrbetrieb: Gartenbauschule in 3550 Langenlois Erfahrungsbericht Lehrlingsaustausch bei der Firma Huppertz PGmbH Garten- und Landschaftsbau Frepert 119 B-4730 Hauset in Belgien von 01.08.2012
MehrSignalvorschrift. Auf der Anschlussbahn sind folgende Signale vorhanden bzw. anzuwenden:
Anlage 2 Signalvorschrift Auf der Anschlussbahn sind folgende Signale vorhanden bzw. anzuwenden: 1) Weichensignale ( Wn ) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist. 1.1) Signal
MehrDer Weg zum Führerschein
Der Weg zum Führerschein Für Menschen mit Behinderungen Stand: Dezember 2004 Seite 1 von 6 Autofahren trotz Behinderung Der Weg zum Führerschein Oftmals stehen die Betroffenen relativ hilflos vor der großen
MehrSchadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden
Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden, Adresse Versicherungsnehmer Schaden-Nr. bitte eintragen Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment
MehrDeutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet. Übersichtskarten
Deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet Übersichtskarten Inhalt: Gesamtübersicht Basel - Konstanz Übersicht Raum Basel Knoten Bf Basel Bad Bf Übersicht Kanton Schaffhausen sbahnhof SBB/DB Schaffhausen
Mehrwerdenkann.nichtzuletztgeschehenimmerwiederunfälleanbahnübergängenmitausgefallenertechnischersicherung,andenendieabsicherungdurch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9294 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrBeitrag: Unfälle durch abschüssige Bahnsteige Achtung Lebensgefahr!
Manuskript Beitrag: Unfälle durch abschüssige Bahnsteige Achtung Lebensgefahr! Sendung vom 24. Mai 2016 von H.C. Schultze und Gregor Witt Anmoderation: Das Gute gleich vorweg: Das Kind hat überlebt und
Mehr1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Tel.-Nr. Police-Nummer
meldung UVG 1. Arbeitgeber mit Postleitzahl Tel.-Nr. Police-Nummer 2. Strasse Geburts AHV-Nr. (11-stellig) 3. Anstellung Datum der Anstellung Ausgeübter Beruf Stellung: Höheres Kader Mittleres Kader Verhältnis:
MehrI. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr 2011. Unfallzahlen 2011 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr:
1 unfälle im Straßenverkehr im Jahr 2011 Der folgende Überblick informiert über die Eckdaten des Statistischen Bundesamt zum Thema unfälle im Straßenverkehr 2011. Als gelten alle Mädchen und Jungen unter
MehrBMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog
Seite 1 von 12 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Bußgelder gegen Hauptunfallursachen Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit
MehrKinder unterwegs im Straßenverkehr
Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern
Mehr7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Regelung bestimmter Bewachungsmethoden. Inoffizielle koordinierte Fassung
7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Regelung bestimmter Bewachungsmethoden (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 4. März 2004) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende
MehrSperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab 30.06.2014 Information für die Gewerbliche Warenabfertigung
Stand 12.03.2014 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Sperrung der Rheinbrücke Waldshut / Koblenz ab 30.06.2014 Information für die Gewerbliche Warenabfertigung Ab dem
MehrSicherheit im Kehrichtheizkraftwerk
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk Lesen Sie die Sicherheits- und Verhaltensregeln aufmerksam durch. Halten Sie alle Bestimmungen ein. Tragen Sie auf dem Areal des Kehrichtheizkraftwerks dieses Merkblatt
MehrBahn aktuell. Foto: DB AG/Claus Weber
Foto: DB AG/Claus Weber 6 Deine Bahn 6/2014 Gesetzliche Grundlagen Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Ralf Schweinsberg, Vizepräsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Bonn Ausgangspunkt für
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrGefahren durch Strom
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- Gefahren durch Strom Merkblatt für Betriebe Unfallgeschehen 2008 gab es im Regierungsbezirk Niederbayern eine Häufung von Arbeitsunfällen auf Baustellen
MehrGV VSLF Bern Referat Hubert Giger, Präsident VSLF
GV VSLF Bern Referat Hubert Giger, Präsident VSLF Geschätzte Gäste unserer Generalversammlung Sehr geehrte Damen und Herren der Presse Liebe Kolleginnen und Kollegen Der Verband Schweizer Lokomotivführer
MehrJetMove 2xx Versions Update von V2.05 auf V2.06
JetMove 2xx Versions Update von V2.05 auf V2.06 Auflage 1.00 17. März 2006 / Printed in Germany Versions Update von V2.05 auf V2.06 JetMove 2xx 17.03.2006 Die Firma JETTER AG behält sich das Recht vor,
MehrA n t r a g auf Erlaubnis von
Veranstalter (Name, Anschrift und Telefon) A n t r a g auf Erlaubnis von Landratsamt Rhön-Grabfeld Straßenverkehrsbehörde Siemensstraße 10 97616 Bad Neustadt a.d.saale Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes
MehrZusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22.
Time Out Platzierungen Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker Sperrfrist bis Montag, 22. Mai 2006 14 Uhr 2 1. Auftrag vom 7. April 2006
MehrHausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller
Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller 1. Allgemeines 1.01 Sorgfalt Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen zu verhindern. Schäden,
MehrMetro-North P32AC-DM. Urheberrecht Dovetail Games 2014, Alle Rechte vorbehalten Ausgabe 1.0
Metro-North P32AC-DM 1 HINTERGRUND...... 3 1.1 Lokomotive...3 1.2 Technische Daten...3 2 ROLLMATERIAL...... 4 2.1 P32AC-DM...4 2.2 Metro-North Shoreliner III...4 2.3 Metro-North Shoreliner III Steuerwagen...5
MehrVorsicht schafft Sicherheit
FREILEITUNGEN ALLGEMEINES ALLE ACHTUNG! Vorsicht schafft Sicherheit Arbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen ALLGEMEINES MIT SICHERHEIT AN DIE ARBEIT! FREILEITUNGEN 4 Sicherheit im Bereich von elektrischen
MehrDRINGENDE SICHERHEITSINFORMATION
DRINGENDE SICHERHEITSINFORMATION Auftreten verlängerter Ladezeiten bei Ellipse TM VR/DR implantierbaren Kardioverter Defibrillator Systemen (ICDs) von St. Jude Medical Modellnummern: CD1277, CD1377, CD2277,
MehrBei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.
Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.
MehrETCS - Die Technik. DB Netz AG John Patrick Brady Steinebach I.NVT 321 / 324. Betrieblich-technische Kundenveranstaltung 2014
ETCS - Die Technik DB Netz AG John Patrick Brady Steinebach I.NVT 321 / 324 Betrieblich-technische Kundenveranstaltung 2014 13.05.2014 ETCS ist ein Baukasten technisch interoperabler Funktionen, um eine
MehrSchadenanzeige Kaskoschaden
Schadenanzeige Kaskoschaden, Adresse Versicherungsnehmer Schaden-Nr. bitte eintragen Service-Rufnummer 0800 290 90 01 Schadenanzeige Kaskoschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und füllen Sie
MehrThemendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße
Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße Anzahl seit Jahren rückläufig Bund, Bahn und Straßenbaulastträger gemeinsam gefordert Aufklärungskampagne zur
MehrSchlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1653 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Helikopters 280FX Enstrom, HB-XEQ vom 5. Juli 1997 auf
Mehr1. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden in Ihrem Unternehmen verarbeitet?
Datum:... - 1 Uhrzeit:... Betrieb:... AP:... Fragenkatalog für Kontrollen TLfDI - nichtöffentlicher Bereich - Allgemeine Fragen 1. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden in Ihrem Unternehmen verarbeitet?
MehrZustandsorientierung und Risikomanagement
Zustandsorientierung und Risikomanagement IN DER INSTANDHALTUNG FIRST IN TOTAL CUSTOMIZING HERMANN MALLI Produkt Manager BMM Industrie seit 2013 bei Boom Software Forschungsprojekt Technologieentwicklung
MehrArbeitswelt und Zukunft
Arbeitswelt und Zukunft 1. Welche Aussage über mündliche Verträge ist richtig? Umkreisen Sie die richtige Antwort. a) Mündliche Verträge sind nichtig. b) Mündliche Verträge sind formlose Verträge. c) Schriftliche
Mehr5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen
5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices
MehrDRINGEND Medizingeräte-Korrektur Philips HeartStart MRx Monitor/Defibrillator
Philips Healthcare - 1/5 - FSN86100123A Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde, wir möchten Ihnen mitteilen, dass Philips Healthcare aufgrund eines Problems, das bei Verwendung des s zur synchronisierten
MehrAntrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes
Kreis Siegen-Wittgenstein Fachgebiet 32.3 Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes mit Sonderprüfungen ohne Sonderprüfungen auf öffentlichen Straßen
MehrVersicherungsschutz für Veranstaltungen & Events. hds-vortragsreihe, Februar 2015 Events Gesetze. Verantwortung. Zukunft.
Versicherungsschutz für Veranstaltungen & Events hds-vortragsreihe, Events Gesetze. Verantwortung. Zukunft. Inhalt Veranstaltungs- Haftpflichtversicherung Strafrechtliche Haftung Veranstaltungs- Strafrechtsschutzversicherung
MehrBundesamt für Verkehr Abteilung Politik 3003 Bern. konsultationen@bav.admin.ch. Zürich, 5. Mai 2014 DL/sm
Bundesamt für Verkehr Abteilung Politik 3003 Bern konsultationen@bav.admin.ch Zürich, 5. Mai 2014 DL/sm luetzelschwab@arbeitgeber.ch Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
MehrLeasing: die vermeintlich günstige Alternative 20 Der korrekte Leasingvertrag 21 Wem gehört das geleaste Auto? 22 Vorzeitige Kündigung ist teuer 22
Inhalt Vorwort 9 1. So kommen Sie zu Ihrem Auto 10 Neuwagen: Weniger Risiko hat seinen Preis 10 Klären Sie vor dem Kauf Ihre Bedürfnisse 10 Wo wollen Sie den Wagen kaufen? 12 Das gehört in den Kaufvertrag
MehrSicherheit auf dem Schulweg
Gemeindepolizei Männedorf Sicherheit auf dem Schulweg Was schützt mein Kind? Wer hat welche Aufgaben? Inhalt Mein Ziel: Sie wissen wie Sie Ihr Kind wirksam vor Unfällen / Übergriffen schützen können Wer
MehrMB.501.1.d. Merkblatt. Alarmierung. Alarmanruf auf Voice-Mittel (Mobile, FixNet) Ausgabe vom 01.02.2011
MB.501.1.d Merkblatt Alarmierung Alarmanruf auf Voice-Mittel (Mobile, FixNet) Ausgabe vom 01.02.2011 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 2 Alle männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für die
MehrErfahrungen mit dem Konzept Bahn 2000 in der Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Erfahrungen mit dem Konzept Bahn 2000 in der Schweiz Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis
MehrRückfragen der Bürger der Informationsveranstaltung vom 09.08.2011 im Rathaus Erkner
Rückfragen der Bürger der Informationsveranstaltung vom 09.08.2011 im Rathaus Erkner Am 09.08.2011 führte die DB ProjektBau GmbH (im Folgenden DB PB ) eine Informationsveranstaltung für die Bewohner der
MehrMit Sicherheit besser ankommen.
Mit Sicherheit besser ankommen. Schnell, komfortabel und sicher ans Ziel. Tag für Tag nutzen fast eine Million Passagiere die SBB. Weil die Bahn zuverlässig ist. Weil Zugfahren bequem ist und Spass macht.
MehrVerordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
MehrMobilitätsset für NeuzuzügerInnen
Alte Version Neue Version Verein Rundum) mobil? Büro für Mobilität? Postfach? 3601 Thun? 033 222 22 44? info@rundum-mobil.ch Übersicht Der Wechsel von Wohnort oder Arbeitsstelle bedeutet häufig, dass zahlreiche
Mehr