N E U I N D E R JAV WAS N U N, WAS T U N?!

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1 Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin N E U I N D E R JAV WAS N U N, WAS T U N?! JAV-CONVENTION VOM 18. JUNI 2014 Seite 1 von 12

2 I N H AL T Allgemeine Aufgaben der G-/JAV Seite 3 Rechte und Pflichten der G-/JAV Seite 4-6 Mitbestimmung und Mitwirkung der G-/JAV Seite 7-8 Arbeitsplanung Seite 9-10 Impressum Seite 11 Seite 2 von 12

3 AL L G E M E I N E AU F G AB E N D E R G-/JAV Die allgemeinen Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie einer Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung ergeben sich aus dem 65 PersVG Berlin bzw. für die Gesamt- JAV in Verbindung mit 68 PersVG Berlin: In dieser Norm sind folgende Aufgabenbereiche der JAV genannt: Maßnahmen, die den jugendlichen und auszubildenden Dienstkräften dienen, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung und der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, gemeinsam mit dem Personalrat zu beantragen darüber zu wachen, dass die Zugunsten für die Auszubildenden geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstigen Vorschriften eingehalten werden Beschwerden und Anregungen, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung, entgegenzunehmen und gemeinsam mit dem Personalrat auf seine Erledigung hinzuwirken Beispiele für Maßnahmen Übernahme aller Auszubildenden im erlernten Beruf nach Ausbildungsabschluss Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze Kostenlose Bereitstellung aller benötigten Ausbildungsmittel Abschaffung/Veränderung von Beurteilungen für Auszubildende Errichtung und Ausgestaltung von Sozialräumen (z. b. Pausenraum) Sinnvolles Führen des Berichtsheftes Seite 3 von 12

4 R E C H T E U N D PFLICHTEN DER G-/JAV Die G-/JAV besitzt gem. PersVG Berlin verschiedene Rechte und Pflichten, die sie wahrnehmen kann und zum Teil auch wahrnehmen muss. Rechte und Pflichten der JAV sind u. a.: Rechte Teilnahme an G-/PR Sitzungen 35 PersVG Teilnahme an Monatsgesprächen 65 V PersVG Teilnahme an mdl. Abschlussprüfungen der Auszubildenden je nach Prüfungsordnung Pflichten Durchführung einer JA-Versammlung 67 PersVG Schweigepflicht 11 PersVG Überwachungspflicht 65 I Nr. 2 PersVG Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten der Dienststelle 42 III i. V. m. 40 PersVG Durchführung von JAV-Sitzungen 65 VI PersVG Durchführung von Ausbildungsplatzbegehungen 65 IV PersVG Durchführung der JAV-Arbeit innerhalb der Arbeitszeit 42 II PersVG Durchführung von Sprechstunden 66 i. V. m. 39 PersVG Schutz nach Beendigung der Ausbildung 10 PersVG Seite 4 von 12

5 Teilnahme an G-/PR-Sitzungen. Gemäß 35 Satz 1 PersVG Berlin hat ein Vertreter/eine Vertreterin der G-/JAV ein Teilnahmerecht an jeder G-/PR-Sitzung mit beratender Stimme. Über den Vertreter/die Vertreterin entscheidet die G-/JAV eigenständig durch Beschluss. Es ist unerheblich, ob es einen ständigen Vertreter/Vertreterin geben soll oder ein rotierendes Verfahren eingesetzt wird. Werden Angelegenheiten behandelt, die im besonderen Maße den Betreuungskreis der jeweiligen G-/JAV betreffen, so hat die gesamte Interessenvertretung ein Teilnahme- und Stimmrecht (vgl. 35 Satz 2 PersVG Berlin). Hierbei hat der Vorsitzende/die Vorsitzende des G-/PR die gesamte G-/JAV unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Die G-/JAV muss über die Angelegenheit rechtzeitig und umfassend unterrichtet sein. Bei einer Verletzung des Stimmrechts der G-/JAV ist der Gesamt- /Personalratsbeschluss grundsätzlich unwirksam. Teilnahme an erforderlichen Seminaren/Schulungen. Nach 42 III PersVG steht den Personalvertretungen ein unbegrenzter Anspruch zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen zu. Zur Umsetzung bedarf es folglich der Prüfung, ob die entsprechende Schulung persönlich und sachlich erforderlich ist. Beispiele: - Grundlagenseminare für neugewählte G-/JAV-Mitglieder - Spezialseminare zu einem Thema, welches von besonderer Bedeutung für die JAV ist Anspruch auf Teilnahme eines Mitgliedes Hier bedarf es eines Entsendebeschlusses innerhalb einer G-/JAV-Sitzung. Anschließend beantragt die G-/JAV die Kostenübernahme und Freistellung bei der Dienststelle. Die Erforderlichkeit wird durch die Dienststelle, anschließend erhaltet ihr eine Bestätigung und könnt die Teilnehmer/- innen anmelden. Bei Fragen und/oder Problemen stehen wir euch zur Seite! Tipp: Benennt einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin und eine Vertretung! So gilt die Entsendung im Vertretungsfall weiter! Seite 5 von 12

6 Durchführung von G-/JAV-Sitzungen. Nach 65 VI PersVG können, nach Verständigung mit dem G-/PR, Sitzungen abgehalten werden. Diese finden während der Arbeitszeit statt und werden von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden geleitet. Tipp: Die Einladung erfolgt, wie auch bei G-/PR- Sitzungen, rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung. Der Gesamt-/Personalrat hat ein Teilnahmerecht. Fertigt von den Sitzungen eine kurze Niederschrift an inkl. Anwesenheitsliste. Diese kann als Beleg bei Streitigkeiten dienen. Tipp: Notiert Beschlüsse vollständig. Insbesondere bei Entsendungen zu Seminaren können diese wichtig werden. Schutz nach der Ausbildung. Gemäß 10 PersVG steht Auszubildenden, die Mitglieder einer G-/JAV sind ein Schutz nach Abschluss der Ausbildung zu. Bitte wendet euch für weitere Informationen direkt an die Haupt-JAV. Tipp: Notiert Beschlüsse vollständig. Insbesondere bei Entsendungen zu Seminaren können diese wichtig werden. Seite 6 von 12

7 M I T B E S T I M M U N G U N D MITWIRKUNG DER G-/JAV Die Gesamt-/Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gemäß 85 bis 88 und 90 PersVG Berlin wahr. Die Mitbestimmungsrechte sind die stärkste Form der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen. Hier haben die Personalvertretungen ein Recht zur Mitentscheidung. Jede Mitbestimmungspflichtige Maßnahme bedarf der vorherigen Zustimmung der Personalvertretung. Ohne Zustimmung der Personalvertretung kann die Dienststelle die beabsichtige Maßnahme nicht durchführen. Mitbestimmungsrechte bestehen in sozialen und personellen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten sind ausdrücklich im Gesetz geregelt (vgl. 85, 86, 87 und 88 PersVG Berlin). Eine Erweiterung oder Einschränkung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag oder durch Dienstvereinbarung ist unzulässig (vgl. 2 IV PersVG Berlin). Die Personalvertretung kann auf Mitbestimmungsrechte nicht verzichten. Die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt ihr Mitbestimmungsrecht wahr, wenn mehr als eine Dienststelle (mindestens zwei) von der abzustimmenden Maßnahme betroffen ist. Beispiel hierfür wäre, dass in den Finanzämtern (mindestens zwei) des Landes Berlin eine einheitliche Regelung zur täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) der jugendlichen und auszubildenden Dienstkräfte getroffen werden soll. Mitbestimmungsangelegenheiten sind u. a.: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Durchführung der Berufsausbildung von Auszubildenden (Gestaltung des Ausbildungsplanes, Verbesserung der Ausbildungsmethoden) Beurteilungsrichtlinien Gestaltung der Arbeitsplätze von Auszubildenden Kündigung von Auszubildenden Die Mitwirkung ist das zweitstärkste Beteiligungsrecht der Personalvertretungen. Im Gegensatz zur Mitbestimmung kann hier zwar auf die Entscheidungen der Dienststelle Einfluss genommen werden, es bedarf jedoch keiner Einigung zwischen Seite 7 von 12

8 Dienststelle und Personalvertretung. Die alleinige Entscheidungsbefugnis verbleibt bei der Dienststelle. Maßnahmen die der Mitwirkung unterliegen, müssen vor ihrer Durchführung rechtzeitig und eingehend erörtert werden. Mitwirkungsangelegenheiten sind u. a.: Verwaltungsvorschriften über die personelle Auswahl bei Einstellungen Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden Tipp: Ausschreibung freier Stellen Die Ausschreibung freier Stellen zum Ausbildungsende (Bsp. August), kann von der JAV als Initiative für Übernahmeansprüche von Auszubildenden genutzt werden. Seite 8 von 12

9 AR B E I T S P L A N U N G Vor der Revolution, muss ein Plan her. Sobald ihr wisst, was ihr in eurer Amtszeit oder in dem ersten Jahr der Amtszeit erreichen wollt, welche Projekte oder Probleme angegangen werden soll, ist es an der Zeit eine Arbeitsplanung zu machen. Eine Arbeitsplanung sorgt nicht nur für den notwendigen Überblick, sondern vermittelt für alle G-/JAV-Mitglieder eine gewisse Sicherheit. Ziele planen. Sobald ihr wisst, wohin ihr als G-/JAV wollt, seid ihr schon einen großen Schritt weiter. Um im Anschluss die Planung in die Tat umzusetzen, ist es extrem wichtig, eure Ziele aufzuschreiben. Vor allem und als Erstes müssen sie konkret formuliert sein, denn ein individuelles Ziel wird viel eher erreicht als ein generelles. Spezifisch: Messbar: klar und eindeutig bestimmt als quantitative oder qualitative Größe (zur Überprüfung des Erfolgs) Tipp: Ziele SMART formulieren! Nehmt euch ausreichend Zeit dafür! Attraktiv: so formuliert, dass alle Beteiligten motiviert und mitgerissen werden Realistisch: die Messlatte nicht ZU hoch legen, damit sie erreichbar bleibt Terminiert: mit genauer Terminangabe bzw. Geltungsdauer Und nicht vergessen: Erfolge dürft und solltet ihr zwischendurch auch immer wieder feiern! Also lieber mehrere kleinere Ziele vornehmen, als einen ganzen großen Berg. Seite 9 von 12

10 Ideen entwickeln. Fehlt der Schwung im Kopf, hilft es oftmals sich frei davon zumachen. Macht ausreichende Pausen während eurer G-/JAV-Sitzung und versucht es mit folgenden Techniken: - Das Brainstorming, bei dem ihr spontan und erstmal ganz unbestimmt eure Ideen zu einer bestimmten Fragestellung äußert - Das Mind Mapping, eine visualisierte Methode, in der das Problem im Mittelpunkt steht und verschiedene Lösungswege und Teillösungen davon abzweigen. Ressourcenplanung. Als G-/JAV habt ihr eure Ziele formuliert und auch Ideen entwickelt wie diese umzusetzen sind. Nutzt die Kraft, die ihr als Gruppe habt, sinnvoll und teilt euch nach euren Fähigkeiten und Neigungen auf. s. Anlage Seite 10 von 12

11 I M P R E S S U M Herausgeber Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin Klosterstraße Berlin Telefon: /-2092/-2093 hjav@hjav.berlin.de Inhaltlich verantwortlich Ines Rohde, Vorsitzende Gökhan Kirdas, 1. Stellv. Vorsitzender Verwendungsweck Dieses Skript wurde von der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin für die von ihr veranstalteten JAV-Conventions erstellt. Es dient ausschließlich zur Information der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen des unmittelbaren Berliner Landesdienstes. Nachdruck und Vervielfältigung sind für diesen Zweck gestattet. Anderweitige Veröffentlichung, sowie Nachdruck und Vervielfältigung stehen und dem Genehmigungsvorbehalt der Herausgeberin. Veränderungen sind nicht zulässig. Dieses Skript beinhaltet keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Druckfehler sowie Irrtümer vorbehalten. Sämtliche erstellte Skripte werden auch auf der Internetseite der Herausgeberin veröffentlicht. Quellen: Claas-Hinrich Germelmann, Gerhard Binkert, Claas Friedrich Germelmann PersVG Berlin Kommentar für die Praxis 3. Auflage; Seite 11 von 12

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